{"id":20897,"date":"2014-02-27T09:30:50","date_gmt":"2014-02-27T08:30:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20897"},"modified":"2015-10-15T15:08:48","modified_gmt":"2015-10-15T13:08:48","slug":"urteil-zur-drei-prozent-sperrklausel-eine-hoechstrichterliche-abwertung-der-europawahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20897","title":{"rendered":"Urteil zur Drei-Prozent-Sperrklausel \u2013 Eine h\u00f6chstrichterliche Abwertung der Europawahl"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sperrklausel mit der widerspr&uuml;chlichen Begr&uuml;ndung, dass das Demokratieprinzip Vorrang habe, solange das Europ&auml;ische Parlament keinen hinreichenden demokratischen Einfluss habe. Im Kern ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber die Verfassungskonformit&auml;t der Drei-Prozent-Klausel um eine Abw&auml;gung <\/p><ul>\n<li>einerseits zwischen der Wahlrechtsgleichheit &ndash; also die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Gleichheit der B&uuml;rger &ndash; und der Chancengleichheit aller Parteien und<\/li>\n<li>andererseits der Sicherung der Wahl einmal als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes und zum anderen dem pragmatischen Gesichtspunkt der Funktionsf&auml;higkeit eines Parlaments, also der  Erschwerungen der Mehrheitsbildung bei einer gro&szlig;en Zahl von Vertretern kleiner Parteien. <\/li>\n<\/ul><p>Dabei hat das Bundesverfassungsgericht dem Demokratieprinzip nach den derzeitigen Verh&auml;ltnissen des Parlamentarismus in der Europ&auml;ischen Union eindeutig den Vorrang vor einer Beeintr&auml;chtigung der Funktionsf&auml;higkeit des Europ&auml;ischen Parlaments einger&auml;umt. Das Urteil ist letztlich eine h&ouml;chstrichterliche Abwertung der im Mai stattfindenden Wahlen zum Europ&auml;ischen Parlament. Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7474\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-20897-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140218_Europawahl_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140218_Europawahl_NDS.mp3\">http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140218_Europawahl_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140218_Europawahl_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=20897-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/140218_Europawahl_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"140218_Europawahl_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Der Vorrang des Demokratieprinzips wird damit begr&uuml;ndet, dass das Europ&auml;ische Parlament eben zu wenig demokratische Rechte h&auml;tte. Je mehr demokratische Rechte f&uuml;r ein Parlament, desto weniger greife also das Demokratieprinzip &ndash; ein denkw&uuml;rdiger Widerspruch.<\/p><p>Das oberste deutsche Gericht argumentiert, dass die tats&auml;chlichen und rechtlichen Verh&auml;ltnisse, also der Einfluss bzw. die Macht des Europ&auml;ischen Parlaments keinen Anlass daf&uuml;r bieten, seine Funktionsf&auml;higkeit st&auml;rker in den Vordergrund einer Abw&auml;gung gegen&uuml;ber dem Demokratieprinzip zu stellen. <\/p><p>So sei zur Zunahme der Belastungen des Europ&auml;ischen Parlaments mit Legislativaufgaben und m&ouml;glichen Funktionsst&ouml;rungen durch eine Vielzahl von &bdquo;kooperationsunwilligen Vertretern kleiner Parteien&ldquo; <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/es20140226_2bve000213.html\">nichts Greifbares vorgetragen worden (Randnummer 68)<\/a>.<\/p><p>Im Grunde steckt in dem Urteil eine fundamentale Kritik an der demokratischen Legitimation der Europ&auml;ischen Union bzw. an der demokratischen Kontrolle der Politik der Europ&auml;ischen Kommission durch das Europ&auml;ische Parlament. Und das wenige Wochen vor der Europawahl.