{"id":17197,"date":"2013-05-08T14:47:51","date_gmt":"2013-05-08T12:47:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17197"},"modified":"2015-08-08T10:21:54","modified_gmt":"2015-08-08T08:21:54","slug":"wie-google-ganz-legal-fast-keine-steuern-zahlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17197","title":{"rendered":"Wie Google ganz legal (fast) keine Steuern zahlt"},"content":{"rendered":"<p>Inzwischen ist die Debatte um die Steuervermeidungsstrategien gro&szlig;er Konzerne &ndash; endlich &ndash; in Schwung gekommen. Als prominentes Beispiel wird immer wieder Google genannt. Im nachfolgenden Beitrag soll versucht werden, auch einem steuerlichen Laien einen Einblick in die komplizierte Welt der internationalen Steuergestaltungsspielr&auml;ume zu geben. Die Ma&szlig;nahmen, die derzeit diskutiert werden, zeigen, wie schwierig es ist, solchen Modellen beizukommen. <strong>Ein Gastartikel von Astrid Kraus<\/strong><br>\n<!--more--><br>\n<strong>Das Google-Modell<\/strong><\/p><p>Zun&auml;chst muss man sehen, was Google eigentlich &bdquo;besitzt&ldquo;: Faktisch sind das viele Terrabyte an Serverkapazit&auml;ten und eine Suchmaschinentechnologie &ndash; und der Wert der Marke &bdquo;Google&ldquo;. Die Rechnerkapazit&auml;ten sind nicht viel wert, der eigentliche Wert liegt in der Suchmaschinentechnologie, die auch den Wert der Marke Google bestimmt. Diese Technologie &bdquo;geh&ouml;rt&ldquo; nach steuerrechtlichen Grunds&auml;tzen dem, der die Risiken und Aufwendungen f&uuml;r die Entwicklung getragen hat.<\/p><p>Dieser Technologieeigent&uuml;mer muss aber nicht notwendig selbst die ganze Programmierungsarbeit leisten, er kann diese Arbeiten auch an eine andere Firma in Auftrag geben und diese Firma einfach nach ihrem Zeitaufwand bezahlen. Dann braucht der Technologieinhaber wenig mehr als einen Buchhalter und ein paar Juristen, die die Technologie sch&uuml;tzen und Geld, um den Auftragsprogrammierer zu bezahlen. Der Technologieinhaber kann also fast &uuml;berall in der Welt sitzen.<\/p><p>Und nun muss man sich ansehen, womit Google eigentlich sein Geld verdient, n&auml;mlich fast ausschlie&szlig;lich mit Werbekunden, die daf&uuml;r bezahlen, dass sie auf den Google-Seiten ihre Werbung platzieren d&uuml;rfen. Technisch gesprochen r&auml;umt Google diesen Kunden eine Lizenz zur Nutzung des Google-Web-Auftritts ein, f&uuml;r die diese Kunden zahlen m&uuml;ssen &ndash; und zwar letztendlich an den Technologieinhaber.<\/p><p>In einer einfachen Welt w&uuml;rde das so ablaufen: Die Technologie geh&ouml;rt Google Inc., USA, die ihre Programmierer besch&auml;ftigen und alle Werbekunden w&uuml;rden ihre Lizenzen dahin bezahlen. Google Inc. m&uuml;sste dann den gesamten Gewinn mit 35% besteuern. Tats&auml;chlich betr&auml;gt die Gesamtsteuerquote von Google aber nur 21%, die Steuerquote f&uuml;r ausl&auml;ndische Eink&uuml;nfte sogar nur 0,2%. [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] Das hei&szlig;t mit anderen Worten: Durch &bdquo;geschickte&ldquo; Praktiken spart Google jedes Jahr Steuern in Milliarden.<\/p><p><strong>Was macht Google?<\/strong><\/p><p>Das Modell wirkt auf den ersten Blick nicht besonders kompliziert. Vereinfacht dargestellt, braucht Google daf&uuml;r zun&auml;chst nur drei zus&auml;tzliche Gesellschaften: Eine auf den Bermudas, eine in den Niederlanden und eine in Irland. F&uuml;r das Aufsetzen der Struktur gr&uuml;ndet Google Inc. USA zun&auml;chst die Gesellschaft auf den Bermudas, die aber die Besonderheit hat, dass sie formal nach irischem Recht gegr&uuml;ndet wird und nur ihren Verwaltungssitz auf den Bermudas hat. Das ist nach irischem Recht m&ouml;glich. Diese Gesellschaft soll f&uuml;r das Beispiel Bermuda\/Irland Ltd. hei&szlig;en. Dann gr&uuml;ndet die Bermuda\/Irland