{"id":1634,"date":"2006-08-28T18:02:58","date_gmt":"2006-08-28T16:02:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=1634"},"modified":"2016-01-28T12:01:23","modified_gmt":"2016-01-28T11:01:23","slug":"einfuhrung-von-studiengebuhren-in-hessen-wettbewerb-als-steuerungsinstrument-entzieht-der-bildungspolitischen-gestaltung-den-boden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1634","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung von Studiengeb\u00fchren in Hessen: Wettbewerb als Steuerungsinstrument entzieht der bildungspolitischen Gestaltung den Boden"},"content":{"rendered":"<p>In Hessen sollen nach dem Willen der Landesregierung ab dem Wintersemester 2007\/2008 wie in verschiedenen anderen L&auml;ndern &bdquo;Studienbeitr&auml;ge&ldquo; eingef&uuml;hrt werden.<br>\nDer Ausschuss f&uuml;r Wissenschaft und Kunst hat beschlossen, mich schriftlich anzuh&ouml;ren.<br>\nMeine Stellungnahme zum <a href=\"http:\/\/www.landtag.hessen.de\/Dokumente\/Plenarsitzungen\/05747.pdf#search=%22Hessischer%20Landtag%20Drucksache%2016%2F5747%20Gesetzentwurf%20der%20Fraktion%20der%20CDU%22\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.landtag.hessen.de\/Dokumente\/Plenarsitzungen\/05747.pdf#search=%22Hessischer%20Landtag%20Drucksache%2016%2F5747%20Gesetzentwurf%20der%20Fraktion%20der%20CDU%22\">Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Einf&uuml;hrung von Studienbeitr&auml;gen [PDF &ndash; 126 KB]<\/a> m&ouml;chte ich auch unseren an diesem Thema interessierten Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis geben.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU f&uuml;r ein Gesetz zur Einf&uuml;hrung von Studienbeitr&auml;gen &ndash; Drucks. 16\/5747<\/strong><\/p><p><strong>Zu A. Problem<\/strong><\/p><p><strong style=\"display: block; text-align:center\">I A.<\/strong><\/p><p>&ndash; Die Problembeschreibung zeigt, dass der Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren in Hessen keine bildungspolitische Begr&uuml;ndung zugrunde gelegt wird, sondern mit einem durch den Wettbewerb zwischen den L&auml;ndern ausgel&ouml;sten &ndash; (vorgeblichen) Zwang begr&uuml;ndet wird.<\/p><p>&ndash; Die Problembeschreibung beweist ein weiteres Mal, wie verfassungspolitisch sch&auml;dlich und verfassungsrechtlich fragw&uuml;rdig es f&uuml;r das gesamte Gemeinwesen war, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Studiengeb&uuml;hrenfreiheit im HRG kassiert und die Kompetenz zur Regelung von Studiengeb&uuml;hren in die Zust&auml;ndigkeit der L&auml;nder verlagert hat.<br>\nDas Land Hessen sieht sich, weil verschiedene andere L&auml;nder Studiengeb&uuml;hren erheben wollen, nunmehr &bdquo;gezwungen&ldquo;, mit diesen L&auml;ndern mitzuziehen, damit die hessischen Hochschulen gleichfalls &bdquo;erhebliche Mehreinnahmen&ldquo; erzielen k&ouml;nnen und ihre <strong>&bdquo;Positionierung im nationalen &hellip;Vergleich halten zu k&ouml;nnen&ldquo; und, um &bdquo;Wanderungsbewegungen aus anderen Bundesl&auml;ndern&ldquo;<\/strong> zu vermeiden.<\/p><p>&ndash; Diese Art von wettbewerblicher &bdquo;Zwangslage&ldquo; wird in der &ouml;konomischen Theorie als &bdquo;Trag&ouml;die der Almende&ldquo; (Tragedy of the Commons) umschrieben. Auf das einstmals gemeinn&uuml;tzige Gut &bdquo;Studium&ldquo; &uuml;bertragen, besagt diese Theorie, dass ein allgemeines Gut oder ein &ouml;ffentlicher Wert zerst&ouml;rt wird, wenn sich nicht alle an eine allgemein vereinbarte Regel halten. Wenn ein Land Studiengeb&uuml;hren einf&uuml;hrt, f&uuml;hlen sich die anderen gen&ouml;tigt, nachzuziehen, wenn sie keinen Konkurrenznachteil erleiden oder nicht von Studiengeb&uuml;hren-&bdquo;Fl&uuml;chtlingen&ldquo; &uuml;berschwemmt werden wollen.<\/p><p>&ndash; Auf diesen Nachzieheffekt setzt der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auch unter den Hochschulen des Landes Hessens. Dass &sect; 2 Abs. 3 es den Hochschulen &uuml;berl&auml;sst durch Satzung &uuml;ber die Erhebung der Geb&uuml;hr selbst zu entscheiden, ist deshalb reine Autonomie-Rhetorik. Warum sollte sich eine einzelne Hochschule dem Konkurrenzzwang eher entziehen k&ouml;nnen, wenn selbst das Land mit eigener Finanzhoheit meint, sich dem Wettbewerb nicht entziehen zu k&ouml;nnen. In Nordrhein-Westfalen hat sich &uuml;brigens schon erwiesen, dass mit Hinweis auf den &bdquo;Wettbewerb&ldquo; &ndash; trotz massiver studentischer Proteste &ndash; an fast allen Hochschulen inzwischen Geb&uuml;hrensatzungen verabschiedet worden sind.