{"id":152786,"date":"2026-06-24T10:00:51","date_gmt":"2026-06-24T08:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=152786"},"modified":"2026-06-24T10:10:55","modified_gmt":"2026-06-24T08:10:55","slug":"unsere-demokratie-oder-wie-die-afd-von-der-dummheit-der-etablierten-parteien-profitiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=152786","title":{"rendered":"\u201eUnsere Demokratie\u201c oder Wie die AfD von der Dummheit der etablierten Parteien profitiert"},"content":{"rendered":"<p>Die Redewendung von &bdquo;Unserer Demokratie&ldquo;, die von diversen Politkern der etablierten Parteien genutzt wird, bedarf einer genaueren Analyse. Was ist mit dieser Redewendung genau gemeint? Ist &bdquo;unsere Demokratie&ldquo; die Demokratie im eigentlichen Sinne des Begriffs &ndash; also eine Volksherrschaft, die so auch im Grundgesetz normiert ist? Oder ist es, wie manche Kritiker behaupten, eine verk&uuml;rzte Demokratie, auf die die (etablierten) Parteien Besitzanspr&uuml;che geltend machen &ndash; also mithin eine Parteiendemokratie? Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Demokratie und Parteiendemokratie<\/strong><\/p><p>Wenn wir in Deutschland von Demokratie sprechen, wird darunter landl&auml;ufig die repr&auml;sentativ-parlamentarische Demokratie verstanden: Alle vier Jahre finden Bundestagswahlen statt. Der Staatsb&uuml;rger darf f&uuml;r einen Tag der Souver&auml;n sein und sich zwischen einer Vielzahl von Parteien entscheiden. Hat er sein Kreuzchen auf dem Wahlzettel gemacht, verabschiedet er sich wieder vom Status des Souver&auml;ns f&uuml;r die n&auml;chsten vier Jahre. Er hat der gew&auml;hlten Partei einen politischen Blankoscheck ausgestellt und kann nur hoffen, dass diese Partei, sofern sie in die Regierungsverantwortung gelangt, ihre Wahlversprechen im Wesentlichen umsetzt. Erf&uuml;llt diese in Regierungsverantwortung stehende Partei ihr Wahlversprechen nicht, dann hat er eben Pech &ndash; kann sich bei der n&auml;chsten Wahl ja revanchieren, indem er eine andere Partei w&auml;hlt, die sich im Zweifel ebenso verh&auml;lt. Das ist, vereinfacht gesagt, das landl&auml;ufige und weitgehend praktizierte Demokratieverst&auml;ndnis in Deutschland seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949.<\/p><p>Dieses praktizierte Demokratieverst&auml;ndnis ist nicht verfassungswidrig, jedoch unvollst&auml;ndig: Artikel 20 Abs. 2 sowie Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz erm&ouml;glichen es, dass politische Parteien an der politischen Willensbildung (mit)wirken. In der politischen Praxis l&auml;uft dies auf eine indirekte Demokratie (durch Parteien vermittelte politische Interessen) hinaus. Aber das ist die eine und auch <em>nur<\/em> die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille lautet: Das Grundgesetz erm&ouml;glicht auch eine direktere, eine wirklich partizipative Demokratie &ndash; den Volksentscheid. Dazu aber sp&auml;ter.<\/p><p>Wenn politische Parteien die Demokratie auf ein politisches Willensbildungsmonopol der Parteien verk&uuml;rzen und absichern, indem sie andere, verfassungsoffene Partizipationsm&ouml;glichkeiten totschweigen und mit abenteuerlichsten Argumenten zu verhindern suchen, handelt es sich letztlich um eine lupenreine Parteiendemokratie mit der auch unsch&ouml;nen Tendenz zum Parteienstaat. In einem Parteienstaat monopolisieren die Parteien nicht nur den politischen Willensbildungsprozess, sondern auch die Besetzung staatlicher &Auml;mter mit &bdquo;ihren Leuten&ldquo;. Die Besetzung relevanter Staats&auml;mter wird zwischen