{"id":155457,"date":"2026-08-28T11:00:55","date_gmt":"2026-08-28T09:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=155457"},"modified":"2026-08-28T11:18:02","modified_gmt":"2026-08-28T09:18:02","slug":"verfassungswidrig-eine-zeitgeschichtliche-studie-zum-kpd-verbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=155457","title":{"rendered":"Verfassungswidrig \u2013 Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot"},"content":{"rendered":"<p>70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kr&auml;fte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und\/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder &auml;hnliche Argumentationen wie in dem Verbotsurteil und dem Radikalenerlass angewandt, um &bdquo;rechte&ldquo;, konservative Kr&auml;fte zu diskriminieren &ndash; und zwar von den Kr&auml;ften, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivit&auml;ten und Personen berufen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem angeblich &bdquo;toten Hund&ldquo; KPD-Verbot zu besch&auml;ftigten. Die folgende, schon vor zehn Jahren ver&ouml;ffentlichte Rezension &uuml;ber Foschepoths 2017 ver&ouml;ffentlichte Studie &bdquo;Verfassungswidrig!&ldquo; kann dazu anregen. Ein Beitrag von <strong>Wilma Ruth Albrecht<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nAggressiver Antikommunismus war die Staatsdoktrin der fr&uuml;hen Bundesrepublik. Deutlichstes Zeichen daf&uuml;r ist das (bis heute nicht aufgehobene) Verbot der KPD. Eine historische Aufarbeitung der damit verbundenen Repression ist bisher &uuml;ber bescheidene Anf&auml;nge nicht hinausgekommen. Immerhin ist nun eine umfangreiche zeitgeschichtliche Studie erschienen: Josef Foschepoth: &bdquo;Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten B&uuml;rgerkrieg&ldquo;[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>], die ich hier ausf&uuml;hrlich vorstelle.<\/p><p>60 Jahre, zwei Generationen, mussten vergehen, bis auch die akademische Geschichtsschreibung in Deutschland die als &bdquo;erste wissenschaftliche Erforschung des KPD-Verbots&rdquo; (s. Foschepoth, S. 467) bezeichnete Studie vorlegte, in der konstatiert wird, dass das KPD-Verbot nicht rechtens, also illegal war. Der Autor der Studie ist Jahrgang 1947 und seit 2005 au&szlig;erplanm&auml;&szlig;iger Professor f&uuml;r Zeitgeschichte an der Universit&auml;t Freiburg i. Br.<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD, das am 24. Januar 1952 begann und mit dem Verbot der Partei und aller ihrer Nebenorganisationen am 17. August 1956 endete, war ein durch und durch verfassungswidriges Verfahren. Der ganze Prozess ist von Anfang an zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich und taktisch zu Lasten der anderen Prozesspartei, der KPD, abgestimmt worden. Es gab in diesem Verfahren keine getrennten Gewalten mehr, sondern nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde.&ldquo; (S. 10)<\/em><\/p><\/blockquote><p>Foschepoths Kernaussage beruht sowohl auf bekannten als auch auf &bdquo;bislang unter Verschluss gehaltenen Dokumente[n] zum KPD-Prozess&ldquo;: &bdquo;Die neuen historischen Dokumente stammen &uuml;berwiegend aus Geheim-Archiven der Bundesregierung, die nur mit einer Sondererlaubnis aufgesucht werden konnten.&ldquo; (S. 10) Einige dieser Dokumente finden sich im Schlusskapitel &bdquo;Die Quellen-Dokumentation. Neue historische Dokumente zum KPD-Prozess&ldquo; (S. 367-466).