{"id":15274,"date":"2012-11-28T10:03:32","date_gmt":"2012-11-28T09:03:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274"},"modified":"2025-09-04T14:56:14","modified_gmt":"2025-09-04T12:56:14","slug":"in-gesetz-gegossene-verfassungswidrigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274","title":{"rendered":"In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit"},"content":{"rendered":"<p>Die Anzahl der verh&auml;ngten Sanktionen gegen arbeitslose und nichtarbeitslose ALG-2-Empf&auml;nger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu Rekordmarke. Wurde im April dieses Jahres noch f&uuml;r das Jahr 2011 ein neuer H&ouml;chststand von &uuml;ber 912.000 von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen vermeldet, deuten die Zahlen f&uuml;r das erste Halbjahr 2012 auf eine erneute Steigerung der Sanktionierungsversuche hin. Mit <a href=\"http:\/\/www.gegen-hartz.de\/nachrichtenueberhartziv\/rekordjahr-der-hartz-iv-sanktionen-9001157.php\">&uuml;ber 520.000 Sanktionen im ersten Halbjahr 2012<\/a> geht die Tendenz f&uuml;r das Gesamtjahr in Richtung &uuml;ber 1 Million. Dabei ist generell zu ber&uuml;cksichtigen, dass <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/!91254\/\">42 Prozent der dagegen eingelegten Widerspr&uuml;che, auch per Gerichtsentscheid, erfolgreich<\/a> sind. Das mag als Fingerzeig daf&uuml;r dienen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der verh&auml;ngten Sanktionen selbst der aktuellen Rechtslage widerspricht. Von <strong>Lutz Hausstein<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>]<br>\n<!--more--><br>\nAddiert man die F&auml;lle hinzu, in denen nach Klageerhebung die Jobcenter die Sanktionen zur&uuml;cknehmen und somit die Klage gegenstandslos wird, liegt die <a href=\"http:\/\/www.freiepresse.de\/NACHRICHTEN\/TOP-THEMA\/Hartz-IV-Klagen-Jeder-Zweite-erfolgreich-artikel8119655.php\">Erfolgsquote gegen Sanktionen im Bereich von 50 Prozent<\/a>. Mindestens die H&auml;lfte aller ausgesprochenen Sanktionen halten also nicht einmal der ersten &Uuml;berpr&uuml;fung stand. Diese Zahl erfasst jedoch die Realit&auml;t immer noch nicht vollst&auml;ndig, da sie die Dunkelziffer derjenigen nicht ber&uuml;cksichtigt, welche sich aus unzureichender Rechtskenntnis oder aus Angst vor nachfolgenden Repressionen gar nicht erst dagegen zur Wehr setzen.<\/p><p>Doch was steht hinter diesen Sanktionen? Wieso glaubt der Gesetzgeber, mit Mitteln &bdquo;<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Schwarze_P%C3%A4dagogik\">schwarzer P&auml;dagogik<\/a>&ldquo; in Form von Drohungen und Repressionen gegen die Schw&auml;chsten der Gesellschaft vorgehen zu d&uuml;rfen? Welche Gr&uuml;nde kann es geben, Menschen ihre Existenzgrundlage zu verweigern? Wieviel Rechtm&auml;&szlig;igkeit steht hinter diesem Vorgehen und ist dies &uuml;berhaupt mit den Rechtsgrunds&auml;tzen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar?<\/p><p><strong>Das Stigma der Arbeitsverweigerer<\/strong><\/p><p>Selbst nach jetziger Rechtslage der Sozialgesetzgebung ist der L&ouml;wenanteil der ausgesprochenen Sanktionen eher zweifelhaft bis deutlich rechtswidrig. Obschon der Boulevard-Journalismus, der allerdings mit einigen seiner Argumentationsmuster inzwischen bis weit in die vermeintlich seri&ouml;sen Medien hineinreicht, wie auch die Stammtische die Ursachen hierf&uuml;r sofort holzschnittartig bei den &bdquo;faulen Arbeitslosen&ldquo; finden, ist nicht die Ablehnung von Jobangeboten der Hauptgrund dieser Sanktionen, sondern in rund 70 Prozent der F&auml;lle handelt es sich sogenannte