{"id":19290,"date":"2013-11-19T08:48:49","date_gmt":"2013-11-19T07:48:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19290"},"modified":"2015-10-12T14:46:27","modified_gmt":"2015-10-12T12:46:27","slug":"wer-steuert-die-hochschulen-in-zeiten-von-postdemokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19290","title":{"rendered":"Wer steuert die Hochschulen in Zeiten von Postdemokratie?"},"content":{"rendered":"<p>Der Begriff &bdquo;Postdemokratie&ldquo; wurde vor allem durch den britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch in die Debatte eingef&uuml;hrt. Crouch beschreibt damit zwar die formale Fortexistenz demokratischer Institutionen, hinter deren Fassade aber eine weitreichende Selbstaufgabe der Politik stattgefunden hat.<br>\nIn einer Gesellschaft gibt es aber kein Vakuum der Macht. In dem Ma&szlig;e, in dem die Politik ihre Macht selbst abgegeben hat, hat es eine Verlagerung der Macht- und Entscheidungszentren auf andere Machtinhaber gegeben.<br>\nEine solche Verlagerung der Macht bei formaler Fortexistenz demokratischer Institutionen hat es gerade auch an den nach wie vor weitgehend &ouml;ffentlich finanzierten Hochschulen im Verlauf der letzten 10 Jahre gegeben.<br>\nVorbereiteter Beitrag von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong> in der <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/131104_podiumsdiskussion_nov_2013.pdf\">Podiumsdiskussion an der Goethe Universit&auml;t Frankfurt am Main [PDF &ndash; 180 KB]<\/a> (ich habe allerdings frei gesprochen)<br>\n<!--more--><br>\nUnter dem positiv und vor allem bei den Hochschulangeh&ouml;rigen sympathisch konnotierten Tarnwort  &bdquo;Autonomie&ldquo;  wurde in Deutschland ein Systemwechsel von der sich selbstverwaltenden Gruppenuniversit&auml;t zur &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule vollzogen.<\/p><p>Die staatlichen Hochschulen wurden statt den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, den anonymen und angeblich objektiven &bdquo;Gesetzen&ldquo; des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt (Stichwort: Drittmitteleinwerbung) und der Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt (das war der Leitgedanke f&uuml;r die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren) unterstellt. Die Hochschulen sollen auf Quasi-M&auml;rkten agieren und &auml;hnliche Organisationsstrukturen wie Profitunternehmen haben. <\/p><p>Dazu mussten horizontale oder Bottom-up-Strukturen demokratischer oder kooperativer Interessenvertretung von vertikalen, Top-down-Entscheidungsbefugnissen abgel&ouml;st werden.<br>\nWie in einer Aktiengesellschaft soll in diesem Leitbild der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; das Management von der Spitze aus in alle Bereiche des Unternehmens &ndash; als &bdquo;Dienstherr&ldquo; des &bdquo;Personals&ldquo; (&sect; 38 HessHG) (ehemals Hochschullehrer genannt) und bis hinein in die &bdquo;Ausbildungsverh&auml;ltnisse&ldquo; (ehemals Studium genannt) &ndash; durchentscheiden k&ouml;nnen. Man braucht dazu sozusagen einen &bdquo;Chief Executive Officer&ldquo; als Pr&auml;sidenten, gegen dessen Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann. (So ist das z.B. auch in &sect; 15 Abs. 2 Ziff. 3 des NRW- Hochschul&ldquo;Freiheits&ldquo;gesetzes geregelt.)<\/p><p>Die Qualit&auml;t einer Hochschule bestimmt sich nicht mehr aus ihrer wissenschaftlichen Anerkennung innerhalb der Scientific Community &ndash; also aus ihrem symbolischen oder &acute;kulturellen Kapital` (Pierre Bourdieu) -, sondern in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule erweist sich Qualit&auml;t in der &bdquo;Konkurrenz mit ihresgleichen&ldquo; (Pinkwart). Und die Qualit&auml;t eines wissenschaftlichen Studiums l&auml;sst sich aus den Benchmarks von Hochschulrankings ableiten, die Qualit&auml;t der Forschung aus der H&ouml;he der Drittmitteleinwerbungen &ndash; also aus ganz handfestem Kapital.