{"id":2109,"date":"2007-02-13T08:41:41","date_gmt":"2007-02-13T07:41:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2109"},"modified":"2016-01-14T15:49:26","modified_gmt":"2016-01-14T14:49:26","slug":"wettbewerb-und-rechtsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2109","title":{"rendered":"Wettbewerb und Rechtsordnung"},"content":{"rendered":"<p>Die Wettbewerbspolitik der Europ&auml;ischen Kommission habe sich in den letzten Jahren vom Leitbild der Ordoliberalen in Richtung der neoliberalen Anh&auml;nger von Milton Friedman bewegt. Es werde nicht mehr eine Rahmensetzung f&uuml;r den Wettbewerb durch einen starken Staat verlangt, staatliche Eingriffe sollten vielmehr so weit wie m&ouml;glich abgebaut werden. &Ouml;ffentliche Unternehmen sollten nur unter sehr eingeschr&auml;nkten Voraussetzungen zul&auml;ssig sein.<br>\nEine derart von der wirtschaftlichen Macht abstrahierte Wettbewerbspolitik verliere nicht nur an Legitimit&auml;t, sondern k&ouml;nne auch in einen Widerspruch zu kollidierenden Verfassungsgrunds&auml;tzen der Gleichheit und der Solidarit&auml;t geraten, die sich u. a. im Gleichheitssatz und im Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes niederschlagen, vor allem auch in der Koalitionsfreiheit.<br>\nWenn eine neue europ&auml;ische Verfassung verabschiedet werden sollte, m&uuml;sste auch der Koalitionsfreiheit und dem Sozialstaatsprinzip unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten zuerkannt werden. Dies w&auml;ren Bollwerke, die einer Verabsolutierung des Wettbewerbs entgegenstehen. Eine Abschiedsvorlesung von Bernhard Nagel.<br>\n<!--more--><br>\nProf. Dr. Bernhard Nagel<br>\nKassel, den 01. 02. 2007 <\/p><p><strong>Wettbewerb und Rechtsordnung<\/strong><\/p><p>2006 er&ouml;ffnete die EU-Kommission ein Beihilfenkontrollverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Zuwendungen des Landes Hessen an das Staatsweingut Eberbach seien nach dem Wettbewerbsrecht der EU unzul&auml;ssig. Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten werde beeintr&auml;chtigt und der Wettbewerb werde durch eine staatliche Beihilfe beschr&auml;nkt. Es ist fraglich, ob nennenswerte Mengen des Eberbacher Weins in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgef&uuml;hrt werden, ob also der Handel zwischen den Mitgliedstaaten &uuml;berhaupt beeintr&auml;chtigt wird. Noch fraglicher ist, ob eine erhebliche Wettbewerbsbeschr&auml;nkung vorliegt. Zur gleichen Zeit unterst&uuml;tzt die EU-Kommission den deutschen Energieversorger Eon, der den spanischen Versorger Endesa kaufen will. Angeblich stellen die Behinderungen dieses Kaufs, die von der spanischen Regierung ausgesprochen wurden, eine unzul&auml;ssige Einschr&auml;nkung der Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EG-Vertrag dar. Andererseits blieb der Gro&szlig;zusammenschluss, durch den die heute in Deutschland marktbeherrschende Eon AG vor einigen Jahren entstand, wettbewerbsrechtlich unbeanstandet. Bei kursorischer Betrachtung erscheinen diese Entscheidungen widerspr&uuml;chlich. <\/p><p>In den letzten Jahrzehnten erleben wir international eine sich stetig beschleunigende Unternehmens- und Kapitalkonzentration, die nicht mehr an nationalen Grenzen Halt macht, sondern sich global ausbreitet. Viele internationale Konzerne und Finanzgruppen haben eine Finanzkraft, welche die von mittleren Nationalstaaten &uuml;bersteigt. Die Chancen der kleinen Unternehmen werden verringert. Man fragt sich: Ist durch die Konzentration und Globalisierung nicht der Wettbewerb gef&auml;hrdet? Was versteht die Kommission unter Wettbewerb und Beschr&auml;nkung des Wettbewerbs? Welche Bedeutung hat Wettbewerb in der Gesellschaft und in der Rechtsordnung? <\/p><p><strong>1. Was ist Wettbewerb im Wettbewerbsrecht?<\/strong><\/p><p>Die Kommission wendet das Wettbewerbsrecht der Europ&auml;ischen Union an. Es hat ebenso wie das Kartellrecht der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe, den Wettbewerb vor Beschr&auml;nkungen zu sch&uuml;tzen. Die Wettbewerbspolitik soll die Wirtschaft steuern und ordnen. <\/p><p>Sie soll die Verteilung der G&uuml;ter verbessern und zu verst&auml;rkter Leistung bei niedrigeren Preisen anspornen. Die Entscheidungen der EU-Kommission und des Bundeskartellamts in Deutschland unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Letztlich entscheiden also die Gerichte. Man m&ouml;chte meinen, dass die Rechtsprechung, wenn sie das europ&auml;ische und deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht anwendet, vor dem Hintergrund einer klaren wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Konzeption entscheidet. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Gerichte vermeiden es geflissentlich, ein wettbewerbstheoretisches Grundverst&auml;ndnis festzuschreiben. <\/p><p>Die wissenschaftliche Diskussion um das wettbewerbstheoretische Grundverst&auml;ndnis ist sehr kontrovers. Die Kontroversen ziehen sich durch die Geschichte der Wettbewerbstheorien. Ausgangspunkt der Diskussion ist der klassische Liberalismus von Adam Smith. Er begreift Wettbewerb als einen Prozess, der gleichsam durch eine unsichtbare Hand der M&auml;rkte gesteuert wird. Jeder verfolgt seinen individuellen Vorteil. Die unsichtbare Hand lenkt diesen Prozess zum Vorteil Aller. Daraus entsteht angeblich ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht. Empirisch l&auml;sst sich diese Behauptung von der segensreichen Wirkung der unsichtbaren Hand nicht st&uuml;tzen. Die Theorie legitimiert aber eine Gesellschaft, die nicht mehr von einem aufgekl&auml;rt absolutistischen Monarchen beherrscht werden soll.  <\/p><p>Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die statische, neoklassische Wettbewerbstheorie vorherrschend. Sie suchte nach einem optimalen Gleichgewichts- und damit Wettbewerbszustand. Dieser Ansatz konnte die Weltwirtschaftskrise von 1929 nicht erkl&auml;ren. Als Gegenbewegung entwickelte sich in den Drei&szlig;iger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Konzept des &bdquo;funktionsf&auml;higen&ldquo; Wettbewerbs. In diesem dynamischen Konzept werden die Marktstruktur, das Marktverhalten und das Marktergebnis untersucht. Gefragt wird nach Marktstrukturen, in denen ein funktionsf&auml;higer Wettbewerb besteht. Erhard Kantzenbach hielt 1967 das weite Oligopol mit m&auml;&szlig;iger Produktdifferenzierung f&uuml;r besonders wettbewerbsf&ouml;rdernd. Dieses Konzept sah sich von Anfang an einer heftigen Opposition von Theoretikern gegen&uuml;ber, die Wettbewerb als sch&ouml;pferische Zerst&ouml;rung (Joseph Schumpeter) oder als Entdeckungsverfahren (Friedrich v. Hayek) verstanden. Wettbewerb wird von den beiden als Prozess untersucht. Schumpeter und v. Hayek verabschieden sich von der Gleichgewichtstheorie der Neoklassik. Bei Schumpeter wird die Bedeutung des Unternehmers und damit letztlich des kreativen Individuums herausgearbeitet. F&uuml;r v. Hayek ist Wettbewerb eine Art von neodarwinistischem Prozess, in dem ineffiziente L&ouml;sungen eliminiert werden. F&uuml;r beide ist Wettbewerb ein Gesundbrunnen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.   <\/p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte ordoliberale Wettbewerbstheorie durch, die von Walter Eucken und Franz B&ouml;hm in den Zwanziger Jahren begr&uuml;ndet worden war. Sie verlangt ein funktionsf&auml;higes Preissystem und geht von dem Ideal der vollst&auml;ndigen Konkurrenz aus. Sie versucht, die unterschiedlichen Interessen der Gesamtgesellschaft und des Individuums auszugleichen. Wettbewerbspolitik wird als Bek&auml;mpfung von Marktmacht, als Entmachtungspolitik verstanden. Beherrschende Marktpositionen sollen abgebaut werden. Der Ordoliberalismus verlangt deshalb nach einem starken Staat, der den Rahmen des Wettbewerbs festsetzt und den Wettbewerb kontrolliert. Innerhalb dieses Rahmens sollen die Unternehmen aber frei wirtschaften. Im Gegensatz zu v. Hayek ist bei den Ordoliberalen der Wettbewerb nicht automatisch der Gesundbrunnen der wirtschaftlichen Entwicklung. Die staatliche Politik ist vielmehr gefordert, guten Wettbewerb herzustellen und schlechten Wettbewerb zu bek&auml;mpfen. Die Theorie trennt den &bdquo;b&ouml;sen&ldquo;, den Verdr&auml;ngungswettbewerb, vom &bdquo;guten&ldquo;, dem Leistungswettbewerb (Preis- und Qualit&auml;tswettbewerb). Von dieser Theorie beeinflusst wurden 1957 das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen und die Wettbewerbsnormen des EWG-Vertrages verabschiedet.  <\/p><p>Heute sind neoliberale Positionen vorherrschend, die auf den US-Amerikaner Milton Friedman zur&uuml;ckgehen. Nach Friedman stabilisieren die M&auml;rkte sich selbst, wenn man sie so weit wie m&ouml;glich sich selbst &uuml;berl&auml;sst. Nur Preis- und Quotenkartelle sollen von vorne herein verboten sein. Ansonsten soll sich die Wettbewerbspolitik darauf beschr&auml;nken, Barrieren gegen den Markteintritt abzubauen. Der Fusionskontrolle kommt nur noch eine eingeschr&auml;nkte Bedeutung zu. Eine Vermachtung der M&auml;rkte kann nach Friedman mit Argumenten der gesamtwirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden. <\/p><p>Die Wettbewerbspolitik der Europ&auml;ischen Kommission hat sich in den letzten Jahren vom Leitbild der Ordoliberalen in Richtung der neoliberalen Anh&auml;nger von Milton Friedman bewegt. Die Ordoliberalen h&auml;tten die Fusion, aus der Eon entstand, vermutlich untersagt. Den Kauf von Endesa durch Eon h&auml;tten sie nach meiner Einsch&auml;tzung nicht mit aller Macht durchzusetzen versucht. Die Neoliberalen und ihnen folgend die Kommission vertrauen auf die Selbststabilisierung des Marktes. Es wird nicht mehr eine Rahmensetzung f&uuml;r den Wettbewerb durch einen starken Staat verlangt, staatliche Eingriffe sollen vielmehr so weit wie m&ouml;glich abgebaut werden. Der Staat soll nur noch die Spielregeln f&uuml;r den Wettbewerbsprozess festlegen, der m&ouml;glichst frei abl&auml;uft. Das Leitbild dieser Politik ist das &bdquo;ebene Spielfeld&ldquo; (&bdquo;a level playing field&ldquo;), eine Metapher aus dem Mannschaftssport. Aufgabe des Staates ist es, ein &bdquo;ebenes Spielfeld&ldquo; f&uuml;r die m&ouml;glichst freie Bet&auml;tigung im Wettbewerb zu schaffen. <\/p><p>Vor dem Hintergrund dieser ver&auml;nderten Vorstellung ist die europ&auml;ische Fusionskontrolle in ihrer praktischen Bedeutung zur&uuml;ckgegangen. Mit Argwohn und Akribie wird hingegen die Staatst&auml;tigkeit beobachtet. &Ouml;ffentliche Unternehmen &ndash; also auch Staatsweing&uuml;ter &ndash; sollen nur unter sehr eingeschr&auml;nkten Voraussetzungen zul&auml;ssig sein. Die Kommission und mit ihr