Meldevers&auml;umnisse. Dies kann ebenso ein nicht eingehaltener Gespr&auml;chstermin wie auch ein Termin, der wegen versp&auml;teter Benachrichtigung nicht wahrgenommen werden konnte. Immer wieder wird von Betroffenen dar&uuml;ber berichtet, dass Einladungsschreiben erst am Vortag oder am Tag des Gespr&auml;chstermins die Eingeladenen erreichen. Gelegentlich auch erst nach diesem. Zunehmend gibt es Sanktionierungsversuche seitens der Jobcenter, welche trotz einer vorliegenden &auml;rztlichen Krankschreibung auf ein Erscheinen der Betreffenden bestehen oder alternativ eine &auml;rztliche Bettl&auml;gerigkeitsbescheinigung fordern. Trotz Krankschreibung k&ouml;nnten die Betreffenden einen Termin wahrnehmen.<\/p><p>Ebenfalls h&auml;ufen sich die F&auml;lle, nach denen Sanktionen wegen &bdquo;fehlender Mitwirkung&ldquo; ausgesprochen werden, weil auf sonderbare Weise immer wieder Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen. H&auml;ufig wird auch der Versuch, dies zu umgehen, indem die geforderten Unterlagen pers&ouml;nlich im jeweiligen Jobcenter abgegeben werden, gezielt sabotiert. Entgegen inzwischen mehrfach ergangener gegenteiliger Rechtssprechung wird seitens der Mitarbeiter der Jobcenter eine schriftliche Best&auml;tigung zur &Uuml;bergabe der Unterlagen verweigert. Dieses Verhalten d&uuml;rfte jedoch kaum auf pers&ouml;nliche Pr&auml;ferenzen der Mitarbeiter zur&uuml;ckgehen, sondern seine Ursache in internen Dienstanweisungen haben. Es ist sogar ein Fall bekannt, bei dem eine Mitarbeiterin am Informationscounter die Annahme von Dokumenten mit der Begr&uuml;ndung verweigert hat, dass dies au&szlig;erhalb der Dienstzeit der Arbeitsvermittler nicht zul&auml;ssig w&auml;re. Anschlie&szlig;end wurde ein Security-Mitarbeiter aktiv, indem er seinerseits nun sogar den Einwurf in den Hausbriefkasten zu verhindern suchte.<\/p><p>Am Ende all dieser Verhinderungshandlungen steht immer wieder das Gespenst der Regelsatz-Sanktion. Sanktionen, mithilfe derer interne Vorgaben zu Sanktionsquoten erreicht und somit Einsparungen erzielt werden sollen. Ob die Faktenlage Sanktionen &uuml;berhaupt sachlich rechtfertigt, spielt so gut wie keine Rolle.<\/p><p><strong>Realit&auml;ten aus der Arbeitsverweigerungs-Praxis<\/strong><\/p><p>Der Kernvorwurf gegen&uuml;ber Arbeitslosen lautet regelm&auml;&szlig;ig, dass diese sich weigern w&uuml;rden, ihnen angebotene Arbeit anzunehmen. Sie seien zu faul dazu. Sie w&uuml;rden lieber bis mittags im Bett liegen, um anschlie&szlig;end, die erste Flasche Bier in der Hand haltend, mit der anderen Hand die Fernbedienung des Fernsehers zu bet&auml;tigen. Dies wird medial auch gern mit den <a href=\"http:\/\/www.mopo.de\/nachrichten\/mopo-deckt-auf-jobcenter-knallhart--immer-haeufiger-wird-geld-gestrichen,5067140,20826220.html\">passenden gestellten Fotos<\/a> vermittelt. Alternativ hierzu wird ebenfalls der arbeitsscheue Dr&uuml;ckeberger, welcher schon fr&uuml;h 7 Uhr mit der Flasche Korn am Kiosk seinen Saufkumpanen zuprostet, den Lesern populistisch als Stigmatisierungsopfer angeboten. Boulevardmedien setzen diese Vorurteile mit der ihnen eigenen verhetzenden Kampagnenf&auml;higkeit in die Welt und erreichen damit einen, wenngleich kleineren, Teil der Bev&ouml;lkerung. Fr&uuml;her oder sp&auml;ter greifen die vermeintlich seri&ouml;sen Medien dies in abgeschw&auml;chter Form auf und erzielen damit hohe Zustimmungsquoten, da dies ja schon zuvor von anderer Seite festgestellt wurde, w&auml;hrend sie ihrerseits diese Vorurteile weniger pauschaliert und nunmehr aus seri&ouml;ser Quelle best&auml;tigen.