{"id":21339,"date":"2014-04-09T09:43:49","date_gmt":"2014-04-09T07:43:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21339"},"modified":"2015-10-21T10:25:27","modified_gmt":"2015-10-21T08:25:27","slug":"urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zur-vorratsdatenspeicherung-ein-weckruf-zum-umdenken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21339","title":{"rendered":"Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Weckruf zum Umdenken"},"content":{"rendered":"<p>Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an f&uuml;r ung&uuml;ltig erkl&auml;ren w&uuml;rde und damit au&szlig;er Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. Die Richter sehen durch die Richtlinie &uuml;ber die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aus dem Jahre 2006 die  &bdquo;Charta der Grundrechte der Europ&auml;ischen Union&ldquo;, speziell die Rechte  auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten, verletzt. Sie rechnen gr&uuml;ndlich mit der Verharmlosung ab, wonach ja nur Verbindungsdaten und keine Kommunikationsinhalte gespeichert w&uuml;rden. Das Gericht sieht allerdings den Wesensgehalt dieser Grundrechte durch Datenspeicherung dann (noch) nicht tangiert, wenn die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschr&auml;nkungen auf das absolut Notwendige beschr&auml;nkt sind.<br>\nDer Koalitionsvertrag zwischen CDU\/CSU und SPD, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Regierungsprogramm machte, l&auml;uft nun ins Leere. Die Richtlinie existiert nicht mehr. Die Frage ist nicht nur, ob ein deutsches Vorpreschen mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor der Erarbeitung einer neuen Richtlinie auf europ&auml;ischer Ebene Sinn macht. Das Urteil sollte vielmehr Anlass f&uuml;r ein Umdenken sein, n&auml;mlich dar&uuml;ber Aufkl&auml;rung zu verlangen, ob eine Vorratsdatenspeicherung &uuml;berhaupt zu mehr &ouml;ffentlicher Sicherheit f&uuml;hren kann. Dieser Beweis ist bisher nicht erbracht. Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nIch muss zun&auml;chst gestehen: Ich bin von diesem Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) &uuml;berrascht worden. Von dem Luxemburger Gerichtshof war ich bisher andere Urteile gewohnt, n&auml;mlich etwa, dass die <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3148\">Dienstleistungsfreiheit &uuml;ber nationalen Arbeitnehmerrechten steht<\/a> oder dass das nationale Streikrecht oder das Tariftreuegesetz gegen&uuml;ber den <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/090525_Nagel_Europaeische_Marktfreiheiten.pdf\">wirtschaftsliberalen Freiheitsrechten f&uuml;r nachrangig erkl&auml;rt worden sind [PDF &ndash; 130 KB]<\/a>. Kurz, mir war der EuGH bisher nur als Exekutor einer wirtschaftsliberalen Politik in der Europ&auml;ischen Gemeinschaft aufgefallen.<\/p><p>Und nun pl&ouml;tzlich setzt der Gerichtshof nicht nur die europ&auml;ischen Wirtschafts- und Finanzvertr&auml;ge von Lissabon oder Maastricht  durch, sondern schafft der &bdquo;Charta der Grundrechte der Europ&auml;ischen Union&ldquo; in geradezu spektakul&auml;rer Weise Achtung. Diese Charta wurde zwar im Jahr 2000 feierlich proklamiert, nach dem Scheitern eines Europ&auml;ischen Verfassungsvertrages (vor allem an der britischen Regierung) im Jahre 2009 konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, dass die Grundrechtscharta eher f&uuml;r Sonntagsreden herhalten muss, als dass damit Grundrechte der europ&auml;ischen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger h&auml;tten eingeklagt werden k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>Das Urteil ist ein Paukenschlag gegen Geheimniskr&auml;merei<\/strong><\/p><p>Insofern ist das gestrige Urteil der Gro&szlig;en Kammer des EuGH &uuml;ber <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF\">die Richtlinie &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung 2006\/24 (vom 15. M&auml;rz 2006) [PDF &ndash; 92.3 KB]<\/a> ein Paukenschlag und ein Einschnitt in der Entwicklung der Europ&auml;ischen Union. <\/p><p>Dass es &uuml;berhaupt zu diesem Urteil kommen konnte, ist der klagenden Organisation &bdquo;Digital Rights Ireland Ltd.&ldquo;, der K&auml;rntner Landesregierung sowie 11.128 weiteren &ouml;sterreichischen Antragstellern zu verdanken. Deutschland hat im Gegensatz  zu vielen anderen europ&auml;ischen Regierungen in diesem Verfahren noch nicht einmal eine Erkl&auml;rung abgegeben. (Vielleicht zum Gl&uuml;ck! Oder Vielleicht weil die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Friedrich (CSU) sich nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme verst&auml;ndigen konnten.)