{"id":19260,"date":"2013-11-14T15:01:19","date_gmt":"2013-11-14T14:01:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260"},"modified":"2015-10-12T14:39:15","modified_gmt":"2015-10-12T12:39:15","slug":"fuer-eine-demokratische-und-soziale-hochschule-hochschulraete-zu-kuratorien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260","title":{"rendered":"\u201eF\u00fcr eine demokratische und soziale Hochschule &#8211; Hochschulr\u00e4te zu Kuratorien\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Referat von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong> auf einem Workshop des DGB zum Thema &bdquo;F&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule &ndash; Hochschulr&auml;te zu Kuratorien&ldquo; am 14. November 2013 in Berlin.<\/p><p>10 Thesen zur Kritik an Hochschulr&auml;ten, Vorschl&auml;ge f&uuml;r  eine neue Balance zwischen der institutionellen Autonomie der Hochschulen einerseits und der subjektiven, individuellen Wissenschaftsfreiheit der Hochschulangeh&ouml;rigen andererseits und drittens der demokratischer Verantwortung des Staates im Spannungsfeld der Freiheit von Forschung und Lehre.<br>\n<!--more--><br>\nErste Vorbemerkung:<\/p><p>Bis auf Bremen sehen alle L&auml;nderhochschulgesetze Hochschulr&auml;te vor. Brandenburg hat einen hochschul&uuml;bergreifenden Landeshochschulrat, Schleswig-Holstein hat einen gemeinsamen Universit&auml;tsrat nur f&uuml;r seine Universit&auml;ten. Die Organisationsstruktur und die Zusammensetzung der Hochschulr&auml;te sind unterschiedlich geregelt und ihre Kompetenzen gehen in den einzelnen L&auml;ndern unterschiedlich weit. Ich beziehe mich bei meinen 10 Thesen vor allem auf das sog. &bdquo;Hochschulfreiheitsgesetzes&ldquo; in Nordrhein-Westfalen. <\/p><p>Dies nicht nur deshalb weil ich mich dort als ehemaliger Staatssekret&auml;r mit der Entstehungsgeschichte und den gesetzlichen Bestimmungen am besten auskenne, sondern weil der damalige FDP-&bdquo;Innovationsminister&ldquo; Pinkwart, die Blaupause einer &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; aus dem bertelsmannschen Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) am konsequentesten umgesetzt hat.<\/p><p>Das den Hochschulr&auml;ten zugrundeliegende Leitbild der wettbewerbsgesteuerten ist jedoch l&auml;nder&uuml;bergreifend, dem neoliberalen Zeitgeist folgend &uuml;berall das Gleiche. <\/p><p>Zweite Vorbemerkung:<\/p><p>Ich habe angesichts des mir einger&auml;umten Zeitrahmens versucht meine Kritik in 10 knappe Thesen zusammenzufassen und ich bitte Sie als Auditorium und Frau Fugmann-Heesing  um Nachsicht f&uuml;r manche Zuspitzung.<\/p><p>Nach meinen Thesen m&ouml;chte ich gerne noch ein paar wenige Anmerkungen zu dem Ihnen mitversandten &bdquo;<a href=\"http:\/\/stifterverband.info\/wissenschaft_und_hochschule\/hochschulen_im_wettbewerb\/forum_hochschulraete\/positionspapier_2012\/liste_der_unterzeichner\/index.html\">Positionspapier der Vorsitzenden deutscher Hochschulr&auml;te<\/a>&ldquo; machen. <\/p><p>Damit ich nicht nur in der Kritik verharre, m&ouml;chte ich zum Schluss noch einige Vorschl&auml;ge andeuten, welche Rolle ich mir f&uuml;r eine &ndash; wie dann auch immer genannte &ndash; gesellschaftliche Beratungsstruktur f&uuml;r die Hochschulen vorstellen k&ouml;nnte.<\/p><ol type=\"i\">\n<li><strong>10 Thesen<\/strong><br>\nIch kann mich bei meinen Thesen in vielen Punkten an dem Beschluss des DGB Bundesvorstandes &bdquo;Mehr Demokratie statt &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.dgb.de\/themen\/++co++a9b97b12-9f37-11e1-506a-00188b4dc422\">unternehmerischer Hochschulr&auml;te!<\/a>&ldquo; vom 16. Mai 2012 orientieren. \n<ol>\n<li><strong>These: Paradigmenwechsel<\/strong>\n<p>Im Laufe der zur&uuml;ckliegenden Dekade wurde in Deutschland ein Systemwechsel von der sich selbstverwaltenden Gruppenuniversit&auml;t zur &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule vollzogen.<\/p>\n<p>Die Hochschulen wurden statt den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, den anonymen und angeblich objektiven &bdquo;Gesetzen&ldquo; des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt (Stichwort: Drittmitteleinwerbung) und der Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt (das war der Leitgedanke f&uuml;r die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren) unterstellt. Die Hochschulen sollen auf &bdquo;Quasi-M&auml;rkten agieren&ldquo; und &auml;hnliche Organisationsstrukturen wie Profitunternehmen haben (<a href=\"http:\/\/www.fachportalpaedagogik.de\/fis_bildung\/suche\/fis_set.html?FId=982315&amp;mstn=8\">So etwa auch Werner Nienh&uuml;ser, in Academic Capitalism?, 2012<\/a>)<\/p>\n<p>In der neuen &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule soll nicht mehr aufgrund von &bdquo;Entscheidungen in den Gremien&ldquo; (in denen nach einem weitverbreiteten Vorurteil nat&uuml;rlich nur &bdquo;blockiert&ldquo; wurde und &bdquo;demotivierende Bedingungen&ldquo; herrschten, so etwa der fr&uuml;here Innovationsminister Pinkwart in <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/070124_hochschulen.pdf\">&bdquo;Hochschulen auf neuen Wegen&ldquo; [PDF &ndash; 1.5 MB]<\/a> gehandelt, sondern es muss nach den Gesetzen des &bdquo;Wettbewerbs&ldquo; und der &bdquo;Konkurrenz&ldquo; auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt entschieden werden.<\/p>\n<p>Nicht nur die Universit&auml;t selbst soll &bdquo;unternehmerisch&ldquo; agieren, sondern auch die Lehrenden und Forschenden sollen zu &bdquo;Unternehmern innerhalb der unternehmerischen Hochschule&ldquo; werden.<\/p>\n<p>Horizontale oder Bottom-up-Strukturen demokratischer oder kooperativer Interessenvertretung mussten in diesem neuen Leitbild der Hochschulen von vertikalen, Top-down-Entscheidungsbefugnissen abgel&ouml;st werden.<\/p>\n<p>Die Hochschulleitungen sollten von der Spitze aus in alle Bereiche des Unternehmens &ndash; als &bdquo;Arbeitgeber und Dienstherr&ldquo; des &bdquo;Personals&ldquo; (ehemals Hochschullehrer genannt) und bis hinein in die &bdquo;Ausbildungsverh&auml;ltnisse&ldquo; (ehemals Studium genannt) &ndash; durchentscheiden k&ouml;nnen. Man braucht dazu sozusagen einen &bdquo;Chief Executive Officer&ldquo; als Pr&auml;sidenten, gegen dessen Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann. (So in &sect; 15 Abs. 2 Ziff. 3 HFG geregelt.)<\/p>\n<p>Die Qualit&auml;t einer Hochschule bestimmt sich nicht mehr aus ihrer wissenschaftlichen Anerkennung innerhalb der Scientific Community &ndash; also aus ihrem &acute;kulturellen Kapital` (Pierre Bourdieu) -, sondern in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule erweist sich Qualit&auml;t in der &bdquo;Konkurrenz mit ihresgleichen&ldquo; (Pinkwart a.a.O.). Und die Qualit&auml;t eines wissenschaftlichen Studiums l&auml;sst sich aus den Benchmarks von Hochschulrankings ableiten, die Qualit&auml;t der Forschung aus der H&ouml;he der Drittmitteleinwerbungen &ndash; also aus ganz handfestem Kapital.<\/p>\n<p>Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, m&uuml;ssen &ndash; dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend &ndash; der Staat aus dem Marktgeschehen m&ouml;glichst weitgehend herausgehalten werden.<br>\nDas Parlament ist allenfalls noch der Zahlmeister, der &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo;(!) gew&auml;hrt. <\/p>\n<p>Durch das nordrhein-westf&auml;lische &bdquo;Hochschulfreiheits&ldquo;-Gesetz ist die &uuml;berwiegende Mehrheit der Lehrenden und Studierenden gemessen an ihren fr&uuml;heren Forschungs- und Lernfreiheiten wesentlich &bdquo;unfreier&ldquo; geworden. Die akademische Selbstverwaltung wurde durch eine zentralistische Management- und Aufsichtsratsstruktur (nach dem Leitbild des New Public Managements) ersetzt. und die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule soll &ndash; jedenfalls de lege lata &ndash; von einem h&auml;lftig oder &uuml;berwiegend mit Externen besetzten, kontrolliert und gesteuert werden.