<\/p><p>Doch schon der oben dargelegte Anteil der &bdquo;Meldevers&auml;umnisse&ldquo; von 70 Prozent an den Sanktionen zeigt, dass diese Vorurteile wenig Bezug zur Realit&auml;t haben. Doch auch wenn man sich dem kleineren Teil der so apostrophierten &bdquo;Arbeitsverweigerungen&ldquo; zuwendet und die einzelnen F&auml;lle n&auml;her betrachtet, h&auml;lt das simple Stigma des &bdquo;Die-sind-blo&szlig;-zu-faul-zum-arbeiten&ldquo; den Fakten meist nicht stand. Das kann zum Einen der studierte Informatiker, der zuletzt 10 Jahre als Netzwerk-Systemadministrator gearbeitet hat und der nun zu einem Weiterbildungkurs &bdquo;Grundlagen des Umgangs mit Computern&ldquo; zwangsverpflichtet wird, sein. Oder die Einzelhandelskauffrau, welche ein kostenloses mehrw&ouml;chiges Praktikum zur Eignungsfeststellung in genau dem Unternehmen absolvieren soll, welches direkt zuvor ihre Festanstellung gek&uuml;ndigt hatte. Oder die Ablehnung eines 1-Euro-Jobs, bei dem immer wieder <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/kultur\/kino_tv\/focus-fernsehclub\/die-armutsindustrie-arbeitslos-und-hopsasa_aid_416784.html\">gebrauchte Puzzlespiele gelegt werden m&uuml;ssen<\/a>, um diese auf Vollst&auml;ndigkeit zu pr&uuml;fen. Oder die massenhafte Zwangszuweisung zu mehrw&ouml;chigen <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/unternehmen\/gesetzesluecke-amazon-beschaeftigt-massenhaft-arbeitslose-ohne-verguetung-a-800166.html\">&bdquo;Erprobungsphasen&ldquo; beim Internet-Giganten Amazon ohne Entlohnung<\/a>. Nur, um kurz nach Bekanntwerden dieses Skandals, laut einer Sprecherin der damaligen Arbeitsagentur &bdquo;ein Fehler, der korrigiert werden muss&ldquo;, die zul&auml;ssige Maximaldauer solcher <a href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Presse\/Pressemitteilungen\/neues-jahr-2012.html\">&bdquo;Erprobungsphasen&ldquo; seitens des Gesetzgebers von vier auf sechs Wochen anzuheben<\/a>. Oder die unter Sanktionsdrohung nicht ablehnbare Annahme von unbezahlten, mehrmonatigen Praktika mit der vagen &ndash; meist unerf&uuml;llten &ndash; Hoffnung auf eine <a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=SsbpF9xd-PE\">darauffolgende Festanstellung<\/a>. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Tatbest&auml;nden, welche sich aufgrund ihrer Komplexit&auml;t nicht sachgerecht auf 3 oder 4 S&auml;tze beschr&auml;nken lassen.<\/p><p>Anhand dieser nur exemplarischen Beispiele l&auml;sst sich mehr als erahnen, dass der jahrelang aufgebaute Mythos der &bdquo;Arbeitsverweigerer&ldquo; nur ein Popanz ist, um Stimmung in der &Ouml;ffentlichkeit gegen die von Erwerbsarbeit Ausgeschlossenen zu erzeugen. Diesen wird die Rolle der S&uuml;ndenb&ouml;cke zugeschoben, um im gelegten Nebel der dann hagelnden Beschimpfungen die Rahmenbedingungen f&uuml;r die Noch-Inhaber von Erwerbst&auml;tigkeits-Stellen ebenfalls weiter zu verschlechtern.<\/p><p><strong>Sanktionen &ndash; die Allzweckwaffe<\/strong><\/p><p>Sanktionen haben neben den beschriebenen Wirkungen der Einsparung von Ausgaben sowie der Verbreitung von Angst unter den davon Betroffenen ein weiteres Ziel: Die allgegenw&auml;rtige Bedrohung mit Sanktionen soll die Leistungsempf&auml;nger zu &bdquo;freiwilligen&ldquo; Verhaltensreaktionen zwingen, welche ohne Sanktionen so nicht m&ouml;glich w&auml;ren und in derem Gefolge die n&auml;chsten ausgelegten Fallstricke auf sie warten.