{"id":157746,"date":"2026-10-20T09:15:45","date_gmt":"2026-10-20T07:15:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157746"},"modified":"2026-10-20T09:49:21","modified_gmt":"2026-10-20T07:49:21","slug":"aussenpolitik-und-demokratie-ein-widerspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157746","title":{"rendered":"Au\u00dfenpolitik und Demokratie \u2013 Ein Widerspruch?"},"content":{"rendered":"<p>Die Welt ist im Aufruhr, in Europa droht der Ukraine-Krieg aus dem Ruder zu laufen. Die Menschen wissen und f&uuml;hlen mehr oder minder um die Gefahren eines sich entgrenzenden Krieges mit Russland. Die Mehrheit der Menschen in Europa &ndash; geleitet durch den nat&uuml;rlichen &Uuml;berlebensinstinkt &ndash; d&uuml;rfte den Konfrontationskurs ablehnen, ahnend, dass es f&uuml;r Europa nicht gut enden w&uuml;rde. Im Gegensatz dazu kommen aus vielen europ&auml;ischen Regierungen und auch aus Deutschland keine ernsthaften Verhandlungssignale, sondern Durchhalteparolen. Es wird uns lediglich das uns allen bekannte Narrativ, der russische Imperialismus m&uuml;sse eingehegt werden, vorgebetet. Erstmals aus Sachsen-Anhalt kommen andere Signale, dort hat die parlamentarische Mehrheit aus den Stimmen der AfD und des BSW einen Antrag zum Frieden vorgelegt. Die Frage ist: Wie viel Demokratie akzeptiert die Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik? Ist der B&uuml;rger machtlos und muss er sein Schicksal als einfache Z&auml;hlgr&ouml;&szlig;e letztlich akzeptieren? Und k&ouml;nnen wir die Demokratisierung der Demokratie nun endlich angehen? Von <strong>Alexander Neu<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Schauen wir mal, was passiert und schauen wir mal, wie das Ergebnis ausf&auml;llt. Es ist jetzt September, die Wahlen in Frankreich finden n&auml;chstes Jahr im Mai statt. Was auch immer das Ergebnis sein mag, die NATO ist da, wird zusammenhalten und stark bleiben. Ich bin fest davon &uuml;berzeugt, wer auch immer bei welcher Wahl gew&auml;hlt wird, wird den Kurs beibehalten, wenn es um die Schl&uuml;sselelemente geht: In die Verteidigung zu investieren, sicherzustellen, dass die Ukraine diesen Krieg nicht verliert und in der bestm&ouml;glichen Position ist, um diesen Krieg zu einem Ergebnis zu f&uuml;hren, wann immer Putin bereit ist, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. Wir hatten diese Diskussionen auch in der Vergangenheit, als wir Regierungswechsel in anderen L&auml;ndern sahen. Und letztendlich haben wir in den letzten f&uuml;nf bis zehn Jahren gesehen, dass die NATO st&auml;rker geworden ist, zusammenh&auml;lt und den Dialog pflegt. Und noch einmal: Eine Debatte ist kein Problem, Opposition ist kein Problem. (&hellip;) Sie ist ein Teil der Demokratie. (&hellip;)<\/em>&ldquo;, so der <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/shorts\/AZ-fKEvwCBA\">Generalsekret&auml;r der NATO<\/a>.\n<\/p><\/blockquote><p>Mit diesen Aussagen macht der NATO-Generalsekret&auml;r Mark Rutte ungew&ouml;hnlich deutlich, dass es die herrschende Klasse recht wenig interessiert, was die Bev&ouml;lkerung, also der Souver&auml;n denkt, w&uuml;nscht, f&uuml;rchtet oder auch w&auml;hlt. Die Machtstrukturen wurden derart ver&auml;nderungsresistent konstruiert, dass zwar Demokratie und Opposition m&ouml;glich sind, diese sich aber den gesetzten Machtstrukturen unterordnen m&uuml;ssen. Ganz nach der Losung: Wahlen und Regierungen kommen und gehen, die NATO bleibt, wie wir es wollen.