{"id":17468,"date":"2013-06-03T09:41:13","date_gmt":"2013-06-03T07:41:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17468"},"modified":"2019-01-12T11:28:47","modified_gmt":"2019-01-12T10:28:47","slug":"doktor-spiele","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17468","title":{"rendered":"Doktor-Spiele"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit in N&uuml;rnberg (BA) sowie die ihr unterstellten Jobcenter sind offensichtlich dabei, ihr T&auml;tigkeitsfeld zu erweitern: auf das Gesundheitswesen. Schon im April dieses Jahres wurde eine Weisung der BA publik, nach der angebliche &bdquo;Blaumacher&ldquo; unter den AlG2-Empf&auml;ngern entlarvt werden sollen. Aktuell macht sich nun die Praxis breit, in offiziellen amtlichen Schreiben Krankheitsatteste von &Auml;rzten schon vorbeugend f&uuml;r unzureichend zu erkl&auml;ren. Es scheint, als verfolge man im Umgang mit Sozialleistungsempf&auml;ngern die &bdquo;Taktik der kleinen Schritte&ldquo;, welche mithilfe einer schleichenden Gew&ouml;hnung die schrittweise Entm&uuml;ndigung und Entrechtung der Betroffenen ohne gr&ouml;&szlig;eres Aufsehen und somit ohne Widerstand in der Bev&ouml;lkerung durchzusetzen sucht.<br>\nVon <strong>Lutz Hausstein<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17468#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]<br>\n<!--more--><br>\nDie Dienstanweisung der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, vor allem jedoch die darauffolgende Ausschlachtung in den Medien, zur Entlarvung vermeintlicher Blaumacher hat die &ouml;ffentliche Wahrnehmung von Sozialleistungsempf&auml;ngern ein weiteres Mal in die Richtung vermeintlich fauler und arbeitsunwilliger Leistungserschleicher ger&uuml;ckt. Am 8. April ver&ouml;ffentlichten verschiedene Medien die Information, wonach die zust&auml;ndigen Jobcenter verst&auml;rkt Krankmeldungen von Sozialleistungsempf&auml;ngern &uuml;berpr&uuml;fen sollen. Als Anhaltspunkte <a href=\"http:\/\/www.harald-thome.de\/media\/files\/sgb-ii-hinweise\/FH-56---20.03.2013.pdf\">f&uuml;r eine m&ouml;glicherweise vorgeschobene Erkrankung [PDF &ndash; 60.6 KB]<\/a> werden explizit h&auml;ufige und h&auml;ufig kurze Krankmeldungen, h&auml;ufige Krankmeldungen zu Beginn oder Ende der Woche, Krankschreibungen im Zusammenhang mit Meldeterminen, bei Angeboten oder Abbr&uuml;chen diverser Ma&szlig;nahmen, bei Auseinandersetzungen mit dem pers&ouml;nlichen Ansprechpartner sowie weiteren spezifischen Umst&auml;nden aufgef&uuml;hrt.<\/p><p>Diesem Verdacht soll anschlie&szlig;end nachgegangen werden, indem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet wird, um die jeweilige Erkrankung zu pr&uuml;fen. Dabei sollen sowohl Beurteilungen des MDK nach reiner Aktenlage wie auch pers&ouml;nliche Inaugenscheinnahme durch die MDK-Gutachter angewandt werden. Schon allein diese Handhabung ist prinzipiell bedenklich. Daran &auml;ndert sich auch nichts, wenn man darum wei&szlig;, dass diese Vorgehensweise ebenso durch Arbeitgeber gegen&uuml;ber ihren erkrankten Mitarbeitern mithilfe des MDK angewandt werden kann. Denn es ist reichlich fragw&uuml;rdig, einer kurzen Begutachtung durch den MDK eine h&ouml;here fachliche Korrektheit zuweisen zu wollen als der, durch in der Regel langj&auml;hrige medizinische Begleitung, fachlichen Einsch&auml;tzung des jeweiligen Hausarztes. Dieser kennt die Umst&auml;nde und Besonderheiten seines Patienten meist ausgezeichnet und kann dessen Krankheitsdiagnose auch im komplexen Gesundheitsverlauf &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum individuell einordnen. Somit wirkt die kurze Begutachtung durch die Beauftragten der Krankenkassen auch als eine Entwertung der verantwortungsvollen und auch keineswegs immer einfachen T&auml;tigkeit eines Arztes. Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine einmalige Inaugenscheinnahme eines Patienten, erst recht gar eine Beurteilung nach reiner Aktenlage, die langj&auml;hrige Patientenkenntnis des Mediziners nicht nur ersetzen, sondern mit einer genau gegenteiligen Bewertung unter Umst&auml;nden gar &uuml;berstimmen k&ouml;nnte.<\/p><p>Dieses Spannungsverh&auml;ltnis wird umso denkw&uuml;rdiger, wenn man ber&uuml;cksichtigt, in wessen Auftrag der MDK fungiert und wo folglich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gewisse Interessenlage zu verorten ist. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist eine, in der Regel auf L&auml;nderebene, fungierende Arbeitsgemeinschaft, welche f&uuml;r alle Krankenkassen Beratungs- und Begutachtungsleistungen erbringt. Dabei ist der MDK nicht f&uuml;r eine einzelne Krankenkasse t&auml;tig, sondern wird mittels eines Umlagesystems von allen, im betreffenden Bundesland aktiven, Krankenkassen finanziert und wird daraufhin gleichfalls von diesen mit Auftr&auml;gen betraut. Somit wird ersichtlich, dass der MDK in seinen konkreten Einzelentscheidungen zwar nicht vom Interesse einer ganz bestimmten Krankenkasse gelenkt wird. Dennoch ist zweifelsfrei klar, dass dem Grundinteresse aller Krankenkassen, einer gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glichen Kostenreduzierung, durch die Entscheidungen des MDK &uuml;ber Geb&uuml;hr Rechnung getragen und damit im Gleichklang den Patientenrechten nur unzureichend Beachtung geschenkt werden k&ouml;nnte.<\/p><p>Taucht man nur ein wenig tiefer in diese Materie ein, begegnet man einer Vielzahl von Personen, die immer neue Beispiele f&uuml;r ein zumeist sehr restriktives Vorgehen des MDK vorbringen. Da der MDK f&uuml;r die Krankenkassen ein sehr breites Aufgabenfeld bearbeitet, betreffen die F&auml;lle auch die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Dies reicht von kompletten Gesundschreibungen durch den MDK (<a href=\"http:\/\/www.ichkannsonichtarbeiten.net\/burnout\/menschen3.html\">Erfahrungsbericht einer Burnout-Patientin via Stephanie Dann<\/a>), auch entgegen dem &auml;rztlichen Attest des behandelnden Hausarztes, welche erst nach Widerspruch durch den Patienten wieder zur&uuml;ckgenommen wurden, &uuml;ber Festlegungen zum Grad der Erwerbsf&auml;higkeit (anhand der maximal zu leistenden Wochenarbeitsstunden, Verbot bestimmter Bet&auml;tigungen, zu vermeidender Umwelteinfl&uuml;sse), die in den Gutachten des MDK, im Gegensatz zu vorherigen &auml;rztlichen Gutachten, pl&ouml;tzlich deutlich h&ouml;her ausfielen, dringend ben&ouml;tigten Behandlungen (<a href=\"http:\/\/www.br.de\/fernsehen\/das-erste\/sendungen\/report-muenchen\/dossiers-und-mehr\/mdk100.html\">BR, Report M&uuml;nchen, 02.10.2012<\/a>) und Operationen (<a href=\"http:\/\/www.wdr.de\/tv\/markt\/sendungsbeitraege\/2013\/0318\/operationen.jsp\">WDR, Markt, 18.03.2013<\/a>), deren Kosten&uuml;bernahme durch die Krankenkassen der MDK verwarf, bis hin zu pflegenotwendigen Einstufungen. Selbst bei der Unterbringung sterbenskranker Patienten im Hospiz spielt der MDK mit seinen Entscheidungen immer wieder eine &auml;u&szlig;erst unr&uuml;hmliche Rolle (<a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?feature=player_embedded&amp;v=GeKV4hwljwU\">ARD, Fakt, 18.07.2011 via YouTube<\/a>).