{"id":1902,"date":"2006-11-30T08:48:42","date_gmt":"2006-11-30T07:48:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1902"},"modified":"2016-01-21T11:31:28","modified_gmt":"2016-01-21T10:31:28","slug":"prozessokonomie-verstos-gegen-das-aktienrecht-und-objektive-untreue-in-hohe-von-57-millionen-euro-bezahlbar-gegen-720-tagessatzen-a-5000-euro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1902","title":{"rendered":"Prozess\u00f6konomie: Versto\u00df gegen das Aktienrecht und objektive Untreue in H\u00f6he von 57 Millionen Euro bezahlbar gegen 720 Tagess\u00e4tzen \u00e0 5.000 Euro"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Wer sich nicht darauf einstellt, wie die Welt funktioniert, wird niemals erfolgreich sein&ldquo; meint Josef Ackermann. Und wie diese Welt funktioniert hat die Einstellung des Verfahrens im Mannesmann-Prozess wieder einmal bewiesen: Man leiste sich eine Riege teuerster Anw&auml;lte,  lege Justitia ein paar Millionen auf die Waagschale und schon nimmt sie ihr Tuch von den Augen, erkennt welch m&auml;chtige Leute sie da vor sich hat und legt ihr Richtschwert einfach in beiseite. Mit gerade mal einem Drittel seines Jahreseinkommens kann sich Josef Ackermann vom &bdquo;&ouml;ffentlichen Interesse&ldquo; an der strafrechtlichen Verfolgung des Vorwurfs frei kaufen, ob sich ein Aufsichtsrat durch einen dubiosen Beschluss &uuml;ber &bdquo;Anerkennungspr&auml;mien&ldquo; in H&ouml;he von 57 Millionen Euro f&uuml;r die Inszenierung einer Spekulationsblase in dreistelliger Milliardenh&ouml;he der Untreue strafbar gemacht hat. Ein &bdquo;Deal&ldquo; mit dem Recht im Namen des Volkes? Wolfgang Lieb.<br>\n<!--more--><br>\nDa wurde die Mannesmann AG im Februar 2000 vom britischen Mobilfunkunternehmen Vodafone f&uuml;r knapp 200 Milliarden Euro &bdquo;feindlich&ldquo; &uuml;bernommen. Die Mannesmannaktion&auml;re, deren Aktie im Oktober 1999 beim Aufkommen der &Uuml;bernahmeger&uuml;chte gerade 144 Euro wert waren, erhielten daf&uuml;r &bdquo;freundlicherweise&ldquo; Vodafoneaktien im Gegenwert von 353 Euro. Die Aktienbesitzer erzielten eine Steigerung ihres Aktienwertes um fast das Zweieinhalbfache. Viele konnten bei dieser &bdquo;Wertsteigerung&ldquo; steuerfrei Millionen, ja wie die honkong-chinesische Firma Hutchinson Whampoa sogar Milliarden an Gewinnen einstreichen.<br>\nAngesichts dieser Milliarden-&bdquo;Wertsteigerung&ldquo; der Mannesmannaktie meinen die Ackermanns dieser Welt, dass eine nachtr&auml;gliche 60- Millionen-Euro-Abfindung an die ehemaligen &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; des Mannesmann-Vorstandes, die solche Gewinne erm&ouml;glicht haben, &bdquo;angemessen&ldquo; waren.<\/p><p>Die Staatsanwaltschaft stellte damals Strafantrag u.a. wegen Untreue und fordert Haftstrafen von bis zu drei Jahren sowie Bew&auml;hrungsstrafen f&uuml;r sechs Beteiligte. In erster Instanz stellte die vorsitzende Richterin zwar Verst&ouml;&szlig;e gegen das Aktienrecht fest, begr&uuml;ndete aber den Freispruch letztlich damit, dass der Aufsichtsrat und der ausgeschiedene Vorstand nicht wussten, was sie taten und deshalb nicht strafbar seien.