<\/p><p>&ndash; Mit der gleichen Argumentation d&uuml;rften k&uuml;nftig weitere Anhebungen der Studiengeb&uuml;hren begr&uuml;ndet werden. Der Studiengeb&uuml;hrenwettlauf ist damit er&ouml;ffnet. Studiengeb&uuml;hren haben f&uuml;r Staat und Hochschulen eine geradezu drogenhafte Wirkung: Ist erst einmal der Einstieg geschafft, so f&uuml;hrt das nach kurzer Zeit zu einer Erh&ouml;hung der Dosis. Das war schon in Deutschland zu beobachten: Erst kam die erh&ouml;hte Einschreibegeb&uuml;hr, dann die Langzeitstudiengeb&uuml;hr und jetzt soll die allgemeine Studiengeb&uuml;hr eingef&uuml;hrt werden. &Uuml;berall in der Welt, in England, in Australien, in der Schweiz oder sonst wo, ist die eingef&uuml;hrte Geb&uuml;hr binnen kurzer Zeit erh&ouml;ht, ja sogar vervielfacht worden.<\/p><p>&ndash; Das Land Hessen selbst er&ouml;ffnet im &Uuml;brigen schon die n&auml;chste Runde des Geb&uuml;hrenwettlaufs, indem es als bisher einziges Bundesland f&uuml;r &bdquo;konsekutive Masterstudieng&auml;nge&ldquo; und Promotionsstudieng&auml;nge die M&ouml;glichkeit er&ouml;ffnet, ab dem Wintersemester 2010 h&ouml;here Beitr&auml;ge bis zu 1.500 Euro pro Semester zu erheben. Man muss also kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es nicht lange dauern wird, bis mit derselben Begr&uuml;ndung, wie sie im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion angef&uuml;hrt wird, sich auch die anderen L&auml;nder erneut &bdquo;gezwungen&ldquo; sehen, nachzuziehen. Ist etwa das damit gemeint, wenn es hei&szlig;t, dass mit den h&ouml;heren Beitr&auml;gen f&uuml;r den Masterabschluss &bdquo;ein Element des Wettbewerbs eingef&uuml;hrt&ldquo; wird?<\/p><p>&ndash; Die Problemschilderung zeigt, dass &bdquo;Wettbewerb&ldquo; als gesellschaftliches Steuerungselement, politischer, demokratischer oder sachgerechter Gestaltung &uuml;bergeordnet wird, wenn nicht sogar den Boden entzieht.<\/p><p><strong style=\"display: block; text-align:center\">II A.<\/strong><\/p><p>&ndash; Die Behauptung Studiengeb&uuml;hren f&uuml;hrten zu <strong>&bdquo;erheblichen Mehreinnahmen&ldquo;<\/strong> und die zus&auml;tzlichen Einnahmen stellten einen <strong>&bdquo;essenziellen Beitrag dar&ldquo;<\/strong>, ist irref&uuml;hrend:<\/p><p>Geb&uuml;hreneinnahmen &ndash; oder wie besch&ouml;nigend gesagt wird, &bdquo;Drittmittel f&uuml;r die Lehre&ldquo; -sind gemessen an den gesamten staatlichen Zusch&uuml;ssen, ja sogar an Drittmitteln, die von den Hochschulen in der Forschung eingeworben werden, bescheiden.<\/p><p>&ndash; Selbstverst&auml;ndlich kann jeder Euro, der den unterfinanzierten Hochschulen &uuml;ber die staatlichen Finanzzuweisungen hinaus zuflie&szlig;t, deren Finanzausstattung verbessern. Die Multiplikation der Zahl der Studierenden mal 1.000 Euro (bis zum Bachelor, bzw. 1.500 bis zum Master), wie sie gerne angestellt wird, ist jedoch eine ziemliche Milchm&auml;dchenrechnung. Die Hochschulen m&uuml;ssen n&auml;mlich davon ihren Personal- und Verwaltungsaufwand f&uuml;r die Feststellung der Darlehensberechtigungen abrechnen. Au&szlig;erdem m&uuml;ssen sie den Aufwand f&uuml;r die Auszahlung der Darlehen, die Kosten zur Bedienung und Verwaltung des &bdquo;Studienfonds&ldquo; zur Absicherung der Studiendarlehen und Abdeckung des Aufwands bei der sp&auml;teren Eintreibung der Kredite &ndash; man muss durchaus ein 20%-iges Ausfallrisiko einkalkulieren &ndash; in Rechnung stellen. Noch gar nicht eingerechnet ist der Aufwand f&uuml;r die &Uuml;berpr&uuml;fung von eventuellen Befreiungstatbest&auml;nden. Es wird somit eine weitere kostentr&auml;chtige B&uuml;rokratie aufgebaut.<\/p><p>&ndash; In der Begr&uuml;ndung zum Gesetzentwurf wird mit einer Erh&ouml;hung der den Hochschulen zur Verf&uuml;gung stehenden Finanzmittel um rund 10 v.H. gerechnet. Das d&uuml;rfte eine ziemliche Fehleinsch&auml;tzung sein.