{"id":1941,"date":"2006-12-13T18:56:15","date_gmt":"2006-12-13T17:56:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1941"},"modified":"2016-01-21T10:29:37","modified_gmt":"2016-01-21T09:29:37","slug":"das-unbedingte-und-universelle-grundeinkommen-stellt-keine-realistische-alternative-zur-reform-des-deutschen-sozialstaats-dar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1941","title":{"rendered":"\u201eDas unbedingte und universelle Grundeinkommen stellt keine realistische Alternative zur Reform des deutschen Sozialstaats dar."},"content":{"rendered":"<p>Es erforderte einen nicht aufzubringenden Finanzaufwand, und es h&auml;tte eine offene au&szlig;enwirtschaftliche Flanke. Wegen der Verringerung der Arbeitsanreize und wegen der extrem hohen Steuerlast w&uuml;rde es zu einem R&uuml;ckgang des Bruttoinlandsprodukts und zu einer Blockade des Wirtschaftswachstums f&uuml;hren. Die Zieleffizienz w&auml;re sehr gering, da ein wesentlicher Teil der Transferzahlungen von den Beg&uuml;nstigten selbst aufgebracht werden m&uuml;sste.&ldquo;<br>\nSo beginnt die Zusammenfassung eines Essays von Richard Hauser, emeritierter Professor f&uuml;r Sozialpolitik in Frankfurt. Wenn Sie am gesamten Text interessiert sind &ndash; eine gute &Uuml;bersicht &uuml;ber Grundsicherungen. Zugleich mache ich Interessierte darauf aufmerksam, dass am 15.12. in der taz ein Disput zur Finanzierbarkeit des Grundeinkommens zwischen Heiner Flassbeck und Wolfgang Strengmann-Kuhn erscheinen wird. Wir werden auf die Links hinweisen.<br>\n<!--more--><\/p><p><strong>Alternativen einer Grundsicherung &ndash; soziale und &ouml;konomische Aspekte<\/strong><\/p><p>von Prof. Dr. Richard Hauser,<br>\nJohann Wolfgang Goethe-Universit&auml;t, Frankfurt am Main<\/p><p>Aus: Zeitschrift Gesellschaft Wirtschaft Politik, 55. Jahrgang, 3.<br>\nVierteljahr 2006, S. 331-348<\/p><p><strong>1. Die Fragestellung<\/strong><\/p><p>Das Sozialstaatsgebot des deutschen Grundgesetzes (Art. 20 und 28 GG) in Verbindung mit dem vom Grundgesetz (Art. 1 GG) verlangten Schutz der Menschenw&uuml;rde durch den Staat erfordert die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums jedes B&uuml;rgers. In der &ouml;ffentlichen Diskussion werden verschiedene Formen einer Grundsicherung diskutiert. Genannt werden beispielsweise: &bdquo;Bedingungsloses Grundeinkommen&ldquo;, &bdquo;Kindergrundsicherung&ldquo;, &bdquo;Negative Einkommensteuer&ldquo;, &bdquo;Mindestrente&ldquo;, &bdquo;Mindestlohn&ldquo; oder &bdquo;Kombilohn&ldquo;. Dabei verstehen die Diskussionsteilnehmer nicht immer das Gleiche unter bestimmten Bezeichnungen oder sie spezifizieren die propagierte Regelung nur teilweise, so dass problematische Elemente verborgen bleiben. Als Erstes m&uuml;ssen wir uns daher einen &Uuml;berblick &uuml;ber die Hauptformen einer Grundsicherung verschaffen. Dann werden die einzelnen Hauptformen einer Grundsicherung aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Perspektive genauer analysiert. Abschlie&szlig;end wird auch kurz auf ihre Vereinbarkeit mit einem Mindestlohns und einem Kombilohns eingegangen.<\/p><p><strong>2. Hauptformen einer Grundsicherung<\/strong><\/p><p>Die Hauptformen einer das sozio-kulturelle Existenzminimum gew&auml;hrleistenden Grundsicherung k&ouml;nnen nach mehreren Merkmalen unterschieden werden:<\/p><ol>\n<li>nach der Leistungsh&ouml;he<\/li>\n<li>nach ihrer Rechtsnatur;<\/li>\n<li>nach dem beg&uuml;nstigten Personenkreis, d. h. nach ihrem Deckungsgrad;<\/li>\n<li>nach der Einbeziehung der Empf&auml;nger in die &uuml;brigen Zweige der Sozialversicherung mit Hilfe einer &Uuml;bernahme der Beitr&auml;ge;<\/li>\n<li>nach den zu erf&uuml;llenden Anspruchsvoraussetzungen;<\/li>\n<li>nach der Rangfolge innerhalb der Leistungen des Systems der sozialen Sicherung;<\/li>\n<li>nach ihrer Einbeziehung in die Einkommensbesteuerung;<\/li>\n<li>nach ihrer Form der Finanzierung.<\/li>\n<\/ol><p><strong>&Uuml;bersicht 1:<\/strong> Hauptformen einer das sozio-kulturelle Existenzminimum gew&auml;hrleistenden Grundsicherung<\/p><p>Die folgende &Uuml;bersicht 1 charakterisiert anhand dieser Kriterien die wichtigsten Formen einer Grundsicherung. Dabei sind drei Merkmale nicht gesondert aufgef&uuml;hrt, weil sie f&uuml;r alle Formen gelten. Dies ist erstens eine Leistungsh&ouml;he, die ein sozio-kulturelles Existenzminimum gew&auml;hrleistet. Zweitens soll ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung gegeben sein, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erf&uuml;llt sind, d. h. dass die Leistungsgew&auml;hrung nicht dem Ermessen der zust&auml;ndigen staatlichen Stelle unterliegt. Drittens ist es die Finanzierung aus Steuermitteln, wobei nicht zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen als Kostentr&auml;ger unterschieden wird. Damit verbleiben f&uuml;nf Hauptmerkmale. <\/p><p>Aufgrund der institutionellen Ausgestaltung den verschiedenen Hauptformen einer Grundsicherung kann man bereits erste Schlussfolgerungen &uuml;ber die Zielerreichung und die Nebenwirkungen ziehen. Nur auf Basis von detaillierten Simulationsmodellen k&ouml;nnte man genauere quantitative Informationen f&uuml;r die Reformalternativen ermitteln. Dies ist hier nicht m&ouml;glich.<\/p><table>\n<tbody>\n<tr>\n<th>Bezeichnung der Grund-<br>sicherung<\/th>\n<th>Deck-<br>ungs-<br>grad<\/th>\n<th>Beitr&auml;ge zu and. Sozial-<br>ver-<br>sicherg.<\/th>\n<th>Anspruchs-<br>vorraus-<br>setung<\/th>\n<th>Rang-<br>folge<\/th>\n<th>Einbe-<br>ziehung<br>in die<br>Einkom-<br>mens-<br>besteu-<br>erung<\/th>\n<\/tr>\n<tr class=\"even\">\n<td>1. Einkommens- und verm&ouml;gens-<br>abh&auml;ngiges Grund-<br>einkommen von Bedarfs-<br>gemeinschaften<\/td>\n<td>Alle Wohnsitz-<br>b&uuml;rger<\/td>\n<td>Kranken- und Plegever-<br>sicherung; Alters-<br>sicherung zu gering<\/td>\n<td>Wohnsitz und geringes Einkommen der Bedarfs-<br>gemeinschaft<\/td>\n<td>nach-<br>rangig<\/td>\n<td>nein<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"odd\">\n<td>2. Unbedingtes und universelles (bedingungsloses) Grundeinkommen<\/td>\n<td>Alle Wohnsitz-<br>b&uuml;rger<\/td>\n<td>Zumindest Kranken- und Pflegever-<br>sicherung n&ouml;tig<\/td>\n<td>Geburtsschein und Wohn-<br>berechtigung<\/td>\n<td>vor-<br>rangig<\/td>\n<td>nein<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"even\">\n<td>3. Unbedingtes eingeschr&auml;nktes Grundeinkommen<\/td>\n<td>Alte, Kinder, Erwerbs-<br>unf&auml;hige<\/td>\n<td>Zumindest Kranken- und Pflegever-<br>sicherung<\/td>\n<td>Geburtsschein und Wohn-<br>berechtigung<\/td>\n<td>vor-<br>rangig<\/td>\n<td>nein<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"odd\">\n<td>4. Negative Einkommenssteuer<\/td>\n<td>Alle Wohnsitz-<br>b&uuml;rger<\/td>\n<td>Zumindest Kranken- und Pflegever-<br>sicherung n&ouml;tig<\/td>\n<td>Wohnsitz und geringes Familien-<br>einkommen<\/td>\n<td>nach-<br>rangig<\/td>\n<td>kombi-<br>niert<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"even\">\n<td>5. Einkommens-<br>abh&auml;ngiges individuelles Grundeinkommen<\/td>\n<td>Alle Wohnsitz-<br>b&uuml;rger<\/td>\n<td>Zumindest Kranken- und Pflegever-<br>sicherung<\/td>\n<td>Wohnsitz und geringes eigenes Einkommen<\/td>\n<td>nach-<br>rangig<\/td>\n<td>nein<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table><p class=\"reference\">Zus&auml;tzliche Annahmen: Ausreichende H&ouml;he, Rechtsanspruch und Steuerfreiheit.