{"id":20014,"date":"2014-01-23T09:13:54","date_gmt":"2014-01-23T08:13:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20014"},"modified":"2015-10-14T15:13:32","modified_gmt":"2015-10-14T13:13:32","slug":"fuer-eine-demokratische-und-soziale-hochschule-fuer-eine-freie-forschung-und-lehre-in-verantwortung-vor-der-gesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20014","title":{"rendered":"F\u00fcr eine demokratische und soziale Hochschule, f\u00fcr eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>Die Kritik von Seiten der Rektoren, von Hochschulratsvorsitzenden und von einzelnen Wirtschaftsvertretern, aber auch von konservativen Ordinarien am Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes f&uuml;r NRW hat teilweise geradezu hysterische Z&uuml;ge angenommen. Schaut man auf die rasch organisierten Reaktionen, so kann man den Eindruck gewinnen, als seien hier Freiheitsk&auml;mpfer gegen eine Politik angetreten, die einen &bdquo;b&uuml;rokratischen&ldquo; Kontroll- und &Uuml;berwachungsstaat &uuml;ber die Hochschulen errichten will.<br>\nAngesichts der Vermachtung der ver&ouml;ffentlichten Meinung im Sinne der konservativen Wortf&uuml;hrer kommen Kritiker der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule kaum noch zu Wort.<br>\nDie Politik nimmt allerdings den Kampf mit den Propagandisten der inzwischen funktionell privatisierten Hochschulen nicht wirklich auf. Man hat politisch offenbar nicht mehr den Mut, klar zu bekennen, dass das Leitbild der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; noch nie zu wissenschaftlichen Hochschulen gepasst hat und dass es darum gehen m&uuml;sste, f&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule, f&uuml;r eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft einzutreten. Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_207\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-20014-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=20014-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"140114_Soziale_Hochschule_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Um wessen Freiheit geht es eigentlich?<\/strong><\/p><p>Wie immer, wenn im Namen der Freiheit gek&auml;mpft wird, sollte man als erstes fragen, um wessen Freiheit geht es dabei eigentlich.<\/p><ul>\n<li>Bei den Rektoren ist es ziemlich klar: Das Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz hat den Pr&auml;sidentinnen und Pr&auml;sidenten so viel Macht, Kompetenzen und Durchgriffsrechte (<a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_bes_text?anw_nr=2&amp;gld_nr=2&amp;ugl_nr=221&amp;bes_id=9796&amp;aufgehoben=N&amp;menu=1&amp;sg=#det294377\">&sect; 15 und 16 Hochschulgesetz<\/a>), kurz, so viele &bdquo;Freiheiten&ldquo; einger&auml;umt, wie sie Hochschulleitungen in der deutschen Universit&auml;tsgeschichte noch nie hatten. Dass sie diese &bdquo;Freiheiten&ldquo; mit all der einger&auml;umten Macht verteidigen wollen, versteht sich von selbst.<\/li>\n<li>Auch den niemand <a href=\"http:\/\/ekvv.uni-bielefeld.de\/blog\/pressemitteilungen\/entry\/hochschulzukunftsgesetz_schw%C3%A4cht_wissenschafts_und_wirtschaftsstandort\">rechenschaftspflichtigen, freischwebenden Hochschulratsvorsitzenden<\/a> hat das Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz so viel Macht und Kompetenzen (&sect;21) einger&auml;umt, wie sie der Staat gegen&uuml;ber den Hochschulen nie hatte. Sie m&uuml;ssten ihr Selbstverst&auml;ndnis in Frage stellen, wenn sie nicht ihre Rolle als Aufsichtsr&auml;te &uuml;ber die &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschulen mit tatkr&auml;ftiger Hilfe der Lobbyorganisation von Bertelsmann bis zum Stifterverband aufrechterhalten wollten.<\/li>\n<li>Die Wirtschaft und einige <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/campus-mba\/uni-aufstand-in-nordrhein-westfalen-krafts-hochschulzukunftsgesetz-ist-zukunftslos\/9314236.html\">lautstarken Verbandsvertreter<\/a>  k&auml;mpfen f&uuml;r die &bdquo;Freiheit&ldquo;, dass sie die &bdquo;unternehmerische Hochschulen&ldquo;  wie nie zuvor als ihre staatlich grundfinanzierten verl&auml;ngerten Werkb&auml;nke nutzen k&ouml;nnen und wegen der zunehmenden Abh&auml;ngigkeit der Hochschulen von Drittmitteln &uuml;ber den Wettbewerb um Forschungsgelder als private Geldgeber die Forschungsentwicklung an den staatlichen Hochschulen mehr und mehr steuern k&ouml;nnen.<\/li>\n<li>Die im Deutschen Hochschulverband organisierten konservativen &bdquo;Ordinarien&ldquo; (Selbstlob: &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.hochschulverband.de\/cms1\/pressemitteilung+M50a32c27e90.html\">K&ouml;pfe die Wissen schaffen<\/a>&ldquo;) beklagen an dem Referentenentwurf die <a href=\"http:\/\/www.hochschulverband.de\/cms1\/fileadmin\/redaktion\/download\/pdf\/aktuelles\/Offener_Brief_Hochschulzukunftsgesetz.pdf\">&bdquo;Ausweitung der partizipativen Elemente bis und &uuml;ber die Grenze des verfassungsrechtlich Zul&auml;ssigen hinaus&ldquo; [PDF &ndash; 105 KB]<\/a> (Viertelparit&auml;t im Senat?) Sie verteidigen also ihren hierarchischen Status und f&uuml;hlen sich schikaniert, dass sie k&uuml;nftig &ndash; wie jeder andere Beamte auch &ndash; Rechenschaft &uuml;ber ihre Nebent&auml;tigkeiten ablegen sollen.