<\/p><p>Professor Ziegele vom Bertelsmann Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) &ndash; einer gewiss nicht gerade geb&uuml;hrenkritischen Einrichtung &ndash; hat in einer Studie aus dem Jahre 2003 den finanziellen Effekt nicht nur mal so &uuml;ber den Daumen, sondern methodisch akkurat errechnet. Es ist bisher die einzige Studie mit wissenschaftlichem Anspruch. Die CHE-Studie kommt f&uuml;r die Uni Bayreuth bei Geb&uuml;hren zwischen 1000 und 1.500 Euro auf Nettoeinnahmen von 6-7% der staatlichen Haushaltsmittel f&uuml;r die untersuchte Universit&auml;t.<\/p><p>Das ist &uuml;brigens ungef&auml;hr der Prozentsatz, mit dem an einer privaten Hochschule, n&auml;mlich der Universit&auml;t Witten-Herdecke, die dort erhobenen Geb&uuml;hren zur Gesamtfinanzierung beitragen. Selbst an den teuersten Privatuniversit&auml;ten in den USA machen die Geb&uuml;hren nur einen Anteil von 4% (Caltech) bis 19% an der Finanzierung der Hochschulen aus.<\/p><p><strong style=\"display: block; text-align:center\">III A.<\/strong><\/p><p>&ndash; Es wird behauptet, <strong>&bdquo;mit Studienbeitr&auml;gen wird eine Steigerung der Qualit&auml;t der Lehre erreicht&ldquo;<\/strong>. Hat die Einf&uuml;hrung von Geb&uuml;hren f&uuml;r Langzeitstudierende zu einer Verbesserung der Studienbedingungen gef&uuml;hrt?<br>\nHat die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren in England, in Australien oder in &Ouml;sterreich zu einer sp&uuml;rbaren Verbesserung der Lehre gef&uuml;hrt?<\/p><p>&ndash; Eine Kernfrage d&uuml;rfte dabei auch sein, ob das Land Hessen die Mehreinnahmen aus den Studiengeb&uuml;hren nicht durch K&uuml;rzungen in den Hochschulhaushalten konterkariert. Nun schw&ouml;ren die Wissenschaftsminister aller L&auml;nder hoch und heilig, dass die Geb&uuml;hren voll und ganz an den Hochschulen verbleiben sollen. Aber selbst gut gemeinte Garantieerkl&auml;rungen k&ouml;nnen die Tatsache nicht aus der Welt schaffen, dass der Haushaltsgesetzgeber Jahr f&uuml;r Jahr &uuml;ber den Haushalt beschlie&szlig;t und zwar in eigener Souver&auml;nit&auml;t &ndash; auch der sog. &bdquo;Hochschulpakt&ldquo; bindet den Haushaltsgesetzgeber nicht.<\/p><p>&ndash; Bildungspolitisch h&ouml;chst bemerkenswert ist auch die Formulierung <strong>&bdquo;da die staatliche Finanzierung unber&uuml;hrt bleibt&ldquo;<\/strong>. In allen politischen Erkl&auml;rungen h&ouml;ren und lesen wir, dass im Interesse der Zukunftsf&auml;higkeit unseres Landes die staatlichen Investitionen in die Bildung und in die Forschung erh&ouml;ht werden m&uuml;ssten. Das Gegenteil ist aber faktisch der Fall. Selbst wenn der in Hessen beschlossene &bdquo;Hochschulpakt&ldquo; eingehalten wird, bedeutet das inflationsbereinigt bis zum Jahr 2010 eine K&uuml;rzung der staatlichen Zusch&uuml;sse um rd. 10%. Das hei&szlig;t, dass der gesch&auml;tzte &bdquo;Gewinn&ldquo; der Hochschulen durch die Studiengeb&uuml;hren faktisch durch die nominale Preisentwicklung in wenigen Jahren aufgezehrt sein wird. Auch das Land Hessen scheint es also beim Reden zu belassen und bei der Finanzierung der Hochschulen vor allem auf eine Verlagerung der Mehrausgaben von &ouml;ffentlichen Mitteln auf die privaten Haushalte zu setzen.<\/p><p>&ndash; Nach realistischen Sch&auml;tzungen d&uuml;rfte die Zahl der Studierenden aus demographischen Gr&uuml;nden von heute 1,9 Millionen auf 2,7 Millionen bis 2012 ansteigen. Auch das Land Hessen d&uuml;rfte von diesem Anstieg der Studierendenzahlen um rd. 40% nicht ausgenommen sein. Wie angesichts dieses bevorstehenden Anstiegs der Zahl der Studierenden bei gleich bleibenden staatlichen Zuwendungen durch (wohl zu hoch eingesch&auml;tzte) 10% Mehreinnahmen durch Studiengeb&uuml;hren eine &bdquo;erhebliche Steigerung der Qualit&auml;t der Lehre, insbesondere der Betreuungsintensit&auml;t&ldquo; erreicht werden soll, bleibt das Geheimnis der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Auch durch die Lenkung in noch so kurze Studieng&auml;nge und die Errichtung noch so hoher &Uuml;bergangsbarrieren in die Masterstudieng&auml;nge werden die auf die Hochschulen zukommenden Belastungen nicht aufgefangen werden k&ouml;nnen.