<\/p><p>In elf Kapiteln wird die &bdquo;Geschichte des KPD-Verbots im Kalten Krieg&rdquo; unter einem zugrunde liegenden &bdquo;historisch vergleichenden und gegen&uuml;ber der DDR beziehungsgeschichtlichen Ansatz&rdquo; (17) dargestellt. Dieser beruht auf C. Kle&szlig;manns zu Beginn des 21. Jahrhunderts skizziertem Konzept einer &bdquo;asymmetrisch verflochtenen Parallel- und Kontrastgeschichte&rdquo; beider 1949 gegr&uuml;ndeten und bis 1990 real existierenden deutschen Staaten: Seitdem soll deutsche &bdquo;Nationalgeschichte&rdquo; so neu wie einvernehmlich erz&auml;hlt werden.<\/p><p><strong>KPD als Milieupartei<\/strong><\/p><p>Im ersten Kapitel &bdquo;Die KPD. Kommunistische Milieupartei und SED-gesteuerte Kaderpartei&rdquo; (S. 1-50) zeichnet Foschepoth kurz die Herausbildung der KPD aus der SPD Ende 1918 nach, beschreibt den Bedeutungszuwachs der Kommunisten in der Weimarer Republik (1927: zehn verschiedene Gruppierungen, November 1932: mit rund 17 Prozent gr&ouml;&szlig;ter Wahlerfolg), skizziert ihre verschiedenen Handlungsfelder mit je eigener Sub- und Gegenkultur, erinnert an die zweitst&auml;rkste Sektion der Komintern als internationale revolution&auml;re Bewegung, erw&auml;hnt die etwa 100.000 Opfer der Kommunisten in der Nazi-Diktatur und den politischen Strategiewechsel seit 1935 zu einer Politik der Einheitsfront- und Volksfrontbewegung, die auch die Nachkriegsentwicklung kennzeichnete.<\/p><p>Er kennzeichnet die KPD als eine in ihrem selbst geschaffenen kommunistischen Sozialmilieu verankerte Partei: &bdquo;Charakteristisch f&uuml;r das kommunistische Milieu war eine enge Verbindung von Alltags- und Arbeitswelt, von bestimmten Stadtteilen und industriellen Gro&szlig;betrieben, etwa der Kohle- und Stahlindustrie des Rhein-Ruhr-Gebietes, der Chemischen Industrie des Rhein-Neckar-Raumes oder der Schiffs- und Werftindustrie in Hamburg, Bremen, Rostock oder Kiel.&rdquo; (S. 26) In diesem Milieu spielte die &bdquo;kommunistische Familie eine besondere Rolle. Die Familie war das stabilisierende R&uuml;ckgrat der Partei.&rdquo; (S. 27) Sie federte die Betriebs-, Gewerkschafts- und regionale Parlamentst&auml;tigkeit ab. Diese sich in den Zwanzigerjahren ausgebildeten Milieumuster blieben bis in &bdquo;die fr&uuml;he Geschichte der Bundesrepublik hinein wichtige Bedeutungsfaktoren kommunistischer Politik in Deutschland&rdquo;. (S. 29)<\/p><p>Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die KPD auch in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und der jungen Bundesrepublik noch politisches Gewicht, etwa 1947 mit 325.000 Mitgliedern, die 1956 auf 78.000 schrumpften. 1945-1948 waren Kommunisten au&szlig;er in W&uuml;rttemberg-Hohenzollern in allen Landesregierungen und in 174 von 175 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern vertreten. Besonders stark war die KPD in den Betrieben, in denen sie auch zahlreiche Betriebsr&auml;te und Betriebsratsvorsitzende stellte. Der Niedergang setzte nach Foschepoths Meinung ein, als die KPD im nationalen Konflikt um Deutschland in der Zeit des Kalten Krieges zunehmend &bdquo;integraler Bestandteil der SED&rdquo; wurde, um &bdquo;deren Politik im Westen zu propagieren&rdquo; (S. 39). Damit wurde aus der KPD als Milieupartei eine Kaderpartei, die von der &bdquo;Westkommission&rdquo; im Politb&uuml;ro der SED gef&uuml;hrt wurde und zunehmend die alten, erfahren-einheimischen Kader ausschaltete. (Begleitet wurde dieser Prozess von einer hetzerischen antikommunistischen Propaganda, die nicht nur die Regierungsparteien der westlichen BRD, sondern auch die &bdquo;Schumacher-SPD&rdquo; betrieb.)