{"id":17574,"date":"2013-06-12T12:52:08","date_gmt":"2013-06-12T10:52:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17574"},"modified":"2015-08-09T08:53:11","modified_gmt":"2015-08-09T06:53:11","slug":"die-ezb-vor-dem-verfassungsgericht-zeit-fur-grundsatzliche-fragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17574","title":{"rendered":"Die EZB vor dem Verfassungsgericht \u2013 Zeit f\u00fcr grunds\u00e4tzliche Fragen"},"content":{"rendered":"<p>Die zweit&auml;gige m&uuml;ndliche Verhandlung zur Rolle der EZB bei der Bek&auml;mpfung der Eurokrise hinterl&auml;sst einen h&ouml;chst zwiesp&auml;ltigen Eindruck. Im Kern geht es um die Frage, ob die EZB mit ihren <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14365\">Anleihenkaufprogrammen<\/a> Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht durch das Grundgesetz &uuml;bertragen wurden. Sollte Karlsruhe feststellen, dass die EZB ihr Mandat &uuml;berdehnt, &uuml;berdehnt das Bundesverfassungsgericht damit jedoch selbst sein Mandat, da die EZB nicht dem deutschen, sondern dem europ&auml;ischen Recht untersteht. Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, m&uuml;ssten nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die europ&auml;ischen Vertr&auml;ge &bdquo;eurotauglich&ldquo; gemacht werden. Wieder einmal zeigt sich, dass der Euro auf einem &bdquo;Betriebssystem&ldquo; l&auml;uft, das &uuml;berhaupt nicht f&uuml;r eine Gemeinschaftsw&auml;hrung ausgelegt ist. Von <strong>Jens Berger<\/strong><\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6836\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-17574-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/130613_EZB_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/130613_EZB_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/130613_EZB_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/130613_EZB_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=17574-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/130613_EZB_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"130613_EZB_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Man braucht schon sehr viel Phantasie, um die Anleihenkaufprogramme SMP und OMT mit dem EZB-Statut in Einklang zu bringen. Das EZB-Statut ist ein sehr enges Korsett, das der Zentralbank nur wenig Handlungsspielraum zugesteht und neben der &bdquo;Geldwertstabilit&auml;t&ldquo; (also der Verhinderung von Inflationsraten oberhalb von zwei Prozent) nur technische Vorgaben als Triebfeder f&uuml;r geldpolitische Entscheidungen gelten l&auml;sst. Es war der ausdr&uuml;ckliche Wunsch der geldpolitischen Falken aus Deutschland, dass die EZB politisch unabh&auml;ngig (also auch demokratisch nicht legitimiert) bleibt und keine Kompetenzen &uuml;bertragen bekommt, die dem monetaristischen Weltbild der Deutschen zuwider laufen. Da ist es schon eine bittere Ironie der Geschichte, dass nun ausgerechnet Wolfgang Sch&auml;uble und J&ouml;rg Asmussen in Karlsruhe als Zeugen der Verteidigung vorsprechen m&uuml;ssen &ndash; sowohl Sch&auml;uble als auch Asmussen sind ausgemachte Monetaristen und haben in der Vergangenheit die Anleihenkaufprogramme der EZB scharf kritisiert. <\/p><p>Wenn das Bundesverfassungsgericht nun &uuml;ber die Verfassungskonformit&auml;t der EZB debattiert, spielen volkswirtschaftliche Belange wohlweislich keine Rolle. Dies erkl&auml;rte der oberste Verfassungsrichter Vo&szlig;kuhle bereits in seinem Eingangsstatement. Es geht also nicht darum, ob die Programme der EZB richtig oder falsch sind, oder ob sie ganze Volkswirtschaften vor dem Kollaps retten oder nicht. Die Anleihenkaufprogramme der EZB sind &ndash; unter den gegebenen Umst&auml;nden &ndash; wohl der letzte Garant daf&uuml;r, dass europ&auml;ische Staaten vorl&auml;ufig nicht von Spekulanten attackiert werden. Ein Aussetzen dieser Programme w&auml;re ein Freibrief f&uuml;r Spekulanten und w&uuml;rde Staaten wie Italien oder Spanien zweifelsohne hart treffen.