<\/p><p><strong>Realer demokratischer Willensbildungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland<\/strong><\/p><p>Der praktizierte demokratische Willensbildungsprozess bedeutet in der Bundesrepublik Deutschland, dass der Staatsb&uuml;rger alle vier Jahre, also gegen Ende einer Legislaturperiode, endlich Souver&auml;n sein darf. Sein Souver&auml;nit&auml;tsstatus beschr&auml;nkt sich faktisch auf diesen einen Wahltag, beschr&auml;nkt sich darauf, dass er auf einem Stimmzettel eine Partei (die Zweitstimme) und einen Direktkandidaten (die Erststimme) w&auml;hlen darf. Nachdem er mit seiner Wahl einen politischen Blankoscheck f&uuml;r die k&uuml;nftige Politik der n&auml;chsten Wahlperiode ausgestellt hat, versinkt der Souver&auml;n wieder in einen vierj&auml;hrigen &bdquo;souver&auml;nen Winterschlaf&ldquo; &ndash; politische Partizipation jenseits parteipolitischer Arbeit ist faktisch unerw&uuml;nscht, wird als nicht machbar dargestellt.<\/p><p>Hinzu kommt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages m&uuml;ssen sich ohnehin nicht an ihre Wahlversprechen halten, da sie &bdquo;<em>an Auftr&auml;ge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen<\/em>&ldquo; sind (Art. 38 Abs. 1 GG). Die Gewissensfreiheit ist tats&auml;chlich eine der subjektivsten Freiheiten. Was kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren? &ndash; Bereits die Zustimmung zur n&auml;chsten Di&auml;tenerh&ouml;hung oder erst die Zustimmung zu einem bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr? Mit dem Privileg der Gewissensfreiheit entsteht faktisch keine Bindung mehr zwischen dem Staatsb&uuml;rger, dem Souver&auml;n, und dem freien Abgeordneten, der durchaus auch entgegen den Interessen der Staatsb&uuml;rger Entscheidungen treffen kann und dies auch reichlich praktiziert &ndash; selbstverst&auml;ndlich immer zum Besten des Landes, weil nur der Abgeordnete, im Gegensatz zum Staatsb&uuml;rger, wirklich wei&szlig;, was gut und richtig ist (<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=133224\">&bdquo;hypothetischer Volkswille&ldquo;<\/a>).<\/p><p>Und so nimmt der einge&uuml;bte bundesdeutsche mittelbare demokratische Willensbildungsprozess seinen Lauf: Die Parteien, die die F&uuml;nf-Prozent-H&uuml;rde &uuml;berspringen, finden sich kurz darauf im Deutschen Bundestag zur konstituierenden Sitzung wieder. Es werden zwischen den Fraktionen (die Parteien, die im Bundestag sitzen) Verhandlungen &uuml;ber die Regierungsbildung gef&uuml;hrt. Zwei bis drei Parteien bilden zumeist eine Regierungskoalition, den &uuml;brigen Parteien ist die Oppositionsrolle zugedacht. Die regierungstragenden Fraktionen stehen faktisch im Dienst der Regierung: Sie bringen Antr&auml;ge oder auch Gesetzesentw&uuml;rfe ein, die mit &bdquo;ihrer&ldquo; Bundesregierung zuvor abgestimmt wurden.<\/p><p>Manchmal bringt die Bundesregierung selbst Antr&auml;ge (beispielsweise Antr&auml;ge zu Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr) oder Gesetzesentw&uuml;rfe (beispielsweise Bundeshaushaltsentwurf) ein, die dann mit ein paar kosmetischen Korrekturen der regierungstragenden Fraktionen in das Plenum zur Abstimmung eingebracht werden. Die kosmetischen Korrekturen dienen dazu, nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die regierungstragenden Fraktionen seien lediglich die willenlosen Mehrheitsbeschaffer f&uuml;r die Regierungspolitik. Ich w&uuml;rde angesichts meiner 16 Jahre im Bundestag (acht Jahre als Bundestagsabgeordneter und acht Jahre als Referent der Linksfraktion) dem entgegnen: Der Eindruck ist zutreffend &ndash; die regierungstragenden Fraktionen ebnen genau genommen den parlamentarischen Weg f&uuml;r ein weitgehend freies Regierungshandeln.