{"id":157334,"date":"2026-10-09T11:00:08","date_gmt":"2026-10-09T09:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157334"},"modified":"2026-10-09T12:40:43","modified_gmt":"2026-10-09T10:40:43","slug":"wahl-eines-afd-landtagspraesidenten-tabubruch-oder-demokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157334","title":{"rendered":"Wahl eines AfD-Landtagspr\u00e4sidenten \u2013 \u201eTabubruch\u201c oder Demokratie?"},"content":{"rendered":"<p>Am 6. Oktober wurde im Landesparlament des Bundeslandes Sachsen-Anhalt der neue Landtagspr&auml;sident gew&auml;hlt. Sein Name ist Tobias Rausch &ndash; von der AfD. Die mit Abstand gr&ouml;&szlig;te Fraktion des Landtages stellt, so ist die bisherige Gepflogenheit, auch den Pr&auml;sidenten des Hauses. Die Wahl des Landtagspr&auml;sidenten ist eigentlich eine unumstrittene Routine &ndash; nicht so in diesem Fall. In den Augen der Parteien der Mitte wurde mit seiner Wahl ein Tabu gebrochen, denn nicht nur die <a href=\"https:\/\/x.com\/SWagenknecht\/status\/2107353607460794662\">BSW-Fraktion<\/a>, sondern auch aus den Reihen der Union m&uuml;sse der AfD-Kandidat, so die Mutma&szlig;ung, <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/spd-spricht-von-tabubruch-und-will-von-der-cdu-erklaerungen-100.html\">Stimmen erhalten haben<\/a>. Damit w&auml;re die &bdquo;<em>Brandmauer<\/em>&ldquo; l&ouml;chrig geworden. Der Extremismus dringe mit Wucht in die Parlamente ein, mit diesen Worten wird Kanzler Merz als Reaktion auf die Wahl des AfD-Politikers <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/merz-verurteilt-wahl-eines-afd-politikers-zum-landtagspraesidenten-extremismus-dingt-mit-wucht-in-di-100.html\">im <em>Deutschlandfunk<\/em> zitiert<\/a>. Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_5026\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-157334-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3?_=1\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=157334-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"261009-Wahl-AfD-Landtagspraesidenten-NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Sicherlich k&ouml;nnte man hier die enorme Mit- oder besser gesagt Hauptverantwortung von Politikern wie Friedrich Merz, (unbeliebtester Kanzler in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland), Olaf Scholz, Angela Merkel etc. und den dahinschmelzenden Parteien der selbsternannten &bdquo;<em>demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; am Popularit&auml;tsgewinn der AfD nun ausgiebig diskutieren. Ich m&ouml;chte indessen die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine andere Problematik fokussieren: Es geht um die Frage des Demokratie- und Rechtsstaatsverst&auml;ndnisses der &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; &ndash; wo endet die Toleranz jener Parteien f&uuml;r die, f&uuml;r &bdquo;<em>unsere Demokratie<\/em>&ldquo;? (hier <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/innenpolitik\/cdu-reaktion-wahl-landtag-sachsen-anhalt-102.html\">zwei Beispiele<\/a> f&uuml;r genau diese ungl&uuml;ckliche Formulierung &bdquo;<em>unsere Demokratie&ldquo;<\/em>)<\/p><p>Und was sagt diese &bdquo;Brandmauer&ldquo;intoleranz &uuml;ber das faktische Selbstverst&auml;ndnis dieser Parteien der selbsternannten &bdquo;<em>demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; aus?