<\/p><p>Der Bundesgerichtshof lie&szlig; jedoch die Revision zu und das Obergericht stellte in einer 37 Seiten umfassenden Begr&uuml;ndung fest, dass die Freispr&uuml;che &bdquo;rechtsfehlerhaft&ldquo;, die Beweisw&uuml;rdigung &bdquo;l&uuml;ckenhaft&ldquo; und &uuml;berhaupt einer &bdquo;rechtlichen &Uuml;berpr&uuml;fung nicht stand&ldquo; hielten. Die Pr&auml;mien seien unzul&auml;ssig, da sie weder im Interesse des Konzerns gewesen noch vorab vereinbart worden seien.<\/p><p>Zu einer Beseitigung der Rechtsfehler, zu einer l&uuml;ckenlosen Beweisw&uuml;rdigung und zu einer rechtlichen &Uuml;berpr&uuml;fung des Vorwurfes der Untreue kommt es nun nicht mehr.<br>\nDie Anw&auml;lte der Angeklagten haben sich auf einen Paragrafen der Strafprozessordnung besonnen, der in den 70er Jahren eingef&uuml;hrt worden ist, um die Strafgerichte von einer Vielzahl von aufw&auml;ndigen Prozessen zu entlasten, bei denen &bdquo;Kleinstt&auml;ter&ldquo; etwa bei Verkehrs- oder sonstigen Bagatelldelikten durch eine Geldzahlung vor einem Strafurteil verschont werden sollten, wenn der Tatvorwurf nicht schwerwiegend und eine (meist finanzielle) Auflage das &ouml;ffentliche Interesse an der Strafverfolgung aufwog. Solche F&auml;lle kommen inzwischen j&auml;hrlich hunderttausend Mal vor und im Regelfall entsprach die Regelung des &sect; 153a der Strafprozessordnung auch dem allgemeinen Rechtsempfinden, so dass 1993 der Anwendungsbereich dieser Bestimmung sogar auf F&auml;lle der mittleren &bdquo;Alltagskriminalit&auml;t&ldquo; ausgedehnt wurde.<br>\nIns &ouml;ffentliche Gerede kam diese Regelung, die die Gerichte davor bewahren sollte, unter einer Flut von Bagatellprozessen zu ertrinken, als im Jahre 2001 das Ermittlungsverfahren gegen Altkanzler Helmut Kohl wegen Untreue gegen&uuml;ber der durch Strafzahlungen gesch&auml;digten CDU aufgrund dessen Weigerung die Spender f&uuml;r eine illegale Parteispende preiszugeben, durch eine Geldauflage von damals 300.000 Mark eingestellt wurde.<br>\nAuch andere Promis, wie etwa Steffi Graf, wurden inzwischen durch die Anwendung dieses verfahrensvereinfachenden Paragrafen von einer Anklage verschont.<\/p><p>Eine besonders spektakul&auml;re Ausdehnung erlangt jetzt diese Bestimmung im Mannesmannprozess. Dass der Paragraf gar nicht f&uuml;r solche Kriminalit&auml;tsvorw&uuml;rfe gedacht war, wo es um derartige Summen geht und wo die Angeklagten ein derart hohes Einkommen erzielen, erweist sich schon darin, dass der gesetzliche Rahmen f&uuml;r die H&ouml;he der Auflagen im Verh&auml;ltnis zu den Eink&uuml;nften des Beschuldigten zur Abgeltung eines Fehlverhaltens gesprengt wurde. Der Vorsitzende Richter des D&uuml;sseldorfer Landgerichts, der den Deal zwischen Verteidigern und der (der nordrhein-westf&auml;lischen Justizministerin weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft absegnete, musste schlicht einr&auml;umen:<br>\n&bdquo;Es bedarf keiner n&auml;heren Darlegung, dass die in diesen (bisher &uuml;blichen) F&auml;llen Angeklagten ganz &uuml;berwiegend nicht &uuml;ber besonders hohe Eink&uuml;nfte oder Verm&ouml;gen verf&uuml;gten.