<\/p><p>Das 2. Kapitel &bdquo;Die Radikalisierung. Nationale Politik, Nationale Front und Nationales Programm&rdquo; (S. 51-82) thematisiert die &bdquo;Radikalisierung&rdquo; der KPD im Zusammenhang mit der ihr mehr oder weniger aufgezwungenen &bdquo;nationalen Politik&rdquo;, die die nationale Einheit in den Grenzen von 1945 verfolgte. An dieser Grenzziehung habe die UdSSR ein strategisches Interesse gehabt, damit Wiedergutmachungs- und Reparationsleistungen garantiert w&uuml;rden. Au&szlig;erdem verfolgte sie die Neutralisierung Deutschlands, um einen Sicherheitscordon in Mitteleuropa zu schaffen. Als Voraussetzungen daf&uuml;r galten die Einheit der Arbeiterbewegung durch Zusammenschluss von SPD und KPD und der Erhalt der Anti-Hitler-Koalition.<\/p><p>Dieser Strategie musste sich die Politik der KPD unterordnen. Besonders nach 1949 geriet die KPD &bdquo;immer st&auml;rker unter Kuratel der SED&rdquo; (54) in finanzieller, ideologischer und organisatorischer Hinsicht. Sie musste Kampagnen wie die Volkskongressbewegung oder die Nationale Front organisieren, die angesichts der politischen Lage in Westdeutschland und der ideologischen Ausrichtung der Westparteien scheitern mussten. Je erfolgloser diese Kampagnen, desto wortradikaler die Programmatik, die dann im Zusammenhang mit der Stalinnote (M&auml;rz 1952) in der Propagierung der &bdquo;Wiedervereinigung&rdquo; Deutschlands und auf dem Hamburger Parteitag im Dezember 1954 im Aufruf zum &bdquo;revolution&auml;ren Sturz der Adenauer-Regierung&rdquo; m&uuml;ndete. Dieses &bdquo;Nationale Programm&rdquo; der KPD, so Foschepoth, sei im Interesse Walter Ulbrichts gewesen und habe damit geholfen, den &bdquo;deutsch-deutschen Kalten B&uuml;rgerkrieg&rdquo; (77) zu entfachen. Zumal mit Stalins Tod 1953 ein Machtvakuum entstanden sei, dass die DDR nutzen wollte, um den Sozialismus im eigenen Land aufzubauen.<\/p><p><strong>Kriminalisierung der KPD<\/strong><\/p><p>War es einerseits der Druck der SED, dem die KPD ausgesetzt war, so andererseits und gleichzeitig die von FDP und Schumacher-SPD sekundierte Politik der Adenauerregierung, die der KPD zum Verh&auml;ngnis wurde; entsprechend geht es im 3. Kapitel um &bdquo;Die Kriminalisierung. Strafrechtliche Verfolgung politischer Gesinnung&rdquo; (S. 83-105). Dabei konnte willentlich und wissentlich im Zuge der &bdquo;Renazifizierung&rdquo; auf bew&auml;hrte, dem Nazi-Regime dienende Juristen und Beamte zur&uuml;ckgegriffen werden: so beim &bdquo;Ersten Strafrechts&auml;nderungsgesetz&rdquo; vom 30. August 1951 und beim &bdquo;Gesetz &uuml;ber das Bundesverfassungsgericht&rdquo; vom 12. M&auml;rz 1951.<\/p><p>Parallel mit dem &bdquo;Ersten Strafrechts&auml;nderungsgesetz&rdquo; wurden der Verfassungsschutz (das Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz war bereits Ende 1950 in K&ouml;ln eingerichtet worden) aufgebaut und Sonderstrafkammern auf Bundesebene (sog. 74er Strafkammern) geschaffen. Diese verfolgten aufgrund eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH) von 1952 nicht nur politische Gesinnungen, sondern auch angeblich kommunistisch beeinflusste politische Organisationen, ohne sich auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil berufen zu k&ouml;nnen: 1951 bis 1960 waren 125 Organisationen betroffen, darunter die Freie Deutsche Jugend (FDJ), die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) oder die Gesellschaft f&uuml;r Deutsch-Sowjetische Freundschaft (GDSF); die Verwaltungen wurden von tats&auml;chlichen oder angeblichen Kommunisten &uuml;ber &bdquo;Berufsverbote&rdquo; ges&auml;ubert, zahlreiche Personen bespitzelt und denunziert.