{"id":19196,"date":"2013-11-08T10:10:22","date_gmt":"2013-11-08T09:10:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19196"},"modified":"2015-10-12T14:16:05","modified_gmt":"2015-10-12T12:16:05","slug":"nsa-ohnmacht-des-rechtsstaats","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19196","title":{"rendered":"NSA: Ohnmacht des Rechtsstaats?"},"content":{"rendered":"<p>Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA haben sich nach aller Voraussicht nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht. Auch wenn im Ergebnis absehbar keine Verurteilung der T&auml;ter vor deutschen Gerichten zu erwarten ist, aber schon die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft w&auml;re ein wichtiges Signal, das auch die Politik unter Druck setzen w&uuml;rde, die rechtswidrigen Zust&auml;nde nicht weiter kleinzureden.<br>\nDas seitens der Bundeskanzlerin in Aussicht gestellte &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; k&ouml;nnte zumindest klare inhaltliche Positionen f&uuml;r einen transatlantischen Rechtsdiskurs &uuml;ber Spionage und Datenschutz schaffen. Jedoch hilft nur ein Abkommen, welches die Rechte der B&uuml;rger auf informationelle Selbstbestimmung nach deutschen Datenschutzstandards gew&auml;hrleistet und nicht durch weitreichende Ausnahmetatbest&auml;nde unter dem Vorwand der &bdquo;Terrorbek&auml;mpfung&ldquo; aufgeweicht wird, wirklich weiter. Zudem w&auml;re ein europ&auml;isches Abkommen mit den USA einem bilateralen, deutsch-amerikanischen Abkommen vorzuziehen. Von <strong>Norbert S. Ansch&uuml;tz<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDas Ausma&szlig; des von US-amerikanischen National Security Agency (NSA) ausgef&uuml;hrten, in die Teilprogramme &bdquo;PRISM&ldquo;, &bdquo;Mainway&ldquo;, &bdquo;Marina&ldquo; und &bdquo;Nucleon&ldquo; untergliederten Sp&auml;hprogramms d&uuml;rfte selbst d&uuml;sterste Schreckensszenarien eines modernen &Uuml;berwachungsstaats in den Schatten gestellt haben. <\/p><p>Den Deutschland betreffenden Kern der m&ouml;glichen Spionageverbrechen bildet der Verdacht, dass monatlich &uuml;ber f&uuml;nfhundert Millionen Datens&auml;tze aus Kommunikationen deutscher B&uuml;rger und in Deutschland lebender Ausl&auml;nder durch die NSA erhoben wurden.<\/p><p>Die zun&auml;chst behauptete, von der Bundesregierung propagierte Beschr&auml;nkung auf Metadaten trifft nach jetzigen Erkenntnissen nicht zu. <\/p><p>Vielmehr hat Glenn Greenwald im englischen GUARDIAN am 31.07.2013 unter Auswertung weiterer Informationen Edward Snowdens das Programm &bdquo;Xkeyscore&ldquo; enth&uuml;llt, mit welchem auch Kommunikationsinhalte umfassend ausgewertet werden.[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] <\/p><p>Mittels &bdquo;Xkeyscore&ldquo; k&ouml;nnen zuvor gespeicherte, unersch&ouml;pfliche Datenbest&auml;nde nach bestimmten Suchparametern durchforstet werden:<\/p><ul>\n<li>E-Mail-Postf&auml;cher<\/li>\n<li>Inhalte aus Chat-Rooms<\/li>\n<li>Internet-Suchanfragen einzelner Nutzer<\/li>\n<li>Oder kurzum: &ldquo;nearly everything a typical user does on the internet, including the content of emails, websites visited and searches&rdquo;[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]<\/li>\n<\/ul><p>Zuletzt stand die Abh&ouml;rung des Handys der Kanzlerin im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, was verst&ouml;renderweise[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] hierzulande die Debatte um rechtliche Gegenma&szlig;nahmen erst richtig (wieder-) entfacht hat.<\/p><p>Die demokratische und rechtsstaatliche Herausforderung ergibt sich vor allem aus einer sehr gef&auml;hrlichen, das demokratisch-rechtsstaatliche &bdquo;Immunsystem&ldquo; der B&uuml;rger atomisierenden Ohnmacht: Den m&ouml;glichen Spionageverbrechen kann mit den Mitteln des Rechtsstaats scheinbar wenig bis gar nichts entgegengesetzt werden. Die Unverbr&uuml;chlichkeit unserer Werteordnung  wird in Frage gestellt. Auch dem innerdeutschen und &ndash;europ&auml;ischen Rechtsstaatsdiskurs sind die wahrscheinlichen Spionageverbrechen abtr&auml;glich: Welcher Gegner kann etwa noch etwas gegen die Vorratsdatenspeicherung einwenden, wenn &bdquo;eh&lsquo; alles gespeichert&ldquo; wird in den USA und es Privatheit schon von daher nicht mehr gibt?<\/p><p>Der nachfolgende Aufriss m&ouml;chte nicht nur die wahrscheinlichen Spionageverbrechen v&ouml;lker- und strafrechtlich bewerten, sondern vor allem m&ouml;gliche rechtliche Reaktionsm&ouml;glichkeiten ausleuchten &ndash; und damit allen tief sitzenden Ohnmachtsgef&uuml;hlen zum Trotz auch etwas Mut machen, dass die rechtsstaatliche Ausgangslage f&uuml;r eine Verbesserung der Rechtssituation jedenfalls nicht trostlos ist.<\/p><p><strong>Haben die US-Geheimdienste mit ihren Aussp&auml;haktionen das V&ouml;lkerrecht verletzt?<\/strong><\/p><p>Einen v&ouml;lkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und den USA, der Spionage verbietet, gibt es nicht.[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]  Allerdings k&ouml;nnte es ein v&ouml;lkergewohnheitsrechtliches Spionageverbot geben. Dies wird jedoch mit Verweis auf die verbreitete, gemeinhin bekannte und tolerierte Praxis der Staaten, einander &bdquo;auszuhorchen&ldquo;, weitgehend abgelehnt.