<\/p><p><strong>&bdquo;Brandmauer&ldquo;<\/strong><\/p><p>Dass die &bdquo;Brandmauer&ldquo; nur ein begrenztes Haltbarkeitsdatum haben w&uuml;rde, ist angesichts der wachsenden Zustimmungswerte der AfD offensichtlich. Das Einzige, was die &bdquo;Brandmauer&ldquo; erreichen konnte, war, die Tabuschwelle zur &uuml;berparteilichen Kooperation zwischen der AfD und der Union zumindest tempor&auml;r hinauszuz&ouml;gern und beim Zerbr&ouml;seln der &bdquo;Brandmauer&ldquo; der Union den schwarzen Peter f&uuml;r den Verrat zuzuschieben. Tats&auml;chlich d&uuml;rfte die &bdquo;Brandmauer&ldquo; dem Erfolgskurs der AfD sogar eher gen&uuml;tzt denn geschadet haben. Der Frust in der Bev&ouml;lkerung &uuml;ber die demonstrative Ignoranz der &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo;, ihren Interessen zu dienen, bricht sich frei in der Wahl der AfD. Die Ausgrenzungspolitik der &bdquo;Brandmauer&ldquo; als Zeichen gegen das &bdquo;Schmuddelkind&ldquo; AfD wird zum Bumerang &ndash; die AfD wird f&uuml;r den ungeh&ouml;rten B&uuml;rger als Protestpartei nur noch interessanter.<\/p><p>Die &bdquo;Brandmauerpolitik&ldquo; ist nicht neu, sie ist nur alter Wein in neuen Schl&auml;uchen (Terminus). Die PDS und sp&auml;tere Partei DIE LINKE war diesen parteipolitischen Isolationsversuchen (beispielsweise die &bdquo;<em>Rote-Socken-Kampagne<\/em>&ldquo;) durch die &uuml;brigen Parteien auch ausgesetzt. Auch jetzt in Berlin versucht die CDU derweil, eine rot-rot-gr&uuml;ne Landesregierung zu verhindern. Der Druck auf die Berliner SPD und die Berliner Gr&uuml;nen ist erheblich. Als Hebel dient der Antisemitismusvorwurf gegen&uuml;ber der Berliner LINKEN. Das tats&auml;chliche Motiv d&uuml;rfte eher die Verhinderung der Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne unter einer LINKEN Regierung sein. Dies ist die spiegelverkehrte Situation zur AfD, bei der die SPD und die Gr&uuml;nen gemeinsam mit der Bundes-CDU versuchen, Druck auf die Landes-CDU aufzubauen, blo&szlig; nicht die &bdquo;Brandmauer&ldquo; gegen die AfD in Sachsen-Anhalt zu l&ouml;chern. Es war vergeblich &ndash; offensichtlich gab es Stimmen aus der Unionsfraktion f&uuml;r den AfD-Kandidaten. Mehr noch: Laut <em>MDR<\/em> kursiert der <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/mdr-bericht-cdu-fraktion-in-sachsen-anhalt-droht-moeglicherweise-die-spaltung-100.html\">Geist der Spaltung in der Unions-Fraktion in Sachsen-Anhalt<\/a>.<\/p><p>CDU, SPD und Gr&uuml;ne befinden sich damit in einem enormen Stressmodus: Sie wollen sich &ndash; trotz sinkender Zustimmung der W&auml;hler &ndash; als Kartell der &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; gegen den linken und rechten Rand abgrenzen, ihn abwehren. Zugleich verd&auml;chtigen sie sich gegenseitig des Verrates an der &bdquo;<em>demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; durch m&ouml;gliche Kooperationen mit den R&auml;ndern. Das ist Stress pur.<\/p><p>Die Politik der &bdquo;Brandmauer&ldquo; gegen die AfD steht symbolisch f&uuml;r ein absolutes No-Go mit der AfD, ihr keine Handlungsm&ouml;glichkeiten im parlamentarischen Raum zu geben &ndash; weder politisch (keine Zustimmung zu deren Antr&auml;gen) noch strukturell (Vorenthaltung parlamentarischer Posten wie beispielsweise das Amt des Bundestagsvizepr&auml;sidenten oder des Landtagspr&auml;sidenten oder keinen Vorsitz der Parlamentsaussch&uuml;sse und wenn ja, dann m&ouml;glichst Aussch&uuml;sse mit wenig Au&szlig;enwirkung). Es geht darum, die AfD parlamentarisch strukturell entgegen der althergebrachten Praxis als auch der parlamentarischen Gesch&auml;ftsordnungen am langen Arm verhungern zu lassen.<\/p><p>So hei&szlig;t es beispielsweise laut Gesch&auml;ftsordnung des Deutschen Bundestages gem&auml;&szlig; <em>&bdquo;&sect; 2 Wahl des Pr&auml;sidenten und der Stellvertreter<\/em>&ldquo;: &bdquo;(&hellip;). <em>Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepr&auml;sidenten oder eine Vizepr&auml;sidentin im Pr&auml;sidium vertreten.