{"id":152897,"date":"2026-06-26T10:30:29","date_gmt":"2026-06-26T08:30:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=152897"},"modified":"2026-06-26T11:12:43","modified_gmt":"2026-06-26T09:12:43","slug":"social-media-verbot-fuer-kinder-falsch-es-geht-um-eine-identifikationspflicht-fuer-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=152897","title":{"rendered":"Social-Media-Verbot f\u00fcr Kinder? Falsch \u2013 es geht um eine Identifikationspflicht f\u00fcr alle"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Soziale Medien&ldquo; sollen in Deutschland f&uuml;r Kinder unzug&auml;nglich sein &ndash; das ist die <a href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/social-media-verbot-u13-kommission-prien-100.html\">Empfehlung einer Expertenkommission<\/a> f&uuml;r das Bundesfamilienministerium, die die Bundesregierung nun weiterverfolgen will. &Uuml;ber die Pros und Kontras eines Social-Media-Verbots f&uuml;r Kinder wurde viel diskutiert. Au&szlig;er Acht wird dabei jedoch meist die Frage gelassen, wie ein solches Verbot umgesetzt werden soll. Eins ist klar &ndash; wer Kinder oder Jugendliche aussperren will, muss erst einmal herausfinden, wer &uuml;berhaupt vor dem Bildschirm sitzt. Das hei&szlig;t: Alle Nutzer m&uuml;ssen sich, in welcher Form auch immer, identifizieren. Kommt &uuml;ber den Umweg des Kinderschutzes nun das Ende der Anonymit&auml;t im Internet? Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nAls Australien vor gut einem halben Jahr ein Social-Media-Verbot f&uuml;r Kinder unter 16 Jahren einf&uuml;hrte, wurde dies auch in Deutschland von den meisten Kommentatoren begr&uuml;&szlig;t. Heute ist der Jubel verstummt. Das australische Modell gilt laut einer <a href=\"https:\/\/www.bmj.com\/content\/393\/bmj-2026-363695\">aktuellen Studie<\/a> als gescheitert. In Australien werden die Anbieter selbst verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um Unter-16-J&auml;hrige zu identifizieren und auszuschlie&szlig;en. Diese Vorkehrungen &ndash; so sie denn &uuml;berhaupt umgesetzt wurden &ndash; lassen sich jedoch anscheinend spielend leicht umgehen. Der Kollateralschaden ist gro&szlig;, da Anbieter wie <em>Meta<\/em>, <em>TikTok<\/em> oder <em>Google<\/em> nun auch &ndash; je nach Pr&uuml;fungsmethode &ndash; im Besitz von pers&ouml;nlichen Daten aller australischen Nutzer sind, die belegen konnten, dass sie &auml;lter als 16 Jahre sind.<\/p><p>Die Frage, wer das Alter der Nutzer mit welcher Methode feststellt, ist alles andere als profan. In Australien ist den Anbietern die Pr&uuml;fung &uuml;ber eine Verifikation &uuml;ber einen Ausweis aus datenschutzrechtlichen Gr&uuml;nden untersagt. Das kommt den Konzernen sogar sehr gelegen, da sie diese Aufgabe so kostensparend an die k&uuml;nstliche Intelligenz auslagern k&ouml;nnen. Bei <em>TikTok<\/em> erfolgt die Verifikation beispielweise &uuml;ber einen Gesichtscheck. Der Nutzer wird aufgefordert, die Kamera seines Smartphones oder Computers zu aktivieren und der Algorithmus soll dann erkennen, wie alt der Nutzer ist. Das ist nat&uuml;rlich aus der Datenschutzperspektive ein Albtraum, lassen sich so von den Datenkraken doch die ohnehin bereits umfassenden personenbezogenen Profile auch noch mit den biometrischen Daten der Gesichtserkennung kombinieren. <\/p><p>Hinzu kommt, dass diese Methode nicht einmal im Sinne des Gesetzes funktioniert. Bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten der neuen Regeln kursierten in Australien zahlreiche Anleitungen, wie man den Check austricksen kann &ndash; einige Kinder malten sich einen Schnurrbart ins Gesicht, andere setzten eine Maske auf und sogar die Gesichter k&uuml;nstlicher Charaktere aus Computerspielen konnten den Algorithmus &uuml;berwinden. Daf&uuml;r sind zahlreiche &ndash; offenbar junggebliebene &ndash; Erwachsene an dem Check gescheitert und mussten m&uuml;hevoll einen Einspruch gegen die L&ouml;schung ihres Nutzeraccounts einreichen. Ein Albtraum.