[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] <\/p><p>Sollten die Spionageaktivit&auml;ten &ndash; wie zuletzt vermutet &ndash; aus der amerikanischen Botschaft in Berlin entfaltet worden sein,  liegt ein Versto&szlig; gegen das Wiener &Uuml;bereinkommen &uuml;ber diplomatische Beziehungen von 1961 vor.[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]<\/p><p><strong>Haben sich die Mitarbeiter des NSA oder Regierungsmitglieder der USA nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht?<\/strong><\/p><p>Ja, vorausgesetzt nat&uuml;rlich, die Enth&uuml;llungen Snowdens stimmen in den wesentlichen Punkten. <\/p><p>Die Mitarbeiter ausl&auml;ndischer Geheimdienste unterliegen nach den allgemeinen Voraussetzungen der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts dem Strafgesetzbuch (StGB). Strafrechtlich verantwortlich w&auml;re prim&auml;r der Direktor der NSA. Ihm unterstehende Beamte w&auml;ren aber ebenfalls verantwortlich. F&uuml;r den Fall, dass die US-amerikanische Regierung die Aussp&auml;haktionen beauftragt haben sollte, w&auml;ren auch diese Handelnden &bdquo;T&auml;ter&ldquo; im Sinne des deutschen Strafrechts.[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]<\/p><p>An der Anwendbarkeit des StGB k&ouml;nnte man zweifeln, weil die m&ouml;glichen T&auml;ter in den USA sitzen. <\/p><p>Was zun&auml;chst Staatsschutzdelikte anbetrifft, so erkl&auml;rt &sect; 5 Nr. 4 StGB das deutsche Strafrecht auf Taten auch dann f&uuml;r anwendbar, wenn diese im Ausland begangen worden sind. <\/p><p>Einschl&auml;gig d&uuml;rften Delikte zum Schutz von &ldquo;Staatsgeheimnissen&rdquo; (&sect;&sect; 93 ff. Strafgesetzbuch StGB)[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] sowie vor allem der Tatbestand des &sect; 99 StGB, die sog. Geheimdienstliche Agentent&auml;tigkeit, sein. Die Bedeutung des &sect; 99 StGB: Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu f&uuml;nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer f&uuml;r den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche T&auml;tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland aus&uuml;bt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst&auml;nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Damit ist nicht nur das m&ouml;gliche Ausspionieren von Regierungsmitgliedern erfasst; &bdquo;gegen die Bundesrepublik&ldquo; richten sich vielmehr auch T&auml;tigkeiten in Bezug auf wissenschaftliche oder wirtschaftliche Interessen der Bundesrepublik, weshalb auch etwaige Wirtschaftsspionage erfasst w&auml;re.[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] Gegen die Bundesrepublik richtet sich die Geheimdienstt&auml;tigkeit sogar, wenn  &bdquo;andere staatliche und nicht staatliche Strukturen, in denen sich die freiheitliche Demokratie mit ihren Grundrechtsgarantien verwirklicht und weiterentwickelt&ldquo;, betroffen sind.[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] Wenn Millionen B&uuml;rger durch die Aussp&auml;haktionen eingesch&uuml;chtert werden und ggf. nicht mehr frei kommunizieren, ist genau ein solches Basiselement der demokratischen Grundordnung betroffen. Damit ber&uuml;hrt also auch das Aussp&auml;hen der B&uuml;rger durchaus den Anwendungsbereich der Staatsschutzdelikte!<\/p><p>Was sodann die Delikte zum Schutz des einzelnen B&uuml;rgers betrifft, k&ouml;nnten &sect;&sect; 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), 202a (Aussp&auml;hen von Daten) sowie 202b StGB (Abfangen von Daten) in einem weiten Umfang verwirklicht sein.[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] <\/p><p>Anders als bei Staatsschutzdelikten, ist hier f&uuml;r die Anwendung des deutschen Strafrechts jedoch Voraussetzung, dass diese Delikte im Inland begangen worden sind, &sect; 3 StGB. Es gen&uuml;gt daf&uuml;r zwar, dass der &bdquo;Deliktserfolg&ldquo;, also die Verletzung des gesch&uuml;tzten Rechtsguts, in Deutschland eingetreten ist. Allerdings wird z.B. zu &sect; 201 StGB die rechtliche Meinung vertreten, dass am Ort des  Abgeh&ouml;rten noch kein &bdquo;Erfolg&ldquo; eintritt, da sich das &bdquo;Abh&ouml;ren&ldquo; ja allein am Handlungsort des Abh&ouml;renden &ndash; hier also den USA &ndash; verwirklicht.[<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>] Folgt man dem &ndash; was nicht unumstritten ist &ndash; handelt es sich um eine Auslandstat gegen Inl&auml;nder, und eine  Anwendung des deutschen Strafrechts k&auml;me nur in Betracht, wenn das Abh&ouml;ren auch nach amerikanischem Strafrecht verboten ist, &sect; 7 StGB. F&uuml;r &sect;&sect; 202a und 202b gelten wiederum eigene Erw&auml;gungen zum &bdquo;Erfolgsort&ldquo;: Hier d&uuml;rfte es darauf ankommen, an welchem Ort die Daten tats&auml;chlich &bdquo;abgezweigt&ldquo; wurden.<\/p><p><strong>Haben sich Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht?<\/strong><\/p><p>Es besteht die Vermutung, dass amerikanische Netzanbieter, die Anbindung u.a. an den Frankfurter Datenumschlagplatz haben, Daten abgezweigt und entsprechend ihren Pflichten nach dem amerikanischen Gesetz des Foreign Intelligence Surveillance Act an die NSA weitergeleitet haben.