{"id":153572,"date":"2026-07-11T12:00:01","date_gmt":"2026-07-11T10:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=153572"},"modified":"2026-07-11T08:10:54","modified_gmt":"2026-07-11T06:10:54","slug":"angriff-auf-die-informationsfreiheit-wie-aus-einem-recht-ein-gnadenakt-werden-soll","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=153572","title":{"rendered":"Angriff auf die Informationsfreiheit \u2013 wie aus einem Recht ein Gnadenakt werden soll"},"content":{"rendered":"<p>Es gibt Reformen, die Verwaltung vereinfachen, und es gibt Ma&szlig;nahmen, die demokratische Kontrolle beseitigen. Was der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU beim Informationsfreiheitsgesetz plant, geh&ouml;rt zur zweiten Kategorie. Aus einem voraussetzungslosen Recht auf amtliche Informationen soll ein Gnadenakt nach Gutsherrenart werden. Von <strong>Detlef Koch.<\/strong><\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6371\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-153572-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=153572-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"260711_Angriff_auf_die_Informationsfreiheit_wie_aus_einem_Recht_ein_Gnadenakt_werden_soll_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Anfragen d&uuml;rfen nach den Pl&auml;nen dann nur noch bei <em>&bdquo;berechtigtem Interesse&ldquo;<\/em> gestellt werden, also nur von jenen, die vorab begr&uuml;nden k&ouml;nnen, weshalb sie den Staat befragen d&uuml;rfen. Juristische Personen sollen nach den Pl&auml;nen v&ouml;llig ausgeschlossen werden:<\/p><ul>\n<li>Organisationen, die Korruption bek&auml;mpfen,<\/li>\n<li>Rechercheportale, die Skandale aufdecken,<\/li>\n<li>Umweltverb&auml;nde, die Missst&auml;nde sichtbar machen, oder<\/li>\n<li>Menschenrechtsorganisationen, die unsere Freiheitsrechte sch&uuml;tzen, verl&ouml;ren ihr Fragerecht.<\/li>\n<\/ul><p>Selbst wir Journalisten, die auf Anfragen bei staatlichen Akteuren angewiesen sind, k&ouml;nnten unsere Arbeit nur noch stark eingeschr&auml;nkt leisten, denn wir sind nur selten pers&ouml;nlich betroffen. Aus Sicht des Staates best&uuml;nde so f&uuml;r uns kein &bdquo;berechtigtes Interesse&ldquo;. Hinzu k&auml;me, dass die Staatsangeh&ouml;rigkeit dar&uuml;ber entscheidet, ob jemand &uuml;berhaupt fragen darf. Wer dennoch fragt, sollte reich sein, denn IFG-Anfragen sollen k&uuml;nftig zehntausende Euro kosten k&ouml;nnen statt maximal 500 Euro. Aber damit nicht genug &ndash; die Namen aller Beh&ouml;rdenmitarbeiter sollen zuk&uuml;nftig in Antworten auf Anfragen pauschal geschw&auml;rzt werden. <\/p><p>Ist das jetzt die perfekte Blaupause f&uuml;r einen Staat als Blackbox? Die AfD w&uuml;rde sich f&uuml;r die gro&szlig;e Unterst&uuml;tzungsaktion zur Demontage des Rechtsstaates bedanken. <\/p><p><strong>Das &bdquo;berechtigte Interesse&ldquo;<\/strong><\/p><p>Das geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein voraussetzungsloses Recht f&uuml;r alle: Nicht das Motiv z&auml;hlt, sondern ob amtliche Informationen vorhanden sind und ob legitime Ausschlussgr&uuml;nde greifen. Die Beh&ouml;rde tr&auml;gt die Begr&uuml;ndungslast. Gesch&uuml;tzt sind bereits heute schon Belange der Sicherheit, geheimdienstliche Entscheidungsprozesse, personenbezogene Daten und Gesch&auml;ftsgeheimnisse. Der Reformplan erfordert jetzt eine nat&uuml;rliche Person mit &bdquo;berechtigtem Interesse&ldquo;. Nicht mehr der Staat m&uuml;sste im Regelfall begr&uuml;nden, warum Informationen ausnahmsweise geheim bleiben, sondern die anfragende Person m&uuml;sste jetzt darlegen, warum sie &uuml;berhaupt auskunftsberechtigt ist.