{"id":19384,"date":"2013-11-25T10:08:08","date_gmt":"2013-11-25T09:08:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19384"},"modified":"2015-10-13T11:21:57","modified_gmt":"2015-10-13T09:21:57","slug":"pawlowsche-reflexe-aufgrund-ideologischer-konditionierung-zu-den-kritiken-am-referentenentwurf-fuer-ein-hochschulzukunftsgesetz-nrw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19384","title":{"rendered":"Pawlowsche Reflexe aufgrund ideologischer Konditionierung \u2013 Zu den Kritiken am Referentenentwurf f\u00fcr ein \u201eHochschulzukunftsgesetz\u201c NRW"},"content":{"rendered":"<p>Die nordrhein-westf&auml;lische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat letzte Woche unter dem Titel &bdquo;Hochschulzukunftsgesetz&ldquo; einen Referentenentwurf f&uuml;r eine Novelle des vom fr&uuml;heren FDP-Innovationsminister Andreas Pinkwart im Jahre 2006 durchgesetzten sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz dem Kabinett vorgelegt.<br>\nDie Hochschulrektorenkonferenz (HRK) &ndash; die &bdquo;Stimme der Hochschulen&ldquo;, wie sie von sich selbst behauptet &ndash; l&auml;uft dagegen Sturm. Ihr Pr&auml;sident, <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Horst Hippler<\/a>, sieht in einem Offenen Brief an die NRW-Landesregierung im Namen aller Hochschulrektoren durch den Gesetzentwurf <a href=\"http:\/\/www.wissenschaft.nrw.de\/fileadmin\/Medien\/Dokumente\/Hochschule\/Gesetze\/Offener_Brief_HRK-Praesident.pdf\">&bdquo;in zentralen Punkten die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie in inakzeptabler Weise&ldquo; eingeschr&auml;nkt [PDF &ndash; 68.2 KB]<\/a>. <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3932\">&bdquo;Die Zeit&ldquo; &ndash; die Medienplattform f&uuml;r das bertelsmannsche CHE-Hochschulranking<\/a> &ndash; meint in ihrer j&uuml;ngsten Printausgabe in dem Referentenentwurf gar eine &bdquo;R&uuml;ckkehr  zur Planwirtschaft&ldquo; (Die Zeit vom 21. November 2013, Nr. 48, S. 99) erkennen zu m&uuml;ssen.<br>\nDie Rektoren und ihre medialen Sprachrohre h&auml;tten aber besser einmal das geltende Gesetz gelesen und mit dem Novellierungsentwurf verglichen, statt in einer Art pawlowscher Reflex &bdquo;Paternalismus&ldquo; (so die Zeit) oder ein &bdquo;Untergraben&ldquo; der Autonomie der Hochschulen (so die HRK) zu wittern. So aber bleiben die Kritiken nur Bei&szlig;reflexe aufgrund einer ideologischen Konditionierung. Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Hochschulpr&auml;sidenten als Duodezf&uuml;rsten<\/strong><\/p><p>Das sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz des damaligen FDP-Innovationsministers hatte die Blaupause einer &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; aus dem bertelsmannschen Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) im Vergleich zu allen anderen L&auml;nderhochschulgesetzen am radikalsten umgesetzt. Es hat die Hochschulen des Landes statt den &bdquo;Gesetzen&ldquo; des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, den anonymen und angeblich objektiven &bdquo;Gesetzen&ldquo; des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt (Stichwort: Drittmitteleinwerbung) und der Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt (das war der Leitgedanke f&uuml;r die Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren) unterstellt. <\/p><p>Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, musste &ndash; dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend &ndash; der Staat aus dem Marktgeschehen m&ouml;glichst weitgehend herausgehalten werden.<br>\nDas Parlament war allenfalls noch der Zahlmeister, der &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo;(!) an die Hochschulen gew&auml;hrt.<\/p><p>Durch die Wettbewerbssteuerung ist, wie etwa auch der Duisburger Rektor beklagt, inzwischen die Gefahr einer &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/unispiegel\/studium\/brief-an-hrk-rektor-der-uni-duisburg-essen-zur-hochschulfinanzierung-a-899109.html\">Kannibalisierung der Hochschulen<\/a>&ldquo; entstanden.