<\/li>\n<\/ul><p>Es geht beim &bdquo;Kampf um die Freiheit&ldquo; (<a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/studium\/hochschule\/2014-01\/hochschulzukunftsgesetz-nrw-kraft\">so die &Uuml;berschrift in der &bdquo;Zeit&ldquo;<\/a>) also vor allem um die Verteidigung von durch das Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz einger&auml;umten &bdquo;Freiheiten&ldquo; bestimmter Funktionstr&auml;ger, Statusgruppen und um &bdquo;Freiheiten&ldquo; bei der Wahrnehmung von wirtschaftlichen Interessen privater Geldgeber. <\/p><p><strong>Wie sieht die Machtverteilung im NRW-Hochschulzukunftsgesetz aus?<\/strong><\/p><p>Da es um einen Machtkampf geht, lohnt sich als erstes ein Blick auf die im Referentenentwurf vorgesehene neue Machtverteilung in den Hochschulen.<\/p><p>Da hat sich nicht viel ver&auml;ndert. <\/p><p><strong>Die autokratische Struktur des Managements bleibt unangetastet<\/strong><\/p><p>Das Pr&auml;sidium hat nach wie vor eine starke Machtstellung und innerhalb des Pr&auml;sidiums k&ouml;nnen wie bisher keine Beschl&uuml;sse gegen die Stimme der Pr&auml;sidentin oder des Pr&auml;sidenten gefasst werden. Im Gegensatz zu heute schl&auml;gt der Pr&auml;sident\/die Pr&auml;sidentin k&uuml;nftig sogar noch die Vizepr&auml;sidenten\/innen vor. <\/p><p>Die autokratische Struktur wird also eher noch gest&auml;rkt. <\/p><p>Vielleicht st&ouml;rt ja die Rektoren, dass k&uuml;nftig (&sect; 33 RefEntw) das Ministerium wieder ihr Dienstvorgesetzter sein &bdquo;kann&ldquo;, sofern die Ministerin nicht ihre Befugnisse auf die\/den Vorsitzende\/n des Hochschulrats &uuml;bertr&auml;gt. <\/p><p>Das ist geradezu eine Verschlimmbesserung des derzeitigen Rechtszustandes. Ein einzelner &bdquo;Ehrenamtler&ldquo; soll also wesentliche Entscheidungen &uuml;ber Bez&uuml;ge, beamtenrechtliche Pflichten und damit bis hin zu disziplinarrechtlichen Ma&szlig;nahmen treffen? (Eine ziemlich absurde Vorstellung!)<\/p><p>Vielleicht ist es den Pr&auml;sidenten ja nicht so Recht, dass k&uuml;nftig (&sect; 20 Abs.5 RefEnt) die anonymisierte Gesamtsumme und der anonymisierte Durchschnitt der Bez&uuml;ge der Pr&auml;sidiumsmitglieder an geeigneter Stelle ver&ouml;ffentlicht werden soll. <\/p><p>Wie notwendig das allerdings ist, belegen die j&uuml;ngst bekannt gewordenen horrenten Abfindungszahlungen f&uuml;r den <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19957#h18\">Pr&auml;sidenten der Jacobs University<\/a> oder die Entwicklung der Pr&auml;sidentengeh&auml;lter in den USA (Vgl. <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19957#h18\">Akademischer Kapitalismus, S&uuml;ddeutsche Zeitung<\/a>).) <\/p><p>Ansonsten ist den Top-Down-Entscheidungsbefugnissen des Hochschulmanagements gegen&uuml;ber der derzeitigen Rechtslage kein bisschen Mehr an demokratischen Kontrollm&ouml;glichkeiten entgegengestellt worden. Im Gegenteil: die Stellung des f&uuml;r die Wirtschaftsf&uuml;hrung zust&auml;ndigen Pr&auml;sidiumsmitglieds ist sogar noch geschw&auml;cht worden, weil es bei Wahl und Widerwahl vom Pr&auml;sidenten abh&auml;ngig ist und kein Vetorecht in Finanzangelegenheiten mehr hat.<\/p><p><strong>Die Macht der niemand rechenschaftspflichtigen Aufsichtsr&auml;te wurde noch gest&auml;rkt<\/strong><\/p><p>Auch die einer Aktiengesellschaft nachgebildete Aufsichtsratsstruktur der Hochschulr&auml;te bleibt erhalten. Beseitigt wurde einzig und allein der <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6979\">verfassungswidrige<\/a> Zustand, wonach bisher der Hochschulrat letztlich gegen den Willen des Senats der Hochschule eine\/n Pr&auml;sidenten\/in <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=13240\">aufzwingen konnte<\/a>. <\/p><p>Die Hochschulratsmitglieder wirken jedoch nach wie vor bei der Wahl oder Abwahl der Mitglieder des Pr&auml;sidiums in einer um die Senatsmitglieder erg&auml;nzten &bdquo;Hochschulwahlversammlung&ldquo; entscheidend mit. Die Stimmen von Hochschulrat und Senat sollen im gleichen Verh&auml;ltnis  zu einander &ndash; das hei&szlig;t wohl gleichgewichtig &ndash; z&auml;hlen. Es bleibt den Hochschulen selbst &uuml;berlassen, zu bestimmen, wer den Vorsitz in dieser Wahlversammlung f&uuml;hrt und welche Stimme den Ausschlag bei Stimmengleichheit gibt. Im Prinzip kann also geregelt sein, dass der Vorsitzende des Hochschulrats auch den Vorsitz der Wahlversammlung hat und bei einem Stimmengewichtspatt zwischen Senat und Hochschulrat der Hochschulratsvorsitzende den Ausschlag gibt. Das hei&szlig;t nach wie vor kann der Hochschulrat (bzw. sein Vorsitzender) einer Hochschule ein Pr&auml;sidium aufzwingen. Der Unterschied zur bestehenden Rechtslage ist nur, dass dieser (hochschul- und wissenschaftsexterne) Oktroy  nicht in einem gestuften, hintereinanderliegenden Verfahren sondern in einem neuen gemeinsamen Gremium von Hochschulrat und Senat, namens &bdquo;Hochschulwahlversammlung&ldquo; (&sect; 22a) geschieht.