<\/em>&ldquo; Die demokratietheoretisch sinnvolle Festlegung kann und wird mit Blick auf den Umgang mit der AfD indessen durch den vorangehenden Satz im Paragraphen politisch ausgehebelt: &bdquo;<em>Der Bundestag w&auml;hlt mit verdeckten Stimmzetteln (&sect;49) in besonderen Wahlhandlungen den Pr&auml;sidenten und seine Stellvertreter f&uuml;r die Dauer der Wahlperiode.<\/em>&ldquo; Denn es kann kein Mitglied des Deutschen Bundestages gezwungen werden, einen Kandidaten zu w&auml;hlen. Und somit fallen bislang alle von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten bei der Wahl regelm&auml;&szlig;ig durch, womit ihr Anspruch auf einen &bdquo;<em>Vizepr&auml;sidenten oder Vizepr&auml;sidentin im Pr&auml;sidium<\/em>&ldquo; ins Leere l&auml;uft.<\/p><p>Die Gesch&auml;ftsordnung des sachsen-anhaltinischen Landesparlaments wird sogar noch deutlicher:<\/p><blockquote><p>\n    <em>&bdquo;III. Pr&auml;sident und Vizepr&auml;sidenten, Schriftf&uuml;hrer<\/em><\/p>\n<p>    <em>&sect; 4 Wahl der Pr&auml;sidentin oder des Pr&auml;sidenten sowie<\/em><\/p>\n<p>    <em>der Vizepr&auml;sidentinnen und Vizepr&auml;sidenten<\/em><\/p>\n<p>    <em>(&hellip;)<\/em><\/p>\n<p>    <em>(2) Die st&auml;rkste Fraktion schl&auml;gt aus ihrer Mitte ein Mitglied des Landtages f&uuml;r die Wahl zur Pr&auml;sidentin oder zum Pr&auml;sidenten vor. Die drei st&auml;rksten Fraktionen schlagen aus ihrer Mitte jeweils ein Mitglied des Landtages f&uuml;r die Wahl zur Vizepr&auml;sidentin oder zum Vizepr&auml;sidenten vor. (&hellip;)&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Die Formulierung &bdquo;<em>die st&auml;rkste Fraktion schl&auml;gt (&hellip;) vor<\/em>&ldquo; ist keine &bdquo;Soll-&ldquo; oder &bdquo;Kann-Bestimmung&ldquo;, sondern eine &bdquo;Muss-Bestimmung&ldquo;. Damit f&auml;llt das Vorschlagsrecht auf die AfD. Zwar muss auch hier eine Wahl erfolgen, gleichsam dem Prozedere der Gesch&auml;ftsordnung des Deutschen Bundestages, mit der die faktische Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspr&auml;sidenten oder auch Vizepr&auml;sidenten unterlaufen werden k&ouml;nnte, aber mit der Stimmenmehrheit der AfD, dem BSW und an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Stimmen aus der CDU konnte die AfD den Posten des Landtagspr&auml;sidenten gem&auml;&szlig; der Gesch&auml;ftsordnung f&uuml;r sich behaupten.<\/p><p>Die &bdquo;Brandmauer&ldquo; wirkt zumindest bislang hinsichtlich der bundestagsinternen Strukturen. Im Landtag Sachsen-Anhalts ist die &bdquo;Brandmauer&ldquo; hinsichtlich der &Uuml;bernahme parlamentarischer Posten durch mutma&szlig;liche Unions&uuml;berl&auml;ufer teilweise abger&auml;umt, gebrochen worden.<\/p><p><strong>Demokratietheoretische und verfassungsrechtliche Betrachtung<\/strong><\/p><p>Ob dieses &bdquo;Handeln&ldquo; demokratietheoretisch vertretbar ist, muss der Leser f&uuml;r sich entscheiden. Hierbei sind zwei Bewertungskriterien zugrunde zu legen:<\/p><p>Erstens: Aus formaler Perspektive verlief die Wahl auf der Grundlage der Gesch&auml;ftsordnung des Landtages korrekt. Keine Neuinterpretationen oder sonstige fragw&uuml;rdige Hintert&uuml;rchen der Gesch&auml;ftsordnung wurden gegen die AfD genutzt oder, besser gesagt, konnten gegen sie genutzt werden &ndash; anders als im Deutschen Bundestag oder im Landtag Th&uuml;ringens. Die AfD bekam, was ihr als st&auml;rkste Fraktion auch formaljuristisch zusteht. Auch wird mit dieser Wahl dem Wunsch von nahezu 44 Prozent des die AfD w&auml;hlenden Souver&auml;ns Rechnung getragen, wodurch es auch unter demokratischem Aspekt schwer sein d&uuml;rfte, diese Wahl politisch zu delegitimieren.