{"id":1896,"date":"2006-11-27T08:32:09","date_gmt":"2006-11-27T07:32:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1896"},"modified":"2016-01-21T11:41:20","modified_gmt":"2016-01-21T10:41:20","slug":"vorsicht-im-umgang-mit-der-betrieblichen-altersvorsorge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1896","title":{"rendered":"Vorsicht im Umgang mit der Betrieblichen Altersvorsorge."},"content":{"rendered":"<p>Betriebsr&auml;te, Arbeitnehmer und Unternehmer tun gut daran, bei der betrieblichen Altersvorsorge sorgf&auml;ltig vorzugehen. Man kann n&auml;mlich Fehler machen, die teuer zu stehen kommen k&ouml;nnen. Darauf wies uns ein M&uuml;nchner Rechtsanwalt hin, der mit einer Gruppe von Experten &uuml;ber diese Fragen arbeitet. Mir waren diese Probleme nicht bewusst. Wir m&ouml;chten die Betroffenen darauf hinweisen. Hier eine Aufzeichnung von Dr. Johannes Fiala.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Betriebliche Altersvorsorge: L&uuml;cken in der Arbeitnehmerversorgung,<br>\nArbeitgeberhaftung und Handlungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r den Betriebsrat<\/strong><\/p><p>Von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>]<\/p><p><em>&bdquo;Keine Zukunft vermag gutzumachen, was du in der Gegenwart vers&auml;umst.&rdquo;<\/em><br>\n(Albert Schweitzer, evangelischer Theologe, Musiker, Philosoph und Arzt 1875 &ndash; 1965)<\/p><p><strong>Der &bdquo;Irrtum&ldquo; &uuml;ber effiziente betriebliche Altersvorsorge<\/strong><br>\nAlbrecht M&uuml;ller beschreibt in seinem Werk &bdquo;Die Reform-L&uuml;ge&ldquo;, dass von 34 Mio. Erwerbst&auml;tigen, etwa 7 Mio. j&auml;hrlich ein Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis beginnen oder beenden. Spiegelbildlich betr&auml;gt nach Information des Statistischen Bundesamtes die durchschnittliche Verweildauer von Arbeitnehmern in einem Betrieb etwa 4,9 Jahre.<\/p><p>Dieser Umstand ber&uuml;hrt auch das wirtschaftliche Ergebnis einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn wenn daf&uuml;r &bdquo;&uuml;bliche 20- und 30-Jahres-Vertr&auml;ge&ldquo; als Direkt-Lebensversicherung abgeschlossen wurden, so stellen die Mitarbeiter sp&auml;ter fest, dass der Wert ihrer &bdquo;betrieblichen Alters-Zusatzversorgung&ldquo; nach f&uuml;nf Jahren oft nur einen kleinen Bruchteil dessen betr&auml;gt, was in der Summe &uuml;ber die Jahre einbezahlt wurde.<br>\nWoran liegt dies?<\/p><p><strong>Das gesetzliche Gebot der &bdquo;Wertgleichheit&ldquo;<\/strong><br>\nIm Betriebsrentengesetz steht mit Wirkung seit 01.01.2002, dass der Arbeitgeber insbesondere bei der Gehaltsumwandlung das Geld seiner Mitarbeiter im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung &bdquo;wertgleich&ldquo; anzulegen hat. Eine Definition daf&uuml;r lieferte der Gesetzgeber nicht. Gerichte stellten dazu allerdings fest, dass der Arbeitgeber &bdquo;als uneigenn&uuml;tziger Treuh&auml;nder&ldquo; dabei mitwirkt.