[<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>]<\/p><p>Etwaige Pflichten zur Daten&uuml;bermittlung nach US-Recht stellen keinen Rechtfertigungsgrund nach deutschem Strafrecht dar. Hier liegt zumindest Beihilfe zu den o.g. Delikten nahe.<\/p><p><strong>Ist eine Anklage gegen Verantwortliche des NSA wahrscheinlich, oder wird sie auf dem Altar &bdquo;politischer Opportunit&auml;t&ldquo; geopfert?<\/strong><\/p><p>Vorab zum Verfahrensstand: Die Bundesanwaltschaft hat ein sog. Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das darauf abzielt, zu ermitteln, ob ein Anfangsverdacht f&uuml;r Staatsschutzdelikte besteht. Erst wenn das bejaht wird, wird ein f&ouml;rmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches z.B. auch die Vernehmung eines Zeugen Edward Snowden erm&ouml;glichte. Wie gerade durch den Sprecher bekanntgegeben, sieht die Bundesanwaltschaft die Voraussetzungen f&uuml;r ein Ermittlungsverfahren bisher noch nicht als erf&uuml;llt an,[<a href=\"#foot_14\" name=\"note_14\">14<\/a>] was hoffentlich nur ein Hinweis auf die hohen Sorgfaltsstandards der Beh&ouml;rde bei ihren Vorermittlungen ist.[<a href=\"#foot_15\" name=\"note_15\">15<\/a>] Was das Vorgehen gegen Telekommunikationsunternehmen betrifft, liegt u.a. der Staatsanwaltschaft  Flensburg eine Anzeige vor.[<a href=\"#foot_16\" name=\"note_16\">16<\/a>]<\/p><p>Grunds&auml;tzlich herrscht das sog. Legalit&auml;tsprinzip: Bei einem hinreichenden Tatverdacht muss die Staatsanwaltschaft bzw. bei den Staatsschutzdelikten die Bundesanwaltschaft Anklage erheben.<\/p><p>F&uuml;r Taten mit Auslandber&uuml;hrung enth&auml;lt &sect; 153 c StPO aber weitreichende, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten heftiger Kritik ausgesetzte Ausnahmen von der Verfolgungspflicht, die man mit dem Begriff &bdquo;Opportunit&auml;tsprinzip&ldquo; bezeichnet.<\/p><p>Nach &sect; 153 c Abs. 1 Nr. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung von Straftaten absehen, die au&szlig;erhalb des r&auml;umlichen Geltungsbereichs des StGB begangen sind. Eine tatbestandliche Einschr&auml;nkung dieses weiten Ermessens der Ermittler besteht hier nicht.[<a href=\"#foot_17\" name=\"note_17\">17<\/a>] <\/p><p>Nach &sect; 153 c Abs. 3 StPO, der sog. Distanztaten[<a href=\"#foot_18\" name=\"note_18\">18<\/a>] betrifft, kann die Staatsanwaltschaft auch von der Verfolgung von Straftaten absehen, die im r&auml;umlichen Geltungsbereich des StGB durch eine au&szlig;erhalb dieses Bereichs ausge&uuml;bte T&auml;tigkeit begangen sind, wenn die Durchf&uuml;hrung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland herbeif&uuml;hren w&uuml;rde oder wenn der Verfolgung sonstige &uuml;berwiegende &ouml;ffentliche Interessen entgegenstehen.<\/p><p>Wann genau ist ein solcher schwerer Nachteil f&uuml;r Deutschland zu bef&uuml;rchten? Die juristischen Kommentare nennen hier beispielhaft Gefahren f&uuml;r die &auml;u&szlig;ere Sicherheit oder f&uuml;r den inneren Frieden.[<a href=\"#foot_19\" name=\"note_19\">19<\/a>] Auch das wirtschaftliche Wohl betreffende Nachteile sollen erfasst sein.[<a href=\"#foot_20\" name=\"note_20\">20<\/a>] Die Einsch&auml;tzungen f&uuml;r den NSA-Skandal gehen dabei auseinander: W&auml;hrend teilweise angenommen wird, dass &bdquo;[e]ine blo&szlig;e Abk&uuml;hlung der Beziehungen zu den USA, die ohnehin zu erwarten ist&ldquo; keinen Nachteil in diesem Sinne begr&uuml;ndet, so dass das Interesse an der Strafverfolgung &uuml;berwiegt, [<a href=\"#foot_21\" name=\"note_21\">21<\/a>] gehen andere von der Anwendbarkeit des &sect; 153 c StPO  aus. Auch Gegner einer Anwendung des &sect; 153 c StPO USA r&auml;umen ein, dass &ouml;ffentliche Interessen an der Nichtverfolgung jedenfalls dann &uuml;berwiegen d&uuml;rften, wenn die USA androhen sollten, Deutschland im Falle einer Anklage nicht mehr an geheimdienstlichen Erkenntnissen teilhaben zu lassen. <\/p><p>Unter diesen Voraussetzungen ist eine Anklage nicht besonders wahrscheinlich.<\/p><p><strong>W&auml;ren ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage gegen NSA-Mitarbeiter &uuml;berhaupt erfolgversprechend?<\/strong><\/p><p>Selbst wenn die Staatsanwaltschaften bzw. die Bundesanwaltschaft die Strafverfolgung nicht aus Opportunit&auml;tsgr&uuml;nden nach &sect; 153 c StPO einstellen, ist der Erfolg der Ermittlungen und einer Anklage nicht sicher. <\/p><p>Es m&uuml;sste ja feststehen, welche Personen konkret gehandelt haben. <\/p><p>Des Weiteren bed&uuml;rfte es einer hinreichenden Beweisf&uuml;hrung. Medienberichte gen&uuml;gten daf&uuml;r nicht. Hier m&uuml;ssten etwa die offiziellen Unterlagen, die Herr Snowden im Besitz hat, erlangt werden, um sie als Beweismittel in den Prozess einzuf&uuml;hren.[<a href=\"#foot_22\" name=\"note_22\">22<\/a>]<\/p><p>F&uuml;r Ermittlungen deutscher Strafverfolgungsbeh&ouml;rden im Ausland ist mit einer Kooperation der US-Beh&ouml;rden kaum zu rechnen.[<a href=\"#foot_23\" name=\"note_23\">23<\/a>]<\/p><p>Gel&auml;nge es trotz alledem &ndash; z.B. unter Mithilfe Snowdens &ndash; hinreichende Beweismittel zu erlangen, d&uuml;rfte der Strafanspruch an der mangelnden Bereitschaft der USA zur Auslieferung seiner Staatsb&uuml;rger scheitern.