<\/p><p>Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, muss &ndash; dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend &ndash; der Staat aus dem Marktgeschehen m&ouml;glichst weitgehend herausgehalten werden.<br>\nDas Parlament ist allenfalls noch der Zahlmeister, der &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo;(!) gew&auml;hrt.<\/p><p>Dieses Glaubensbekenntnis basiert auf der &Uuml;berzeugung, dass Wettbewerb und &bdquo;die Prinzipien unternehmerischen Handelns die wichtigsten Merkmale zum Aufbau einer zukunftsf&auml;higen Gesellschaft&ldquo; seien. Indem &raquo;die Grunds&auml;tze unternehmerischer, leistungsgerechter Gestaltung in allen Lebensbereichen zur Anwendung gebracht werden&laquo;, sollen auch die staatlichen Hochschulen besser geleitet werden. So hat es der verstorbene Bertelsmann-Patriarch, Reinhard Mohn formuliert, der mit seiner Bertelsmann Stiftung und dem 1994 gegr&uuml;ndeten Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) einer der wirkungsm&auml;chtigsten &bdquo;Reform-Motoren&ldquo; f&uuml;r die Hochschulgesetze  war. Das 1994 gegr&uuml;ndete bertelsmannsche Zentrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE), das die Hochschulrektorenkonferenz mit ins Boot genommen hat, entwickelte sich geradezu im &bdquo;informellen Bundeswissenschaftsministerium&ldquo;. <\/p><p>An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als demokratische legitimierte rahmensetzende Organe wurde in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule &ndash; wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen &ndash; der Hochschulleitung ein frei schwebender Aufsichtsrat als &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; mit weitgehenden Kompetenzen vorgesetzt. <\/p><p>Die Kompetenzen der Hochschulr&auml;te sind in den einzelnen Landesgesetzen unterschiedlich weitgehend geregelt &ndash; am tiefgreifendsten im sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz in NRW. <\/p><p>In Frankfurt werden die elf Mitglieder des Hochschulrats vom Ministerium f&uuml;r einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Weniger als die H&auml;lfte, n&auml;mlich f&uuml;nf Mitglieder werden vom Senat, vier vom Pr&auml;sidium und eines vom Stiftungskuratorium vorgeschlagen. Hinzu ein Vertreter des Ministeriums. <\/p><p>Anders als etwa bei der Berufung der Rundfunkr&auml;te bei den staatsunabh&auml;ngigen &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, hat das Parlament bei der Bestellung der Hochschulr&auml;te durch das Ministerium nichts zu sagen. Mag man bei der Bestellung der Hochschulr&auml;te noch von einer teilweisen Legitimation durch den Hochschulsenat und von einer mittelbaren demokratischen Legitimation durch die vom Parlament gew&auml;hlte Exekutive sprechen, so sind aber die Mitglieder des Hochschulrats nach ihrer Bestellung &uuml;ber ihre gesamte vierj&auml;hrige Amtszeit keiner auch nur irgendwie demokratisch legitimierten Instanz mehr rechenschaftspflichtig.  Sie k&ouml;nnen f&uuml;r Ihre oft tiefgreifenden und kostenintensiven Entscheidungen von niemand zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb nenne ich die Hochschulr&auml;te &bdquo;freischwebend&ldquo;.