Ltd. eine weitere Gesellschaft in den Niederlanden, die Google NL B.V.. Schlie&szlig;lich gr&uuml;ndet die Google NL B.V. noch eine Gesellschaft in Irland, die auch real in Irland sitzt, die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. Damit steht die Struktur. <\/p><p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/das-google-steuer-modell.gif\" alt=\"Wie Google ganz legal (fast) keine Steuern zahlt\" title=\"Wie Google ganz legal (fast) keine Steuern zahlt\"><\/p><p>Jetzt kommen die Feinheiten: Nach US-Recht kann eine Konzernmutter entscheiden, ob sie ihre ausl&auml;ndischen Gesellschaften steuerlich als eigene Gesellschaften ansieht oder ob sie sie ignoriert und so tut, als w&uuml;rde sich deren Gesch&auml;ft steuerlich unter dem Dach der Konzernmutter abspielen. Die Gesellschaft wird dann aus US-Sicht zur &bdquo;disregarded entity&ldquo;, zur unsichtbaren Gesellschaft. Das h&ouml;rt sich erst mal gut an, denn man k&ouml;nnte auf die Idee kommen, dass damit auch gleich das gesamte Einkommen dieser Gesellschaften direkt in den USA besteuert wird. So ist es aber nicht. Wenn n&auml;mlich das Einkommen dieser disregarded entity niemals physisch an die US-Mutter gezahlt wird, besteuert die USA auch nichts. Den Staat, in dem diese aus US-Sicht unsichtbare Gesellschaft tats&auml;chlich ans&auml;ssig ist, k&uuml;mmert das US-Steuerrecht nicht und er besteuert diese Gesellschaft ganz normal nach seinen heimischen Vorschriften. <\/p><p>Google beschlie&szlig;t nun, die Google NL B.V. und die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. beide als disregarded entity zu behandeln. Nun stattet Google Inc. die Bermuda\/Irland Lt. mit viel Geld aus, stellt den Buchhalter und die Juristen an und gibt bei Google. Inc. in den USA Programmierarbeiten in Auftrag. Die Technologie geh&ouml;rt dann nicht Google Inc. USA, sondern der Bermuda\/Irland Ltd.. Diese Gesellschaft vergibt eine Lizenz f&uuml;r die Nutzung der Technologie an die Google NL B.V. und die Google NL B.V. vergibt diese Lizenz weiter an die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd.. Erst die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. hat dann den Kontakt mit den externen Endkunden, die f&uuml;r ihre Werbung auf den Google-Seiten bezahlen.<\/p><p>Der Geldfluss soll an einem &ndash; vereinfachten &ndash; Beispiel dargestellt werden:<\/p><p>Ein Kunde zahlt 100 an die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. f&uuml;r die Lizenz zur Nutzung der Google-Seite. Die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. muss f&uuml;r die Gew&auml;hrung der Unterlizenz davon 98 weiter zahlen an die Google NL B.V.. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] Die Google NL B.V. erh&auml;lt die Lizenz ihrerseits von der Bermuda\/Irland Ltd. und zahlt daf&uuml;r 96 an diese weiter. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] W&auml;hrend bei der Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. und der Google NL B.V. jeweils nur Lizenzgeb&uuml;hren in H&ouml;he von 2 als &ndash; steuerpflichtiger &ndash; Gewinn verbleiben, erh&auml;lt die Bermuda\/Irland Ltd. 96 des Gewinns &ndash; und muss diesen nicht versteuern. Insgesamt werden damit auf die 100 an Lizenzen nur Steuern in H&ouml;he von 0,75 bezahlt. [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]<\/p><p><strong>Was hat Google davon?<\/strong><\/p><p>Google w&uuml;rde ohne das Modell f&uuml;r die Lizenzen in den USA 35 Steuern zahlen. Mit dem Modell zahlt Google nur 0,75.<\/p><p><strong>Warum gelingt Google das?