der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) verlangen: Wenn der Staat privatisiert, soll er dies m&ouml;glichst vollst&auml;ndig tun und dabei die Marktfreiheiten des EG-Vertrages, vor allem auch die Kapitalverkehrsfreiheit, beachten. Der EuGH l&auml;sst z. B. das Konzept der &bdquo;goldenen Aktie&ldquo;, mit der die &ouml;ffentliche Hand nach einer Privatisierung ihren Einfluss bei den Unternehmensentscheidungen sichern will, nur noch in extremen Ausnahmef&auml;llen zu. Der Staat braucht zwar nicht zu privatisieren, wenn er dies aber tut, darf er sich keine &bdquo;goldene Aktie&ldquo; zur&uuml;ckbehalten, die ihm ein Vetorecht oder eine besondere Stellung bei Abstimmungen reservieren w&uuml;rde. Der Staat wird selber zum Problem erkl&auml;rt. Die Vermachtung der Wirtschaft wird ausgeblendet. Es reicht, dass der Staat als Schiedsrichter dar&uuml;ber wacht, ob die Spielregeln eingehalten werden.  <\/p><p>Man kann fragen, ob und inwiefern die Fokussierung der staatlichen Ordnungs- und Lenkungspolitik auf die Wettbewerbspolitik richtig und angemessen ist. Man kann ferner fragen, wie diese Wettbewerbskonzepte in den Menschen verankert werden, in deren berufliche T&auml;tigkeit und Lebenswelt die Wettbewerbspolitik regelnd eingreift. Diese zweite Fragestellung weist &uuml;ber den Bereich der Wirtschaft hinaus. Ich betrachte neben der Wirtschaft den Sport und die Wissenschaft. Die Erkenntnisse aus den beiden Fragestellungen m&ouml;chte ich auf ihre Vertr&auml;glichkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gestaltung und Steuerung der Gesellschaft &uuml;berpr&uuml;fen.  <\/p><p><strong>2. Die Macht des Wettbewerbs in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und im Sport<\/strong><\/p><p>Ich beginne mit dem Sport. Die Grundidee von Sportwettk&auml;mpfen ist, dass in einem fairen Wettstreit der Beste ermittelt wird. Sie bleibt nicht nur Idee, sondern wird zur materiellen Gewalt, wenn man die Ausschreitungen bei Fu&szlig;ballspielen betrachtet, die oft nur mit Hilfe eines gro&szlig;en Polizeiaufgebots einged&auml;mmt werden k&ouml;nnen. Wie jeder w&auml;hrend der Fu&szlig;ballweltmeisterschaft von 2006 sehen und erleben konnte, w&auml;chst die Bedeutung des Sports in unserem t&auml;glichen Leben. Dies wird von der Wirtschaft erkannt. Vor allem in England werden mehr und mehr Fu&szlig;ballvereine regelrecht aufgekauft. Der russische &Ouml;lmilliard&auml;r Abramowitsch investiert innerhalb von drei Jahren &uuml;ber 500 Millionen Euro in den Londoner Vorortclub Chelsea. Ein amerikanischer Investor kauft &ndash; zum Unwillen der Fans &ndash; Manchester United f&uuml;r 1,17 Milliarden Euro. Die Entwicklung erfasst Deutschland: Der Mitgr&uuml;nder von SAP, Dietmar Hopp, zahlt viel Geld, um den badischen Regionalligaverein Hoffenheim in die Bundesliga zu bringen. Gazprom steigt bei Schalke 04 ein. Es geht hier nicht um blo&szlig;e Hobbies von Milliard&auml;ren. Die Investoren erwarten einen &bdquo;return on investment&ldquo; durch sportliche Leistung und mediale Pr&auml;senz, die ihren Gesch&auml;ften dient. Sportvereine werden zu Wirtschaftsunternehmen.  <\/p><p>Eine neue Wettbewerbsidee dringt auch in die Wissenschaft ein. In Deutschland gibt es staatlich verordnete und gesteuerte Exzellenzinitiativen. Man will durch einen Wettbewerb Eliteuniversit&auml;ten, Exzellenzcluster und Graduiertenkollegs ermitteln, die besonders gef&ouml;rdert werden sollen. Der Erfolg dieses Konzepts ist ungewiss. Es wird ein Wettbewerb um die besten Antr&auml;ge veranstaltet, es werden nicht die besten Ergebnisse ausgezeichnet. Wissenschaft ist aber ein offener Prozess, in dem Wissenschaftler ihre Ergebnisse der Kritik aussetzen. Die Qualit&auml;t zeigt sich vor allem im Ergebnis, nicht in der Pr&auml;sentation von Antr&auml;gen.  <\/p><p>Die staatlich verordnete Wettbewerbsidee erfasst die Wissenschaftler schon deshalb, weil Eliteuniversit&auml;ten, Graduiertenschulen und Exzellenzcluster viel Geld kosten, das anderen Universit&auml;ten fehlt oder ihnen entzogen wird. Die Macht des Wettbewerbs f&uuml;hrt dazu, dass Wissenschaftler sich wie Sportler pr&auml;sentieren. Die Universit&auml;ten als Institution, welche sich um die Exzellenzf&ouml;rderung bewerben, m&uuml;ssen sich ebenfalls pr&auml;sentieren. Die Darstellung droht wichtiger als der Inhalt zu werden. Universit&auml;ten fokussieren sich und wenden ihre Aufmerksamkeit von sogenannten Randbereichen ab. Die St&auml;rke der deutschen Universit&auml;ten, ihre traditionelle Breite und Vielfalt, droht verloren zu gehen, weil der Staat den &bdquo;nicht exzellenten&ldquo; Universit&auml;ten Mittel entzieht.   <\/p><p>Dem Wettbewerbsdenken kann sich offenbar kaum noch jemand entziehen. Der Wettbewerbsdiskurs ist gesellschaftlich m&auml;chtig. Der franz&ouml;sische Soziologe Michel Foucault versteht unter Diskurs das Schreiben und Sprechen, die Struktur des Schreibens und Sprechens und die Institutionen, die Schreiben und Sprechen kontrollieren. Macht ist nach Foucault der Name, den man einer komplexen strategischen Situation in einer Gesellschaft gibt. Machtbeziehungen entstehen und wirken &uuml;berall. Die Macht ist nicht blo&szlig; die M&auml;chtigkeit einiger M&auml;chtiger. Machtverh&auml;ltnisse brauchen daher nicht unbedingt Gewalt. Entgegenstehendes wird vom Diskurs ausgeschlossen, es bilden sich Schulen oder Zitierkartelle, Rechtsprechung und Lehre liefern Begr&uuml;ndungsmuster und Doktrinen, es kommt zur Normierung und Institutionalisierung, schlie&szlig;lich zur gesellschaftlichen Aneignung, z. B. im Sport und im Spiel, aber auch in der Wissenschaft. <\/p><p>Wenn man die Entwicklung in der Wirtschaft, im Sport und in der Wissenschaft betrachtet, kann man sagen, dass sich der Wettbewerbsdiskurs zu einem hegemonialen Diskurs entwickelt hat. Die Menschen werden durch Wettbewerb gepr&auml;gt. Die alte Pr&auml;gung des Feudalzeitalters bestand in der Ehre, wie sie sich in den Spielen und der Kultur dieser Zeit manifestierte. Man betrachte nur die Ritterspiele und das Verhalten der Minnes&auml;nger. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich ausgehend von England eine neue Pr&auml;gung, der &ouml;konomische Erfolg. Es ging um den Erfolg, der nicht durch Gl&uuml;ck, sondern im Wettbewerb errungen wurde. Nicht umsonst entwickelte sich gerade in England der moderne Sport. Er hatte die urspr&uuml;ngliche Entwicklung des Sports im alten Griechenland aufgenommen und weiterentwickelt. Interessant ist, dass die 1896 wieder begr&uuml;ndeten Olympischen Spiele anfangs gleichrangig mit den Pr&auml;gungen des Erfolgs und der Ehre arbeiteten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war die Teilnahme wichtiger als der Sieg. Von den Sportlern wurde verlangt, den Amateurstatus einzuhalten. In den USA wurde diese Statusgrenze im Profisport rasch &uuml;berschritten. Im olympischen Sport wurde ihre Einhaltung aber lange Zeit durch zum Teil harte Sanktionen gegen Sportler, die Geld angenommen hatten, sichergestellt. Heute ist der Sieg auch bei der Olympiade wichtiger als die Teilnahme. Und Geldverdienen ist sehr wohl kompatibel mit sportlichem Erfolg. Den Gewinnern winken hohe Geldpr&auml;mien und Werbevertr&auml;ge. <\/p><p>Das Ziel des Wettbewerbs in der Wirtschaft wie im Sport ist demnach das Gewinnen. Und das Geld ist der Ma&szlig;stab, an dem der Erfolg gemessen werden kann. Man will, um zu gewinnen, m&ouml;glichst wenig Risiken eingehen. Dies erzeugt Anpassungsdruck. Um m&ouml;glichst erfolgstr&auml;chtig handeln zu k&ouml;nnen, bauen viele Wettbewerber die Aktivit&auml;ten ab, durch die sie keinen raschen Erfolg erwarten k&ouml;nnen, sie konzentrieren sich auf das kurzfristig Erfolgstr&auml;chtige. Die weniger erfolgreichen Wettbewerber in der Wirtschaft schlie&szlig;en sich an die erfolgreicheren an, die Wirtschaft &bdquo;konzentriert&ldquo; sich. Vielfalt verschwindet. Der Wettbewerb wird zum Schmier&ouml;l einer Normalisierungsgesellschaft.  <\/p><p>Wenn es der Macht gelingt, den Menschen Wettbewerb als erstrebenswert einzupr&auml;gen, dann richten sie sich an der vorgegebenen Norm &bdquo;Erfolg&ldquo; aus und akzeptieren die Gewinner. Wenn in einer Gesellschaft vor allem Geld und Macht z&auml;hlen, dann liegt nach dem Wettbewerbsgedanken die Legitimation des Gewinners schon darin, dass er Geld oder Macht hat. Er braucht sich nicht zus&auml;tzlich zu rechtfertigen. Dies vermittelt ihm aber nur eine prek&auml;re Sicherheit, die durch den Erfolg vermittelt ist. Dieses eigent&uuml;mliche &bdquo;Prekariat&ldquo; muss st&auml;ndig sein Geld vermehren und seine Macht erweitern. <\/p><p>Weil entgegen den Behauptungen der Erfolg und nicht der Wettbewerb das Wichtigste ist, gibt es im Bereich der Wirtschaft seit jeher Bestrebungen, den Wettbewerb zu beschr&auml;nken. &bdquo;Erfolgreich&ldquo; ist, wer ein Monopol, ein Kartell oder einen Trust bilden kann. Dies bedeutet die Ausschaltung des Wettbewerbs. Auch im Sport kommt es regelm&auml;&szlig;ig zu Absprachen und Marktaufteilungen, zu einer Vervielfachung der Erfolgsm&ouml;glichkeiten durch Aufspaltung der Disziplinen, Aufspaltung der Ligen, auch zur Manipulation von Spielergebnissen durch Spieler oder Schiedsrichter. Ein Ziel ist der Erfolg des Athleten oder des Teams als solcher. Immer bedeutsamer wird der unlautere Wettbewerb, etwa durch Doping, und dessen Bek&auml;mpfung. Der Ruf nach einer Versch&auml;rfung der Sanktionen wird lauter. Dies soll jetzt sogar durch ein Gesetz geschehen. Die Parallelen zum UWG in der Wirtschaft werden deutlich. Auch in der Wissenschaft w&auml;chst die Bedeutung von Absprachen und &bdquo;Marktaufteilungen&ldquo;. Unlauterer Wettbewerb durch Plagiate und gef&auml;lschte Ergebnisse empirischer Forschung ersch&uuml;ttern die Welt der Wissenschaftler. Auch hier kommt es zur Forderung nach sch&auml;rferen Sanktionen. <\/p><p>Der Wettbewerb ist nicht immer ein Gesundbrunnen der wirtschaftlichen Entwicklung. Es ist m&ouml;glich, dass die Entwicklung unter bestimmten Voraussetzungen durch planm&auml;&szlig;iges, staatlich gelenktes Wirtschaften besser, vor allem zielgenauer gesteuert werden kann. Man denke nur an die Nutzung der erneuerbaren Energiequellen. Ohne Staatseingriff w&uuml;rden die alternativen Energien immer noch ein Mauerbl&uuml;mchendasein fristen. Sie w&auml;ren im Wettbewerb mit den etablierten fossilen Oligopolisten nicht oder noch nicht zum Zug gekommen. Windm&uuml;hlen w&auml;ren heute noch f&uuml;r die Touristen, nicht zur Energieerzeugung da. <\/p><p>Die Entwicklung der erneuerbaren Energien ist ein gutes Beispiel daf&uuml;r, dass es von Zeit zu Zeit Umbr&uuml;che gibt. Wer kreativ ist, bricht