{"id":1962,"date":"2006-12-27T09:24:52","date_gmt":"2006-12-27T08:24:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1962"},"modified":"2016-01-19T16:31:53","modified_gmt":"2016-01-19T15:31:53","slug":"jutta-roitsch-foderaler-schlussakt-von-der-kreativen-kooperation-zum-ruinosen-wettbewerb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1962","title":{"rendered":"Jutta Roitsch: F\u00f6deraler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruin\u00f6sen Wettbewerb"},"content":{"rendered":"<p>Die erste gro&szlig;e Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt f&uuml;hrte ihn ein, die zweite gro&szlig;e Koalition unter Angela Merkel und Franz M&uuml;ntefering schafft ihn ab: Nach &uuml;ber 35 Jahren hat der kooperative F&ouml;deralismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur f&uuml;nf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und L&auml;ndern grundlegend ver&auml;ndert.<br>\nJutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der F&ouml;deralismusreform zur Verf&uuml;gung gestellt. Er ist in den <a href=\"http:\/\/www.blaetter.de\/artikel.php?pr=2374\">Bl&auml;ttern f&uuml;r deutsche und internationale Politik 8\/2006<\/a> abgedruckt. Siehe auch <a href=\"?p=267\">NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005<\/a>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>F&ouml;deraler Schlussakt<br>\nVon der kreativen Kooperation zum ruin&ouml;sen Wettbewerb<\/strong><\/p><p>Von Jutta Roitsch<\/p><p>Die erste gro&szlig;e Koalition in der Bundesrepublik Deutschland unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt f&uuml;hrte ihn ein, die zweite gro&szlig;e Koalition unter Angela Merkel und Franz M&uuml;ntefering schafft ihn ab: Nach &uuml;ber 35 Jahren hat der kooperative F&ouml;deralismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur f&uuml;nf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und L&auml;ndern grundlegend ver&auml;ndert. In einem beispiellosen Poker haben sich die Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder einen Einfluss auf die Politik in der Bundesrepublik gesichert, wie er st&auml;rker nicht sein kann. <\/p><p>Der bisher weitreichendste Eingriff in die deutsche Verfassung nennt sich &bdquo;Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung&ldquo;. Es geht jedoch nicht darum, die Verantwortung neu zu ordnen oder angesichts der europ&auml;ischen Entwicklung die Kompetenzen klug zu verteilen. Im Gegenteil: Die in Bundestag und Bundesrat beschlossenen &Auml;nderungen des Grundgesetzes sind der dritte Schritt eines machtpolitischen Projektes, dessen Ziel es war und ist, die Position der Ministerpr&auml;sidenten und des Bundesverfassungsgerichts nachhaltig zu st&auml;rken, die Position des Bundestags aber zu schw&auml;chen.<br>\nEinige Schlagzeilen machte das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik, das es in Zukunft der Bundesregierung und dem Bundestag beispielsweise nicht mehr erlaubt, ein Programm f&uuml;r Ganztagsschulen zu beschlie&szlig;en. Noch weitreichender aber ist der Bruch mit einem fundamentalen Grundsatz dieser Republik, der lautete: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Ministerpr&auml;sidenten erzwangen die Umkehrung. Und zwar nicht in irgendwelchen Randgebieten wie dem Jagdrecht, sondern auf Gebieten, die tief in den Alltag eingreifen und einheitliche Lebensverh&auml;ltnisse in Deutschland in Frage stellen: Landesrecht gilt k&uuml;nftig bei der Besoldung der Beamten von den Richtern bis zu den Lehrern, dem Umweltrecht, dem Strafvollzug, dem Ladenschluss oder dem Heimrecht.