<\/strong><\/p><p>Nun wollen die Staaten eigentlich genau diese Strukturen vermeiden. So haben die USA Missbrauchsvorschriften aufgesetzt, nach denen solche k&uuml;nstlichen Strukturen f&uuml;r steuerliche Zwecke ignoriert werden. Nach US-Recht werden Einkommen aus Lizenzen, die eine Konzerngesellschaft von anderen Konzerngesellschaften erh&auml;lt, in den USA voll versteuert, weil die USA hier vermuten, dass Gewinne k&uuml;nstlich in Steueroasen verlagert werden. Im Beispielsfall hat nur die Bermuda\/Irland Ltd. signifikante Gewinne aus Konzernlizenzen, die auf den Bermudas nicht besteuert werden. Bei Anwendung der Missbrauchsregeln w&uuml;rden diese Eink&uuml;nfte ganz normal nach US-Recht versteuert und es w&auml;re nichts gewonnen mit der Struktur. Zus&auml;tzlich haben die USA noch bestimmte Missbrauchsvorschriften gegen Beteiligungen in Niedrigsteuerl&auml;ndern wie Bermuda.<\/p><p>Weiterhin erheben die meisten EU-L&auml;nder Quellensteuern auf Lizenzzahlungen an Niedrigsteuerl&auml;nder, die daf&uuml;r sorgen, dass trotz Niedrig- oder Garnicht-Besteuerung beim Empf&auml;nger durch die Besteuerung an der Quelle Steuervermeidungsmodelle weniger attraktiv werden. Nur f&uuml;r Lizenzzahlung innerhalb von Europa werden in der Regel keine Quellensteuern auf Lizenzen mehr erhoben, weil man davon ausgeht, dass alle Mitgliedsstaaten ordentliche Steuerjurisdiktionen haben.<\/p><p>Zun&auml;chst sieht es also nicht so aus, als w&auml;re mit dem Modell viel gewonnen. Nun kommen aber die Kniffe und L&uuml;cken des internationalen Steuerrechts ins Spiel, mit denen diese Missbrauchsvorschriften ausgehebelt werden. Es geht zum einen darum, die &bdquo;schlechten&ldquo;, weil von der Besteuerung in den USA bedrohten Konzernlizenzeink&uuml;nfte der Bermuda\/Irland Ltd. in &bdquo;gute&ldquo; Lizenzeink&uuml;nfte von externen Werbekunden umzuqualifizieren, die in den USA steuerfrei bleiben. Zum anderen soll die Anwendung der versch&auml;rften Missbrauchsregelungen der USA f&uuml;r Steueroasen vermieden werden. Und schlie&szlig;lich geht es darum, Quellensteuern bei der Zahlung der Lizenzen an die Bermuda\/Irland Ltd. zu vermeiden. <\/p><p>Im Einzelnen:<\/p><p><strong>1. Vermeidung der Hinzurechnung in den USA<\/strong><\/p><p>Da die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. und die Google NL B.V. aus US-Sicht gar nicht existieren und die Gesellschaft, die tats&auml;chlich die Lizenzeink&uuml;nfte von Externen hat, im gleichen Land ans&auml;ssig ist wie die direkte US-Tochter, wird die Bermuda\/Irland Ltd. f&uuml;r steuerliche Zwecke so behandelt, als h&auml;tte sie die Eink&uuml;nfte direkt von den externen Werbekunden bezogen. So werden aus schlechten (Konzern)Eink&uuml;nften gute (externe) Eink&uuml;nfte und die Hinzurechnung in den USA wird vermieden.<\/p><p><strong>2. Vermeidung der Anwendung der versch&auml;rften Missbrauchsregelungen f&uuml;r Steueroasen<\/strong><\/p><p>Die USA haben f&uuml;r die Bestimmung des Landes, in dem eine Gesellschaft als ans&auml;ssig f&uuml;r Steuerzwecke angesehen wird, eine von der europ&auml;ischen Sicht abweichende Haltung: F&uuml;r sie gilt als Land der Ans&auml;ssigkeit das Land, in dem der Verwaltungssitz liegt. F&uuml;r die meisten europ&auml;ischen L&auml;nder ist die Gesellschaft jedoch steuerlich in dem Land ans&auml;ssig, nach dessen Recht sie gegr&uuml;ndet wurde. Wegen dieser Zwitterstellung wird die Bermuda\/Irland Ltd. aus US-Sicht nicht als in den Bermuda ans&auml;ssig betrachtet und unterliegt daher nicht den versch&auml;rften Missbrauchsvorschriften.