den Parteien ausgehandelt &ndash; der bekannte Fall um die gescheiterte Kandidatin f&uuml;r das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht steht sinnbildlich hierf&uuml;r. Das (&bdquo;richtige&ldquo;) Parteibuch wird unter Umst&auml;nden zum ausschlaggebenden Kriterium f&uuml;r die Besetzung staatlicher &Auml;mter &ndash; es herrscht Parteienfilz. Parteiungebundene Kr&auml;fte oder Akteure mit dem &bdquo;falschen&ldquo; Parteibuch haben kaum eine Chance auf ein hochrangiges staatliches Amt. Ist diese Phase erreicht, so handelt es sich im Extremfall nicht mehr nur um die Teilhabe der Parteien an staatlicher Macht, sondern um die m&ouml;gliche &Uuml;bernahme des Staates durch die Parteien. Partei(en) und Staat verschmelzen sodann faktisch miteinander.<\/p><p><strong>Gew&auml;hlte Parteien schlie&szlig;en andere gew&auml;hlte Parteien aus &ndash; demokratische Absurdit&auml;t oder &bdquo;unsere Demokratie&ldquo;<\/strong><\/p><p>Wenn Parteien in den Parlamenten, die ja staatliche Einrichtungen sind, dar&uuml;ber entscheiden, welche anderen vom Volke, dem Souver&auml;n, gew&auml;hlte Parteien im staatlichen Parlament mitmachen und nicht mitmachen d&uuml;rfen, wer beispielsweise von parlamentarischen Posten ausgeschlossen wird, schlimmstenfalls sogar unter sehr abenteuerlichen Interpretationen oder rasch vorgenommenen &Auml;nderungen der parlamentarischen Gesch&auml;ftsordnungen, dann ist ein Zustand erreicht, bei dem die Alarmglocken l&auml;uten sollten. Dann erh&auml;lt die Redewendung von &bdquo;unserer Demokratie&ldquo; ein besonderes &bdquo;Geschm&auml;ckle&ldquo; &ndash; das Geschm&auml;ckle des die Demokratie im eigentlichen Sinne einschr&auml;nkenden Parteienstaates: ein Parteienstaat, in dem ein Parteienkartell die demokratischen Spielregeln gegen&uuml;ber der ungeliebten Drittpartei(en) au&szlig;er Kraft setzt, um diese konkurrierenden Parteien, die von einem Teil des Volkssouver&auml;ns demokratisch gew&auml;hlt sind, von staatlichen Posten und politischen Informationen fernzuhalten. &bdquo;Unsere Demokratie&ldquo; bedeutet dann nichts weniger als die Demokratie der kartellierenden Parteien, die unter sich bleiben wollen, ungeachtet dessen, was ein Teil des Souver&auml;ns will und w&auml;hlt.<\/p><p>Nur, solange eine Partei nicht verboten ist, ist es unter demokratietheoretischem als auch verfassungsrechtlichem Gesichtspunkt mehr als fragw&uuml;rdig, wenn diese Partei\/Fraktion von anderen Parteien\/Fraktionen daran gehindert wird, ihnen zustehende parlamentarische Posten zu &uuml;bernehmen. Dies ist kein Pl&auml;doyer f&uuml;r die AfD oder auch DIE LINKE, sondern ein Pl&auml;doyer zur Verteidigung unserer aller Demokratie und des Grundgesetzes.<\/p><p><strong>Bumerang oder Realsatire<\/strong><\/p><p>Hinzu kommt: Wenn parlamentarische Gesch&auml;ftsordnungen und m&ouml;glicherweise die Verfassungen neu interpretiert oder ge&auml;ndert werden, um der AfD oder der LINKEN den Zugang zu &Auml;mtern und Posten zu verwehren, ist das nicht nur ein demokratisches Problem. Es kann auch zum ungewollten Bumerang werden. Sollte die AfD entsprechende Mehrheiten in den L&auml;nderparlamenten erreichen, kann sie die von den etablierten Parteien urspr&uuml;nglich gegen sie ge&auml;nderten Rechtslagen nun auch gegen die etablierten Parteien selbst anwenden &ndash; und das mit dem Hinweis, sie, die AfD, habe diese Rechtslagen ja nicht geschaffen. Auf diese Weise w&uuml;rden die etablierten Parteien den autorit&auml;ren Boden letztlich f&uuml;r die AfD vorbereiten. Pure Realsatire: D&uuml;mmer geht es kaum noch. Das zeigt, wie rein taktisches Denken sich zu einem gef&auml;hrlichen Eigentor herausbilden kann, das die &bdquo;Politikexperten&ldquo; der etablierten Parteien nat&uuml;rlich nie haben vorhersehen k&ouml;nnen &ndash; so die dann zu erwartende nicht minder d&auml;mliche Erkl&auml;rung.