<\/p><p>Daraus ergibt sich, dass die Gewaltenteilung in der realen bundesdeutschen Politik nicht so ist, wie es allenthalben in den Lehrb&uuml;chern vermittelt wird. Es stehen sich eben nicht Legislative (Parlament), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (Regierung) in einem Dreieckverh&auml;ltnis gegen&uuml;ber und balancieren sich aus. Vielmehr ist die Legislative, also das Parlament, bestenfalls gespalten in eine regierungstragende und eine oppositionelle Gruppierung. Letztere kontrolliert oder versucht oder gibt vor, die Regierung zu kontrollieren. Erstere ebnet, wie oben erw&auml;hnt, der Regierung hauptsachlich den Weg zum freien Regierungshandeln. Es ist extrem selten, dass die regierungstragenden Fraktionen sich in einer Sachfrage gegen die &bdquo;eigene&ldquo; Regierung stellen. Sollte es zu Differenzen kommen, werden sie im Vorfeld ausger&auml;umt, nicht aber im Parlament. Eine &sbquo;Klatsche&lsquo; f&uuml;r eine Regierung durch die &bdquo;eigene\/n&ldquo; Fraktion\/en ist nahezu ausgeschlossen. Der Fraktionsvorsitzende und der Fraktionsvorstand sind so ausgew&auml;hlt, dass ein harmonisches Verh&auml;ltnis mit den Regierungsvertretern sichergestellt ist. Niemand wird im Fraktionsvorstand gew&auml;hlt oder wird Fraktionsvorsitzender, der seinem Bundeskanzler bzw. seiner Regierung die Z&auml;hne zeigen w&uuml;rde. Damit ist das Hohe Haus, der Deutsche Bundestag, angesichts der faktisch etwas anderen Rollen- und Aufgabenverteilung nicht ganz so hoch, wie es gerne suggeriert wird. Die politische Macht liegt de facto im Kanzleramt, nicht im Deutschen Bundestag.<\/p><p>Diese spezifische Konstruktion in der bundesdeutschen Politik weicht nicht unerheblich von dem staatstheoretischen Ansatz der Gewaltenteilung ab. Sie ist aber so einge&uuml;bt, so tradiert, so normal, dass nahezu niemand diese Konstruktion hinterfragt. Warum auch, bislang lief es ja ganz gut so &hellip;<\/p><p><strong>Verfassungstheoretische Optionen des Willensbildungsprozesses<\/strong><\/p><p>Das Grundgesetz ist, was die Frage zur politischen Partizipation des w&auml;hlenden Staatsb&uuml;rgers, des Souver&auml;ns angeht, wesentlich b&uuml;rgern&auml;her. So erhebt Artikel 20, Abs. (2), zun&auml;chst den Staatsb&uuml;rger zum Souver&auml;n, was im &Uuml;brigen absolut konstitutiv f&uuml;r eine Demokratie ist &ndash; ohne Volkssouver&auml;nit&auml;t keine Demokratie:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus&ldquo;.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Im nachfolgenden Satz hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Sie <\/em>(Die Staatsgewalt, A. Neu)<em> wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&uuml;bt.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Hier sind die beiden Begriffe &bdquo;<em>Wahlen<\/em>&ldquo; und &bdquo;<em>Abstimmungen<\/em>&ldquo; zentral. Mit &bdquo;<em>Wahlen<\/em>&ldquo; sind unzweifelhaft die Bundestagswahlen gemeint. Und mit &bdquo;<em>Abstimmung<\/em>&ldquo; ist die direkte politische Entscheidung des Souver&auml;ns, also Volksentscheide, gemeint. Erg&auml;nzt wird diese Annahme durch einen weiteren Verfassungsartikel, n&auml;mlich Artikel 21, GG:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit<\/em>.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Mitwirkung bedeutet eben kein Wirkungsmonopol der Parteien. Somit wird auch hier die M&ouml;glichkeit von Volksentscheiden implizit er&ouml;ffnet. Des Weiteren findet sich in Artikel 29 (&bdquo;<em>Neugliederung des Bundesgebietes&ldquo;<\/em>) der Begriff des &bdquo;<em>Volksentscheids<\/em>&ldquo; explizit sowie in Art. 146 (&bdquo;<em>Geltungsdauer des Grundgesetzes<\/em>&ldquo;) implizit Anwendung.<\/p><p>Das Grundgesetz er&ouml;ffnet also die M&ouml;glichkeit von Volksentscheiden &ndash; zumindest in den beiden F&auml;llen (Art. 29 und 146), aber auch durch die offene Formulierung der Artikel 20 (&bdquo;<em>Abstimmung<\/em>&ldquo;) und 21 (Mitwirkung). Dass die Verfassungsrealit&auml;t sich auf eine Parteiendemokratie\/einen Parteienstaat hin verengt, bedeutet hingegen nicht, dass die Verfassungstheorie nicht auch andere Optionen beinhaltet.<\/p><p><strong>Demokratischer Willensbildungsprozess in der deutschen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik<\/strong><\/p><p>Die eingangs zitierten Worte des NATO-Generalsekret&auml;rs Rutte sollten von jedem aufrechten Demokraten wie ein Schlag ins Gesicht wahrgenommen werden: Egal, was ihr w&auml;hlt, die NATO bleibt. Der demokratische Wille, der Volkswille hat sich der NATO unterzuordnen.