{"id":156141,"date":"2026-09-11T16:00:07","date_gmt":"2026-09-11T14:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=156141"},"modified":"2026-09-11T16:51:00","modified_gmt":"2026-09-11T14:51:00","slug":"serie-zu-den-sozial-reformen-folge-iv-wie-die-aenderungen-des-arbeitsrechts-grundrechte-aushoehlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=156141","title":{"rendered":"Serie zu den Sozial-\u201eReformen\u201c &#8211; Folge IV: Wie die \u00c4nderungen des Arbeitsrechts Grundrechte aush\u00f6hlen"},"content":{"rendered":"<p>Sachgrundlose Befristung beeinflusst die Zukunftsplanung f&uuml;r ganze Familien und deren Lebensplanung. Arbeitszeit regelt die Verf&uuml;gung &uuml;ber Lebenszeit und Tarifautonomie st&auml;rkt kollektive Verhandlungsmacht und Mitbestimmung und somit die demokratische Gestaltung des Arbeitsplatzes &ndash; von den geplanten &bdquo;Reformen&ldquo; des Arbeitsrechts werden auch universelle Menschenrechte ber&uuml;hrt. Von <strong>Detlef Koch<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_1407\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-156141-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=156141-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"260911_Serie_zu_den_Sozial_Reformen_Folge_IV_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>&bdquo;Reform&ldquo; &ndash; aber f&uuml;r wen?<\/strong><\/p><p>Was bedeutet es, wenn wir &uuml;ber &bdquo;Modernisierung des Arbeitsrechts&ldquo; sprechen, besonders, wenn wirtschaftliche Unsicherheit nun st&auml;rker von Besch&auml;ftigten getragen werden soll? Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Bundesregierung sehen die wirtschaftliche Rentabilit&auml;t, aber sieht sie die Menschen?<\/p><p>Nun will die Koalition sachgrundlose Befristungen noch weiter ausweiten und t&auml;gliche Arbeitszeitgrenzen ausdehnen. Soll die arbeitende Bev&ouml;lkerung als &bdquo;Humankapital&ldquo; marktgerecht verwertbar sein oder soll die Wirtschaft den Menschen dienen?<\/p><p><strong>Sachgrundlose Befristung: Vier Jahre mit offenem Ausgang<\/strong><\/p><p>Das Anfang Juli ver&ouml;ffentlichte Koalitionsprogramm [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] sieht f&uuml;r bis Ende 2030 eingestellte Besch&auml;ftigte sachgrundlose Befristungen von bis zu 48 Monaten und bis zu sechs Verl&auml;ngerungen innerhalb dieser Gesamtdauer vor. Zudem soll eine erneute &bdquo;Ersteinstellung&ldquo; beim selben Arbeitgeber m&ouml;glich werden. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] Wie diese M&ouml;glichkeit begrenzt werden soll, bleibt bislang offen: Die Bundesregierung erkl&auml;rt zugleich, weder eine Streichung noch eine wesentliche Lockerung des Anschlussverbots zu beabsichtigen. Die allgemeine Vierjahresregel ist damit politisch beschlossen, aber noch nicht als Gesetz verk&uuml;ndet.<\/p><p>Befristete Arbeit kann den Einstieg aus Arbeitslosigkeit erleichtern und, wenn redlich administriert, in Dauerbesch&auml;ftigung m&uuml;nden. Zus&auml;tzliche Stellen kann die Regierung durch die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung aber nicht verl&auml;sslich garantieren. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]<\/p><p>Familien leben durch solche Regelung in der Schwebe. Wie Wohnungssuche, Kreditaufnahme, Familiengr&uuml;ndung und Weiterbildung unter solchen Bedingungen funktionieren soll, scheint die Merz-Regierung nicht zu interessieren, den B&uuml;rger schon, denn Leben will geplant sein.<\/p><p>Wer unter dem Damoklesschwert, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, sein Geld verdient, wird alles tun, um sich dem Chef gef&auml;llig zu machen. Das Spektrum der Gef&auml;lligkeit reicht von der unbezahlten &Uuml;berstunde &uuml;ber Verzicht auf gewerkschaftliches Engagement bis hin zu Gef&auml;lligkeiten nach B&uuml;roschluss. Unternehmerische Flexibilit&auml;t wird hier zum Erpressungsinstrument gegen die &bdquo;Verf&uuml;gungsmasse Humankapital&ldquo;, dabei handelt es sich doch eigentlich um Menschen mit der M&ouml;glichkeit zur parit&auml;tischen Vertragsgestaltung.