<\/p><p>Zweitens: Kann man eine Partei, der nachgesagt wird, &bdquo;<em>gesichert rechtsextrem<\/em>&ldquo; zu sein, nach den gleichen demokratischen Regeln und Gepflogenheiten behandeln wie die &bdquo;fdGO-treuen&ldquo; Parteien? Aus dieser Formulierung ergeben sich unmittelbar neue Fragen: Wer entscheidet, wie eine Partei behandelt wird, ob sie w&uuml;rdig ist, ob sie verfassungstreu ist &ndash; die anderen Parteien oder das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit?<\/p><p>Bislang ma&szlig;en sich die Parteien der selbsternannten &bdquo;<em>demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; das Entscheidungsrecht an (Stichwort: Neuinterpretationen der Gesch&auml;ftsordnungen der Parlamente zur Verhinderung parlamentarischer Posten f&uuml;r die AfD sowie Ausschluss von sicherheitsrelevanten Informationen).<\/p><p>Sind derartige Entscheidungen unter verfassungsrechtlicher und demokratietheoretischer Perspektive zul&auml;ssig? Eindeutig nein!<\/p><p>Die &uuml;brigen Parteien ma&szlig;en sich vielmehr eine Sonderstellung an, eine Art Staatsparteienkartell, das selbstherrlich dar&uuml;ber entscheidet, wer welchen Anteil vom Kuchen abkriegt und wer leer ausgeht, mit dem Argument, &bdquo;<em>unsere Demokratie<\/em>&ldquo; sch&uuml;tzen zu m&uuml;ssen. Die faktische Aneignung der Staatsgewalt durch ein Parteienkartell stellt allerdings das Grundgesetz selbst in Frage. Das Grundgesetz legt unmissverst&auml;ndlich fest, wer der Tr&auml;ger der Staatsgewalt ist:<\/p><p>&bdquo;<em>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.<\/em>&ldquo; (Art. 20 Abs. 2 GG). Aufschlussreich ist die Formulierung &bdquo;<em>alle Staatsgewalt<\/em>&ldquo;. Das hei&szlig;t nicht etwa ein bisschen Staatsgewalt &bdquo;<em>vom Volk<\/em>&ldquo; und auch etwas Staatsgewalt f&uuml;r die Parteien, sondern ausschlie&szlig;lich &bdquo;<em>vom Volk<\/em>&ldquo;. Mit anderen Worten: Diejenigen, die das Grundgesetz gegen die Feinde der fdGO sch&uuml;tzen wollen, interpretieren die Verfassung auf eine letztlich mutma&szlig;lich rechtsnegierende Weise &ndash; die wehrhafte Demokratie l&auml;uft Gefahr, von ihren selbsternannten &bdquo;Besch&uuml;tzern&ldquo; zu Tode gesch&uuml;tzt zu werden.<\/p><p>Und damit sind wir bei der demokratischen Dimension: Ein Parteienkartell schlie&szlig;t eine Partei, hinter dem ein mittlerweile beachtlicher Anteil des Souver&auml;ns, der w&auml;hlenden Staatsb&uuml;rger steht, aus. Die parteipolitische Interessenvertretung &ndash; hier die AfD &ndash; eines Teils des Souver&auml;ns wird buchst&auml;blich kaltgestellt. Das ist unzul&auml;ssig, da die &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; Teile des Souver&auml;ns faktisch entm&uuml;ndigen. Ganz nach der Losung: &bdquo;Wenn der B&uuml;rger falsch w&auml;hlt, muss das eben von den Parteien der selbsternannten &sbquo;<em>demokratischen Mitte<\/em>&acute; kurzerhand nachkorrigiert werden. Was interessiert uns der W&auml;hlerwille.&ldquo; Oder, um es mit den Worten Bertolt Brechts zu sagen: &bdquo;<em>Wenn die Regierung mit dem Volk nicht zufrieden ist, soll sie sich ein anderes Volk w&auml;hlen<\/em>.&ldquo;<\/p><p>Und genau das scheint zwischenzeitlich das fatale Verst&auml;ndnis von Demokratie seitens dieses Parteienkartells zu sein. Dieses eigenwillige Verst&auml;ndnis d&uuml;rfte die Frustration des Souver&auml;ns und sodann die W&auml;hlerzustimmung zur AfD nur noch erh&ouml;hen.<\/p><p><strong>&bdquo;Wehrhafte Demokratie&ldquo;<\/strong><\/p><p>Angesichts der Tatsache, dass die sogenannte &bdquo;<em>demokratische Mitte<\/em>&ldquo;, die Bundesbeh&ouml;rde und Landesbeh&ouml;rden des Verfassungsschutzes der Auffassung sind, die AfD sei &bdquo;<em>gesichert rechtsextremistisch<\/em>&ldquo;, ist eine rechtliche Kl&auml;rung zwingend erforderlich.