<\/p><p>Die Zust&auml;ndigkeiten und Kompetenzen des Hochschulrats werden nicht etwa auf eine Beratungsfunktion eingeschr&auml;nkt, sondern dessen Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse werden sogar noch ausgeweitet. So soll er Hochschulrat k&uuml;nftig in finanziellen Belangen noch st&auml;rkeren Einfluss bekommen  und die Aufsicht &uuml;ber die Wirtschaftsf&uuml;hrung des Pr&auml;sidiums wahrnehmen, ja (nach &sect; 16 Abs. 4 RefEntw) sogar bei Streitigkeiten &uuml;ber rechtliche und Fragen der Wirtschaftlichkeit den Letztentscheid haben.<\/p><p>&Uuml;ber die Problematik der mangelnden Sachkompetenz f&uuml;r solche weitreichenden Entscheidungen und &uuml;ber das Problem der Legitimit&auml;t der Hochschulr&auml;te ganz allgemein habe ich nicht zuletzt vor dem NRW-Landtag <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=17091\">kritisch und ausf&uuml;hrlich Stellung genommen<\/a>. (Siehe auch <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=11535\">hier<\/a>) <\/p><p><strong>Wie fr&uuml;her &bdquo;bei Hofe&ldquo;<\/strong><\/p><p>Wegen einer angeblichen St&auml;rkung des Senats wird der Einfluss von Hochschulvertretern im Hochschulrat sogar noch geschw&auml;cht, weil er nur noch durch Externe besetzt werden soll. (&sect; 21 Abs. 3 RefEntw)<\/p><p>Es ist zwar richtig, dass die bisherigen internen Mitglieder des Hochschulrats nicht das gesamte Spektrum der Hochschulen repr&auml;sentierten, aber bei nur externer Besetzung geht dem Hochschulrat jeglicher nicht durch das Pr&auml;sidium gefilterte Kontakt zu den Problemen der Hochschule vor Ort vollends verloren. Faktisch wird die Macht der Hochschulleitung dadurch noch mehr gest&auml;rkt. Da kommen dann  6 oder 12 Ehrenamtliche, darunter 40 Prozent Frauen aus &bdquo;verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft&ldquo; (mindestens) viermal im Jahr f&uuml;r ein paar Stunden angereist und bestimmen in geheimer Sitzung die Geschicke der Hochschule und haben einen Letztentscheid &uuml;ber Millionen von Steuergeldern! Das spottet jeglichen Anforderungen an einen geordneten Verwaltungsstaat. Wer haftet eigentlich f&uuml;r diese Entscheidungen? <\/p><p>Bisher musste der Hochschulrat keinerlei Rechenschaft f&uuml;r seine Entscheidungen ablegen. Jetzt soll er den Gremien und Funktionstr&auml;gern der Hochschule wenigstens einmal pro Semester &bdquo;Gelegenheit zur Information und Beratung&ldquo; geben. Es ist sozusagen wie fr&uuml;her &bdquo;bei Hofe&ldquo;. <\/p><p>Im Gegensatz  zur jetzigen Rechtslage soll der Hochschulrat, allerdings nur auf dessen Verlangen dem Ministerium Rechenschaft &uuml;ber die Erf&uuml;llung seiner Aufgaben ablegen. (&sect; 21 Abs. 5a) Was folgt jedoch, wenn die Aufgabenerf&uuml;llung schlecht ist und wenn das Ministerium sie beanstandet?<\/p><p>Das Kernst&uuml;ck der Organisationsstruktur der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule blieb also unangetastet. Man hatte in der Landesregierung also nicht einmal mehr den Mut, die Macht der Hochschulr&auml;te auf das Ma&szlig;  zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, wie es ihrer Selbsteinsch&auml;tzung entspricht, n&auml;mlich als &bdquo;Berater&ldquo; oder &bdquo;Unterst&uuml;tzer&ldquo; ihrer Hochschulen zu wirken.<br>\n(Siehe <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260\">Handbuch Hochschulr&auml;te<\/a>). <\/p><p><strong>Bei der Ohnmacht des Senats gegen&uuml;ber Pr&auml;sidium und Hochschulrat bleibt es beim Alten<\/strong><\/p><p>Von einer in der Begr&uuml;ndung zum Referentenentwurf erw&auml;hnten St&auml;rkung des Senats ist in &sect; 22 RefEntw nicht viel  zu erkennen. Bis auf die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung und dem Recht  zur Stellungnahme in Angelegenheit der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule betreffen, bleibt die Ohnmacht gegen&uuml;ber der Hochschulleitung und vor allem dem Hochschulrat beim Alten. <\/p><p>Von daher ist die Einf&uuml;hrung einer Viertelparit&auml;t &ndash; und das noch durch die Hintert&uuml;r (&sect; 22 Abs. 2 unter Verweis auf &sect; 11  und 11 a RefEntw) eigentlich nur reine Symbolik. <\/p><p>(Die verdruckste &Auml;ngstlichkeit l&auml;sst sich schon an der indirekten Formulierung ablesen:<br>\n<em>Die Stimmen der Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppen im Sinne des &sect; 11 Absatz 1 Satz 1 stehen im gleichen Verh&auml;ltnis zueinander, falls keine Regelung in der Grundordnung nach &sect; 11a Absatz 2 Satz 2 vorliegt und dies das Ministerium schriftlich gegen&uuml;ber der Hochschule festgestellt hat.<\/em>) <\/p><p><strong>Das plebiszit&auml;re Placebo &bdquo;Mitgliederinitiative&ldquo;<\/strong><\/p><p>Nicht mehr als ein Placebo f&uuml;r die St&auml;rkung demokratischer Strukturen ist auch die Kann-Bestimmung, dass die Grundordnung einer Hochschule eine &bdquo;Mitgliederinitiative&ldquo; , also so etwas wie ein Hochschul-Referendum vorsehen kann. Wenn schon Plebiszite, dann aber bitte schon durch das Gesetz und nicht im Belieben der Hochschule. Durch eine solche plebiszit&auml;re Initiative kann allerdings kein Beschluss eines Gremiums korrigiert werden &ndash; insofern kaum mehr Demokratie, daf&uuml;r viel wei&szlig;e Salbe.  <\/p><p>Die Organisationsstruktur und das Machtgef&uuml;ge innerhalb der Hochschule werden durch den Referentenentwurf nicht ver&auml;ndert, geschweige denn demokratisiert. Dass k&uuml;nftig Frauenquoten in Gremien oder dass die Vertretung der Statusgruppen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, kann eigentlich Ton und Form des Widerstands gegen das Hochschulzukunftsgesetz nicht erkl&auml;ren.<\/p><p><strong>Es geht um eine Kraftprobe auf einem ganz anderen Feld &ndash; eine Art politischer Streik<\/strong><\/p><p>Es geht um einen Machtkampf den die Repr&auml;sentanten und Verteidiger der <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19260\">funktionell privatisierten<\/a> &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule mit der Politik, also mit der Regierung und dem Gesetzgeber austragen. <\/p><p>Dass hier eine Kraftprobe inszeniert wird, l&auml;sst sich an dem Affront gegen&uuml;ber dem Ministerium kurz vor Weihnachten 2013 erkennen, als sich die Landesrektoren kollektiv weigerten die Leistungsvereinbarungen f&uuml;r <a href=\"http:\/\/www1.wdr.de\/themen\/politik\/hochschulgesetz102.html\">die Jahre 2014\/2015 mit dem Land zu unterzeichnen<\/a>. Angesichts des vorgelegten Entwurfs eines Hochschulzukunftsgesetzes k&auml;me &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.uni-paderborn.de\/mitteilung\/146592\/\">eine Unterzeichnung einem Blindflug gleich<\/a>&ldquo;, so lautete die vorgeschobene Begr&uuml;ndung der Pr&auml;sidentinnen und Pr&auml;sidenten f&uuml;r den Boykott.<\/p><p>Die Rektoren wissen vermutlich ziemlich genau &ndash; zumindest m&uuml;ssten sie es wissen -, dass nach derzeitiger Rechtslage (&sect; 6 Abs. 3 HG) das Ministerium nach Anh&ouml;rung der Hochschule und im &bdquo;Benehmen&ldquo; (also der schw&auml;chsten Form einer Abstimmung) mit dem Hochschulrat die Zielvorgaben f&uuml;r die von den Hochschulen zu erbringenden Leistungen von oben herab durchsetzen k&ouml;nnte. Die Landesregierung k&ouml;nnte aufgrund der Weigerung der Rektoren sogar den Geldz&uuml;gel straffen und Landeszusch&uuml;sse k&uuml;rzen (&sect; 6 Abs. 2, S. 2).<\/p><p>Die Rektoren k&ouml;nnen jedoch selbstherrlich davon ausgehen, dass sich die Landesregierung politisch nicht traut geltendes Recht durchzusetzen und bestehendes Gesetz anzuwenden. Man k&ouml;nnte zugespitzt sagen, die Rektoren sehen ihre Hochschulen inzwischen als &bdquo;rechtsfreie R&auml;ume&ldquo; im Lande an, auf die der Gesetzgeber oder die Exekutive keinen Zugriff mehr haben. <\/p><p>Die Verweigerung von Leistungsvereinbarungen ist eine Art &bdquo;politischer Streik&ldquo;, um von der Landesregierung und vom Gesetzgeber die R&uuml;cknahme eines Gesetzentwurfes zu erpressen. <\/p><p><strong>Es geht um die Abwehr des Staates und die Interessen der Allgemeinheit<\/strong><\/p><p>Wenn es noch eines Beleges f&uuml;r die Notwendigkeit einer ausgewogeneren Balance zwischen demokratischem Staat  und funktionell privatisierter &bdquo;unternehmerischer&ldquo; Hochschule bedurft h&auml;tte, dann war der vorweihnachtliche Affront der Rektoren gegen&uuml;ber der Landesregierung ein schlagender Beweis daf&uuml;r.<\/p><p>Um einen Streit in der Sache, also was dient der Wissenschaft und was dient der Freiheit von Forschung, Lehre und Studium ging es dabei allenfalls am Rande. Es geht um eine vom neoliberalen Zeitgeist gepr&auml;gtes Leitbild, in dem Wettbewerb als optimales Steuerungsinstrument f&uuml;r das Unternehmen Hochschule angesehen wird und in dem der Staat und die Interessen der Allgemeinheit keine Rolle mehr spielen d&uuml;rfen und sollen. <\/p><p><strong>Die ideologische Konfrontation erkl&auml;rt die fehlende sachliche Auseinandersetzung<\/strong><\/p><p>Zwischen den Hochschulpr&auml;sidenten, den Hochschulratsvorsitzenden und einigen lautstarken Vertretern der Wirtschaft und der Landesregierung geht es also  um eine ideologische Konfrontation. Das erkl&auml;rt nicht nur die Form der &ouml;ffentlichen Kampagnen, sondern &ndash; wie immer wenn die Ideologie den Blick auf die Wirklichkeit verstellt &ndash; die fehlende Sachlichkeit in der Auseinandersetzung um die Gesetzesnovelle. <\/p><p>Man kann einen Kritikpunkt der oben genannten Apologeten der derzeitigen Gesetzeslage nach dem anderen durchgehen, entweder geht die Kritik am Gesetzentwurf v&ouml;llig vorbei, weil sich dazu gar keine Regelung findet bzw. die bestehende Regelung unver&auml;ndert bleibt oder die Kritik bezieht sich eine nur noch irrational zu nennende Staatsabwehr. <\/p><p><strong>Die Kritik an einer &bdquo;Detailsteuerung&ldquo; geht an der Sache vollst&auml;ndig vorbei<\/strong><\/p><p>Ich habe an <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19384\">anderer Stelle schon dargestellt<\/a>, dass die lautstarke Kritik an angeblich &bdquo;umfassender Detailsteuerung bis hin zur Beschneidung der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit&ldquo; (so die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Ursula Gather) an der Sache vollst&auml;ndig vorbeigeht. <\/p><p>Das derzeit geltenden Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz erlaubte dem Ministerium mit dem Erlass von &bdquo;Verwaltungsvorschriften&ldquo; eine geradezu willk&uuml;rliche Wirtschaftsf&uuml;hrung der Hochschule. Im jetzigen Referentenentwurf sind ausdr&uuml;cklich nur einen Rahmen vorgebende und rechtlich &uuml;berpr&uuml;fbare &bdquo;Rechtsverordnungen&ldquo; vorgeschrieben (siehe &sect; 5 Abs. 9 HG und die Neufassung im gleichen Paragrafen).