<\/p><p>Im 4. Kapitel &bdquo;Die Verbotsdebatte. Kein Verbot der SRP ohne ein Verbot der KPD&rdquo; (S. 106-137) erinnert der Autor zun&auml;chst daran, dass das Grundgesetz urspr&uuml;nglich die Rechtsvorschriften der Anti-Hitler-Koalition des Potsdamer Abkommens, wie Verbot des Nationalsozialismus und Militarismus, enthielt (Artikel 139 GG). Jede Form von Nachfolgeorganisationen der NSDAP und ihrer Gliederungen waren verboten. Die am 2. Oktober 1949 gegr&uuml;ndete Sozialistische Reichspartei (SRP) war eine solche Nachfolgeorganisation; sie erreichte bei der Landtagswahl in Niedersachsen 1951 elf Prozent der abgegebenen Stimmen. Gegen ein Verbot der SRP wehrten sich jedoch Konrad Adenauer (CDU-Bundeskanzler), Thomas Dehler (FDP-Bundesinnenminister) und die Deutsche Partei (DP). Auf Druck der westlichen Alliierten verbot die Bundesregierung die SRP und entschied: Wenn schon dieses Verbot &ndash; dann auch eines gegen die KPD. Am 19. November 1951 wurde der SRP-Verbotsantrag, am 22. November 1951 der KPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.<\/p><p>Voraus ging die Washingtoner Au&szlig;enministerkonferenz am 10. bis 14. November 1951, die die Integration der BRD in eine europ&auml;ische und atlantische Gemeinschaft und ihre Wiederbewaffnung proklamierte: &bdquo;So wurde das KPD-Verbot zu einem entscheidenden Instrument im antikommunistisch begr&uuml;ndeten Staatswerdungsprozess der Bundesrepublik und deren Integration in die B&uuml;ndnisstrukturen des Westens.&rdquo; (S. 137)<\/p><p>W&auml;hrend die SRP schon am 23. Oktober 1952 verboten wurde, zog sich das Verfahren gegen die KPD &uuml;ber Jahre hin. Dabei ging es um Kompetenzstreitigkeiten zwischen erstem und zweitem Senat im BVerfG, um &Uuml;berlastung des Gerichts sowie vor allem darum, die Vertr&auml;ge zur Europ&auml;ischen Verteidigungsgemeinschaft st&ouml;rungsfrei durchzusetzen. Zwischenzeitlich kam sogar die Frage auf, ob das KPD-Verbot tats&auml;chlich weiter verfolgt werden solle. Wie schon 1951, 1952 und 1953 zwischen dem ersten Pr&auml;sidenten des BVerfG, Hermann H&ouml;pker-Aschoff (1883-1954), und Bundesinnenminister Thomas Dehler (FDP) kam es auch zwischen seinem Nachfolger Josef Wintrich (1891-1958) und Vertretern der Bundesregierung zu direkten Absprachen.<\/p><p>Um &bdquo;Prozessverz&ouml;gerung und Einwirkung der Bundesregierung auf das Bundesverfassungsgericht&rdquo; geht es im 5. Kapitel &bdquo;Die Karlsruher Verh&auml;ltnisse&rdquo; (S. 138-165). Foschepoth vermutet, dass hinter der offensichtlichen Verz&ouml;gerung des KPD-Prozesses Strategie und Absicht standen, weshalb er sich auf biografische Spurensuche &uuml;ber den ersten Pr&auml;sidenten des BVerG H&ouml;pker-Aschoff im 6. Kapitel &bdquo;Die belastete Vergangenheit. Warum der erste Pr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts den KPD-Prozess nicht wollte&rdquo; (S. 166-197) begibt. H&ouml;pker-Aschoff kam aus einer national gepr&auml;gten preu&szlig;isch-protestantischen Apotheker- und Beamtenfamilie, studierte Jura in Jena, M&uuml;nchen und Bonn, war im Ersten Weltkrieg Soldat und trat nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs in die Deutsche Demokratische Partei (DDP) ein, wo er Karriere machte. Von 1921 bis 1932 vertrat er als Abgeordneter S&uuml;dwestfalen im Preu&szlig;ischen Landtag und war von 1925 bis 1932 preu&szlig;ischer Finanzminister. Am Ende der Weimarer Republik galt er als Verfechter der &bdquo;Notwendigkeit einer Diktatur&rdquo;, begr&uuml;&szlig;te Hitlers Reichskanzlerschaft und das Erm&auml;chtigungsgesetz, dem die f&uuml;nf Reichstagsabgeordneten der Staatspartei, vormals DDP, zustimmten. Allerdings