<\/p><p>Wie ein <a href=\"http:\/\/www.freiepresse.de\/LOKALES\/CHEMNITZ\/Hartz-IV-Schicksal-Ausgemustert-vom-Amt-artikel8134148-1.php\">aktueller Fall aus Chemnitz<\/a> eindrucksvoll nachweist, wurde ein Chemnitzer Arbeitsloser nach einer mehrmonatigen (!) Eignungsfeststellung, f&uuml;r welche ihm die Tr&auml;ger abschlie&szlig;end eine &bdquo;sehr gute&ldquo; bzw. sogar &bdquo;ausgezeichnete&ldquo; Eignung attestierten, durch das Jobcenter zu einer, angeblich f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Weiterbildung notwendigen, psychologischen Begutachtung geschickt. Eine Weigerung, diese durchf&uuml;hren zu lassen, h&auml;tte als &bdquo;fehlende Mitwirkung&ldquo; eine Sanktion seitens des Jobcenters nach sich gezogen. Diese psychologische Begutachtung diagnostizierte nun pl&ouml;tzlich, v&ouml;llig im Widerspruch zu den vorherigen Eignungsfeststellungen, gravierende Defizite bei dem Chemnitzer, welche gar in der Diagnose einer &bdquo;psychischen Behinderung&ldquo; gipfelten. Selbst die &ouml;rtliche Jobcenter-Sprecherin musste zugeben, dass haupts&auml;chlich finanzielle Kriterien die Grundlage f&uuml;r die Einschaltung des psychologischen Dienstes darstellen. So ist es also nicht ausgeschlossen, dass Arbeitssuchende zu diesem Dienst zur Begutachtung geschickt werden, um eine Weiterbildungsma&szlig;nahme zu verhindern und somit die damit verbundenen Kosten einzusparen. Diese Art der Zwangspsychatrisierung aus v&ouml;llig irrationalen Gr&uuml;nden ist durch nichts zu rechtfertigen und weckt schreckliche Erinnerungen an die finstersten Kapitel deutscher Geschichte.<\/p><p>So wie im geschilderten Fall &uuml;ber die Chim&auml;re &bdquo;Sanktion&ldquo; letztendlich die Weiterbildung eines Arbeitslosen verhindert wurde, so wollte der Chef des Brandenburger Jobcenters nur wenige Wochen zuvor <a href=\"http:\/\/www.gegen-hartz.de\/nachrichtenueberhartziv\/hartz-iv-jobcenter-chef-will-hart-durchgreifen-9001095.php\">Arbeitslose zu Weiterbildungsma&szlig;nahmen zwingen<\/a>. Bezeichnenderweise ebenfalls mit dem Mittel der Sanktion. W&auml;hrend also einerseits mittels Sanktionen Arbeitslose zu Weiterbildungen, welcher Art auch immer, gezwungen werden sollen, wird andererseits unter Zuhilfenahme von Sanktionsdrohungen die Absolvierung einer Weiterbildung verhindert. Es f&auml;llt zunehmend schwer, logisch nachvollziehbare Muster hinter bestimmten Vorgaben zu entdecken. <\/p><p>Niederschlag gefunden hat dieser Vorfall jedoch nur in der regionalen Presse. &Uuml;berregional hingegen widmen sich die Medien stattdessen dem drei&szlig;igsten Aufgu&szlig; der Frage &bdquo;Wollen Arbeitslose &uuml;berhaupt arbeiten oder haben sie es sich in der sozialen H&auml;ngematte r&ouml;misch-dekadent bequem gemacht?&ldquo;, mit der sie die Stammtischdiskussionen best&auml;ndig am K&ouml;cheln halten. So werden Ressentiments in der Bev&ouml;lkerung hervorgerufen bzw. aufrecht erhalten, w&auml;hrend gleichzeitig Informationen und Fakten, welche diese Weltsicht ins Wanken bringen w&uuml;rden, den Menschen vorenthalten werden.<\/p><p>Ein neuerlicher Fall unterstreicht die Entm&uuml;ndigungswirkung durch Sanktionen. So wurde Arbeitslosen in der Region Nienburg die <a href=\"http:\/\/www.gegen-hartz.de\/nachrichtenueberhartziv\/hartz-iv-jobcenter-zwingt-zur-rauchentwoehnung-9001219.php\">Teilnahme an einem Rauchentw&ouml;hnungskurs<\/a> &bdquo;angeboten&ldquo;. Wie standardisiert &uuml;blich, wurde sofort auf der Einladung bei Nichtteilnahme mit Sanktionen gedroht. Ist es schon prinzipiell nicht nachvollziehbar, welche berufliche Qualifizierung ein Rauchentw&ouml;hnungskurs darstellen soll, geschweige denn welches Arbeitsangebot, so muss man sich die Frage gefallen lassen, ob ein solcher Eingriff in die pers&ouml;nliche Freiheit des Einzelnen, wieder mit dem Druckmittel &bdquo;Sanktion&ldquo;, mit dem Selbstbestimmungsrecht zu vereinbaren ist.