<\/p><p>Wird bereits jenseits der au&szlig;en- und sicherheitspolitischen Sph&auml;re der politische Wille des Souver&auml;ns auf sein Stimmrecht der Bundestagswahl reduziert, so wird im Felde der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik der demokratische Willensbildungsprozess gleich g&auml;nzlich au&szlig;er Kraft gesetzt, so die Botschaft Ruttes.<\/p><p>Und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Organstreitverfahren &bdquo;<em>Beteiligungsrechte des Bundestags bei Fortentwicklung des strategischen Konzepts der Nato<\/em>&ldquo; aus dem Jahre 2001 gibt der Bundesregierung weitgehende Handlungsfreiheiten ohne Beteiligungspflichten des Deutschen Bundestages in der Au&szlig;enpolitik:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Die Einordnung Deutschlands in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit bedarf nach Art. 24II i.V. mit Art. 59II 1 GG der Zustimmung des Gesetzgebers.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Fortentwicklung eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit i.S. des Art. 24II GG, die keine Vertrags&auml;nderung ist, bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Bundestags.<\/em><\/p>\n<p><em>(&hellip;)<\/em><\/p>\n<p><em>Das neue Strategische Konzept der Nato von 1999 ist weder ein f&ouml;rmlich noch ein konkludent zu Stande gekommener Vertrag.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Kurzum: Um der NATO beizutreten, bedarf es der Beteiligung des Deutschen Bundestages, denn nur das Parlament ist berechtigt, einen v&ouml;lkerrechtlichen Vertrag (hier Beitritt zu einer internationalen Regierungsorganisation) zu ratifizieren. Eine &bdquo;Fortentwicklung&ldquo; des B&uuml;ndnisses etc. falle nicht mehr unter die Entscheidungshoheit des Bundestages, sondern obliege der alleinigen Verantwortung der Bundesregierung (Pr&auml;rogative der Exekutive).<\/p><p>Durch diese Regelung soll der Bundesregierung eine gewisse Handlungsfreiheit in der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik zugestanden werden. Diesen Ansatz kann man nachvollziehen, man muss es aber nicht, zumindest nicht in diesem praktizierten Ausma&szlig;: So stellte das seinerzeit beschlossene &bdquo;Neue Strategische Konzept&ldquo; der NATO tats&auml;chlich eine qualitative Ver&auml;nderung der NATO dar, n&auml;mlich von einem territorial gebundenen Verteidigungsb&uuml;ndnis hin zu einer Milit&auml;rallianz mit weltweitem Interventionsanspruch, ohne dass der Bundestag hierzu seine Zustimmung oder Ablehnung einbringen darf. Wenn eine solche Ver&auml;nderung keine gravierende qualitative Ver&auml;nderung ist, dann stellt sich die berechtigte Frage, was eine qualitative Ver&auml;nderung dann noch sein soll?<\/p><p>Aber Ruttes Aussagen gehen ja tiefer: Letztlich legt er dar, dass nicht nur Parlamente, sondern selbst gew&auml;hlte Regierungen von NATO-Mitgliedsstaaten keinen wirklichen Einfluss auf die NATO h&auml;tten, gemachte Entscheidungen in der NATO umzukehren etc. Und hier m&ouml;chte ich meine Erinnerungen an ein Gespr&auml;ch mit einem Bundeswehrgeneral teilen. Besagter General wurde von mir seinerzeit in die Arbeitsgruppe Sicherheit der Linksfraktion zu einer Diskussion eingeladen. Dort erkl&auml;rte er uns unverbl&uuml;mt, dass milit&auml;r- und r&uuml;stungspolitische Entscheidungen m&ouml;glichst langfristig verbindlich gef&auml;llt w&uuml;rden, um sicherzugehen, dass sie nicht durch eine neue Regierung wieder in Frage gestellt werden k&ouml;nnten. Das, was er als langfristige Berechenbarkeit beschrieb, kann man auch als Schutzma&szlig;nahme gegen Entscheidungen einer demokratisch gew&auml;hlten Regierung verstehen. Mit anderen Worten: Sollte der Souver&auml;n, der Wahlb&uuml;rger einmal eine Regierungskonstellation w&auml;hlen, die auf Abr&uuml;stung oder andere friedenspolitische Ma&szlig;nahmen priorisiert, so st&uuml;nden dem eine Vielzahl von zuvor gemachten Vertr&auml;gen mit der R&uuml;stungsindustrie oder Beschl&uuml;ssen in der NATO im Wege.