&ldquo;<br>\n&bdquo;Die H&ouml;he der dem Angeklagten Dr. Ackermann auferlegten Zahlung mag gemessen an seinen au&szlig;erordentlich guten Einkommensverh&auml;ltnissen als gering erscheinen. Insoweit konnte die Kammer &ndash; auch wenn sich der Angeklagte Dr. Ackermann hierauf nicht berufen hat &ndash; nicht unber&uuml;cksichtigt lassen, dass gegen ihn als Gesamtgeldstrafe maximal 720 Tagess&auml;tze zu je 5.000,- &euro; (&sect;&sect; 40 Abs. 2 S. 2, 54 Abs. 2 StGB), also insgesamt 3,6 Millionen &euro;, h&auml;tten verh&auml;ngt werden d&uuml;rfen. Die Begrenzung des einzelnen Tagessatzes auf maximal 5.000,- &euro; mag angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverst&auml;ndlich erscheinen; sie ist aber geltendes Recht.&ldquo; (<a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/news\/Recht-Steuern\/Meldungen\/_pv\/_p\/204886\/_t\/ft\/_b\/1175827\/default.aspx\/dokumentation-die-schriftliche-begruendung-der-verfahrenseinstellung.html\">Siehe die Begr&uuml;ndung der Einstellung des Verfahrens im Handelsblatt<\/a>)<\/p><p>Die H&ouml;he der Geldsumme als &bdquo;Auflage&ldquo; ist jedoch bei diesem &bdquo;Freikauf&ldquo; von einem Strafurteil gar nicht so entscheidend. Viel bedenklicher ist die Einsch&auml;tzung der Kammer, dass &bdquo;die den Angeklagten auferlegten Zahlungen &hellip; geeignet (seien), das <strong>&ouml;ffentliche Interesse<\/strong> an der Strafverfolgung zu beseitigen.&ldquo;<\/p><p>Dieses &ouml;ffentliche Interesse k&ouml;nne zur&uuml;cktreten, weil erstens die &bdquo;diesem Strafverfahren zugrunde liegenden Taten &hellip; vor weit mehr als sechs Jahren begangen&ldquo; worden seien. Und es zweitens nicht zu &uuml;bersehen sei, &bdquo;dass die &ndash; s&auml;mtlich nicht vorbestraften &ndash; Angeklagten durch das Strafverfahren an sich und das &uuml;berragende &ouml;ffentliche Interesse im Besonderen &uuml;ber einen langen Zeitraum hinweg einer &uuml;berdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt sind.&ldquo;<\/p><p>Will sagen, die bedauernswerten Herren Ackermann oder Esser sind einer gr&ouml;&szlig;eren Belastung durch ein Strafverfahren ausgesetzt sind als die Herren M&uuml;ller, Meyer oder Schulze, die in einen Strafprozess verwickelt, und die deshalb in ihrer selbstredend viel kleineren Welt von ihrer Umwelt geschnitten wird und &bdquo;Belastungen ausgesetzt sind&ldquo;.<\/p><p>Drittens, ist eine weitere Begr&uuml;ndung f&uuml;r die nicht mehr anfechtbare Einstellung dieses Prozesses &auml;u&szlig;erst denkw&uuml;rdig: &bdquo;Die bisherige Beweisaufnahme hat indes best&auml;tigt, dass Anfang des Jahres 2000, als die Taten begangen worden sein sollen, zahlreiche Rechtsfragen, die f&uuml;r das vorliegende Verfahren relevant sind, ungekl&auml;rt waren.&ldquo; <\/p><p>Da fragt man sich doch ziemlich erstaunt, wozu die Justiz eigentlich da ist, wenn sie nicht gerade die einem solch spektakul&auml;ren und gleichzeitig f&uuml;r das Wirtschaftsstrafrecht richtungweisenden Fall die &bdquo;ungekl&auml;rten&ldquo; Rechtsfragen durch ein Urteil kl&auml;rt &ndash; so oder so, durch Freispruch oder Strafe. <\/p><p>Und noch etwas ist f&uuml;r den rechtsgl&auml;ubigen B&uuml;rger nur schwer aushaltbar: &bdquo;Bei der Beurteilung des &ouml;ffentlichen Interesses an einer weiteren Strafverfolgung ist &uuml;berdies zu ber&uuml;cksichtigen, dass ungeachtet der richtungweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs tats&auml;chliche und rechtliche Fragen offen geblieben sind, deren rechtskr&auml;ftige Kl&auml;rung innerhalb eines &uuml;berschaubaren Zeitraums ersichtlich nicht m&ouml;glich w&auml;re. Insofern ist anerkannt, dass das &ouml;ffentliche Interesse an der Strafverfolgung und die m&ouml;gliche Schuld der Angeklagten mit zunehmender Verfahrensdauer geringer werden.