<\/p><p><strong>3. Vermeidung von Quellensteuern<\/strong><\/p><p>Zum einen geht es um die Vermeidung der Erhebung von Quellensteuern bei der Zahlung durch die Endkunden, zum anderen sollen Quellensteuern bei den konzerninternen Lizenztransfers vermieden werden. Aus Sicht der Endkunden sowie der Irland Lizenzgesellschaft Ltd. und der Google NL B.V. ist die Bermuda\/Irland Ltd. auf den Bermudas ans&auml;ssig. Wie bereits erw&auml;hnt, erheben die meisten L&auml;nder Quellensteuern auf Lizenzzahlungen an die Bermudas, so dass bei der Bermuda\/Irland Ltd. nur der nach Abzug von Quellensteuern verbleibende Teil des Gewinns ank&auml;me. <\/p><p>Daher sollte zum einen die gegen&uuml;ber dem Endkunden auftretende Gesellschaft in Europa ans&auml;ssig sein und zum anderen darf das Land, in dem die Gesellschaft ans&auml;ssig ist, die ihre Lizenzen an die Bermuda\/Irland Ltd. zahlt, keine Quellensteuern gegen&uuml;ber den Bermudas erheben. Und die Niederland erheben eben gerade keine Quellensteuern auf Lizenzzahlungen an eine &ndash; aus ihrer Sicht &ndash; in den Bermudas ans&auml;ssige Gesellschaft.<\/p><p>So wird das Bild rund: Die Aussch&uuml;ttung an die Bermuda\/Irland Ltd. muss aus den Niederlanden, also von der Google NL B.V. kommen. Gleichzeitig m&uuml;ssen aber die externen Lizenzzahlungen an eine Gesellschaft gehen, die in dem Land der direkten US-Tochtergesellschaft, der Bermuda\/Irland Ltd, also &ndash; aus europ&auml;ischer Sicht &ndash; in Irland. Deshalb zahlen also die externen Werbekunden erst &ndash; wegen der grunds&auml;tzlichen Befreiung von Quellensteuern innerhalb von Europa- quellensteuerfrei &ndash; an die Irland Vertriebsgesellschaft Ltd.. Diese zahlt dann &ndash; aus den gleichen Gr&uuml;nden &ndash; wieder quellensteuerfrei an die Google Niederlande B.V. und diese schlie&szlig;lich &ndash; wegen der Besonderheiten des niederl&auml;ndischen Steuerrechts &ndash; ebenfalls quellensteuerfrei an die Bermuda\/Irland Ltd..<\/p><p>Diese Struktur ist nach geltendem Recht kaum angreifbar. Ihr einziger Nachteil ist, dass die Gewinne niemals an die Google Inc. USA gezahlt werden k&ouml;nnen, denn dann w&uuml;rden sie mit US-Steuern belegt werden. Solange sie aber in der Bermuda\/Irland Ltd. bleiben und im Konzern reinvestiert werden, bleiben sie steuerfrei. Sollten sie tats&auml;chlich eines Tages in die USA ausgesch&uuml;ttet werden und dann der US-Steuer unterliegen, bleibt Google immer noch der Zinsvorteil, den sie durch die erheblich sp&auml;ter anfallenden Steuern realisieren kann. F&uuml;r Google lohnt sich das in jedem Fall.<\/p><p><strong>Was ist zu tun?<\/strong><\/p><p>Eine Eind&auml;mmung solcher Konstruktionen ist keine Angelegenheit, die sich nach rein nationalem Recht regeln l&auml;sst. Zu diesem &ndash; wenig &uuml;berraschenden &ndash; Ergebnis kommt auch die OECD, die gegen solche Ausw&uuml;chse vorgehen m&ouml;chte.<\/p><p>Zun&auml;chst ist es Sache der USA, ihr Steuerrecht soweit zu anzupassen, dass keine unversteuerten Gewinne in Niedrigsteuern &bdquo;geparkt&ldquo; werden k&ouml;nnen. Diese &Auml;nderungen k&ouml;nnen die USA ohne jegliche internationale Abstimmungen umsetzen.<\/p><p>Dann ist es eine Aufgabe aller L&auml;nder, durch entsprechende Besteuerung an der Quelle daf&uuml;r zu sorgen, dass keine Gewinne unversteuert in Niedrigsteuerl&auml;nder transferiert werden. Das k&ouml;nnen die jeweiligen L&auml;nder nur sehr beschr&auml;nkt im Alleingang &auml;ndern, da in der Regel die Aufteilung der Besteuerung zwischen dem Land, aus dem die Eink&uuml;nfte gezahlt werden und dem Land, in das die Eink&uuml;nfte flie&szlig;en, in zwischenstaatlichen Abkommen (sog. Doppelbesteuerungsabkommen, kurz: DBA) geregelt ist, die h&auml;ufig auf die H&ouml;he regeln. Au&szlig;erdem gibt es weitere Beschr&auml;nkung f&uuml;r die Besteuerung an der Quelle f&uuml;r Gewinntransfers innerhalb der EU. Nur also keinerlei zwischenstaatliche Beschr&auml;nkungen vorliegen, kann ein Staat souver&auml;n seine Quellenbesteuerung &auml;ndern. Ansonsten bedarf es der Zustimmung der anderen Vertragsparteien &ndash; die diese wohl kaum zu geben gewillt sein werden, wenn ihnen dadurch Nachteile drohen. Solche &Auml;nderungen lassen sich nur durch moralischen oder finanziellen Druck durchsetzen, wie der Fall der Schweiz gezeigt hat.