<\/p><p><strong>Wehrhafte Demokratie<\/strong><\/p><p>Das Instrument der &bdquo;wehrhaften Demokratie&ldquo; ist ein nachvollziehbares, aber auch ein sehr sensibel zu nutzendes Instrument &ndash; hergeleitet aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Macht&uuml;bernahme 1933. Legitimes Ziel ist es, zu verhindern, dass die Feinde der Demokratie durch die Macht&uuml;bernahme diese erneut besch&auml;digen oder gar abschaffen k&ouml;nnen.<\/p><p>Die &bdquo;wehrhafte Demokratie&ldquo;, an deren Ende angesichts der innewohnenden Gefahr der &uuml;berm&auml;&szlig;igen Nutzung dann selbst ein autorit&auml;res Gebilde steht, ist ein sehr restriktiv anzuwendendes Instrument: Eine &bdquo;wehrhafte Demokratie&ldquo; kann n&auml;mlich auch die Demokratie zu Tode sch&uuml;tzen, mithin durch autorit&auml;re Ma&szlig;nahmen die Demokratie im Namen der Demokratie scheibchenweise in eine autorit&auml;re Herrschaft &uuml;berf&uuml;hren. Diesem Prozess muss nicht unbedingt eine Strategie zugrunde liegen. Dieser Prozess der schleichenden Autokratisierung des Liberalismus kann auch das Ergebnis eines nur unreflektierten Politikverst&auml;ndnisses oder einer ideologisierten Politik sein. Dieser Prozess kann auch das Ergebnis eines rein taktischen Man&ouml;vers sein, blo&szlig; um l&auml;stige Konkurrenten auszuschalten. Gleichg&uuml;ltig, was das Motiv f&uuml;r diesen Prozess sein mag, er h&ouml;hlt die politische Demokratie aus, droht sie zu einer Fassade zu degradieren.<\/p><p>Um diese Gefahr des &bdquo;Ausschlusses&ldquo; politischer Konkurrenten durch politische Parteien via Parlamentsmehrheit oder durch die von ihnen getragene Regierung zu minimieren, obliegt die Entscheidungshoheit, ob eine Partei (Parteienverbot Art. 21 Abs. 2 GG) eine Gefahr f&uuml;r die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) darstellt und entsprechend verboten wird, nicht den politischen Parteien\/der parlamentarischen Mehrheit oder der Regierung. Sie obliegt im Sinne der horizontalen Gewaltenteilung einzig dem Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2).<\/p><p><strong>Grundgesetz, Souver&auml;n und direkte Demokratie<\/strong><\/p><p>Ein zentrales Element gegen die Parteiendemokratie und die Gefahren eines Parteienstaates ist das Instrument des Volkentscheides als Bestandteil des politischen Willensbildungsprozess.<\/p><p>Die in der griechischen Antike formulierte Demokratie, die Volksherrschaft, durch direkt-demokratische Entscheidungen praktiziert, mithin den Volksentscheid, war das eigentliche und priorit&auml;re Instrument des politischen Willensbildungsprozesses.<\/p><p>Ist dieses ureigentliche demokratische Instrument des politischen Willensbildungsprozesses im Grundgesetz &uuml;berhaupt vorgesehen?<\/p><p>Was sagt also das Grundgesetz zur Thematik der &bdquo;politischen Willensbildung&ldquo;, zur Demokratie? Hierzu ist zun&auml;chst auf den Artikel 20 Abs. (2) GG zu verweisen. Dieser Artikel benennt den Staatsb&uuml;rger als Souver&auml;n:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Und wie soll es demokratietheoretisch auch anders sein? Demokratie hei&szlig;t &uuml;bersetzt &bdquo;Herrschaft des Volkes&ldquo;. Wenn also der Staatsb&uuml;rger nicht der Souver&auml;n ist, von dem die Staatsgewalt ausgeht, dann m&ouml;gen es viele politische Systeme sein, aber auf keinen Fall ist es ein demokratisches System. Die Volkssouver&auml;nit&auml;t, also die Souver&auml;nit&auml;t des Volkes selbst, &uuml;ber die politische Organisation des Gemeinwesens auf der Grundlage freier Diskurse und der Dialektik zu entscheiden, ist nicht nur ein Element der Demokratie, nein, sie ist konstitutiv f&uuml;r die Demokratie. Ohne echte Volkssouver&auml;nit&auml;t keine Demokratie.