&ldquo;<\/p><p>Das ist geradezu eine Handlungsanweisung, wie sich k&uuml;nftig Angeklagte vom Schlage der Ackermanns und Essers, wenn sie nur ausreichend gewiefte und teure Anw&auml;lten leisten k&ouml;nnen, durch ein Verz&ouml;gern des Prozessverlaufes und durch den Gang durch die Instanzen, ihre Schuld wegprozessieren k&ouml;nnen.<\/p><p>Es sei ja nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes im &bdquo;Wesentlichen um Fragen des subjektiven Tatbestandes&ldquo; gegangen, also eben um die Frage, ob die Angeklagten wussten, was sie taten. <\/p><p>Ja, geht es nicht in fast allen Kriminalf&auml;llen gerade darum, ob sich die T&auml;ter einen pers&ouml;nlichen Schuldvorwurf gefallen lassen m&uuml;ssen? <\/p><p>Konnte man von einem Herrn Ackermann, der sich im ersten Prozess mit dem Victory-Fingerzeichen schon als die &bdquo;Unschuld vom Lande&ldquo;, pardon, nat&uuml;rlich wie die Unschuld aus der Vorstandsetage aufspielte, jemals erwarten, dass er Einsicht in ein Fehlverhalten zeigen k&ouml;nnte?<\/p><p>Schon im Januar 2004 schrieb Albrecht M&uuml;ller in den <a href=\"?p=56\">NachDenkSeiten<\/a>:  <\/p><blockquote><p>Wie sehr gerade dieser Personenkreis offenbar die Drohung des Strafrechtes, oder ziviler ausgedr&uuml;ckt, eine Wegweisung zur R&uuml;ckkehr zur Vernunft braucht, zeigen die &Auml;u&szlig;erungen beim und im Umfeld des D&uuml;sseldorfer Prozesses: Da beklagt der Chef der Deutschen Bank Ackermann, Deutschland sei das &ldquo;einzige Land, in dem Menschen, die erfolgreich Werte geschaffen haben, vor Gericht stehen.<\/p><\/blockquote><p>Ackermann weist darauf hin, der B&ouml;rsenwert von Mannesmann sei bis zur &Uuml;bernahme sprunghaft gesteigert worden, zuletzt auf mehr als 150 Milliarden Euro. Die Pr&auml;mie f&uuml;r Esser (ca. 30 Millionen Euro), den damaligen Vorstand, mache im Vergleich damit nur 0,01 Prozent aus.&hellip;Wenn der Vorstandschef des einflussreichsten Bankhauses in Deutschland glaubt, am Aktienmarkt, noch dazu auf einem hoch spekulativen Aktienmarkt wie 1999\/2000, w&uuml;rden &ldquo;Werte geschaffen&rdquo;, dann hat er von volkswirtschaftlichen Zusammenh&auml;ngen &ndash; und auch von betriebswirtschaftlichen &ndash; wenig Ahnung. Dass mit Kurssteigerungen in der Regel keine Werte geschaffen werden, m&uuml;sste dem Chef eines Bankhauses eigentlich klar sein. Wenn es eines Prozesses bedarf, um diese Erkenntnis zu lehren, dann hat der Prozess schon deshalb seinen Sinn.&ldquo;<\/p><p>Dass an der Verfolgung dieses Strafverfahrens nach wie vor ein sehr starkes &bdquo;&ouml;ffentliches Interesse&ldquo; besteht, ergibt sich aber noch aus einem ganz anderen Sachverhalt:<br>\nWie gesagt, da wurden f&uuml;r eine Spekulationsblase im Rahmen einer &Uuml;bernahmeschlacht Millionen-&bdquo;Pr&auml;mien&ldquo; bezahlt. Doch wer bezahlte letztlich den &bdquo;Preis&ldquo; f&uuml;r die Spekulationsgewinne und die &bdquo;Erfolgspr&auml;mien&ldquo; von knapp 60 Millionen Euro? <\/p><p>Zahlen soll neben den Besitzern von Aktien, die die Gewinne nicht mitgenommen haben, genau diese &Ouml;ffentlichkeit, die nach Ansicht der D&uuml;sseldorfer Richter kein Interesse mehr an dem Abschluss dieses Verfahrens haben