<\/p><p>Auch das hessische Hochschulgesetz billigt dem weder parlamentarisch noch gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit rechenschaftspflichtigen und von der Hochschule nicht zur Verantwortung ziehbaren Hochschulrat Kompetenzen und Entscheidungsrechte zu, die dem demokratisch gew&auml;hlten Parlament und der demokratisch legitimierten Regierung entzogen wurden. Ja noch mehr: Hochschulr&auml;ten wurden mehr Kompetenzen einger&auml;umt als der Staat gegen&uuml;ber den Hochschulen vor dem Systemwechsel  je hatte. Sie &uuml;ben z.B. eine Kontrollfunktion in akademischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten aus, sie stimmen der Entwicklungsplanung zu, sie entlasten das Pr&auml;sidium, sie entscheiden &uuml;ber den Antrag auf die Abwahl des Pr&auml;sidenten\/in zu.<br>\nDie Besonderheit in Frankfurt bildet noch ein vom Hochschulrat gebildeter &bdquo;Wirtschafts- und Finanzausschuss&ldquo; der die alleinige Kontrolle in wirtschaftlichen Angelegenheiten aus&uuml;bt. <\/p><p>Wenigstens einige dieser Defizite der Hochschulratsstruktur  r&auml;umen inzwischen sogar die wichtigsten Protagonisten der Einf&uuml;hrung von Hochschulr&auml;ten &ndash; n&auml;mlich das bertelsmannsche Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) und der Stifterverband f&uuml;r die Deutsche Wissenschaft &ndash; ein. In einem &bdquo;Handbuch Hochschulr&auml;te&ldquo; wird z.B. festgestellt, dass die Ehrenamtlichkeit der Hochschulr&auml;te mit ihren zumeist weitgehenden Kompetenzen konfligiere. Statt aber die Kompetenzen der Ehrenamtlichkeit anzupassen, wird vorgeschlagen, dass die Hochschulratsmitglieder f&uuml;r einen &ldquo;individuellen Versicherungsschutz&ldquo; Sorge tragen sollen und etwa eine &bdquo;Directors and Officers-Versicherung&ldquo; abschlie&szlig;en sollten, wie das f&uuml;r das Management von Unternehmen &uuml;blich ist. Die Hochschulen sollen die entsprechenden Versicherungsbeitr&auml;ge &uuml;bernehmen.<\/p><p>Als Ersatz f&uuml;r eine &ouml;ffentliche oder parlamentarische Kontrolle, sollen sich die Hochschulr&auml;te einer &bdquo;externen Evaluation&ldquo; stellen. Und um die Ehrenamtler f&uuml;r ihre verantwortungsvolle T&auml;tigkeit zu r&uuml;sten, sollen die Ministerien den Hochschulr&auml;ten zu Beginn ihrer Amtszeit einen Leitfaden &bdquo;in Form eines &bdquo;Starter-Kits f&uuml;r Hochschulr&auml;te&ldquo; &ndash; so hei&szlig;t es w&ouml;rtlich in dem Handbuch &ndash; zur Verf&uuml;gung stellen. <\/p><p>Ich halte &ndash; mit Verlaub &ndash; diese Korrekturen eher f&uuml;r kabarettreif als f&uuml;r zielf&uuml;hrend. Jedenfalls k&ouml;nnen sie das Legitimationsdefizit f&uuml;r die Dauer der Amtszeit nicht heilen. <\/p><p>Die Hochschulratsmitglieder m&ouml;gen zwar viel Engagement und Sympathie f&uuml;r &bdquo;ihre&ldquo; jeweilige Hochschule haben, doch sie m&uuml;ssen keinerlei fachliche oder rechtliche Kenntnisse besitzen, sie m&uuml;ssen noch nicht einmal mit dem Hochschulwesen vertraut sein. Sie sind ehrenamtlich t&auml;tig und m&uuml;ssen sich nach der Gesch&auml;ftsordnung lediglich halbj&auml;hrlich versammeln. Nach einer <a href=\"http:\/\/www.uni-muenster.de\/imperia\/md\/content\/kowi\/forschen\/ergebnisreport_organisation_oeffentlichkeit_hochschulen.pdf\">empirischen Untersuchung von Macinkowski\/ Kohring [PDF &ndash; 1 MB]<\/a> nehmen Hochschulratsvertreter durchschnittlich zwischen 3,7 bis 4,1- mal im Jahr an Sitzungen teil und wenden &ndash; nach Eigenangaben &ndash;  zwischen 50,9 bis 73,2 Stunden im Jahr f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit auf.<br>\nDie Kontakte zu Hochschulvertretern sind relativ selten und finden ganz &uuml;berwiegend zur Hochschulleitung statt.<\/p><p>In aller Regel haben Hochschulr&auml;te keinen eigenen planerischen Unterbau, der ihnen f&uuml;r ihre tiefgreifenden und weitreichenden Entscheidungen zuarbeiten k&ouml;nnte.