<\/p><p>Ressourcenstarke Akteure k&ouml;nnten Interessen formulieren, Geb&uuml;hren tragen und klagen. Kleine Initiativen, freie Journalistinnen, unerfahrene Betroffene und Menschen mit wenig Geld w&uuml;rden eher verzichten. <\/p><p><strong>Nur Privatpersonen d&uuml;rfen in Einzelf&auml;llen anfragen<\/strong><\/p><p>Noch ist die Formel kein Gesetz, doch will der Beschluss Auskunftsrechte auf nat&uuml;rliche Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Das jetzt geltende IFG steht auch Vereinen, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs, Rechercheplattformen und Unternehmen offen. Es fragt nicht nach Betroffenheit, Pass, Wohnsitz oder Motiv. Die Grenzen des Informationszugangs ergeben sich vor allem aus &sect;&sect; 3 bis 6 IFG: <\/p><ul>\n<li>Schutz besonderer &ouml;ffentlicher Belange, <\/li>\n<li>Schutz des beh&ouml;rdlichen Entscheidungsprozesses, <\/li>\n<li>Schutz personenbezogener Daten sowie <\/li>\n<li>Schutz geistigen Eigentums und<\/li>\n<li>Schutz von Betriebs- oder Gesch&auml;ftsgeheimnissen.<\/li>\n<\/ul><p>Ob diese Ma&szlig;nahme juristische Personen l&uuml;ckenlos ausschlie&szlig;t, sie durch H&uuml;rden zur&uuml;ckdr&auml;ngt oder Ausnahmen f&uuml;r Presse, NGOs, Thinktanks, gemeinn&uuml;tzige Institutionen, Umweltverb&auml;nde oder andere Akteure der Zivilgesellschaft vorsieht, ist noch offen. Politisch aber geht die Richtung von einem institutionell offenen Transparenzrecht hin zu einem individualisierten Zugang. Das w&auml;re ein massiver Eingriff in die Rechte der B&uuml;rger, denn Organisationen fragen nur in den seltensten F&auml;llen f&uuml;r sich selbst. Sie b&uuml;ndeln vielmehr ihre Expertise, tragen Geb&uuml;hren und Prozessrisiken, f&uuml;hren Serienanfragen durch, ver&ouml;ffentlichen Ergebnisse und nehmen so die Rechte der B&uuml;rger wahr, die allein dazu nicht in der Lage w&auml;ren. Wer Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Medienunternehmen, NGOs und Rechercheplattformen aus dem IFG dr&auml;ngt, schw&auml;cht nicht nur Organisationen, sondern mittelbar auch die Rechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger. Viele Informationsrechte werden praktisch erst durch organisierte Recherche, Klagen, Dokumentation und Ver&ouml;ffentlichung durchgesetzt. <\/p><p>Besonders deutlich w&auml;re dies in Umweltfragen. Der Kern des Umweltinformationsrechts bliebe zwar durch das Umweltinformationsgesetz (UIG), die &Aring;rhus-Konvention[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] und die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003\/4\/EG[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] gesch&uuml;tzt, aber weder ein rechtliches noch ein berechtigtes Interesse darf daf&uuml;r verlangt werden. Umweltinformationen m&uuml;ssen &bdquo;jeder Person&ldquo; bedingungslos zug&auml;nglich bleiben. Doch Transparenz ist auch in anderen Bereichen dringend geboten. Dazu geh&ouml;ren vor allem Lobbykontakte mit Konzernen, F&ouml;rderpolitik, Vergaben, Beratervertr&auml;ge oder Ressortabstimmungen. Gerade dort schafft das IFG die n&ouml;tige Transparenz und hilft, Klagen in Vertretung der B&uuml;rger vorzubereiten.