<\/p><p>Die Argumente hinsichtlich der Funktionsf&auml;higkeit des Europ&auml;ischen Parlaments k&auml;men erst dann zum tragen, wenn &ndash; so das Gericht &ndash;  &bdquo; in rechtlicher und tats&auml;chlicher Hinsicht Verh&auml;ltnisse gegeben sind, die denen auf nationaler Ebene vergleichbar sind, wo die Bildung einer stabilen Mehrheit f&uuml;r die Wahl einer handlungsf&auml;higen Regierung und deren fortlaufende Unterst&uuml;tzung n&ouml;tig ist&hellip; Diese &ndash; politisch angestrebte &ndash; Entwicklung steckt indes noch in den Anf&auml;ngen. Die tats&auml;chlichen Auswirkungen der in Gang gesetzten politischen Dynamik auf die Funktionsf&auml;higkeit des Europ&auml;ischen Parlaments sind derzeit nicht abzusehen, so dass f&uuml;r die Prognose des Gesetzgebers, es drohe ohne die Drei-Prozent-Sperrklausel eine Funktionsbeeintr&auml;chtigung des Europ&auml;ischen Parlaments, die Grundlage fehlt.&ldquo;<\/p><p>Nicht einmal das Zugest&auml;ndnis der Europ&auml;ischen Kommission, dass die europ&auml;ischen politischen Parteien Kandidaten f&uuml;r das Amt des Pr&auml;sidenten der Kommission nominieren d&uuml;rfen, spreche f&uuml;r eine St&auml;rkung der politischen Legitimit&auml;t des Parlaments, denn eine &Auml;nderung der vertraglichen Grundlagen der Aufgaben und Befugnisse zwischen den europ&auml;ischen Institutionen sei nicht angestrebt. (Randnummer 73). &bdquo;Insoweit ist auch unklar, wie das politische Anliegen, die demokratische Willensbildung auf europ&auml;ischer Ebene zu st&auml;rken, im Rahmen des geltenden Unionsrechts mit Relevanz f&uuml;r die hier zu entscheidende Frage umgesetzt werden soll. Aus welchen Gr&uuml;nden etwa der Kommissionspr&auml;sident auf die fortlaufende Unterst&uuml;tzung einer stabilen Mehrheit im Europ&auml;ischen Parlament angewiesen sein k&ouml;nnte (vgl. Art. 234 Abs. 2 AEUV), hat auch die Er&ouml;rterung in der m&uuml;ndlichen Verhandlung nicht erhellt.&ldquo;<\/p><p>Derzeit lasse sich noch nicht einmal absch&auml;tzen &bdquo;in welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen f&uuml;r die T&auml;tigkeit und Funktionsweise des neu zu w&auml;hlenden Europ&auml;ischen Parlaments die &hellip; Position der amtierenden Kommission und des Europ&auml;ischen Parlaments sich gegen&uuml;ber den Vertretern der Mitgliedstaaten im Europ&auml;ischen Rat und im Rat wird durchsetzen lassen. Auch der Umfang damit m&ouml;glicherweise einhergehender Ver&auml;nderungen im politischen Prozess innerhalb des Europ&auml;ischen Parlaments in der kommenden Wahlperiode bleibt spekulativ.&ldquo; (Randnummer 75) <\/p><p>Von einem angek&uuml;ndigten &bdquo;Demokratisierungsschub&ldquo; sei gegenw&auml;rtig nichts zu erkennen, deshalb sei auch eine Sperrklausel im deutschen Europawahlrecht gegenw&auml;rtig und hinsichtlich prognostizierbarer Entwicklungen nicht erforderlich. <\/p><p>Wof&uuml;r pl&auml;dieren die Karlsruher Richter eigentlich?<br>\nF&uuml;r mehr Demokratie in Europa oder f&uuml;r weniger Demokratie bei mehr demokratischer Macht des Parlaments?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht kippt die Sperrklausel mit der widerspr&uuml;chlichen Begr&uuml;ndung, dass das Demokratieprinzip Vorrang habe, solange das Europ&auml;ische Parlament keinen hinreichenden demokratischen Einfluss habe. Im Kern ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber die Verfassungskonformit&auml;t der Drei-Prozent-Klausel um eine Abw&auml;gung <\/p>\n<ul>\n<li>einerseits zwischen der Wahlrechtsgleichheit &ndash; also die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Gleichheit der B&uuml;rger &ndash;<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20897\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[105,107,186,124,22,190],"tags":[1600],"class_list":["post-20897","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-audio-podcast","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-demokratie","category-europaische-union","category-wahlen","tag-eu-parlament"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20897","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20897"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20897\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20913,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20897\/revisions\/20913"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20897"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20897"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20897"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}