<\/p><p>Es bestehen &ndash; so auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf das nieders&auml;chsische Modell einer Stiftungshochschule &ndash; (w&ouml;rtlich) &bdquo;durchgreifende Zweifel&ldquo;, ob diese Aufsichtsr&auml;te die ihnen vom Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen fachlich und sachlich ausf&uuml;llen k&ouml;nnen.<\/p><p>In der Praxis st&auml;rken Hochschulr&auml;te eher die Durchgriffsmacht der mit den Hochschulreformgesetzen ohnehin massiv gest&auml;rkten Hochschulleitungen gegen&uuml;ber den Hochschulangeh&ouml;rigen und den Gremien der Hochschule.<\/p><p>Auf der Basis von Befragungen von Mitgliedern der Hochschulleitungen, von Hochschulratsmitgliedern und Kanzlern kommt eine neuere Studie des bertelsmannschen CHE &uuml;ber das <a href=\"http:\/\/www.che.de\/downloads\/CHE_AP140_Strategie.pdf\">&bdquo;strategische Management&ldquo; [PDF &ndash; 1.7 MB]<\/a> an den Hochschulen zum Ergebnis, dass Hochschulr&auml;te zwar kaum &bdquo;fachlichen Impulse&ldquo; geben, aber daf&uuml;r die Macht h&auml;tten, <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8882\">Strategien einzufordern<\/a>.<\/p><p>Im Blick auf die fachlichen Impulse ergab sich nach dieser Befragung (so w&ouml;rtlich) &bdquo;ein klares negatives Urteil&ldquo; (S.90)<\/p><p>&bdquo;Die gro&szlig;e Mehrheit der Interviewten berichtete, dass die Hochschulr&auml;te (hier vor allem die externen Mitglieder) fachlich wenig zur Strategie der Hochschule beitragen (teils wollen, teils) k&ouml;nnen&hellip;Gleichzeitig herrschte weitgehende Einigkeit dahingehend, dass es gar nicht w&uuml;nschenswert sei, dass die Hochschulr&auml;te sich inhaltlich in die Strategieentwicklung einschalten w&uuml;rden. Bei den Vertreter(inne)n aus anderen gesellschaftlichen Feldern bestehe ohnehin nur die Gefahr, dass sie Erfahrungen aus ihrem eigenen Umfeld oder ihrer eigenen Branche &uuml;berbewerteten&hellip;&ldquo; <\/p><p>Wenn aber selbst einer der &bdquo;Erfinder&ldquo; der Hochschulr&auml;te&ldquo;, das CHE, zu dem Befund kommt, dass die Hochschulr&auml;te zwar viel Macht haben, aber fachlich eher wenig zu einer Hochschulstrategie beitragen (k&ouml;nnen), dann stellt sich umso mehr die Frage, warum ihnen in den Hochschulgesetzen nach wie vor die Kompetenz einger&auml;umt bleibt, &uuml;ber die strategische Ausrichtung einer Hochschule zu entscheiden. <\/p><p>Dass &ndash; wie von Hochschulratsmitgliedern immer wieder betont wird &ndash; die gesetzlichen Kompetenzen von den Hochschulr&auml;ten nicht ausgesch&ouml;pft werden, sondern diese ihre Funktion eher als &bdquo;Berater&ldquo; oder &bdquo;Unterst&uuml;tzer&ldquo; verstehen, &auml;ndert an der Rechtslage nichts. Im Gegenteil, diese Praxis spricht f&uuml;r eine &Auml;nderung der Gesetze.<\/p><p>Ich bin selbst Mitglied in einem Hochschulrat einer Hochschule und habe so seit &uuml;ber 10 Jahren Erfahrungen mit einem solchen &bdquo;Aufsichtsrat&ldquo; sammeln k&ouml;nnen:<br>\nDabei bin ich zur festen &Uuml;berzeugung gelangt: Ein ehrenamtlicher Hochschulrat ist mit den ihm per Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen in aller Regel schlicht &uuml;berfordert.<\/p><p>In der ganz &uuml;berwiegenden Zahl der zu treffenden Entscheidungen hat das hauptamtliche Pr&auml;sidium einen nicht einholbaren Informationsvorsprung und kennt die m&ouml;glichen Handlungsoptionen erheblich besser als zumindest jedes externe Mitglied des Hochschulrates.<\/p><p>Etliche Pr&auml;sidenten haben sich dadurch zu Alleinherrschern bzw. zu patriarchalischen Unternehmerpers&ouml;nlichkeiten entwickelt.<\/p><p>Hochschulr&auml;te arbeiten weder &ouml;ffentlich noch transparent noch sind sie repr&auml;sentativ zusammengesetzt.<\/p><p>Nach der j&uuml;ngsten Erhebung durch Bogumil et al. ordnen sich 41 % der Befragten Hochschulratsmitglieder dem Bereich Wissenschaft zu. Es k&ouml;nne also angenommen werden, dass eine &bdquo;Orientierung an den Normen und Interessen des Wissenschaftssystems&ldquo; bestehe (S. 93f.), dass damit aber eben nicht gesellschaftliche Perspektiven eingebracht werden.