{"id":17283,"date":"2013-05-16T09:43:48","date_gmt":"2013-05-16T07:43:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17283"},"modified":"2015-08-08T10:42:23","modified_gmt":"2015-08-08T08:42:23","slug":"quo-vadis-nato-herausforderungen-fur-demokratie-und-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17283","title":{"rendered":"\u201eQuo vadis NATO? \u2013 Herausforderungen f\u00fcr Demokratie und Recht\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Eingangsstatement Forum II &ndash; Targeted Killing durch NATO-B&uuml;ndnispartner und das Recht. Von <strong>Wolfgang Neskovic, MdB<\/strong><br>\n<!--more--><br>\nPhilosophen der Frankfurter Schule glauben, dass die Sprache, die wir w&auml;hlen, das Bewusstsein pr&auml;gt, das wir haben.<\/p><p>Dieses Bewusstsein ist alles was wir haben &ndash; wenn wir unterscheiden wollen zwischen richtig und falsch, zwischen ehrlich und verlogen und zwischen gerecht und ungerecht.<\/p><p>Sie werden vermutlich alle sagen, dass Sie sich genau darum auch redlich bem&uuml;hen.<\/p><p>Ich sage Ihnen, dass uns genau das schwer f&auml;llt, wenn wir uns eine innere Haltung zu milit&auml;rischen Fragen bilden wollen.<\/p><p>Denn in diesem Bereich hat sich eine Sprache gebildet, die alles unternimmt, unser Bewusstsein zu vernebeln.<\/p><p>Wenn ein junger Mensch im Krieg stirbt, dann hei&szlig;t es, er oder sie sei &ldquo;im Felde gefallen&rdquo;.<\/p><p>Das klingt nach Sommerheu und einem folgenlosen Straucheln. Ein Mensch f&auml;llt und steht dann wieder auf.<\/p><p>Doch der Gefallene wurde in Wahrheit von Granaten zerfetzt oder von Kugeln durchsiebt und dies oft bis zur Unkenntlichkeit.<\/p><p>Vielleicht hat diesen Menschen im Felde auch &ldquo;freundliches Feuer&rdquo; get&ouml;tet.<\/p><p>Der Begriff suggeriert, dass sich der Kugelhagel in gute und schlechte Geschosse teilen lie&szlig;e.<\/p><p>Der Begriff reduziert die Tragik eines menschlichen Todes auf die Dimension eines ungl&uuml;cklichen Eigentors beim Fu&szlig;ball.<\/p><p>Und auch der Begriff, den wir hier heute vor uns haben, ist ein vernebelnder Begriff.<\/p><p><strong>&ldquo;Gezielte T&ouml;tung&rdquo;<\/strong><\/p><p>Er besteht aus zwei verschiedenen sprachlichen Verblendungen, die kombiniert worden sind, um unser ethisches und juristisches Urteilsverm&ouml;gen zu tr&uuml;ben.<\/p><p>Die &ldquo;Gezieltheit&rdquo; soll Pr&auml;zision und Verl&auml;sslichkeit suggerieren. Ein einziger Feind wird zur T&ouml;tung unter allen anderen ausgew&auml;hlt, die unbeteiligt bleiben.<\/p><p>Die Wahrheit ist, dass gezielte T&ouml;tungen ganz regelm&auml;&szlig;ig auch unbeteiligte Zivilisten treffen.<\/p><p>Die milit&auml;rische Sprache nennt das dann einen &ldquo;Kollateralschaden&rdquo;.<\/p><p>Der zweite Teil des Begriffes lautet &ldquo;T&ouml;tung&rdquo;.<\/p><p>Er hat die Funktion, dem juristisch wertenden Verstand eine falsche juristische Qualifikation unterzuschieben.<\/p><p>Im deutschsprachigen Raum ist die vors&auml;tzliche T&ouml;tung eines Menschen ein Totschlag und keine &ldquo;T&ouml;tung&rdquo;.<\/p><p>Die T&ouml;tung ist f&uuml;r sich genommen reine Tathandlung, die noch nichts &uuml;ber die Strafw&uuml;rdigkeit der Vorg&auml;nge aussagt.<\/p><p>Im angels&auml;chsischen Raum ist die vors&auml;tzliche T&ouml;tung eines Menschen in der Regel &ldquo;Murder&rdquo; nicht &ldquo;Killing&rdquo;.<\/p><p>Auch hier haben wir eine Art extra-juristische Klangfarbe.