<\/p><p>&ndash; Es stimmt, dass die Hochschulen in Deutschland im OECD-Vergleich unterfinanziert sind und dass die Bundesrepublik beim Anteil der &ouml;ffentlichen Ausgaben f&uuml;r Bildung nur im hinteren Mittelfeld vergleichbarer L&auml;nder liegt.<br>\nDass der Anteil der Ausgaben der &ouml;ffentlichen Hand f&uuml;r die Hochschulen von 1975 bis 2002 von 1,07% auf 0,88% des BIP sogar noch zur&uuml;ckgegangen ist, (vor allem durch K&uuml;rzungen bei den L&auml;ndern) (Spiegel 7\/2005) ist nicht das Ergebnis einer schicksalhaften Entwicklung, sondern das Ergebnis von politischen Entscheidungen.<\/p><p>&ndash; Eine Erh&ouml;hung der &bdquo;bisher zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel&ldquo; f&uuml;r die Hochschulen, wird als unm&ouml;glich erkl&auml;rt. Die Spar- und Steuersenkungspolitik des Staates ist jedoch eine politische Wertentscheidung &ndash; genauso wie die Erhebung einer staatlichen Abgabe f&uuml;r eine bestimmte Bev&ouml;lkerungsgruppe, bei Studiengeb&uuml;hren eben f&uuml;r Studierende.<\/p><p>&ndash; Allein die Steuersenkungen seit 2000\/2001 bei der Gewerbe-, K&ouml;rperschafts-, Einkommenssteuer oder durch den Wegfall der B&ouml;rsenumsatzsteuer haben nach konservativen Sch&auml;tzungen zu Steuermindereinnahmen von weit &uuml;ber 100 Milliarden Euro gef&uuml;hrt und Deutschland hinter der Slowakei und zusammen mit Tschechien zu einem Land mit der niedrigsten Steuerquoten im europ&auml;ischen Vergleich gemacht. Im &Uuml;brigen mit dem bekannt geringen Erfolg f&uuml;r Wachstum und Besch&auml;ftigung. Die gesamten &ouml;ffentlichen Ausgaben f&uuml;r die Lehre an den Hochschulen machen dagegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes j&auml;hrlich gerade rund 12 Milliarden Euro aus.<br>\nStatt einer historisch einmaligen F&ouml;rderung des &bdquo;Investitionskapitals&ldquo; durch eine endlose Kette von Steuererleichterungen h&auml;tte der &bdquo;Standort&ldquo; Deutschland eher eine F&ouml;rderung des &bdquo;Humankapitals&ldquo; gebraucht.<\/p><p>&ndash; Der baden-w&uuml;rttembergische Wissenschaftsminister Frankenberg hat ausrechnen lassen, dass die Erhebung von Studiengeb&uuml;hren in H&ouml;he von 500 Euro pro Studierenden und pro Semester nach Abzug von Kosten 1,4 Milliarden zus&auml;tzliche Einnahmen f&uuml;r die Hochschulen in Deutschland erbr&auml;chten. Stellt man dem gegen&uuml;ber, dass allein die Senkung des Spitzensteuersatzes j&auml;hrlich 2,5 Milliarden Steuererleichterungen bei hohen Einkommensbeziehern brachten, so wird deutlich, wem genommen und wer belastet wird.<\/p><p>&ndash; Wenn man schon den Akademikern &bdquo;in die Tasche greifen will&ldquo;, dann w&auml;re es erheblich unkomplizierter gewesen eine &bdquo;Akademikersteuer&ldquo; zu erheben. Dann h&auml;tte man wenigstens diejenigen entsprechend ihres Einkommens belastet, die durch ihr Studium schon einen entsprechenden Lohn oder Einkommen beziehen und nicht diejenigen Akademiker, die noch kein Einkommen erzielen. Es bed&uuml;rfte dann nicht den riesigen dezentralen vielfachen Verwaltungsaufwand vom Einzug der Geb&uuml;hren bis zum Inkasso der Kredite. Die vorgezogenen Kosten f&uuml;r ein Studium f&uuml;r eine sp&auml;ter zu erzielende Bildungsdividende sind ein weiterer Bruch des Generationenvertrages.<\/p><p><strong>Zu B. L&ouml;sung<\/strong><\/p><p><strong style=\"display: block; text-align:center\">I B.<\/strong><\/p><p>&ndash; Der Wechsel der Wortwahl von &bdquo;Studiengeb&uuml;hren&ldquo; in <strong>&bdquo;Studienbeitr&auml;ge&ldquo;<\/strong> ist allenfalls eine besch&ouml;nigende Umschreibung, er &auml;ndert nichts daran, dass auf die Studierenden k&uuml;nftig eine zus&auml;tzliche Kostenbelastung zukommen soll.<\/p><p>&ndash; Die Begr&uuml;ndung, warum die Langzeitstudiengeb&uuml;hren auch k&uuml;nftig vom Land kassiert werden sollen, ist unlogisch: Was sollte die Hochschulen zu &bdquo;erheblichen Anstrengungen&ldquo; anreizen, &bdquo;die durchschnittliche Studiendauer zu verk&uuml;rzen&ldquo;, wenn das Geld ans Land flie&szlig;t und die Hochschulen keine zus&auml;tzlichen Mittel zur &bdquo;Steigerung der Qualit&auml;t der Lehre&ldquo; erhalten?