<\/p><\/li>\n<li><strong>These:  Das Problem der Legitimation<\/strong>\n<p>An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als demokratische legitimierte rahmensetzende Organe wurde in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule &ndash; wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen &ndash; der Hochschulleitung ein frei schwebender Aufsichtsrat als &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; mit weitgehenden Kompetenzen vorgesetzt. <\/p>\n<p>Die Mitglieder des Hochschulrats sind &uuml;ber die gesamte f&uuml;nfj&auml;hrige Amtszeit keiner irgendwie demokratisch legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig. Sie k&ouml;nnen selbst bei pers&ouml;nlichen Verfehlungen weder abberufen noch abgew&auml;hlt werden. Sie k&ouml;nnen f&uuml;r Ihre oft tiefgreifenden und kostenintensiven Entscheidungen von niemand zur Verantwortung gezogen werden.<\/p>\n<p>Die Hochschulgesetze billigen dem demokratisch nicht legitimierten, weder parlamentarisch noch gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit rechenschaftspflichtigen und von der Hochschule nicht zur Verantwortung ziehbaren Hochschulrat Kompetenzen und Entscheidungsrechte zu, die sie dem demokratisch gew&auml;hlten Parlament und der demokratisch legitimierten Regierung entzogen haben. Ja noch mehr: Hochschulr&auml;ten wurden mehr Kompetenzen (&bdquo;Fachaufsicht&ldquo;) verliehen als der Staat gegen&uuml;ber den Hochschulen vor dem Systemwechsel  je hatte.<\/p>\n<p>Wenigstens einige dieser Defizite r&auml;umen inzwischen sogar die wichtigsten Protagonisten der Einrichtung von Hochschulr&auml;ten &ndash; n&auml;mlich das bertelsmannsche Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) und der Stifterverband f&uuml;r die Deutsche Wissenschaft &ndash; ein. In einem &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.stifterverband.info\/publikationen_und_podcasts\/positionen_dokumentationen\/handbuch_hochschulraete\/index.html\">Handbuch Hochschulr&auml;te<\/a>&ldquo; wird z.B. eine gesetzliche Regelung f&uuml;r eine Abberufung von Hochschulratsmitgliedern verlangt. Es wird weiter zugegeben, dass die Haftung der Mitglieder ungekl&auml;rt ist. Die Ehrenamtlichkeit konfligiere mit den zumeist weitreichenden Kompetenzen der Hochschulr&auml;te, deshalb sollten Hochschulratsmitglieder f&uuml;r einen &bdquo;individuellen Versicherungsschutz&ldquo; Sorge tragen; etwa in Form einer &bdquo;Directors and Officers Versicherung&ldquo;, wie das f&uuml;r das Management von Unternehmen &uuml;blich ist. Die Hochschulen sollen die entsprechenden Versicherungsbeitr&auml;ge &uuml;bernehmen.<\/p>\n<p>Und &ndash; weil in der neuen Hochschulwelt alles evaluiert werden muss &ndash; sollen sich die Hochschulr&auml;te einer &bdquo;externen Evaluation&ldquo; stellen. Au&szlig;erdem soll das Ministerium externen Hochschulratsmitgliedern zu Beginn ihrer T&auml;tigkeit einen Leitfaden &bdquo;in Form eines &bdquo;Starter-Kits-f&uuml;r Hochschulr&auml;te&ldquo; (so w&ouml;rtlich) zur Verf&uuml;gung stellen.<\/p>\n<p>Eine angemessene Verg&uuml;tung soll die Hochschule den Hochschulratsmitgliedern auch noch anbieten.<\/p>\n<p>Ich halte &ndash; mit Verlaub &ndash; diese Korrekturen eher f&uuml;r kabarettreif als f&uuml;r zielf&uuml;hrend.<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Das Problem  der Sachkompetenz<\/strong>\n<p>In einem Vergleich von 14 Bundesl&auml;ndern, in denen ein Hochschulrat in den Landesgesetzen vorgegeben ist, stehen den Hochschulr&auml;ten in NRW (und derzeit noch in Baden-W&uuml;rttemberg) besonders weitreichende Kompetenzen zu (Vgl. Bogumil et. al. Modernisierung der Universit&auml;ten, Berlin 2013, S. 87ff.) <\/p>\n<p>Die tiefgreifendsten Kompetenzen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Wahl der Mitglieder des Pr&auml;sidiums (nach &sect; 17 Abs. 1 und 2 und ihre Abwahl nach &sect; 17 Abs. 4);<\/li>\n<li>die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan (nach &sect; 16 Abs. 1 Satz 5) und zum Entwurf der Zielvereinbarung (nach &sect; 6 Abs. 2);<\/li>\n<li>die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschult&auml;tigkeit nach &sect; 5 Abs. 7 und zur einer &Uuml;bernahme weiterer Aufgaben nach &sect; 3 Abs. 6;<\/li>\n<li>und schlie&szlig;lich die Entlastung des Pr&auml;sidiums.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(Dazu geh&ouml;ren auch noch die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Pr&auml;sidiums nach &sect; 16 Abs. 3 und zu den Evaluationsberichten nach &sect; 7 Abs. 2 und 3; Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grunds&auml;tzlicher Bedeutung sind)<\/p>\n<p>Die Hochschulratsmitglieder m&ouml;gen zwar viel Engagement und Sympathie f&uuml;r &bdquo;ihre&ldquo; jeweilige Hochschule haben, doch sie m&uuml;ssen keinerlei fachliche oder rechtliche Kenntnisse besitzen, sie m&uuml;ssen noch nicht einmal mit dem Hochschulwesen vertraut sein. Sie sind ehrenamtlich t&auml;tig und m&uuml;ssen sich nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich vier Mal im Jahr treffen. Nach Macinkowski\/ Kohring (<a href=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/imperia\/md\/content\/kowi\/forschen\/ergebnisreport_organisation_oeffentlichkeit_hochschulen.pdf\">Organisation und &Ouml;ffentlichkeit von Hochschulen, M&uuml;nster 2013 S. 39 [PDF &ndash; 921 KB]<\/a>) nehmen Hochschulratsvertreter durchschnittlich zwischen 3,7 bis 4,1- mal im Jahr an Sitzungen teil und wenden zwischen 50,9 bis 73,2 Stunden im Jahr f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit auf.<br>\nDie Kontakte zu Hochschulvertretern sind relativ selten und finden ganz &uuml;berwiegend zur Hochschulleitung statt. (Marcinkowski, Frank\/ Kohring Matthias a.a.O.).<\/p>\n<p>In aller Regel haben Hochschulr&auml;te keinen eigenen planerischen Unterbau, der ihnen f&uuml;r ihre tiefgreifenden und weitreichenden Entscheidungen zuarbeiten k&ouml;nnte.<\/p>\n<p>Es bestehen &ndash; so auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf das nieders&auml;chsische Modell einer Stiftungshochschule &ndash; (w&ouml;rtlich) &bdquo;durchgreifende Zweifel&ldquo;, ob diese Aufsichtsr&auml;te die ihnen vom Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen fachlich und sachlich ausf&uuml;llen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>In der Praxis st&auml;rken Hochschulr&auml;te eher die Durchgriffsmacht der mit den Hochschulreformgesetzen ohnehin massiv gest&auml;rkten Hochschulleitungen gegen&uuml;ber den Hochschulangeh&ouml;rigen und den Gremien der Hochschule. <\/p>\n<p>Das ist &uuml;brigens einer der Gr&uuml;nde f&uuml;r die &uuml;berwiegend positiven Einstellungen der Hochschulleitung gegen&uuml;ber der Hochschulrats-Struktur.<\/p>\n<p>Auf der Basis von Befragungen von Mitgliedern der Hochschulleitungen, von Hochschulratsmitgliedern und Kanzlern kommt eine neuere Studie des bertelsmannschen CHE &uuml;ber das <a href=\"http:\/\/www.che.de\/downloads\/CHE_AP140_Strategie.pdf\">&bdquo;strategische Management&ldquo; [PDF &ndash; 1.7 MB]<\/a> an den Hochschulen zum Ergebnis, dass Hochschulr&auml;te zwar kaum &bdquo;fachlichen Impulse&ldquo; geben, <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8882\">aber daf&uuml;r die Macht h&auml;tten, Strategien einzufordern<\/a>.  <\/p>\n<p>Im Blick auf die fachlichen Impulse ergab sich nach dieser Befragung (so w&ouml;rtlich) &bdquo;ein klares negatives Urteil&ldquo; (S.90):<\/p>\n<blockquote><p>\n<em>&bdquo;Die gro&szlig;e Mehrheit der Interviewten berichtete, dass die Hochschulr&auml;te (hier vor allem die externen Mitglieder) fachlich wenig zur Strategie der Hochschule beitragen (teils wollen, teils) k&ouml;nnen&hellip;Gleichzeitig herrschte weitgehende Einigkeit dahingehend, dass es gar nicht w&uuml;nschenswert sei, dass die Hochschulr&auml;te sich inhaltlich in die Strategieentwicklung einschalten w&uuml;rden. Bei den Vertreter(inne)n aus anderen gesellschaftlichen Feldern bestehe ohnehin nur die Gefahr, dass sie Erfahrungen aus ihrem eigenen Umfeld oder ihrer eigenen Branche &uuml;berbewerteten&hellip; Die hochschulinternen Mitglieder des Hochschulrats wiederum verf&uuml;gen &uuml;ber den fachlichen Hintergrund, repr&auml;sentieren aber ebenfalls nur eine kleine Auswahl von Disziplinen und Bereichen. Daher sollte man auch von ihnen eher erwarten, dass sie sich mit inhaltlichen Beitr&auml;gen zur Strategie eher zur&uuml;ckhalten.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch Bogumil et al. stellen in ihrer 2013 erschienen Studie fest: <\/p>\n<blockquote><p>\n<em>&bdquo;Relativ gering sch&auml;tzen sie (die Hochschulr&auml;te (WL)) ihren Einfluss hingegen im Hinblick auf die finanziellen Entscheidungen (Haushaltsaufstellung und -f&uuml;hrung) und finanzrelevante Instrumente (formelgebundene Mittelvergabe) ein.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Anders sehe es jedoch bei der machtpolitischen Dimension aus:<\/p>\n<blockquote><p>\n<em>&bdquo;Hier gaben die meisten Gespr&auml;chspartner(innen), die &uuml;ber einschl&auml;gige Erfahrungen mit einem Hochschulrat verf&uuml;gen, an, dass der Hochschulrat eine wichtige Rolle spielen k&ouml;nne. Dabei geht es darum, dass er die Bedeutung der Strategie f&uuml;r die Hochschule &uuml;berhaupt unterstreichen kann, indem er eine Strategie einfordert und indem er regelm&auml;&szlig;ig die Berichte der Hochschulleitung an der Strategie misst und so die Hochschule insgesamt st&auml;rker auf die Notwendigkeit eines strategischen Hochschulmanagements einstimmt. Daneben k&ouml;nne der Hochschulrat mitunter auch bei der Durchsetzung der Strategie gegen&uuml;ber dem Ministerium hilfreich mitwirken.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Wenn aber selbst einer der &bdquo;Erfinder&ldquo; der Hochschulr&auml;te&ldquo;, das CHE, zu dem Befund kommt, dass die Hochschulr&auml;te zwar viel Macht haben, aber fachlich eher wenig zu einer Hochschulstrategie beitragen (k&ouml;nnen), dann stellt sich umso mehr die Frage, warum ihnen in den Hochschulgesetzen nach wie vor die Kompetenz einger&auml;umt bleibt, &uuml;ber die strategische Ausrichtung einer Hochschule zu entscheiden und dar&uuml;ber hinaus die &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Dass &ndash; wie von Hochschulratsmitgliedern immer wieder betont wird &ndash; die gesetzlichen Kompetenzen von den Hochschulr&auml;ten nicht ausgesch&ouml;pft werden, sondern diese ihre Funktion eher als &bdquo;Berater&ldquo; oder &bdquo;Unterst&uuml;tzer&ldquo; verstehen, &auml;ndert an der Rechtslage nichts. Im Gegenteil, diese Praxis spricht f&uuml;r eine &Auml;nderung der Gesetze.<\/p>\n<p>Ich bin selbst Mitglied in einem Hochschulrat einer Hochschule und habe so seit &uuml;ber 8 Jahren Erfahrungen mit einem solchen &bdquo;Aufsichtsrat&ldquo; sammeln k&ouml;nnen:<br>\nDabei bin ich zur festen &Uuml;berzeugung gelangt: Ein ehrenamtlicher Hochschulrat ist mit den ihm per Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen in aller Regel schlicht &uuml;berfordert.<\/p>\n<p>Die jeweiligen Entscheidungen leiten sich allenfalls aus dem jeweils pers&ouml;nlichen Vorurteil oder der &bdquo;Erfahrung aus ihrem eigenen Umfeld&ldquo; ab oder: man folgt lieber gleich dem Vorschlag des Pr&auml;sidiums der Hochschule.<\/p>\n<p>In der ganz &uuml;berwiegenden Zahl der zu treffenden Entscheidungen hat das hauptamtliche Pr&auml;sidium einen nicht einholbaren Informationsvorsprung und kennt die m&ouml;glichen Handlungsoptionen erheblich besser als zumindest jedes externe Mitglied des Hochschulrates.<\/p>\n<p>Etliche Pr&auml;sidenten haben sich dadurch zu Alleinherrschern bzw. zu patriarchalischen Unternehmerpers&ouml;nlichkeiten entwickelt.<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Das Problem der Pluralit&auml;t<\/strong>\n<p>Hochschulr&auml;te arbeiten weder transparent noch sind sie repr&auml;sentativ zusammengesetzt. <\/p>\n<p>Nach der j&uuml;ngsten Erhebung durch Bogumil et al. ordnen sich 41 % der Befragten Hochschulratsmitglieder dem Bereich Wissenschaft zu. Es k&ouml;nne also angenommen werden, dass eine &bdquo;Orientierung an den Normen und Interessen des Wissenschaftssystems&ldquo; bestehe (S. 93f.), dass damit aber eben nicht gesellschaftliche Perspektiven und Kompetenzen eingebracht werden.<\/p>\n<p>Die am zweith&auml;ufigsten vertretene Gruppe bilden Personen aus der Wirtschaft mit 36%, davon wiederum 78% von Gro&szlig;unternehmen. Aber vor allem: &bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo; aus der Wirtschaft stellen nahezu die H&auml;lfte aller Hochschulratsvorsitzenden. Arbeitnehmer oder andere Repr&auml;sentanten anderer gesellschaftlichen Gruppen sind nur zu einem winzigen Bruchteil vertreten. Der Anteil von Ruhest&auml;ndlern ist hoch. Von einer angemessenen Repr&auml;sentanz &ndash; wie es so sch&ouml;n hei&szlig;t &ndash; &bdquo;wichtiger F&uuml;rsprecher in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft&ldquo; in den Hochschulr&auml;ten kann also kaum die Rede sein. <\/p>\n<p>In Abwandlung zur Kritik an US-Hochschul-Boards &bdquo;white, wealthy, businessmen&ldquo; k&ouml;nnte man bei uns sagen die Aufsichtsr&auml;te sind &uuml;berwiegend &bdquo;old, wealthy, businessmen, masculine&ldquo;.<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Wir haben es mit einer &bdquo;funktionellen Privatisierung&ldquo; der Hochschulen zu tun<\/strong>\n<p>Da Wettbewerb und Konkurrenz das entscheidende Steuerungsinstrument sein sollen, steuern vor allem die zus&auml;tzlich auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt einzuwerbenden Mittel &ndash;  also eine die staatliche Grundfinanzierung erg&auml;nzende Finanzierung &ndash; das nach wie vor ganz &uuml;berwiegend staatlich finanzierte Unternehmen Hochschule. <\/p>\n<p>Bei der Hochschulratsstruktur handelt es sich um eine nach dem deutschen &ouml;ffentlichen Recht singul&auml;re Organisationsform.<\/p>\n<p>Es geht nicht etwa um eine nach dem Verwaltungsrecht &uuml;bliche Auslagerung einer &ouml;ffentlichen Aufgabe in eine mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungsk&ouml;rperschaft, sondern um eine im demokratischen Verwaltungsstaat bisher unbekannte &bdquo;Zerfaserung&ldquo; von Staatlichkeit bei einer gleichzeitigen &bdquo;Erosion der klassischen Verb&auml;ndebeteiligung&ldquo; und einer Verschiebung der &bdquo;Organisationsverantwortung&ldquo; hin zu einigen wenigen &bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo;, die niemand rechenschaftspflichtig sind. <\/p>\n<p>Und diese Machtverschiebung geht zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repr&auml;sentation der gesellschaftlichen Interessen und vor allem auch zu Ungunsten der Selbstverwaltung der Hochschule.<br>\n(<a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/pdf_fof\/S-2007-981-5-1.pdf\">So auch J&ouml;rg Bogumil, Rolf G. Heinze, Stephan Grohs, Sascha Gerber, Hochschulr&auml;te als neues Steuerungsinstrument? Eine empirische Analyse der Mitglieder und Aufgabenbereiche, 2007, Studie im Auftrag der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung [PDF &ndash; 481 KB]<\/a>)<\/p>\n<p>Die einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft nachgebildete Aufsichtsratsstruktur der Hochschulr&auml;te kommt einer &bdquo;funktionellen Privatisierung&ldquo; der &ouml;ffentlichen und staatlich nur noch &bdquo;bezuschussten&ldquo; Hochschulen gleich. Die &ouml;ffentlichen Hochschulen werden zwar noch staatlich subventioniert, Die &bdquo;Differenz zwischen staatlicher und privater Hochschultr&auml;gerschaft&ldquo; verliert an Bedeutung. <\/p>\n<p>Das meine nicht nur ich, sondern eine Studie des Instituts f&uuml;r Hochschulforschung in Halle und selbst eine Studie von McKinsey f&uuml;r den Stifterverband kommen zu diesem Urteil. <\/p>\n<p>(Siehe <a href=\"http:\/\/stifterverband.info\/publikationen_und_podcasts\/positionen_dokumentationen\/private_hochschulen\/index.html\">Enrique Fern&aacute;ndez Darraz, Gero Lenhardt, Robert D. Reisz, Manfred Stock, Hochschulprivatisierung und akademische Freiheit, hrsg. vom Institut f&uuml;r Hochschulforschung (HoF) 2010; &auml;hnlich auch &bdquo;Rolle und Zukunft privater Hochschulen in Deutschland&ldquo;, eine Studie des Stifterverbands in Kooperation mit McKinsey &amp; Company [PDF &ndash; 3.7 MB]<\/a>).