<\/p><p>&ldquo;T&ouml;ten, also &ldquo;kill&rdquo; &ndash; das tut ein Staat, der die Todesstrafe vollstreckt. Das tut ganz regelm&auml;&szlig;ig der Soldat. Das trifft auch auf den Polizisten zu, der Leben sch&uuml;tzen muss.<\/p><p>Nur der Verbrecher ist ein &ldquo;murderer&rdquo;.<\/p><p>Der Begriff der gezielten T&ouml;tung setzt sich mithin aus zwei Verschleierungen zusammen.<\/p><p>F&uuml;gt man sie wieder zusammen, kann man diesen Begriff &uuml;bersetzen.<\/p><p>Gezielte T&ouml;tung sei danach, die legale T&ouml;tung eines Menschen, von der andere Menschen unbetroffen bleiben w&uuml;rden.<\/p><p>Die Wahrheit ist: Gezielte T&ouml;tungen sind meist gew&ouml;hnlicher strafbarer Totschlag und die von Drohnen eingesetzten Raketen verbrennen unbeteiligte Zivilisten und unter ihnen auch immer wieder Kinder.<\/p><p>In der Regel d&uuml;rften damit &ndash; <em>wegen der Merkmale der <strong>besonderen Grausamkeit<\/strong>, der <strong>Heimt&uuml;cke<\/strong> und der <strong>Verwendung gemeingef&auml;hrlicher Mittel<\/strong><\/em> &ndash; auch Mordmerkmale erf&uuml;llt sein, mithin die Straftat des Mordes vorliegen.<\/p><p>Doch auch im Krieg gilt das Recht.<\/p><p>Doch auch im Krieg gibt es immer den Versuch, das Recht in sein Gegenteil verkehren.<\/p><p>Ich m&ouml;chte deswegen den Begriff der &ldquo;gezielten T&ouml;tungen&rdquo; nun juristisch vom Kopf auf die F&uuml;&szlig;e stellen.<\/p><p>Das wichtigste Regelwerk des Krieges sind die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle. <\/p><p>Sie haben sich in einem steten Lernprozess der sich stets ver&auml;nderten Kriegsf&uuml;hrung angepasst. <\/p><p>Es waren stets die Erfahrungen aus Kriegen, die zur Aufstellung von Regeln f&uuml;r die Begrenzung ihrer Greuel f&uuml;hrten. <\/p><p>Bei asymmetrischen milit&auml;rischen Konflikten entbehrt das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht auf den ersten Blick jedoch eindeutiger Aussagen. <\/p><p>Den scheinbaren Mangel an Regeln deuteten nordamerikanische Juristen, aber auch deutsche Rechtswissenschaftler und Politiker in einen Freibrief f&uuml;r die Kriegsf&uuml;hrung Amerikas um. <\/p><p>Ausgangspunkt der &ldquo;gezielten T&ouml;tung&rdquo; ist der Begriff des &bdquo;ungesetzlichen&ldquo; oder rechtswidrigen&ldquo; Kombattanten. <\/p><p>Doch auch dieser Begriff ist ein juristisches Kunstprodukt. <\/p><p>Das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht unterscheidet vielmehr abschlie&szlig;end zwischen &bdquo;Kombattanten&ldquo; und &bdquo;Zivilisten&ldquo;. <\/p><p>Als Kombattanten werden die Angeh&ouml;rigen der Streitkr&auml;fte einer am Konflikt beteiligten Partei angesehen. <\/p><p>F&uuml;r die Rechtfertigung einer (gezielten) T&ouml;tung von Zivilisten oder Kombattanten ist zu unterscheiden. <\/p><p>Es kommt darauf an, ob die Zielperson zuverl&auml;ssig als Feind erkennbar ist. <\/p><p>Bei Zivilisten ist f&uuml;r diese Erkennbarkeit eine unmittelbare Teilnahme an feindlichen (Kampf-)Handlungen erforderlich. <\/p><p>Ein Zivilist darf daher nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Gefechtssituation get&ouml;tet werden. <\/p><p>F&uuml;r die T&ouml;tung von Kombattanten hingegen gen&uuml;gt allein dessen organisatorische Zugeh&ouml;rigkeit zu den Streitkr&auml;ften. <\/p><p>Die Amerikaner akzeptieren diese Logik des V&ouml;lkerrechts nicht. <\/p><p>Sie verzichten deswegen bei der Bek&auml;mpfung von vermeintlichen und echten Terroristen auf die