<\/p><p>Die wettbewerbsgesteuerte &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule ist zwar das Leitbild der neoliberalen Hochschulreformer und &ndash; da es die Macht der Hochschulleitungen in geradezu autokratischer Manier gest&auml;rkt hat &ndash;  viele Pr&auml;sidenten haben sich ihrer Rolle als &bdquo;Chief Executive Officers&ldquo;, gegen deren Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann (&sect; 15 Abs. 2 Ziff. 3),  erfreut. Sie f&uuml;hlen sich au&szlig;erhalb der Macht des Parlaments und der Regierung sozusagen als Duodezf&uuml;rsten ihrer jeweiligen Hochschulen. Und seit Inkrafttreten des derzeit geltenden Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetzes haben sie die Landesregierungen durchg&auml;ngig in dieser Rolle best&auml;rkt. Sie hatten dazuhin den neoliberalen Zeitgeist und damit auch die Medien an ihrer Seite.<\/p><p><strong>Wie sieht es mit der &bdquo;Freiheit&ldquo; der Hochschule gegen&uuml;ber dem Staat nach der derzeit geltenden Gesetzeslage tats&auml;chlich aus?<\/strong><\/p><p>Bei all dem &uuml;blichen Freiheitsgerede ist v&ouml;llig in Vergessenheit geraten, dass das nordrhein-westf&auml;lische Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz staatlicher oder ministerieller Willk&uuml;rherrschaft &uuml;ber die Hochschulen T&uuml;r und Tor offen gelassen hat und &ndash; ersatzweise f&uuml;r die staatliche Aufsicht  &ndash; die Entscheidungsmacht &uuml;ber die einzelnen Hochschulen niemand rechenschaftspflichtigen, nicht &ouml;ffentlich tagenden ehrenamtlichen <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19290\">&bdquo;F&uuml;hrungspers&ouml;nlichkeiten&ldquo; &uuml;berlassen<\/a> hat.<\/p><p>Bevor nun die Hochschulrektoren im neuen Referentenentwurf &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.lrk-nrw.de\/lrk\/aktuelles\/pressemiteilungen\/353-15112013-neues-hochschulgesetz-nrw-universitaeten-enttaeuscht.html\">mehr staatliche Lenkung<\/a>&ldquo; und einen Eingriff in die <a href=\"http:\/\/www.wissenschaft.nrw.de\/fileadmin\/Medien\/Dokumente\/Hochschule\/Gesetze\/Offener_Brief_HRK-Praesident.pdf\">Finanzautonomie der Hochschulen beklagen [PDF &ndash; 68.2 KB]<\/a>, h&auml;tten sie besser einmal ins geltende Gesetz schauen sollen.<\/p><p>Dort hei&szlig;t es &ndash; zugegebenerma&szlig;en etwas versteckt, vielleicht sogar bewusst verdeckt &ndash; <a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_bes_text?anw_nr=2&amp;gld_nr=2&amp;ugl_nr=221&amp;bes_id=9796&amp;aufgehoben=N&amp;menu=1&amp;sg=#det283847\">in &sect; 5 Abs. 9 HG<\/a> wie folgt:<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Das Ministerium regelt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium das N&auml;here zur haushaltrechtlichen Behandlung der staatlichen Zusch&uuml;sse und des Hochschulverm&ouml;gens&hellip;<\/em><br>\n<em>Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erl&auml;sst das Ministerium Verwaltungsvorschriften zur Wirtschaftsf&uuml;hrung und zum Rechnungswesen, zum Nachweis der sachgerechten Verwendung der Mittel sowie zum Jahresabschluss.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Die haushaltsrechtliche Behandlung der staatlichen Zusch&uuml;sse kann also schon derzeit durch Rechtsverordnungen geregelt werden. Und &bdquo;Verwaltungsvorschriften&ldquo; sind generelle Weisungen zur Wirtschaftsf&uuml;hrung oder etwa zum Nachweise sachgerechter Verwendung der Mittel. Solche Verwaltungsvorschriften unterliegen bekannterma&szlig;en aber nur einer eingeschr&auml;nkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und sie basieren auf der dienstrechtlichen Gehorsamspflicht einer &bdquo;nachgeordneten Beh&ouml;rde&ldquo;. <\/p><p>Im nun vorgelegten Referentenentwurf f&uuml;r ein &bdquo;Hochschulzukunftsgesetz&ldquo; sollen an die Stelle von &bdquo;Verwaltungsvorschriften&ldquo; generell-abstrakte, nur einen Rahmen vorgebende Rechtsverordnungen &bdquo;zur Wirtschaftsf&uuml;hrung und zum Rechnungswesen, zum Nachweis der sachgerechten Verwendung der Mittel sowie zum Jahresabschluss&ldquo; treten (&sect; 5 Abs. 9 RefEntw).<\/p><p>Im Gegensatz zu den bis jetzt m&ouml;glichen &bdquo;Verwaltungsvorschriften&ldquo; bed&uuml;rfen &bdquo;Rechtsverordnungen&ldquo; einer speziellen gesetzlichen Erm&auml;chtigungsgrundlage und die Hochschulen genie&szlig;en Rechtsverordnungen gegen&uuml;ber vollen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz.<\/p><p>Die Hochschulen erhalten also zumindest mehr Rechtssicherheit als nach geltendem Recht. <\/p><p><strong>Ignoranz gegen finanzwirtschaftlichen Zusammenh&auml;ngen<\/strong><\/p><p>Die von den Hochschulrektoren Kritik an einer angeblichen Einschr&auml;nkung der M&ouml;glichkeit &bdquo;mehrj&auml;hrig zu planen und effizient zu agieren&ldquo;, ist geradezu peinlich. Sie macht n&auml;mlich deutlich, dass die Pr&auml;sidenten banale finanzwirtschaftliche Zusammenh&auml;nge nicht verstehen. Dar&uuml;ber hinaus offenbart diese Kritik geradezu eine Ignoranz gegen&uuml;ber der staatlichen auch f&uuml;r die Hochschulen zust&auml;ndigen Finanzkontrollinstanz, n&auml;mlich dem Landesrechnungshof. <\/p><p>Die finanzwirtschaftlich logische &Uuml;berlegung des nordrhein-westf&auml;lischen Landesrechnungshofs, dass das Land f&uuml;r seine &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo; an die Hochschulen Zinsen f&uuml;r Kredite auf dem Kapitalmarkt aufbringen muss, w&auml;hrend die Hochschulen mit &bdquo;gesparten&ldquo;, vor&uuml;bergehend nicht ben&ouml;tigten Mitteln Zinseinnahmen erzielen k&ouml;nnen, scheint f&uuml;r die ach so &bdquo;unternehmerisch&ldquo; denkenden Hochschulmanager offenbar nicht nachvollziehbar zu sein. Sie erkennen offenbar gar nicht, dass die Schaffung eines &bdquo;Liquidit&auml;tsverbundes&ldquo; zwischen dem Land und den Hochschulen (&sect;5 Abs. 3 RefEntw) eine L&ouml;sung darstellt, die die bisherige eigenverantwortliche Haushalts- und Wirtschaftsf&uuml;hrung erst dauerhaft sichert. Der Gesetzgeber kommt gar nicht umhin, den Reklamationen des Landesrechnungshofs abzuhelfen. <\/p><p>Aber auch solche &Uuml;berlegungen eines vern&uuml;nftigen und effizienten Umgangs mit dem Geld der Steuerzahler scheinen wohl &uuml;ber den Kirchtumsblick der meisten unserer Rektoren weit hinauszugehen. Sie betrachten die staatliche Finanzierung als (m&ouml;glichst) stabile Einnahmequelle f&uuml;r ihr &bdquo;Unternehmen&ldquo;, &uuml;ber die sie frei verf&uuml;gen m&ouml;chten und m&ouml;glichst wenig Rechenschaft ablegen wollen. <\/p><p><strong>Die vorgesehene Regelung ist freiheitsverb&uuml;rgender als die geltende<\/strong><\/p><p>Die Kritik an einer Einschr&auml;nkung der &bdquo;Hochschulautonomie&ldquo; liegt auch schon deswegen neben der Sache, weil auch im geltenden sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz der Auftrag an das Land festgelegt ist, zur Steuerung des Hochschulwesens strategische &bdquo;Ziele f&uuml;r ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen&ldquo; zu entwickeln. Auf der Grundlage dieser strategischen Ziele sollten auch schon nach derzeit geltendem Recht die hochschul&uuml;bergreifende Aufgabenverteilung und Schwerpunktsetzungen und sogar die hochschulindividuelle Profilbildung &bdquo;abgestimmt&ldquo; werden. (&sect; 6 Abs. 1 HG)<\/p><p>Zugegebenerma&szlig;en sind solche &bdquo;strategischen Ziele&ldquo; zur Steuerung des Hochschulwesens seit der Verabschiedung des Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetzes in den zur&uuml;ckliegenden 7 Jahren nie bzw. allenfalls in Ans&auml;tzen entwickelt worden. Aber aus diesem politischen Vers&auml;umnis oder dem fehlendem politischen Willen zur Ausf&uuml;llung des geltenden Hochschulgesetzes ist doch noch lange kein Anspruch der einzelnen &bdquo;unternehmerischen Hochschulen&ldquo; &ndash; quasi als Gewohnheitsrecht &ndash; erwachsen, sich einer Steuerung an Hand von strategischen Zielen einer Landeshochschulgesamtplanung entziehen zu k&ouml;nnen. Dadurch, dass ein Gesetz bewusst oder fahrl&auml;ssig nicht ausgef&uuml;llt worden ist, wurden doch keine &uuml;bergesetzlichen Rechte an die Hochschulen &uuml;bertragen. Letztlich war die derzeitige widerspr&uuml;chliche Gesetzeslage doch nur Ausdruck der erheblichen Steuerungsunsicherheit in der zur&uuml;ckliegenden Phase der Hochschulreform.