<\/p><p><strong>3. Die gegenw&auml;rtig g&uuml;ltigen  institutionellen Regelungen zur Gew&auml;hrleistung eines sozio-kulturellen Existenzminimums<\/strong><\/p><p>In der ersten Zeile der &Uuml;bersicht 1 ist die Ausgestaltung der gegenw&auml;rtig g&uuml;ltigen institutionellen Regelungen zur Gew&auml;hrleistung eines sozio-kulturellen Existenzminimums in Deutschland dargestellt. Es gibt drei Grundsicherungsregelungen, die nebeneinander bestehen und gemeinsam fast universell sind: Erstens das Arbeitslosengeld II (ALG II), das allen prinzipiell erwerbsf&auml;higen Personen zusteht, aber auch f&uuml;r Erwerbst&auml;tige eine Leistung zur Aufstockung eines zu niedrigen Erwerbseinkommens gew&auml;hrt. Hinzu kommt Sozialgeld f&uuml;r nicht-erwerbsf&auml;hige Familienmitglieder der Empf&auml;nger von ALG II (geregelt im SGB II). Zweitens die Sozialhilfe in der Form der Hilfe zum Lebensunterhalt f&uuml;r nicht-erwerbsf&auml;hige Personen, die nicht mit einem Empf&auml;nger von Arbeitslosengeld II zusammenleben (geregelt im SGB XII). Drittens die Grundsicherung f&uuml;r Alte und dauerhaft Erwerbsunf&auml;hige (ebenfalls geregelt im SBG XII). Daneben bestehen noch die Kriegsopferf&uuml;rsorge, die Ausbildungsf&ouml;rderung und die Grundsicherung f&uuml;r Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Regelungen sind nachrangig zu allen anderen Einkommen und Sozialleistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft, die ungef&auml;hr der Kernfamilie entspricht. Zur Festlegung der tats&auml;chlichen Leistungsh&ouml;he wird der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft nach Regels&auml;tzen ermittelt und hiervon das Einkommen und das Verm&ouml;gen (mit gewissen Ausnahmen) aller Mitglieder abgezogen. Der Regelsatz f&uuml;r einen Alleinstehenden betr&auml;gt &euro; 345,00 pro Monat. Weitere Mitglieder erhalten zwischen 60 % und 80 % dieses Satzes. Au&szlig;erdem werden Miete und Heizung f&uuml;r eine angemessene Wohnung &uuml;bernommen. Wird Erwerbseinkommen erzielt, dann wird bis zu einer H&ouml;chstgrenze ein Anrechnungssatz von weniger als 100 % verwendet, so dass bis zu &euro; 160,00 pro Monat hinzukommen k&ouml;nnen. Beitr&auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden voll &uuml;bernommen, aber der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist &auml;u&szlig;erst gering (berechnet auf Basis einer 400- Euro-T&auml;tigkeit). Die Leistungen sind steuerfrei. F&uuml;r Sonderbedarfe besteht weiterhin ein spezieller Zweig der Sozialhilfe. Ein einkommensabh&auml;ngiges gestaffeltes Wohngeld soll auch f&uuml;r Niedrigeinkommensbezieher oberhalb der Mindesteinkommensschwelle &uuml;berdurchschnittliche Wohnkosten reduzieren. &Uuml;berdies gibt es einen einkommensabh&auml;ngigen Kindergeldzuschlag f&uuml;r Niedrigeinkommensbezieher, sofern durch dessen Bezug die Inanspruchnahme von ALG II vermieden werden kann. <\/p><p>Den Zusammenhang zwischen dem Bruttoeinkommen einschlie&szlig;lich aller Transfers, aber ohne die Grundsicherungsleistungen kann man sich graphisch verdeutlichen. <\/p><p><strong>Abbilddung 1:Gegenw&auml;rtige Grundsicherungsregelung f&uuml;r einen Alleinstehenden nur mit Arbeitseinkommen <\/strong><\/p><p><img decoding=\"async\" class=\"img_border\" src=\"upload\/bilder\/061213_hauser_01.gif\" alt=\"\" title=\"\"><\/p><p class=\"reference\"><strong>Erl&auml;uterungen:<\/strong><br>\nDie Strich-Punkt-Linie kennzeichnet das nach Abzug der Sozialabgaben zu versteuernde Einkommen.<br>\nDie Strich-Punkt-Punkt-Linie kennzeichnet rechts von GF das nach Abzug der Sozialabgaben und der Steuern verf&uuml;gbare Nettoeinkommen, und links von GF das durch einen Grundsicherungstransfer (ALG II) aufgestockte Einkommen.<br>\nExMin kennzeichnet das sozio-kulturelle Existenzminimum.<br>\nST kennzeichnet den Punkt, oberhalb dessen die Besteuerung einsetzt und auch die Transfergew&auml;hrung endet.<\/p><p>Auf der Abszisse des Koordinatensystems ist das Bruttoarbeitseinkommen eines Alleinstehenden abgetragen und auf der Ordinate das Nettoeinkommen. W&uuml;rde es weder Sozialabgaben, noch Steuern und Transfers geben, so entspr&auml;che das Nettoeinkommen dem Bruttoeinkommen. Dieser Fall ist durch die 45&deg;-Linie gekennzeichnet. Wenn nur Sozialabgaben erhoben w&uuml;rden, dann l&auml;ge das Nettoeinkommen niedriger. Die H&ouml;he der Sozialabgaben entspricht der senkrechten Differenz zwischen der 45&deg;-Linie und der Strich-Punkt-Linie. Diese Strich-Punkt- Linie gibt also an, welches Nettoeinkommen (gemessen auf der Ordinate) zu welchem Bruttoeinkommen geh&ouml;ren w&uuml;rde, wenn es nur Sozialabgaben g&auml;be. Die senkrechte Differenz zwischen der Strich-Punkt-Linie und der Strich-Punkt-Punkt-Linie zeigt rechts vom Punkt ST die je nach Einkommensh&ouml;he anfallende Steuerbelastung an, so dass diese Linie nunmehr das Nettoeinkommen nach Sozialabgaben und Steuern charakterisiert. Links vom Punkt ST zeigt die Strich-Punkt-Punkt-Linie das Nettoeinkommen nach Hinzukommen von Arbeitslosengeld II an. Man sieht, dass bei v&ouml;llig fehlendem Arbeitseinkommen das ALG II gerade das Existenzminimum finanziert. Bei einem Arbeitseinkommen zwischen dem Nullpunkt und dem Punkt ST darf ein geringer Teil behalten werden; das &uuml;brige Nettoarbeitseinkommen wird auf das ALG II angerechnet. Wegen des Anrechnungssatzes von weniger als 100 % ergibt sich ein mit zunehmendem Bruttoeinkommen leicht ansteigender Verlauf der Strich-Punkt-Punkt-Linie. Oberhalb von ST gibt es dann kein ALG II mehr und dann setzt auch die Besteuerung des Bruttoarbeitseinkommens ein. Zu beachten ist, dass die Abbildung lediglich schematisch die Zusammenh&auml;nge aufzeigt ohne genau ma&szlig;stabsgetreu zu sein. <\/p><p>Wie hoch ist nun das gegenw&auml;rtig durch diese Regelungen festgelegte Existenzminimum und welcher Personenkreis muss auf dessen bescheidenem Niveau kurz- oder l&auml;ngerfristig leben? Die durchschnittliche monatliche Leistung f&uuml;r Alleinstehende, die den Lebensunterhalt, angemessene Miet- und Heizkosten sowie die Sozialversicherungsbeitr&auml;ge umfasst, belief sich im Juli 2005 auf 697,00 Euro. Im Juli 2005 bezogen 6,86 Millionen Personen, das sind 8,3 % aller Einwohner, Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Hinzu kamen ca. 440.000 Empf&auml;nger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie eine statistisch noch nicht genau ermittelte Anzahl von in der Sozialhilfe verbliebenen Empf&auml;ngern (gesch&auml;tzt 300.000) und etwa 260.000 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterst&uuml;tzte Personen. Insgesamt sind dies etwa 9,5 % der Bev&ouml;lkerung[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]. Hinzu kommt noch eine zur Zeit nicht genau bezifferbare Dunkelziffer, weil viele Leute die ihnen zustehende Leistungen nicht kennen oder nicht beantragen[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]. Diese Personen leben noch unterhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Existenzminimums, das &uuml;berdies von Wohlfahrtsverb&auml;nden als zu niedrig kritisiert wird. <\/p><p>Die Ausgaben f&uuml;r Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Asylbewerberhilfe betrugen im Jahr 2003, also vor den verschiedenen Reformen, 28,5 Mrd. Euro; dies waren etwa 1,3 % des Bruttoinlandsprodukts &ndash; eine bescheidene Zahl im Vergleich zum Anteil aller Sozialleistungen von 34,7 %[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]. In dieser Gr&ouml;&szlig;enordnung lagen die Ausgaben auch im Jahr 2005. Allerdings konnte man die urspr&uuml;nglich geplanten Einsparungen nicht realisieren. Auch die erhofften arbeitsmarktpolitischen Erfolge sind bisher nicht eingetreten. Die Bilanz der so genannten Hartz&ndash;Reformen ist also keineswegs &uuml;berzeugend. Ob die langfristigen Auswirkungen wesentlich positiver sind, kann man erst in einigen Jahren beurteilen. <\/p><p>Zusammenfassend kann man feststellen: Mindestens ein Zehntel der Bev&ouml;lkerung lebt f&uuml;r k&uuml;rzere oder l&auml;ngere Zeit auf dem Niveau des einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommen f&uuml;r Bedarfsgemeinschaften oder sogar von noch weniger. Dies wird l&auml;ngerfristig Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Strukturen haben, die in der &Ouml;ffentlichkeit und auch in der Politik noch nicht ausreichend begriffen worden sind. Damit erhebt sich die Frage, ob es bessere Modelle f&uuml;r ein Grundeinkommen g&auml;be? <\/p><p><strong>4. Weitere denkbare Formen eines Grundeinkommens<\/strong><\/p><p><strong>4.1. Das unbedingte und universelle Grundeinkommen<\/strong><\/p><p>F&uuml;r das unbedingte und universelle Grundeinkommen, das auch als bedingungsloses Grundeinkommen bezeichnet wird (vgl. Zeile 2 der &Uuml;bersicht 1) gelten die geringsten Anspruchsvoraussetzungen. Geburtsschein und Wohnsitz in Deutschland gen&uuml;gen, um &ndash; gewisserma&szlig;en von der Wiege bis zur Bahre &ndash; eine Sozialleistung zu erhalten, die das sozio-kulturelle Existenzminimum abdeckt. Es ist daher leicht zu verwalten. Als Gr&ouml;&szlig;enordnung f&uuml;r die monatliche Leistung k&ouml;nnte man z.B. an &euro; 700,00 f&uuml;r Erwachsene und &euro; 400,00 f&uuml;r Kinder denken. Diese Betr&auml;ge orientieren sich an den Durchschnittsbetr&auml;gen beim Arbeitslosengeld II. Diese Grundsicherungsleistungen umfassen auch die Beitr&auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung.<\/p><p>Das unbedingte und universelle Grundeinkommen w&auml;re vorrangig gegen&uuml;ber sonstigen Markteinkommen und weiter bestehenden Sozialleistungen, weil es unabh&auml;ngig von anderen Einkommen gew&auml;hrt w&uuml;rde. Da als Anspruchsvoraussetzung lediglich Existenz und Wohn-sitz ausreichen, w&uuml;rde das unbedingte und universelle Grundeinkommen auch unabh&auml;ngig von der H&ouml;he des Verm&ouml;gens und von eigener Erwerbst&auml;tigkeit gezahlt. Es unterl&auml;ge nicht der Einkommensteuer. Wenn das unbedingte und universelle Grundeinkommen in dieser Weise konstruiert ist, dann kann man eine vollst&auml;ndige Erreichung des Ziels der Sicherung eines sozio-kulturellen Existenzminimums f&uuml;r jeden erwarten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass damit die Autonomie aller Einwohner gest&auml;rkt w&uuml;rde, da man f&uuml;r seinen Lebensunterhalt auf dem Niveau des Existenzminimums nicht mehr arbeiten m&uuml;sse, also der &bdquo;Zwang&ldquo; zur Arbeit entfiele. <\/p><p>Die folgende Abbildung 2 zeigt den Zusammenhang zwischen Bruttoeinkommen, Sozialabgaben, Steuerzahlungen und dem Grundeinkommenstransfer. <\/p><p>Die gepunktete Diagonale kennzeichnet wieder die Situation ohne Sozialabgaben, Steuern und Grundeinkommen, bei der Bruttoarbeitseinkommen und Nettoeinkommen gleich w&auml;ren. Die Strich-Punkt-Linie zeigt die Situation nach Abzug der Sozialabgaben und die Strich-Strich-Linie gibt das Nettoeinkommen nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern, aber vor dem Hinzukommen des Grundeinkommens an. Das tats&auml;chlich verf&uuml;gbare Nettoeinkommen nach Zufluss des Grundeinkommens wird durch die Strich-Punkt-Punkt-Linie charakterisiert. Man sieht, dass nur Personen ohne jegliches Arbeitseinkommen auf dem Niveau des Existenzminimums leben m&uuml;ssen. Wird Arbeitseinkommen bezogen, ist das tats&auml;chlich verf&uuml;gbare Nettoeinkommen deutlich h&ouml;her als beim gegenw&auml;rtig g&uuml;ltigen einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommen von Bedarfsgemeinschaften[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]. In welchem Ausma&szlig; das selbst verdiente Arbeitseinkommen das Grundeinkommen erh&ouml;ht, h&auml;ngt von den Steuers&auml;tzen und <\/p><p><strong>Abbilddung 2:Unbedingtes und universelles (bedingungsloses) Grundeinkommen f&uuml;r einen Alleinstehenden nur mit Arbeitseinkommen<\/strong><br>\n<img decoding=\"async\" class=\"img_border\" src=\"upload\/bilder\/061213_hauser_02.gif\" alt=\"\" title=\"\"><\/p><p class=\"reference\"><strong>Erl&auml;uterungen:<\/strong><br>\nDie Strich-Punkt-Linie kennzeichnet das nach Abzug der Sozialabgaben zu versteuernde Einkommen.<br>\nDie Strich-Strich-Linie kennzeichnet das nach Abzug der Sozialabgaben und der Steuern verbleibende Einkommen.<br>\nDie Strich-Punkt-Punkt-Linie kennzeichnet das nach Abzug der Sozialabgaben und der Steuern und nach Hinzunahme des unbedingten und universellen Grundeinkommens verf&uuml;gbare Nettoeinkommen.<br>\nExMin kennzeichnet das sozio-kulturelle Existenzminimum.<br>\nBE kennzeichnet den break even point, an dem geleistete Steuerzahlung und empfangenes Grundeinkommen gleich hoch sind, der Nettotransfer also Null ist.<\/p><p>von der sonstigen Tarifgestaltung ab. Da das Arbeitseinkommen vom ersten Euro an zu versteuern w&auml;re, ist der Nettotransfer (Grundeinkommen abz&uuml;glich gezahlte Steuer) bei gegebenem Steuertarif um so niedriger je h&ouml;her das Arbeitseinkommen ist. Am Punkt BE, dem break even point, gleichen sich Grundeinkommen und Steuerzahlung aus, so dass der Nettotransfer Null ist. Personen, die ein Arbeitseinkommen unterhalb von BE beziehen, sind Nettobeg&uuml;nstigte dieses unbedingten und universellen Grundeinkommens, Personen, deren Arbeitseinkommen oberhalb von BE liegt, sind Nettobelastete. Die Nettosteuerzahlungen der Nettobelasteten oberhalb von BE m&uuml;ssen ausreichen, die Nettotransfers der Nettobeg&uuml;nstigten unterhalb von BE zu finanzieren. Dies erfordert sehr hohe Steuertarife. <\/p><p>Sechs Hauptprobleme gibt es bei einem unbedingten und universellen Grundeinkommen: Erstens die Koordination mit den anderen Elementen des Systems der sozialen Sicherung, zweitens den hohen erforderlichen Finanzaufwand, der durch Streichung anderer Sozialleistungen und durch Steuererh&ouml;hungen aufgebracht werden muss, drittens die Auswirkungen auf die Arbeitsbereitschaft der Erwerbsf&auml;higen und auf die Gesamtwirtschaft, viertens die Sogwirkung auf B&uuml;rger der EU und anderer L&auml;nder, f&uuml;nftens die Umverteilungswirkungen und sechstens das Problem der Zieleffizienz, d. h. ob das Schutzziel mit geringstm&ouml;glichem Mittelaufwand erreicht wird. <\/p><p>Grunds&auml;tzlich ist ein unbedingtes