Erkennbarkeit im Gefecht. <\/p><p>Andere Staaten der ISAF, wie Deutschland, widersprechen nicht. <\/p><p>Sie argumentieren, dass es sie milit&auml;risch benachteilige, wenn sie Personen, die sie f&uuml;r Terroristen halten, nicht wie Kombattanten bei jeder Gelegenheit t&ouml;ten k&ouml;nnten. <\/p><p>Folgerichtig m&uuml;ssten die Amerikaner und ihre Verb&uuml;ndeten jedoch den schlafenden Terroristen insgesamt den Status eines Kombattanten zubilligen. <\/p><p>Doch diese Beurteilung versagen die USA bewusst den K&auml;mpfern der Al Kaida und der Taliban. <\/p><p>Denn Kombattanten genie&szlig;en auch den Schutz der Genfer Kriegsregeln. <\/p><p>Sie d&uuml;rfen strafrechtlich nicht verfolgt werden. Sie sind als Kriegsgefangene zu behandeln. <\/p><p>Das l&auml;sst insbesondere Folter oder entw&uuml;rdigende Behandlung ausscheiden. <\/p><p>Nach dem elften September suchten sich die U.S.A. einem v&ouml;lkerrechtlichen Dilemma zu entziehen. <\/p><p>Wenn die Terroristen wie Kombattanten zu behandeln w&auml;ren, dann lie&szlig;e sich zwar ein Krieg mit regul&auml;ren Streitkr&auml;ften gegen sie f&uuml;hren, der gezielte T&ouml;tung einschlie&szlig;en w&uuml;rde. <\/p><p>Eine strafrechtliche Behandlung schiede aber aus. <\/p><p>Falls es sich dagegen um Zivilisten handelte, w&auml;re man auch gezwungen, sie wie solche als Terroristen anzuklagen und zu verurteilen. <\/p><p>Gezielte T&ouml;tungen mit Drohnen abseits der Kampfhandlungen w&auml;ren dann illegal. <\/p><p>So ersannen amerikanische V&ouml;lkerrechtler der Bush-Regierung jenseits der Genfer Konventionen die Figur des kriminellen bzw. rechtswidrigen K&auml;mpfers, der weder den Schutz der zivilen, noch der milit&auml;rischen Einstufung genie&szlig;t. <\/p><p>Die Obama Administration hat diese Rechtsaufassung &uuml;bernommen. <\/p><p>Bundesrepublikanische Juristen und Politiker pflichteten ihr bei. <\/p><p>Man ben&ouml;tige die dritte Kategorie des Feindes. <\/p><p>Gegen&uuml;ber einem r&uuml;cksichtslosen Angreifer sei R&uuml;cksichtnahme hinderlich. <\/p><p>Doch diese Argumentation ist juristisch haltlos. Denn die Genfer Regeln sind nicht von ihrer gegenseitigen Einhaltung abh&auml;ngig. <\/p><p>Sie verpflichten jede Konfliktpartei unabh&auml;ngig von der anderen. <\/p><p>Nur so l&auml;sst sich der in Kriegen &uuml;blichen gegenseitigen Verrohung wirkungsvoll entgegenwirken &ndash; ein Hauptziel der Konventionen.<\/p><p>Es ist eine Umgehung der Genfer Konventionen, wenn zwei typisch unterschiedliche Schutzgruppen, Zivilisten und Kombattanten, in untypischer Weise verschmolzen werden, so dass in der Synthese weniger Schutz als f&uuml;r die getrennten Gruppen verbleibt. <\/p><p>Diese Art der &bdquo;Rechtsfortbildung&ldquo; bedeutete eine Erleichterung des Kriegshandwerkes zum Schaden der Humanit&auml;t. <\/p><p>Das ist das ganze Gegenteil der Idee der Genfer Abkommen.  <\/p><p>Tats&auml;chlich ist der Katalog der Genfer Gewaltbegrenzungen sehr viel aktueller, als behauptet wird. Unklarheiten bei der Unterscheidung von Kombattanten und Zivilisten werden von Artikel 50 Absatz 1 des ersten Zusatzprotokoll behandelt: <\/p><p><strong>Im Zweifel ist der Mensch ein Zivilist.<\/strong><\/p><p>Wer Zivilisten, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind, gezielt t&ouml;tet, ist nach deutschen Recht ein gew&ouml;hnlicher Totschl&auml;ger oder M&ouml;rder.