<\/p><p>Die jetzt vorgesehen Regelung im Referentenentwurf ist nicht nur rechtlich bestimmter und damit freiheitsverb&uuml;rgender als die derzeit geltende, sie verschafft endlich auch wieder dem Parlament gegen&uuml;ber der Exekutive ein Mitbestimmungsrecht &uuml;ber  &ndash; wohlgemerkt nur &ndash; &bdquo;Planungsgrunds&auml;tze&ldquo; eines Landeshochschulentwicklungsplanes (&sect; 6 Abs. 2 RefEntw)<\/p><p><strong>Ein Anfang zur &Uuml;berwindung der &bdquo;einzelbetrieblichen&ldquo; Froschperspektive<\/strong><\/p><p>Mit der geplanten Gesetzesnovelle soll also nicht mehr und nicht weniger als mit der fahrl&auml;ssigen oder vors&auml;tzlichen Vernachl&auml;ssigung einer auf strategische Ziele hin orientierte Steuerung des Hochschulwesens im Lande endlich Schluss gemacht werden. Es w&uuml;rde ein Anfang gemacht die Entwicklung des Hochschulwesens im Lande endlich wieder von der &bdquo;einzelbetrieblichen&ldquo;  Froschperspektive der einzelnen Hochschulen auf die hochschul&uuml;bergreifende Landesebene zu heben. Es war doch geradezu absurd, dass das Land bislang bis auf die Vermeidung eines Konkurses (&sect; 5 Abs. 6 HG) einer Hochschule und bis auf die Gew&auml;hrleistung der Lehrerausbildung (&sect; 6 Abs. 1 HG) kaum noch Einfluss etwa auf die Schlie&szlig;ung oder den Erhalt von F&auml;chern oder auf Stellenumwidmungen und damit auf den Abbau der F&auml;chervielfalt nehmen wollte.<\/p><p>Dass k&uuml;nftig nicht mehr nur freischwebende, f&uuml;r ihre Amtsausf&uuml;hrung nicht rechenschaftspflichtige Hochschulr&auml;te &uuml;ber die Hochschulentwicklungspl&auml;ne einzelner Hochschulen entscheiden (&sect; 16 Abs. 1. Satz 5 i.V.m. &sect; 21 Abs. 1 Ziff. 2 HG), sondern insbesondere die Sicherstellung eines &uuml;berregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen (z.B. Schlie&szlig;ung und Gr&uuml;ndung oder Ausbau von (Fach-) Hochschulen) und die Bereitstellung von Leistungsangeboten sowie die Gew&auml;hrleistung  einer ausgewogene F&auml;chervielfalt wieder zu einer gemeinsamen Aufgabe von Land und Hochschulen werden sollen, ist nicht nur eine zwingende Notwendigkeit, sondern letztlich auch eine Selbstverst&auml;ndlichkeit. Es konnte doch nicht so sein und bleiben, dass jede einzelne (staatliche) Hochschule ggf. nach ihrem eigenen Belieben oder bestenfalls nach rein betriebswirtschaftlichen Belangen Fachbereiche, die Geld (&uuml;ber den Hochschulpakt oder &uuml;ber die leistungsorientierte Mittelverteilung, Drittmittel) einbrachten, (sog. &bdquo;Cash Cows&ldquo;) zu Lasten von solchen F&auml;chern auszubauen, die von Studierenden weniger nachgefragt (&bdquo;Orchideenf&auml;cher&ldquo;) wurden oder eben weniger Drittmittelgelder einspielten (einspielen konnten) (sog. &bdquo;Poor Dogs&ldquo;). <\/p><p>So schr&auml;nkt etwa ein nach Gutd&uuml;nken oder ein nach betriebswirtschaftlichen Kalk&uuml;len der einzelnen Hochschulen gesteuertes Studienangebot die Berufswahlfreiheit der Studierenden, n&auml;mlich ihre &bdquo;Ausbildungsst&auml;tte frei zu w&auml;hlen&ldquo; (Art. 12 Abs. 1 GG),  ein. Ein derartiger Zustand wird der Garantenstellung des Staates zur Sicherung dieses elementaren Grundrechts der Ausbildungsfreiheit nicht gerecht. Adressat dieses Grundrechts ist n&auml;mlich nicht die einzelne &bdquo;Ausbildungsst&auml;tte&ldquo;, das w&uuml;rde die freie Wahl eines Studiums dem Belieben der einzelnen Hochschulen &uuml;berlassen. Damit dieses Grundrecht nicht ins Leere l&auml;uft, ist der Staat verpflichtet angemessene Ausbildungsangebote der &ndash; wohlgemerkt nach wie vor staatlichen &ndash; Hochschulen zu sichern. <\/p><p>Was die Verfechter einer einzelbetrieblichen Hochschulautonomie st&auml;ndig unter den Tisch fallen lassen, ist die Tatsache, dass in der &ndash; um die staatliche Grundfinanzierung erg&auml;nzende Drittmittelfinanzierung konkurrierenden &ndash; &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule die Lehre gegen&uuml;ber der Forschung vernachl&auml;ssigt wurde. Die Hochschule ist aber ein wichtiger Teil des Bildungssystems und die Gesellschaft und auch die Wirtschaft haben ein massives Interesse an wissenschaftlicher Qualifizierung. Gesellschaftlicher Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung h&auml;ngen wesentlich von der Qualit&auml;t der Bildung und einem bedarfsbezogenen Ausbau der Fachangebote ab.<\/p><p><strong>Die Beteiligung an der Hochschulentwicklungsplanung m&uuml;sste erweitert werden<\/strong><\/p><p>Die Kritik an dem Referentenentwurf m&uuml;sste somit an einer ganz anderen Stelle ansetzen. N&auml;mlich daran, dass &uuml;ber das Zusammenwirken von Ministerium und Hochschulen hinaus bei der Landeshochschulentwicklungsplanung sinnvollerweise auch Berufs- und Sozialverb&auml;nde, Gewerkschaften, Kammern, Beh&ouml;rden und sonstige &bdquo;Betroffene&ldquo; an der Entwicklungsplanung einbezogen werden m&uuml;ssten. Zentraler Bestandteil bei dieser Hochschulgesamtplanung sollte im &Uuml;brigen nicht nur der Bedarf und die Qualifikationsanforderungen wissenschaftlich gebildeter Fachkr&auml;fte sein, sondern wenigstens auch die Rolle der Hochschulen in der jeweiligen Region, nicht nur als teilweise gr&ouml;&szlig;ter Arbeitgeber, sondern auch im Hinblick auf den Strukturwandel und die Entwicklungsperspektiven des regionalen Umfelds (Stichwort: Ruhr-Region).