und universelles Grundeinkommen mit dem gegenw&auml;rtigen System der sozialen Sicherung vereinbar, da die Leistungen vorrangig gew&auml;hrt werden. Zur Vermeidung einer &Uuml;berversorgung einerseits und zur Reduzierung des Finanzaufwandes andererseits m&uuml;ssten jedoch m&ouml;glichst viele gegenw&auml;rtig bestehende Sozialleistungen abgeschafft werden. Dies k&ouml;nnten alle Leistungen des Familienlastenausgleichs (Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsf&ouml;rderung, Unterhaltsvorschusskasse, Kindergeldzuschlag) sowie das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I und das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II sein. Die Abschaffung des Arbeitslosengeldes I bedeutete allerdings, dass jeder, der arbeitslos wird, sofort auf das Existenzminimum absinkt, soweit er nicht im Familienverbund zus&auml;tzliche private Transfers erh&auml;lt oder Verm&ouml;genseinkommen bezieht. Die Sozialhilfe f&uuml;r besondere Lebenslagen, die Wohngeldregelung, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (ohne das Krankengeld), die Gesetzliche Pflegeversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung m&uuml;ssten bestehen bleiben, da die dadurch absicherten Risiken zus&auml;tzliche Kosten verursachen, die nicht durch das Grundeinkommen abgedeckt sind. Auch das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung m&uuml;sste wesentlich reduziert werden, da die Rente nur noch eine Aufstockung des Grundeinkommens darstellt.. Da die akkumulierten Rentenanspr&uuml;che eigentums&auml;hnlichen Schutz genie&szlig;en, k&ouml;nnten sie aber nur im Lauf von Jahrzehnten wesentlich abgebaut werden. Kurzfristig l&auml;sst sich daher das Sozialbudget in H&ouml;he von etwa 700 Mrd. Euro (2003), das sind rund 34,7 % des Bruttoinlandsprodukts, lediglich um etwa ein Drittel k&uuml;rzen. <\/p><p>Mit einer &uuml;berschl&auml;gigen Sch&auml;tzung kann man sich die Gr&ouml;&szlig;enordnung des Bruttofinanzaufwandes (nach Abzug des Finanzaufwandes f&uuml;r gestrichene Sozialleistungen), den das unbedingte und universelle Grundeinkommen erfordern w&uuml;rde, vergegenw&auml;rtigen. Bei einem monatlichen Grundeinkommen von &euro; 700,00 f&uuml;r Erwachsene und &euro; 400,00 f&uuml;r Kinder unter 15 Jahren[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] erg&auml;be sich j&auml;hrliche Ausgaben von ca. 650 Mrd. Euro. Diese Summe erreicht nahezu die H&ouml;he des gesamten Sozialbudgets von ca. 700 Mrd. Euro. Zieht man die kurzfristig zu streichenden Sozialleistungen von lediglich etwa ein Drittel des Sozialbudgets, d. h. 233 Mrd. Euro, ab, bliebe ein Bruttofinanzaufwand von etwa 417 Mrd. Euro, der durch zus&auml;tzliche Steuern aufgebracht werden m&uuml;sste. Wenn die Rentenanspr&uuml;che halbiert w&uuml;rden, k&ouml;nnte man auf lange Sicht weitere Einsparungen bei der Alterssicherung in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von etwa 130 Mrd. Euro erreichen; dies lie&szlig;e aber &ndash; zu gegenw&auml;rtigen Preisen gerechnet &ndash; immer noch eine Finanzierungsl&uuml;cke von 287 Mrd. Euro, die auch auf lange Sicht durch Steuererh&ouml;hungen finanziert werden m&uuml;sste. Man kann sich die Gr&ouml;&szlig;enordnung dieser Systemumgestaltung auch plausibel machen, wenn man bedenkt, dass das Volkseinkommen pro Kopf im Jahr 2004 nur etwa 19.800 Euro betrug, w&auml;hrend das Grundeinkommen f&uuml;r einen Erwachsenen pro Jahr bereits 8.400 Euro, also ca. 42 % dieser Gr&ouml;&szlig;e ausgemacht h&auml;tte[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]. Es ist kaum vorstellbar, dass derartige Steuererh&ouml;hungen wirtschaftlich und politisch durchzusetzen w&auml;ren.<\/p><p>Weitere Probleme k&auml;men hinzu:<br>\nDie Bereitschaft, eine Erwerbst&auml;tigkeit aufzunehmen, w&uuml;rde wahrscheinlich stark zur&uuml;ckgehen. Gruppen, bei denen man einen besonders starken R&uuml;ckgang erwarten m&uuml;sste, w&auml;ren Langzeitarbeitslose, Frauen, die Kinder betreuen, &auml;ltere Arbeitnehmer und vermutlich auch viele Berufsanf&auml;nger. Infolge des gesicherten Existenzminimums k&ouml;nnten sich vermutlich auch Gewerkschaften und Arbeitgeber leichter auf eine Senkung der Bruttostundenlohns&auml;tze einigen; dies w&uuml;rde wiederum die Bemessungsgrundlage f&uuml;r die Steuerzahlungen verringern. Au&szlig;erdem w&uuml;rden niedrigere Stundenlohns&auml;tze, von denen &ndash; bei leicht reduzierten Sozialabgaben &ndash; ein gr&ouml;&szlig;erer Teil als Steuerzahlung abzuf&uuml;hren w&auml;re, die Arbeitsbereitschaft nochmals d&auml;mpfen. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, bei der auch die zur Finanzierung erforderlichen starken Steuererh&ouml;hungen ber&uuml;cksichtigt werden m&uuml;ssen, w&uuml;rde eine deutliche Schrumpfung der Produktion und des Volkseinkommens eintreten. Angesichts der zu erwartenden demographischen Probleme w&auml;re die k&uuml;nftige Versorgung der Inaktiven, d. h. der Kinder und der Alten, selbst auf dem bescheidenen Niveau des sozio-kulturellen Existenzminimums stark gef&auml;hrdet. Die vielf&auml;ltigen gesellschaftlichen Ver&auml;nderungen, die die Einf&uuml;hrung eines unbedingten und universellen Grundeinkommens bewirken w&uuml;rde, lassen sich kaum absch&auml;tzen.<\/p><p>Eine so grundlegende Reform wie die Einf&uuml;hrung eines unbedingten und universellen Grundeinkommens kann auch nicht ohne R&uuml;cksicht auf die internationalen Beziehungen eingef&uuml;hrt werden; denn Deutschland ist inzwischen in die EU-Vertr&auml;ge eingebunden, die eine weitgehende Mobilit&auml;t der Personen und eine Exportierungspflicht der auf einem Rechtsanspruch beruhenden monet&auml;ren Sozialleistungen statuieren. Selbst wenn es gel&auml;nge, das unbedingte und universelle Grundeinkommen nach dem Territorialprinzip auf Personen mit Erstwohnsitz in Deutschland zu beschr&auml;nken &ndash; was rechtlich nicht gesichert ist &ndash; m&uuml;sste mit einer starken Sogwirkung auf Zuwanderer aus anderen EU-L&auml;ndern und auch aus Nicht-EU-L&auml;ndern gerechnet werden; denn jeder EU-B&uuml;rger k&ouml;nnte sich durch Einwanderung nach Deutschland ein an den deutschen Standards orientiertes sozio-kulturelles Existenzminimum ohne jegliche Anstrengung und Gegenleistung beschaffen. Dies w&uuml;rde den erforderlichen Finanzaufwand nochmals wesentlich erh&ouml;hen. <\/p><p>Das unbedingte und universelle Grundeinkommen w&uuml;rde eine extrem gro&szlig;e Umverteilung erfordern; denn nur die Steuerzahler oberhalb von BE, dem break even point, w&uuml;rden netto eine Steuerzahlung leisten. Sie m&uuml;ssten die gesamten Nettotransfers f&uuml;r die unterhalb von BE liegenden Personen aufbringen. Mit vielf&auml;ltigen Ausweichreaktionen, z.B. Schwarzarbeit und Kapitalflucht, w&uuml;rden sie versuchen, die Steuerlast zu senken. Vermutlich w&uuml;rde auch eine starke Zur&uuml;ckhaltung bei den Investitionen einsetzen. <\/p><p>Wenn man nun noch fragt, wie es mit der Zieleffizienz eines solchen unbedingten und universellen Grundeinkommens bestellt ist, dann lautet die Antwort: Sie ist sehr gering, denn es werden viel h&ouml;here Summen umverteilt, als f&uuml;r die Aufstockung aller Personen, deren eigenes Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, ben&ouml;tigt w&uuml;rde. Da die Nettobeg&uuml;nstigung weit geringer ist als die Bruttoabgaben, bewirkt dieses Grundsicherungssystem &ndash; bildlich gesprochen &ndash; eine hohe Umverteilung von der linken in die rechte Tasche derselben  Individuen. Die Forderung nach Zieleffizienz wird weit verfehlt.