wollten die Nazis auf H&ouml;pker-Aschoff nicht zur&uuml;ckgreifen, obwohl er sich opportunistisch andiente. Erst mit dem Polen&uuml;berfall und dem Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 fand H&ouml;pker-Aschoff wieder Verwendung in der Haupttreuhandstelle Ost, dem &bdquo;Instrument der Auspl&uuml;nderungspolitik in den annektierten Gebieten&rdquo; (S. 182), und leitete dort seit 1943 die Abteilung, &bdquo;die f&uuml;r die Beschlagnahme, Verwaltung und Enteignung des gesamten &ouml;ffentlichen Verm&ouml;gens und die Abwicklung von Schulden und Forderungen zust&auml;ndig war&rdquo; (S. 184). Ab 1. November 1944 wurde er innerhalb der Beh&ouml;rde Direktor der &bdquo;Industriekontor GmbH&rdquo; in Wernigerode, einer R&uuml;stungsfirma, die mit KZ-H&auml;ftlingen arbeitete.<\/p><p>Nach dem Krieg gelang es H&ouml;pker-Aschoff &ndash; trotz Vorbehalten und Ablehnung durch die britischen Besatzungskr&auml;fte &ndash;, erneut Karriere zu machen. Protegiert von Thomas Dehler, Konrad Adenauer und Theodor Heuss (Bundespr&auml;sident), wurde er schlie&szlig;lich 1951 zum Pr&auml;sidenten des BVerfG ernannt; alle drei wussten von seiner Karriere im Nazi-Regime und seiner strafrechtlichen Verfolgung durch polnische Beh&ouml;rden. Dass H&ouml;pker-Aschoff den KPD-Prozess verz&ouml;gerte, lag nach Foschepoths Meinung daran, dass der Verfassungsgerichtspr&auml;sident Angst vor &bdquo;den politischen und pers&ouml;nlichen Folgen und Implikationen des h&ouml;chst umstrittenen Prozesses&rdquo; gehabt habe (S. 197).<\/p><p><strong>Aufhebung der Gewaltenteilung?<\/strong><\/p><p>Im neue, prozessual relevante Dokumente verarbeitenden 7. Kapitel &bdquo;Die Geheimabsprachen. Aufhebung der Gewaltenteilung zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht&rdquo; (S. 198-229) weist der Autor anhand zuvor als geheim gekennzeichneter Quellen Treffen und Absprachen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, des BVerfG und des BGH nach und stellt fest, dass ein m&uuml;ndliches Verfahren gegen die KPD niemals h&auml;tte er&ouml;ffnet werden d&uuml;rfen, genauer: &bdquo;Der KPD-Prozess war somit von Anfang an verfassungswidrig, weil dessen staatliche Akteure fortgesetzt gegen grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates verstie&szlig;en. Der KPD-Prozess war kein Prozess eines unabh&auml;ngigen Gerichts. Er war ein &sbquo;Staatsprozess&lsquo; [&hellip;], in dem die rechtsstaatliche Teilung [recte: Trennung, WRA] der Gewalten aufgehoben war.&rdquo; (S. 228)<\/p><p>Die schon im Vorfeld des Prozesses vorgenommenen Absprachen zwischen Regierung(svertretern) und BVerfG-Richtern wurden auch w&auml;hrend des Verfahrens selbst (23. November 1954 bis 17. August 1956) fortgesetzt, vor allem zwischen Hans Ritter von Lex (1893-1970) als Leiter der Prozessf&uuml;hrungsstelle und dem Berichterstatter im KPD-Prozess, BVerfG-Richter Erwin Stein (1903-1992).<\/p><p>Dies wird en d&eacute;tail im 8. Kapitel &bdquo;Der Staatsprozess. War der KPD-Prozess verfassungswidrig?&rdquo; (S. 235-278) dargelegt. Besonders offensichtlich sind die Verst&ouml;&szlig;e gegen rechtsstaatliche Grunds&auml;tze im Zusammenhang mit einem Zeugen, dem ehemaligen SED-Funktion&auml;r Georg Wilhelm Jost, und dessen Aussagen &uuml;ber seine T&auml;tigkeit im &bdquo;Auftrag des B&uuml;ros des Pr&auml;sidiums des Nationalrats der Nationalen Front und im Auftrag des Politb&uuml;ros der SED im Hauptausschuss f&uuml;r Volksbefragung&rdquo;, deren Bedeutung anhand der abgedruckten Quellen (S. 438-466) nachgepr&uuml;ft werden kann, und der &Auml;nderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG vom 20. Juni 1956) mit dem Ziel, &bdquo;den Prozess bis zum 31. August 1956 zu beenden und die KPD zu verbieten&rdquo; (S. 269).