<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Die  Umdeutung der Hochschulautonomie auf eine autonome Leitungsstruktur<\/strong>\n<p>Das der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; zugrunde liegende Hochschul-Autonomie-Verst&auml;ndnis, n&auml;mlich der &bdquo;St&auml;rkung der Hochschule als Organisation&ldquo; bezieht die &bdquo;Autonomie&ldquo; im Wesentlichen auf die &bdquo;Institution&ldquo; Hochschule und dabei faktisch vor allem auf die Leitungsebene. Diese Verengung des grundgesetzlichen Autonomiebegriffs auf die Institution tangiert aber das prim&auml;re &bdquo;subjektive&ldquo;, Freiheitsgrundrecht der Hochschulangeh&ouml;rigen als eigentliche Tr&auml;ger der Wissenschaftsfreiheit und der daraus abgeleiteten Selbstverwaltungsrechte.<\/p>\n<p>Nach der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts gew&auml;hrt Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes in der Tradition der Aufkl&auml;rung zum einen jedem, der wissenschaftlich t&auml;tig ist (Wissenschaftler) oder werden will (Studierende), ein individuelles Freiheits- und Teilhaberecht. Aus diesem prim&auml;ren individuellen Freiheitsrecht leitet das Bundesverfassungsgericht eine institutionelle Garantie der Hochschule ab. Man spricht auch vom &bdquo;Doppelcharakter&ldquo; der Wissenschaftsfreiheit. Die Hochschule selbst ist wohlgemerkt nicht Grundrechtstr&auml;ger!<\/p>\n<p>Damit sich Forschung und Lehre ungehindert in dem Bem&uuml;hen um Wahrheit entfalten k&ouml;nnen, ist die (Hochschul-)Wissenschaft zu einem von staatlicher Bevormundung freien Bereich autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers und damit mittelbar auch der Institution Hochschule erkl&auml;rt worden. Dem liegt (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) der Gedanke zu Grunde, dass &ldquo;gerade eine von gesellschaftlichen N&uuml;tzlichkeits- und politischen Zweckm&auml;&szlig;igkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft am besten dient&rdquo; (BVerfGE 47, 327 (370)).<\/p>\n<p>Die institutionelle Autonomie gegen&uuml;ber dem Staat hat ihre Begr&uuml;ndung darin, dass die staatlich finanzierten Hochschulen einen Ort bieten sollten, an dem sich frei von staatlichen oder politischen Interessen die Gesellschaft selbst zum Gegenstand ihres kritischen Denkens macht. Hochschulen sollten, wie Parsons das ausdr&uuml;ckte, als &bdquo;Treuh&auml;nder der Gesellschaft&ldquo; fungieren. Und um das leisten zu k&ouml;nnen sollten sie von den gesellschaftlichen Verh&auml;ltnissen und Interessen, die sie ja gerade aufkl&auml;ren sollen, unabh&auml;ngig sein. Das ist der eigentliche Sinn der Hochschulautonomie.<\/p>\n<p>Das Leitbild der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; wechselt diesen auf die individuelle Wissenschaftsfreiheit und nur mittelbar als &bdquo;institutionelle Garantie&ldquo; auch auf die Hochschule bezogenen Autonomiebegriff und verengt ihn auf die Institution Hochschule, ja noch mehr auf die Hochschulleitung.<\/p>\n<p>Zugespitzt k&ouml;nnte man sagen: Die Institution Hochschule wurde &bdquo;autonom&ldquo; von Staat und Parlament und heteronom einem Hochschulrat unterstellt.<\/p><\/li>\n<p><strong>These: Versto&szlig; gegen die Wissenschaftsfreiheit nach dem GG<\/strong><\/p>\n<li>Ich sehe &ndash; jedenfalls im NRW- &bdquo;Hochschulfreiheitsgesetz&ldquo; einen Versto&szlig; gegen die Wissenschaftsfreiheit. Ich schlie&szlig;e mich im meinem Urteil weitgehend einem in einer Dissertation <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6979\">niedergelegten Rechtsgutachten von Thomas Horst<\/a> an, wonach zumindest das NRW-Modell der Hochschulr&auml;te den Anforderungen, die nach Art. 5 Abs. 3 S. 1GG an eine wissenschaftsad&auml;quate Teilhabe der betroffenen Hochschulangeh&ouml;rigen zu stellen sind, nicht gen&uuml;gt.\n<p>Dies betrifft vor allem die in &sect; 17 Abs. 3 S. 2 HG NRW normierte M&ouml;glichkeit des Hochschulrats, die vom Senat versagte Zustimmung f&uuml;r die Wahl der Hochschulleitung mit 2\/3 bzw. 3\/4- Mehrheit zu ersetzen.<\/p>\n<p>Verfassungsrechtlich problematisch ist dar&uuml;ber hinaus die derzeitige Rechtslage zum Abschluss von Zielvereinbarungen. &bdquo;Sie garantiert der Gruppe der Hochschullehrer beim wissenschaftsrelevanten Prozess zum Abschluss von Zielvereinbarungen (&sect; 21 Abs. 1 Ziff. 2.) nicht den vom Bundesverfassungsgericht geforderten &bdquo;hinreichenden Einfluss&ldquo; (Thomas Horst, Zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Regelungen des Hochschulgesetzes NRW &uuml;ber den Hochschulrat, Hamburg 2010). Die subjektiven Grundrechtstr&auml;ger haben dabei keine hinreichende verfahrensbezogene oder inhaltliche M&ouml;glichkeit mehr, eine Gef&auml;hrdung ihrer individuellen Wissenschaftsfreiheit effektiv abzuwehren (&Auml;hnlich auch Bogumil et al. a.a.O. S.63).<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Versto&szlig; gegen die Selbstverwaltungsgarantie nach der LV NRW<\/strong>\n<p>Das HG NRW verst&ouml;&szlig;t zus&auml;tzlich gegen die Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 16 Abs. 1 der LV NRW. Diese Garantie gibt es auch in den meisten anderen Landesverfassungen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut des &sect; 9 Abs. 1 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 S. 1 HG NRW ist der Hochschulrat materiell kein Selbstverwaltungsorgan. Es fehlt ihm das Element der &bdquo;Betroffenenteilnahme&ldquo; und es fehlt der legitimatorische Bezug zu den Betroffenen, da insbesondere auch die Amtsbestellung des Hochschulrats nicht (allein) durch die K&ouml;rperschaft Hochschule selbst erfolgt.<\/p>\n<p>Sowohl bei h&auml;lftiger Besetzung des Hochschulrats und schon gar bei seiner rein hochschulexterner Besetzung (&sect; 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 i.V.m. &sect; 21 Abs. 6 S. 2 HG NRW)<br>\nEs besteht kein &bdquo;universit&auml;res Gegengewicht&ldquo;, welches einer Entscheidung der externen Hochschulratsmitglieder gegen&uuml;bersteht.<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Die  Dienstherrneigenschaft verst&ouml;&szlig;t gegen das Gebot einer funktionsgerechten Organisationsstruktur<\/strong>\n<p>&Uuml;ber die verfassungsrechtliche Problematik der bestehenden Regelungen zum Hochschulrat hinaus verst&ouml;&szlig;t u.a. auch die &sect; 33 Abs. 2 S. 3 HG NRW vorgesehene   &bdquo;Dienstherreneigenschaft&ldquo; des Hochschulrats gegen den Grundsatz einer funktionsgerechten Organstruktur. <\/p>\n<p>Als (ehrenamtlicher) oberster Dienstbeh&ouml;rde kommen dem Hochschulrat Entscheidungen z.B. auch in Bezug auf das Beamtenverh&auml;ltnis zu &ndash; bis hin zu disziplinarrechtlichen Ma&szlig;nahmen. Dass dies nicht funktionsgerecht sein kann, ist weitgehend anerkannt.<\/p>\n<p>Inzwischen haben sogar nahezu alle Hochschulr&auml;te versucht (Horst, Zeitschrift f&uuml;r Beamtenrecht  9\/2011, S. 289ff.) diese Kompetenzen entgegen dem geltenden Recht auf die Rektorate zu delegieren.