<\/p><p><strong>Arbeitszeit: Flexibilit&auml;t braucht ein verf&uuml;gbares Leben<\/strong><\/p><p>Zur langfristigen Unsicherheit eines befristeten Arbeitsvertrags kommt die Frage, wie verl&auml;sslich Besch&auml;ftigte ihre einzelnen Arbeitstage planen k&ouml;nnen. Nach geltendem Recht darf die werkt&auml;gliche Arbeitszeit grunds&auml;tzlich acht Stunden nicht &uuml;berschreiten. Eine Verl&auml;ngerung auf bis zu zehn Stunden ist zul&auml;ssig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt h&ouml;chstens acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden. [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]<\/p><p>Jetzt will die Bundesregierung die t&auml;gliche H&ouml;chstarbeitszeit durch eine w&ouml;chentliche Begrenzung ersetzen und damit den hart erk&auml;mpften Acht-Stunden-Tag abzuschaffen. Eine im Juni [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] bekannt gewordene interne Arbeitsfassung des Bundesarbeitsministeriums sah entsprechende Abweichungen aufgrund von Tarifvertr&auml;gen oder darauf beruhenden Betriebs- und Dienstvereinbarungen vor. [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]<\/p><p>Flexibilit&auml;t kann Besch&auml;ftigten durchaus n&uuml;tzen und ein selbst gew&auml;hlter l&auml;ngerer Tag kann einen freien Tag erm&ouml;glichen. Ver&auml;nderte Anfangszeiten k&ouml;nnen Betreuung erleichtern, wenn die Entscheidung zu verl&auml;ngerten Arbeitsstunden bei den Besch&auml;ftigten liegt. Aber die Realit&auml;t sieht anders aus. Oft bestimmt allein die Auftragslage den Rhythmus und das Privatleben wird einer betrieblichen Nutzenlogik unterstellt. Wo anschlie&szlig;end Sorgearbeit geleistet, &uuml;bertragen oder bezahlt werden muss, haben Menschen mit wenig Geld und festen Betreuungspflichten geringere Ausweichm&ouml;glichkeiten.<\/p><p>Die europ&auml;ische Arbeitszeitrichtlinie verlangt grunds&auml;tzlich elf zusammenh&auml;ngende Ruhestunden t&auml;glich und durchschnittlich h&ouml;chstens 48 Wochenstunden einschlie&szlig;lich Mehrarbeit. Sp&auml;tere Freizeit ersetzt keine ausgefallene Betreuung f&uuml;r Kinder und Greise.<\/p><p>Am Sonntag d&uuml;rfen B&auml;ckereien und Konditoreien bereits bis zu drei Stunden bestimmte Herstellungs- und Auslieferungsarbeiten verrichten lassen. Auch wissenschaftliche Pr&auml;senzbibliotheken stehen schon im Ausnahmekatalog. Die interne Arbeitsfassung nennt jetzt f&uuml;nf Stunden Herstellung und drei Stunden Auslieferung sowie bis zu sechs Stunden f&uuml;r &ouml;ffentliche Bibliotheken, die zus&auml;tzlich Begegnungs-, Kultur- und Bildungsorte sind. Das soll ab 1. Januar 2027 in Kraft treten.<\/p><p>Sonntags ge&ouml;ffnete Bibliotheken k&ouml;nnen zwar Teilhabe erweitern, aber Versorgung und Kultur ben&ouml;tigen auch Besch&auml;ftigte, die sonntags aus ihren Familien gerissen werden. Der gemeinsame freie Sonntag besitzt einen eigenen Wert f&uuml;r Zeit mit den Kindern, Vereinsarbeit, Zweisamkeit und politische Beteiligung. Ein freier beliebiger Wochentag kann das niemals ersetzen.<\/p><p><strong>Tarifautonomie: Freiheit braucht Gegenmacht<\/strong><\/p><p>Gemeinsam k&ouml;nnen Besch&auml;ftigte wirksamer verhandeln und Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes sch&uuml;tzt die Koalitionsfreiheit zur Wahrung und F&ouml;rderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Darauf beruht die Tarifautonomie und sie begrenzt damit das Machtgef&auml;lle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.