<\/p><p><strong>Das Schreckbild &bdquo;Hochschulvertr&auml;ge&ldquo;<\/strong><\/p><p>Ein weiteres Schreckbild f&uuml;r die Hochschulrektoren und ihre medialen Sprachrohre scheint der Begriffswechsel von den bisher sog. &bdquo;Zielvereinbarungen&ldquo; zu &bdquo;Hochschulvertr&auml;gen&ldquo; zu sein.  <\/p><p>Um den Unterschied wenigstens grob zu skizzieren, ist es sinnvoll noch einmal zu rekapitulieren, was solche &bdquo;Zielvereinbarungen&ldquo; eigentlich von ihrer Rechtsnatur her sind: <\/p><p>Solche Vereinbarungen sind im Zusammenhang mit der Modeerscheinung des sog. &bdquo;New Public Managements&ldquo; in die &ouml;ffentliche Verwaltung eingef&uuml;hrt worden. Zielvereinbarungen sollen einerseits ein prinzipiell gleichberechtigtes, jedoch mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen ausgestattetes Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Hochschulen ausdr&uuml;cken. In der Sache sollten solche Vereinbarungen eine Abkehr von der staatlichen Verfahrenssteuerung zur Erreichung bestimmter Ziele hin zu einem &bdquo;management by objectives&ldquo;, also allein auf Leistungsziele bezogene Absprachen zwischen einzelnen Hochschulen und dem Ministerium sein. Die Zielerf&uuml;llung soll und kann erst zu einem festgelegten sp&auml;teren Zeitpunkt &uuml;berpr&uuml;ft werde. Wie die &bdquo;strategischen Entwicklungsziele sowie konkrete Leistungsziele&ldquo; erreicht werden, sollte dem in seinen Durchgriffsrechten wesentlich gest&auml;rkten <a href=\"http:\/\/www.uni-kassel.de\/incher\/pdf\/hi_15.pdf\">&bdquo;Hochschulmanagement&ldquo; &uuml;berlassen bleiben [PDF &ndash; 675 KB]<\/a>.<\/p><p>Lassen wir einmal beiseite, dass manche Zielvereinbarung geschlossen wurde, die weit &uuml;ber den Detailierungsgrad fr&uuml;herer staatlicher Steuerungsinstrumente hinausging. Und lassen wir dar&uuml;ber hinaus einmal au&szlig;en vor, dass damit keineswegs die Selbstverwaltungsrechte der Hochschule insgesamt gest&auml;rkt wurden, sondern vor allem die Entscheidungskompetenzen der Hochschulleitungen. Tats&auml;chlich setzte man n&auml;mlich per Gesetzt auf eine massive strukturelle St&auml;rkung der Pr&auml;sidien. Und deren Macht wurde noch zus&auml;tzlich durch einen <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260\">freischwebenden Hochschulrat gest&uuml;tzt<\/a>.<\/p><p>Unbestreitbare Tatsache ist jedenfalls, dass &ndash; wie schon der Name sagt &ndash;  anzustrebende &bdquo;Ziele&ldquo; f&uuml;r die Zukunft zwischen der einzelnen Hochschule und dem Ministerium abgesprochen wurden. Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Zielvereinbarungen haben keine unmittelbar verbindliche rechtliche Qualit&auml;t, sie sind weder einklagbar noch gibt es klare Sanktionsregelungen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht worden sind. Man nimmt sich also bestenfalls gemeinsam etwas vor. Nach dem geltenden Hochschulrecht &bdquo;kann&ldquo; allenfalls &bdquo;ein Teil des Landeszuschusses an die Hochschule nach Ma&szlig;gabe der Zielerreichung zur Verf&uuml;gung gestellt&ldquo; werden (&sect; 6 Abs. 2).  <\/p><p>So wortreich die wunderbaren Ziele in dem g&auml;ngigen betriebswirtschaftlichen Vokabular (Wettbewerb, Effizienz, Flexibilisierung, Modularisierung, Profilbildung, &bdquo;Studienportfolio&ldquo;, Internationalisierung, E-Learning) auch beschrieben wurden, die &bdquo;objectives&ldquo;  blieben meistens ziemlich diffus. Dementsprechend vage blieben in der Regel auch die Berichte der Hochschulen &uuml;ber die jeweilige Zielerreichung. (Verehrte Frau Marion Schmidt von der &bdquo;Zeit&ldquo;,<br>\nsolche Berichtspflichten sind nicht etwa, wie sie offenbar meinen, etwas Neues!)<\/p><p>Bis heute ist bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen das Problem der Sanktion bei Nicht-Erf&uuml;llung von solchen Kontraktzusagen grunds&auml;tzlich nicht gel&ouml;st. Die Hochschulen haben es stets verstanden, die angeblich erreichten Ziele besch&ouml;nigend zu beschreiben oder aber gute Gr&uuml;nde anzuf&uuml;hren, warum die Ziele nicht erreicht werden konnten. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass h&ouml;chst selten alle f&uuml;r die Zukunft verabredeten und erhofften Ziele (jedenfalls in G&auml;nze) erreicht werden k&ouml;nnen, es h&auml;tte also zumindest eine beachtliche Zahl an F&auml;llen geben m&uuml;ssen, wo das Verfehlen der vereinbarten Ziele zu irgendwelchen Konsequenzen h&auml;tte f&uuml;hren m&uuml;ssen. Davon ist nichts oder nur wenige bekannt.<\/p><p><strong>Die Kontrakte zwischen Land und Hochschulen sollen endlich konkretisiert werden<\/strong><\/p><p>Im Referentenentwurf f&uuml;r ein Hochschulzukunftsgesetz sollen nun diese &bdquo;Zielvereinbarungen&ldquo; durch &bdquo;Hochschulvertr&auml;ge&ldquo; abgel&ouml;st werden. Auch &bdquo;Vertr&auml;ge&ldquo; werden zwischen gleichberechtigten Partnern geschlossen. Ein gro&szlig;er Fortschritt ist allerdings, dass diese Vertr&auml;ge durch das geplante Gesetz k&uuml;nftig konkretisiert werden sollen. <\/p><p>So sollen etwa vereinbart werden:<br>\n<strong>Messbare<\/strong> und <strong>&uuml;berpr&uuml;fbare<\/strong> strategische Entwicklungsziele, <strong>konkrete<\/strong> Leistungsziele oder <strong>konkrete<\/strong> finanziell dotierte Leistungen, <strong>Ma&szlig;nahmen und Entscheidungen<\/strong> auf dem Gebiet der Organisation der Lehre und der Studienreform, die den spezifischen Aufgabenbereich und das wissenschaftliche oder k&uuml;nstlerische Profil der jeweiligen Hochschule <em>in besonderer Weise<\/em> deutlich werden lassen. Es sollen Verfahren zur Feststellung des Standes der Umsetzung der Vertr&auml;ge und &ndash; vor allem auch &ndash; es soll die Erf&uuml;llung dieser konkreten Leistungen der Hochschulen an die Finanzierung, d.h. zur Erf&uuml;llung dieser Leistungen gew&auml;hrten Landeszuschuss gebunden werden. <\/p><p>Das ist ein wichtiger Schritt aus der bisherigen weitgehenden Beliebigkeit. <\/p><p>Es ist nicht weiter verwunderlich, dass diese Konkretisierung der Entwicklungsziele bei gleichzeitiger Sanktionsbewehrung bei den Hochschulleitungen auf Missfallen und Widerstand st&ouml;&szlig;t. Es macht nat&uuml;rlich einen Unterschied aus, ob es nicht viel mehr braucht als sch&ouml;ne Worte, um die Erfolge der jeweiligen Hochschule darzustellen oder ob man konkrete, messbare Ergebnisse vorweisen muss, um an den daran gebundenen Teil der staatlichen Mittel zu kommen. <\/p><p>Doch was ist daran eigentlich daran kritisierbar, wenn der Gesetzgeber ernst macht mit dem, was bisher nur auf dem Papier stand? <\/p><p><strong>Die &bdquo;Landesverantwortung&ldquo; wurde bisher vernachl&auml;ssigt<\/strong><\/p><p>Die Aufregung ist aber umso mehr schon deshalb v&ouml;llig fehl am Platze, weil dem derzeitigen, ach so freiheitlichen Hochschulgesetz ein geradezu mafi&ouml;ses Drohpotential innewohnte.<br>\nAuch hier h&auml;tte den rektoralen Kritikern ein Blick ins geltende Gesetz ihre Urteilsbildung erleichtert. Sie h&auml;tten dann n&auml;mlich erkennen m&uuml;ssen, dass ihr pawlowscher Bei&szlig;reflex gegen den Referentenentwurf einer rein ideologischen Konditionierung geschuldet ist.<\/p><p>In &sect; 6 Abs. 3 HG hei&szlig;t es derzeit:<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Wenn und soweit eine Ziel- und Leistungsvereinbarung nicht zustande kommt, kann das Ministerium nach Anh&ouml;rung der Hochschule und im Benehmen mit dem Hochschulrat Zielvorgaben zu den von der Hochschule zu erbringenden Leistungen festlegen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Diese gesetzliche Drohung erinnert an den Ausspruch des legend&auml;ren Mafia-Chefs Al Capone: &bdquo;Mit einem freundlichen Wort und einer Pistole in der Hand erreicht man mehr als mit einem freundlichen Wort allein.