<\/p><p>Alle diese Probleme zeigen, dass die Einf&uuml;hrung eines unbedingten und universellen Grundeinkommens keine geeignete Reformalternative darstellt. <\/p><p><strong>4.2. Das unbedingte und eingeschr&auml;nkte Grundeinkommen<\/strong><\/p><p>Beim unbedingten und eingeschr&auml;nkten Grundeinkommen wird der Kreis der Beg&uuml;nstigten eingeschr&auml;nkt. Unbedingt ist dieses Grundeinkommen, weil es jedem Berechtigten ohne R&uuml;cksicht auf dessen Markteinkommen, Verm&ouml;gen oder andere Sozialleistungen gew&auml;hrt wird. Eingeschr&auml;nkt ist jedoch der Beg&uuml;nstigtenkreis auf Teilgruppen der Bev&ouml;lkerung, die sich durch ihr Alter abgrenzen lassen und daher leicht zu identifizieren sind: Kinder unter 16 Jahre und alte Menschen &uuml;ber 65; denn diese Personen bestreiten ihren Unterhalt &uuml;berwiegend durch private oder staatliche Transfers, so dass sie geeignete Zielgruppen eines unbedingten und eingeschr&auml;nkten Grundeinkommens w&auml;ren. Die Transferabh&auml;ngigkeit gilt auch f&uuml;r Personen im mittleren Alter, wenn sie dauerhaft erwerbsunf&auml;hig sind, so dass man sie ebenfalls in den Kreis der Beg&uuml;nstigten aufnehmen k&ouml;nnte (vgl. Zeile 3 in &Uuml;bersicht 1). Dieses unbedingte und eingeschr&auml;nkte Grundeinkommen w&auml;re vorrangig vor allen anderen Einkommen und w&uuml;rden nicht der Einkommensbesteuerung unterliegen. Auch f&uuml;r die hierdurch beg&uuml;nstigten Gruppen der Bev&ouml;lkerung bed&uuml;rfte es jedoch f&uuml;r die F&auml;lle des Sonderbedarfs und wegen der gro&szlig;en Mietdifferenzen einer erg&auml;nzenden (einkommensabh&auml;ngigen) Sozialhilfe und einer (einkommensabh&auml;ngigen) Wohngeldregelung. Schlie&szlig;lich m&uuml;sste auch die Beitragszahlung f&uuml;r die Kranken- und Pflegeversicherung &uuml;bernommen werden. Ein derartiges unbedingtes und eingeschr&auml;nktes Grundeinkommen kann man als ein das Existenzminimum sichernde Kindergeld bzw. als eine das  Existenzminimum sichernde Volksrente bezeichnen. Das Ziel der Existenzminimumsicherung w&uuml;rde also nur f&uuml;r die genannten Bev&ouml;lkerungsgruppen erreicht werden, w&auml;hrend die mittlere Altersgruppe auf den Arbeitsmarkt oder auf Verm&ouml;genseinkommen f&uuml;r die Existenzsicherung verwiesen w&auml;re. Daher k&ouml;nnten auch Arbeitslosengeld I und II nicht abgeschafft werden. In Bezug auf die Gesetzliche Rentenversicherung bestehen f&uuml;r die Gruppe der Alten die gleichen Probleme wie bei dem unbedingten und universellen Grundeinkommen, so dass zumindest f&uuml;r eine lange &Uuml;bergangszeit mit einer starken &Uuml;berversorgung zu rechnen w&auml;re. Die Bereitschaft, im mittleren Alter erwerbst&auml;tig zu sein, w&uuml;rde bei einem unbedingten und eingeschr&auml;nkten Grundeinkommen nicht beeintr&auml;chtigt werden. Auch der erforderliche Finanzaufwand w&auml;re weit niedriger als f&uuml;r ein unbedingtes und universelles Grundeinkommen, aber er w&auml;re sicherlich deutlich h&ouml;her als die gegenw&auml;rtigen Ausgaben. Aufgrund der zur Deckung erforderlichen Steuererh&ouml;hung k&ouml;nnten sich negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen ergeben. Das Problem der Zieleffizienz w&auml;re aber deutlich geringer, da es nur noch f&uuml;r eine &ndash; allerdings lange &ndash; &Uuml;bergangszeit f&uuml;r die alte Bev&ouml;lkerung best&uuml;nde. Ein kaum zu kalkulierender zus&auml;tzlicher Finanzaufwand entst&uuml;nde durch die Exportierungspflicht f&uuml;r Kindergeld und Volksrente in jenen F&auml;llen, in denen die Eltern der Kinder in Deutschland t&auml;tig sind, die Kinder aber im Ausland leben, und f&uuml;r Alte, sofern sie irgendwann in ihrem Leben irgendwelche Rentenanspr&uuml;che durch Beitragszahlung in Deutschland erworben haben. Dies macht die Einf&uuml;hrung eines auf Kinder und Alte eingeschr&auml;nkten unbedingten Grundeinkommens sehr risikoreich. <\/p><p>Dagegen k&ouml;nnte eine Beschr&auml;nkung des Bezieherkreises auf Kinder, d. h. ein das Existenzminimum von Kindern sicherndes Kindergeld, eine vertretbare Reformalternative darstellen, die keine zu gro&szlig;en Finanzierungsmittel erforderte. Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2004 die Ausgaben f&uuml;r ein Kindergeld von monatlich &euro; 154,00 ca. 29,2 Mrd. Euro betragen haben, dann w&uuml;rde eine Erh&ouml;hung um monatlich &euro; 246,00 auf &euro; 400,00 zus&auml;tzlich 46,6 Mrd. Euro erfordern. Dieser Betrag w&uuml;rde sich um die Ausgaben f&uuml;r Kinder im ALG II und in der Sozialhilfe sowie um die Ausgaben f&uuml;r den kindbedingt erh&ouml;hten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld I reduzieren. Au&szlig;erdem fielen auch noch Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse weg und die Ausgaben f&uuml;r die Ausbildungsf&ouml;rderung k&ouml;nnten reduziert werden. Schlie&szlig;lich w&uuml;rde diese Grundsicherung f&uuml;r Kinder deren Beitr&auml;ge zur Gesetzlichen Krankenversicherung mit enthalten, so dass auch dort eine Entlastung eintr&auml;te, da Kinder bisher beitragsfrei mitversichert waren.<\/p><p><strong>4.3. Die Negative Einkommensteuer<\/strong><\/p><p>Eine weitere Alternative zur Sicherung eines Grundeinkommens f&uuml;r jeden ist die Einf&uuml;hrung einer negativen Einkommensteuer. Der Grundgedanke einer radikalen Negativen Einkommensteuer besteht darin, alle steuer- und beitragsfinanzierten Sozialleistungen durch einen einzigen Transfer zu ersetzen und diese Leistungsgew&auml;hrung l&uuml;ckenlos mit der Einkommensbesteuerung zu verbinden. Eine gem&auml;&szlig;igte Negativen Einkommensteuer beschr&auml;nkt sich auf die Ersetzung aller steuerfinanzierten Sozialleistungen sowie der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung durch eine Negative Einkommensteuer (vgl. Zeile 4 im &Uuml;bersicht 1). Diese besser mit dem deutschen sozialen Sicherungssystem zu vereinbarende Variante wird hier behandelt. <\/p><p>Eine Negative Einkommensteuer erfordert, dass das Steuersubjekt und das Transfersubjekt identisch sind und dass die Feststellung eines bestehenden Transferbedarfs und der steuerlichen Leistungsf&auml;higkeit nach denselben Kriterien erfolgt. Au&szlig;erdem muss es einen bruchlosen Steuer-Transfer-Tarif geben. Wir unterstellen hier, dass die Kernfamilie bzw. Lebenspartner mit oder ohne Kinder gleichzeitig Steuer- und Transfersubjekt sind.