<\/p><p>Das finanzielle Risiko solcher Klagen w&uuml;rde bei dieser &bdquo;Reform&ldquo; privatisiert. Eine Mitarbeiterin, ein Vereinsmitglied oder ein freier Journalist m&uuml;sste pers&ouml;nlich auftreten, Fristen &uuml;berwachen, Widerspruch einlegen, Geb&uuml;hren tragen und im schlechtesten Fall die Kosten f&uuml;r ein langes Gerichtsverfahren durch alle Instanzen finanzieren. Gro&szlig;e Medienh&auml;user, Verb&auml;nde und Unternehmen f&auml;nden m&ouml;glicherweise Wege, Einzelpersonen vorzuschieben. Kleine Initiativen, migrantische Communities, freie Journalistinnen und Menschen ohne Rechtsbudget m&uuml;ssten jeder Anfrage eine Fundraising-Kampagne vorschalten oder lieber gleich verzichten, ihre Rechte einzufordern. Sogar der Staat selbst verliert, weil neue B&uuml;rokratie durch Motiv-Recherche zum Antragsteller die Beh&ouml;rden von ihrer eigentlichen Arbeit abhielten.<\/p><p>Bef&uuml;rworter der &bdquo;Reform&ldquo; verweisen auf Spionageabwehr, Terrorismusbek&auml;mpfung und Besch&auml;ftigtenschutz. Das sind legitime Anliegen, doch das IFG kennt bereits Schutzmechanismen.<\/p><p>Rechtlich w&auml;re eine &Auml;nderung m&ouml;glich, aber riskant. Art. 3 GG[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] verlangt sachliche Gr&uuml;nde f&uuml;r die Ungleichbehandlung nat&uuml;rlicher und juristischer Personen. Art. 5 GG[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>], Art. 19 Abs. 3 und 4 GG[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] sowie Art. 10 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK)[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] werden ber&uuml;hrt, wenn Medien, Wissenschaft, Menschenrechts- und Umweltorganisationen als W&auml;chter der Demokratie faktisch vom Zugang zu Informationen ausgesperrt werden. Umweltverb&auml;nde, die Lobbykontakte aufdecken, Amnesty International, die Abschiebekooperationen menschenrechtlich einordnen, Organisationen wie FragDenStaat, die Akten zum Maskenskandal offenlegen, sind ein Beleg f&uuml;r eine demokratisch t&auml;tige &Ouml;ffentlichkeit, die Macht kontrolliert und Missbrauch derselben sichtbar macht.<\/p><p><strong>Die Pressefreiheit ist in Gefahr<\/strong><\/p><p>Pressefreiheit bedeutet nicht nur, unzensiert ver&ouml;ffentlichen zu d&uuml;rfen, sondern auch gezielte Recherche zu Aktivit&auml;ten des Staates auf der gesetzlichen Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Einschr&auml;nkung des Informationsfreiheitsgesetzes verhindert bei Umsetzung der Ma&szlig;nahme aber den Zugang zu Originaldokumenten wie E-Mails, Vermerke, Vertr&auml;ge, Gutachten und Aktennotizen. Presserechtliche Auskunftsanspr&uuml;che reichen daf&uuml;r nicht immer aus. Beh&ouml;rden k&ouml;nnen Fragen zwar beantworten, aber was tats&auml;chlich geschrieben, entschieden oder verabredet wurde, kann oft nur ein Originaldokument eindeutig belegen. <\/p><p>F&uuml;r investigativen Journalismus und die institutionelle Pressearbeit sind IFG-Antr&auml;ge, die k&uuml;nftig nur noch nat&uuml;rlichen Personen mit &bdquo;berechtigtem Interesse&ldquo; offenstehen, das Aus. Redaktionen, Medienunternehmen, gemeinn&uuml;tzige Rechercheb&uuml;ros und Transparenzplattformen k&ouml;nnten ihre eigene Antragsbefugnis verlieren oder sie wird erheblich erschwert. Dann m&uuml;ssten einzelne Journalistinnen und Journalisten pers&ouml;nlich auftreten, ihr &bdquo;berechtigtes&ldquo; Interesse begr&uuml;nden und Geb&uuml;hrenrisiken tragen. Wir h&auml;tten eine &bdquo;Zwei-Klassen-Recherchefreiheit&ldquo;, in der gro&szlig;e Medienh&auml;user solche Verfahren mit ihren gut vernetzten Rechtsabteilungen, &uuml;ppigen Budgets und erfahrenen Prozessvertretern eher stemmen als irgendeine kleine Redaktion mit zwei oder drei freien Journalistinnen. Selbst Lokalmedien und gemeinn&uuml;tzige Rechercheprojekte h&auml;tten deutlich schlechtere Chancen und w&uuml;rden allein schon von den Kosten abgeschreckt.