<br>\nIn diesem Sommer spielte in Berlin nur der Schlussakt eines politischen Dramas, dessen Tragweite der &Ouml;ffentlichkeit lange verborgen blieb. Bereits mit der deutschen Vereinigung erhielt das rund 20j&auml;hrige Bem&uuml;hen der L&auml;nderchefs Auftrieb, gesetzgeberische Zust&auml;ndigkeiten, die sie im Zuge der ersten Gro&szlig;en Koalition verloren hatten, f&uuml;r die L&auml;nder zur&uuml;ckzugewinnen. Zuvor waren zwei Enquete-Kommissionen zu Verwaltungsreformen gescheitert. 1990 einigten sich dann die Ministerpr&auml;sidenten der L&auml;nder, ihre eigene Gesetzgebungsmacht durch h&ouml;here Gesetzgebungsschranken f&uuml;r den Bund zu st&auml;rken. Seit 1992 tagte dann die gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wollte die Ende 1993 vorgelegte und 1994 verabschiedete so genannte kleine Verfassungsreform zwar verhindern; sie sah sich aber schlie&szlig;lich im Vermittlungsausschuss gezwungen nachzugeben, da sie die Zustimmung der L&auml;nder zu den europ&auml;ischen Vertr&auml;gen brauchte &ndash; und Helmut Kohl die wahlpolitische Unterst&uuml;tzung der CSU. <\/p><p>Insbesondere zwei Korrekturen am Grundgesetz, die damals weder in der Politik noch in den Medien &ouml;ffentlich kritisch kommentiert wurden, sollten nachhaltige Folgen haben: Aus dem Artikel 72 wurden erstens die &bdquo;einheitlichen&ldquo; Lebensverh&auml;ltnisse gestrichen; nach einem Vorschlag des SPD-Politikers Hans-Jochen Vogel wurden daraus &bdquo;gleichwertige&ldquo;. Die &bdquo;Bed&uuml;rfnisklausel&ldquo;, die dem Bund weiten Interpretationsspielraum er&ouml;ffnet hatte, welche Gesetze zur Herstellung einheitlicher Lebensverh&auml;ltnisse notwendig waren, wurde zurechtgestutzt auf eine eng eingegrenzte &bdquo;Erforderlichkeit&ldquo;, vor allem in Rechts- und Sicherheitsfragen sowie zur Wahrung der Wirtschaftseinheit. Mit der zweiten Korrektur wurde langj&auml;hriges Bohren des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere des 2. Senats, belohnt. Nach Artikel 93 Grundgesetz sollte k&uuml;nftig das Gericht bei Meinungsverschiedenheiten &uuml;ber die Auslegung des neuen Artikel 72 entscheiden und inhaltlich pr&uuml;fen, ob ein Bundesgesetz im Sinne der gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnisse erforderlich ist oder nicht. [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]<\/p><p>Die wichtigsten Akteure bei dieser ersten Stufe des Projekts waren die Euroskeptiker in den L&auml;ndern (insbesondere Bayern, Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch Oskar Lafontaine im Saarland) und im Bundesverfassungsgericht (insbesondere die beiden Verfassungsrichter Paul Kirchhof und Udo di Fabio im 2. Senat). Bundeskanzler Helmut Kohl hatte im Bundestag mit allen Mitteln die Neufassung der Artikel 72 und 93 zu verhindern versucht. Dem erkl&auml;rten Europapolitiker waren die Folgen klar: Mit der &Auml;nderung des Grundgesetzes hatten die Euroskeptiker in der CDU\/CSU und im Verfassungsgericht, aber auch die Machtpolitiker der SPD in den L&auml;ndern ein Instrument in der Hand, die politischen Spielr&auml;ume der Bundesregierung einzugrenzen und sich selbst eine dauerhafte Position im Abstimmungsprozess mit Br&uuml;ssel und Bonn bzw. Berlin zu sichern. <\/p><p>Der 2. Senat und einzelne Bundesverfassungsrichter sollten Jahre sp&auml;ter aus dieser gewollten Entwicklung keinen Hehl machen. So zeichnete Verfassungsrichter Udo di Fabio in einem Referat auf dem 65. Deutschen Juristentag am 22 .September 2004 in Bonn das bedrohliche Szenario eines &bdquo;zentralistischen paneurop&auml;ischen Superstaates&ldquo;. Eine neue politische Konzeption f&uuml;r die Gesetzgebung erfordere es deshalb, &bdquo;periodisch ein kl&auml;rendes Gegengewicht zu setzen: und zwar gegen die zentralisierende und unitarisierende Ebene, das war fr&uuml;her und ist mitunter auch heute noch der Bund, aber immer deutlicher auch der europ&auml;ische Gesetzgeber&ldquo;. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]<\/p><p><strong>Bundesverfassungsrichterliches Ungleichheitsrecht<\/strong><\/p><p>Durch die Rechtsprechung des 2. Senats wurde aus der &bdquo;Lust an der Vielfalt&ldquo;, mit der zu Beginn der 90er Jahre mit Blick auf die neuen Bundesl&auml;nder geworben wurde, politisch gewollte Ungleichheit und &bdquo;partikulare Differenz&ldquo;. Acht Jahre nach der 1994 verabschiedeten Verfassungsreform leitete der 2. Senat des Bundesverfassungsgericht eine Interpretation der damaligen Grundgesetz&auml;nderungen ein, die tief in das bisherige Gef&uuml;ge des deutschen Bundesstaats eingriff. Ungleichheit ist damit zu einem bewusst herbeigef&uuml;hrten Element des Bundesstaats geworden. Gleiche Chancen f&uuml;r alle und gleichwertige Lebensverh&auml;ltnisse wurden h&ouml;chstrichterlich abgewertet.<\/p><p>Die Anl&auml;sse zu dieser radikalen Neuinterpretation des Grundgesetzes waren drei Gesetze aus dem Bundesbildungsministerium: Im ersten Gesetz wurde die Ausbildung der Altenpfleger neu geregelt, im zweiten die Einf&uuml;hrung der Juniorprofessur. Im dritten Gesetz ging es um das Verbot von Studiengeb&uuml;hren und das Gebot zu Studierendenvertretungen. In allen drei Urteilen (2002, 2004, 2005) r&auml;umt der Senat radikal mit dem Staatsziel der Gleichheit und der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse auf und ersetzt diese durch Unterschied und Ungleichheit. Der Kernsatz, mit dem der 2. Senat die Republik ver&auml;ndern wird, lautet: &bdquo;Sinn f&ouml;deraler Verfassungssystematik ist es, den L&auml;ndern eigenst&auml;ndige Kompetenzspielr&auml;ume f&uuml;r partikulardifferenzierte Regelungen zu er&ouml;ffnen&ldquo;. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]<\/p><p>Damit entscheiden die L&auml;nder &uuml;ber das &bdquo;bundesstaatliche Sozialgef&uuml;ge&ldquo;; das Rechtsgut der gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnisse kn&uuml;pfen die Richter f&uuml;r den Bundesgesetzgeber an die Notwendigkeit eines Bedrohungs- und Gefahrenszenarios. Im Urteil zur Juniorprofessur geht der 2. Senat noch einen Schritt weiter und r&auml;umt unter Verweis auf die Reform von 1994 mit der Rechtseinheit der Bundesrepublik auf. Unterschiedliche Rechtslagen seien die &bdquo;notwendige Folge des bundesstaatlichen Aufbaus&ldquo;. In ihrem Urteil zu den Studiengeb&uuml;hren sehen die Richter schlie&szlig;lich die Wahrung gleicher Bildungschancen und das bundesstaatliche Sozialgef&uuml;ge bei den L&auml;ndern in den besten H&auml;nden: Es sei davon auszugehen, erkl&auml;ren sie schlicht, dass die L&auml;nder bei der Einf&uuml;hrung von Studiengeb&uuml;hren, &bdquo;den Belangen einkommensschwacher Bev&ouml;lkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden&ldquo;.<\/p><p>Mit diesen Verb&uuml;ndeten in der Rechtsprechung, die die rot-gr&uuml;ne Bundesregierung unter Gerhard Schr&ouml;der jahrelang ignorierten und die Regierungsfraktionen im Bundestag in eine Art Schockstarre versetzten, und dank dieser h&ouml;chstrichterlichen R&uuml;ckenst&auml;rkung rollten die Vertreter der L&auml;nderregierungen in der zust&auml;ndigen Bundesstaatskommission die gesamte Gesetzgebungskompetenz des Bundestags auf. <\/p><p><strong>Neoliberale Manifestpolitik<\/strong><\/p><p>Die Vorlagen f&uuml;r diese Politik lieferten allerdings m&auml;chtige Mitspieler, die bereits Jahre zuvor die politische B&uuml;hne betraten. Seit 1998 mischte ein neuer Akteur mit: die Friedrich Naumann-Stiftung unter Otto Graf Lambsdorff. Mit f&uuml;nf Manifesten bestimmte sie die weitere Diskussion und Richtung der F&ouml;deralismusreform. Bis zum Jahr 2004 schaffte sie die &bdquo;Stiftungsallianz B&uuml;rgernaher Bundesstaat&ldquo; und band die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Bertelsmann Stiftung, die Stiftung Soziale Marktwirtschaft und die Hanns-Seidel-Stiftung zusammen. Erkl&auml;rtes Ziel ist der Wettbewerbsf&ouml;deralismus mit m&ouml;glichst weitreichender Privatisierung und mehr Markt auf allen Ebenen, den Bildungsbereich inbegriffen. Die Spaltung in arme und reiche L&auml;nder ist dabei politisch gewollt, ebenso der (ruin&ouml;se) Wettbewerb um Standortvorteile &ndash; von der Besoldung der Beamten bis zum Umweltschutz.