<\/p><p><strong>Dennoch wird ein Ermittlungsverfahren teilweise als wichtiges Signal gesehen:<\/strong> &bdquo;Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens w&uuml;rde der Generalbundesanwalt zudem ein wichtiges Signal setzen. Er w&uuml;rde zeigen, dass der im Raum stehende Vorwurf aus deutscher Sicht nicht nur inakzeptabel ist, sondern &ndash; sollte er zutreffen &ndash; einen schweren Straftatbestand erf&uuml;llt und von unserer Rechtsordnung zu Recht missbilligt wird.&ldquo;[<a href=\"#foot_24\" name=\"note_24\">24<\/a>]<\/p><p><strong>Was ist das &bdquo;Safe Harbor-Abkommen&ldquo;, und sollte es ausgesetzt werden?<\/strong><\/p><p>Grunds&auml;tzlich l&auml;sst die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95\/46\/EG)[<a href=\"#foot_25\" name=\"note_25\">25<\/a>] einen Transfer personenbezogener Daten nur in sichere Drittstaaten zu, die &uuml;ber vergleichbar hohe datenschutzrechtliche Standards verf&uuml;gen. Dazu z&auml;hlen die USA nicht. Um dennoch den Transfer von personenbezogenen Daten europ&auml;ischer B&uuml;rger an US-Unternehmen zu erm&ouml;glichen, wurde &bdquo;Safe Harbor&ldquo;[<a href=\"#foot_26\" name=\"note_26\">26<\/a>] mit dem US-Handelsministerium ausgehandelt und vereinbart. Rechtlich bezeichnet es einen Rechtsakt &ndash; einen sog. Beschluss  der EU-Kommission. Das Abkommen sieht die Schaffung eines &bdquo;sicheren Hafens&ldquo; f&uuml;r die Daten der EU-B&uuml;rger vor, indem Empf&auml;nger-Unternehmen in den USA gegen&uuml;ber der zust&auml;ndigen US-Beh&ouml;rde erkl&auml;ren m&uuml;ssen, bestimmte Datenschutzgrunds&auml;tze zu beachten.[<a href=\"#foot_27\" name=\"note_27\">27<\/a>] <\/p><p>Nach der Einsch&auml;tzung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix sind in der Praxis von herausgehobener Relevanz Daten von &ldquo;Cloud-Dienstleistern&rdquo; wie Google, Microsoft oder Dropbox: Diese bieten ihre Datenkapazit&auml;ten sowohl Unternehmen als auch beh&ouml;rdlichen Stellen in Europa an.[<a href=\"#foot_28\" name=\"note_28\">28<\/a>] In den USA unterliegen diese bei den Cloud-Dienstanbietern &bdquo;gepoolten&ldquo; Daten dann dem Zugriff der US-Geheimdienstbeh&ouml;rden.<\/p><p>Mit einer gewissen Berechtigung wird angenommen, dass die Snowden-Aufdeckungen klar zeigten, dass die Voraussetzung f&uuml;r einen &bdquo;sicheren Datenhafen&ldquo;, n&auml;mlich ein angemessenes Datenschutzniveau in Bezug auf die Empf&auml;nger-Unternehmen in den USA, mit nicht mehr besteht. [<a href=\"#foot_29\" name=\"note_29\">29<\/a>]<\/p><p>Die Datenschutzbeauftragten haben bereits Gegenma&szlig;nahmen ihrer Beh&ouml;rden erwogen.[<a href=\"#foot_30\" name=\"note_30\">30<\/a>] Die EU-Kommission sollte aber erw&auml;gen, ob nicht &uuml;berhaupt die Grundlage f&uuml;r diesen Rechtsakt entfallen ist und man &bdquo;Safe Harbor&ldquo; daher &bdquo;aufk&uuml;ndigt&ldquo;.<\/p><p>Der Ausstieg d&uuml;rfte nicht zuletzt ein Drohmittel von einigem Gewicht sein, das Deutschland bzw. die EU-Kommission bei Verhandlungen mit den USA &uuml;ber ein &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; einsetzen k&ouml;nnten. Immerhin ist die Bedeutung f&uuml;r die US-amerikanische Wirtschaft erheblich: Im Oktober 2010 verzeichnete die entsprechende Liste 3000 US-amerikanische Wirtschaftsunternehmen, die ihren Beitritt erkl&auml;rt hatten.[<a href=\"#foot_31\" name=\"note_31\">31<\/a>] Darunter befanden sich Gr&ouml;&szlig;en wie IBM, Microsoft, Amazon, Google, und Facebook.[<a href=\"#foot_32\" name=\"note_32\">32<\/a>]<\/p><p><strong>Was bringt die geplante EU-Datenschutzverordnung?<\/strong><\/p><p>Ein direkter Fortschritt ist von einer EU-Datenschutzverordnung entgegen anderslautenden Bekundungen vieler Politiker nicht zu erwarten, da diese Verordnung die Frage, welche &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen im zwischenstaatlichen Verh&auml;ltnis erlaubt sind, &uuml;berhaupt nicht regelt.[<a href=\"#foot_33\" name=\"note_33\">33<\/a>]<\/p><p>Mittelbar ist f&uuml;r den hier interessierenden Kontext jedoch wiederum die Frage der Grenzen f&uuml;r die Daten&uuml;bermittlung durch Unternehmen in Drittstaaten &ndash; namentlich die USA &ndash; von Belang: Je enger diese Grenzen sind, desto weniger d&uuml;rfen Konzerne wie etwa Google US-Geheimdienstbeh&ouml;rden Daten zur Verf&uuml;gung stellen.<\/p><p>Die j&uuml;ngste Beschlusslage auf Ausschussebene der EU ergibt, dass die sog. Anti-FISA-Klausel wieder Bestandteil des Entwurfs dieser Verordnung wird, nachdem sie zwischenzeitlich aufgrund intensiver Lobbyarbeit der US-Konzerne gestrichen[<a href=\"#foot_34\" name=\"note_34\">34<\/a>] worden war. Im Bericht von <em>Jan Philipp Albrecht<\/em> (MdEP, Gr&uuml;ne) vom 22.10.2013 hei&szlig;t es dazu: &bdquo;Datenweitergabe an Drittstaaten: Google und Co. sollen Daten nur auf der Grundlage europ&auml;ischen Rechts oder darauf beruhender Rechtshilfeabkommen an Beh&ouml;rden in Drittstaaten weitergeben d&uuml;rfen, sprich: Ohne konkrete Abkommen keine Weitergabe von Daten durch Telekommunikations- und Internetunternehmen.