<\/p><p>Vergleichsweise sicher, daf&uuml;r aber datenschutzrechtlich noch problematischer, ist die Verifikation &uuml;ber offizielle Ausweisdokumente, wie man sie in Deutschland z.B. bei Onlinebanken oder Wettanbietern bereits kennt. Datenkraken aus den USA die M&ouml;glichkeit zu geben, die Ausweisdaten aller Nutzer abzufischen, sollte eigentlich indiskutabel sein. Zumindest in der EU will man da auch einen anderen Weg gehen und die Pr&uuml;fung an einen externen Dienstleister auslagern. Das macht die Sache jedoch nur marginal besser. Der beste Datenschutz ist bekanntlich Datenvermeidung. Ein solcher Datenpool weckt Begehrlichkeiten. Sei es die Terrorabwehr, der Kampf gegen &bdquo;russische Desinformation&ldquo; oder einfach nur eine so schwere Straftat wie das Bezeichnen eines Bundesministers als &bdquo;Schwachkopf&ldquo; &ndash; wenn es diese Daten gibt, werden sie auch von staatlichen Akteuren ge- oder besser missbraucht. Eine Begr&uuml;ndung daf&uuml;r l&auml;sst sich immer konstruieren. Wer etwas anderes glaubt, ist naiv &ndash; und hat ein schlechtes Ged&auml;chtnis.<\/p><p>Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren, der Bundestrojaner &ndash; stets wurde die Einschr&auml;nkung von Freiheitsrechten im Internet mit hoch emotionalen Scheindebatten begr&uuml;ndet. Wer w&uuml;rde schon offen sagen, dass er Kinderpornografie nicht bek&auml;mpfen will? Dass diese Gesetze in der Realit&auml;t aber nicht nur gegen Kinderpornografie-Ringe, sondern beispielsweise auch gegen bayerische Rentner, die Robert Habeck verunglimpft haben, eingesetzt wurden, ist die dunkle, andere Seite der Medaille. W&uuml;rde man die Deutschen heute fragen, ob jeder Nutzer &bdquo;sozialer Medien&ldquo; per Gesetz seine Identit&auml;t mit seinen Ausweisdokumenten verifizieren m&uuml;ssen sollte, w&uuml;rden sie dies h&ouml;chstwahrscheinlich mit gro&szlig;er Mehrheit ablehnen. Wenn es jedoch darum geht, die lieben Kleinen vor den b&ouml;sen Algorithmen von <em>TikTok<\/em>, <em>Instagram<\/em> und Co. zu sch&uuml;tzen, w&auml;re eine ebenso gro&szlig;e Mehrheit ganz begeistert davon. So setzt man Gesetze um.<\/p><p>Dabei w&auml;re es doch eigentlich recht einfach, das Grundproblem in den Griff zu bekommen. Warum verpflichtet die EU die Anbieter von Betriebssystemen von Smartphones und Computern nicht einfach, einen &bdquo;Jugendschutzmodus&ldquo; einzurichten? In diesem Modus k&ouml;nnten Erziehungsberechtigte dann bestimmte Apps und Angebote nach eigenem Gutd&uuml;nken f&uuml;r ihre Kinder blockieren oder auch freigeben. Jede &Auml;nderung k&ouml;nnte in diesem Modus nur von den Erziehungsberechtigten, nicht aber den Kindern selbst vorgenommen werden. Technisch w&auml;re dies leicht zu bewerkstelligen, datenschutzrechtlich unbedenklich und nicht der Staat, sondern die Eltern w&uuml;rden entscheiden, was ihre Kinder online machen k&ouml;nnen und was nicht. Aber wahrscheinlich w&auml;re die L&ouml;sung zu einfach. Denn um den Schutz der Kinder geht es ja offensichtlich nicht.<\/p><p><small>Titelbild: Eugene_Photo\/shutterstock.com<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/fc5f67bb766f440492c074002cab7270\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Soziale Medien&ldquo; sollen in Deutschland f&uuml;r Kinder unzug&auml;nglich sein &ndash; das ist die <a href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/social-media-verbot-u13-kommission-prien-100.html\">Empfehlung einer Expertenkommission<\/a> f&uuml;r das Bundesfamilienministerium, die die Bundesregierung nun weiterverfolgen will. &Uuml;ber die Pros und Kontras eines Social-Media-Verbots f&uuml;r Kinder wurde viel diskutiert. Au&szlig;er Acht wird dabei jedoch meist die Frage gelassen, wie ein solches Verbot umgesetzt werden soll. 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