<\/p><p>Das seit 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping. Bei erfassten Bundesauftr&auml;gen kann es Vorgaben zu Entlohnung, Urlaub und Arbeitszeit sichern. Die Bedingungen werden branchenweise per Rechtsverordnung festgelegt.<\/p><p>Dieses Bundestariftreuegesetz verdiente Anerkennung, hat aber erhebliche L&uuml;cken. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] Es greift grunds&auml;tzlich erst bei Bau- und Dienstleistungsauftr&auml;gen sowie Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro. [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] Kleinere Auftr&auml;ge bleiben damit vielfach au&szlig;erhalb der Tariftreue. Besonders schwer wiegt die Ausnahme f&uuml;r die Bundeswehr: Vergabeverfahren zur Deckung ihres Bedarfs, die bis Ende 2032 eingeleitet werden, sind vom Gesetz ausgenommen &ndash; ausgerechnet in einer Zeit massiv steigender Verteidigungsausgaben.<\/p><p>Hinzu kommt eine weitere Schutzl&uuml;cke bei kurzen Auftr&auml;gen: Dauert ein Auftrag h&ouml;chstens zwei Monate, d&uuml;rfen tarifliche Vorgaben zu Urlaub, H&ouml;chstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen nicht verbindlich festgesetzt werden. Damit bleiben ausgerechnet dort Wettbewerbsvorteile durch schlechtere Arbeitsbedingungen m&ouml;glich, die das Gesetz eigentlich beseitigen soll.<\/p><p>Auch die Kontrolle ist zu schwach. Die Pr&uuml;fstelle braucht Fachpersonal, anlasslose risikobasierte Stichproben, eine Mindestkontrollquote und unangek&uuml;ndigte Vor-Ort-Kontrollen. Aktenpr&uuml;fungen allein reichen da kaum aus. Ohne eigene Nachweis- und Dokumentationspflichten f&uuml;r Subunternehmen und Verleiher von Arbeitskr&auml;ften werden Arbeiter mit hoher Wahrscheinlichkeit um ihre Rechte gebracht und ausgebeutet. Die Pr&uuml;fstelle kann Verst&ouml;&szlig;e feststellen, hat aber nicht einmal die Befugnis, Sanktionen selbst zu verh&auml;ngen. Sie kann aber Ma&szlig;nahmen empfehlen.<\/p><p><strong>Mitbestimmung: Demokratie endet nicht am Werkstor<\/strong><\/p><p>Betriebsr&auml;te k&ouml;nnen Willk&uuml;r begrenzen und Arbeitnehmerrechte erk&auml;mpfen und durchsetzen, ohne dass jede Person allein vor die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung treten muss. &sect; 87 Betriebsverfassungsgesetz sieht, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, Mitbestimmung unter anderem bei der Verteilung der Arbeitszeit, vor&uuml;bergehender Mehrarbeit und technischen Einrichtungen zur Leistungs- oder Verhaltens&uuml;berwachung vor. [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>]<\/p><p>Digitalisierung macht diese Rechte besonders wichtig, da Software jede noch so kleine Unterbrechung der Arbeit messen kann. Algorithmen k&ouml;nnen undurchsichtige Leistungswerte, wie das Einscannen von Produkten pro Zeit an der Supermarktkasse, vorgeben. Besch&auml;ftigte brauchen dar&uuml;ber Informationen, unabh&auml;ngigen Sachverstand und Einfluss auf Datennutzung und Anforderungen.<\/p><p>Das Koalitionsprogramm will die Einf&uuml;hrung von KI-Mitbestimmung, Software, Updates und technischen Aktualisierungen beschleunigen &ndash; ausdr&uuml;cklich unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Die Sozialpartner sollen daf&uuml;r konkrete Vorschl&auml;ge erarbeiten. Daraus folgt noch kein beschlossener Rechteabbau, aber eingef&uuml;hrte KI-Systeme sind keine harmlose Arbeitserleichterung.<\/p><p>KI-Systeme k&ouml;nnen heute:<\/p><ul>\n<li>Besch&auml;ftigte &uuml;berwachen oder ihre Leistung bewerten,<\/li>\n<li>Bewerbungen oder Personaleins&auml;tze vorsortieren,<\/li>\n<li>Arbeitsabl&auml;ufe und Schichtpl&auml;ne bestimmen,<\/li>\n<li>personenbezogene Daten verarbeiten,<\/li>\n<li>T&auml;tigkeiten, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitspl&auml;tze ver&auml;ndern. [<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]<\/li>\n<\/ul><p>Je mehr Macht Arbeitgeber &uuml;ber Arbeitszeit, Personaleinsatz und KI-gest&uuml;tzte Kontrolle gewinnen, desto mehr gewinnt Mitbestimmung an Bedeutung. Verk&uuml;rzte Pr&uuml;fzeiten und geschw&auml;chter Einfluss erh&ouml;hen das Risiko, dass Besch&auml;ftigte die Kontrolle &uuml;ber zentrale Bedingungen ihrer Arbeit verlieren. Wer zugleich um die Verl&auml;ngerung eines befristeten Vertrags bangen muss, kann seine Rechte kaum frei durchsetzen. Nur eine kollektive Gegenmacht bietet Schutz vor Abh&auml;ngigkeit.