<\/p><p>Insgesamt bleibt zu konstatieren, dass mittels best&auml;ndig drohender Sanktionen Menschen zu konformen Verhaltensweisen gezwungen werden. Sie werden unter der Bedrohung der Zerst&ouml;rung ihrer Existenzgrundlage in ein gew&uuml;nschtes Verhaltenskorsett gepresst. Jedes im Amtsdeutsch euphemistisch genannte &bdquo;Angebot&ldquo; wird somit, unabh&auml;ngig von dessen Sinnhaftigkeit, Absurdit&auml;t oder gar Kontraproduktivit&auml;t, zum Zwang. Dadurch ist der Repressionscharakter des gesamten Hartz-IV-Systems hinreichend gekennzeichnet.<\/p><p><strong>Sanktionen &ndash; ein never-loose-Instrument der Jobcenter<\/strong><\/p><p>Die Sanktionierungspolitik ist so konstruiert, dass sie f&uuml;r die Jobcenter ein v&ouml;llig gefahrloses Unterfangen darstellt. Selbst wenn ohne die geringsten sachlichen Gr&uuml;nde Sanktionen ausgesprochen werden, bestehen f&uuml;r die Beh&ouml;rde keinerlei Gefahren, sondern nur Chancen. Da eine nicht unerhebliche Anzahl der Betroffenen die immer undurchsichtiger werdende Rechtslage nicht ausreichend kennt und selbstverst&auml;ndlich auch die Jobcenter nicht an deren verbesserter Kenntnis interessiert sind, legen diese Personen auch kaum den m&ouml;glichen Widerspruch ein. Ein weiterer Teil der Sanktionierten ist durch die permanente Repressionsdrohung so eingesch&uuml;chert, dass er trotz Grundkenntnissen &uuml;ber seine Widerspruchsm&ouml;glichkeit darauf verzichtet.<\/p><p>Doch auch im Falle der informierten und ausreichend selbstbewussten Betroffenen, die daraufhin den &uuml;blichen prozessualen Vorgang von &bdquo;Widerspruch &ndash; Ablehnung des Widerspruchs &ndash; Klage vor dem Sozialgericht&ldquo; in Angriff nehmen, entsteht den Jobcentern auch im Falle einer Niederlage vor Gericht kein Schaden. Das Maximum, welches sie &bdquo;erleiden&ldquo; k&ouml;nnen, ist die Verpflichtung zur Sanktionsr&uuml;cknahme und damit zur Zahlung. Ein Zustand, der ohne die Aussprache einer Sanktion ohnehin dem Ist-Zustand entsprechen w&uuml;rde. Dies bedeutet f&uuml;r den Fall, bei dem ohne eine berechtigte Grundlage eine Sanktion ausgesprochen wird: Die gesetzeskonforme Anwendung verpflichtet das Jobcenter zu einer sofortigen Zahlung des vollen Regelsatzbetrags &ndash; das worst-case-Szenario der gerichtlichen Niederlage zwingt das Jobcenter zur Zahlung des vollen Regelsatzbetrags nach Durchlaufen dieser Instanzen. Ein Risiko existiert f&uuml;r das Jobcenter nicht, es fallen weder S&auml;umniszuschl&auml;ge an noch &bdquo;rollen K&ouml;pfe&ldquo;.<\/p><p>Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass seit einer Gesetzes&auml;nderung 2009 ein eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung bez&uuml;glich der Sanktion hat. So wird Menschen, die ohnehin schon am Rande des Existenzminimums leben m&uuml;ssen, eben dieses entzogen &ndash; auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierf&uuml;r gar nicht vorliegen. Ein weiterer Skandal, verborgen unter einem Berg von Skandalen.