<\/p><p>Die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen zur Steuerung des Hochschulwesens im Lande sind freiheitsverb&uuml;rgender als <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19384\">nach der geltenden Rechtslage<\/a> (&sect; 6 Abs. 1 HG). <\/p><p><strong>Die unternehmerischen Hochschulmanager ignorieren finanzwirtschaftliche Skandale<\/strong><\/p><p>Die von den Hochschulrektoren und den Hochschulr&auml;ten vorgetragene Kritik an einer angeblichen Einschr&auml;nkung der M&ouml;glichkeit &bdquo;mehrj&auml;hrig zu planen und effizient zu agieren&ldquo;, ist geradezu peinlich. Die Ablehnung macht deutlich, dass die Pr&auml;sidenten und ihre Aufsichtsratsvorsitzenden banale finanzwirtschaftliche Zusammenh&auml;nge nicht verstehen (wollen). Dar&uuml;ber hinaus offenbart diese Kritik geradezu eine Ignoranz gegen&uuml;ber der staatlichen auch f&uuml;r die Hochschulen zust&auml;ndigen Finanzkontrollinstanz, n&auml;mlich dem Landesrechnungshof.<\/p><p>Die finanzwirtschaftlich logische Kritik des nordrhein-westf&auml;lischen Landesrechnungshofs, dass das Land f&uuml;r seine &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo; an die Hochschulen Zinsen f&uuml;r Kredite auf dem Kapitalmarkt aufbringen muss, w&auml;hrend die Hochschulen mit &bdquo;gesparten&ldquo;, vor&uuml;bergehend nicht ben&ouml;tigten Mitteln Zinseinnahmen erzielen k&ouml;nnen, scheint f&uuml;r die ach so &bdquo;unternehmerisch&ldquo; denkenden Hochschulmanager offenbar nicht nachvollziehbar zu sein. <\/p><p>Sie erkennen offenbar gar nicht, dass die Schaffung eines &bdquo;Liquidit&auml;tsverbundes&ldquo; zwischen dem Land und den Hochschulen (&sect; 5 Abs. 3 RefEntw) eine L&ouml;sung darstellt, die die bisherige eigenverantwortliche Haushalts- und Wirtschaftsf&uuml;hrung erst dauerhaft sichert. Der Gesetzgeber kommt gar nicht umhin, den Reklamationen des Landesrechnungshofs abzuhelfen.<\/p><p>Aber auch solche &Uuml;berlegungen eines vern&uuml;nftigen und effizienten Umgangs mit dem Geld der Steuerzahler scheinen wohl &uuml;ber den Kirchtumsblick der meisten unserer Rektoren weit hinauszugehen. Sie betrachten die staatliche Finanzierung als (m&ouml;glichst) stabile Einnahmequelle f&uuml;r ihr &bdquo;Unternehmen&ldquo;, &uuml;ber die sie frei verf&uuml;gen m&ouml;chten und m&ouml;glichst wenig Rechenschaft ablegen wollen.<\/p><p><strong>Die Kritiker weisen gesellschaftliche und soziale Belange zur&uuml;ck<\/strong><\/p><p>Man kann die Kritik am Referentenentwurf gegen&uuml;ber der <a href=\"http:\/\/www.wissenschaft.nrw.de\/fileadmin\/Medien\/Dokumente\/Hochschule\/Gesetze\/Referentenentwurf_Hochschulzukunftsgesetz.pdf\">geltenden Rechtslage im Einzelnen durchgehen [PDF &ndash; 909 KB]<\/a>, ganz &uuml;berwiegend wird man feststellen, dass von Seiten der Kritiker gesellschaftliche oder soziale Belange zur&uuml;ckgewiesen werden.<br>\nDazu nur noch ein paar Beispiele: <\/p><p><strong>Gute wissenschaftliche Praxis<\/strong><\/p><p><em>&bdquo;Die Universit&auml;ten gew&auml;hrleisten eine gute wissenschaftliche Praxis.&ldquo;<\/em> (&sect; 3 Abs. 1)<\/p><p>Was ist nach den Verst&ouml;&szlig;en gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (Plagiatsaff&auml;ren, F&auml;lschungen, Verletzungen geistigen Eigentums) gegen einen solchen Programmsatz einzuwenden, au&szlig;er der kritischen Anmerkung, dass es ein sanktionsloser Appell an die Hochschulen ist. <\/p><p><strong>&bdquo;Diversity Management&ldquo; und &bdquo;gute Arbeit&ldquo;<\/strong><\/p><p>Die bisherige Regelung des &sect; 3 Abs. 4 wird erg&auml;nzt:<br>\n<em>&bdquo;Die Hochschulen tragen der Vielfalt ihrer Mitglieder (Diversity Management) sowie den berechtigten Interessen ihres Personals auf gute Besch&auml;ftigungsbedingungen angemessen Rechnung.