<\/p><p><strong>Menschenrechte als Ma&szlig;stab wirtschaftlicher Freiheit<\/strong><\/p><p>Ja, es gibt einen menschenrechtlichen Zusammenhang, denn wer arbeitet, bleibt ein Mensch mit einem weit gef&auml;cherten Lebenszweck. Der auch f&uuml;r Deutschland verbindliche UN-Sozialpakt sch&uuml;tzt unter anderem gerechte und g&uuml;nstige Arbeitsbedingungen einschlie&szlig;lich sicherer Arbeit, Erholung und angemessener Arbeitszeitbegrenzung, gewerkschaftliche Rechte sowie soziale Sicherheit. Diese v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen stehen in den Artikeln 7 bis 9. Ihre innerstaatliche Durchsetzung h&auml;ngt von der jeweiligen Bestimmung und ihrer Konkretisierung ab. [<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>]<\/p><p>Eine Reform muss also erkl&auml;ren, wie sie Gesundheit, Erholung, Sicherheit und Interessenvertretung sch&uuml;tzt. Das Wachstumsargument steht nicht dar&uuml;ber, denn die Wirtschaft ist f&uuml;r die Menschen da und nicht die Menschen f&uuml;r die Wirtschaft. Wer also &uuml;ber Investitionen und Arbeitspl&auml;tze entscheidet, besitzt Macht &uuml;ber und Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen und ihren Familien. Diese Macht darf nicht allein deshalb Vorrang erhalten, weil sie als wirtschaftliche Notwendigkeit auftritt oder anders gesagt &ndash; Besch&auml;ftigte brauchen materielle M&ouml;glichkeiten, Zumutungen abzulehnen. Flexibilit&auml;t der Arbeit erweitert Selbstbestimmung nur, wenn Menschen &uuml;ber sie verf&uuml;gen k&ouml;nnen. Sie wird zur Knechtschaft, wenn andere dar&uuml;ber entscheiden und Besch&auml;ftigte die Folgen privat auffangen m&uuml;ssen.<\/p><p><strong>Eine Reform auf Augenh&ouml;he<\/strong><\/p><p>Sichere Besch&auml;ftigung f&uuml;r dauerhafte Aufgaben w&auml;re ein starkes Signal f&uuml;r ein planbares Leben. Befristungen sollten die Ausnahme bleiben, nachvollziehbar begr&uuml;ndet und wirksam begrenzt werden. Sozial abgesicherte Wechsel zwischen T&auml;tigkeiten, Weiterbildung und Sorgephasen k&ouml;nnten Anpassung erm&ouml;glichen, ohne den Lebensunterhalt zum Druckmittel zu machen.<\/p><p>Einhaltung der Tariftreue braucht wirksame Kontrollen, gekoppelt mit Hilfen f&uuml;r jene Arbeitnehmer, die ihre Rechte nicht kennen und durchsetzen k&ouml;nnen, weil etwa Sprache und Bildungsgrad das verhindern. Gewerkschaften m&uuml;ssen f&uuml;r Besch&auml;ftigte attraktiver werden. Betriebsr&auml;te sollten sich ohne Einsch&uuml;chterung bilden d&uuml;rfen und frei handeln k&ouml;nnen. Wirtschaftliche Entscheidungen mit erheblichen Folgen f&uuml;r Belegschaften sollten nicht in der Hand der Konzernspitze alleine liegen, denn wer Lasten tr&auml;gt, muss auch Einfluss haben.<\/p><p>Die durch KI gewonnenen Produktivit&auml;tsgewinne k&ouml;nnen die Wochenarbeitszeit auf eine Vier-Tage-Woche senken. Die KI-Revolution stellt uns als Gesellschaft erneut vor die Frage: Wer soll sich wem anpassen &ndash; der Mensch der Wirtschaft oder die Wirtschaft den Bed&uuml;rfnissen des Menschen?<\/p><p>Eine wahrhaft emanzipatorische Reform misst Fortschritt daran, ob Besch&auml;ftigte sicherer leben, &uuml;ber mehr eigene Zeit verf&uuml;gen und wirksamer mitentscheiden k&ouml;nnen. Freiheit beginnt dort, wo ein geringer Lohn und durch KI induzierte &Uuml;berwachung Menschen nicht dazu zwingt, sich einer kapitalistischen Verwertungslogik zu Gunsten einer reichen Unternehmerklasse unterwerfen zu m&uuml;ssen.