<\/p><p>Das erste Manifest vom 4. Februar 1998 stellten Otto Graf Lambsdorff und Carl Christian von Weizs&auml;cker, Wirtschaftswissenschaftler der marktradikalen K&ouml;lner Schule, vor der Bundespressekonferenz vor. Es trug den programmatischen Titel: &bdquo;Wider die Erstarrung in unserem Staat&ldquo;. Die Autoren wandten sich gegen die &bdquo;schleichende Zentralisierung&ldquo; und die &bdquo;&Uuml;berdehnung des horizontalen Finanzausgleichs unter den L&auml;ndern, der die Verantwortlichkeiten verwischt&ldquo;. Zum ersten Mal tauchte hier die offizielle Forderung &bdquo;f&uuml;r einen echten Wettbewerbsf&ouml;deralismus&ldquo; auf. W&ouml;rtlich hei&szlig;t es in dem Dokument: &bdquo;Ein echter und gest&auml;rkter Wettbewerbsf&ouml;deralismus ist das Gebot der Stunde&ldquo;. Er erm&ouml;gliche ein &bdquo;Entdeckungsverfahren&ldquo;, &bdquo;neue &uuml;berlegene wirtschaftspolitische, aber auch z.B. bildungspolitische Wege in einzelnen Bundesl&auml;ndern zu erproben&ldquo;. Gefordert werden Kompetenzen &bdquo;nach dem Trennsystem&ldquo;, Prinzipien des Wettbewerbs auch im politischen System und eigene Steuerhoheit f&uuml;r jede Ebene. Die Autoren des Manifests sprechen sich f&uuml;r eine &bdquo;echte Subsidiarit&auml;t&ldquo; aus, &bdquo;die die Demokratie n&auml;her an den B&uuml;rger bringt&ldquo;. [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]<\/p><p>Auch dieses Manifest enthielt deutlich europakritische T&ouml;ne: &bdquo;Wir warnen zugleich vor einer &uuml;berm&auml;&szlig;igen Aush&ouml;hlung f&ouml;deraler Strukturen durch den europ&auml;ischen Einigungsprozess.&ldquo; Zu den Unterzeichnern geh&ouml;ren &ndash; ausschlie&szlig;lich &ndash; M&auml;nner wie Hans-Olaf Henkel, Karl Otto P&ouml;hl, Otto Schlecht oder Klaus von Dohnanyi.<\/p><p>Das zweite Manifest, bereits ein halbes Jahr sp&auml;ter verfasst, wandte sich versch&auml;rft gegen &bdquo;einige tiefverwurzelte, zur Ideologie verfestigte Einstellungen&ldquo;. Dazu geh&ouml;ren vor allem die Gleichwertigkeit und die Einheitlichkeit der Lebensverh&auml;ltnisse, die das Grundgesetz als &bdquo;Nebenbedingung&ldquo; erw&auml;hne, aber nicht als Staatsziel proklamiere. Der &Uuml;berinterpretation dieser Nebenbedingungen sei entgegenzutreten. &bdquo;Einheitlichkeit ist nicht erreichbar und auch gar nicht erstrebenswert, weil sie mit Freiheit und mit Wettbewerb unvereinbar ist&ldquo;, hei&szlig;t es unmissverst&auml;ndlich in dem Manifest. [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] <\/p><p>1999 legte dann eine Experten-Kommission unter Vorsitz von Graf Lambsdorff ein weiteres Papier f&uuml;r eine Subsidiarit&auml;t ohne Wenn und Aber vor, in dem bereits konkrete Vorschl&auml;ge zu einer Neufassung des Grundgesetzes gemacht werden. Jegliche Rahmenkompetenz des Bundes sollte fallen, um den &bdquo;fruchtbaren Wettbewerb&ldquo; zwischen den L&auml;nderpolitiken nicht zu behindern. &bdquo;Gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Bildung sollte so viel Pluralismus und Ideenvielfalt wie m&ouml;glich herrschen&ldquo;, schrieben die &bdquo;Experten&ldquo;, deren engerer Kreis seit dem ersten Manifest unver&auml;ndert geblieben ist. Und sie f&uuml;gten einen neuen Gedanken hinzu: den Vorrang des Privaten. Der Staat m&uuml;sse zur Entstaatlichung gezwungen werden k&ouml;nnen. [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] Im 4. Manifest vom Januar 2002 legte die Experten-Kommission unter Graf Lambsdorff das Schwergewicht dann auf die St&auml;rkung der Landtage und die Reformierung des Bundesrats, dem das &bdquo;W&auml;chteramt &uuml;ber die strikte \tEinhaltung des Subsidiarit&auml;tsprinzips im Bund und in der Europ&auml;ischen Union&ldquo; zufallen solle. Die St&auml;rkung der Landtage sollte vor allem in zwei Bereichen erfolgen: der Finanz- und der Bildungspolitik. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]<\/p><p>Die jetzt beschlossene &bdquo;Modernisierung&ldquo; der bundesstaatlichen Ordnung tr&auml;gt nachweisbar die Handschrift der konservativ-liberalen Thinktanks, die sich in der Stiftungsallianz zusammengeschlossen haben. Besonders interessant sind allerdings gerade die Abstriche, die die Ministerpr&auml;sidenten durchgesetzt haben: Das Ausklammern der gesamten Fragen des k&uuml;nftigen Finanzausgleichs und die Vorschl&auml;ge zur Reform des Bundesrats. Das l&auml;sst den Schluss zu, dass die Ministerpr&auml;sidenten nach wie vor an ihrer Macht- und Blockadem&ouml;glichkeit festhalten. Es ging also auch bei dieser &bdquo;Reform&ldquo; vor allem um Machtverschiebungen zugunsten der wirtschaftlich starken L&auml;nder und der Euroskeptiker.<\/p><p><strong>Reklamierte B&uuml;rgervertretung ohne B&uuml;rgern&auml;he<\/strong><\/p><p>Das Motto der Stiftungs-Allianz B&uuml;rgernaher Bundesstaat war und ist: mehr B&uuml;rgern&auml;he. B&uuml;rger oder Organisationen der Zivilgesellschaft waren jedoch zu keinem Zeitpunkt an der Debatte und Meinungsbildung &uuml;ber diese F&ouml;deralismusreform beteiligt. Im Gegenteil: Die Zirkel, in denen die entscheidenden Konzepte, der Anhang 2 des Koalitionsvertrags und schlie&szlig;lich die Bundestagsdrucksache 16\/813, ausgehandelt wurden, waren klein. Die zweiw&ouml;chige Anh&ouml;rung der Fachverb&auml;nde und Experten im Parlament geriet zu einer Farce &ndash; allerdings exemplarischen Charakters.<\/p><p>Das Zirkelwesen und die Stiftungsallianz zeigen in der Tat auf, wie Politik in Deutschland zur Zeit gemacht wird: durch (teilweise selbsternannte) Kommissionen, denen jegliche demokratische Legitimation fehlt. [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] Der M&auml;nner-Bund, der sich in der Friedrich-Naumann-Stiftung seit Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts zusammengefunden hat, ist einflussreich, zumindest bis zu einem gewissen Grade. Der Einfluss endet allerdings, sobald die eigentlich Ebene der Macht der Ministerpr&auml;sidenten ber&uuml;hrt ist. Diese wiederum nehmen ihre Macht mit schn&ouml;der Arroganz wahr. Bester Beleg hierf&uuml;r ist ihr Umgang mit der Anh&ouml;rung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. <\/p><p>F&uuml;r die umstrittenen Fragen von Bildung und Wissenschaft benannten die Ministerpr&auml;sidenten nahezu ausschlie&szlig;lich Vertreter in eigener Sache: ehemalige Ministerpr&auml;sidenten wie Kurt Biedenkopf und Bernhard Vogel, die den Machtpoker seit 1990 mitbetrieben haben, ebenso ehemalige Kultusminister oder Chefs von Staatskanzleien. Dass es keinen &ouml;ffentlichen Protest gegen diese &bdquo;Inzuchtanh&ouml;rung&ldquo; [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] gab, zeigt das gesunkene Ansehen und den Zustand der Schw&auml;che, in dem sich der Bundestag insgesamt befindet. Ein weiterer Beleg daf&uuml;r ist der neue Artikel 84, der eine weitreichende Klausel enth&auml;lt: &bdquo;Wenn Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, k&ouml;nnen die L&auml;nder davon abweichende Regelungen treffen.&ldquo; Dies &ouml;ffnete dem &bdquo;Wettbewerb&ldquo; und den Lobbyisten, aber auch den Populisten unter den Landespolitikern T&uuml;r und Tor.