<\/p><p>Die am zweith&auml;ufigsten vertretene Gruppe bilden Personen aus der Wirtschaft mit 36%, davon wiederum 78% von Gro&szlig;unternehmen. Aber vor allem: &bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo; aus der Wirtschaft stellen nahezu die H&auml;lfte aller Hochschulratsvorsitzenden. Arbeitnehmer oder andere Repr&auml;sentanten anderer gesellschaftlichen Gruppen sind nur zu einem winzigen Bruchteil vertreten. Der Anteil von Ruhest&auml;ndlern ist hoch. <\/p><p>Von einer angemessenen Repr&auml;sentanz &ndash; wie es in &sect; 86 HessHG so sch&ouml;n hei&szlig;t &ndash; wichtiger F&uuml;rsprecher aus den Bereichen &bdquo;Wissenschaft, Wirtschaft, der beruflichen Praxis oder der Kultur&ldquo; kann also kaum die Rede sein. <\/p><p>In Abwandlung zur Kritik an US-Hochschul-Boards &bdquo;white, wealthy, businessmen&ldquo; k&ouml;nnte man bei uns sagen die Aufsichtsr&auml;te sind &uuml;berwiegend &bdquo;old, wealthy, businessmen, masculine&ldquo;.<\/p><p><a href=\"http:\/\/www.muk.uni-frankfurt.de\/39338171\/057\">Dem hiesigen Hochschulrat<\/a> sitzt Dr. Rolf-E. Breuer, Ehemaliger Sprecher des Vorstands und fr&uuml;herer Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Bank AG vor. Weitere Repr&auml;sentanten der Wirtschaft sind Gabriele Eick, Executive Communications, Beratung f&uuml;r synchronisierte Unternehmenskommunikation, Prof. Dr. Axel Weber, Verwaltungsratspr&auml;sident der Schweizer Gro&szlig;bank UBS. Auch der als Schatzmeister der Vereinigung von Freunden und F&ouml;rderer der Frankfurter Uni firmierende Dr. S&ouml;nke B&auml;stlein leitet das Corporate Advisory der Mainfirst-Gruppe. Hinzu kommen noch drei Repr&auml;sentanten der Landes- und Stadtpolitik und Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen.<\/p><p>Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universit&auml;t Frankfurt hat die Rechtsform einer Stiftungsuniversit&auml;t. Damit soll wohl an die Tradition der 1914 in Frankfurt am Main mit privaten Mitteln Frankfurter B&uuml;rger gegr&uuml;ndeten ersten deutschen Stiftungshochschule der Neuzeit angekn&uuml;pft werden.<br>\nNach meiner Meinung handelt es sich bei der Umwandlung der Landesuniversit&auml;t in eine Stiftungsuniversit&auml;t um eine &bdquo;funktionelle Privatisierung&ldquo; einer &uuml;berwiegend nach wie vor staatlich finanzierten Hochschule. <\/p><p>Bei der Hochschulratsstruktur ganz allgemein handelt es sich um eine nach dem deutschen &ouml;ffentlichen Recht singul&auml;re Organisationsform.<\/p><p>Es geht nicht etwa um eine nach dem Verwaltungsrecht &uuml;bliche Auslagerung einer &ouml;ffentlichen Aufgabe in eine mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungsk&ouml;rperschaft, sondern um eine im demokratischen Verwaltungsstaat bisher unbekannte &bdquo;Zerfaserung&ldquo; von Staatlichkeit bei einer gleichzeitigen &bdquo;Erosion der klassischen Verb&auml;ndebeteiligung&ldquo; und einer Verschiebung der &bdquo;Organisationsverantwortung&ldquo; hin zu einigen wenigen &bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo;, die niemand rechenschaftspflichtig sind. <\/p><p>Es geht gleichzeitig um eine Machtverschiebung geht zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repr&auml;sentation der gesellschaftlichen Interessen und vor allem auch zu Ungunsten der Selbstverwaltung der Hochschule.