<\/p><p><strong>Unterschreitung des Existenzminimums durch Sanktionen<\/strong><\/p><p>All die berechtigt vorgebrachte kritische Hinterfragung an der Praxis von Sanktionen kann jedoch vernachl&auml;ssigt werden, wenn man sich der grunds&auml;tzlichen Frage stellt, ob Sanktionen generell gesetzeskonform sind. Obschon die verschiedenen Regelsatzh&ouml;hen sowohl <a href=\"http:\/\/www.binsenbrenner.de\/wordpress\/2010\/02\/04\/was-der-mensch-braucht\/\">f&uuml;r 2010<\/a>, noch vor der Verk&uuml;ndung des Bundesverfassungsgerichtsurteils am 09.02.2010, als auch <a href=\"http:\/\/www.spiegelfechter.com\/wordpress\/5860\/hartz-iv-regelsatz-was-der-mensch-braucht\">f&uuml;r 2011<\/a>, nach der vermeintlichen Neuberechnung, &auml;u&szlig;erst zweifelhaft sind, da sie aufs Neuerliche die Kriterien des BVerfG-Urteils nach Transparenz der Ermittlung und nach Bedarfsgerechtigkeit nicht erf&uuml;llen, soll das an dieser Stelle nicht Punkt der Betrachtungen sein. Vielmehr muss die berechtigte Frage gestellt werden, ob ein von der Regierung selbst als solches bezeichnetes Existenzminimum unterschreitbar sein kann und darf.<\/p><p>Schon allein anhand der reinen Begrifflichkeit des &bdquo;Existenzminimums&ldquo; kommen starke Zweifel auf, ob es &uuml;berhaupt zul&auml;ssig ist, ein Minimum, mit welchen Mitteln auch immer, zu unterschreiten. Denn eine Steigerung des Superlativs &bdquo;Minimum&ldquo; im Sinne eines (noch) minimaleren Minimums ist ein undenkbares und unlogisches Paradoxon. Dies mag zwar als eine eher unwichtige Randnotiz dieser Betrachtung angesehen werden, doch es beschreibt auch auf sprachlicher Ebene sehr deutlich, wie widerspr&uuml;chlich schon allein der Grundgedanke von Sanktionen ist.<\/p><p>Das hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010, welches sich mit der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Regels&auml;tze auseinanderzusetzen hatte, in mehreren Anmerkungen best&auml;tigt. Der damalige BVerfG-Vorsitzende, Hans-J&uuml;rgen Papier, erkl&auml;rte das Grundrecht &bdquo;eines menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&ldquo;, welches sich aus &bdquo;der Menschenw&uuml;rde-Garantie des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip&ldquo; ergibt, f&uuml;r <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/ls20100209_1bvl000109.html\">&bdquo;unverf&uuml;gbar&ldquo;<\/a>. Dabei definiert das BVerfG das Existenzminimum keineswegs nur als die Notwendigkeiten zur Sicherung der rein physischen Existenz. Das BVerfG erkl&auml;rte einen &bdquo;verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch&ldquo;, welcher sowohl die physische Existenz des Menschen als auch ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu gew&auml;hrleisten habe.<\/p><p>Der Wortlaut wie auch der Sinn dieser Feststellungen ist somit absolut eindeutig:<\/p><ul>\n<li>das Existenzminimum ist definiert als die Summe aller materieller Aufwendungen, welche f&uuml;r die physische Existenzsicherung sowie ein Mindestma&szlig; an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben notwendig sind<\/li>\n<li>die H&ouml;he des vollst&auml;ndigen Regelsatzes, welcher transparent und bedarfsgerecht zu ermitteln ist, entspricht dem Existenzminimum<\/li>\n<li>das Existenzminimum ist unverf&uuml;gbar, das hei&szlig;t, es darf auf keinen Fall unterschritten werden<\/li>\n<\/ul><p>Die Zusammenf&uuml;hrung dieser drei Feststellungen kann bez&uuml;glich der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit von Sanktionen nur zu einem Schluss f&uuml;hren: Die Durchsetzung von Sanktionen und damit die Unterschreitung eines verfassungskonformen Existenzminimums ist verfassungswidrig. Da es sich bei der vollen H&ouml;he des Regelsatzes um das Existenzminimum handelt, gilt dies auch f&uuml;r jede beliebige H&ouml;he einer Sanktion. Denn schon mit dem Entzug des ersten Euro wird dieser Zustand erreicht.<\/p><p>Auch an das Existenzminimum gekn&uuml;pfte Bedingungen mit dem Ziel, dieses zu unterschreiten, sind somit verfassungswidrig und folglich rechtsunwirksam. Damit wird auch die Vielzahl dubioser Sachverhalte obsolet, welche daf&uuml;r missbraucht werden, um Sanktionen zu rechtfertigen.