<\/p><p>&ndash; Selbstredend d&uuml;rfen Hochschulen keinen finanziellen Vorteil daraus ziehen, dass Studierende &uuml;ber die Regelstudienzeit hinaus studieren. Die Dauer eines Studiums h&auml;ngt jedoch keineswegs nur von der Verbesserung des Studienangebots, sondern auch von der Studierm&ouml;glichkeit f&uuml;r die Studierenden ab.<br>\nNach einer KfW-Studie (2006) gaben 21 Prozent der Studierenden Geldprobleme als Grund f&uuml;r eine Unterbrechung des Erststudiums an.<br>\nStudiengeb&uuml;hren d&uuml;rften daher kaum zu effektiverem Studieren f&uuml;hren, sondern zwingen noch mehr Studierende (derzeit schon zwei Drittel) zu noch l&auml;ngerer Erwerbsarbeit neben dem Studium und wirken dadurch studienzeitverl&auml;ngernd (16.Sozialerhebung des DSW).<br>\nDie gro&szlig;e Zahl der Exmatrikulationen nach Einf&uuml;hrung der Langzeitgeb&uuml;hr, l&auml;sst darauf schlie&szlig;en, dass eher weniger Studierende ihr Studium mit einem Examen abschlie&szlig;en.<\/p><p>&ndash; Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit <strong>&bdquo;aus sozialen Erw&auml;gungen heraus&ldquo;<\/strong> notwendigen Ausnahmen von der Geb&uuml;hrenpflicht und mit der Bereitstellung eines <strong>&bdquo;bonit&auml;tsunabh&auml;ngigen Darlehens zur Finanzierung der Geb&uuml;hren&ldquo;<\/strong>, der in <strong>Art. 59 der Hessischen Verfassung<\/strong> bestimmten &bdquo;Unentgeltlichkeit&ldquo; des Studiums gerecht werde.<\/p><p>Dass dies dem Wortlaut dieser Bestimmung nicht entspricht, ist evident. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung von Studiengeb&uuml;hren in die L&auml;nderzust&auml;ndigkeit gegeben hat, gilt f&uuml;r diese Rechtsmaterie Landesrecht und damit die Landesverfassung.<br>\nDie Ratio Legis dieser Verfassungsbestimmung ist jedenfalls, dass Bildung ein &bdquo;&ouml;ffentliches Gut&ldquo; bzw. ein &bdquo;soziales Grundrecht&ldquo; sein soll. Mit der Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren wird ein Paradigmenwechsel vollzogen und das Studium von einem gemeinn&uuml;tzigen &ouml;ffentlichen Gut zu einem privaten Gut, f&uuml;r das ein Entgelt zu bezahlen ist.<\/p><p>&ndash; Ob das im Gesetzentwurf angef&uuml;hrte Wettbewerbsargument, fiskalische oder finanzpolitische Opportunit&auml;ten geeignet sind, den eindeutigen Wortlaut des Art. 59 der Hessischen Verfassung &bdquo;auszugestalten&ldquo; (&sect; 12), ist rechtlich h&ouml;chst fragw&uuml;rdig.<\/p><p>&ndash; Die Frage, ob der Gesetzentwurf, dem nach dem Geb&uuml;hrenurteil des Bundesverfassungsgerichts nunmehr allein einschl&auml;gigen Landesrecht entspricht, d&uuml;rfte vermutlich endg&uuml;ltig erst durch die Gerichte gekl&auml;rt werden.<\/p><p>Deshalb hier nur zur Sache:<\/p><p>&ndash; Dass Studiengeb&uuml;hren in H&ouml;he von 500 Euro bis zum Bachelor (des &bdquo;ersten berufsqualifizierenden Abschlusses&ldquo;) und in H&ouml;he von bis zu 1.500 Euro f&uuml;r den Master und die Promotion sozialvertr&auml;glich w&auml;ren, das entspricht reinem &bdquo;Oberschichtendenken&ldquo;. Man halte doch nur einmal dagegen, dass das Durchschnittseinkommen einer Arbeiterfamilie bei netto 2.200 Euro liegt, selbst, wenn man einen Baf&ouml;G-Satz von 439 Euro f&uuml;r das studierende Kind unterstellt, sind 1.000 Euro (bzw. 3.000 Euro f&uuml;r einen Master) zus&auml;tzliche Ausbildungskosten f&uuml;r die betreffende Familie ein sehr hoher Anteil am Jahreseinkommen. Das gilt auch noch f&uuml;r die das Durchschnittseinkommen einer Angestelltenfamilie mit netto 2.700 Euro (Baf&ouml;G dann 214 Euro). Die Finanzierung des Studiums gilt in Deutschland weit &uuml;berwiegend (80%) als moralische Pflicht der Eltern.<\/p><p>&ndash; Nach einer Studie der Kreditanstalt f&uuml;r Wiederaufbau aus diesem Jahr beeinflussen &bdquo;der famili&auml;re Hintergrund und das verf&uuml;gbare Familieneinkommen entscheidend die H&ouml;he der Mittel, die in die Ausbildung von Kindern investiert werden k&ouml;nnen. So wirkt sich die soziale Herkunft auch unmittelbar auf die verf&uuml;gbare Geldmenge eines Studenten aus.