<\/p><p>Nun sollen also verst&auml;rkt auch Sozialleistungsempf&auml;nger den Begutachtungen genau dieses MDK unterzogen werden. Krankheitsbild-irrelevante Bauchgef&uuml;hle von Sachbearbeitern der Jobcenter setzen den Mechanismus des MDK in Gang, dessen Entscheidungen immer wieder zu grundlegenden Diskussionen &uuml;ber dessen Objektivit&auml;t f&uuml;hren. Und in deren Folge auch kranke Sozialleistungsempf&auml;nger als gesund deklariert w&uuml;rden. Woraufhin das betreffende Gutachten des MDK als Beweis einer Leistungserschleichung mittels vorgeschobener Krankheit verwendet w&uuml;rde, die wiederum zur Begr&uuml;ndung einer Sanktionierung durch K&uuml;rzung des Bedarfsregelsatzes diente. Es bedarf keiner allzu gro&szlig;en Phantasie, um in diesem Konstrukt ein enormes Potential an sehr willk&uuml;rlichen Aktivit&auml;ten zu sehen.<\/p><p>Dass all dies nicht nur theoretisch bedeutsame Bedenken sind, <a href=\"http:\/\/www.hartz-iv.info\/news\/20130517-herzinfarkt-jobcenter-zwingt-hartz-iv-empfaenger-trotz-schwerbehinderung-zu-arbeit.html\">verdeutlicht der folgend dargelegte Fall<\/a>. Ein 48-j&auml;hriger Essener Sozialleistungsempf&auml;nger ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hatte dar&uuml;ber hinaus in der Vergangenheit schon 2 Herzinfarkte erlitten. Dies hinderte die Arbeitsvermittlerin des f&uuml;r ihn zust&auml;ndigen Jobcenters jedoch nicht, ihm eine Arbeit &bdquo;anzubieten&ldquo;. Selbstverst&auml;ndlich, wie immer in einem solchen Fall, mit dem Hinweis auf Sanktionen im Falle einer Ablehnung seinerseits. Medizinische R&uuml;ckendeckung erhielt die Sachbearbeiterin durch den medizinischen Dienst des Jobcenters, welcher dem Betroffenen nur wenige Wochen zuvor die Arbeitsf&auml;higkeit f&uuml;r leichte bis mittelschwere T&auml;tigkeiten bescheinigte. Unter dem Druck der Sanktionsdrohung trat der betroffene Sozialleistungsempf&auml;nger, trotz Abraten seines Hausarztes, die &bdquo;angebotene&ldquo; Hausmeistert&auml;tigkeit an. Allerdings nur kurz. Denn bald darauf beendete ein dritter Herzinfarkt diese Arbeit. Was dieser zu bedeuten hat, wissen selbst Nichtmediziner. Denn in den allermeisten F&auml;llen verl&auml;uft ein dritter Herzinfarkt t&ouml;dlich. Selbstverst&auml;ndlich ist das nur ein bedauerlicher Einzelfall. Einer unter Tausenden von anderen bedauerlichen Einzelf&auml;llen.<\/p><p>Doch auch an anderen Stellen greift das Jobcenter-Personal erheblich in medizinische Belange ein. Dem Autor liegt die Kopie einer Einladung des Leipziger Jobcenters vor, in welcher schon vorbeugend die &auml;rztliche Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigung &bdquo;nicht als wichtiger Grund f&uuml;r Ihr Nichterscheinen&ldquo; bezeichnet wird. Stattdessen wird eine Bescheinigung gefordert, welche die Unm&ouml;glichkeit der Terminwahrnehmung aus medizinischen Gr&uuml;nden belegt. Etwaige Kosten f&uuml;r diese Bescheinigung w&uuml;rden bis zu 5,36 Euro &uuml;bernommen werden. Diese Vorgabe ist praktisch eine Entwertung des &auml;rztlichen Attestes der Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigung (umgangssprachlich: Krankenschein).<\/p><p>Oberhalb der &auml;rztlichen Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigung existiert jedoch kein allgemeing&uuml;ltiges vorgefertigtes Dokument, das diesen Tatbestand der Nichtwahrnehmbarkeit eines Termins best&auml;tigen w&uuml;rde. Die gelegentlich in &ouml;ffentlichen Diskussionen benannte &bdquo;Bettl&auml;gerigkeitsbescheinigung&ldquo; ist ein Phantom. Allerdings gibt es die M&ouml;glichkeit, beim behandelnden Arzt behelfsweise ein &auml;rztliches Gutachten anzufordern, das zum Zweck des medizinischen Nachweises f&uuml;r die Unm&ouml;glichkeit einer Terminwahrnehmung ausgestellt w&uuml;rde. Ein solches Gutachten z&auml;hlt jedoch nicht zu den Leistungen, welche von den Krankenkassen &uuml;bernommen werden, da es &uuml;ber das Ma&szlig; einer ausreichenden, <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_5\/__12.html\">zweckm&auml;&szlig;igen und wirtschaftlichen Patientenversorgung<\/a> hinausgeht. Es gilt als sogenannte &bdquo;Individuelle