<\/p><\/li>\n<li><strong>These: Widerspruch zu den &bdquo;professionskulturellen&ldquo; Bedingungen einer  freien Wissenschaft<\/strong>\n<p>Was aber f&uuml;r die Sache der Wissenschaft noch wichtiger ist:<br>\nJenseits der rechtlichen Bewertung widerspricht die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule mit ihrer Aufsichtsratsstruktur den &bdquo;professionskulturellen&ldquo; Bedingungen einer freien Wissenschaft. Sie ist wissenschaftlicher Kreativit&auml;t nicht f&ouml;rderlich sondern konterkariert eher das vorgegebene Ziel wissenschaftlicher Qualit&auml;t und l&auml;uft Gefahr wissenschaftliche Innovation zu erschweren.<\/p>\n<p>Das ist auch das Ergebnis einer empirischen Studie von D&ouml;rre und Neis an der Friedrich-Schiller-Uni in Jena. &Uuml;brigens der bisher einzig mir bekannte empirische Untersuchung, die die ansonsten st&auml;ndig nur behaupteten Erfolge der neuen Hochschulstruktur in Frage stellt.<\/p>\n<p>(<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7183\">Klaus D&ouml;rre, Matthias Neis, Das Dilemma der unternehmerischen Hochschule, Hochschulen zwischen Wissensproduktion und Marktzwang, edition sigma, 2010<\/a>)<\/p>\n<p>Der Bamberger Soziologe Richard M&uuml;nch (Siehe dazu auch <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16573\">Richard M&uuml;nch, Unternehmen Universit&auml;t &ndash; Wie die manageriale Revolution die akademische Forschung und Lehre ver&auml;ndert<\/a>) beschreibt die &Ouml;konomisierung der Wissenschaft in Anlehnung an die in Amerika stattfindende Debatte als Trend zu einem &bdquo;akademischen Kapitalismus&ldquo; wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p>\n<em>&bdquo;Die unternehmerische Universit&auml;t entmachtet die wissenschaftliche und die akademische Gemeinschaft und die Fachgesellschaften als Treuh&auml;nder des Erkenntnisfortschritts im inneren Kern der Wissenschaft und der Wissensvermittlung und in ihrem Au&szlig;enverh&auml;ltnis zur Gesellschaft. Die kollektive Suche nach Erkenntnis als Kollektivgut und der kollektive Prozess der Bildung und des Wissenstransfers in die Gesellschaft in der Hand der wissenschaftlichen und der akademischen Gemeinschaft sowie der einzelnen Fachgesellschaften wird von der privatisierten Nutzung des Erkenntnisfortschritts, der Bildung und des Wissenstransfers durch unternehmerische Universit&auml;ten im Wettbewerb um Marktanteile abgel&ouml;st&ldquo;.<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Sogar die These, dass die &bdquo;unternehmerische Hochschule&ldquo; unternehmerisch erfolgreich sei, wird in der empirischen Studie von D&ouml;rre\/Neis (S. 153) in Frage gestellt: Die Studie kommt zum Ergebnis: <\/p>\n<blockquote><p>\n<em>&bdquo;Einseitig an messbaren Effizienz- und Wettbewerbskriterien ausgerichtete Steuerungssysteme, wie sie den Leitbildern der unternehmerischen Universit&auml;t und eines academic capitalism entsprechen, laufen Gefahr, das Gegenteil von dem zu produzieren, was sie eigentlich beabsichtigen. Sie k&ouml;nnen Innovationen erschweren, ja geradezu blockieren.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Denn Innovationen entst&uuml;nden innerhalb der Universit&auml;t als Ergebnis weitgehend ungeplanter Prozesse in Nischen, die sich einer direkten Kontrolle entz&ouml;gen. Sie beruhten auf kollektivem Lernen, setzten Vertrauen und gegenseitige Anerkennung voraus. &bdquo;Das Regime von McKinsey und Co&ldquo; beeintr&auml;chtige geradezu die Funktionsf&auml;higkeit der &bdquo;Herzkammer des Kapitalismus&ldquo;, n&auml;mlich sein Innovationssystem.<\/p>\n<p>Was dar&uuml;ber hinaus h&auml;ufig &uuml;bersehen und vernachl&auml;ssigt wird, ist die nicht zu &uuml;bersehende Tatsache, dass die Lehre gegen&uuml;ber der Forschung an Boden verliert. Um mehr Drittmittel einzuwerben, werden z.B. bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen immer h&auml;ufiger deutliche Reduzierungen bei den Lehrdeputaten gew&auml;hrt. Die erkennbare Gef&auml;hrdung der Gleichrangigkeit der Lehre hat inzwischen sogar den Stifterverband f&uuml;r die Deutsche Wissenschaft und die Kultusministerkonferenz veranlasst den Wettbewerb &bdquo;Exzellente Lehre&ldquo; auszuloben. Die Dotierung mit gerade einmal zehn Millionen Euro hat allerdings bestenfalls symbolische Bedeutung. Und mit dem ab Wintersemester 2011\/2012 gestarteten &bdquo;Qualit&auml;tspakt Lehre&ldquo; d&uuml;rften allenfalls die L&uuml;cken gestopft werden, die aus der stark gestiegenen Studierendenzahl aufgetreten sind. (Vgl. <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Hartmann<\/a>)<\/p>\n<p>Im &Uuml;brigen: Zwischen den Hochschulleitungen und der Professorenschaft scheint es im Hinblick auf den Wettbewerb um Drittmittel und um Exzellenz deutlich unterschiedliche Wahrnehmungen zu geben: Nach einer Umfrage des &bdquo;Instituts f&uuml;r Forschungsinformation und Qualit&auml;tssicherung&ldquo; in deren Rahmen mehrere tausend Professoren\/innen befragt wurden sahen knapp 30 Prozent der Befragten die Exzellenzinitiative als &bdquo;&uuml;berhaupt nicht&ldquo; und weitere fast 27 Prozent &bdquo;eher ungeeignet&ldquo; an, den Wissenschaftsstandort zu st&auml;rken (Vgl. Hartmann a.a.O.)<\/p><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Kurze Anmerkungen zum &bdquo;Positionspapier der Vorsitzenden deutscher Hochschulr&auml;te&ldquo;<\/strong><br>\nIn einigen Bundesl&auml;ndern hat in den letzten Jahren ein politischer Wechsel stattgefunden. In Baden-W&uuml;rttemberg, in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen gibt es auf politischer Ebene &Uuml;berlegungen, die Hochschulgesetze zu novellieren und die Aufsichtsr&auml;te &uuml;ber die &bdquo;Hochschul-Unternehmen&ldquo;, wenn nicht abzuschaffen, so doch zumindest ihre Rolle als &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; in Frage zu stellen.<br>\nDie NRW-Wissenschaftsministerin hat vorgestern einen Referentenentwurf f&uuml;r ein Hochschulzukunftsgesetz vorgestellt.\n<p>Was liegt also f&uuml;r die Bef&uuml;rworter der Hochschulr&auml;te n&auml;her, als eine Gegenoffensive zu starten. <\/p>\n<p>Das Positionspapier wurde zun&auml;chst von Hochschulratsvorsitzenden entwickelt und unterzeichnet, die sich im Forum Hochschulr&auml;te einer von der Heinz Nixdorf Stiftung und dem Stifterverband f&uuml;r die Deutsche Wissenschaft in Kooperation mit dem bertelsmannschen Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) als Plattform zusammengefunden haben. Diese Austauschplattform f&uuml;r Hochschulratsmitglieder wird also von dezidierten Bef&uuml;rwortern der Hochschulratsstruktur getragen und ist insofern parteilich.<br>\nEs wurden also &ndash; bildlich gesagt &ndash; die Fr&ouml;sche befragt, ob der Sumpf trocken gelegt werden soll. <\/p>\n<p>Es w&auml;re im &Uuml;brigen eine bemerkenswerte und h&ouml;chst selten zu beobachtende Tatsache, wenn die das &bdquo;Positionspapier&ldquo; unterzeichnenden Vorsitzenden der Hochschulr&auml;te ihre eigene Funktion in Frage stellen w&uuml;rden. Es ist vielmehr umgekehrt so, dass dieses Papier eine politische Einlassung voller unkritischem Selbstlob f&uuml;r die eigene T&auml;tigkeit darstellt. Hier spiegelt sich das f&uuml;r einmal eingerichtete Institutionen typische Beharrungsverhalten wider.<\/p>\n<p>Auffallend ist, dass die Selbsteinsch&auml;tzung der strategischen Kompetenz durch die Hochschulratsmitglieder erheblich h&ouml;her liegt als die Einsch&auml;tzungen durch die Hochschulleitungen und schon gar durch die Hochschullehrer im Senat. Marcinkowski\/Kohring (a.a.O) schreiben: &bdquo;Statistisch gesehen scheint in erster Linie ein Effekt einer besonders hohen Selbstwertsch&auml;tzung des Hochschulrats vorzuliegen.&ldquo; (Ebd. S. 46)<\/p>\n<p>Es ist auch nur zu selbstverst&auml;ndlich, dass die Hochschulleitungen, die im Hochschulgesetz verankerte Managementstruktur verteidigen. Wer w&uuml;rde schon eine einmal durch Gesetz einger&auml;umte Machtstellung gerne wieder in Frage stellen lassen wollen.