<\/p><p>Die Behinderung der journalistischen T&auml;tigkeit, die staatliches Handeln transparent machen m&ouml;chte und etwaige Unregelm&auml;&szlig;igkeiten dokumentiert, um undurchsichtige Machtstrukturen einzuhegen, ist ein empfindlicher Angriff auf die Pressefreiheit.<\/p><p><strong>Nur Deutsche und EU-B&uuml;rger d&uuml;rfen Anfragen stellen<\/strong><\/p><p>Rechtlich w&auml;re eine solche Reform nicht von vornherein verboten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Grundgesetzartikel, sondern ein einfaches Bundesgesetz. Der Bundestag darf es also grunds&auml;tzlich &auml;ndern, aber er darf dies nicht beliebig tun. Die Reform m&uuml;sste mit h&ouml;herrangigem Recht vereinbar sein, also vor allem mit dem Grundgesetz, der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention und in bestimmten F&auml;llen auch mit dem EU-Recht.<\/p><p>Besonders problematisch w&auml;re eine Regelung, die den Zugang nach Staatsangeh&ouml;rigkeit oder Wohnsitz sortiert. Das Grundgesetz verlangt Gleichbehandlung. Nach Art. 3 GG braucht der Staat gute Gr&uuml;nde, wenn er Menschen unterschiedlich behandelt. Die Staatsangeh&ouml;rigkeit sagt aber wenig dar&uuml;ber aus, ob eine Anfrage missbr&auml;uchlich ist oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ein deutscher Antragsteller kann eine Beh&ouml;rde genauso mit sinnlosen oder missbr&auml;uchlichen Anfragen besch&auml;ftigen, und umgekehrt kann eine Journalistin, eine gefl&uuml;chtete Person oder eine internationale Menschenrechtsorganisation ein sehr berechtigtes &ouml;ffentliches Interesse an Informationen deutscher Beh&ouml;rden haben.<\/p><p>Auch der Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit w&auml;re wichtig. Der Staat darf legitime Ziele verfolgen, etwa den Schutz vor Spionage, Terrorgefahren, Missbrauch oder Gef&auml;hrdungen kritischer Infrastruktur. Aber die Mittel m&uuml;ssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ein pauschaler Ausschluss ganzer Gruppen w&auml;re ein viel zu grobes Raster. Zielgenauer w&auml;ren konkrete Sicherheitsausnahmen, Missbrauchsregelungen oder Schw&auml;rzungen sensibler Informationen. Dann w&uuml;rde nicht danach gefragt, welchen Pass jemand hat, sondern ob die konkrete Information tats&auml;chlich gesch&uuml;tzt werden muss.<\/p><p>F&uuml;r die Presse kommt Art. 5 GG hinzu. Die Pressefreiheit sch&uuml;tzt nicht nur das Ver&ouml;ffentlichen fertiger Artikel, sondern auch die Beschaffung von Informationen. Wenn ausl&auml;ndische Journalistinnen, internationale Redaktionen oder Medienorganisationen vom IFG-Zugang ausgeschlossen oder der Zugang stark erschwert w&uuml;rden, k&ouml;nnte das die Pressefreiheit schw&auml;chen. Das gilt besonders dann, wenn sie &uuml;ber staatliches Handeln recherchieren, etwa zu Migration, Au&szlig;enpolitik, Sicherheitsbeh&ouml;rden, R&uuml;stungsexporten, Grenzschutz oder internationalen Abkommen.<\/p><p>Auch der effektive Rechtsschutz w&auml;re ber&uuml;hrt. Wer aufgrund seiner Nationalit&auml;t keinen Antrag auf Auskunft mehr stellen darf, kann eine beh&ouml;rdlich getroffene Entscheidung kaum noch gerichtlich &uuml;berpr&uuml;fen lassen. <\/p><p>Wenn Beh&ouml;rden k&uuml;nftig pr&uuml;fen m&uuml;ssten, ob jemand Deutscher, EU-B&uuml;rger, in Deutschland wohnhaft oder aus einem Drittstaat ist, m&uuml;ssten sie mehr pers&ouml;nliche Daten abfragen: Ausweise, Wohnsitznachweise, Staatsangeh&ouml;rigkeit oder Aufenthaltsstatus. Das macht IFG-Anfragen komplizierter und kann Menschen abschrecken, gerade bei sensiblen Recherchen zu Polizei, Geheimdiensten, Migration oder Sozialbeh&ouml;rden w&uuml;rde ein &bdquo;chilling-effect&ldquo; seine Wirkung entfalten.