<\/p><p><strong>Die Unterschreitung des Existenzminimums und dessen m&ouml;gliche Folgen<\/strong><\/p><p>Wird durch die Zulassung von Sanktionen seitens des Gesetzgebers wie auch durch deren Durchf&uuml;hrung mithilfe der Mitarbeiter der Jobcenter das Existenzminimum unterschritten, m&uuml;ssen sich diese Personen auch den daraus resultierenden Folgen stellen. Durch die Unterschreitung des Existenzminimums werden die davon Betroffenen gezwungen, auf andere Weise diesen Fehlbetrag auszugleichen. Auch abseits der rechtlichen W&uuml;rdigung des Sanktions-Sachverhalts ist es mehr als nur lebensfremd, nun anzunehmen, dass die Betroffenen sich friedlich zum Sterben auf die Stra&szlig;e legen werden. Genau dies wird aber unausgesprochen vorausgesetzt. Nachdem die Betroffenen schon den <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14691\">&bdquo;sozialen Tod&ldquo; gestorben<\/a> sind, da sie mit dem Verlust der Arbeit gleichzeitig auch die Akzeptanz der &Ouml;ffentlichkeit als gleichberechtigte Mitmenschen verloren haben und dem sie ob der strukturellen Gegebenheiten in w&uuml;tender Ohnmacht gegen&uuml;berstehen, sollen sie nun auch noch den realen eigenen Tod stillschweigend und widerstandslos hinnehmen. Dies ist nat&uuml;rlich ebenso zynisch wie wirklichkeitsfremd.<\/p><p>Infolgedessen werden die Sanktionierten gezwungen, sich ihr Existenzminimum auf die eine oder andere Art und Weise selbst zu organisieren. Wenn Menschen durch den Entzug ihrer Lebensgrundlage so sehr an die Wand gedr&auml;ngt werden, ist es nicht auszuschlie&szlig;en, dass sie in ihrer existentiellen Not zum f&uuml;r sie letzten Mittel, einer kriminellen Tat, greifen, um ihr &Uuml;berleben zu sichern. Der Verantwortung f&uuml;r diese Art der Notwehr zur Sicherung der eigenen Existenz, sei es nun Raub, Diebstahl oder Vergleichbares, m&uuml;ssen sich die eigentlichen Verursacher bewusst sein &ndash; ob es ihnen gef&auml;llt oder nicht. Die Verantwortung auf diejenigen abzuschieben, denen sie durch ihr Handeln die Existenzgrundlage verweigern, zeugt von einer v&ouml;llig unzureichenden Durchdringung der realen Situation. Ihr Handeln schafft die Ursachen f&uuml;r die sich daraus eventuell ergebenden Reaktionen der Notwehr. Davon k&ouml;nnen sich weder die Gesetzgeber noch die Mitarbeiter der Jobcenter freisprechen.<\/p><p><strong>In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit<\/strong><\/p><p>Die Gefahr solch dramatischer Entwicklungen w&uuml;rde entfallen, h&auml;tten bei der derzeit geltenden Gesetzgebung das Grundgesetz sowie die schon zuvor angef&uuml;hrten Anmerkungen im Zuge des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010 die notwendige Beachtung erhalten. Doch nur, indem all das ignoriert wurde, konnte ein <a href=\"http:\/\/www.katja-kipping.de\/article\/558.antrag-auf-abschaffung-der-hartz-iv-sanktionen.html\">Antrag zur Abschaffung von Sanktionen<\/a> im Bundestag &uuml;berhaupt erst abgelehnt werden. Dies muss umso befremdlicher wirken, da die im Bundestag vertretenen 143 Juristen mit beinahe <a href=\"http:\/\/de.statista.com\/statistik\/topliste\/bestenliste\/92\/platz\/1\/titel\/die-haeufigsten-berufe-der-bundestagsabgeordneten--16.-bundestag-\/\">einem Viertel die mit Abstand gr&ouml;&szlig;te Berufsgruppe<\/a> stellen. Dass Juristen den Sinn des Grundgesetzes sowie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht erfassen k&ouml;nnen, erscheint kaum glaubhaft. Und wenn dies so w&auml;re, w&uuml;rde (zu Recht) ihre Eignung als Mandatstr&auml;ger mehr als nur anzuzweifeln sein.