<\/p>\n<p>Es ist deshalb nicht weiter erstaunlich, dass die Hochschulratsvorsitzenden von &bdquo;einem durchaus erfolgreichen Organisationsmodell sprechen, das dazu beitr&auml;gt, die Hochschullandschaft positiv zu ver&auml;ndern. Aus den Modellen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre lassen sich inzwischen erste konkrete Erfolgsfaktoren identifizieren&ldquo;.<br>\nDie Behauptung vom Erfolg der Hochschulratsstruktur, wird nicht dadurch richtiger, dass sie st&auml;ndig wiederholt wird. <\/p>\n<p>Wie &uuml;blich bei den Anh&auml;ngern der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; wird deren &bdquo;Qualit&auml;t&ldquo; und &bdquo;Erfolg&ldquo; einfach so in den Raum gestellt. Das, obwohl es bisher keinen einzigen begr&uuml;ndeten Nachweis f&uuml;r eine solche Qualit&auml;tssteigerung gibt. Befunde, die das Gegenteil anzeigen habe ich schon erw&auml;hnt.<\/p>\n<p>F&uuml;r NRW habe ich mir die angeblichen Erfolge genauer angesehen, ich kann an dieser Stelle nur mein Fazit zusammenfassen:  <\/p>\n<p>Weder das F&ouml;rder-Ranking der DFG, also der Vergleich der Bewilligungsvolumen f&uuml;r die Forschung an den NRW-Hochschulen ((Vgl. <a href=\"http:\/\/www.dfg.de\/download\/pdf\/dfg_im_profil\/evaluation_statistik\/ranking\/ranking_2009\/gesamtbericht.pdf\">z.B. Tabelle 3-1 des F&ouml;rder-Rankings 2009 der Deutschen Forschungsgemeinschaft [PDF &ndash; 32 MB]<\/a>), noch die Exzellenzinitiative k&ouml;nnen als eindeutiger Beleg f&uuml;r die Behauptung einer generellen Verbesserung der Wettbewerbsf&auml;higkeit der NRW-Hochschulen dienen. Die Ergebnisse der Exzellenzinitiative bei der die RWTH Aachen ihren Exzellenzstatus behaupten und die Universit&auml;t K&ouml;ln hinzugekommen ist, und wonach drei Exzellenzcluster in NRW mehr eingeworben wurden, sind zwar erfreulich, sie best&auml;tigten allerdings nur den allgemeinen Trend zur &bdquo;Elitef&ouml;rderung&ldquo;, der das prinzipiell auf interner Gleichheit beruhende traditionelle Universit&auml;tssystem in Richtung auf eine deutliche vertikale Differenzierung aufzubrechen droht. Dadurch wurden die bestehenden Unterschiede zwischen den Universit&auml;ten entscheidend versch&auml;rft und eine &bdquo;symbolische Hierarchisierung&ldquo; der Hochschullandschaft vorangetrieben. (Siehe dazu <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Michael Hartmann, Die Exzellenzinitiative und die Hierarchisierung des deutschen Hochschulsystems<\/a>)<\/p>\n<p>Entgegen der allgemeinen Darstellung, wonach es nur &bdquo;Gewinner&ldquo; gebe, gibt es un&uuml;bersehbar auch klare Verlierer, bei einer gleichzeitigen Konzentration der Forschungsmittelvergabe auf einige wenige sog. &bdquo;f&uuml;hrende&ldquo; Hochschulen. (Allein von 2009 auf 2010 konnten die Drittmitteleinnahmen der RWTH noch einmal um 13,6 Prozent auf nun 258 Mio. Euro gesteigert werden.)<\/p>\n<p>Wenn der Trend mit &bdquo;symbolischen Gewinnern&ldquo; und einer umgekehrten &bdquo;Verliererdynamik&ldquo; anh&auml;lt, wird man im Ergebnis in peripheren Regionen eben vornehmlich auch periphere Universit&auml;ten finden (Klaus D&ouml;rre, Matthias Neis, Das Dilemma der unternehmerischen Hochschule, Hochschulen zwischen Wissensproduktion und Marktzwang, edition sigma, 2010, S. 148.)<\/p>\n<p>Gestatten Sie mir noch einige weitere kritische Anmerkungen zu diesem  &bdquo;Positionspapier&ldquo;:<\/p>\n<p>Es ist h&ouml;chst bemerkenswert, dass gerade diejenigen, denen der Umbruch der Hochschulen bisher nicht schnell genug vor sich gehen konnten, pl&ouml;tzlich &bdquo;stabile Rahmenbedingungen&ldquo; f&uuml;r die Hochschulen und die Verstetigung &bdquo;guter Praxis&ldquo; verlangen. Zyklische Ver&auml;nderungen, je nach politischer Mehrheit, schadeten der &bdquo;kontinuierlichen Qualit&auml;tsentwicklung in Forschung und Lehre&ldquo;. Nachdem nun im Hau-Ruck-Verfahren eine Reform nach der anderen den Hochschulen von au&szlig;en &uuml;bergest&uuml;lpt worden ist, verweigert man nunmehr jede Korrektur.<\/p>\n<p>&bdquo;Hochschulr&auml;te sind unabdingbare Organe einer autonomen Hochschule&ldquo;, wird hier sozusagen als absolute Wahrheit und keinen Widerspruch duldend in den Raum gestellt. Man fragt sich, ob es in fr&uuml;heren Zeiten etwa keine Wissenschaftsfreiheit und keine autonome Wissenschaft gegeben hat. Es ist bezeichnend, dass das subjektive Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit f&uuml;r die Hochschulwissenschaftler, das erst mittelbar eine institutionelle Autonomie der Hochschule begr&uuml;ndet, im gesamten Text nicht vorkommt. Es geht den Hochschulratsvorsitzenden erkennbar auch nicht um Forschung und Lehre, es geht um die Verteidigung von Machtstrukturen. Der Begriff der &bdquo;Autonomie&ldquo; wird von der Wissenschaft abgel&ouml;st und umgedeutet auf ein im Wettbewerb agierendes Unternehmen Hochschule, das von Unternehmensaufsichtsr&auml;ten gesteuert wird, die noch nicht einmal als Share-Holder ein Risiko tragen.<\/p>\n<p>Es gibt offenbar nichts Sch&ouml;neres f&uuml;r die sich selbst f&uuml;r &bdquo;kompetent&ldquo; und &bdquo;erfahren&ldquo; erachtenden Hochschulratsvorsitzenden meist nach Beendigung ihrer beruflichen Karriere noch einmal ohne jedes Risiko &uuml;ber Steuermittel entscheiden zu k&ouml;nnen. Die Hochschule wird so zur Besch&auml;ftigungstherapie von im Ruhestand befindlichen oder im Ehrenamt t&auml;tigen Ersatz-Aufsichtsbeamten.<\/p>\n<p>Nur einen Punkt m&ouml;chte ich noch aufgreifen.<br>\nEs hei&szlig;t z.B. in dem Positionspapier:<br>\n&bdquo;Mit von Partikularinteressen unabh&auml;ngigem Blick k&ouml;nnen Hochschulr&auml;te die Eigenverantwortung, Strategieorientierung und Entscheidungsf&auml;higkeit der Hochschulen nach innen wie au&szlig;en unterst&uuml;tzen.&ldquo; <\/p>\n<p>Die Hochschulratsvorsitzenden erkl&auml;ren sich sozusagen unabh&auml;ngig von &bdquo;Partikularinteressen&ldquo;, sie erheben sich zu objektiven, interessensneutralen &Uuml;bermenschen. <\/p>\n<p>&bdquo;Mitglieder eines Hochschulrats sind alleine der Hochschule und nicht einzelnen Interessen verpflichtet.&ldquo; Die Unterzeichner des Positionspapiers halten sich also jenseits von einzelnen Interessen stehend. Sie haben sich auf wundersame Weise losgel&ouml;st von ihren politischen Einstellungen, ihrer beruflichen Pr&auml;gung oder den Institutionen, denen sie noch beruflich verpflichtet sind. Ja sie wollen sogar &bdquo;proaktiv&ldquo; gegen jede &bdquo;Befangenheit&ldquo; und &bdquo;jede Art von Loyalit&auml;tskonflikten&ldquo; angehen.<\/p>\n<p>&bdquo;Gruppenrepr&auml;sentanz&ldquo; oder pluralistische &bdquo;Proporzvorgaben&ldquo; politisierten nur unn&ouml;tig und l&auml;hmten, meinen die Hochschulratsvorsitzenden. Sie merken gar nicht, dass sie mit solchen Aussagen nicht nur hinter vordemokratisches st&auml;ndestaatliches Denken zur&uuml;ckfallen. Es soll wohl gelten: Ich kenne keine Gruppen mehr, ich kenne keine unterschiedlichen Interessen mehr, ich kenne nur noch &bdquo;die Hochschule als Ganzes&ldquo;.<\/p>\n<p>Solche &Uuml;bermenschen nehmen f&uuml;r sich in Anspruch &bdquo;autonome Entscheidungen der Hochschulen zu legitimieren&ldquo;. Wer legitimiert aber die Hochschulr&auml;te und vor allem, gegen&uuml;ber wem m&uuml;ssen sie selbst legitimieren? <\/p>\n<p>Einzig auf die &bdquo;Dienstherrenfunktion&ldquo; f&uuml;r deren Wahrnehmung sie von den Betroffenen auch verklagt werden k&ouml;nnten, m&ouml;chten die Hochschulratsvorsitzenden nicht mehr wahrnehmen. Da k&ouml;nnte es n&auml;mlich ernst und gef&auml;hrlich f&uuml;r sie werden.<\/p>\n<p>Auch die Wahl der Hochschulleitung durch Senat und Hochschulrat habe sich bew&auml;hrt. &Uuml;ber die Konflikte in der Vergangenheit geht man nat&uuml;rlich hinweg und die Frage, ob das Letztentscheidungsrecht &uuml;ber die Hochschulleitung verfassungsrechtlich haltbar ist, stellt man sich besser erst gar nicht.