&ldquo;[<a href=\"#foot_35\" name=\"note_35\">35<\/a>] Der entsprechende Artikel 43a ist im j&uuml;ngsten Entwurf der Verordnung tats&auml;chlich auch wieder enthalten.[<a href=\"#foot_36\" name=\"note_36\">36<\/a>]<\/p><p>Dieses &bdquo;Verbot unter Erlaubnisvorbehalt&ldquo; ist wiederum im Zusammenhang mit neuen EU-Sanktionsinstrumenten zu sehen, die gegen Unternehmen zur Anwendung kommen k&ouml;nnen, die gegen die Verordnung versto&szlig;en. Dazu berichtet Albrecht zusammenfassend: &bdquo;Verst&ouml;&szlig;e sind keine Kavaliersdelikte und Sanktionen sollen wehtun. Deshalb sollen Unternehmen bis zu f&uuml;nf Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen m&uuml;ssen, wenn sie gegen das neue Gesetz versto&szlig;en. Dies kann bei gro&szlig;en Konzernen bis in Milliardenh&ouml;he gehen und wird verhindern, dass Unternehmen Datenschutzverletzungen einfach einkalkulieren.&ldquo;[<a href=\"#foot_37\" name=\"note_37\">37<\/a>]<\/p><p>Der Einsch&auml;tzung von Thomas Stadler (Internet-Law), der unter Verweis auf den Zugriff der NSA direkt auf Netzknotenpunkte meint, die NSA sei ja gar nicht auf die Datenlieferung der Unternehmen angewiesen,[<a href=\"#foot_38\" name=\"note_38\">38<\/a>] mag f&uuml;r sich genommen zutreffen; doch kann die wesentliche Erschwerung zumindest eines Zugriffsweges auf Datenbest&auml;nde durchaus als Fortschritt gesehen werden.<\/p><p><strong>Was genau beinhaltet das geplante &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo;, und wo liegen die Fallstricke?<\/strong><\/p><p>Das &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; ist in aller Munde und soll nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) Anfang 2014 ausgehandelt werden.[<a href=\"#foot_39\" name=\"note_39\">39<\/a>]<\/p><p>Seine Bedeutung f&uuml;r die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Souver&auml;nit&auml;t und Integrit&auml;t h&auml;ngt ganz von drei Faktoren ab:<\/p><ul>\n<li>Welchen genauen Inhalt wird das Abkommen haben?<\/li>\n<li>Ist es seiner Rechtsnatur nach verbindlich?<\/li>\n<li>Welche Sanktionen greifen im Falle eines Versto&szlig;es?<\/li>\n<\/ul><p>Zum m&ouml;glichen Inhalt k&ouml;nnte ein Beschluss des (alten) Bundeskabinetts zu einem &bdquo;Ma&szlig;nahmenkatalog zur IT-Sicherheit&ldquo; aufschlussreich sein. Nach der sich auf diesen Beschluss beziehenden Aussage des amtierenden Innenministers Hans-Peter Friedrich soll das geplante Abkommen vier Punkte umfassen: &bdquo;Keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen, keine gegenseitige Spionage, keine wirtschaftsbezogene Aussp&auml;hung, keine Verletzung des jeweiligen nationalen Rechts.&ldquo;<\/p><p>Sollten der dritte und vierte Punkt tats&auml;chlich das sein, was Deutschland in den Verhandlungen mit den USA einfordert, k&auml;me das einer kleinen Sensation gleich, [<a href=\"#foot_40\" name=\"note_40\">40<\/a>] w&uuml;rde es doch die bisher seitens der USA ge&uuml;bte Spionage-Praxis weitgehend in Frage stellen. Die Bindung an das deutsche Recht bedeutete insbesondere, dass die NSA k&uuml;nftig s&auml;mtliche zum Schutz der Privatheit deutscher B&uuml;rger bestehenden Straftatbest&auml;nde strikt beachten m&uuml;sste. Wirtschaftsspionage w&auml;re genauso ausgeschlossen, wie das Aussp&auml;hen von kritischen Gruppen etwa aus dem Lager der Globalisierungsgegner. Kaum vorstellbar ist allerdings, dass sich die USA nicht Ausnahmen insbesondere unter dem Vorwand der &bdquo;Terrorismusabwehr&ldquo; ausbedingen werden. Und hier beginnen dann im Detail wieder die Probleme: D&uuml;rfen also doch wieder Verkehrsdaten und sogar Kommunikationsinhalte auf Vorrat gespeichert werden, um sie im konkreten Verdachtsfall auswerten zu k&ouml;nnen? Der Grundsatz der &bdquo;Datensparsamkeit&ldquo;, der bekanntlich den einzig wirksamen Datenschutz gew&auml;hrleistet, w&uuml;rde so wiederum verletzt. Und wer kann garantieren, dass die so weiterhin gespeicherten Daten nicht doch zu anderen Zwecken verwendet werden?<\/p><p>Ebenso offen wie der Inhalt, ist die beabsichtigte Rechtsnatur des Abkommens. Geht es nur darum, &bdquo;Kritik aus Deutschland den Wind aus den Segeln zu nehmen&ldquo;[<a href=\"#foot_41\" name=\"note_41\">41<\/a>]? Der V&ouml;lkerrechtler Stefan Talmon von der Universit&auml;t Bonn hat k&uuml;rzlich auf die unverbindliche Rechtsnatur bisheriger &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; hingewiesen: &bdquo;Alle bestehenden sogenannten No-Spy-Abkommen sind in Wirklichkeit blo&szlig;e Memoranda of Understanding&ldquo;. [<a href=\"#foot_42\" name=\"note_42\">42<\/a>] Das bedeutet, dass es sich um politische Zweckerkl&auml;rungen handelt, aber nicht um v&ouml;lkerrechtlich verbindliche Vertr&auml;ge.<\/p><p>Aber auch f&uuml;r den Fall eines v&ouml;lkerrechtlichen Vertrags d&uuml;rfte die praktische Bedeutung nicht &uuml;bersch&auml;tzt werden: Es ist anzunehmen, dass sich die USA wie bisher, auch f&uuml;r dieses Abkommen nicht der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag unterwerfen, so dass es an effektiven Sanktionen mangeln wird.