Gesundheitsleistung&ldquo; (IGeL) und muss somit vom Patienten selbst bezahlt werden. Nun wurde zwar in der Einladung des Jobcenters eine Kosten&uuml;bernahme in H&ouml;he von bis zu 5,36 Euro zugesichert. Es ist jedoch keineswegs zwingend, dass damit die Kosten dieses Behelfskonstrukts &bdquo;&auml;rztliches Gutachten&ldquo; auch wirklich gedeckt sind. Denn die Individuellen Gesundheitsleistungen sind &auml;rztliche Zusatzleistungen, deren Preise jeder Arzt individuell festlegen kann. Theoretisch k&ouml;nnte ein Arzt ein solches Gutachten kostenlos ausstellen, was allerdings h&ouml;chstwahrscheinlich kaum der Fall sein d&uuml;rfte. Er k&ouml;nnte ebenso daf&uuml;r 3, 5 oder auch 10 Euro in Rechnung stellen.<\/p><p>Egal, wie man diesen Fall nun auch dreht und wendet. Es ist mehr als dubios, ein offizielles &auml;rztliches Attest in Form einer Arbeitsunf&auml;higkeitsbescheinigung zu entwerten, indem es f&uuml;r unzureichend erkl&auml;rt wird. Auch wenn diese Praxis offenbar nicht fl&auml;chendeckend angewandt wird, so gibt es doch eine Vielzahl zu kritisierender Aspekte an diesem Vorgehen. Sowohl aus Sicht der Betroffenen wie auch seitens der &Auml;rzteschaft. Nicht zuletzt bleibt jedoch vor allem festzuhalten, dass auch dies ein weiterer, wenn auch kleiner, Schritt der zunehmenden Entm&uuml;ndigung und Entrechtung von Sozialleistungsempf&auml;ngern ist. Denn gerade diese kleinen Schritte sind es, die eine Gew&ouml;hnung der &Ouml;ffentlichkeit, ja sogar der Betroffenen selbst, nach sich ziehen. Und genau hierin liegt der Grund, den Fokus der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung umso intensiver auf diese Entwicklung zu lenken.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg03.met.vgwort.de\/na\/111ff622e716424d92f950ceba6aa44b\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17468#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Lutz Hausstein (44), Wirtschaftswissenschaftler, ist als Arbeits- und Sozialforscher t&auml;tig. In seinen 2010 und 2011 erschienenen Untersuchungen &bdquo;Was der Mensch braucht&ldquo; ermittelte er einen alternativen Regelsatzbetrag f&uuml;r die soziale Mindestsicherung. Er ist u.a. Ko-Autor des Buches &bdquo;Wir sind emp&ouml;rt&ldquo; der Georg-Elser-Initiative Bremen sowie Verfasser des Buches &bdquo;Ein Pl&auml;doyer f&uuml;r Gerechtigkeit&ldquo;.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit in N&uuml;rnberg (BA) sowie die ihr unterstellten Jobcenter sind offensichtlich dabei, ihr T&auml;tigkeitsfeld zu erweitern: auf das Gesundheitswesen. Schon im April dieses Jahres wurde eine Weisung der BA publik, nach der angebliche &bdquo;Blaumacher&ldquo; unter den AlG2-Empf&auml;ngern entlarvt werden sollen. Aktuell macht sich nun die Praxis breit, in offiziellen amtlichen Schreiben Krankheitsatteste<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17468\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[142,140,123],"tags":[309,307],"class_list":["post-17468","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesagentur-fuer-arbeit","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","category-kampagnentarnworteneusprech","tag-repressionen","tag-sanktionen"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17468","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17468"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17468\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":48434,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17468\/revisions\/48434"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17468"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17468"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17468"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}