aus und schafft neue Normen. An diesen richtet sich wiederum die Konkurrenz aus. Sie setzen sich durch. Ein neuer Zug im Spiel der Normalisierungsgesellschaft wird er&ouml;ffnet. Eine neue Dimension des Wettbewerbs entsteht auch dadurch, dass die Wirtschaft zunehmend unter die Kontrolle der Finanzm&auml;rkte ger&auml;t. Hedge-Fonds und Private Equity-Unternehmen sind am Markt f&uuml;r Unternehmen t&auml;tig. Sie sammeln fremdes Kapital, mit dem sie ein Unternehmen aufkaufen, um es sp&auml;ter ganz oder in seine Teile zerlegt mit Gewinn weiterverkaufen zu k&ouml;nnen. Das einzige Ziel dieser Unternehmen ist, aus Geld mehr Geld zu machen. Produktionsprozesse spielen in ihrem Kalk&uuml;l nur indirekt eine Rolle, weil sie das Geldverdienen beeinflussen. Risiken werden nicht mehr durch eine Diversifikation der Produktion oder der Dienstleistungen des Unternehmens verringert, sondern durch die Diversifikation des Portfolios an Unternehmensbeteiligungen, die diese Fonds oder Private-Equity-Unternehmen halten. Insofern sind diesen Unternehmen auch die Menschen an sich gleichg&uuml;ltig. Die Logik ihres Handelns ist die h&ouml;chste Abstraktion des Wettbewerbsprinzips: Aus eingesetztem Geld mehr Geld machen, und zwar ohne R&uuml;cksicht auf die ausgel&ouml;sten Ver&auml;nderungen und die Folgen. Eine Normalisierungsgesellschaft neuen Typs. Deren Machtgrundlagen sind br&uuml;chig. Die Akzeptanz ist gering. Kontrollen werden notwendig. <\/p><p>Im aktuellen Diskurs sind die Antworten auf diese Entwicklung unterschiedlich. Die Ordoliberalen wollen, wie ich dargestellt habe, nur den guten, den Leistungswettbewerb, sch&uuml;tzen, nicht aber den Verdr&auml;ngungswettbewerb. Wettbewerb wird analysiert und politisch bewertet, nicht idealisiert und gegen Kritik immunisiert. Ein v&ouml;llig freier Wettbewerb passt nicht in ihr Konzept. Bei den Neoliberalen soll sich der Staat auf die Rolle des Schiedsrichters auf dem Spielfeld zur&uuml;ckziehen, das er zuvor planieren durfte. Der regelgerechte Wettbewerb steuert sich angeblich selbst. Die Wirklichkeit ist anders. Es gibt keinen freien Wettbewerb in der Wirtschaft. Der sich selbst &uuml;berlassene Wettbewerb dient dem M&auml;chtigen. Die Vermachtung der Wirtschaft schreitet fort. Wenn der Energieriese Eon die spanische Endesa &uuml;bernehmen will, ist das f&uuml;r die EU-Generaldirektion Wettbewerb aber kein Fall der Fusionskontrolle, sondern der Kapitalverkehrsfreiheit. Der spanische Staat, der die &Uuml;bernahme von Endesa durch ein kleineres spanisches Unternehmen erreichen will, wird zur &bdquo;Ordnung&ldquo; der Kapitalverkehrsfreiheit zugunsten des wirtschaftlich St&auml;rkeren gerufen. <\/p><p>Es gibt auch keinen freien Wettbewerb in der Wissenschaft. Viele Au&szlig;enseiter k&ouml;nnen sich nicht durchsetzen, weil die materiellen Mittel zur Umsetzung ihrer Ideen fehlen. In der Regel entwickeln sich die Wissenschaften nach dem Prinzip der Kooperation und der Affirmation. Wissenschaftliche Revolutionen sind selten. Man h&auml;lt sich an die Normen. Demnach ist die Gesellschaft, die durch Wissenschaft gepr&auml;gt ist, in weiten Teilen eine Normbefolgungs- und Normalisierungsgesellschaft. Wer gibt die Normen vor? Heute vielfach die Politik. Zuerst interveniert sie, etwa durch die Exzellenzinitiative, dann lenkt und steuert sie die Wissenschaft durch ihre Antragsverfahren. Die Macht stimuliert eine Normalisierungsgesellschaft. Die Besonderheit der neuen Regulierungspolitik liegt heute darin, dass sie vorgibt, nur Hilfe zur Selbstregulierung zu sein. Der Bund verabschiedet sich in weiten Teilen aus dem Hochschulrecht. Man dereguliert. In Wirklichkeit gebiert die Deregulierung neue Regulierungen. Man wird diese Erh&ouml;hung der Komplexit&auml;t nach der Deregulierung und Autonomisierung des Hochschulrechts in der Entwicklung der Satzungen und sonstigen Regelungen der einzelnen Hochschulen weiter beobachten k&ouml;nnen. <\/p><p>Bestimmte wissenschaftliche Erkenntnisse sind f&uuml;r das Funktionieren der Normsysteme gef&auml;hrlich. Man spricht von gef&auml;hrlichem Wissen. Gef&auml;hrlich ist es insbesondere, wenn man den Diskurs analysiert, der die Norm begr&uuml;ndet und st&uuml;tzt. Der Kritiker wird zum Delinquenten. Die Normalisierungsgesellschaft st&ouml;&szlig;t das Abnorme und den Abnormen ab. Man darf die &bdquo;Heuschrecken&ldquo; nicht generell kritisieren, h&ouml;chstens einige &bdquo;b&ouml;se&ldquo; Heuschrecken. Das Prinzip gilt auch f&uuml;r den Sport. Abnorm ist, wer die Gewohnheiten des Sports oder einer Sparte des Sports fundamental kritisiert, nicht nur die Ausw&uuml;chse. Das Handeln von Juventus Turin, genauer gesagt eines bestimmten Turiner Funktion&auml;rs, kann man gerne korrupt nennen, das der gesamten italienischen Fu&szlig;ballliga nur sehr ungern. Und das gilt nicht nur im Sport. Gerade auch f&uuml;r die Wissenschaft gilt die Regel: Erfolg im &bdquo;mainstream&ldquo;, im Normalen, wird belohnt. Erfolgreiche Abweichung ist die Ausnahme. <\/p><p>Neben dem Wettbewerb gibt es andere Mechanismen, welche die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben k&ouml;nnen. Dazu geh&ouml;rt solidarisches Handeln. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Analyse dieser Mechanismen ist die Spieltheorie. Sie teilt nicht die Grundannahmen der traditionellen Wettbewerbstheorien, d. h. individuelles Handeln Aller gegen Alle als Regel, solidarisches Handeln im Kartell als Regelverletzung. Sie analysiert vielmehr die Bildung von Koalitionen. Unter welchen Voraussetzungen entsteht das Interesse an kollektivem Handeln? Je gr&ouml;&szlig;er die Gruppe, umso schwieriger ist kollektives Handeln. Dabei spielt die Information dar&uuml;ber, ob jemand kooperativ oder defekt gehandelt hat, eine Rolle. Wenn kooperatives Handeln nicht bekannt wird, schwindet der Anreiz hierzu. G&uuml;nstig ist die Situation in der Theorie der Superspiele, bei der die Anzahl der Wiederholungen nicht bekannt ist. Der Anreiz zu kooperativem Handeln erh&ouml;ht sich, weil man nicht wei&szlig;, ob man den Anderen nicht noch brauchen wird. F&uuml;r defektes Handeln k&ouml;nnte er sich r&auml;chen. Die neuen Informationstechnologien verbessern die Informationsm&ouml;glichkeiten. Die Zahl der Partner, bei denen kooperative Spiele m&ouml;glich sind, erh&ouml;ht sich. Der Wettbewerbsdiskurs nimmt die Erkenntnisse der Spieltheorie aber nur unzureichend auf.  <\/p><p><strong>3. Wettbewerb und Rechtsordnung<\/strong><\/p><p>Die EU-Kommission setzt in j&uuml;ngster Zeit verst&auml;rkt auf Gesetzgebungswettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Im Gesellschaftsrecht sollen sich die Gesellschaftsformen durchsetzen, die aus dem &bdquo;Angebot&ldquo; der Mitgliedstaaten ausgew&auml;hlt werden. In den USA hat sich das weitgehend deregulierte Gesellschaftsrecht des Staates Delaware durchgesetzt. Eine &auml;hnliche Entwicklung zeichnet sich gegenw&auml;rtig in der EU zugunsten von Gro&szlig;britannien ab. Jeder Unternehmer w&auml;hlt das Recht, das ihn am wenigsten beeintr&auml;chtigt. Ist es auch das beste Recht? Die neoliberale Wirtschaftspolitik bejaht den Gesetzgebungswettbewerb. Sie verlangt auch eine Reduzierung der Staatst&auml;tigkeit. Sie setzt auf Deregulierung. Die Wirtschaft soll sich mehr und mehr durch Wettbewerb selbst regulieren. Das funktioniert m. E. im Gesellschaftsrecht nicht, weil dort nicht nur der Schutz der shareholder, sondern auch der stakeholder zu regeln ist. Aber nur die shareholder entscheiden &uuml;ber die Wahl der Gesellschaftsform.  <\/p><p>In anderen Gebieten wie dem Wettbewerbsrecht steht die Gesetzgebung vor einem Dilemma. Um endlich ins neoliberale Schlaraffenland der Selbstregulierung durch Wettbewerb zu kommen, muss sie sich durch immer kompliziertere Regulierungsberge durchfressen. Deutlich wird dieses Dilemma der Regulierung als Hilfe zur Selbstregulierung schon an der Erweiterung des Schutzzwecks im Wettbewerbs- und Kartellrecht. Die Antworten der Betroffenen auf die Regulierungen m&uuml;ssen durch neue Regulierungen eingefangen werden. Die ReRegulierung wird zum Dauerzustand. Die Komplexit&auml;t der Vorschriften zur Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht wird erh&ouml;ht. Au&szlig;erdem werden die Kontrolle des unlauteren Wettbewerbs und der gewerbliche Rechtsschutz verst&auml;rkt. Bemerkenswert ist hingegen, dass 1998 eine Ausnahme vom Kartellverbot f&uuml;r die zentrale Vermarktung von Sport&uuml;bertragungen ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen aufgenommen wurde!  <\/p><p>Ein noch gr&ouml;&szlig;eres Problem besteht aber darin, dass die Deregulierung zum angeblich freien Wettbewerb z. B. im Gesellschaftsrecht Freir&auml;ume &ouml;ffnet, durch die sich die wirtschaftlich M&auml;chtigen auf Kosten der Schw&auml;cheren Vorteile verschaffen k&ouml;nnen. Zum Teil wird dies propagandistisch als Erfolg im Wettbewerb verkauft. Diese Freir&auml;ume m&uuml;ssen sich aber an den Verfassungsgrunds&auml;tzen messen lassen. Und diese Messung geht nicht immer zugunsten der Politik der Freir&auml;ume aus. Das Grundgesetz ist zwar nicht wettbewerbsfeindlich. Es sch&uuml;tzt aber die allgemeine Handlungsfreiheit nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Es sch&uuml;tzt zwar auch die Berufsfreiheit. Berufsfreiheit bedeutet Wettbewerb. Es sch&uuml;tzt daneben das Eigentum, h&auml;lt aber fest, dass Eigentum verpflichtet und dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Auch der gleiche Zugang zu &ouml;ffentlichen &Auml;mtern und die aus dem Gleichheitssatz entwickelte Chancengleichheit bedeuten Wettbewerb. Insgesamt enth&auml;lt das Grundgesetz erhebliche wettbewerbsf&ouml;rdernde Vorschriften. Im einfachen Recht schlagen sich diese unter anderem im Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, ferner in der Autonomisierung der Unternehmen und in der Garantie der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit im Konzern nieder. Das deutsche Recht vertraut auf den Wettbewerb, aber nicht bedingungs- und grenzenlos. <\/p><p>In den USA sind die Beziehungen von Wettbewerb und Verfassung anders als in Deutschland. Dies h&auml;ngt mit der amerikanischen Gesellschaftsordnung zusammen. Es gibt dort neben den Reichen die Normalb&uuml;rger in der Mittelklasse und dann die Niedrigverdiener, wei&szlig;e wie schwarze Arbeitnehmer, Einwanderer &ndash; legale und illegale &ndash; sowie die Arbeitslosen. Als weitere Reservearmee stehen die potenziellen Einwanderer vor allem aus Lateinamerika im Hintergrund. Der st&auml;ndige Zufluss dieser Einwanderer sorgt daf&uuml;r, dass jeder nach Abgrenzung und Exklusivit&auml;t trachtet, wirtschaftlich