[<a href=\"#foot_43\" name=\"note_43\">43<\/a>]<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus l&auml;sst sich ein bilateraler &bdquo;Schnellschuss&ldquo; auch aus europ&auml;ischer Perspektive mit beachtlichen Gr&uuml;nden kritisieren. So &auml;u&szlig;ert der Europaabgeordnete Albrecht (Gr&uuml;ne) eine berechtigte Sorge: &bdquo;Die Frage ist, ob die Europ&auml;er sich wieder gegeneinander ausspielen lassen, wie es schon so oft der Fall war&ldquo;.[<a href=\"#foot_44\" name=\"note_44\">44<\/a>] Die europ&auml;ische Perspektive sollte man nicht untersch&auml;tzen: K&ouml;nnte ein &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; zwischen den USA und der EU ausgehandelt werden, st&uuml;nde den USA im Falle neuerlicher Verst&ouml;&szlig;e die gesamte europ&auml;ische Rechtsgemeinschaft gegen&uuml;ber! Dies w&uuml;rde die abschreckende Wirkung durchaus erh&ouml;hen.<\/p><p><strong>In den kommenden Wochen und Monaten kommt es f&uuml;r die kritische Gegen&ouml;ffentlichkeit darauf an, die Entwicklungen zu diesem Abkommen sehr dezidiert zu begleiten.<\/strong> Selbst wenn &ndash; wie zu erwarten &ndash; die Perspektive einer IGH-Jurisdiktion fehlt: Die Wirkung, dass es (m&ouml;glichst) in einem v&ouml;lkerrechtlichen Vertrag &bdquo;schwarz auf wei&szlig;&ldquo; steht, was US-Geheimdiensten nicht mehr erlaubt ist, ist bedeutsam f&uuml;r den nationalen wie internationalen (transatlantischen) rechtsstaatlichen Diskurs. &bdquo;Kein demokratischer Rechtsstaat l&auml;sst sich gerne vorhalten, v&ouml;lkerrechtswidrig zu handeln&ldquo;, wird der K&ouml;lner V&ouml;lkerrechtler&nbsp;<em>Nikolaos Gazeas zitiert<\/em>,[<a href=\"#foot_45\" name=\"note_45\">45<\/a>] und ihm ist in dieser Einsch&auml;tzung voll zuzustimmen.<\/p><p><strong>Res&uuml;mee:<\/strong> Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA haben sich nach aller Voraussicht nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht. Auch wenn im Ergebnis absehbar keine Verurteilung der T&auml;ter vor deutschen Gerichten zu erwarten ist: Schon die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft w&auml;re ein wichtiges Signal, das auch die Politik unter Druck setzen w&uuml;rde, die rechtswidrigen Zust&auml;nde nicht weiter kleinzureden. <\/p><p>Das seitens der Bundeskanzlerin in Aussicht gestellte &bdquo;No Spy-Abkommen&ldquo; k&ouml;nnte zumindest klare inhaltliche Positionen f&uuml;r einen transatlantischen Rechtsdiskurs &uuml;ber Spionage und Datenschutz schaffen. Jedoch hilft nur ein Abkommen, welches die Rechte der B&uuml;rger auf informationelle Selbstbestimmung nach deutschen Datenschutzstandards gew&auml;hrleistet und nicht durch weitreichende Ausnahmetatbest&auml;nde unter dem Vorwand der &bdquo;Terrorbek&auml;mpfung&ldquo; aufgeweicht wird, wirklich weiter. Zudem w&auml;re ein europ&auml;isches Abkommen mit den USA einem bilateralen, deutsch-amerikanischen Abkommen vorzuziehen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.theguardian.com\/world\/2013\/jul\/31\/nsa-top-secret-program-online-data\">Greenwald<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.theguardian.com\/world\/2013\/jul\/31\/nsa-top-secret-program-online-data\">Zitiert nach Greenwald<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Albrecht M&uuml;ller mit der Frage: &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19031\">Sind wir schon so verbl&ouml;det, dass wir uns erst dann aufregen, wenn Frau Merkel von den US-Diensten abgeh&ouml;rt wird?<\/a>&ldquo;<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/nsa-affaere-abhoeren-des-kanzler-telefons-voelkerrechtlich-nicht-verboten-12642973.html\">Talmon<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/nsa-affaere-abhoeren-des-kanzler-telefons-voelkerrechtlich-nicht-verboten-12642973.html\">Talmon<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/nsa-affaere-abhoeren-des-kanzler-telefons-voelkerrechtlich-nicht-verboten-12642973.html\">Talmon<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-koeln.de\/fileadmin\/sites\/strafrecht_kress\/Home\/Interview_ZEITonline_Niko.pdf\">Interview mit Gazeas [PDF &ndash; 107 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/nsa-geheimdienste-ueberwachung-politiker-ermittlungen-gba-staatsschutz\/\">Einsch&auml;tzung von Safferling<\/a> <\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Lampe\/Hegmann, in: M&uuml;nchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage 2012, &sect; 99 Rn. 15.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Lampe\/Hegmann, in: M&uuml;nchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage 2012, &sect; 99 Rn. 15.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/nsa-geheimdienste-ueberwachung-politiker-ermittlungen-gba-staatsschutz\/\">Vgl. Interview mit Safferling<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] B&ouml;se, in: Kindh&auml;user\/Neumann\/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 4. Auflage 2013, &sect; 9 Rn. 10.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/ueberwachung-internetriese-level-3-gibt-deutschen-diensten-zugriff-a-914849.html\">Vgl. zu dem Verdacht gegen das Unternehmen &bdquo;Level 3&ldquo;<\/a>: &bdquo;Im Verdacht stehen gro&szlig;e Netzwerkbetreiber wie der US-Konzern Level 3, die auch in Deutschland Infrastruktur betreiben und viel Datenverkehr an Internetknoten abwickeln. Geheimdienste k&ouml;nnten diese Firmen zur Kooperation zwingen, Datenverkehr aus deren Netzen kopieren und in Echtzeit zur Analyse in eigene Systeme leiten. In den Vereinigten Staaten m&uuml;ssen Telekom-Unternehmen solche Abh&ouml;rschnittstellen installieren.