<\/p><p>Die einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft nachgebildete Aufsichtsratsstruktur der Hochschulr&auml;te kommt einer &bdquo;funktionellen Privatisierung&ldquo; der &ouml;ffentlichen und staatlich nur noch &bdquo;bezuschussten&ldquo; Hochschulen gleich. Die &ouml;ffentlichen Hochschulen werden zwar noch staatlich subventioniert, die &bdquo;Differenz zwischen staatlicher und privater Hochschultr&auml;gerschaft&ldquo; verliert an Bedeutung. <\/p><p>Das meine nicht nur ich, sondern auch eine Studie des Instituts f&uuml;r Hochschulforschung (HoF) in Halle und selbst eine Studie von McKinsey f&uuml;r den Stifterverband kommen <a href=\"http:\/\/stifterverband.info\/publikationen_und_podcasts\/positionen_dokumentationen\/private_hochschulen\/index.html\">zu diesem Urteil<\/a>.<\/p><p>In der Ank&uuml;ndigung zu dieser Diskussion wird die Frage gestellt: Ist die Institution Hochschulrat der neuen Autonomie der Hochschulen f&ouml;rderlich?<\/p><p>Das der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; zugrunde liegende Hochschul-Autonomie-Verst&auml;ndnis bezieht die &bdquo;Autonomie&ldquo; im Wesentlichen auf die &bdquo;Institution&ldquo; Hochschule und dabei faktisch vor allem auf die Leitungsebene. Diese Verengung des grundgesetzlichen Autonomiebegriffs auf die Institution tangiert aber das prim&auml;re &bdquo;subjektive&ldquo;, Freiheitsgrundrecht der Hochschulangeh&ouml;rigen als eigentliche Tr&auml;ger der Wissenschaftsfreiheit und der daraus abgeleiteten Selbstverwaltungsrechte.<\/p><p>Man m&uuml;sste  sogar nicht nur von einer Verengung der vom Bundesverfassungsgericht in kontinuierlicher Rechtsprechung entwickelten individuellen Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes sprechen, sondern geradezu von einer Umkehrung der verfassungsrechtlichen Begr&uuml;ndung dieses subjektiven Freiheitsrechtes. Das h&ouml;chste Gericht leitet n&auml;mlich erst aus dem prim&auml;ren subjektiven Freiheitsrecht aller Hochschulangeh&ouml;rigen (&uuml;brigens auch der Studierenden) eine mittelbare &bdquo;institutionelle Garantie&ldquo; der Hochschule ab. Man spricht deshalb auch vom &bdquo;Doppelcharakter&ldquo; der Wissenschaftsfreiheit. Die Hochschule selbst ist wohlgemerkt nicht Grundrechtstr&auml;ger!<\/p><p>Die institutionelle Autonomie gegen&uuml;ber dem Staat hat ihre Begr&uuml;ndung darin, dass die staatlich finanzierten Hochschulen einen Ort bieten sollten, an dem sich frei von staatlichen oder politischen Interessen die Gesellschaft selbst zum Gegenstand ihres kritischen Denkens macht. Hochschulen sollten, wie Parsons das ausdr&uuml;ckte, als &bdquo;Treuh&auml;nder der Gesellschaft&ldquo; fungieren. Und um das leisten zu k&ouml;nnen sollten sie von den gesellschaftlichen Verh&auml;ltnissen und Interessen, die sie ja gerade aufkl&auml;ren sollen, unabh&auml;ngig sein. Das ist der eigentliche Sinn der Hochschulautonomie.<\/p><p>Das Leitbild der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; wechselt diesen auf die individuelle Wissenschaftsfreiheit und nur mittelbar als &bdquo;institutionelle Garantie&ldquo; auch auf die Hochschule bezogenen Autonomiebegriff und verengt ihn auf die Institution Hochschule, ja noch mehr auf die Hochschulleitung.<\/p><p>Zugespitzt k&ouml;nnte man sagen: Die Institution Hochschule wurde &bdquo;autonom&ldquo; von Staat und Parlament und &bdquo;heteronom&ldquo; einem Hochschulrat unterstellt. <\/p><p>Jedenfalls f&uuml;r das NRW-Modell der Hochschulr&auml;te kommt ein in einer Dissertation niedergelegtes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass das die dortigen Kompetenzen der Hochschulr&auml;te den Anforderungen, die nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG an eine wissenschaftsad&auml;quate Teilhabe der betroffenen Hochschulangeh&ouml;rigen zu stellen sind, nicht gen&uuml;gt. Die subjektiven Grundrechtstr&auml;ger h&auml;tten keine hinreichende verfahrensbezogene oder inhaltliche M&ouml;glichkeit mehr, eine Gef&auml;hrdung ihrer individuellen Wissenschaftsfreiheit effektiv abzuwehren.