<\/p>\n<p>Geradezu patriarchalisch muten dementsprechend auch die &bdquo;Selbstverpflichtungen&ldquo; an:<br>\nDie Hochschulr&auml;te wollen ihre eigenen Kompetenzen und Erfahrungen gegen&uuml;ber &bdquo;der spezifischen Organisationsform der Hochschule und deren Kultur&ldquo; gro&szlig;z&uuml;gigerweise &bdquo;reflektieren&ldquo;. Im gesamten Papier ist aber von dieser Reflektion nichts zu erkennen.<\/p>\n<p>Sie wollen &bdquo;vertrauensvoll mit der Hochschulleitung zusammenarbeiten&ldquo;. Das sagen diejenigen, die einmal an die Macht gekommen sind, gegen&uuml;ber denjenigen, die ihrer Macht ausgesetzt sind, schon immer.<\/p>\n<p>Laut Positionspapier wollen die Hochschulratsvorsitzenden &bdquo;gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz&ldquo; herstellen. Aber &ouml;ffentliche Sitzungen wollen sie nicht zulassen. Sie wissen wohl warum. Zu rasch w&uuml;rde erkennbar, dass der Kaiser gar keine Kleider anhat.<\/p>\n<p>Hochschulr&auml;te seien den durch die Hochschule &bdquo;zu erf&uuml;llenden gesellschaftlichen Aufgaben verpflichtet&ldquo;. Diese gesellschaftlichen Aufgaben kennen selbstverst&auml;ndlich die &Uuml;bermenschen in den Hochschulr&auml;ten am besten. Wie beschreibt doch Archilochos schon im 7. Jahrhundert v. Chr. den &bdquo;guten Tyrannen&ldquo;: &bdquo;Mich lockt der Schatz des goldumstrahlten Gyges nicht, mich packte Neid noch nie, mich reizt nicht G&ouml;tterwerk, ich strebe nicht nach einer weiten Herrschermacht: All diese Dinge liegen meinen Augen fern.&ldquo;<\/p><\/li>\n<li><strong>Wie k&ouml;nnte ein gesellschaftliche Beratungsstruktur f&uuml;r die Hochschulen aussehen<\/strong>\n<p>Die zu l&ouml;senden Aufgabe besteht darin, eine neue Balance zwischen der institutionellen Autonomie der Hochschulen einerseits und der subjektiven, individuellen Wissenschaftsfreiheit der Hochschulangeh&ouml;rigen andererseits und drittens der demokratischer Verantwortung des Staates herzustellen.<br>\nAuch hier kann ich mich weitgehende dem Bundesvorstandsbeschluss anschlie&szlig;en. <\/p>\n<p>Entscheidend f&uuml;r eine Novellierung der Hochschulgesetze w&auml;re, dass dem Leitbild der wettbewerbsgesteuerten &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; ein alternatives Leitbild in Richtung auf eine demokratische und soziale Hochschule entgegengesetzt, wie es etwa im vor einem Jahr verabschiedeten &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.dgb.de\/themen\/++co++a03542d4-4454-11e2-a494-00188b4dc422\">Hochschulpolitischen Programm f&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule<\/a>&ldquo; entwickelt worden ist. <\/p>\n<p>Leider ist dieses alternative Leitbild der Gewerkschaften aus der &ouml;ffentlichen und schon gar aus der hochschulpolitischen Debatte weitgehend ausgegrenzt und verschwiegen worden.<\/p>\n<p>Die Rolle und Verantwortung des Staates gegen&uuml;ber den &ouml;ffentlichen Hochschulen kann unmittelbar aus dem Grundgesetz und der kontinuierlichen Verfassungsrechtsprechung abgeleitet werden. Wie ich das bei der Frage nach dem verfassungsrechtlich Verst&auml;ndnis von Hochschulautonomie schon skizziert habe. <\/p>\n<p>Nach st&auml;ndiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gew&auml;hrt Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes zum einen jedem, der wissenschaftlich t&auml;tig ist oder t&auml;tig werden will &ndash; also auch Studierenden &ndash; prim&auml;r ein subjektives, individuelles Freiheitsrecht. Zum anderen leitet das Gericht aus diesem subjektiven Grundrecht mittelbar eine &bdquo;institutionelle Garantie&ldquo; der Hochschule ab. Damit sich Forschung und Lehre ungehindert in dem Bem&uuml;hen um Wahrheit entfalten k&ouml;nnen, ist die Wissenschaft selbst &ndash; wie es das Bundesverfassungsgericht formulierte &ndash; zu einem von staatlicher Bevormundung freien Bereich autonomer Verantwortung der einzelnen Wissenschaftler und der in ihr t&auml;tigen Universit&auml;t erkl&auml;rt worden. Diesem &bdquo;Doppelcharakter&ldquo; der Wissenschaftsfreiheit liegt der Gedanke zu Grunde, dass &ldquo;gerade eine von gesellschaftlichen N&uuml;tzlichkeits- und politischen Zweckm&auml;&szlig;igkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft am besten dient&rdquo; (BVerfGE 47, 327 (370)).<\/p>\n<p>Die institutionelle Autonomie gegen&uuml;ber dem Staat hat ihre Begr&uuml;ndung darin, dass die staatlich finanzierten Hochschulen einen Ort bieten sollten, an dem sich frei von staatlichen oder politischen Interessen die Gesellschaft selbst zum Gegenstand ihres kritischen Denkens macht. Hochschulen sollten, wie Parsons das ausdr&uuml;ckte, als &bdquo;Treuh&auml;nder der Gesellschaft&ldquo; fungieren. Und um das leisten zu k&ouml;nnen, sollten sie von den Verh&auml;ltnissen und Interessen, die sie ja gerade aufkl&auml;ren sollen, unabh&auml;ngig sein. Das ist der eigentliche Sinn der Hochschulautonomie.<\/p>\n<p>Der Freiraum der Hochschul-Autonomie ist nach der Wertung des Grundgesetzes weder f&uuml;r eine vom Staat und der Gesellschaft nischenhaft (in &bdquo;Einsamkeit und Freiheit&ldquo;) abgekapselte noch f&uuml;r eine vom Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesteuerte, sondern f&uuml;r  (Zitat Bundesverfassungsgericht) &bdquo;eine letztlich dem Wohle des einzelnen und der ganzen Gesellschaft dienende Wissenschaft verfassungsrechtlich garantiert&ldquo; (BVerfG a.a.O.). Der (Kultur-) Staat hat eine F&ouml;rder- und Schutzaufgabe, ihm ist deshalb auf dem Feld der Hochschulen weder Unt&auml;tigkeit gestattet, noch darf er sich damit begn&uuml;gen, sie zu finanzieren und sie im <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=11535\">&Uuml;brigen sich selbst zu &uuml;berlassen oder sie gar gesellschaftlichen Einzelinteressen auszuliefern<\/a>.<\/p>\n<p>&bdquo;Autonomie&ldquo; der Hochschule bedeutet deshalb nicht den R&uuml;ckzug der staatlichen Verantwortung zugunsten einer unternehmerischen Autonomie der Hochschule im Sinne einer funktionellen Privatisierung und zugunsten einer der einzelunternehmerischen Wettbewerbslogik unterworfenen autokratischen Leitungsstruktur. Autonomie hei&szlig;t vielmehr die gesetzliche Gew&auml;hrleistung der Freiheit der Wissenschaft in einer demokratischen Hochschule zum Nutzen und Fortschritt der gesamten Gesellschaft und nicht nur von wirtschaftlichen Einzelinteressen. (Siehe dazu <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/pdf\/stuf_proj_leitbild_2010.pdf\">&bdquo;Das Leitbild Demokratische und Soziale Hochschule, Hans-B&ouml;ckler-Stiftung S. 11 [PDF &ndash; 788 KB]<\/a>)<\/p>\n<p>Geboten w&auml;re somit ein demokratisch anschlussf&auml;higes Autonomieverst&auml;ndnis, das die Selbstbestimmung der Grundrechtstr&auml;ger der Wissenschaftsfreiheit und die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschule miteinander vermittelt. Mitbestimmung und Partizipation der Wissenschaftler (und auch der Studierenden) als Grundrechtstr&auml;ger ist aus dieser Sicht ein unverzichtbarer Bestandteil einer autonomen Hochschule (Siehe auch &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.dgb.de\/themen\/++co++61926a20-4053-11e2-a408-00188b4dc422\">F&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule, Das hochschulpolitische Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes<\/a>&rdquo;, S. 18f.)