{"id":153103,"date":"2026-06-30T11:00:38","date_gmt":"2026-06-30T09:00:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=153103"},"modified":"2026-06-30T13:42:15","modified_gmt":"2026-06-30T11:42:15","slug":"der-staat-hat-aus-historischen-gruenden-nichts-einzuordnen-interview-mit-rechtsanwalt-markus-kompa-zum-fall-ben-ungescriptet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=153103","title":{"rendered":"\u201eDer Staat hat aus historischen Gr\u00fcnden nichts einzuordnen\u201c &#8211; Interview mit Rechtsanwalt Markus Kompa zum Fall \u201eBen Ungescriptet\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Die Landesanstalt f&uuml;r Medien NRW hat die Firma <em>ungescriptet Media GmbH<\/em> des Podcasters Benjamin Berndt (&bdquo;Ben Ungescriptet&ldquo;) aufgefordert, eine Interview-Folge mit dem AfD-Politiker Bj&ouml;rn H&ouml;cke nachtr&auml;glich zu &uuml;berarbeiten und um Erl&auml;uterungen zu erg&auml;nzen. Um etwas Licht in die rechtlichen und politischen Hintergr&uuml;nde dieses Falls zu bringen, sprechen wir mit dem Medienanwalt <strong>Markus Kompa<\/strong> &uuml;ber die Rolle der Landesmedienanstalten bei der &Uuml;berpr&uuml;fung und Beaufsichtigung von medialen Angeboten im Netz. Das Gespr&auml;ch f&uuml;hrte <strong>Maike Gosch<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nWie <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6a420944afe845031b3b1e55\/hoecke-bei-ungeskriptet-behoerde-fordert-ueberarbeitung-von-podcast-jetzt-antwortet-ben-berndt.html\"><em>Die Welt<\/em> berichtet<\/a>, geht die Medienanstalt noch weiter: Berndt soll nach eigenen Angaben sein gesamtes Angebot aus derzeit mehr als 300 Folgen nachtr&auml;glich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht &uuml;berpr&uuml;fen. Berndt hat auf das Schreiben der Anstalt hin den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinh&ouml;fel mit seiner Vertretung beauftragt. Steinh&ouml;fel kritisiert deren Vorgehen <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article6a420944afe845031b3b1e55\/hoecke-bei-ungeskriptet-behoerde-fordert-ueberarbeitung-von-podcast-jetzt-antwortet-ben-berndt.html\">laut <em>Welt<\/em> scharf<\/a>: Die Ausf&uuml;hrungen der Landesmedienanstalt h&auml;tten &bdquo;keinerlei rechtliche Relevanz&ldquo;, die Anstalt sei &bdquo;keine staatliche Schlussredaktion f&uuml;r mediale Inhalte&ldquo;. Wir sprechen dazu mit Rechtsanwalt Markus Kompa <em>(Transparenzhinweis in eigener Sache: Markus Kompa vertritt die NachDenkSeiten in medien- und presserechtlichen Fragen.)<\/em><\/p><p>Markus Kompa ist Fachanwalt f&uuml;r Urheber- und Medienrecht. Er vertritt meinungsstarke Blogger sowie Menschen, deren Pers&ouml;nlichkeitsrechte verletzt werden. 2017 sorgte er bei der umstrittenen Wahl des Landesmediendirektors in Rheinland-Pfalz f&uuml;r einen Eklat, der zu einer Gesetzes&auml;nderung f&uuml;hrte. Er klagte Florian Warweg in die Bundespressekonferenz ein und zwang &ouml;ffentlich-rechtliche Sender gerichtlich, das BSW in die Wahlarena einzuladen.<\/p><p><strong>Lieber Herr Kompa, fangen wir zun&auml;chst einmal mit der Landesanstalt f&uuml;r Medien NRW an. Warum ist sie &ndash; oder f&uuml;hlt sie sich &ndash; hier &uuml;berhaupt zust&auml;ndig? Und seit wann ist das so?<\/strong><\/p><p>Von Anbeginn des Internets gab es politische Bestrebungen, die dort ausge&uuml;bte Meinungsfreiheit einzuhegen, etwa &bdquo;Zensursulas&ldquo; Netzsperren. Nachdem man f&uuml;r Social Media das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchgedr&uuml;ckt hatte, wollte man auch Influencer und sonstige sogenannte &bdquo;Telemedien&ldquo; z&auml;hmen. Hierzu schmuggelte man 2020 in den Medienstaatsvertrag Sonderregeln ein.<\/p><p>Im Gegensatz zu privaten Rundfunkbetreibern, die selbst bestimmen d&uuml;rfen, was sie f&uuml;r die Wahrheit halten, unterliegen Telemedien seither amtlich &uuml;berpr&uuml;fbaren journalistischen Sorgfaltspflichten. Die Praxis zeigt, dass die Medienanstalten bereits ein rein privates Ein-Personen-Blog als &bdquo;journalistisch-redaktionell&ldquo; und damit als Telemedium einstufen &ndash; also jeden.