<\/p><p>Dabei ist es jedoch nicht ausreichend, nur den Antragsablehnern ihre mangelnde Grundgesetzestreue entgegenzuhalten. Wer sich in einem solch eklatanten Fall auch nur der Stimme enth&auml;lt, tr&auml;gt dazu bei, die bestehenden ungerechten, grundgesetzwidrigen Verh&auml;ltnisse zu zementieren. Denn das Schweigen zu ungerechten Verh&auml;ltnissen sowie die gezielte Verweigerung von m&ouml;glichen Re-Aktionen wirken als eine Bef&uuml;rwortung und Beg&uuml;nstigung dieser Verh&auml;ltnisse. Dies hat auch der Theologe Martin Niem&ouml;ller erst <a href=\"http:\/\/www.martin-niemoeller-stiftung.de\/4\/daszitat\/a31\">aus eigenem leidvollen Erleben<\/a> verstehen lernen m&uuml;ssen. Deshalb ist es notwendig, auch die schweigenden Bef&uuml;rworter nicht der Kritik zu entziehen.<\/p><p><strong>Die sofortige Abschaffung von Sanktionen &ndash; nur der erste Schritt<\/strong><\/p><p>Die Abschaffung der Sanktionspolitik kann nur ein erster Schritt sein &ndash; aber ein sofortiger. Dar&uuml;ber hinaus ist die vollst&auml;ndige Beseitigung der Gesetze, die unter dem Begriff der Agenda 2010 subsummiert werden, dringend notwendig und schnellstm&ouml;glich durchzuf&uuml;hren. Diese Gesetze haben bei einem nicht geringen Teil der Bev&ouml;lkerung unn&ouml;tige H&auml;rten bewirkt und sie in zunehmender Armut und tiefer Perspektivlosigkeit versinken lassen.<\/p><p>Stattdessen ist es notwendig, die Sozial- wie auch die Wirtschaftspolitik v&ouml;llig neu auszurichten und wieder das Kriterium in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu r&uuml;cken, welches gem&auml;&szlig; Grundgesetz der Mittelpunkt zu sein hat: Das Wohl aller Menschen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Lutz Hausstein (44), Wirtschaftswissenschaftler, ist als Arbeits- und Sozialforscher t&auml;tig. In seinen 2010 und 2011 erschienenen Untersuchungen &bdquo;Was der Mensch braucht&ldquo; ermittelte er einen alternativen Regelsatzbetrag f&uuml;r die soziale Mindestsicherung. Ko-Autor des Buches &bdquo;Wir sind emp&ouml;rt&ldquo; der Georg-Elser-Initiative Bremen<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anzahl der verh&auml;ngten Sanktionen gegen arbeitslose und nichtarbeitslose ALG-2-Empf&auml;nger strebt unaufhaltsam von Rekordmarke zu Rekordmarke. Wurde im April dieses Jahres noch f&uuml;r das Jahr 2011 ein neuer H&ouml;chststand von &uuml;ber 912.000 von den Jobcentern ausgesprochenen Sanktionen vermeldet, deuten die Zahlen f&uuml;r das erste Halbjahr 2012 auf eine erneute Steigerung der Sanktionierungsversuche hin. Mit <a<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=15274\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[186,126,140,123],"tags":[308,418,309,307,389],"class_list":["post-15274","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-erosion-der-demokratie","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","category-kampagnentarnworteneusprech","tag-existenzminimum","tag-grundgesetz","tag-repressionen","tag-sanktionen","tag-sozialrassismus"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15274","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15274"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15274\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":138512,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15274\/revisions\/138512"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15274"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15274"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15274"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}