&ldquo;<\/p><p>Dass bisher keiner nordrhein-westf&auml;lischen Hochschule die Pistole auf die Brust gesetzt worden ist, hat also weniger mit der derzeitigen Gesetzesgrundlage zu tun, als mit der Tatsache, dass das Land nur sehr begrenzt bereit und in der Lage war, seine &bdquo;Landesverantwortung&ldquo; zu operationalisieren oder zumindest ein transparentes und vor allem konsistentes hochschul&uuml;bergreifendes Zielsystem zu entwickeln, geschweige denn einen solchen Zielfindungsprozess effektiv zu organisieren. Bis heute kann (allein) das Ministerium nach freiem Ermessen einer Zielvereinbarung zustimmen oder eben feststellen, dass sie nicht zustande kommt und daraufhin eigene Zielvorgaben festlegen. Die bisher bestehende Pflicht zur Anh&ouml;rung der Hochschulen oder die Herstellung des Benehmens mit dem Hochschulrat sind die schw&auml;chste Form einer Beteiligung der Hochschulen. Benehmensherstellung hei&szlig;t nicht mehr als Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. <\/p><p>Die geplante Einbettung der k&uuml;nftigen Hochschulvertr&auml;ge in die vom Landtag gebilligten Planungsgrunds&auml;tze auf deren Grundlage ein Landeshochschulplan entwickelt werden soll, kann also die bisher per Gesetz m&ouml;gliche Willk&uuml;r des Ministeriums &uuml;berwinden und die staatlichen Vorgaben transparent und nachvollziehbar machen.  <\/p><p><strong>Fazit:<\/strong><\/p><p>W&uuml;rde das geltende Gesetz ernst genommen und befolgt, dann w&auml;re es f&uuml;r den Bereich der Hochschulentwicklungsplanung freiheitsfeindlicher und erlaubte nicht kontrollierbare staatliche Eingriffe viel eher als die vorgeschlagenen Regelungen.<\/p><p>Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen sind vom Grundsatz her notwendig, z.B. um den Studierenden im Land ein ausgewogenes und leistungsf&auml;higes Angebot an Hochschulen machen zu k&ouml;nnen, wozu der Staat u.a. aus Gr&uuml;nden der Freiheit der Berufswahl verpflichtet ist. <\/p><p><strong>Kritik an den neuen Regelungen zur Hochschulentwicklungsplanung<\/strong><\/p><p>Man st&ouml;&szlig;t aber auch bei den Hochschulvertr&auml;gen genauso wie bei der Hochschulentwicklungsplanung auf die Notwendigkeit einer programmatisch konzeptionellen Arbeit auf der Ebene des Landes. Wollte man tats&auml;chlich ein rahmensetzendes Steuerungssystem einf&uuml;hren, so sollte man eine irgendwie geartete konzeptionelle Fundierung erwarten d&uuml;rfen.<\/p><p>Diese politische und konzeptionelle Fundierung vermag ich gegenw&auml;rtig noch nicht zu erkennen.<\/p><p>Der Aufstellungsprozess eines Hochschulentwicklungsplans zwischen dem Land und den einzelnen Hochschulen ist mit dem &bdquo;Gegenstromprinzip&ldquo; zwar plastisch beschrieben, der Referentenentwurf l&auml;sst allerdings eine Konkretisierung bzw. Vorschl&auml;ge f&uuml;r die L&ouml;sung von Konfliktf&auml;llen vermissen.<\/p><p>Wohl aus vorauseilender Sorge vor dem Widerstand Hochschulpr&auml;sidenten\/innen scheut der Referentenentwurf vor einer klaren Regelung des Entscheidungsprozesses bei der Entwicklungsplanung zur&uuml;ck. Man weicht bei der Abstimmung zwischen den Hochschulentwicklungspl&auml;nen der einzelnen Hochschulen und dem dann verbindlich werdenden Landeshochschulentwicklungsplan auf das den Naturwissenschaften entlehnte und rechtlich unpr&auml;zise &bdquo;Gegenstromprinzip&ldquo; aus. Damit ist in der Landesplanung ein Verfahren zum kontinuierlichen Austausch und zur &Uuml;berf&uuml;hrung von unterschiedlichen und m&ouml;glicherweise inkompatiblen Entscheidungen zwischen jeweils mit eigenen Rechten ausgestatteten Planungstr&auml;gern, hier also zwischen den Planungen der Hochschulen und den Vorstellungen des Landes f&uuml;r das gesamte Hochschulwesen gemeint. Wie Konflikte zwischen den nach wie vor wettbewerbsgesteuerten Hochschulen und der Gesamtverantwortung f&uuml;r das gesamte Hochschulwesen gel&ouml;st werden k&ouml;nnen, ist eine offene Frage und bleibt im Nebel. <\/p><p>Zwar hei&szlig;t es in &sect; 16 Abs. 1a, dass das Land &bdquo;Vorgaben&ldquo; f&uuml;r die Aufstellung und Fortschreibung der Entwicklungspl&auml;ne machen und die Verpflichtung feststellen, ja sogar eine Ersatzvornahme durchf&uuml;hren kann, wenn dem Landeshochschulentwicklungsplan nicht entsprochen wird. Um eine klare Regelung der Letztentscheidungsmacht bei der Landesentwicklungsplanung mogelt sich der Referentenentwurf jedoch herum. Hier sind Auseinandersetzungen bis hin zum Streit vor den Gerichten T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet.<\/p><p>Um solchen Streit zu vermeiden k&ouml;nnte ich mir vorstellen, dass diese Letztentscheidung &uuml;ber einen Landeshochschulentwicklungsplan nicht nur beim Ministerium sondern beim Parlament liegt. Dadurch w&uuml;rden Fragen der Hochschulentwicklung auch wieder auf die politische Ebene gehoben, sie w&uuml;rden transparent und zum Gegenstand einer &ouml;ffentlichen Debatte und h&auml;tten damit eine breite demokratische Legitimation. <\/p><p>Eine &ouml;ffentliche Debatte um die Hochschulentwicklung im Lande m&uuml;sste beim st&auml;ndigen Kampf um die Verteilung der Ressourcen zwischen den verschiedenen Politikfeldern, durchaus nicht zum Nachteil f&uuml;r die Hochschulen sein.<\/p><p><strong>Nebenbemerkung:<\/strong> Wenn es richtig sein sollte, dass das Ministerium die Hochschulen bis zum 7. Januar 2014 um eine <a href=\"http:\/\/www.lrk-nrw.de\/lrk\/aktuelles\/pressemiteilungen\/353-15112013-neues-hochschulgesetz-nrw-universitaeten-enttaeuscht.html\">Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten hat<\/a>, so mag das vielleicht nicht besonders geschickt gewesen sein. Dass die Hochschulen aber binnen fast zwei Monaten sich au&szlig;erstande sehen, eine Stellungnahme zu erarbeiten, spricht das B&auml;nde &uuml;ber die st&auml;ndig behauptete Effizienz der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule. <\/p><p><strong>Hinweis:<\/strong><br>\nDas Leitbild der wettbewerbsgesteuerten, &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo;, das dem derzeit geltenden Landeshochschulgesetz zugrunde liegt, hat noch nie zu den Hochschulen gepasst.<\/p><p>Ziel einer Gesetzesnovelle h&auml;tte sein m&uuml;ssen, unter dem Dach der grundgesetzlichen Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre, die subjektive individuelle Wissenschaftsfreiheit der Hochschulangeh&ouml;rigen (auch der Studierenden) und das daraus abgeleitete Recht der Selbstverwaltung der Hochschule mit der Gesamtverantwortung des demokratischen Staates f&uuml;r das Hochschulwesen zu einer neuen Balance zu bringen.   <\/p><p>Dieser Anspruch wird zwar in der Begr&uuml;ndung f&uuml;r ein neues Hochschulzukunftsgesetz formuliert, bei dessen Konkretisierung bleibt der Referentenentwurf allerdings auf halbem Wege stecken. <\/p><p>Der Referentenentwurf will zwar mit der Hochschulentwicklungsplanung und auch mit der Einf&uuml;hrung von Hochschulvertr&auml;gen ernst machen, es bleibt aber die offene Frage, inwieweit sich diese Steuerungsinstrumente mit der vor allem im Forschungsbereich deutlich an Einfluss gewinnenden Wettbewerbssteuerung der Hochschulen vereinbar ist bzw. einen Ausgleich schaffen kann. <\/p><p>In diesem Zusammenhang spielen nat&uuml;rlich auch die Neuregelungen der Hochschulselbstverwaltung, die Bestellung und die Kompetenzen der nach wie vor vorgesehenen Hochschulr&auml;te eine zentrale Rolle.<\/p><p>Darauf und auf andere Detailregelungen des Referentenentwurfs werde ich in weiteren Beitr&auml;gen eingehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die nordrhein-westf&auml;lische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat letzte Woche unter dem Titel &bdquo;Hochschulzukunftsgesetz&ldquo; einen Referentenentwurf f&uuml;r eine Novelle des vom fr&uuml;heren FDP-Innovationsminister Andreas Pinkwart im Jahre 2006 durchgesetzten sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz dem Kabinett vorgelegt.<br \/> Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) &ndash; die &bdquo;Stimme der Hochschulen&ldquo;, wie sie von sich selbst behauptet &ndash; l&auml;uft dagegen Sturm. Ihr Pr&auml;sident, <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Horst Hippler<\/a>,<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19384\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[17,160],"tags":[986,567,568,971,236,565],"class_list":["post-19384","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochschulen-und-wissenschaft","category-markt-und-staat","tag-hochschulautonomie","tag-hochschulfreiheitsgesetz","tag-hochschulraete","tag-hochschulzukunftsgesetz","tag-hrk","tag-unternehmerische-hochschule"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19384","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=19384"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19384\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19386,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/19384\/revisions\/19386"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=19384"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=19384"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=19384"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}