<\/p><p>Die Negative Einkommensteuer w&uuml;rde ebenfalls alle Wohnsitzb&uuml;rger erfassen und w&auml;re nachrangig zu Markteinkommen und zu den beitragsfinanzierten Transfers der Gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Alterssicherungswerke sowie der Gesetzlichen Unfallversicherung. Auch das Krankengeld k&ouml;nnte wegfallen, aber die Sachleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung m&uuml;ssten bestehen bleiben. Beitr&auml;ge zur Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung d&uuml;rfen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Zusatzleistungen f&uuml;r Sonderbedarfe und extrem hohe Mietbelastungen m&uuml;ssen entweder in die Negative Einkommensteuer integriert werden &ndash; dann verliert sie allerdings ihre Einfachheit &ndash; oder die Sozialhilfe f&uuml;r Sonderbedarfe und das Wohngeldsystem m&uuml;ssten ebenfalls bestehen bleiben. Die folgende Abbildung 3 zeigt die Zusammenh&auml;nge zwischen Markteinkommen, Sozialabgaben, Besteuerung und Transferzahlung. Dabei ist vereinfachend eine proportionale Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 50 % unterstellt.<\/p><p>Die gepunktete 45&deg;-Linie kennzeichnet wieder die Situation ohne Sozialabgaben. Die Differenz zwischen der 45&deg;-Linie und der Strich-Punkt-Linie stellen die Sozialabgaben dar, so dass die Strich-Punkt-Linie das Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Besteuerung bzw. Transferbezug charakterisiert. Die Strich-Punkt-Punkt-Linie bezeichnet oberhalb des break-even-point BE das Nettoeinkommen nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern. Unterhalb von BE kennzeichnet diese Linie ebenfalls das Nettoeinkommen, aber nach<\/p><p><strong>Abbilddung 3:Negative Einkommensteuer f&uuml;r einen Alleinstehenden nur mit Arbeitseinkommen<\/strong><br>\n<img decoding=\"async\" class=\"img_border\" src=\"upload\/bilder\/061213_hauser_03.gif\" alt=\"\" title=\"\"><\/p><p class=\"reference\"><strong>Erl&auml;uterungen:<\/strong><br>\nDie Strich-Punkt-Linie kennzeichnet das nach Abzug der Sozialabgaben der Negativen Einkommensteuer unterliegende Einkommen.<br>\nDie Strich-Punkt-Punkt-Linie kennzeichnet das verf&uuml;gbare Nettoeinkommen, das sich unterhalb des break even point (BE) aus dem um Sozialabgaben verminderten Bruttoeinkommen nach Hinzunahme der ausgezahlten Negativen Einkommensteuer und oberhalb des break even point (BE) nach Abzug von Sozialabgaben und der Negative Einkommensteuer ergibt.<br>\nExMin kennzeichnet das sozio-kulturelle Existenzminimum.<br>\nBE kennzeichnet den break even point, an dem ein vom Finanzamt ausgezahlter Transfer in eine Steuerzahlung umschl&auml;gt, Transfer- und Steuerzahlung also Null sind. <\/p><p>Hinzunahme des vom Finanzamt ausgezahlten Transfers, d. h. der negativen Einkommensteuer. F&uuml;r Steuersubjekte bzw. Bedarfsgemeinschaften, die kein Arbeitseinkommen beziehen, entspricht das Nettoeinkommen dem Existenzminimum. Wird Arbeitseinkommen erzielt, so verbleibt dem Empf&auml;nger davon die H&auml;lfte, da der Transfer entsprechend gek&uuml;rzt wird; das Nettoeinkommen liegt also &uuml;ber dem Existenzminimum. Auch bei der Negativen Einkommensteuer gibt es einen break even point, an dem der Transferanspruch des Steuersubjekts genau so gro&szlig; ist, wie die ermittelte Steuer. Von da an beginnt die faktische Steuerzahlung, durch die die Mittel f&uuml;r die Transfers aufgebracht werden m&uuml;ssen. Im Vergleich zum unbedingten und universellen Grundeinkommen wird also eine viel geringere Finanzmasse bewegt, da das Finanzamt lediglich die Nettotransfers auszahlt bzw. die Nettosteuer erhebt. <\/p><p>Der Finanzaufwand w&auml;re zwar weit geringer als beim unbedingten universellen Grundeinkommen, aber immer noch wesentlich h&ouml;her als beim gegenw&auml;rtigen System. Dies kommt vor allem dadurch zustande, dass die Berechtigung zum Transferbezug &ndash; gekennzeichnet durch den break even point &ndash; in der Einkommensverteilung wesentlich weiter nach oben reicht als beim Arbeitslosengeld II. Per Saldo d&uuml;rfte auch die Belastung der Unternehmen trotz des Wegfalls der Beitr&auml;ge zur Arbeitslosenversicherung stark steigen; damit w&uuml;rde vermutlich auch die Investitionsneigung und das Wirtschaftswachstum deutlich geschw&auml;cht.<\/p><p>Da die Negative Einkommensteuer nachrangig zu Markteinkommen und beitragsfinanzierten Transfers ist, gibt es kein besonderes Koordinationsproblem mit dem verbleibenden System der sozialen Sicherung und mit dem &uuml;brigen Steuersystem. Da der hohe Grenzentzugssatz von fast 100 %, der bisher beim Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe bestand, auf 50 % gesenkt wird, kann man auch f&uuml;r die bisherigen Bezieher dieser Leistungen einen verst&auml;rkten Arbeitsanreiz erwarten. Allerdings werden bei den dar&uuml;ber liegenden Einkommensschichten wegen der f&uuml;r sie erh&ouml;hten Steuerbelastung die Arbeitsanreize reduziert. Ob die Erwerbsbeteiligung per Saldo sinken oder steigen w&uuml;rde, ist eine offene Frage. <\/p><p>Da die Steuer- und Transferzahlungen eindeutig territorial begrenzt w&auml;ren, ist nicht zu bef&uuml;rchten, dass die Mindestleistungen in andere EU-L&auml;nder exportiert werden m&uuml;ssten. Jedoch ist auch bei einer Negativen Einkommensteuer ein im Vergleich zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe erh&ouml;hter Sog f&uuml;r Zuwanderer zu bef&uuml;rchten. <\/p><p>Das Ziel der Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums f&uuml;r jeden Wohnsitz- bzw. Steuerb&uuml;rger k&ouml;nnte erreicht werden. Zieleffizienz ist jedoch nicht gegeben, weil auch Personen weit oberhalb des Existenzminimums noch Empf&auml;nger von steuerfinanzierten Transfers w&auml;ren. Dies wird allerdings mit der Erh&ouml;hung der Arbeitsanreize gerechtfertigt.<\/p><p>Auch die Einf&uuml;hrung der gem&auml;&szlig;igten Variante der Negativen Einkommensteuer w&uuml;rde beachtliche Probleme aufwerfen, die neben dem erh&ouml;hten Finanzaufwand vor allem durch die Identit&auml;t zwischen Steuer- und Transfersubjekt und die einheitlichen Kriterien f&uuml;r Transfer- und Steuerbemessung bedingt. sind. Die Sch&auml;tzungen f&uuml;r den erforderlichen zus&auml;tzlichen Finanzaufwand liegen sehr weit auseinander. Eine &uuml;berschl&auml;gige &Uuml;berlegung kann man leicht anstellen: Wenn man das Existenzminimum bei 50 % des Durchschnittseinkommens ansetzt und auch einen Steuersatz von 50 %, dann liegt der break even point, vom dem ab keine Transfers mehr gezahlt werden und die Steuerzahlung einsetzt, beim Durchschnittseinkommen. Unterhalb des Durchschnittseinkommens liegen aber etwa 60 % der Bev&ouml;lkerung. Diese 60 % der Bev&ouml;lkerung w&uuml;rden Transfers erhalten, die von den oberen 40 % finanziert werden m&uuml;ssten[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>].