<\/p><p>Im Gegensatz zu gedruckter Presse oder Rundfunk d&uuml;rfen Landesmedienanstalten Telemedien &Auml;u&szlig;erungen, die sie f&uuml;r unwahr halten, untersagen und notfalls Plattformbetreiber oder Provider zur Sperrung verpflichten und Bu&szlig;gelder verh&auml;ngen.<\/p><p>Zust&auml;ndig ist jeweils die Landesmedienanstalt im Bundesland des Betroffenen, weil Medienrecht den L&auml;ndern unterliegt. In der Praxis stimmen sich aber die H&auml;uptlinge aller 16 Landesmedienanstalten in einer Rundmail ab &ndash; was die verfassungsgem&auml;&szlig;e Zust&auml;ndigkeit unterl&auml;uft.<\/p><p><strong>K&ouml;nnen Sie die rechtliche Situation um die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland noch historisch einordnen: Warum wurde in unserem Grundgesetz mit Artikel 5 ein klares Zensurverbot verankert und die Medienregulierung so strikt als L&auml;ndersache organisiert und welche historischen Lehren stecken hinter dieser Konstruktion?<\/strong><\/p><p>In Griechenland wollten die wehrpflichtigen B&uuml;rger in Zeiten des Krieges ein Mitspracherecht, woraus die Demokratie entstand. Man lernte, unterschiedliche Ansichten zu achten, weil das Recht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung untrennbar mit der Demokratie verbunden ist. In (West-)Deutschland leitete man aus den Erfahrungen mit der Zensur und der Propaganda des Dritten Reiches mit gleichgeschalteter Presse, Volksempf&auml;nger und t&ouml;nender Wochenschau ab, dass der Staat nur Objekt von Berichterstattung sein soll, nicht aber selbst suggestive Massenmedien betreiben oder kontrollieren darf.<\/p><p>Die Medien sollen als die &bdquo;Vierte Gewalt&ldquo; den Staat kontrollieren, nicht umgekehrt. Die Gesetze f&uuml;r die Printpresse und die privaten Rundfunkveranstalter garantieren weitgehend Freiheit vor inhaltlichen staatlichen Eingriffen. Auch der &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk sollte lediglich vom Staat organisiert werden, redaktionell jedoch staatsfern sein. Das hat in der Nachkriegszeit weitgehend funktioniert.<\/p><p><strong>Steinh&ouml;fel sagte ja auch laut <em>Welt<\/em>, &bdquo;Sie (also die Landesmedienanstalten) ma&szlig;en sich eine Pr&uuml;fungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz f&uuml;r politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht.&ldquo; Der Staat habe der Presse &bdquo;nicht die Kriterien f&uuml;r das zu diktieren, was er f&uuml;r &sbquo;journalistische Sorgfalt&lsquo; h&auml;lt&ldquo;. Wie sieht es mit der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit dieser Beaufsichtigung alternativer Medienangebote im Netz durch die Landesmedienanstalten aus?<\/strong><\/p><p>Ich hatte bereits 2022 in einer juristischen Fachzeitschrift die mehrfache Verfassungswidrigkeit von &sect; 19 Medienstaatsvertrag (MStV) herausgearbeitet, ohne dass mir bis heute jemand widersprochen h&auml;tte. Seither hat offenbar kein Medienrechtler zu dem Thema publiziert.<\/p><p>Die Regelung ist eine inkonsistente gesetzgeberische Fehlleistung. So d&uuml;rfen die Landesmediendirektoren etwa selbst entscheiden, was sie f&uuml;r &bdquo;Tatsachen&ldquo; halten und wann solche &bdquo;wahr&ldquo; sind &ndash; Begriffe, &uuml;ber die in nahezu jedem Medienprozess gestritten wird. Die Landesmedienanstalten d&uuml;rfen ohne Richtervorbehalt oder ein spezifisches Verfahren die YouTuber g&auml;ngeln wie die Spanische Inquisition, Unterlassungsverf&uuml;gungen aussprechen und eigenartige Verwaltungsgeb&uuml;hren berechnen. Man kriegt also quasi die Patrone in Rechnung gestellt, mit der die Exekution erfolgt. Wer sich wehren will, muss unverz&uuml;glich beim Verwaltungsgericht klagen.<\/p><p><strong>Sind denn die Landesmedienanstalten &uuml;berhaupt &bdquo;der Staat&ldquo;?