<\/p><p>Anfang 2006 lie&szlig; ein Richter des Bundesarbeitsgerichts buchst&auml;blich eine Bombe platzen. Er postulierte, dass ein Versto&szlig; gegen die Wertgleichheit zur (Teil-)-Unwirksamkeit der Entgeltumwandlung f&uuml;hrt. Praktisch betrachtet geht es um die Vermittlungsprovisionen, welche bei Direktversicherungen und anderen Durchf&uuml;hrungswegen der betrieblichen Altersversorgung gleichsam &bdquo;durch die Hintert&uuml;r&ldquo; den betrieblichen Altersvorsorgevertr&auml;gen zu Gunsten von Vermittlern und Versicherern belastet werden.<br>\nPraktisch ergeben sich dadurch Reduktionen der sp&auml;teren Renten von 20-40%, gelegentlich auch deutlich h&ouml;here Einbu&szlig;en f&uuml;r den Arbeitnehmer.<br>\nHaftet daf&uuml;r der Arbeitgeber?<\/p><p><strong>Die Arbeitgeberhaftung bei Entgeltumwandlung<\/strong><br>\nDie betriebliche Altersvorsorge ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Das Verkaufsgespr&auml;ch des Vermittlers beginnt in der Regel mit den Worten &bdquo;Sehr geehrter Herr Arbeitgeber, meine T&auml;tigkeit ist f&uuml;r Sie selbstverst&auml;ndlich kostenfrei&ldquo; &ndash; kein Wunder, denn die Kosten, welche eigentlich kraft gesetzlichem Auftrage vom Arbeitgeber zu tragen w&auml;ren, werden den betrieblichen Altersvorsorgevertr&auml;gen belastet. Sp&ouml;tter meinen dann, dass die Lebensversicherung &bdquo;das einzige Sparbuch sei, welches mit einem negativen Saldo beginnt&ldquo;. Die unn&ouml;tigen Abschlusskosten, welche oftmals nicht nur im ersten Jahr belastet werden, sch&auml;digen das Verm&ouml;gen der Arbeitnehmer und f&uuml;hren zur Teilunwirksamkeit.<\/p><p>Bildlich gesprochen schuldet der Arbeitgeber diese Betr&auml;ge dann dem Mitarbeiter als Schadensersatz, zuz&uuml;glich j&auml;hrlicher Verzinsung mit Zinseszins-Effekt. F&uuml;r den Arbeitgeber ist dies gelegentlich ein Schock, denn das Bewusstsein, dass &bdquo;sein Vermittler&ldquo; oftmals mit Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes gleich &bdquo;sein Lebenseinkommen&ldquo; als Provisionen verdient hat, war nicht transparent. Gelegentlich kommt wohl hinzu, dass auch Funktionstr&auml;ger innerhalb oder au&szlig;erhalb des Betriebs &bdquo;als Tip-Geber&ldquo; etwas davon abbekommen hatten.<br>\nIst das alles legal?<\/p><p><strong>Rolle der Anbieter betrieblicher Versorgungswerke<\/strong><br>\nMitarbeiter der Anbieter betrieblicher Altersversorgung scheuen sich nicht, dem Arbeitgeber zu sagen &bdquo;Wissen Sie, was Wertgleichheit ist, definiert jede Gesellschaft selbst&ldquo;. Sinngem&auml;&szlig; bedeutet dies, dass jeder &bdquo;versicherungsf&ouml;rmig kalkulierte Tarif&ldquo; in Ordnung sei &ndash; gleichviel wie hoch Abschluss- und Verwaltungskosten einkalkuliert sind.<\/p><p>Vom Arbeitgeber kann sicherlich nicht verlangt werden, dass er &bdquo;die Welt aus den Angeln&ldquo; hebt, und v&ouml;llig kostenfreie Produkte ausw&auml;hlt. Jedoch gibt es solche ohne Abschlusskosten (anstatt beispielsweise bis zu 12,6% aus der Versicherungsvertragssumme). Und hinsichtlich der Verwaltungskosten, darf es durchaus ein &bdquo;preiswerter&ldquo;, vielleicht nicht der &bdquo;billigste&ldquo; Tarif sein. Untersuchungen dazu gibt es z.B. bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Es w&auml;re also f&uuml;r den Arbeitgeber nicht schwierig, mit dem Geld seiner Mitarbeiter &bdquo;treu und gewissenhaft&ldquo; umzugehen.