<\/p><p>Noch schwieriger wird die Harmonisierung der Qualifikation von Rechtsgebilden, die in dem einen Land so und in dem anderen Land anders beurteilt werden &ndash; mit jeweils unterschiedlichen Steuerfolgen, die durch geschickte Gestaltungen zu unversteuerten Eink&uuml;nften f&uuml;hren. Hier m&uuml;ssen erst einmal alle Gestaltungen identifiziert werden, um &uuml;berhaupt dagegen vorgehen zu k&ouml;nnen. Und anschlie&szlig;end m&uuml;ssen sich die L&auml;ndern einigen, wie sie mit solchen Gestaltungen umgehen, was ggf. auch R&uuml;ckwirkungen auf den Umgang mit solchen Rechtsgebilden im eigenen Land hat und zu recht weitreichenden Eingriffen in das nationale Steuerrecht f&uuml;hren kann &ndash; wie z. Bsp. im Fall der &bdquo;disregarded entities&ldquo;, die in den USA sehr gel&auml;ufig sind.<\/p><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Es ist begr&uuml;&szlig;enswert, dass Steuerflucht und Steuervermeidung breit &ouml;ffentlich diskutiert werden. Die Debatte gerade in Deutschland darf aber nicht davon ablenken, dass nicht nur die &bdquo;gro&szlig;en&ldquo; Steuers&uuml;nder symbolisch an den Pranger kommen und hierf&uuml;r Regelungen geschaffen werden. Vielmehr ist es n&ouml;tig, eine Debatte dar&uuml;ber zu f&uuml;hren, dass Unternehmen, die von der Infrastruktur des Landes profitieren, in dem sie ihre Gewinne erzielen, insgesamt auch angemessen zum Erhalt der Struktur beitragen &ndash; nicht zuletzt auch &uuml;ber eine deutliche Anhebung des Steuersatzes.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Siehe dazu den Aufsatz von Reimar Pinkernell in Steuern und Wirtschaft 2012, S. 369 ff sowie einen Aufsatz des gleichen Autors in IStR 2013, S. 180 ff, der auch die Praktiken weiterer Konzern beschreibt, allerdings f&uuml;r Laien eher schwerverst&auml;ndlich sein d&uuml;rfte.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Faktisch muss wegen der Verrechnungspreisgrunds&auml;tze ein geringer Gewinn in der Irland Vertriebsgesellschaft Ltd. bleiben.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Analog zu FN 1 f&uuml;r Google NLV B.V.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Berechnung: Steuern NL (2*25%) + Steuern Irland (2*12,5%) = Steuern Gesamt (0,5 + 0,25 = 0,75)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Inzwischen ist die Debatte um die Steuervermeidungsstrategien gro&szlig;er Konzerne &ndash; endlich &ndash; in Schwung gekommen. Als prominentes Beispiel wird immer wieder Google genannt. Im nachfolgenden Beitrag soll versucht werden, auch einem steuerlichen Laien einen Einblick in die komplizierte Welt der internationalen Steuergestaltungsspielr&auml;ume zu geben. Die Ma&szlig;nahmen, die derzeit diskutiert werden, zeigen, wie schwierig es ist,<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17197\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[37,138,137],"tags":[1490,1491,443],"class_list":["post-17197","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-globalisierung","category-steuerhinterziehungsteueroasensteuerflucht","category-steuern-und-abgaben","tag-google","tag-quellensteuer","tag-standortwettbewerb"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17197","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17197"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17197\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17199,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17197\/revisions\/17199"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17197"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17197"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17197"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}