<\/strong><\/p><p>De jure nein, faktisch ja. Offiziell darf der Staat aus verfassungsrechtlichen Gr&uuml;nden nicht &uuml;ber Medien urteilen. Im &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk hatte man daher die Kontrolle durch staatsferne Rundfunkr&auml;te eingef&uuml;hrt, die &uuml;berwiegend von nicht staatlichen Organisationen aus der Mitte der Gesellschaft besetzt werden sollen (Gewerkschaften, Verb&auml;nde, Kirchen, Parteien usw.).<\/p><p>Historische Aufgabe der Landesmedienanstalten war die Aufsicht &uuml;ber die Mitte der 1980er-Jahre zugelassenen privaten Rundfunkbetreiber. Pro forma sind Landesmedienanstalten &bdquo;staatsfern&ldquo; organisiert, indem sie von &auml;hnlichen Gremien wie die Rundfunkr&auml;te &bdquo;kontrolliert&ldquo; werden.<\/p><p>Faktisch sitzen die aber auf dem Scho&szlig; der jeweiligen Landesregierung und agieren staatskonform. F&uuml;r Landesmediendirektoren und deren Stellvertreter ist prim&auml;re Qualifikation das richtige Parteibuch. Dass die Staatsferne eine Simulation ist, konnte man etwa w&auml;hrend Corona beobachten. Dreimal d&uuml;rfen Sie raten, wer sanktioniert wurde.<\/p><p><strong>Herr Kompa, die Landesmedienanstalten betonen ja, sie pr&uuml;fen im Netz nur das journalistische &bdquo;Handwerkszeug&ldquo; und zensieren keine Inhalte. Nun l&auml;sst sich im Journalismus das Handwerk aber nicht von der Auswahl und Gewichtung der Inhalte trennen. Erleben wir hier gerade, wie der Begriff der &bdquo;journalistischen Sorgfalt&ldquo; zu einem Einfallstor f&uuml;r staatliche Nachzensur umfunktioniert wird?<\/strong><\/p><p>Genau das. Konventionelle Journalisten d&uuml;rfen jeden Unsinn als Wahrheit bringen, ohne dass das sanktioniert werden k&ouml;nnte. Blogger und YouTuber sollen hingegen alles belegen m&uuml;ssen, was die Landesmedienbeh&ouml;rden f&uuml;r unwahre Tatsachenbehauptungen halten. Von Privatleuten wird also mehr Recherche erwartet als von professionellen Journalisten (die etwa w&auml;hrend Corona alles nachplapperten).<\/p><p>Erfahrungsgem&auml;&szlig; haben selbst die Landesmediendirektoren keine Ahnung, was Medienjuristen unter Tatsachenbehauptungen verstehen. W&auml;hrend bei Tatsachenbehauptungen vor Gericht h&auml;ufig die Beweislast streitentscheidend ist, gibt es dazu im Medienstaatsvertrag keine Regelung. Faktisch l&auml;uft das auf ein Wahrheitsministerium hinaus.<\/p><p>Laut Bundesverfassungsgericht sch&uuml;tzt das Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG nur vor der Vorzensur. Wer gegen Strafgesetze oder Jugendschutz verst&ouml;&szlig;t, kann in solchen F&auml;llen staatlich sanktioniert werden oder riskiert bei Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten teure Rechtsstreite. Dass der Staat aber seit 2020 bereits die falsche Meinung &uuml;ber Tatsachen nachzensieren darf, ist neu. Von einer &bdquo;Nachzensur&ldquo; zu sprechen, w&auml;re allerdings alarmistisch, da nur wenig Anwendungsf&auml;lle bekannt wurden. Das weitaus gr&ouml;&szlig;ere Problem ist die induzierte Schere im Kopf, die Autoren einsch&uuml;chtert.<\/p><p><strong>Ein Nutzer auf <em>X<\/em> schrieb zum Fall von &bdquo;Ben Ungescriptet&ldquo; <a href=\"https:\/\/x.com\/AlpenHofnarr\/status\/2071182091039977614?s=20\">Folgendes<\/a>:<\/strong><\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Sagt mal liebe Rechte und Schwurbler, warum wehrt ihr euch so gegen kritische Betrachtung von Euren Beitr&auml;gen und seri&ouml;se Einordnung? Wenn das stimmt, was ihr verbreitet, ist das doch kein Problem, sondern im Gegenteil sogar f&ouml;rderlich, weil man sogar noch best&auml;tigt wird &hellip;&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Was w&uuml;rden Sie ihm erwidern?