<\/p><p><strong>4.4 Das individuelle einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngige Grundeinkommen<\/strong><\/p><p>Wie erl&auml;utert besteht gegenw&auml;rtig ein System des einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommens f&uuml;r Bedarfsgemeinschaften, die i. d. R. mit der Kernfamilie &uuml;bereinstimmen. Damit sind auch die familienrechtlich statuierten Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten und gegen&uuml;ber Kindern vorrangig gegen&uuml;ber den Sozialleistungen des Staates. Man k&ouml;nnte &uuml;berlegen, ob man diese gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen ignoriert bzw. sie ihrerseits nachrangig zu einem vom Staat gew&auml;hrten individuellen einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommen gestaltet (vgl. Zeile 5 in &Uuml;bersicht 1). Hierf&uuml;r gibt es entweder eine Ausgestaltungsform mit einem sehr hohen Anrechnungssatz f&uuml;r das selbst erzielte Einkommen (analog dem Arbeitslosengeld II) und einem niedrigeren Steuersatz oder mit einem niedrigeren einheitlichen Anrechnungs- und Besteuerungssatz (analog einer individualisierte Negative Einkommensteuer), bei der das Individuum Transfer- und Steuersubjekt ist. Diese individualisierte Form einer Grundsicherung muss auch f&uuml;r jedes minderj&auml;hrige Kind gew&auml;hrt werden. Dann besteht der Unterschied zu einem universellen und unbedingten Grundeinkommen nur noch darin, dass f&uuml;r jede Person, also auch f&uuml;r jedes Kind, eine Einkommens- und Verm&ouml;gens&uuml;berpr&uuml;fung vorgenommen werden muss, wenn auch die allermeisten Kinder kein eigenes Einkommen und Verm&ouml;gen besitzen d&uuml;rften. Auch bei dieser Konstruktion wird das Existenzminimum f&uuml;r jeden Wohnsitzb&uuml;rger gew&auml;hrleistet. <\/p><p>Offensichtlich ist eine Ausgestaltung wie das Arbeitslosengeld II mit einem nahe an 100 % liegenden Anrechnungssatz f&uuml;r zus&auml;tzliche Einkommen und Verm&ouml;gen weit kosteng&uuml;nstiger als eine Ausgestaltung wie eine Negative Einkommensteuer mit einem weit niedrigeren Anrechnungssatz. Beide Formen eines individuellen einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommens w&auml;ren jedoch weit teuerer als die korrespondierenden auf die Bedarfsgemeinschaft bezogenen Formen, weil jegliche Unterhaltsverpflichtungen ignoriert werden. Damit w&uuml;rde auch die Forderung nach einer mit geringstm&ouml;glichem Mittelaufwand zu gew&auml;hrleistenden Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums nicht eingehalten, d. h. es w&uuml;rde keine Zieleffizienz erreicht. Die Probleme der erh&ouml;hten Steuerbelastung zur Finanzierung dieser Formen des Grundeinkommens und die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum w&auml;ren noch deutlich gr&ouml;&szlig;er als bei den auf die Bedarfsgemeinschaft bezogenen Formen.<\/p><p><strong>4.5. Kombilohn und Mindestlohn<\/strong><\/p><p>Nachdem wir nunmehr die verschiedenen m&ouml;glichen Formen eines das Existenzminimum sichernden Grundeinkommens diskutiert haben, bleibt abschlie&szlig;end die Frage zu kl&auml;ren, in welchem Verh&auml;ltnis hierzu ein Mindestlohn oder ein Kombilohn stehen w&uuml;rde. <\/p><p>Die Festsetzung eines Mindestlohns kann sich sinnvollerweise nur auf den Bruttostundenlohn beziehen. Ein Mindeststundenlohn w&auml;re grunds&auml;tzlich mit allen Formen des Grundeinkommens vereinbar. Beim unbedingten und universellen Grundeinkommen k&ouml;nnte er nur sehr niedrig liegen, um einerseits eine &Uuml;berversorgung zu vermeiden und andererseits die zus&auml;tzliche Belastung der Wirtschaft zu begrenzen. Beim unbedingten und eingeschr&auml;nkten Grundeinkommen g&auml;be keine Konflikte, da diese Form des Grundeinkommens nur auf Nicht-Erwerbsf&auml;hige ausgerichtet ist. Da die &uuml;brigen Formen nachrangig zum Einkommen und Verm&ouml;gen der Bedarfsgemeinschaft sind, gibt es ebenfalls keine Konflikte. Es bedarf lediglich einer Abstimmung mit den Belastungen der Wirtschaft. Dabei kann man festhalten: Je h&ouml;her der Mindestlohn und damit die Lohnbelastung der Wirtschaft, desto geringer kann die aufstockende Grundeinkommensleistung und damit die Steuerbelastung zur Finanzierung des Grundeinkommens sein. Es besteht als ein Substitutionsverh&auml;ltnis. <\/p><p>Bei einem Kombilohn soll eine Aufstockung eines niedrigen Stundenlohnes durch einen Staatszuschuss erfolgen, der mit steigender Lohnh&ouml;he abnimmt und bei einem Grenzwert v&ouml;llig wegf&auml;llt. Wenn dieser Staatszuschuss direkt an das einstellende Unternehmen gew&auml;hrt wird, besteht kein Vereinbarkeitsproblem mit einer der denkbaren Grundsicherungsformen. Soll der Staatszuschuss jedoch an den Arbeitnehmer gezahlt werden, dann entstehen Probleme. <\/p><p>Mit einem unbedingten und universellen Grundeinkommen ist ein derartiger Zuschuss unvereinbar. Er w&uuml;rde nur die Summe der aufzubringenden Mittel weiter erh&ouml;hen. <\/p><p>Mit einem unbedingten und eingeschr&auml;nkten Grundeinkommen w&auml;re ein solcher Zuschuss vereinbar, da die Personen im Erwerbsf&auml;higkeitsalter kein Grundeinkommen erhalten, so dass auch keine Kumulation erfolgen kann. Auch hierbei entst&uuml;nde jedoch ein zus&auml;tzlicher Mittelaufwand. <\/p><p>Bei den auf eine Bedarfsgemeinschaft ausgerichteten Grundeinkommensformen h&auml;ngt die Vereinbarkeit von der Ausgestaltung ab. Ein Kombilohn, der f&uuml;r einen Alleinstehenden genau das Existenzminimum sichert, bringt keine Verbesserung, sondern nur einen zus&auml;tzlichen Verwaltungsaufwand. Liegt der Kombilohn h&ouml;her, so erf&auml;hrt zwar ein Alleinstehender eine Verbesserung, die zus&auml;tzliche Mittel kostet, aber bei gr&ouml;&szlig;eren Bedarfsgemeinschaften l&auml;uft ein solcher Kombilohn ins Leere, weil er wieder angerechnet wird. Es gibt also ebenfalls nur erh&ouml;hten Verwaltungsaufwand. <\/p><p>Mit dem individuellen einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommen ist ein Kombilohn vereinbar, falls der Staatszuschuss nicht nur am Arbeitseinkommen orientiert ist, sondern wenn bei der Ermittlung des Staatszuschusses alle Einkommen und das Verm&ouml;gen einbezogen werden. Das hei&szlig;t aber, dass diese Form des Kombilohn mit dem individuellen einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Grundeinkommen identisch ist. Findet allerdings keine vollst&auml;ndige Anrechnung aller Einkommen und Verm&ouml;gen des Arbeitnehmers statt, dann f&uuml;hrt der Kombilohn zu &Uuml;berversorgung und damit zur Mittelverschwendung zu Gunsten von Arbeitnehmern mit sonstigen Einkommen und Verm&ouml;gen. Zieleffizienz, d. h. die Forderung nach geringstm&ouml;glichem Mitteleinsatz zur Gew&auml;hrleistung eines sozio-kulturellen Existenzminimums, wird also nicht erreicht; der &uuml;berm&auml;&szlig;ige Mitteleinsatz kommt &uuml;berdies nur den besser situierten Arbeitnehmern zugute. <\/p><p><strong>5. Zusammenfassung <\/strong><\/p><p>Das unbedingte und universelle Grundeinkommen stellt keine realistische Alternative zur Reform des deutschen Sozialstaats dar. Es erforderte einen nicht aufzubringenden Finanzaufwand, und es h&auml;tte eine offene au&szlig;enwirtschaftliche Flanke. Wegen der Verringerung der Arbeitsanreize und wegen der extrem hohen Steuerlast w&uuml;rde es zu einem R&uuml;ckgang des Bruttoinlandsprodukts und zu einer Blockade des Wirtschaftswachstums f&uuml;hren. Die Zieleffizienz w&auml;re sehr gering, da ein wesentlicher Teil der Transferzahlungen von den Beg&uuml;nstigten selbst aufgebracht werden m&uuml;sste.