<br>\nHaften denn die Vermittler?<\/p><p><strong>Die Regress-Haftung des Vermittlers und seiner Gesellschaften<\/strong><br>\nEs ist seit vielen Jahren ein Grundsatz nach der Rechtsprechung, dass Kapitalanlagen &bdquo;anleger- und objektgerecht&ldquo; vermittelt werden m&uuml;ssen. Widrigenfalls haften regelm&auml;&szlig;ig die Vermittler, Berater, sowie die dahinter stehenden Gesellschaften. Die Rechtsprechung stammt eigentlich aus dem Bankbereich, auch zur Frage, welche Produkte ungeeignet sind f&uuml;r eine Altersversorgung. Wenn der Kunde (das ist bei der betrieblichen Versorgung immer der Arbeitgeber) statistisch durchschnittlich und erkennbar das Geld nach etwa 5 Jahren wieder zur Verf&uuml;gung haben muss, dann d&uuml;rften Vertr&auml;ge mit 20 oder 30 Jahren Laufzeit und entsprechend vielfach h&ouml;herer Provision nicht geeignet sein.<\/p><p>&Uuml;brigens hat dies zun&auml;chst &uuml;berhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob die Provisionen nach dem &bdquo;Zillmer-Verfahren&ldquo; oder anders auf die Laufzeit verteilt werden. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sowieso aufgegeben, die Intransparenz vieler Versicherungsl&ouml;sungen auf dem Markt durch eine Gesetzesreform zu beseitigen. Der Volkswirt M&uuml;ller beschreibt in seinem Buch &bdquo;Reform-L&uuml;ge&ldquo;, dass die durchschnittlichen Verwaltungskosten des Versicherungssystems bei etwa 20% liegen &ndash; demgegen&uuml;ber die Verwaltungskosten des staatlichen Umlage-Rentensystems bei maximal 5%, nach neuen Berechnungen bei 1,5%.<br>\nAber kann der Arbeitgeber dieses Problem dann einfach &bdquo;aussitzen&ldquo;?<\/p><p><strong>Haftungs- und Insolvenzrisiken<\/strong><br>\nF&uuml;r den normalen Angestellten, so scheint es, ist die betriebliche Altersversorgung durch einen &bdquo;Pensionssicherungs-Verein&ldquo; vor Insolvenz gesch&uuml;tzt. Doch wenn der Betrieb &bdquo;still liquidiert&ldquo; wird, wie im Fall &bdquo;Kaufhalle&ldquo; zu h&ouml;ren war, dann bekommen die Mitarbeiter keinen Cent. Gegen diese Art und Weise der &bdquo;Entschuldung&ldquo; hat der Gesetzgeber zu Gunsten der f&uuml;rs Alter sparenden Arbeitnehmer nicht vorgesorgt &ndash; bis heute.<\/p><p>F&uuml;r den normalen Arbeitgeber besteht bereits seit 01.01.2002 nach &sect; 91 II Aktiengesetz die Pflicht f&uuml;r ein Risikomanagement &ndash; die L&uuml;cken in der betrieblichen Altersvorsorge und die bisweilen enorme Arbeitgeberhaftung, k&ouml;nnen hier nicht au&szlig;en vor bleiben. Dies gilt &uuml;ber &sect; 43 GmbHG entsprechend auch f&uuml;r jede Mittelstands-GmbH. Die Transparenz im Hause des Arbeitgebers soll Insolvenzrisiken und zunehmenden Haftungsgefahren vorbeugen.<\/p><p>Hinzu kommt, dass die Vermittlerhaftung sp&auml;testens nach 10 Jahren durch Verj&auml;hrung endet &ndash; der Arbeitgeber jedoch f&uuml;r betriebliche Altersvorsorge mit 30 Jahren Verj&auml;hrungsfrist belastet ist. Die Nichtgeltendmachung der Regresshaftung gegen Vermittler etc. kann bis hin zum Vorwurf einer Untreue gegen&uuml;ber dem eigenen Unternehmen reichen. Wie real solche Vorw&uuml;rfe sind, zeigen die gerichtlichen Strafverfahren gegen &bdquo;Deutsche Bank Vorst&auml;nde Ackermann, Breuer&ldquo; u.a.