&ldquo;<\/p><p>Wenn derzeit von 100 Kindern hoher sozialer Herkunft, 84 der &Uuml;bergang in die gymnasiale Oberstufe und 72 die Aufnahme eines Studiums gelingt, von 100 Kindern unterer sozialen Herkunft aber nur 33 der &Uuml;bergang in eine weiterf&uuml;hrende Schule und nur noch 8 von 100 die &Uuml;berwindung der Schwelle zum Studium gelingt (DSW Sozialerhebung), dann ist das weder volkswirtschaftlich vertretbar noch sozial vertr&auml;glich, sondern ein &bdquo;sozial unertr&auml;glicher&ldquo; bildungspolitischer Skandal, dem man aktiv entgegensteuern m&uuml;sste. Mit der Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren wird aber gerade umgekehrt eine weitere finanzielle Barriere f&uuml;r die Aufnahme eines Studiums gerade f&uuml;r junge Menschen aus bildungsferneren und sozial schw&auml;cheren Schichten aufgerichtet.<\/p><p>&ndash; Das ist nicht nur eine plausible Annahme in dem Sinne, dass eben ein h&ouml;herer Preis die Nachfrage senkt, sondern daf&uuml;r gibt es empirische Befunde aus der Vergangenheit: Die Erh&ouml;hung des Anteils der Studierenden pro Jahrgang von 27,7 auf 35,7% seit der Verbesserung des BAF&ouml;G im Jahre 1999 ist ein deutlicher Hinweis, dass die Kosten des Studiums eine echte Bildungsbarriere sind.<\/p><p>&ndash; Deutschland liegt beim Anteil der Bev&ouml;lkerung zwischen 24 &ndash; 35 Jahren, der einen terti&auml;ren Abschluss erreicht hat, auf Platz 20 unter den von der OECD verglichenen 29 Staaten. Angesichts zur&uuml;ckgehender Jahrgangsst&auml;rken, kann schon in absehbarer Zeit vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich nicht einmal mehr der Ersatzbedarf an wissenschaftlich Qualifizierten befriedigt werden.<br>\nAlle volkswirtschaftlichen Analysen vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bis zur internationalen OECD sind sich einig: Wir brauchen mehr Studierende. Wer es ernst meint mit dieser Forderung, darf den Zugang zum Studium nicht noch erschweren.<br>\nStudiengeb&uuml;hren belasten den Aufbau des in Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin ungen&uuml;gend entwickelten &bdquo;Humankapitals&ldquo; und sind insoweit ein Produktivit&auml;tshemmnis und eine Innovations- und Wachstumsbremse &ndash; sagt die OECD.<\/p><p>&ndash; Art. 59 der Hessischen Verfassung spricht korrekt davon, dass der &bdquo;Unterricht&ldquo; an den Hochschulen unentgeltlich sein soll und hebt damit, anders als der Entwurf der CDU-Fraktion, darauf ab, dass eine Studium durchaus auch schon ohne Studiengeb&uuml;hren erhebliche Kosten verursacht.<br>\nTats&auml;chlich sind die Kosten, die die &ouml;ffentliche Hand tr&auml;gt ungef&auml;hr genauso hoch, wie die privaten Kosten f&uuml;r ein Studium.<br>\nDie &ouml;ffentlichen Durchschnittskosten pro Studienplatz lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2003 bei 7.170 Euro pro Jahr. Nach Berechnungen von Dohmen und Hoi ben&ouml;tigt ein Studierender f&uuml;r den Lebensunterhalt und f&uuml;r studienbedingte Aufwendungen im Durchschnitt j&auml;hrlich 9.400 Euro.<br>\n(&Ouml;konomisch betrachtet m&uuml;sste man dabei noch die w&auml;hrend des Studiums entgangenen Erwerbseinkommen von niedrig angesetzten 30.000 Euro pro Jahr einkalkulieren.)<br>\nSelbst wenn man die Opportunit&auml;tskosten au&szlig;er Acht l&auml;sst, halten sich die &ouml;ffentlichen Ausgaben f&uuml;r ein Studium und die privaten Kosten ungef&auml;hr die Waage. Durch die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren wird diese gleichgewichtige Lastenverteilung zu Lasten von Privaten verschoben.<\/p><p>&ndash; Wer meint die &bdquo;Unentgeltlichkeit&ldquo; durch die Einf&uuml;hrung eines Darlehens fingieren zu k&ouml;nnen, verkennt die Funktion des Zinses f&uuml;r das geborgte Geld. Studierende die gezwungen sind ein Darlehen aufzunehmen, zahlen nicht nur die Geb&uuml;hr sondern zus&auml;tzlich den &bdquo;Preis&ldquo; f&uuml;r das Darlehen.<\/p><p>&ndash; &bdquo;Der Elternanteil an der Studienfinanzierung macht bei Studierenden aus einer hohen gesellschaftlichen Gruppe rund 64 Prozent aus, bei Studierenden aus niedrigeren Schichten betr&auml;gt dieser Anteil lediglich 27 Prozent.