<\/p><p><small>Titelbild: Andrii Yalanskyi \/ shutterstock.com<\/small><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] CDU, CSU und SPD (2026): <em>Ein Programm f&uuml;r Aufschwung und Besch&auml;ftigung<\/em>. Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026, ver&ouml;ffentlicht am 2. Juli 2026, Nr. 5, S. 4. Berlin: Bundesregierung.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Deutscher Bundestag (2026): <em>Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN &ndash; M&ouml;gliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung<\/em>. Bundestagsdrucksache 21\/7697 vom 24. August 2026, insbesondere Fragen 14&ndash;17, S. 5&ndash;6. Berlin: Deutscher Bundestag.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Deutscher Bundestag (2026): <em>Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN &ndash; M&ouml;gliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung<\/em>. Bundestagsdrucksache 21\/7697 vom 24. August 2026, insbesondere Fragen 7, 18 und 19, S. 3, 6&ndash;7. Berlin: Deutscher Bundestag.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Bundesrepublik Deutschland (2026): <em>Arbeitszeitgesetz (ArbZG), &sect; 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer<\/em>. In der geltenden Fassung. Verf&uuml;gbar &uuml;ber: Gesetze im Internet (Zugriff: 9. September 2026).<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Bundesregierung (2026): <em>Regierungspressekonferenz vom 19. Juni 2026<\/em>. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) \/ DSLV Bundesverband Spedition und Logistik (2026): <em>Position des DSLV zum BMAS-Entwurf f&uuml;r eine w&ouml;chentliche H&ouml;chstarbeitszeit<\/em>. 19. Juni 2026.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Stand heute gibt es laut BMAS &uuml;berhaupt noch keine Rechtsverordnung nach &sect; 5 BTTG. Die gesetzliche H&uuml;lle ist also seit Mai in Kraft, aber die konkreten tariflichen Entgelt-, Urlaubs- und Arbeitszeitbedingungen m&uuml;ssen erst branchenspezifisch festgesetzt werden.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Bundesrepublik Deutschland (2026): <em>Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausf&uuml;hrung &ouml;ffentlicher Auftr&auml;ge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz &ndash; BTTG) vom 27. April 2026<\/em>, BGBl. 2026 I Nr. 119, insbesondere &sect;&sect; 1 und 5.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Bundesrepublik Deutschland (2026): <em>Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), &sect; 87 &ndash; Mitbestimmungsrechte<\/em>. In der geltenden Fassung, insbesondere &sect; 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 sowie Abs. 2. Berlin: Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz\/Bundesamt f&uuml;r Justiz.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Europ&auml;isches Parlament (2025): <em>Digitalisation, artificial intelligence and algorithmic management in the workplace &ndash; shaping the future of work<\/em>.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] United Nations (1966): <em>International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights<\/em>. Adopted by UN General Assembly Resolution 2200A (XXI), 16 December 1966, insbesondere Art. 7&ndash;9. New York: United Nations.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sachgrundlose Befristung beeinflusst die Zukunftsplanung f&uuml;r ganze Familien und deren Lebensplanung. Arbeitszeit regelt die Verf&uuml;gung &uuml;ber Lebenszeit und Tarifautonomie st&auml;rkt kollektive Verhandlungsmacht und Mitbestimmung und somit die demokratische Gestaltung des Arbeitsplatzes &ndash; von den geplanten &bdquo;Reformen&ldquo; des Arbeitsrechts werden auch universelle Menschenrechte ber&uuml;hrt. 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