&ldquo;<\/em><\/p><p>Auch hier wenden Kritiker ein, das geh&ouml;re nicht zu den Kernaufgaben der Hochschule, will sagen, das sei zus&auml;tzlicher Ballast. <\/p><p>Wer so argumentiert, verschlie&szlig;t sich der Tatsache einer zunehmenden Heterogenit&auml;t der Hochschulangeh&ouml;rigen. Die Hochschule des 21. Jahrhunderts ist eben nicht mehr die &bdquo;Gelehrtenrepublik&ldquo; mit einem einheitlichen gesellschaftlichen Status und gemeinsamen Lebensentw&uuml;rfen. Wer Gleichstellung, wer Internationalisierung, wer Chancengleichheit, wer eine soziale &Ouml;ffnung der Hochschulen will, der muss die Integration verschiedener Interessenlagen, unterschiedlicher sozialer, kultureller oder sprachlicher Herkunft zu einer zentralen strategischen Aufgabe der Hochschulen machen. <\/p><p>Hochschulen k&ouml;nnen im &bdquo;Kampf um die besten K&ouml;pfe&ldquo; auf Dauer nur bestehen und sie k&ouml;nnen vor allem nur dann exzellente wissenschaftliche Leistungen hervorbringen, wenn die Arbeitsbedingungen der Hochschulangeh&ouml;rigen attraktiv sind. Angesichts einer dramatischen Zunahme prek&auml;rer Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse (immer k&uuml;rzere Vertragslaufzeiten, Kettenarbeitsvertr&auml;gen, vermehrter Einsatz von gering entlohnten Lehrbeauftragten, untertariflich bezahlten Hilfskr&auml;ften) ist der Auftrag an die Hochschulen f&uuml;r bessere Besch&auml;ftigungsbedingungen zu sorgen, geradezu zu einer Existenzfrage f&uuml;r die gesamte Hochschullandschaft geworden. Man kann doch heute einem leistungsstarken Nachwuchswissenschaftler nur raten, ins Ausland zu gehen, um wenigstens einigerma&szlig;en angemessene Arbeitsbedingungen, mit besserer Entlohnung und teamf&ouml;rmigerer Arbeit zu finden. Auch die ach so statusorientierten Ordinarien an unseren Hochschulen m&uuml;ssten doch allm&auml;hlich merken, dass sie im Wettbewerb um Hochqualifizierte immer mehr zur&uuml;ckfallen und sich den hohen Ast abs&auml;gen, auf dem sie sitzen. <\/p><p><strong>Friedensfinalit&auml;t<\/strong><\/p><p><em>&bdquo;Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung f&uuml;r eine nachhaltige Entwicklung nach innen und au&szlig;en nach. Das N&auml;here zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.&ldquo;<\/em> (&sect; 3 Abs. 6)<br>\n<em>&bdquo;Die Hochschulen f&ouml;rdern die regionale, europ&auml;ische und internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Hochschulbereich, und den Austausch zwischen deutschen und ausl&auml;ndischen Hochschulen; sie ber&uuml;cksichtigen die besonderen Bed&uuml;rfnisse ausl&auml;ndischer Studierender.&ldquo;<\/em> (&sect; 3Abs. 7)<\/p><p>Die Kritik an diesen Erg&auml;nzungen ist, dass damit den Hochschulen entweder zus&auml;tzliche Aufgaben &uuml;bertragen w&uuml;rden oder dass diese Aufgaben auch ohne gesetzliche Regelung ohnehin erf&uuml;llt w&uuml;rden. Letzteres gelte insbesondere f&uuml;r die F&ouml;rderung der internationalen Zusammenarbeit und ausl&auml;ndischer Studierender. <\/p><p>Warum sollten diese Aufgabe aber dann nicht auch in einem Gesetz aufgelistet werden. Und mehr als eine Auflistung ist es schlie&szlig;lich (leider) nicht. <\/p><p>Vorbehalte und Widerstand gibt es gegen die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche Ziele und die Wahrnehmung einer Verantwortung f&uuml;r eine nachhaltige Entwicklung &ndash; teilweise wird in dieser Verpflichtung sogar ein Versto&szlig; gegen die Freiheit der Wissenschaft gesehen. <\/p><p>Das Unaufrichtige an dieser Kritik ist, dass sich nat&uuml;rlich kein Kritiker dagegen ausspricht, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt entwickeln sollen, diese Ziele sollen nur nicht in den gesetzlichen Aufgabenkatalog aufgenommen werden.<\/p><p>Die Friedens- und Nachhaltigkeitsfinalit&auml;t f&uuml;r eine &ouml;ffentliche Einrichtung zum Ausdruck zu bringen, ist gewiss eine politische Entscheidung, eine Entscheidung jedoch, die nicht im Dienste einseitiger politischer Interessen steht, sondern sich auf ein konstitutives Motiv und Element unseres Grundgesetzes oder der  NRW-Landesverfassung (Pr&auml;ambel: &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/GB_II\/II.2\/Gesetze\/Verfassung_NRW.jsp\">dem inneren &auml;u&szlig;eren Frieden  zu dienen<\/a>&ldquo;) st&uuml;tzen kann. <\/p><p>In nahezu jeder Hochschule hat es in den letzten Jahren sog. Leitbild-Diskussionen gegeben, &bdquo;Profilierung&ldquo;, &bdquo;St&auml;rken st&auml;rken!&ldquo;, &bdquo;Wettbewerb&ldquo;, &bdquo;Exzellenz&ldquo;, &bdquo;Effizienz&ldquo;, &bdquo;Internationalisierung&ldquo; und wie die sch&ouml;nen Leitziele nicht alle hei&szlig;en. An 14 deutschen Hochschulen sind auch schon sog. &bdquo;Zivilklauseln&ldquo; in die <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=18192\">Grundordnungen aufgenommen worden<\/a>. Jetzt aber, da das Land seine Hochschulen auf friedliche Ziele orientieren will, wird von einigen Kritikern eine Gefahr f&uuml;r die Freiheit von Forschung und Lehre gesehen. <\/p><p>Es ist schon bemerkenswert, dass gerade die  Anh&auml;nger der wettbewerbsgesteuerten &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule, die den Freiheits- und Autonomiebegriff auf die Institution der Hochschule verengen, nun pl&ouml;tzlich auf das subjektive Freiheitsrecht des einzelnen Hochschulangeh&ouml;rigen zur&uuml;ckgreifen. <\/p><p>Die Friedensfinalit&auml;t richtet sich aber doch gerade an die Hochschule als Institution und nicht an den einzelnen Forscher. Dem einzelnen Wissenschaftler werden durch diese Aufgabenzuweisung an die Hochschule weder in Bezug auf sein Forschungsthema noch seine Methodik Einschr&auml;nkungen auferlegt.