<br>\nDas Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz in NRW versto&szlig;e auch gegen die in der Landesverfassung verankerte Selbstverwaltungsgarantie. Der Hochschulrat sei materiell kein Selbstverwaltungsorgan. Es fehle ihm das Element der &bdquo;Betroffenenteilnahme&ldquo; und es fehle der legitimatorische Bezug zu den Betroffenen. Es bestehe kein &bdquo;universit&auml;res Gegengewicht&ldquo; mehr, welches einer Entscheidung der externen Hochschulratsmitglieder gegen&uuml;bersteht.<\/p><p>Jenseits rechtlicher Bewertungen widerspricht aber nach meiner Meinung  die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule mit ihrer Aufsichtsratsstruktur den &bdquo;professionskulturellen&ldquo; Bedingungen einer freien und innovativen Wissenschaft. Die wettbewerbsgesteuerte Hochschule ist wissenschaftlicher Kreativit&auml;t nicht f&ouml;rderlich, sondern konterkariert eher das vorgegebene Ziel wissenschaftlicher Qualit&auml;t und l&auml;uft Gefahr wissenschaftliche Innovation zu erschweren.<\/p><p>Auch das ist nicht nur meine pers&ouml;nliche Meinung sondern das Ergebnis einer Studie mit dem Titel &bdquo;Das Dilemma der unternehmerischen Universit&auml;t&ldquo; von Klaus D&ouml;rre und Matthias Neis an der <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7183\">Friedrich-Schiller-Uni in Jena<\/a>. &Uuml;brigens der bisher einzig mir bekannte empirische Untersuchung, die die ansonsten st&auml;ndig nur behaupteten Erfolge der neuen Hochschulstruktur in Frage stellt. <\/p><p>Die Studie kommt zum Ergebnis:<br>\n&bdquo;Einseitig an messbaren Effizienz- und Wettbewerbskriterien ausgerichtete Steuerungssysteme, wie sie den Leitbildern der unternehmerischen Universit&auml;t und eines academic capitalism entsprechen, laufen Gefahr, das Gegenteil von dem zu produzieren, was sie eigentlich beabsichtigen. Sie k&ouml;nnen Innovationen erschweren, ja geradezu blockieren.&ldquo; <\/p><p>Denn Innovationen entst&uuml;nden innerhalb der Universit&auml;t als Ergebnis weitgehend ungeplanter Prozesse in Nischen, die sich einer direkten Kontrolle entz&ouml;gen. Sie beruhten auf kollektivem Lernen, setzten Vertrauen und gegenseitige Anerkennung voraus. &bdquo;Das Regime von McKinsey und Co&ldquo; beeintr&auml;chtige geradezu die Funktionsf&auml;higkeit der &bdquo;Herzkammer des Kapitalismus&ldquo;, n&auml;mlich sein Innovationssystem.<\/p><p>Zu ganz &auml;hnlichen <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16573\">Ergebnissen kommt der Wissenschaftssoziologe Richard M&uuml;nch<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Die unternehmerische Universit&auml;t entmachtet die wissenschaftliche und die akademische Gemeinschaft und die Fachgesellschaften als Treuh&auml;nder des Erkenntnisfortschritts im inneren Kern der Wissenschaft und der Wissensvermittlung und in ihrem Au&szlig;enverh&auml;ltnis zur Gesellschaft. Die kollektive Suche nach Erkenntnis als Kollektivgut und der kollektive Prozess der Bildung und des Wissenstransfers in die Gesellschaft in der Hand der wissenschaftlichen und der akademischen Gemeinschaft sowie der einzelnen Fachgesellschaften wird von der privatisierten Nutzung des Erkenntnisfortschritts, der Bildung und des Wissenstransfers durch unternehmerische Universit&auml;ten im Wettbewerb um Marktanteile abgel&ouml;st&ldquo;.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Lassen Sie mich am Schluss noch auf eine Tatsache hinweisen, die in der Debatte um die wettbewerbsgesteuerte Hochschule &uuml;bersehen oder vernachl&auml;ssigt wird:<br>\nIn der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; hat die Lehre gegen&uuml;ber der Forschung an Boden verloren.