<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;So wurden die Grunds&auml;tze des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung &uuml;ber Bord geworfen, wenn sie dem Zwecke dienten, die KPD der Verfassungswidrigkeit &uuml;berf&uuml;hren zu k&ouml;nnen. So wurden durch Richter Stein Dokumente gef&auml;lscht und als Beweismittel in den KPD-Prozess eingef&uuml;hrt. So wurden Strategie und Taktik des Verfahrens zwischen dem Berichterstatter und der Prozessvertretung der Bundesregierung abgestimmt, Geheimakten gef&uuml;hrt und immer wieder Recht gebeugt. So wurden die Richter von der Exekutive immer wieder bedr&auml;ngt und ihnen zuletzt sogar per Gesetz angedroht, die Zust&auml;ndigkeit f&uuml;r das Verfahren zu entziehen, wenn sie nicht bis zum 31. August 1956 zu einem Urteil k&auml;men.&rdquo;<\/em> (S. 273)<\/p><\/blockquote><p>In dieses Bild passt auch, dass noch vor der Verk&uuml;ndung des Urteils &uuml;ber das KPD-Verbot am 17. August 1956 Kriminal- und Schutzpolizei in Aktion traten, um Parteib&uuml;ros der KPD zu durchsuchen, zu schlie&szlig;en und Beschlagnahmungen sowie vereinzelt Verhaftungen vorzunehmen. In der Folge gab es von 1957 bis 1967 etwa 3.000 Urteile gegen Kommunisten und deren Verm&ouml;genseinz&uuml;ge (S. 284, Grafik 10).<\/p><p>Gleichzeitig kam es 1956 zu Entspannungsinitiativen von Seiten der UdSSR und der DDR gegen&uuml;ber der BRD, die sich einerseits darin zeigten, dass die UdSSR 9.500 Kriegsgefangene freilie&szlig; und die DDR der BRD anbot, gegenseitig politische Gefangene auszutauschen. Adenauer, der bei seinem Moskaubesuch die Existenz der DDR faktisch anerkennen musste, verweigerte jedoch entsprechend der Hallstein-Doktrin jeden diplomatischen Kontakt und lehnte eine Amnestie politischer Gefangener sowie deren Austausch ab. Hingegen hatte die Bundesregierung zuvor schon alles unternommen, um gro&szlig;z&uuml;gig ehemalige NS-Funktionstr&auml;ger, Wehrmachtsoffiziere und selbst Kriegsverbrecher faktisch zu amnestieren, dies durch R&uuml;cknahme der Entnazifizierung, durch das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 oder die gesetzliche Ausgestaltung des Artikel 131 GG, wodurch eine nachhaltige Renazifizierung von &ouml;ffentlicher Verwaltung, Ministerialb&uuml;rokratie und Justiz erfolgte. Dies legt Foschepoth ausf&uuml;hrlich im 9. Kapitel &bdquo;Die verweigerte Amnestie. Initiativen zur Freilassung politischer H&auml;ftlinge in der DDR und der Bundesrepublik&rdquo; (S. 279-313) dar.<\/p><p>Wohl gab es einzelne Initiativen f&uuml;r ein Amnestiegesetz, etwa von Seiten der FDP nach deren Ausscheiden aus der Bundesregierung 1957. Diese wurden von Bundesregierung und Parlament abgelehnt. Dagegen wurden strafrechtliche Verfahren gegen Kommunisten eingeleitet: Bis 1956 4.421 und 1957 zus&auml;tzlich 2.358, die jedoch nur zu wenigen Verurteilungen f&uuml;hrten (S. 306-308). Diese Verfahren hatten nicht nur finanzielle und soziale Konsequenzen f&uuml;r die Betroffenen, sondern einen erheblichen Disziplinierungseffekt auf Sympathisanten. Das KPD-Verbot sollte jede &bdquo;radikale Opposition unterdr&uuml;cken&rdquo; und die &bdquo;&sbquo;Staatsautorit&auml;t&lsquo; der BRD im deutsch-deutschen Kalten B&uuml;rgerkrieg st&auml;rken&rdquo; (S. 311).