&ldquo;<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_14\" name=\"foot_14\">&laquo;14<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/nachrichten\/201311042300\/3\">dradio<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_15\" name=\"foot_15\">&laquo;15<\/a>] Kritisch zum Vorgehen der Bundesanwaltschaft Gauweiler, vgl. <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/nachrichten\/201311050800\/2\">hier<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_16\" name=\"foot_16\">&laquo;16<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2013-08\/udo-vetter-piraten-interview-nsa\">Dazu das Interview mit dem Anzeigeerstatter, Rechtsanwalt Udo Vetter<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_17\" name=\"foot_17\">&laquo;17<\/a>] Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, &sect; 153c Rn. 1.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_18\" name=\"foot_18\">&laquo;18<\/a>] Dabei handelt es sich um Inlandstaten iSv &sect;&sect; 3, 9 StGB, so dass hierauf &sect; 153 c Abs. 1 Nr. 1 StPO nicht anwendbar ist.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_19\" name=\"foot_19\">&laquo;19<\/a>] Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, &sect; 153c Rn. 14.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_20\" name=\"foot_20\">&laquo;20<\/a>] Pfeiffer, Strafproze&szlig;ordnung, 5. Auflage 2005, &sect; 153 c Rn. 5.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_21\" name=\"foot_21\">&laquo;21<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-koeln.de\/fileadmin\/sites\/strafrecht_kress\/Home\/Interview_ZEITonline_Niko.pdf\">Interview mit Gazeas [PDF &ndash; 107 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_22\" name=\"foot_22\">&laquo;22<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/nsa-geheimdienste-ueberwachung-politiker-ermittlungen-gba-staatsschutz\/\">Interview mit <em>Safferling<\/em><\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_23\" name=\"foot_23\">&laquo;23<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/nsa-geheimdienste-ueberwachung-politiker-ermittlungen-gba-staatsschutz\/\">Interview mit <em>Safferling<\/em><\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_24\" name=\"foot_24\">&laquo;24<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-koeln.de\/fileadmin\/sites\/strafrecht_kress\/Home\/Interview_ZEITonline_Niko.pdf\">Interview mit Gazeas [PDF &ndash; 107 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_25\" name=\"foot_25\">&laquo;25<\/a>] <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF\">Amtsblatt der Europa&#776;ischen Gemeinschaften [PDF &ndash; 512 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_26\" name=\"foot_26\">&laquo;26<\/a>] <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF\">Amtsblatt der Europa&#776;ischen Gemeinschaften [PDF &ndash; 512 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_27\" name=\"foot_27\">&laquo;27<\/a>] Vgl. Klug, RDV 2000, 212; Heil, DuD 2000, 444.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_28\" name=\"foot_28\">&laquo;28<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.medienpolitik.net\/2013\/08\/datenschutzdatenschutz-ist-keine-privatsache\/\">Dix &ndash; Datenschutz ist keine Privatsache<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_29\" name=\"foot_29\">&laquo;29<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.medienpolitik.net\/2013\/08\/datenschutzdatenschutz-ist-keine-privatsache\/\">Dix &ndash; Datenschutz ist keine Privatsache<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_30\" name=\"foot_30\">&laquo;30<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.medienpolitik.net\/2013\/08\/datenschutzdatenschutz-ist-keine-privatsache\">Vgl. etwa die Aussage von Dix<\/a>: &bdquo;F&uuml;r diesen Fall haben die europ&auml;ischen Aufsichtsbeh&ouml;rden nach den Entscheidungen der EU-Kommission das Recht und nach meiner Auffassung auch die Pflicht, keine weiteren Genehmigungen f&uuml;r den Datenexport in die USA zu erteilen und zu pr&uuml;fen, inwieweit genehmigungsfreie &Uuml;bermittlungen ausgesetzt werden m&uuml;ssen. Au&szlig;erdem hat die Europ&auml;ische Kommission selbst angek&uuml;ndigt, bis Ende des Jahres entscheiden zu wollen, ob das Safe-Harbor-Abkommen gek&uuml;ndigt werden soll.&ldquo;<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_31\" name=\"foot_31\">&laquo;31<\/a>] <em>Gola\/Schomerus<\/em>, Bundesdatenschutzgesetz, 11. Auflage 2012, &sect; 4 b Rn. 15.