<\/p><p>Menschenrechtlich ist au&szlig;erdem Art. 13 &amp; 14 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wichtig. Der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte sch&uuml;tzt unter bestimmten Umst&auml;nden auch den Zugang zu staatlichen Informationen, wenn Medien, Journalistinnen, NGOs oder andere &bdquo;public watchdogs&ldquo; Informationen brauchen, um &uuml;ber Fragen von &ouml;ffentlichem Interesse zu berichten. <\/p><p>EU-rechtlich k&ouml;nnten vor allem die Rechte von Unionsb&uuml;rgerinnen und Unionsb&uuml;rgern betroffen sein. Der &bdquo;Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union Vertrag&ldquo; (AEUV), Art. 18 verbietet Diskriminierung aus Gr&uuml;nden der Staatsangeh&ouml;rigkeit im Anwendungsbereich des EU-Rechts.[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] Art. 20 und 21 AEUV sch&uuml;tzen die Unionsb&uuml;rgerschaft und die Freiz&uuml;gigkeit. Eine Regelung, die EU-B&uuml;rger aus anderen Mitgliedstaaten schlechter stellt oder nur in Deutschland lebende EU-B&uuml;rger zul&auml;sst, m&uuml;sste deshalb sehr gut begr&uuml;ndet werden, sobald ein EU-Bezug besteht.<\/p><p>Besonders klar ist die Lage bei Umweltinformationen. Diese d&uuml;rfen nicht einfach auf nat&uuml;rliche Personen mit berechtigtem Interesse verengt werden. F&uuml;r Umweltinformationen gelten das Umweltinformationsgesetz, die &Aring;rhus-Konvention und die EU-Umweltinformationsrichtlinie. Diese Regeln definieren einen breiten Zugang zu Informationen und schlie&szlig;en auch juristische Personen, Umweltverb&auml;nde, B&uuml;rgerinitiativen und andere Organisationen mit ein, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu m&uuml;ssen. Eine IFG-Reform d&uuml;rfte diesen Schutz nicht aushebeln.<\/p><p><small>Titelbild: Tero Vesalainen \/ Shutterstock<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>]  <a href=\"https:\/\/unece.org\/fileadmin\/DAM\/env\/pp\/documents\/cep43e.pdf\">UNECE (1998)<\/a>: <em>Convention on Access to Information, Public Participation in Decision-making and Access to Justice in Environmental Matters<\/em>, Aarhus Convention. United Nations Economic Commission for Europe.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2003%3A041%3A0026%3A0032%3AEN%3APDF\">Europ&auml;isches Parlament und Rat (2003)<\/a>: <em>Richtlinie 2003\/4\/EG vom 28. Januar 2003 &uuml;ber den Zugang der &Ouml;ffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90\/313\/EWG des Rates<\/em>.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] GG <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_3.html\">Art 3<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] GG <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_5.html\">Art 5<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] GG <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_19.html\">Art. 19<\/a> Abs. 3 und 4<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/10.html\">EMRK Art. 10<\/a> Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:12012E\/TXT\">ZWEITER TEIL<\/a> &ndash; NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSB&Uuml;RGERSCHAFT Artikel 18<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt Reformen, die Verwaltung vereinfachen, und es gibt Ma&szlig;nahmen, die demokratische Kontrolle beseitigen. 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