<\/p><p>&Uuml;ber ein winziges Zugest&auml;ndnis an die zaudernden Bildungspolitiker in der SPD-Fraktion verhandelten die zwei Ministerpr&auml;sidenten Edmund Stoiber (CSU) und Kurt Beck (gleichzeitig SPD-Vorsitzender). Danach k&ouml;nnen Bund und L&auml;nder bei der F&ouml;rderung von &bdquo;Vorhaben der Wissenschaft und Forschung&ldquo; (vorher: &bdquo;Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung&ldquo;) zusammenwirken &ndash; allerdings unter der Bedingung, dass alle L&auml;nder zustimmen (Artikel 91 b neu). Bereits heute steht fest: Bei dieser Zustimmung wird es nicht um wissenschaftspolitische Inhalte, sondern nur um Geld gehen. Der geballte Protest gegen den bildungspolitischen und hochschulpolitischen R&uuml;ckfall in die deutsche Kleinstaaterei  prallte  an den Landesf&uuml;rsten ab: Vergeblich sammelten (Hochschul-)Politikerinnen wie Rita S&uuml;ssmuth oder Gesine Schwan noch weit &uuml;ber f&uuml;nfhundert Unterschriften (petition-der-wissenschaft.de) gegen die kurzsichtige und im Kern antieurop&auml;ische Entwicklung.   <\/p><p>Den Tiefpunkt erreichte die Debatte allerdings auf einer Podiumsdiskussion des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Beamtenbunds am 22. Juni in Berlin. Wolfgang Bosbach, immerhin stellvertretender CDU\/CSU-Fraktionschef, verstieg sich zu dem lapidaren Eingest&auml;ndnis, dass sich 2020 durchaus herausstellen k&ouml;nne, dass das alles &bdquo;Quatsch&ldquo; gewesen sei, was man jetzt beschlossen habe. Aber dann sei er nicht mehr im Bundestag. <\/p><p>Diese &Auml;u&szlig;erung, die ein bemerkenswertes Schlaglicht auf den Zustand des deutschen Parlamentarismus wirft, findet ihre Parallelen im Umgang der SPD-Spitze mit ihrer Bundestagsfraktion: Das Parteipr&auml;sidium n&ouml;tigte widerspenstige Abgeordnete durch einen einstimmigen Beschluss zur Zustimmung; der Bundesgesch&auml;ftsf&uuml;hrer Hubertus Heil beschwor vor der Fraktion das Erscheinungsbild der Partei, sollte eine eigene Zweidrittel-Mehrheit nicht zu Stande kommen. Von einem demokratischen Schub, der das Vertrauen in die Parlamente und die politischen Parteien st&auml;rkt, ist Deutschland bei diesem gr&ouml;&szlig;ten Eingriff in die Verfassung weit entfernt.<\/p><p><strong>Mehr &Uuml;bersichtlichkeit statt mehr Wettbewerb<\/strong><\/p><p>Wie aber h&auml;tte eine demokratische &bdquo;Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung&ldquo; auszusehen, die diesen Namen tats&auml;chlich verdient? In jedem Fall m&uuml;sste eine breite &ouml;ffentliche Diskussion dar&uuml;ber stattfinden, wie sich die bundesrepublikanische Gesellschaft das Zusammenleben unter den ge&auml;nderten Bedingungen eigentlich vorstellt. Sechzehn Jahre nach der deutschen Vereinigung und kurz nach dem Scheitern der europ&auml;ischen Verfassung ist ein solcher &ouml;ffentlicher Diskurs dringend notwendig. <\/p><p>Der &bdquo;Runde Tisch&ldquo;, der sich unmittelbar nach dem Fall der Mauer in Berlin gebildet hatte, war ein solcher Versuch l&auml;nder&uuml;bergreifender Verst&auml;ndigung. Diese Form der Meinungsbildung wurde durch die &Uuml;bernahme des Grundgesetzes in den neuen L&auml;ndern unterbunden, sehr zum Nachteil der Betroffenen. Denn nach repr&auml;sentativen Umfragen hat die Bev&ouml;lkerung ein v&ouml;llig anderes Bild von einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung als die konservativ-liberalen Thinktanks und die Kommission von Franz M&uuml;ntefering und Edmund Stoiber. Vor allem im Bildungsbereich k&ouml;nnen Dortmunder Schulforscher Jahr f&uuml;r Jahr belegen, dass sich die Befragten keineswegs mehr Wettbewerb w&uuml;nschen, sondern mehr &Uuml;bersichtlichkeit, mehr bundeseinheitliche Verbindlichkeit und eine Verst&auml;ndigung dar&uuml;ber, welche