<\/p><p>Die klaffende L&uuml;cke zwischen der Behauptung, diese Partei sei &bdquo;<em>gesichert rechtsextremistisch<\/em>&ldquo;, und der rechtlichen Kl&auml;rung muss geschlossen werden. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden &ndash; f&uuml;r den W&auml;hler, also den Souver&auml;n, und f&uuml;r die AfD selbst. Aber auch f&uuml;r die &uuml;brigen Parteien, damit der Verdacht ausger&auml;umt werden kann, diese w&uuml;rden nur aus parteipolitischen Konkurrenzerw&auml;gungen heraus die AfD als &bdquo;<em>gesichert rechtsextrem<\/em>&ldquo; bezeichnen.<\/p><p>Das Grundgesetz sieht die M&ouml;glichkeit des Parteienverbotes vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Macht&uuml;bernahme der Nazis in der Weimarer Republik explizit vor. (Art. 21 Abs. 2 GG):<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh&auml;nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr&auml;chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gef&auml;hrden, sind verfassungswidrig.&ldquo;<\/em><\/p><\/blockquote><p>Das Verbotsverfahren liegt nicht in den H&auml;nden der Exekutiven oder der Legislativen, sondern der Judikativen im Sinne der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung (Art. 21 Abs 4 GG), um zu verhindern, dass eine Regierungspartei Parteienverbote ausspricht, um ihre Macht zu monopolisieren.<\/p><blockquote><p>&bdquo;<em>&Uuml;ber die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie &uuml;ber den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.<\/em>&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Und tats&auml;chlich gab es in der jungen Geschichte der Bundesrepublik bereits in der Adenauer-&Auml;ra zwei juristisch, politisch und politikwissenschaftlich umstrittene Parteienverbote: Die &bdquo;Sozialistische Reichspartei&ldquo;, eine Nachfolgepartei der NSDAP, sowie das Verbot der KPD, der Kommunistischen Partei.<\/p><p><strong>Bundesverfassungsgericht versus Souver&auml;n?<\/strong><\/p><p>Sollte das Bundesverfassungsgericht tats&auml;chlich angerufen werden mit der Zielsetzung, die AfD zu verbieten, so k&ouml;nnte, wie bereits oben ausgef&uuml;hrt, Rechtssicherheit geschaffen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht tats&auml;chlich die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen und sie verbieten, entsteht zwangsl&auml;ufig ein Dilemma:<\/p><blockquote><p><em>&bdquo;<u>Alle Staatsgewallt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in<\/u> Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und <u>der Rechtsprechung ausge&uuml;bt<\/u>.&ldquo;<\/em> (Art. 20 Abs. 2, GG).<\/p><\/blockquote><p>Steht das Bundesverfassungsgericht &uuml;ber dem Volksouver&auml;n? Nein, laut Art. 20 Abs 2 GG unterliegt auch die Judikative dem Souver&auml;n. Entsprechend lautet bei Gerichtsureilen die Formel &bdquo;<em>Im Namen des Volkes<\/em>&ldquo;, womit deutlich wird, dass die Judikative sich die Macht zur Rechtsprechung vom Volke ausleiht bzw. das Volk in dessen Namen vertritt. Was aber, wenn eine beachtliche, nicht mehr im demokratietheoretischen Sinne zu vernachl&auml;ssigende Gr&ouml;&szlig;e an Zustimmung des Souver&auml;ns f&uuml;r die AfD besteht? Das Dilemma ist offensichtlich: Es kollidieren unter staatsrechtsphilosophischem und demokratietheoretischem Gesichtspunkt das Urteil &bdquo;<em>im Namen des Volkes&ldquo;<\/em> des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Verfassungsgrundsatz der Volkssouver&auml;nit&auml;t.<\/p><p>Und was, wenn ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht letztlich scheitern w&uuml;rde? Dies w&auml;re ein massiver Reputationsgewinn f&uuml;r die AfD und eine unfassbare Blamage f&uuml;r die selbsternannten &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo;.