<\/p><p>Doch darum geht es dem Bundesverfassungsgericht nicht. Karlsruhe geht es lediglich um formaljuristische Fragen. Dieser Punkt ist pikant. W&auml;hrend es in Deutschland &bdquo;nur&ldquo; um juristische Vorbehalte geht, geht es anderen Eurostaaten um die nackte Existenz. Da stellt sich die Frage, wie es in Deutschland denn ank&auml;me, wenn &ndash; sagen wir einmal &ndash; italienische Richter &uuml;ber formaljuristische Fragen entscheiden w&uuml;rden, von denen es abh&auml;ngt, ob Millionen Deutsche arbeitslos werden. <\/p><p>Freilich w&auml;re es nicht nur vermessen, sondern auch von Grund auf falsch, dem Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle Vorw&uuml;rfe zu machen. Karlsruhe wacht schlie&szlig;lich dar&uuml;ber, dass die Politik sich an die Vorgaben des Grundgesetzes h&auml;lt. Das ist gut so und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Zur Geldpolitik der EZB kann und wird das Bundesverfassungsgericht dabei ohnehin keine rechtlichen Fragen behandeln &ndash; da die EZB ein europ&auml;isches Organ ist, unterliegt sie auch dem europ&auml;ischen Recht, &uuml;ber das nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europ&auml;ische Gerichtshof zu urteilen hat. Die Frage, ob die Anleihenkaufprogramme der EZB eine &ndash; wie auch immer geartete &ndash; Form der monet&auml;ren Staatsfinanzierung darstellen, liegt jedoch auch im Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts, da es rechtlich umstritten ist, ob eine &Uuml;bertragung derartiger finanzpolitischer Kompetenzen an eine demokratisch nicht legitimierte europ&auml;ische Institution mit dem Grundgesetz vereinbar ist. <\/p><p>Welches Urteil die Verfassungsrichter in ein paar Monaten f&auml;llen werden, ist ungewiss. Dass Karlsruhe der EZB eine &bdquo;carte blanche&ldquo; gibt, darf jedoch ausgeschlossen werden. Es kann sein, dass die Richter den Fall an den Europ&auml;ischen Gerichtshof weiterleiten und der Bundesbank, die im juristischen Entscheidungshorizont Karlsruhes liegt, untersagen, an den Anleihenkaufprogrammen der EZB teilzunehmen, solange das Grundgesetz nicht in einer Form ge&auml;ndert wird, die derlei w&auml;hrungspolitische Aktionen gestattet. Es kann auch sein, dass die Bundesbank die Auflage bekommt, im EZB-Rat gegen Programme zu stimmen, die nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind &ndash; das w&auml;re allerdings auch nur eine Best&auml;tigung des status quo, da die Vertreter der Bundesbank ohnehin stets gegen derlei Programme stimmen. Es kann aber auch sein, dass die Verfassungsrichter einen derart fundamentalen Konflikt zwischen der Geldpolitik der EZB und dem Grundgesetz sehen, dass sie eine Neuverhandlung des EZB-Statuts und der europ&auml;ischen Vertr&auml;ge verlangen. Egal wie die Verfassungsrichter entscheiden &ndash; das &bdquo;Unternehmen Eurorettung&ldquo; wird nach dem Urteil nicht einfacher, sondern &ndash; wom&ouml;glich erheblich &ndash; schwieriger.