<br>\nDie Unt&auml;tigkeit der Unternehmensleiter, also das Zusehen, wie der Schaden von Tag zu Tag durch den Zinseszinseffekt w&auml;chst, kann ebenfalls zu einer pers&ouml;nlichen Managerhaftung f&uuml;hren. Diese Aussichten sind f&uuml;r manchen Betriebsleiter heute Anlass genug, sich um eine L&ouml;sung f&uuml;r Gegenwart und Zukunft zu interessieren.<br>\nUnd welche Rolle kann der Betriebsrat dabei haben?<\/p><p><strong>L&ouml;sungsansatz durch Initiative des Betriebsrats<\/strong><br>\nNach dem &sect; 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz besteht f&uuml;r den Betriebsrat ein Anspruch, auf Kosten des Arbeitgebers, einen externen Sachverst&auml;ndigen zuzuziehen: &bdquo;Der Betriebsrat kann bei der Durchf&uuml;hrung seiner Aufgaben nach n&auml;herer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverst&auml;ndige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgem&auml;&szlig;en Erf&uuml;llung seiner Aufgaben erforderlich ist.&ldquo; Die Auswahl des Sachverst&auml;ndigen obliegt dem Betriebsrat.<\/p><p>Ausreichend ist es, wenn der Betriebsrat nicht in der Lage ist, eine Aufgabe, die in seine Zust&auml;ndigkeit f&auml;llt, aufgrund der Schwierigkeiten und Komplexit&auml;t der Materie sowie fehlender Kenntnisse ordnungsgem&auml;&szlig; wahrzunehmen, und wenn er sich die fehlenden Kenntnisse auch nicht selbst in zumutbarer Zeit erwerben kann.<\/p><p><strong>L&ouml;sungsansatz f&uuml;r Betroffene<\/strong><br>\nAuch f&uuml;r die betroffenen Arbeitnehmer ergibt sich beim Arbeitgeberwechsel sp&auml;testens die Frage, ob der Arbeitgeber seinen Lohn, soweit er in eine betriebliche Versorgung umgewandelt wurde, korrekt behandelt hat. Ein krasses Beispiel lieferte eine britische Direktversicherung &ndash; nach knapp zwei Jahren Betriebszugeh&ouml;rigkeit war nur ein einstelliger Prozentsatz der einbezahlten Beitr&auml;ge vorhanden. Der verantwortliche Versicherungsmakler hatte den Vertrag gerne vermittelt &ndash; &uuml;ber die Details aufgekl&auml;rt hat er nicht. Der Arbeitgeber war schlie&szlig;lich gezwungen den Schaden einzuklagen, um nicht selbst die fehlende Differenz aus eigener Tasche drauf zu legen.<\/p><p>Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers zwingen auch in diesem Bereich zur Umsicht und zur Entscheidung auf der Basis seri&ouml;ser Fachkunde &ndash; oft unter dem Strich auch wesentlich preiswerter gegen Honorar statt &uuml;blicher Provisionen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen) Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter f&uuml;r B&uuml;rgerliches Recht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (<a href=\"http:\/\/www.fiala.de\/\">www.fiala.de<\/a>) \/ Expertenkontakt: <a href=\"mailto:info@betriebsrentenkasse.com\">info@betriebsrentenkasse.com<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betriebsr&auml;te, Arbeitnehmer und Unternehmer tun gut daran, bei der betrieblichen Altersvorsorge sorgf&auml;ltig vorzugehen. 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