<\/p><p><strong>Kein Ende der Geschichte<\/strong><\/p><p>Mit dem KPD-Verbot war die Geschichte der KPD oder gar des Kommunismus in Deutschland jedoch nicht beendet, wie im 10. Kapitel &bdquo;Die deutsch-deutsche Verst&auml;ndigung. Beibehaltung des KPD-Verbots und Gr&uuml;ndung der Deutschen Kommunistischen Partei&rdquo; (S. 314-353) dargestellt. Zun&auml;chst wurde die KPD in den Untergrund und ins DDR-Exil, wo sich die SED auch weiterhin als Vormund der KPD aufspielte, verbannt, von wo sie f&uuml;r die Aufhebung des KPD-Verbotes k&auml;mpfte. Dabei gab es indirekte Unterst&uuml;tzung durch die allgemeine politische Weltlage, die im &Uuml;bergang zu den Sechzigerjahren auf Entspannung unter den Hauptweltm&auml;chten USA und UdSSR setzte, durch die St&auml;rke der italienischen und franz&ouml;sischen Kommunistischen Partei (PCI und PCF) im Westen, eine teilweise kritischer werdende bundesdeutsche Presse und vereinzelte Politiker wie Dr. Gustav Heinemann (1899-1976) und Juristen wie Max G&uuml;de (1902-1984).<\/p><p>Schubkraft kam in die Bewegung zur Wiederzulassung der KPD und Aufhebung des KPD-Verbots im Zusammenhang mit der St&auml;rkung au&szlig;erparlamentarischer Aktivit&auml;ten Mitte\/Ende der 1960er-Jahre (Studentenproteste, Demonstrationen gegen den Vietnamkrieg der USA, Kampf gegen die Notstandsgesetze, Septemberstreiks). Institutionell-politisch ging es um die gro&szlig;e Strafrechtsreform und die Reform des politischen Strafrechts. Dabei kam es 1967\/68 zu verschiedenen Treffen von SPD-Regierungsmitgliedern und KPD-Funktion&auml;ren. Ergebnis war schlie&szlig;lich die Verabschiedung des 8. Strafrechts&auml;nderungsgesetzes am 1. August 1968 und eine Amnestie f&uuml;r alle bis zum 1. Juli 1968 begangenen politischen Straftaten. Rechtlich erm&ouml;glicht wurde die Gr&uuml;ndung der DKP (22. September 1968). Allerdings bestanden sowohl die illegale KPD als auch das KPD-Verbot von 1956 weiter, sodass es jederzeit wieder aktiviert werden konnte. Im politischen Klima der Endsechzigerjahre verzichtete die Bundesregierung zun&auml;chst auf Verfolgungen von DKP, des SDS und NPD.<\/p><p>Abschlie&szlig;end urteilt Josef Foschepoth:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Die Bundesrepublik hatte jedenfalls mit der Reform des politischen Strafrechts, der Amnestie f&uuml;r Kommunisten und der Bereitschaft, die Gr&uuml;ndung einer neuen kommunistischen Partei zu akzeptieren, einen enormen Sprung auf dem Weg nach mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Liberalit&auml;t und mehr Demokratie getan.&rdquo;<\/em> (S. 352)<\/p><\/blockquote><p>So sehr es zu begr&uuml;&szlig;en ist, dass ein deutscher Hochschullehrer endlich mit alten Mythen von der demokratischen Tradition und dem freiheitlichen System der Alt-BRD aufr&auml;umt, so m&ouml;chte ich als demokratischen Traditionen verpflichtete, au&szlig;eruniversit&auml;re &bdquo;Altlinke&rdquo; doch kritisch anmerken: Was der Autor vortr&auml;gt, ist abgesehen von einigen Geheimdokumenten erstens nicht neu: Interessenten (allerlei Geschlechts) k&ouml;nnen sowohl auf zahlreiche thematisch einschl&auml;gige Ver&ouml;ffentlichungen der 1960er- und 1970er-Jahre, etwa der Verlage Fischer, Rowohlt, Suhrkamp, Luchterhand, Pahl-Rugenstein, Hammer und R&ouml;derberg zur&uuml;ckgreifen oder sich die M&uuml;he machen, Periodika und Flugschriften dieser Zeit durchzusehen.