<\/p>\n<p>Gerade die staatliche gew&auml;hrte Freiheitsgarantie und nicht zuletzt die ganz &uuml;berwiegende Finanzierung durch die Allgemeinheit begr&uuml;nden nicht nur die Verantwortung der Hochschulen gegen&uuml;ber der Gesellschaft, sondern auch eine Pflicht der Wissenschaftler &uuml;ber die Ziele, Inhalte, Ergebnisse und die Folgen von Forschung und Lehre selbstkritisch gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit Rechenschaft abzulegen. Die Hochschule in der Demokratie ist zu Transparenz und Kommunikation verpflichtet (Stichworte: &bdquo;Open Access&ldquo;, Wissenstransfer). Dies schon deshalb, um in den verteilungspolitischen Auseinandersetzungen bei knappen &ouml;ffentlichen Haushalten erfolgreich sein zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Zu einem demokratisch anschlussf&auml;higen Autonomieverst&auml;ndnis geh&ouml;rt selbstverst&auml;ndlich auch, dass das Parlament und die parlamentarisch kontrollierte Exekutive &bdquo;eine f&uuml;r die gesamte Hochschullandschaft verbindliche, strategische Planung des Landes (Stichwort Landeshochschulentwicklungsplan) vorgeben und &bdquo;Rahmenvorgaben im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten sowie der Personalverwaltung (etwa Sicherung &bdquo;Guter Arbeit&ldquo;, &bdquo;European Charter for Researchers&ldquo;) geben k&ouml;nnen, wie das etwa die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze mit den <a href=\"http:\/\/www.wissenschaft.nrw.de\/fileadmin\/Medien\/Dokumente\/Hochschule\/Hochschule_gestalten_NRW\/Eckpunkte_Hochschulzukunftsgesetz.pdf\">&bdquo;Eckpunkten zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes&ldquo; in den dortigen Dialogprozess eingebracht wurde [PDF &ndash; 17.4 KB]<\/a>. Der Staat hat damit auch f&uuml;r eine aufgabengerechte Finanzierung der Hochschulen Sorge zu tragen und der Haushaltsgesetzgeber hat ein Recht auf ein angemessenes &bdquo;Finanzcontrolling&ldquo; der Hochschulen.<\/p>\n<p>Die staatliche Verantwortung gegen&uuml;ber dem Hochschulwesen ergibt sich &ndash; was in der Autonomiedebatte vielfach in Vergessenheit geraten ist &ndash; auch daraus, dass die Hochschulen ein wichtiger Teil des Bildungssystems sind und Wirtschaft und Gesellschaft ein massives Interesse an wissenschaftlicher Qualifizierung haben. Mehr als ein F&uuml;nftel aller Arbeitskr&auml;fte werden derzeit an den Hochschulen ausgebildet. Gesellschaftlicher Wohlstand und wirtschaftliche Entwicklung h&auml;ngen wesentlich von der Qualit&auml;t des Bildungs- und Wissenschaftsbereich ab. Um das zu gew&auml;hrleisten reicht die &bdquo;einzelbetriebliche Perspektive&ldquo; der Hochschulen nicht aus. Das erfordert einen st&auml;ndigen Dialog und eine Kooperation zwischen den Bildungsbereichen, die Gew&auml;hrleistung der Durchl&auml;ssigkeit im Terti&auml;ren Bildungssektor oder auch eine Ausrichtung der an den Hochschulen vermittelten Qualifikationen an der Besch&auml;ftigungsf&auml;higkeit und eine Steuerung der (Ausbildungs-) Ressourcen am gesellschaftlichen Bedarf.<\/p>\n<p>Viele andere hier nicht genannten Aspekte mehr belegen eine staatliche Gesamtverantwortung f&uuml;r das Hochschulwesen, die gegen&uuml;ber der Verantwortung der &bdquo;entfesselten Hochschulen&ldquo; (Detlef M&uuml;ller-B&ouml;ling) in eine neue Balance zu bringen ist bzw. die eine &bdquo;Verantwortungspartnerschaft&ldquo; zwischen Parlament und Exekutive einerseits und den sich selbstverwaltenden Hochschulen andererseits begr&uuml;ndet. Wer diese staatliche Gesamtverantwortung als Volksvertreter nicht anzunehmen bereit ist, leistet in der Tat, wie es in dem Antrag von SPD und B&Uuml;NDNIS 90\/DIE GR&Uuml;NEN hei&szlig;t, einen hochschulpolitischen &bdquo;Offenbarungseid&ldquo;.<\/p>\n<p>Die Verantwortung der staatlichen Hochschulen gegen&uuml;ber der sie tragenden Gesellschaft sollte durchaus durch eine neue Organisationsstruktur (also Hochschulbeir&auml;te, Gesellschaftsr&auml;te oder Kuratorien oder wie man sie auch immer nennen mag) gesetzlich verankert werden. Die Beratungsstruktur sollte jedoch im Gesetz differenziert ausgef&uuml;hrt werden und nicht nur den einzelnen Hochschule &uuml;berlassen bleiben.<\/p>\n<p>So sollte &ndash; anders als das bei den Hochschulr&auml;ten faktisch der Fall ist &ndash; Wert darauf gelegt werden, dass in den &bdquo;Beir&auml;ten&ldquo; unterschiedliche gesellschaftlichen Gruppen repr&auml;sentiert sind (Z.B. auch eine Frauenquote). Es sollte im Gesetz weiter eine klare Aufgabenbeschreibung der &bdquo;Beir&auml;te&ldquo; vorgegeben werden, etwa dass diese die Hochschulen bei ihrer strategischen Entwicklung, aber auch im Hinblick auf ihre regionale Einbindung beraten und unterst&uuml;tzen sollen. <\/p>\n<p>Die Hochschulen k&ouml;nnten sogar solchen &bdquo;Beir&auml;ten&ldquo; gegen&uuml;ber rechenschaftspflichtig sein. Diese Rechenschaftspflicht k&ouml;nnte aus meiner Sicht sogar bis hin zur Herstellung eines (rechtlichen) Benehmens zwischen den Hochschulen und einer solchen Beiratskonstruktion reichen, etwa hinsichtlich des Abschlusses von Zielvereinbarungen, bei der Verabschiedung des Hochschulentwicklungs- oder des Wirtschaftsplanes.<br>\nEntscheidend ist aber: Diese &bdquo;Beir&auml;te&ldquo; sollten &ndash; anders als die Hochschulr&auml;te &ndash; keine Letzt-Entscheidungskompetenzen haben.<\/p>\n<p>In Gesetzesnovellen sollten dar&uuml;ber hinaus auch Vorgaben zur St&auml;rkung der Mitbestimmungsrechte und moderner informeller Partizipations- und Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten der Hochschulangeh&ouml;rigen gemacht werden, so etwa zur Zusammensetzung der Senate, zu Beauftragten f&uuml;r benachteiligte Gruppen oder auch zu einem Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen (Siehe etwa Gerd K&ouml;hler, Partizipation und Innovation, Universit&auml;t Hamburg &ndash; Zentrum f&uuml;r Wissenschaftsmanagement Speyer &bdquo;Partizipation als Element der Governance von Hochschulen&ldquo;, Hamburg, 12.\/13. Oktober 2011). <\/p>\n<p>Grunds&auml;tzlich sollten alle vier Mitgliedsgruppen an den Hochschulen parit&auml;tische Mitentscheidungsrechte in den Gremien haben. Keine Gruppe sollte gegen alle anderen entscheiden k&ouml;nnen. Dar&uuml;ber hinaus sollten moderne informeller Partizipations- und Mitwirkungsm&ouml;glichkeiten geschaffen werden.<\/p>\n<p>Au&szlig;erdem sollten die Informationsrechte der Hochschulmitglieder gest&auml;rkt und Transparenz etwa bei Kooperationsvereinbarungen der Hochschule mit au&szlig;eruniversit&auml;ren Partnern  oder bei der Auftragsforschung gew&auml;hrleistet werden.<\/p>\n<p>Politisch m&uuml;sste au&szlig;erdem dar&uuml;ber entschieden werden, ob die Hochschulen verpflichtet werden sollten, ausschlie&szlig;lich f&uuml;r zivile Zwecke zu forschen (&bdquo;Zivilklausel&ldquo;).<\/p>\n<p>Gesetzesnovellen, die ausschlie&szlig;lich die Hochschulr&auml;te abschaffen w&uuml;rde, w&auml;re aus meiner Sicht eine vertane Chance.<\/p><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Referat von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong> auf einem Workshop des DGB zum Thema &bdquo;F&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule &ndash; Hochschulr&auml;te zu Kuratorien&ldquo; am 14. November 2013 in Berlin.<\/p>\n<p>10 Thesen zur Kritik an Hochschulr&auml;ten, Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine neue Balance zwischen der institutionellen Autonomie der Hochschulen einerseits und der subjektiven, individuellen Wissenschaftsfreiheit der Hochschulangeh&ouml;rigen andererseits und drittens der<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[17,160],"tags":[231,986,567,568,971,566,565],"class_list":["post-19260","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochschulen-und-wissenschaft","category-markt-und-staat","tag-che","tag-hochschulautonomie","tag-hochschulfreiheitsgesetz","tag-hochschulraete","tag-hochschulzukunftsgesetz","tag-pinkwart-andreas","tag-unternehmerische-hochschule"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19260","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19260"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19260\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19262,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19260\/revisions\/19262"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19260"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19260"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19260"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}