<\/p><p>Wer anderen dabei Hilfe leistet, der macht sich der Beihilfe zum Totschlag oder zum Mord schuldig. <\/p><p>Dass diese T&ouml;tungen in staatlichem Auftrag erfolgen ist g&auml;nzlich irrelevant. <\/p><p>Dass T&ouml;tungen oder Beihilfehandlungen im staatlichen Auftrag geschehen, ist dabei g&auml;nzlich unerheblich. <\/p><p>Denn es ist eine zentrale Idee des Rechtsstaates, das das Recht eben auch und gerade den Staat selbst bindet. <\/p><p>Bei Organisationen wie Al Qaida handelt es sich um ein Netzwerk krimineller Zivilisten. <\/p><p>Au&szlig;erhalb einer Gefechtssituation sind die Taliban wie Verbrecher zu behandeln. Sie sind festzunehmen, anzuklagen und im Falle nachgewiesener Schuld zu bestrafen. <\/p><p>Solche Vorgehensweise w&uuml;rde nicht nur die Rechte der Terroristen achten. <\/p><p>Sie sch&uuml;tzte vor allem auch die Rechte der Nicht-Terroristen. <\/p><p>Denn erst in einem Gerichtsprozess erweist sich, ob ein Mensch tats&auml;chlich Terrorist ist oder nur daf&uuml;r gehalten wurde. <\/p><p>Eine Leistung, die von milit&auml;rischen oder geheimdienstlichen Beurteilungen nie zu vollbringen w&auml;re. <\/p><p><strong>Nach ihrer Logik ist ein Mensch im Zweifel ein Terrorist.<\/strong><\/p><p>Ihre Drohnen t&ouml;ten jeden, der sich im Wirkungskreis ihrer Waffen befindet. <\/p><p>Das f&uuml;hrt zum wichtigsten Unterschied zwischen dem Abschussbefehl einer Rakete und der Verk&uuml;ndung eines Strafurteils. <\/p><p>Im Gerichtssaal gibt es keinen t&ouml;dlichen Kollateralschaden.<\/p><p>Nun k&ouml;nnen Sie es sich leicht oder schwer machen.<\/p><p>Sie machen es sich selbstverst&auml;ndlich schwer, wenn sie die sprachliche und juristische Verschleierung der &ldquo;gezielten T&ouml;tung&rdquo; durchdringen und sie als das benennen, was sie ist: Totschlag oder Mord im staatlichen Auftrag.<\/p><p>Ich m&ouml;chte Ihnen daher eine Ermutigung an die Hand geben.<\/p><p>Es ist &ndash; in unserem Zeitalter &ndash; nicht die Aufgabe der Rechtswissenschaft und der politischen Wissenschaft den M&auml;chtigen nach dem Munde zu reden und ihre Handlungen zu rechtfertigen.<\/p><p>Ganz im Gegenteil.<\/p><p>Die Macht hat ohnehin die Macht zu tun, was sie w&uuml;nscht.<\/p><p>Die schwierige Aufgabe liegt vielmehr darin, die Macht zu begrenzen und an die Grunds&auml;tze des Rechts und der Humanit&auml;t zu binden.<\/p><p>Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss. Gerade im Umfeld bewaffneter Auseinandersetzungen, in denen die Regeln der Kriegf&uuml;hrung den Krieg erschweren. <\/p><p>Denn wenn alle Staaten, die sich vom Terror bedroht sehen, sich herausnehmen, weltweit auf Verd&auml;chtige zu schie&szlig;en, l&ouml;sen sich nicht nur die Grenzen des Rechts, sondern auch die Grenzen der Staaten auf. <\/p><p>Kein Gericht kann mehr &uuml;berpr&uuml;fen, was &uuml;ber Tod und Leben der B&uuml;rger entscheidet. Dar&uuml;ber befindet hinter verschlossenen T&uuml;ren allein die &ldquo;Internationale der Geheimdienste&rdquo;. <\/p><p>Ihre Willk&uuml;r ersetzt dann die Regeln der Kriegf&uuml;hrung. Ohne Achtung vor rechtlichen Normen wird der Globus zur Kampfzone.<\/p><p>Wenn man das zu Ende denkt, kommt man zu aberwitzigen Szenarien: Amerikanische Drohnen &uuml;ber dem Brandenburger Tor, nordkoreanische Drohnen &uuml;ber Washington.<\/p><p>Ich danke Ihnen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eingangsstatement Forum II &ndash; Targeted Killing durch NATO-B&uuml;ndnispartner und das Recht. 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