<\/p><p>Im nachfolgenden Satz des Artikel 20 Abs. 2 GG hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Sie <\/em>(die Staatsgewalt, A. Neu)<em> wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&uuml;bt.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Hier sind die beiden Begriffe &bdquo;<em>Wahlen<\/em>&ldquo; und &bdquo;<em>Abstimmungen<\/em>&ldquo; interessant. Mit &bdquo;<em>Wahlen<\/em>&ldquo; sind unzweifelhaft die Bundestagswahlen gemeint. Was aber ist mit &bdquo;<em>Abstimmung<\/em>&ldquo; gemeint? Ist damit eine direkte politische Entscheidung des Souver&auml;ns gemeint &ndash; also Volksentscheid? Ja, genau das ist der Fall. Erg&auml;nzt wird diese Annahme durch einen weiteren Verfassungsartikel, n&auml;mlich Artikel 21 Abs. 1 GG:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit<\/em>.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Mitwirkung bedeutet eben kein Wirkungsmonopol der Parteien, sondern &bdquo;nur&ldquo; deren Mitwirkung. Und das Substantiv &bdquo;Mitwirkung&ldquo; respektive das Verb &bdquo;mitwirken&ldquo; impliziert mindestens zwei Subjekte, zwei Akteure &ndash; hier neben den Parteien eben auch das Volk.<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus findet in Artikel 29 Abs. 2 GG (&bdquo;<em>Neugliederung des Bundesgebietes&ldquo;<\/em>) der Begriff des &bdquo;<em>Volksentscheids<\/em>&ldquo; explizite Erw&auml;hnung.<\/p><p>Kurzum: Das Grundgesetz selbst er&ouml;ffnet die M&ouml;glichkeit von Volksentscheiden &ndash; konkret durch Artikel 20 Abs. 2 GG (&bdquo;<em>Abstimmungen<\/em>&ldquo;) &ndash;, kennt den Begriff &bdquo;<em>Volksentscheid<\/em>&ldquo; (Artikel 29 Abs. 2) und verankert im Umkehrschluss weitere Partizipationsm&ouml;glichkeiten (Artikel 21 Abs. 1 &ndash; Mitwirkung der Parteien) &ndash; hier mangels weiterer Formen wohl ebenfalls den Volksentscheid.<\/p><p>Dass die Verfassungsrealit&auml;t auf eine Parteiendemokratie, einen Parteienstaat durch die herrschenden Parteien verengt wird, bedeutet hingegen nicht, dass dies so bleiben muss. Das Grundgesetz hingegen benennt auch die partizipative Demokratie als weiteres, als erg&auml;nzendes, als korrigierendes Instrument der politischen Willensbildung. Ein Blick in das Bonner Grundgesetz lohnt sich.<\/p><p><strong>Repr&auml;sentative-parlamentarische Demokratie oder Volksentscheide &ndash; kein entweder oder<\/strong><\/p><p>Die auf Bundesebene praktizierte Form der repr&auml;sentativ-parlamentarischen Demokratie hat nicht nur ihre verfassungsrechtliche, sondern auch in der politischen Praxis ihre Daseinsberechtigung:<\/p><p>Die politische Gestaltung eines hochkomplexen Gemeinwesens (Gesellschaft, Staat und Wirtschaft) ist nicht mit reinen Volksentscheiden zu verwirklichen: Hunderte von Antr&auml;gen und Gesetzentw&uuml;rfen passieren j&auml;hrlich den Deutschen Bundestag. Selbst die Bundestagsabgeordneten verstehen in aller Regel nicht alle Gesetzentw&uuml;rfe und Antr&auml;ge, sondern zumeist nur jene, die in ihrem Fachbereich liegen. H&auml;ufig beinhalten Gesetzesnovellierungen nur Detailfragen. Aber kann dieser Umstand der gesellschaftlichen Komplexit&auml;t ein Monopol der repr&auml;sentativ-parlamentarischen Demokratie begr&uuml;nden? Nein, ein solches Verst&auml;ndnis steht diametral zum Demokratieverst&auml;ndnis gem&auml;&szlig; der Definition von Demokratie &ndash; einmal von der verfassungsrechtlichen Komponente (Art. 21 GG) abgesehen.