<\/p><p>Foschepoths materialreiche Studie hat zweitens einen methodischen Grundmangel: Geschichtsschreibung, die glaubt, allein mittels Erschlie&szlig;ung und Interpretation von Dokumenten als Quellen historische Prozesse wesentlich erkl&auml;ren zu k&ouml;nnen, muss soziale Wirklichkeit auf b&uuml;rokratische Prozesse verk&uuml;rzen und kann zu, sozialwissenschaftlich &bdquo;bias&ldquo; genannten, systematischen Verzerrungen, Erkenntnisfallen und Fehldeutungen f&uuml;hren, wenn sozio-&ouml;konomische Entwicklungen und Wirkungsprozesse sowie theoriegeleitete Erkl&auml;rungsans&auml;tze desinteressieren. Leitbegriffe wie Rechtsstaatlichkeit, Liberalit&auml;t, Demokratie werden abstrakt-allgemein und taugen immer dann zur Rechtfertigung von Verh&auml;ltnissen des real existierenden Status quo, wenn sie nicht konkret-historisch entwickelt werden.<\/p><p>&Uuml;ber die Autorin: <strong>Wilma Ruth Albrecht<\/strong> ist Sprach- und Sozialwissenschaftlerin (Dr. rer. soc., Lic. rer. reg.), lebt als Autorin in Bad M&uuml;nstereifel und ver&ouml;ffentlichte zuletzt die B&uuml;cher &bdquo;Nachkriegsgeschichte(n)&ldquo; (Shaker Verlag 2008), &bdquo;Max Slevogt 1868-1932&ldquo; (Hintergrund Verlag 2014), &bdquo;PFALZ &amp; PF&Auml;LZER. LeseBuch Pf&auml;lzer Volksaufstand 1849&ldquo; (Verlag freiheitsbaum 2014) sowie vier B&auml;nde von &bdquo;&Uuml;BER LEBEN. Roman des Kurzen Jahrhunderts&ldquo; (freiheitsbaum: Edition Spinoza 2016\/17\/19) und &bdquo;Vergangene Welten. Vierzehn Beitr&auml;ge zur Geschichte der Arbeiterbewegung im b&uuml;rgerlichen Deutschland&ldquo;. Berlin (trafo 2024).<\/p><p><em>Erstver&ouml;ffentlichung: in <a href=\"https:\/\/www.linksnet.de\/organisation\/forum-wissenschaft#_blank\">FORUM Wissenschaft<\/a> (Nr.1. M&auml;rz 2018, S. 51-54)<\/em><\/p><p><small>Titelbild: <a href=\"https:\/\/commons.wikimedia.org\/wiki\/File:Fotothek_df_roe-neg_0006241_030_Demonstration_der_Leipziger_Eisen-_und_Stahlwerk.jpg?\">wikimedia<\/a> \/ Deutsche Fotothek \/ <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/en:Creative_Commons\">Creative Commons<\/a> <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/deed.en\">Attribution-Share Alike 3.0 Germany<\/a><\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Alle Textstellen beziehen sich auf: Josef Foschepoth: &bdquo;Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten B&uuml;rgerkrieg&ldquo;, G&ouml;ttingen: Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 2017, 492 Seiten, 40 Euro.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kr&auml;fte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und\/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=155457\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":155458,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[165,189,208],"tags":[2280,2871,967,3020,418,930,1268,2250,3022],"class_list":["post-155457","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-innen-und-gesellschaftspolitik","category-parteien-und-verbaende","category-rezensionen","tag-amnestie","tag-antikommunismus","tag-bundesverfassungsgericht","tag-dkpkpd","tag-grundgesetz","tag-justiz","tag-kalter-krieg","tag-nachkriegszeit","tag-parteiverbot"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/Fotothek_df_roe-neg_0006241_030_Demonstration_der_Leipziger_Eisen-_und_Stahlwerk.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/155457","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=155457"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/155457\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":155471,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/155457\/revisions\/155471"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/155458"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=155457"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=155457"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=155457"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}