Bildung und Ausbildung Kindern und Jugendlichen eigentlich mitgegeben werden soll. Auch die Chancengleichheit und die einheitlichen Lebensverh&auml;ltnisse sind im Bewusstsein der deutschen Bev&ouml;lkerung viel st&auml;rker verankert, als es die konservativ-liberalen Thinktanks wahrhaben wollen. <\/p><p>W&auml;hrend die geplante Wettbewerbsordnung den B&uuml;rgern in der Tradition des Obrigkeitsstaats von oben &uuml;bergest&uuml;lpt wird, geh&ouml;rte zu einer echten Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eine ernsthafte &Uuml;berpr&uuml;fung der bisherigen Institutionen. Diese vor allem haben zum politischen Vertrauensverlust gegen&uuml;ber dem F&ouml;deralismus beigetragen. Dazu sind im Bildungsbereich die Konferenzen der Kultusminister (KMK) aber auch der Jugendminister zu z&auml;hlen. Bevor diese Institutionen noch mehr undurchschaubare und damit unkontrollierbare Macht bekommen, ist eine Evaluierung dringend erforderlich.<\/p><p>Die KMK hat sich bereits im Dezember gegen Kritik gewappnet und angek&uuml;ndigt, mehr &bdquo;l&auml;ndereinheitliche&ldquo; Regelungen treffen zu wollen. Eine solche Praxis aber w&uuml;rde keineswegs die Parlamente st&auml;rken, denn die Beschl&uuml;sse von 16 Fachministern k&ouml;nnen von den Landtagen nur noch formal gepr&uuml;ft werden. Die Verlagerung der Macht st&auml;rkt nicht den demokratischen Parlamentarismus, sondern die Minister und ihre Graugremien. Bei der KMK kommt versch&auml;rfend hinzu, dass sie sich in den vergangenen Jahrzehnten mitnichten als Sachwalterin der W&uuml;rde aller Kinder, im Sinne ihrer Chancengleichheit und Freiz&uuml;gigkeit, erwiesen hat. Internationale Vergleichsstudien haben immer wieder belegt, dass das deutsche Bildungssystem Kinder und Jugendliche nach sozialer Herkunft sortiert und damit entscheidend dazu beitr&auml;gt, diesen von Beginn an sehr unterschiedliche Lebens- und demokratische Teilhabechancen zuzuweisen. Diese Selektion hat die KMK bisher nicht korrigiert. Au&szlig;erdem hat sie beim Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsst&auml;tten negative Entwicklungen hingenommen: der Numerus clausus ist in fast allen Studieng&auml;ngen und an fast allen Universit&auml;ten Alltag geworden; auf den Jahr f&uuml;r Jahr wachsenden Mangel an Lehrstellen reagieren die Kultusminister (au&szlig;er in Baden-W&uuml;rttemberg) nicht mit qualifizierten schulischen Angeboten, sondern mit Aufbewahrungsma&szlig;nahmen in der Berufsschule. Im Zuge der F&ouml;deralismusreform hat die KMK auch insofern versagt, als sie die nachgewiesenen Probleme armer und reicher L&auml;nder im Hinblick auf das Bildungswesen nicht zur Sprache brachte. Der geplante Wettbewerbsf&ouml;deralismus liefert jetzt die schw&auml;chsten Mitglieder der Gesellschaft, die Kinder, endg&uuml;ltig dem Markt aus. <\/p><p><strong>Paradebeispiel Schweiz<\/strong><\/p><p>Immer wieder taucht bei den Modernisierungsverfechtern der Vergleich mit der Schweiz auf und zwar sowohl bei der Bildungs- als auch bei der Finanzierungsfrage. Nur haben die eifernden &bdquo;Reformer&ldquo; eines &uuml;bersehen: Die Modernisierung haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, ohne die finanziellen Folgen vorab zu kl&auml;ren. Die Finanzreform wurde bewusst ausgeklammert und verschoben. <\/p><p>In der Schweiz dagegen standen bei allen Machtverschiebungen die Fragen der Finanzierung im Mittelpunkt. Das l&auml;sst in Deutschland den Verdacht aufkommen, dass &uuml;ber die so genannte F&ouml;deralismusreform letztlich der Hebel angesetzt wird, eine Neugliederung des Bundesstaates zu erzwingen. Das allerdings liefe auf einen blo&szlig;en Machtpoker hinaus, der von den hehren Zielen der Modernisierung, der Transparenz und B&uuml;rgern&auml;he meilenweit entfernt