<\/p><p>Es wird deutlich, dass eine juristische Einhegung, also ein Verbot der AfD, sehr viele Unw&auml;gbarkeiten und Risiken birgt. Zumal die politischen Probleme und Herausforderungen, wie die innere Sicherheit, Sozial- und Friedenspolitik sowie auch die Migrationsfrage, die die Menschen als priorit&auml;r betrachten, von den &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; nach wie vor nicht ausreichend und &uuml;berzeugend aufgearbeitet werden. Von der Richtigkeit des eigenen politischen Kurses gesinnungsethisch geblendet, finden trotz der katastrophalen Wahlergebnisse keine signifikanten Kurskorrekturen statt.<\/p><p><strong>Berlin und Mecklenburg-Vorpommern <\/strong><\/p><p>In Berlin wurde vor wenigen Tagen eine LINKEN-Abgeordnete zur Pr&auml;sidentin des Berliner Abgeordnetenhauses relativ ger&auml;uschlos gew&auml;hlt.<\/p><p>In Mecklenburg-Vorpommern steht die Wahl des Landtagspr&auml;sidenten noch aus. Die AfD ist mit 32 Sitzen die st&auml;rkste Fraktion im Landtag. Jedoch hat das BSW dort den Einzug knapp verpasst, sodass eine Unterst&uuml;tzung wie in Sachsen-Anhalt nicht m&ouml;glich ist. Aus der Union kann es keine &Uuml;berl&auml;ufer geben, da sie ebenfalls nicht im Landtag vertreten ist. SPD, Gr&uuml;ne und LINKE zusammen k&ouml;nnen 39 Sitze auf sich vereinen. Es ist anzunehmen, dass diese drei Parteien der AfD als st&auml;rkste Fraktion nicht den Posten des Landtagspr&auml;sidenten und ebenso wenig das Ministerpr&auml;sidentenamt zugestehen werden. Die nicht erfolgreiche politische Ausgrenzungspraxis, die &bdquo;Brandmauer&ldquo;politik, wird also bis auf Weiteres unbeirrt fortgesetzt werden. Doch die Erosion der &bdquo;Brandmauer&ldquo; k&ouml;nnte auch sinnbildlich f&uuml;r die fortgesetzte Erosion der &bdquo;<em>Parteien der demokratischen Mitte<\/em>&ldquo; stehen.<\/p><p><small>Titelbild: Achim Wagner \/ Shutterstock<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/8b493a06b7c648b28bdef858cc324961\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 6. Oktober wurde im Landesparlament des Bundeslandes Sachsen-Anhalt der neue Landtagspr&auml;sident gew&auml;hlt. Sein Name ist Tobias Rausch &ndash; von der AfD. Die mit Abstand gr&ouml;&szlig;te Fraktion des Landtages stellt, so ist die bisherige Gepflogenheit, auch den Pr&auml;sidenten des Hauses. Die Wahl des Landtagspr&auml;sidenten ist eigentlich eine unumstrittene Routine &ndash; nicht so in diesem Fall.<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157334\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":157335,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[197,107,126,165],"tags":[967,2586,418,3022,846],"class_list":["post-157334","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-afd","category-audio-podcast","category-erosion-der-demokratie","category-innen-und-gesellschaftspolitik","tag-bundesverfassungsgericht","tag-gewaltenteilung","tag-grundgesetz","tag-parteiverbot","tag-sachsen-anhalt"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/shutterstock_2826825791.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157334","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=157334"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157334\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":157372,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157334\/revisions\/157372"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/157335"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=157334"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=157334"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=157334"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}