&ldquo; (KfW-Studie). Das hei&szlig;t, dass Studierende aus unteren Einkommensschichten einen erheblich h&ouml;heren Preis f&uuml;r ihr Studium bezahlen m&uuml;ssen, als die &uuml;bergro&szlig;e Mehrheit der Studierenden aus einkommensst&auml;rkeren Gesellschaftsschichten. <\/p><p>&ndash; Die &bdquo;nachgelagerte Geb&uuml;hr&ldquo; schreibt die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensverh&auml;ltnissen und aus Familien mit Kindern als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fort. Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek.<br>\nAuch das ist keineswegs nur eine plausible Annahme, sondern wird empirisch fundiert: Obwohl die Verschuldungsh&ouml;he auf 10.000 Euro gedeckelt wurde, sank nach der Umstellung des Baf&ouml;G auf Darlehensmodelle im Jahre 1982 der Anteil der Studierenden aus sog. &bdquo;bildungsfernen&ldquo; Schichten bis 2000 von 23% auf 13%, der Anteil der einkommensstarken Herkunftsgruppen stieg entsprechend von 17% auf 33%.<\/p><p>&ndash; Nach einer empirischen Studie von Becker, TU Dresden, sch&auml;tzen Eltern aus bildungsfernen eher sozial niedrigen Familien das finanzielle Risiko f&uuml;r ein Studium weit h&ouml;her ein als h&ouml;here Einkommensbezieher. Letztere sind auch eher bereit ein finanzielles Risiko einzugehen, weil f&uuml;r sie ein Studium eher dem selbstverst&auml;ndlichen Statuserhalt dient.<\/p><p>&ndash; In England hat die Darlehensregelung &ndash; allerdings mit deutlich geringeren Zinss&auml;tzen als in Hessen &ndash; sogar zu dem paradoxen Ergebnis gef&uuml;hrt, dass die Wohlhabenderen das Darlehen eher in Anspruch nehmen, w&auml;hrend diejenigen, die Geld brauchen, lieber w&auml;hrend des Studiums arbeiten, um das Geld aufzubringen.<\/p><p>&ndash; Selbst bei der vorgesehenen &bdquo;Begrenzung der R&uuml;ckzahlungspflicht im Falle eines zus&auml;tzlichen Darlehens nach BAf&ouml;G auf 17.000 &euro;&ldquo; und einer &bdquo;Deckelung des Zinssatzes auf maximal 7,5 v.H.&ldquo; (&uuml;brigens ein im internationalen Vergleich sehr hoher Zinssatz) erwartet die &bdquo;Generation Praktikum&ldquo; nach ihrem Studium eine erhebliche &bdquo;Hypothek&ldquo;, die f&uuml;r viele junge Menschen eine prohibitive Wirkung auf die Aufnahme eines Studiums haben d&uuml;rfte.<\/p><p><strong>Zu F. Unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und M&auml;nnern<\/strong><\/p><p>Die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren benachteiligt Frauen st&auml;rker als M&auml;nner, weil die R&uuml;ckzahlungsverpflichtungen vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen und Ausfallzeiten in der Kindererziehungsphase auf Frauen einen h&ouml;heren Abschreckungseffekt haben (eine schlechtere Bildungsrendite erwarten lassen) als bei M&auml;nnern.<br>\nDie Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren ist kinderfeindlich, weil sie unter gegebenen Geschlechterrollen vor allem bei Frauen dazu f&uuml;hren, dass wegen der R&uuml;ckzahlungsverpflichtungen der Kinderwunsch vermutlich noch weiter zur&uuml;ckgestellt wird, als das ohnehin bei Akademikerinnen der Fall ist.<\/p><p>Studiengeb&uuml;hren f&uuml;hren entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer weiteren (ungerechten) Belastung und Benachteilung von Familien mit Kindern, gegen&uuml;ber Familien ohne Kinder.<\/p><p><strong>Anmerkungen zu einzelnen Paragraphen:<\/strong><br>\n&ndash; Die Beitragsbefreiungsregelungen nach <strong>&sect; 6<\/strong> sind &auml;u&szlig;erst restriktiv. Das Engagement von Studierenden in der Hochschulselbstverwaltung wird z.B. nicht als (wenigstens teilweiser) Befreiungstatbestand genannt. Bei Krankheit werden hohe Barrieren errichtet. Teilzeitstudien werden erschwert.<\/p><p>&ndash; Die Regelung der Darlehensgew&auml;hrung (<strong>&sect; 7 Abs. 4<\/strong>) wonach &bdquo;ein Anspruch auf Gew&auml;hrung des Studiendarlehens&hellip;.nur f&uuml;r ein Studium an einer Hochschule des Landes&ldquo; besteht, ist ein echtes Mobilit&auml;tshemmnis f&uuml;r die Studierenden und schr&auml;nkt die Freiheit der Studienwahl innerhalb der Bundesrepublik erheblich ein. Das, obwohl Mobilit&auml;t und &bdquo;Internationalisierung der Hochschulen&ldquo; allenthalben propagiert werden.