ist: er w&auml;re ein politisches T&auml;uschungsman&ouml;ver. <\/p><p>Auch der st&auml;ndige Hinweis auf den funktionierenden bildungspolitischen F&ouml;deralismus in der Schweiz greift entschieden zu kurz. Die Schweiz hat, sowohl im Interesse eines verantwortlichen Wettbewerbs als auch im Interesse ihrer Kinder und Jugendlichen, am 16. Dezember 2005 die Verfassung ge&auml;ndert und diese &Auml;nderung am 21. Mai 2006 durch Volksabstimmung angenommen. Dort hei&szlig;t es jetzt in Artikel 61 a: Bund und Kantone &bdquo;sorgen gemeinsam&ldquo; im Rahmen ihrer Zust&auml;ndigkeiten f&uuml;r eine hohe Qualit&auml;t und Durchl&auml;ssigkeit &bdquo;des Bildungsraums Schweiz&ldquo;. Nach den neu formulierten Sozialzielen der Verfassung setzen sich Bund und Kantonen gemeinsam daf&uuml;r ein, dass &bdquo;Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstst&auml;ndigen und sozial verantwortlichen Personen gef&ouml;rdert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterst&uuml;tzt werden.&ldquo;<\/p><p>Ein solcher moderner Blick auf die Verfassung und die bildungspolitischen Notwendigkeiten fehlt in Deutschland bis heute. Und seine Legitimation durch die Bev&ouml;lkerung erst recht. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Vgl. Verfassungskommission 1993, Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BT-Drucksache 12\/6000 vom 5.11.1993.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Der Redetext liegt d.Verf. vor: in einem kommentierenden Bericht &bdquo;Revolution auf dem Juristentag&ldquo; verweist Heribert Prantl als einziger Journalist auf dieses Referat (S&uuml;ddeutsche Zeitung  vom 25.\/26. September 2004)<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] BVerfG, 2BvF 1\/01 vom 24.10.2002.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Hubertus M&uuml;ller-Groeling, Reform des F&ouml;deralismus, Kleine Festgabe f&uuml;r Otto Graf Lambsdorff, Berlin 2004, S.68 ff<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Ebd., S.75\/76<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Ebd., S.88, &bdquo;Privatisierungsgebot&ldquo; S. 90<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Ebd., S.95 ff<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Vgl. Jan Schneider, Angela Merkels Ersatzpolitik, in: &bdquo;Bl&auml;tter&ldquo; 7\/2006, S. 785-788.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] So J&ouml;rg Tauss von der SPD-Bundestagsfraktion am 23. Juni auf einer Veranstaltung des GEW-Hauptvorstands in Frankfurt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die erste gro&szlig;e Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt f&uuml;hrte ihn ein, die zweite gro&szlig;e Koalition unter Angela Merkel und Franz M&uuml;ntefering schafft ihn ab: Nach &uuml;ber 35 Jahren hat der kooperative F&ouml;deralismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur f&uuml;nf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=1962\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[187,186,126],"tags":[395,418],"class_list":["post-1962","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundestag","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-erosion-der-demokratie","tag-foederalismus","tag-grundgesetz"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1962","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1962"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1962\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30374,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1962\/revisions\/30374"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1962"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1962"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1962"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}