f&uuml;hlt er sich am besten durch Privateigentum gesichert. Wettbewerb, das sind die Anderen. Die Anderen sind aktuelle oder potenzielle Gegner. Hier liegt eine Wurzel f&uuml;r den ausgepr&auml;gten Individualismus der Amerikaner, f&uuml;r die labile und fragmentierte Gesellschaft. &Uuml;berh&ouml;ht man die Fragmentierung und Individualisierung verfassungspolitisch, so ist man f&uuml;r Meinungs- und Redefreiheit, aber gegen Sozialstaat und K&uuml;ndigungsschutz, f&uuml;r Glaubens-, Reise- und wirtschaftliche Bet&auml;tigungsfreiheit aber gegen Verm&ouml;gensteuern und Erh&ouml;hung der Einkommensteuern f&uuml;r die Reichen, gegen Krankenpflichtversicherung und Umweltschutz. <\/p><p>Anders in Europa: In der franz&ouml;sischen Revolution hei&szlig;t der Schlachtruf nicht nur libert&eacute;, sondern auch &eacute;galit&eacute; und fraternit&eacute;. Eine auf diesen drei Leitbegriffen gegr&uuml;ndete demokratische Verfassung l&auml;sst eine v&ouml;llige Ausrichtung der Gesellschaft auf den Wettbewerb nicht zu. Es gibt die Koalitionsfreiheit, den Sozialstaat und z. T. soziale Grundrechte. In Kontinentaleuropa ist die US-amerikanische Fragmentierung und Individualisierung und ihre verfassungsrechtliche &Uuml;berh&ouml;hung nicht konsensf&auml;hig. <\/p><p>Bedenkt man, wie sehr der Wettbewerb die Menschen pr&auml;gt, so muss man nach der Wirkung dieser Pr&auml;gung auf Verfassungsgrunds&auml;tze wie Gleichheit und Solidarit&auml;t fragen. Solidarit&auml;t ist nur dann, wenn man den Blick auf die Bandbreite des Wettbewerbsrechts verengt, negativ. Solidarisch verhalten sich nicht nur Kartellmitglieder, die nur den Wettbewerb ausschalten, sondern auch &ndash; und zwar auf Dauer gerichtet produktiv &ndash; die Genossenschaften und die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen (soweit es sie noch gibt). Zum Teil entwickeln sich solidarische Wirtschafts- und Gesellschaftsformen in politischen Bewegungen, insbesondere in S&uuml;damerika. Und sie erzielen Erfolge. Die Ursachen liegen vor allem darin, dass europ&auml;ische Einwanderer mit sozialistischen Ideen Einfluss nahmen und dass die Gesellschaften stark vom Katholizismus gepr&auml;gt sind. Vorformen einer solidarischen Wirtschaft gab es bereits in den mittelalterlichen Kl&ouml;stern der Benediktiner und der Zisterzienser sowie z. B. im Jesuitenstaat von Paraguay. Voraussetzung f&uuml;r solche solidarische Wirtschaftsformen war immer, dass man gemeinsame Ziele hatte. Ein derartiges Ziel braucht aber nicht unbedingt in der Religion oder in der Religion allein begr&uuml;ndet zu sein. Die Zisterzienser, die urspr&uuml;nglich Arbeit nur als Askese auf dem Weg zum Himmelreich betrachtet hatten, verfolgten nach einiger Zeit das ver&auml;nderte Ziel einer effizienten Wirtschaft, in der mit einer Investition der gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Erfolg erzielt werden sollte. Man kann sie, hinter Klostermauern lebend, als &bdquo;Vorboten&ldquo; des Kapitalismus bezeichnen. Heute gibt es solidarisches Wirtschaften nur in Randbereichen. Eine Verabsolutierung des Wettbewerbs beeintr&auml;chtigt die Solidarit&auml;t.  <\/p><p>In Deutschland wird der Wettbewerb weder im Grundgesetz noch im Wettbewerbs- und Kartellrecht verabsolutiert. Das deutsche Gesetz hei&szlig;t &bdquo;Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen&ldquo;. Es enth&auml;lt aber in Wirklichkeit &ndash; ganz im Sinne der ordoliberalen Theorie &ndash; eine Reihe von Beschr&auml;nkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit im Wettbewerb, mit deren Hilfe &bdquo;guter&ldquo; Wettbewerb und Wettbewerb als Institution gesichert werden soll. So kann ein Unternehmen zum Beispiel nicht beliebig mit einem anderen fusionieren, obwohl der Gedanke der Wettbewerbsfreiheit dies eigentlich nahe legen w&uuml;rde. Denn Unternehmenszusammenschl&uuml;sse k&ouml;nnen zur &uuml;berm&auml;&szlig;igen Konzentration in der Wirtschaft f&uuml;hren, eine Entwicklung, die den Wettbewerb als Institution gef&auml;hrdet. <\/p><p>Es fragt sich, ob eine Verabsolutierung des Wettbewerbs im Europarecht droht. Die neue Wettbewerbspolitik der EU-Kommission ersetzt das Ziel des Schutzes des Wettbewerbs als Institution mehr und mehr durch das Leitbild des &bdquo;ebenen Spielfeldes&ldquo;. Der Staat darf das &bdquo;Entdeckungsverfahren Wettbewerb&ldquo; nicht mehr selbst steuern, sondern nur noch vom Spielfeldrand aus zuschauen und Regel&uuml;bertretungen sanktionieren. Eine derart von der wirtschaftlichen Macht abstrahierte Wettbewerbspolitik verliert nicht nur an Legitimit&auml;t, sondern kann auch in einen Widerspruch zu kollidierenden Verfassungsgrunds&auml;tzen der Gleichheit und der Solidarit&auml;t geraten, die sich u. a. im Gleichheitssatz und im Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes niederschlagen, vor allem auch in der Koalitionsfreiheit. <\/p><p>Das Grundgesetz sch&uuml;tzt das solidarische Handeln der Arbeitnehmer und Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen und Streiks durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Wer Tarifvertr&auml;ge &ndash; ich zitiere einen ehemaligen Verbandspr&auml;sidenten &ndash; am liebsten verbrennen w&uuml;rde, stellt auch die Tarifautonomie des Grundgesetzes in Frage. Im &Uuml;brigen ist es widerspr&uuml;chlich, einerseits die angebliche Gleichmacherei und Rigidit&auml;t der Tarifvertr&auml;ge zu kritisieren, andererseits &uuml;ber ihre Vielfalt und Menge herzufallen. Untersucht man den Zusammenhang von Koalitionsfreiheit und Solidarit&auml;t, sind spielerische Entwicklungen bemerkenswert, die bei Streiks entstehen. Es entstehen spontane, solidarische Produktions- und Distributions- oder Dienstleistungsformen. Beispiele aus S&uuml;damerika lassen aufhorchen. Das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht kann produktiv genutzt werden.  <\/p><p>Das Wettbewerbssystem hierzulande muss in der Normalisierungsgesellschaft aufrechterhalten werden. Anderenfalls w&auml;ren die herrschenden Eliten nicht mehr vor der Frage nach einer zus&auml;tzlichen Legitimation ihrer Herrschaft gesch&uuml;tzt. Deshalb muss die Pr&auml;gung der Menschen durch Wettbewerb und Erfolg aufrechterhalten werden. Hierf&uuml;r ist Solidarit&auml;t bedrohlich. Deshalb werden die Gewerkschaften und Arbeiterparteien in der EU in die Defensive gedr&auml;ngt. Sie brauchen Solidarit&auml;t, um die Menschen zu mobilisieren. Gleichzeitig bedrohen sie die ideologische Grundlage eines Denksystems, wonach der Erfolg selbst legitim ist und keiner zus&auml;tzlichen Legitimation bedarf.  <\/p><p>Gegen die Verabsolutierung des Wettbewerbs wirken Mitbestimmungsnormen. Die Mitbestimmung &ndash; verfassungsrechtlich nicht geboten, aber verfassungspolitisch erw&uuml;nscht &ndash; ist auf Kompromiss angelegt und f&uuml;hrt zur unternehmensinternen L&ouml;sung von Konflikten, die vorher unternehmens&uuml;bergreifend ausgetragen wurden. Sie f&uuml;hrt zur Kooperation. Kooperation wirkt aber ambivalent. Weil den Mitbestimmungstr&auml;gern z. B. im Aufsichtsrat eine doppelte Loyalit&auml;t abverlangt wird, geraten sie in eine Zwickm&uuml;hle. Sie wollen den Erfolg des Unternehmens und ihrer Gewerkschaften. Beides kann aber in einen Konflikt zueinander geraten. Auch die Anteilseignerseite kann spiegelbildlich in Interessenkonflikte geraten. Im &Uuml;brigen sind Kompromisse auf die Unternehmensebene beschr&auml;nkt, die Konkurrenz zwischen den Unternehmen bleibt unber&uuml;hrt. Kooperation und Konkurrenz stehen also nebeneinander. <\/p><p>Schlie&szlig;lich ist die Beziehung des Wettbewerbs zum Demokratieprinzip ambivalent. Jede demokratische Wahl ist ein Wettbewerb der Kandidaten. Das Volk entscheidet, wen es f&uuml;r den T&uuml;chtigsten in dieser Konkurrenz h&auml;lt und deshalb w&auml;hlt. In dieser Wahl besteht die Legitimation der Politiker. Andererseits beklagen sich einige Wirtschaftskapit&auml;ne zum Teil lautstark &uuml;ber &bdquo;die Politik&ldquo;, &ndash; gemeint sind die Politiker &ndash; , die zu &bdquo;Reformen&ldquo; und zu &bdquo;effizienten L&ouml;sungen&ldquo; nicht willens oder nicht imstande sei. &bdquo;Die Politik&ldquo; ist f&uuml;r sie offenbar durch die Volkswahl nicht ausreichend legitimiert. Der Volkswille wird zum Druck der Stra&szlig;e abgewertet. Um das &bdquo;ebene Spielfeld&ldquo; f&uuml;r die Globalisierung zu schaffen, soll die Politik nach der Meinung dieser Wirtschaftskapit&auml;ne die Burg des Sozialstaats planieren. Euphemistisch sprechen einige vom &bdquo;Umbau&ldquo;, wenn sie in Wahrheit den Abbau wollen. Gegen Umbauten ist zwar aus verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Sicht nichts einzuwenden. Der Sozialstaat und die Grundrechte wandeln sich ja mit den Zeiten. Zu warnen ist aber vor dem Abbruch der verfassungsrechtlichen Hindernisse, die einer Verabsolutierung des Wettbewerbs entgegenstehen. <\/p><p>In Europa steht die bisher durch die ablehnenden Referenden in Frankreich und Holland blockierte Verabschiedung einer ver&auml;nderten Verfassung an. Die Gelegenheit ist g&uuml;nstig, die Beziehung von Grundrechten und Marktfreiheiten neu auszutarieren. Im bisherigen Entwurf sollen die Marktfreiheiten, also die Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreiz&uuml;gigkeit unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in allen Mitgliedstaaten werden. Ob dies auch f&uuml;r die Koalitionsfreiheit, f&uuml;r andere soziale Grundrechte und sozialstaatliche Sicherungen gelten soll, ist h&ouml;chst zweifelhaft. Und die in den Mitgliedstaaten geltenden Grundrechte stehen unter dem Vorbehalt der europ&auml;ischen Verfassungsnormen, die unmittelbar gelten sollen. Wenn eine neue Verfassung verabschiedet werden sollte, m&uuml;sste auch der Koalitionsfreiheit und dem Sozialstaatsprinzip unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten zuerkannt werden. Dies w&auml;ren Bollwerke, die einer Verabsolutierung des Wettbewerbs entgegenstehen. Dabei ist aber die von den Menschen internalisierte Wettbewerbsidee in Rechnung zu stellen, die in Richtung auf Verabsolutierung des Leitbilds Wettbewerb dr&auml;ngt. Um die Balance der geplanten europ&auml;ischen Verfassung nicht zu gef&auml;hrden, sollten die solidarischen Elemente weiterentwickelt werden. Der Verabsolutierung des Wettbewerbs sollte mehr Widerstand entgegengesetzt werden.  <\/p><p>Bernhard Nagel  <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Wettbewerbspolitik der Europ&auml;ischen Kommission habe sich in den letzten Jahren vom Leitbild der Ordoliberalen in Richtung der neoliberalen Anh&auml;nger von Milton Friedman bewegt. 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