soll:<br>\nNachdem n&auml;mlich die Werte &bdquo;geschaffen&ldquo; wurden, wurde das ehemalige Mannesmann-Aktienpaket an eine deutsche Vodafone-Tochter f&uuml;r knapp 147 Milliarden Euro zur&uuml;ck verkauft, was einem Kursverfall der Aktie von 309 Euro entsprach. Ein Jahr sp&auml;ter findet die deutsche Vodafone GmbH auch diesen gefallenen Kurswert noch immer &uuml;berh&ouml;hnt und bewertet den Kurs mit nur noch 200 Euro. Diesen Verlust von rd. 50 Milliarden Euro will nun die wieder im ach so geschundenen &bdquo;Hochsteuerland&ldquo; Deutschland angesiedelte Vodafone-Tochter in ihrer Bilanz &bdquo;wertberichtigen&ldquo; und &uuml;ber viele Jahre als Verluste gegen die jeweiligen Gewinne von der Steuer absetzen.<\/p><p>Zugegeben, das ist keine juristische Begr&uuml;ndung, sondern  ein &ouml;konomischer und fiskalischer Skandal. Aber die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Einstellung des Verfahrens im Mannesprozess war eben auch keine juristische. Die Kammer &bdquo;h&auml;lt unter den gegebenen Umst&auml;nden in &Uuml;bereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine endg&uuml;ltige Kl&auml;rung der offen gebliebenen Fragen dieses Falles im Interesse der &Ouml;ffentlichkeit letztlich deshalb nicht f&uuml;r zwingend geboten, weil es sich dabei ganz &uuml;berwiegend um solche Fragen handelt, die &uuml;ber den vorliegenden Fall hinaus nicht von allgemeiner Bedeutung sind&ldquo;.<\/p><p><a href=\"?p=328\">Dass Spekulationsgewinn an der B&ouml;rse also privat einkassiert und die daf&uuml;r Verantwortlichen noch Millionen-Pr&auml;mien einstecken d&uuml;rfen, die darauf folgenden Verluste aber wiederum vom Fiskus ausgeglichen werden sollen<\/a>, das soll also nach Ansicht unserer Justiz die &Ouml;ffentlichkeit nicht mehr interessieren und das soll nicht mehr von &bdquo;allgemeiner Bedeutung&ldquo; sein.<\/p><p>O sancta justitia,  o sancta simplicitas! Oh heilige Justiz, oh heilige Einfalt! <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Wer sich nicht darauf einstellt, wie die Welt funktioniert, wird niemals erfolgreich sein&ldquo; meint Josef Ackermann. Und wie diese Welt funktioniert hat die Einstellung des Verfahrens im Mannesmann-Prozess wieder einmal bewiesen: Man leiste sich eine Riege teuerster Anw&auml;lte, lege Justitia ein paar Millionen auf die Waagschale und schon nimmt sie ihr Tuch von den Augen,<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1902\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[131,126,165],"tags":[227,294,930,609],"class_list":["post-1902","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-oekonomie","category-erosion-der-demokratie","category-innen-und-gesellschaftspolitik","tag-ackermann-josef","tag-aktienkurse","tag-justiz","tag-vodafone"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1902","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1902"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1902\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30431,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1902\/revisions\/30431"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1902"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1902"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1902"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}