<\/p><p>Ebenso kann eine ausschlie&szlig;lich direkte Demokratie weder verfassungsrechtlich hergeleitet noch durch die politische Praxis begr&uuml;ndet werden. Die ausschlie&szlig;lich direkte Demokratie mag in den antiken Stadtstaaten Athen und Sparta funktioniert haben &ndash; sie funktioniert aber schon nicht mehr in den heutigen Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, geschweige denn auf Bundesebene angesichts des hochkomplexen Gemeinwesens. Nur die gesunde Mischung aus beiden Demokratieformen &bdquo;Wahlen&ldquo; von repr&auml;sentierenden Parteien und &bdquo;Abstimmungen&ldquo; des Volkes, des Souver&auml;ns, erm&ouml;glichen eine Vers&ouml;hnung von politischer Praktikabilit&auml;t und demokratischem Anspruch. Der Volksentscheid als Initiativinstrument (Volk bringt eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung ein) oder reagierendes Korrektivinstrument (Volk fordert per Abstimmung die Aufhebung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes) ist die demokratische Antwort auf die Herausbildung eines Parteienstaates.<\/p><p>Der B&uuml;rger w&uuml;rde mit dem Instrument des Volksentscheids vom vorwiegend nominellen (indirekte und Parteiendemokratie) zum echten, weil mitentscheidenden Souver&auml;n (unmittelbare Demokratie). Damit k&ouml;nnten politische Fehlentscheidungen zwar nicht verhindert, jedoch k&ouml;nnte das Wachsen der Kluft zwischen Repr&auml;sentanten und Repr&auml;sentierten verhindert werden. Eine Ann&auml;herung an das demokratische Prinzip, der &ndash; ideellen &ndash; Identit&auml;t von Regierten und Regierenden, von Rechtsunterworfenen und Rechtssetzenden w&uuml;rde so erm&ouml;glicht. &bdquo;Unsere Demokratie&ldquo; w&auml;re dann tats&auml;chlich unser aller Demokratie.<\/p><p>Und selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen auch direktdemokratische Entscheidungen falsch sein, aber dann muss eine Gesellschaft mit der selbst herbeigef&uuml;hrten Misere auch leben. Auch direktdemokratische Entscheidungen k&ouml;nnen verfassungswidrig sein, aber dann w&uuml;rde und m&uuml;sste auch hier das Bundesverfassungsgericht, gleichsam einer verfassungswidrigen parlamentarischen Entscheidung, handeln.<\/p><p>Ein gut ausgewogenes demokratische Hybridsystem von direkter und indirekter Demokratie kann die Funktionsf&auml;higkeit des politischen Betriebes auch in einem hochkomplexen Gemeinwesen sicherstellen. Die Schweiz beweist es. Es k&ouml;nnte den offensichtlichen Parteienverdruss mindern und das demokratische Verantwortungsgef&uuml;hl des Staatsb&uuml;rgers als Souver&auml;n st&auml;rken &ndash; &bdquo;unsere Demokratie&ldquo; w&auml;re dann zweifellos unser aller Demokratie.<\/p><p><small>Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/8fa34d4a697d4dfdab97df561371e423\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Redewendung von &bdquo;Unserer Demokratie&ldquo;, die von diversen Politkern der etablierten Parteien genutzt wird, bedarf einer genaueren Analyse. Was ist mit dieser Redewendung genau gemeint? Ist &bdquo;unsere Demokratie&ldquo; die Demokratie im eigentlichen Sinne des Begriffs &ndash; also eine Volksherrschaft, die so auch im Grundgesetz normiert ist? 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