<\/p><p>Wieder einmal zeigt sich, dass die Gemeinschaftsw&auml;hrung Euro nur schwerlich mit einem System nationaler Gesetzgebungen und Kompetenzen kompatibel ist. Was die V&auml;ter und M&uuml;tter des Euro entworfen haben, ist eine &bdquo;Gutwetterw&auml;hrung&ldquo;, die solange funktioniert, wie keine Wolken aufziehen. Doch aus den Wolken ist in den letzten Jahren eine gef&auml;hrliche Gewitterfront geworden und es zeigt sich, dass die Institutionen der Eurozone nicht wetterfest sind. Eine EZB, die per Statut s&auml;mtlicher Rettungsinstrumente beraubt ist, &auml;hnelt einer Feuerwehr, die im Brandfall nicht l&ouml;schen darf. Hier sind deutliche Parallelen zwischen der Geldpolitik und den &bdquo;real terms&ldquo; festzustellen. Der Euro wurde als &bdquo;gro&szlig;e D-Mark&ldquo; konzipiert und die monetaristischen bzw. neoliberalen Scheuklappen der deutschen Euroarchitekten haben ein Gebilde geschaffen, das auf ihre Dogmen ma&szlig;geschneidert wurde. <\/p><p>Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, m&uuml;sste die Gemeinschaftsw&auml;hrung im Grunde neu erfunden werden. Neben makro&ouml;konomischen Richtlinien f&uuml;r die &bdquo;real terms&ldquo; w&auml;re dabei auch ein erweiterter Kompetenzrahmen f&uuml;r die EZB vonn&ouml;ten. Eine Zentralbank, die sich ausschlie&szlig;lich um die Preisstabilit&auml;t einer Gemeinschaftsw&auml;hrung k&uuml;mmern soll, ist ein Fehlkonstrukt. Warum versucht es die Eurozone nicht mit einer echten politischen Zentralbank, die nebenbei auch noch demokratisch legitimiert ist? Was spr&auml;che denn dagegen, dass der EZB-Chef und der EZB-Rat nicht von den nationalen Notenbanken, sondern vom Europaparlament gew&auml;hlt werden? Was spr&auml;che gegen einen geldpolitischen Ausschuss des Europaparlaments, der die EZB kontrolliert und dem die EZB Rede und Antwort stehen muss? Nebenbei k&ouml;nnte man dann auch die nationalen Zentralbanken, wie die Bundesbank, abschaffen und durch regionale Notenbanken nach dem Vorbild der amerikanischen FED ersetzen, die jedoch ebenfalls demokratisch legitimiert sein sollten.<\/p><p>Das bisherige Konzept, den Euro mit &bdquo;wenig Europa&ldquo; zu koordinieren, ist gescheitert. Wollen wir den Euro erhalten, so kann dies nur mit &bdquo;mehr Europa&ldquo; gehen. Vollkommen klar ist, dass sowohl die deutsche Regierung als auch die Ideologenriege der Bundesbank dadurch massiv an Macht verlieren w&uuml;rden. Dieser Machtverlust w&auml;re jedoch ein Segen f&uuml;r Europa. <\/p><p>Freilich w&auml;re eine solche EZB nur dann &bdquo;verfassungskonform&ldquo; wenn das Grundgesetz daf&uuml;r ge&auml;ndert und das EZB-Statut neu verabschiedet wird. Eigentlich w&auml;re eine solche Neuordnung im besten Sinne &bdquo;alternativlos&ldquo;, da &ndash; und dies wird das Bundesverfassungsgericht feststellen &ndash; die jetzige Geld- und Finanzpolitik die rote Linie der Verfassungskonformit&auml;t &uuml;berschreitet. Mittel- bis langfristig wird die Politik sich daher die Frage stellen m&uuml;ssen, ob sie dem Euro ein neues &ndash; und diesmal stabiles &ndash; Fundament verpasst oder ob sie den Euro an ideologischen und kleinstaatlerischen Barrieren scheitern lassen will. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird den Weg sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ebnen. Welchen Weg wir gehen, entscheiden nicht die Richter, sondern die Politik. Und dies ist leider keine gute Nachricht.<br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/bf9075a6ed984ee99934ceb0afe2df76\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zweit&auml;gige m&uuml;ndliche Verhandlung zur Rolle der EZB bei der Bek&auml;mpfung der Eurokrise hinterl&auml;sst einen h&ouml;chst zwiesp&auml;ltigen Eindruck. Im Kern geht es um die Frage, ob die EZB mit ihren <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=14365\">Anleihenkaufprogrammen<\/a> Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht durch das Grundgesetz &uuml;bertragen wurden. 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