<\/strong><\/p><p>Ich w&uuml;rde diesem braven Untertanen erkl&auml;ren, dass der Staat aus historischen Gr&uuml;nden nichts zu betrachten oder einzuordnen hat. Die Bildung der &ouml;ffentlichen Meinung soll ohne Obrigkeit durch das bessere Argument erfolgen. Der Staat darf nicht einmal so richtig mitreden, da er selbst kein Grundrechtstr&auml;ger ist und damit keine Meinungsfreiheit beanspruchen kann. Also sollte er das seinen m&uuml;ndigen B&uuml;rgern &uuml;berlassen.<\/p><p><strong>Was w&uuml;rden Sie Betreibern von Blogs und anderen medialen Angeboten, die unter den Medienstaatsvertrag fallen, nach diesem j&uuml;ngsten Fall raten?<\/strong><\/p><p>Gelassen bleiben und sich im Ernstfall vor Gericht wehren. Es gibt au&szlig;erdem die M&ouml;glichkeit, sich der Medienaufsicht zu entziehen, indem man sich dem Deutschen Presserat anschlie&szlig;t. Wird man vom Presserat akzeptiert und zahlt Beitr&auml;ge, dann geht die Zust&auml;ndigkeit der Beh&ouml;rden auf den Presserat &uuml;ber. Im Gegensatz zu den Landesmedienanstalten kann der Presserat keine Unterlassungen verf&uuml;gen oder Bu&szlig;gelder verh&auml;ngen, sondern verteilt nur R&uuml;gen mit allenfalls psychologischer Wirkung &ndash; und das extrem selten.<\/p><p>Oder man verlegt den Wohn- oder Gesch&auml;ftssitz ins Ausland.<\/p><p><strong>Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten des Falles? Wie, glauben Sie, wird er vor Gericht ausgehen?<\/strong><\/p><p>Verwaltungsrichter sind besonders gut ausgebildet und nehmen die Landesmedienanstalten traditionell nicht sonderlich ernst. Die werden die Medienw&auml;chter vermutlich auch fragen, wie diese G&auml;ngelung denn mit dem 2025 in Kraft getretenen <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX%3A32024R1083\">Europ&auml;ischen Medienfreiheitsgesetz<\/a> in Einklang zu bringen sein k&ouml;nnte, das die redaktionelle Unabh&auml;ngigkeit und Medienvielfalt st&auml;rken soll. Man k&ouml;nnte an dem Fall mal durchtesten, ob die Verfassungsgerichte ihre Arbeit noch unabh&auml;ngig machen. Der Spuk wird sp&auml;testens vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte sein Ende finden.<\/p><p><strong>Wie sollte aus Ihrer Sicht der Medienstaatsvertrag von 2020 ge&auml;ndert werden, um verfassungsgem&auml;&szlig; zu werden?<\/strong><\/p><p>19 MStV ersatzlos streichen.<\/p><p>Die Vorschrift wurde bislang ohnehin erst mit Monaten Versp&auml;tung angewendet, als das jeweilige Medienthema l&auml;ngst niemanden mehr interessierte. Das ist eine lebensfremde Besch&auml;ftigungstherapie, quasi Symbolpolitik, die keinen messbaren Nutzen stiftet, aber viele Menschen verunsicherte und einige Anbieter sogar aus Deutschland vertrieb.<\/p><p>Au&szlig;erdem ist das Personal der Landesmedienanstalten mit solchen Themen heillos &uuml;berfordert. Die k&ouml;nnen nicht einmal unfallfrei aus dem Pressekodex zitieren. Seit Jahren <a href=\"https:\/\/www.die-medienanstalten.de\/journalistische-grundsaetze-desinformation\/\">steht auf deren Website<\/a>, laut Pressekodex d&uuml;rfe &bdquo;nicht einseitig berichtet werden&ldquo;. Jeder kann nachlesen, dass da nichts dergleichen steht. Presse- und Meinungsfreiheit sind ja gerade dadurch definiert, dass man seine eigene Sicht der Dinge kundtun darf.<\/p><p>Und diese Leute dozieren also ausgerechnet &uuml;ber Fake News.<\/p><p><strong>Wie sehen Sie generell die Situation in Bezug auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland? Auch hier &ndash; wie in so vielen anderen Fragen &ndash; gibt es laut Umfragen eine klare Spaltung in der Gesellschaft. Die eine Seite sagt: Mit dieser stehe es gut, die Einschr&auml;nkungen seien notwendig, um gegen Fake News und Desinformation und gegen &bdquo;rechts&ldquo; vorzugehen, die anderen machen sich gro&szlig;e Sorgen und sehen diese immer st&auml;rker eingeschr&auml;nkt. Wie w&uuml;rden Sie das politisch und rechtlich einsch&auml;tzen?<\/strong><\/p><p>Definiert man Pressefreiheit als Freiheit vor dem Staat, ginge es uns exzellent. Jedoch machen Journalisten kaum noch von ihren Privilegien Gebrauch, sondern richten sich in vorauseilendem Gehorsam nach dem erw&uuml;nschten Framing.