<\/p><p>&ndash; Der Beginn der R&uuml;ckzahlungspflicht f&uuml;r das Studiendarlehen &bdquo;sp&auml;testens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums&ldquo; (<strong>&sect; 8 Abs.1<\/strong>) ist angesichts der Schwierigkeiten, die heute junge Akademiker auf dem Arbeitsmarkt vorfinden (&bdquo;Generation Praktikum&ldquo;) viel zu knapp.<\/p><p>&ndash; Vor allem, wenn man ber&uuml;cksichtigt, dass diese R&uuml;ckzahlungspflicht schon ab einem Einkommen von 1060 Euro beginnen soll. Das bedeutet etwa f&uuml;r BAf&ouml;G-Empf&auml;nger, dass sie zu Beginn ihres beruflichen Einstiegs mit einer doppelten R&uuml;ckzahlungspflicht belastet werden. <\/p><p>&ndash; Der Studienfonds f&uuml;r Darlehensausf&auml;lle (<strong>&sect; 9<\/strong>) verlagert das Darlehensrisiko auf die Studierenden und bel&auml;sst es nicht bei der darlehensgebenden Institution. Das bedeutet eine Risikoentlastung der Darlehensgeber zu Lasten der Gesamtheit der Studiengeb&uuml;hrenzahler; eine bislang ziemliche einmalige Risikoabsicherung f&uuml;r Darlehensgeber.<br>\nDiese Ausfallb&uuml;rgschaft widerspricht der Rechtsnatur von Geb&uuml;hren und von Beitr&auml;gen und ist rechtlich h&ouml;chst bedenklich.<\/p><p>Zur Begr&uuml;ndung:<\/p><p>Das zu A. und B. Gesagte gilt auch f&uuml;r die Begr&uuml;ndung.<\/p><p>&ndash; Zus&auml;tzlich eingef&uuml;hrt wird unter <strong>I. Vorbemerkung<\/strong> das Argument, dass durch die Studiengeb&uuml;hr eine Gerechtigkeitsl&uuml;cke gegen&uuml;ber kostenpflichtigen nicht akademischen Ausbildungsberufen geschlossen werde. Das Argument verkennt das Wesen einer Hochschule als einer allgemeinen Bildungseinrichtung. Zwischen einer beruflichen Weiterqualifikation und einem Studium besteht ein grundlegender Unterschied. Im &Uuml;brigen ist etwa der Hinweis auf das Handwerk willk&uuml;rlich: Auszubildende bekommen im Gegensatz zu den Studierenden eine Ausbildungsbeihilfe.<\/p><p>&ndash; Es trifft zu, dass Akademiker im Durchschnitt ein h&ouml;heres Einkommen erzielen als der Durchschnitt. Wenn besser verdienende Akademiker jedoch ihre &bdquo;Studienkosten&ldquo; nicht durch eine entsprechend h&ouml;here Steuerbelastung refinanzieren, so ist das allenfalls ein Anhaltspunkt f&uuml;r ein ungerechtes Einkommenssteuersystem, aber kein Grund Menschen in einer Lebensphase zu belasten, wo sie in der Regel ohnehin an der Armutsgrenze leben.<\/p><p><strong>Dr. Wolfgang Lieb<\/strong><br>\nStaatssekret&auml;r a.D.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Hessen sollen nach dem Willen der Landesregierung ab dem Wintersemester 2007\/2008 wie in verschiedenen anderen L&auml;ndern &bdquo;Studienbeitr&auml;ge&ldquo; eingef&uuml;hrt werden.<br \/> Der Ausschuss f&uuml;r Wissenschaft und Kunst hat beschlossen, mich schriftlich anzuh&ouml;ren.<br \/> Meine Stellungnahme zum <a href=\"http:\/\/www.landtag.hessen.de\/Dokumente\/Plenarsitzungen\/05747.pdf#search=%22Hessischer%20Landtag%20Drucksache%2016%2F5747%20Gesetzentwurf%20der%20Fraktion%20der%20CDU%22\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.landtag.hessen.de\/Dokumente\/Plenarsitzungen\/05747.pdf#search=%22Hessischer%20Landtag%20Drucksache%2016%2F5747%20Gesetzentwurf%20der%20Fraktion%20der%20CDU%22\">Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Einf&uuml;hrung von Studienbeitr&auml;gen [PDF &ndash; 126 KB]<\/a> m&ouml;chte ich auch<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1634\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[206,17],"tags":[409,428,408,234],"class_list":["post-1634","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-chancengerechtigkeit","category-hochschulen-und-wissenschaft","tag-bildungschancen","tag-hochschulpakt","tag-soziale-herkunft","tag-studiengebuehren"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1634"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30669,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1634\/revisions\/30669"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1634"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1634"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1634"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}