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_32\" name=\"foot_32\">&laquo;32<\/a>] <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Safe_Harbor\">Safe Harbor<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_33\" name=\"foot_33\">&laquo;33<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/11\/der-datenschutz-bietet-keine-handhabe-gegen-die-ueberwachungspraxis-der-geheimdienste.html\">Kritisch zum fehlleitenden Diskurs daher zu Recht Stadler<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_34\" name=\"foot_34\">&laquo;34<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.aktion-freiheitstattangst.org\/archiv\/articles\/3667-20130615-eu-hat-anti-fisa-vorauseilend-gestrichen.htm\">Dazu insbesondere<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_35\" name=\"foot_35\">&laquo;35<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.janalbrecht.eu\/fileadmin\/material\/Dokumente\/221013_DS-Pressebriefing_Dt..pdf\">The Greens &ndash; Datenschutzgrundverordnung in 10 Punkten [PDF &ndash; 33.4 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_36\" name=\"foot_36\">&laquo;36<\/a>] Der Entwurf findet sich <a href=\"http:\/\/www.janalbrecht.eu\/fileadmin\/material\/Dokumente\/DPR-Regulation-inofficial-consolidated-LIBE.pdf\">hier [PDF &ndash; 562 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_37\" name=\"foot_37\">&laquo;37<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.janalbrecht.eu\/fileadmin\/material\/Dokumente\/221013_DS-Pressebriefing_Dt..pdf\">The Greens &ndash; Datenschutzgrundverordnung in 10 Punkten [PDF &ndash; 33.4 KB]<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_38\" name=\"foot_38\">&laquo;38<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2013\/11\/der-datenschutz-bietet-keine-handhabe-gegen-die-ueberwachungspraxis-der-geheimdienste.html\">Internet Law &ndash; Der Datenschutz bietet keine Handhabe gegen die &Uuml;berwachungspraxis der Geheimdienste<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_39\" name=\"foot_39\">&laquo;39<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/berlin-und-washington-einig-no-spy-abkommen-kommt-bald-12645481.html\">FAZ &ndash; Berlin und Washington einig &ndash; &bdquo;No-Spy-Abkommen&ldquo; kommt bald<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_40\" name=\"foot_40\">&laquo;40<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/spionage-abkommen-mit-amerika-no-spy-12532238.html\">&Auml;hnlich die Einsch&auml;tzung von M&uuml;ller<\/a>: &bdquo;Wenn mit diesem &ndash; bisher nur angek&uuml;ndigten &ndash; Vertrag verboten wird, dass Nachrichtendienste Regierungsstellen, Botschaften und Beh&ouml;rden des anderen Staates aussp&auml;hen, wenn die Sammlung von Daten untersagt werden soll, die sich gegen die Interessen des anderen Landes richtet, dann w&auml;re das alles andere als eine Selbstverst&auml;ndlichkeit. Das gilt ebenso f&uuml;r den beabsichtigten Verzicht auf Wirtschaftsspionage sowie auf das Ausforschen geistigen Eigentums.&ldquo;<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_41\" name=\"foot_41\">&laquo;41<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/spionage-abkommen-mit-amerika-no-spy-12532238.html\">M&uuml;ller<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_42\" name=\"foot_42\">&laquo;42<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/nsa-affaere-wo-das-recht-endet-12639921.html\">Zitiert nach Bubrowski\/Bannas<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_43\" name=\"foot_43\">&laquo;43<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/nsa-affaere-wo-das-recht-endet-12639921.html\">FAZ &ndash; NSA-Aff&auml;re &ndash; Wo das Recht endet<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_44\" name=\"foot_44\">&laquo;44<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/berlin-und-washington-einig-no-spy-abkommen-kommt-bald-12645481.html\">FAZ &ndash; Berlin und Washington einig &ndash; &bdquo;No-Spy-Abkommen&ldquo; kommt bald<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_45\" name=\"foot_45\">&laquo;45<\/a>] <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/reaktion-auf-nsa-spionage-wie-die-eu-ihre-daten-schuetzen-koennte-1.1804087-2\">Sueddeutsche &ndash; Politisch peinlich, faktisch folgenlos<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA haben sich nach aller Voraussicht nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht. Auch wenn im Ergebnis absehbar keine Verurteilung der T&auml;ter vor deutschen Gerichten zu erwarten ist, aber schon die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft w&auml;re ein wichtiges Signal, das auch die Politik unter Druck setzen w&uuml;rde, die rechtswidrigen Zust&auml;nde nicht weiter<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19196\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[184,126],"tags":[850,901,315,1111,658],"class_list":["post-19196","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-ueberwachung","category-erosion-der-demokratie","tag-datenschutz","tag-geheimdienste","tag-merkel-angela","tag-snowden-edward","tag-vorratsdatenspeicherung"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19196","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19196"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19196\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19203,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19196\/revisions\/19203"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19196"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19196"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}