<\/p><p>Seit der politischen Polarisierung und sp&auml;testens seit Corona sind wir nicht mehr weit vom Schriftleitersystem des Dritten Reichs entfernt &ndash; nur mit dem Unterschied, dass professionelle Journalisten von selbst wissen, was sie schreiben oder beschweigen m&uuml;ssen, wenn sie ihr Einkommen behalten wollen. Deren Arbeitspl&auml;tze werden allerdings rar, denn inzwischen scheinen sich immer weniger Leute f&uuml;r verordnete Meinungen zu interessieren.<\/p><p><strong>Wenn diese Eingriffe der Landesmedienanstalten vor Gericht durchgehen: Wie wird sich das auf die deutsche Medienlandschaft im Bereich Alternativmedien, auf unabh&auml;ngige Blogger, YouTuber und Podcaster auswirken?<\/strong><\/p><p>Das ist eine sehr hypothetische Frage, denn Landesmedienanstalten sind vor Gericht nicht sonderlich erfolgreich. Vielleicht w&uuml;rde aber dasselbe passieren wie mit dem p&auml;pstlichen B&uuml;cherindex von 1571: B&uuml;cherverbote erwiesen sich schon immer als denkbar beste Werbung, ein Verbot war quasi Ritterschlag und Troph&auml;e. Genauso, wie zuletzt der FSK-Index den aktuellen Film von Uwe Boll unfreiwillig bewarb. Die Kontrolle des Internets wird eine politische Wahnvorstellung bleiben.<\/p><p><strong>Und abschlie&szlig;end: Werden Sie als Medienanwalt in den kommenden Jahren eher mehr oder eher weniger zu tun bekommen? Steuern wir auf eine Klagewelle zu?<\/strong><\/p><p>Ich gebe Entwarnung: Seit Jahren hatte ich vergeblich auf einen Fall gewartet, um mal den Rechtsweg gegen &sect; 19 MStV durchzutesten. Obwohl es im Netz an L&uuml;gen keinen Mangel gibt, gab es offenbar nur extrem selten Unterlassungsverf&uuml;gungen. Die Landesmedienanstalten sind sehr kleine Beh&ouml;rden und vermutlich im Dienste des Jugendschutzes mit der Begutachtung von Pornographie ausgelastet.<\/p><p><strong>Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<\/strong><\/p><p><small>Titelbild: Screenshot von <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=s8pRCW2AvQ0\">&bdquo;Ben ungescriptet&ldquo;<\/a><\/small><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=150075\">Ben ungeskriptet, Bj&ouml;rn H&ouml;cke und eine Sozialdemokratin: M&ouml;chte Frau Esken bitte die Politik verlassen?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=149958\">Darf man mit H&ouml;cke sprechen? 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Um etwas Licht in die rechtlichen und politischen Hintergr&uuml;nde dieses Falls zu bringen, sprechen wir mit dem Medienanwalt <strong>Markus Kompa<\/strong> &uuml;ber die<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=153103\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":18,"featured_media":153104,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[126,209,182],"tags":[3646,2919,3072,2449,1865,1415,220],"class_list":["post-153103","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-erosion-der-demokratie","category-interviews","category-medienkonzentration-vermachtung-der-medien","tag-berndt-benjamin","tag-kompa-markus","tag-landesmedienanstalten","tag-medienstaatsvertrag","tag-meinungsfreiheit","tag-pressefreiheit","tag-zensur"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/260630-Interview-kompa.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/153103","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/18"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=153103"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/153103\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":153120,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/153103\/revisions\/153120"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/153104"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=153103"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=153103"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=153103"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}