<\/p><p>Sp&auml;testens hier stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass Entscheidungen &uuml;ber Krieg und Frieden oder die Entscheidung &uuml;ber die Qualit&auml;t milit&auml;rischer Strukturen so maximal weit entfernt vom Staatsb&uuml;rger, vom Souver&auml;n gef&auml;llt werden k&ouml;nnen, obschon er im Ernstfall der Leidtragende ist. Die angeblich fiktive Identit&auml;t zwischen Regierenden und Regierten, die eine zentrale Pr&auml;misse des repr&auml;sentativ-demokratischen Systems ist, besteht tats&auml;chlich dann wohl eher nicht mehr.<\/p><p><strong>Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik &ndash; Demokratisierung der Demokratie<\/strong><\/p><p>Die weltpolitischen sowie innenpolitischen Verwerfungen, beide stellen Br&uuml;che mit dem bisherigen Stauts quo dar, k&ouml;nnen und sollten dazu genutzt werden, die Demokratie zu demokratisieren &ndash; auch im Feld der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik. Das Grundgesetz muss endlich in seiner G&auml;nze umgesetzt werden. Dazu geh&ouml;rt meines Erachtens die Einf&uuml;hrung der direkten Demokratie als Korrektiv &ndash; nicht als Ersatz &ndash; zur repr&auml;sentativen Demokratie. Auch die Frage von Aufr&uuml;stung, die Verlagerung von Haushaltsgeldern weg vom Sozialstaat hin zum R&uuml;stungsstaat und in die Ukraine, die sichtbar unzureichende Bereitschaft zu Verhandlungen &uuml;ber die Ukraine darf nicht l&auml;nger der NATO und den Regierungen &uuml;berlassen werden. Es geht um das ureigenste Interesse, das &Uuml;berlebensinteresse der Menschen. Und dieses Interesse kann und darf nicht weiter lediglich einer Entscheidungselite anvertraut werden. Genau hier beginnt wahre, weil direkte Demokratie. Genau hier wird der formale Souver&auml;n zum echten Souver&auml;n.<\/p><p><small>Titelbild: Lightspring \/ Shutterstock<\/small><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/924e03de23b641639c1a0f038f730863\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Welt ist im Aufruhr, in Europa droht der Ukraine-Krieg aus dem Ruder zu laufen. Die Menschen wissen und f&uuml;hlen mehr oder minder um die Gefahren eines sich entgrenzenden Krieges mit Russland. Die Mehrheit der Menschen in Europa &ndash; geleitet durch den nat&uuml;rlichen &Uuml;berlebensinstinkt &ndash; d&uuml;rfte den Konfrontationskurs ablehnen, ahnend, dass es f&uuml;r Europa nicht<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=157746\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":157747,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,188,124,126],"tags":[1904,2586,418,466,1464],"class_list":["post-157746","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-bundesregierung","category-demokratie","category-erosion-der-demokratie","tag-direkte-demokratie","tag-gewaltenteilung","tag-grundgesetz","tag-nato","tag-volksabstimmung"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/shutterstock_2198727281.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157746","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=157746"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157746\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":157750,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/157746\/revisions\/157750"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/157747"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=157746"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=157746"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=157746"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}