<\/p><p>Um mehr Drittmittel einzuwerben, werden z.B. bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen immer h&auml;ufiger deutliche Reduzierungen bei den Lehrdeputaten gew&auml;hrt. Die erkennbare Gef&auml;hrdung der Gleichrangigkeit der Lehre hat inzwischen sogar den Stifterverband f&uuml;r die Deutsche Wissenschaft und die Kultusministerkonferenz veranlasst den Wettbewerb &bdquo;Exzellente Lehre&ldquo; auszuloben. Die Dotierung mit gerade einmal zehn Millionen Euro hat allerdings bestenfalls symbolische Bedeutung gemessen an der Drittmittelabh&auml;ngigkeit der Universit&auml;ten. <\/p><p>Zwischen 1998 und 2009 sind die Grundmittel nominal zwar von 12,6 auf 15,5 Mrd. Euro, d.h. um 23 Prozent gestiegen, &ndash; was allerdings real eher eine Stagnation bedeutet &ndash; die Drittmittel haben sich aber von ca. 2,5 auf &uuml;ber 5,3 Mrd. Euro mehr als verdoppelt. Dadurch ist der Anteil der Drittmittel zwischen 1995 und 2009 von 11 auf 26 Prozent des gesamten Budgets der Hochschulen angewachsen (DFG 2012: 29). Bei den universit&auml;ren Forschungsausgaben d&uuml;rfte sich das Verh&auml;ltnis sogar umgekehrt haben, der Anteil der Drittmittel seit 1995 d&uuml;rfte von einem auf zwei Drittel gestiegen sein.<\/p><p>Drittmittel sorgen nicht mehr daf&uuml;r, dass man zus&auml;tzliches Geld f&uuml;r die Forschung ausgeben kann, wie das fr&uuml;her einmal der Fall war, sie werden mehr und mehr zur Grundbedingung f&uuml;r Forschung &uuml;berhaupt. (<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Michael Hartmann<\/a>) <\/p><p>Damit komme ich zur&uuml;ck auf meine Eingangsfeststellung: dass die staatlichen Hochschulen wurden statt den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und den Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane, den anonymen und angeblich objektiven den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt unterstellt wurden.  Mit den auf diesen Wettbewerb ausgerichteten unternehmerischen Leitungsstrukturen ist aber die &uuml;berwiegende Mehrheit der Lehrenden und Studierenden gemessen an ihren fr&uuml;heren Forschungs- und Lernfreiheiten wesentlich &bdquo;unfreier&ldquo; geworden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Begriff &bdquo;Postdemokratie&ldquo; wurde vor allem durch den britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch in die Debatte eingef&uuml;hrt. Crouch beschreibt damit zwar die formale Fortexistenz demokratischer Institutionen, hinter deren Fassade aber eine weitreichende Selbstaufgabe der Politik stattgefunden hat.<br \/> In einer Gesellschaft gibt es aber kein Vakuum der Macht. In dem Ma&szlig;e, in dem die Politik ihre Macht<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19290\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[17,160,203],"tags":[232,231,986,567,1520,568,565],"class_list":["post-19290","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochschulen-und-wissenschaft","category-markt-und-staat","category-postdemokratie","tag-bertelsmann","tag-che","tag-hochschulautonomie","tag-hochschulfreiheitsgesetz","tag-hochschulranking","tag-hochschulraete","tag-unternehmerische-hochschule"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19290","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19290"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19290\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19292,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19290\/revisions\/19292"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19290"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19290"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19290"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}