<\/p><p>Die Umsetzung dieses Auftrags bleibt der einzelnen Hochschule &uuml;berlassen. Wie bei jedem Leitbild, das sich eine Hochschule gibt, soll damit ein Appell an die Hochschulangeh&ouml;rigen gerichtet werden, sich an diesen Zielen auszurichten. Was ist der Unterschied, wenn etwa im Leitbild der RWTH Aachen das Ziel &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.llt.rwth-aachen.de\/en\/113278.html\">Transfer ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis zum Nutzen des Wirtschaftsstandortes Deutschland<\/a>&ldquo; gesetzt wird, gegen&uuml;ber der viel allgemeineren und elementaren Zielvorgabe, dass die Hochschule sich das Ziel setzt einen  Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt leisten zu wollen?<br>\nWelches dieser Leitziele ist eigentlich freiheitsbeschr&auml;nkender? <\/p><p>Man m&uuml;sste vielmehr kritisch gegen den Referentenentwurf einwenden, dass keinerlei konkreten Vorgaben bzw. keinerlei Unterst&uuml;tzung f&uuml;r eine friedensf&ouml;rdernde wissenschaftliche Praxis gegeben werden. Es bleibt im Referentenentwurf beim blo&szlig; moralischen Appell. <\/p><p><strong>Keine Autonomie ohne Transparenz<\/strong><\/p><p>Es ist ziemlich widerspr&uuml;chlich, dass oft die gleichen Kritiker, die gegen den Friedensauftrag der Hochschulen polemisieren, offenbar keinerlei Probleme mit der Auftragsforschung von Seiten der Wirtschaft haben und diese sogar geheim halten wollen. Wirtschaftsvertreter und die <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=19873\">Unternehmerlobby an den Hochschulen<\/a> drohen mit dem <a href=\"http:\/\/www1.wdr.de\/studio\/siegen\/themadestages\/hochschule146.html\">Abzug von Forschungsmitteln<\/a> sollte es bei der Forderung nach Transparenz bei der Forschung mit Mittel Dritter im neuen Gesetz bleiben. <\/p><p>Im neu eingef&uuml;gten &sect; 71a des Referentenentwurfs hei&szlig;t es:<br>\n<em>&bdquo;Das Pr&auml;sidium informiert die &Ouml;ffentlichkeit in geeigneter  Weise &uuml;ber Forschungsvorhaben nach &sect; 71 Absatz 1, insbesondere &uuml;ber deren Themen, den Umfang der Mittel Dritter sowie &uuml;ber die Person des jeweiligen Dritten.&ldquo;<\/em><\/p><p>In &bdquo;geeigneter Weise&ldquo; sollen die Hochschulleitungen der die Hochschulen nach wie vor &uuml;berwiegend finanzierenden &Ouml;ffentlichkeit bekannt geben, zu welchem Thema, mit wieviel Geld in wessen Auftrag dort geforscht wird. F&uuml;r Arndt Kirchhoff vom Bundesverband der Deutschen Industrie und Hochschulrat in Siegen ist dieses Informationsrecht Anlass mit dem <a href=\"http:\/\/www.aachener-zeitung.de\/lokales\/region\/rwth-liegt-bei-den-drittmitteln-weit-ueber-dem-landesschnitt-1.738701\">Abzug von Forschungsgeldern zu drohen<\/a> und die Hochschulratsvorsitzenden pflichten dieser Drohung in ihrem Schreiben bei.<\/p><p>Es ist schon merkw&uuml;rdig, da beschlie&szlig;en auf der einen Seite Wissenschaftler einen Ethikkodex, der strenge Transparenzregeln vorsieht <a href=\"http:\/\/www.hochschulverband.de\/cms1\/newsletter-2012-191.html\">um m&ouml;gliche Interessenkonflikte zu vermeiden<\/a> und auf der anderen Seite wird dagegen polemisiert, wenn das im Gesetz vorgeschrieben werden soll. <\/p><p>Einmal mehr wird so getan, als h&auml;tten die Kritiker das geltende Gesetz nicht gelesen oder sie nehmen es schlicht nicht zur Kenntnis: Die viel weitergehende Pflicht, des &sect; 71 Abs. 2 des HG-NRW, dass n&auml;mlich Forschungsergebnisse aus der Drittmittelforschung &bdquo;in der Regel in absehbarer Zeit zu ver&ouml;ffentlichen&ldquo; sind, gilt offenbar f&uuml;r die Kritiker gar nicht mehr.<\/p><p>Es ist schon eine denkw&uuml;rdige Gefechtslage, in die sich die Kritiker des Hochschulzukunftsgesetzes hineinbegeben: Da wird auf der einen Seite in geradezu irrationaler Weise hinter jeder neuen Regelung, selbst wenn sie freiheitsverb&uuml;rgender ist oder wenn sie den Hochschulen weniger abverlangt, als das geltende Gesetz, ein &bdquo;Misstrauensvotum&ldquo; (was ist das f&uuml;r eine moralische Kategorie im Verh&auml;ltnis zweier Rechtsk&ouml;rper?) gegen&uuml;ber den Hochschulen gesehen und als Eingriff in die Hochschulautonomie bek&auml;mpft, w&auml;hrend keinerlei Verlust an Freiheit der Wissenschaft und an Autonomie gesehen wird, wenn Hochschulen ganz unmittelbar im Auftrag privater Geldgeber forschen. <\/p><p>Merkt man eigentlich gar nicht, dass dabei der Verdacht aufkommen muss, dass die Abwehr von Staat eigentlich nur den Zweck haben kann, die Abh&auml;ngigkeit von privaten Interessen zu erh&ouml;hen und durch Geheimhaltung zu vertuschen.<\/p><p>Es ist eine Groteske: Da gibt es eine weltweite (von der DFG, der HRK, der MPG mitgetragene) Bewegung  f&uuml;r den <a href=\"http:\/\/open-access.net\/de\/allgemeines\/was_bedeutet_open_access\/\">offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen<\/a>. Der Wesenskern f&uuml;r die Begr&uuml;ndung der verfassungsrechtlichen Garantie der Freiheit der Wissenschaft und f&uuml;r den Betrieb &ouml;ffentlich finanzierter Forschung und Lehre an Hochschulen besteht doch darin, dass das dort entdeckte Wissen der Allgemeinheit zur Verf&uuml;gung stehen soll &ndash; sonst k&ouml;nnte man ja die Forschung gleich vollst&auml;ndig privatisieren und diejenigen finanzieren lassen, die ihre Ergebnisse verwerten. Autonomie hei&szlig;t eben nicht nur Autonomie gegen&uuml;ber dem Staat, sondern auch Autonomie gegen&uuml;ber privaten Interessen. <\/p><p>Offenbar wird &uuml;berhaupt nicht mehr gesehen, dass die Forderung nach minimaler Detailregelung durch den Staat nur mit maximaler Transparenz der nach wie vor &uuml;berwiegend staatlich finanzierten &ouml;ffentlichen Einrichtung einhergehen kann. Autonomie und Transparenz sind sozusagen die beiden Seiten der gleichen Medaille.