<\/p><p>Das unbedingte eingeschr&auml;nkte Grundeinkommen stellt nur f&uuml;r Kinder eine Reformm&ouml;glichkeit dar, die im Prinzip finanziert werden k&ouml;nnte und die auch mit anderen Regelungen des Systems der sozialen Sicherung vereinbar w&auml;re. Aber auch dieses auf Kinder eingeschr&auml;nkte, ihr Existenzminimum sichernde Grundeinkommen w&uuml;rde aber noch hohe zus&auml;tzliche Mittel erfordern. Es w&uuml;rde auch in Konkurrenz zur Verwendung der verf&uuml;gbaren Finanzmittel zum Ausbau von Betreuungseinrichtungen und zur Verbesserung des Bildungssystems treten. Die Zieleffizienz w&auml;re aber weitgehend erreicht. Eine Ausweitung auf Alte w&uuml;rde &uuml;ber einen sehr langen Zeitraum zu Konflikten mit der Gesetzlichen Rentenversicherung und mit anderen Alterssicherungswerken f&uuml;hren, da die dadurch entstehende &Uuml;berversorgung nur sehr langsam abgebaut werden k&ouml;nnte. Die au&szlig;enwirtschaftliche Flanke w&auml;re ungesch&uuml;tzt. Die Zieleffizienz w&auml;re niedrig. <\/p><p>Eine gem&auml;&szlig;igte Negative Einkommensteuer w&uuml;rde ebenfalls einen hohen zus&auml;tzlichen Mittelaufwand erfordern, dessen Aufbringung mit einer Beeintr&auml;chtigung des Wachstums einherginge. Die Zieleffizienz im Hinblick auf die Sicherung eines Existenzminimums w&auml;re wegen des bis zu mittleren Einkommen reichenden Transferbereichs ebenfalls gering. Zugunsten der Negativen Einkommensteuer spricht vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, da nur eine Beh&ouml;rde, das Finanzamt, die Transferberechtigung feststellen w&uuml;rde. Au&szlig;erdem w&uuml;rden die Arbeitsanreize f&uuml;r Geringverdiener gest&auml;rkt. <\/p><p>Kombilohn oder Mindestlohn l&ouml;sen das Problem der Existenzminimumsicherung nicht umfassend, da sie auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf die Bedarfsgemeinschaft ausgerichtet sind.  Nur ein Kombilohn, der als Lohnzuschuss an Unternehmen f&uuml;r die Einstellung von ausgew&auml;hlten Gruppen von Arbeitslosen gew&auml;hrt wird, wirft keine Vereinbarkeitsprobleme auf, weil erst nach dessen Auszahlung die einkommens- und verm&ouml;gensabh&auml;ngigen Regelungen zur Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums der gesamten Bedarfsgemeinschaft Anwendung finden, so dass keine unn&ouml;tige Beg&uuml;nstigung stattfindet und Zieleffizienz erreicht wird. <\/p><p>Letztlich kommen wir damit wieder auf die bestehenden Grundsicherungsregelungen zur&uuml;ck, die zwar in manchen Punkten verbesserungsbed&uuml;rftig w&auml;ren, aber jeder der beschriebenen anderen Ausgestaltungsformen eines Grundeinkommens &uuml;berlegen sind. <\/p><p>&nbsp;<\/p><p><strong>Literatur:<\/strong><\/p><p>Becker, Irene (1998), Vergleich und Bewertung alternativer Grundsicherungskonzepte, Arbeitspapier Nr. 18 des EVS-Projekts Personelle Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland, Universit&auml;t Frankfurt, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften<br>\nBundesagentur f&uuml;r Arbeit Statistik (2005), Grundsicherung f&uuml;r Arbeitsuchende. Entwicklung bis Juli 2005, N&uuml;rnberg<br>\nBundesministerium f&uuml;r Gesundheit und Soziale Sicherung (2005), Statistisches Taschenbuch 2005, Bonn<br>\nHauser, Richard (1996), Ziele und M&ouml;glichkeiten einer Sozialen Grundsicherung, Baden-Baden<br>\nKaltenborn, Bruno (1998), Von der Sozialhilfe zu einer zukunftsf&auml;higen Grundsicherung, 2. Aufl. Baden-Baden<br>\nMitschke, Joachim (2000), Grundsicherungsmodelle &ndash; Ziele, Gestaltung, Wirkungen und Finanzbedarf, Baden-Baden<br>\nStatistisches Bundesamt (2005), Statistisches Jahrbuch 2005 f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden<br>\nStrengmann-Kuhn, Wolfgang (Hrsg.) (2005), Das Prinzip B&uuml;rgerversicherung. Die Zukunft im Sozialstaat, Wiesbaden<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>]Diese Angaben beruhen auf: Bundesagentur f&uuml;r Arbeit, Bericht der Statistik &bdquo;Grundsicherung f&uuml;r Arbeitssuchende. Entwicklung bis Juli 2005&ldquo;, N&uuml;rnberg, Dezember 2005, sowie Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2005 f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2005.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Vgl. Becker, Irene\/Hauser, Richard, Dunkelziffer der Armut. Ausma&szlig; und Ursachen der Nicht-Inanspruchnahme zustehender Sozialhilfeleistungen, Berlin 2005<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>]Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit und Soziale Sicherung, Statistisches Taschenbuch 2005, Bonn 2005, Tab. 7.2.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>]Zur Vereinfachung wird in den Abbildungen immer nur der Fall eines Alleinstehenden, der nur Arbeitseinkommen bezieht, dargestellt. Die &Uuml;berlegungen lassen sich aber ohne weiteres auf die Bezieher mehrerer Einkommensarten (einschlie&szlig;lich der beitragsfinanzierten Renten) und auf gr&ouml;&szlig;ere Bedarfsgemeinschaften &uuml;bertragen.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Im Jahr 2003 gab es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 82,53 Mio. Einwohner; davon waren 12,16 Mio. unter 15 Jahre alt. Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2005 f&uuml;r die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden, Tab. 2.8. <\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>]Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit und Soziale Sicherung, Statistisches Taschenbuch 2005, Bonn 2005, Tab. 1.8.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>]Zur Negativen Einkommensteuer vgl. Hauser, Richard, Hauser, Richard,  Ziele und M&ouml;glichkeiten einer Sozialen Grundsicherung, Baden-Baden, 1996 mit weiteren Literaturhinweisen. Genauere Ergebnisse &uuml;ber die finanzielle Belastung kann man nur mit Mikrosimulationsmodellen ermitteln, die die institutionellen Regelungen abbilden und auf der Basis von Einkommensstichproben die verschiedenen Ver&auml;nderungen bei den einzelnen Haushalten zusammenfassend sichtbar machen. Vgl. Becker, Irene,  Vergleich und Bewertung alternativer Grundsicherungskonzepte, Arbeitspapier Nr. 18 des EVS-Projekts Personelle Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland, Universit&auml;t Frankfurt, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Frankfurt am Main 1998<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es erforderte einen nicht aufzubringenden Finanzaufwand, und es h&auml;tte eine offene au&szlig;enwirtschaftliche Flanke. Wegen der Verringerung der Arbeitsanreize und wegen der extrem hohen Steuerlast w&uuml;rde es zu einem R&uuml;ckgang des Bruttoinlandsprodukts und zu einer Blockade des Wirtschaftswachstums f&uuml;hren. Die Zieleffizienz w&auml;re sehr gering, da ein wesentlicher Teil der Transferzahlungen von den Beg&uuml;nstigten selbst aufgebracht werden<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1941\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[31,145,137],"tags":[308],"class_list":["post-1941","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-grundeinkommen","category-sozialstaat","category-steuern-und-abgaben","tag-existenzminimum"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1941","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1941"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1941\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30401,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1941\/revisions\/30401"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1941"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1941"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1941"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}