<\/p><p><strong>Fazit:<\/strong><\/p><p>Es ist zu bef&uuml;rchten, dass die Landesregierung und die sie st&uuml;tzenden Regierungsfraktionen angesichts der massiven Attacken der Hochschulleitungen, der von Bertelsmann unterst&uuml;tzten Hochschulratsvorsitzenden und Vertretern der Wirtschaft den Referentenentwurf f&uuml;r ein Hochschulzukunftsgesetz zur&uuml;ckziehen oder so ausd&uuml;nnen, dass eine Gesetzes-&bdquo;Novelle&ldquo; diesen Namen nicht mehr verdient. <\/p><p>Das w&auml;re tragisch. <\/p><p>Wenn man &ouml;fters an Diskussionen in den Hochschulen teilnimmt, so f&auml;llt auf, dass dort eine geradezu aggressive Stimmungslage gegen autokratische Hochschulleitungen, gegen den Drittmittelwahn und gegen betriebswirtschaftlichen Unsinn der &bdquo;Evaluationitis&ldquo; herrscht. Diese Stimmungslage schl&auml;gt sich in B&uuml;chern, in Fachzeitschriften oder in hochschulinternen Publikationen nieder, aber nicht in der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung. Man vergleiche nur einmal welche Wellen in der Berichterstattung der Medien die Pressekonferenz der Repr&auml;sentanten der Vorsitzenden der Hochschulr&auml;te, oder die Drohungen der Wirtschaftsvertreter im Vergleich zu den <a href=\"http:\/\/www.uni-siegen.de\/personalvertretung\/wpr\/aktuelles\/news\/2014-01-10_wpr_stellungnahme_hzg.pdf\">Stellungnahmen der Personalr&auml;te an den Hochschulen [PDF &ndash; 145 KB]<\/a> schlug.<\/p><p>&Uuml;ber die &ndash; egal wie man dazu stehen mag &ndash; sachlich-fachlich viel fundierten Erkl&auml;rungen der Gewerkschaften wird man viel weniger lesen, als wenn ein einzelner Wirtschaftsvertreter mit dem Abzug von Forschungsmitteln droht.<\/p><p>(Beobachten Sie einmal selbst, ob Sie etwa etwas &uuml;ber die Klage, <a href=\"http:\/\/nrw.dgb.de\/presse\/++co++dabf28e0-8349-11e3-ae95-52540023ef1a\">dass Hochschulen schlechte Arbeitgeber sind<\/a> oder &uuml;ber die recht ausf&uuml;hrliche Stellungnahme des <a href=\"http:\/\/nrw.dgb.de\/presse\/++co++bfe744e6-76b8-11e3-af5e-52540023ef1a\">DGB zum Hochschulgesetze<\/a> oder &uuml;ber die Kritik der Hochschulgewerkschaften <a href=\"http:\/\/www.gew-nrw.de\/index.php?id=2837\">GEW<\/a> oder <a href=\"http:\/\/nrw.verdi.de\/presse\/pressemitteilungen\/++co++d8d92de0-7cfb-11e3-890a-52540059119e\">ver.di<\/a> auch nur eine Zeile geschweige denn eine Schlagzeile in den Medien finden.)<\/p><p>Das nordrhein-westf&auml;lische Wissenschaftsministerium hat zwar &uuml;ber viele Seiten zu jedem einzelnen &Auml;nderungsvorschlag Stellung genommen, doch die Regierung und die sie tragenden Parteien haben es vers&auml;umt die Ziele dieser Novelle in klare Botschaften  zu fassen. Das wiederum ist deshalb nicht gelungen, weil man politisch nicht den Mut hatte, klar zu bekennen, dass das Leitbild der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; noch nie zu wissenschaftlichen Hochschulen gepasst hat und dass es darum gehen muss f&uuml;r eine demokratische und soziale Hochschule, f&uuml;r eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft einzutreten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kritik von Seiten der Rektoren, von Hochschulratsvorsitzenden und von einzelnen Wirtschaftsvertretern, aber auch von konservativen Ordinarien am Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes f&uuml;r NRW hat teilweise geradezu hysterische Z&uuml;ge angenommen. Schaut man auf die rasch organisierten Reaktionen, so kann man den Eindruck gewinnen, als seien hier Freiheitsk&auml;mpfer gegen eine Politik angetreten, die einen &bdquo;b&uuml;rokratischen&ldquo; Kontroll- und<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20014\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[17,123],"tags":[235,567,568,971,565],"class_list":["post-20014","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochschulen-und-wissenschaft","category-kampagnentarnworteneusprech","tag-drittmittel","tag-hochschulfreiheitsgesetz","tag-hochschulraete","tag-hochschulzukunftsgesetz","tag-unternehmerische-hochschule"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20014","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20014"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20014\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20256,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20014\/revisions\/20256"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20014"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20014"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20014"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}