<\/p><p>Nach den Schlussantr&auml;gen des Generalanwalts Pedro Cruz Willal&ograve;n <a href=\"http:\/\/malte-spitz.de\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/C_0293_2012-DE-CNC.pdf\">vom Dezember letzten Jahres [PDF &ndash; 545 KB]<\/a> konnte man ahnen, dass die Richter die Richtlinie nicht unver&auml;ndert passieren lassen w&uuml;rden.  Man musste damit rechnen, dass der Gerichtshof die Richtlinie aus dem Jahre 2006 &uuml;ber die Vorratsspeicherung von Daten m&ouml;glicherweise mit ein paar Auflagen versieht, die von der EU in angemessener Zeit umgesetzt werden m&uuml;ssten, die Richtlinie aber ansonsten in Kraft l&auml;sst. Dass aber der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an  f&uuml;r ung&uuml;ltig erkl&auml;ren w&uuml;rde und damit au&szlig;er Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet.<\/p><p><strong>Verletzung der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten<\/strong><\/p><p>Es sind  zwei Grundrechte die die Richter verletzt sehen, n&auml;mlich das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens sowie das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten:<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlangt nach st&auml;ndiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jedenfalls, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschr&auml;nkungen auf das absolut Notwendige beschr&auml;nken m&uuml;ssen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>(<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=150642&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=325336\">Ziffer 52 des Urteils<\/a>) <\/p><p>Es w&auml;re zu w&uuml;nschen, dass sich das Verst&auml;ndnis einer Bedrohung des Privatlebens, wie es das Gericht beschreibt, endlich im &ouml;ffentlichen Bewusstsein und in der politischen Diskussion verbreiten w&uuml;rde. Verharmlosend hei&szlig;t es ja immer, dass bei der Vorratsdatenspeicherung ja nur die Verbindungsdaten und nicht die Inhalte der Kommunikation gespeichert w&uuml;rden. <\/p><p>Mit dieser Verharmlosung machen die Richter Schluss: <\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Aus der <strong>Gesamtheit dieser Daten k&ouml;nnen sehr genaue Schl&uuml;sse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden,<\/strong> etwa auf Gewohnheiten des t&auml;glichen Lebens, st&auml;ndige oder vor&uuml;bergehende Aufenthaltsorte, t&auml;gliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsver&auml;nderungen, ausge&uuml;bte T&auml;tigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren.<\/em><\/p>\n<p><em>Unter solchen Umst&auml;nden ist es &hellip; nicht ausgeschlossen, dass die Vorratsspeicherung der fraglichen Daten <strong>Auswirkungen auf die Nutzung der von dieser Richtlinie erfassten Kommunikationsmittel<\/strong> durch die Teilnehmer oder registrierten Benutzer und infolgedessen auf deren Aus&uuml;bung der durch Art.&nbsp;11 der Charta gew&auml;hrleisteten <strong>Freiheit der Meinungs&auml;u&szlig;erung<\/strong> hat.<\/em><\/p>\n<p><em>Die in der Richtlinie 2006\/24 vorgesehene Vorratsspeicherung der Daten zu dem Zweck, sie gegebenenfalls den zust&auml;ndigen nationalen Beh&ouml;rden zug&auml;nglich zu machen, betrifft unmittelbar und speziell das Privatleben und damit die durch Art.&nbsp;7 der Charta garantierten Rechte. Eine solche Vorratsspeicherung der Daten f&auml;llt zudem unter Art.&nbsp;8 der Charta, weil sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Artikels darstellt und deshalb zwangsl&auml;ufig die ihm zu entnehmenden Erfordernisse des Datenschutzes erf&uuml;llen muss&hellip;<\/em><\/p>\n<p><em>F&uuml;r die Feststellung des Vorliegens eines Eingriffs in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens kommt es nicht darauf an, ob die betreffenden Informationen &uuml;ber das Privatleben sensiblen Charakter haben oder ob die Betroffenen durch den Eingriff Nachteile erlitten haben k&ouml;nnten&hellip;&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>(<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=150642&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=325336\">Ziffer 27 ff. des Urteils<\/a>)<\/p><p>In klaren Worten kritisiert das Gericht auch den Umstand, dass die Vorratsspeicherung der Daten und ihre sp&auml;tere Nutzung vorgenommen werden k&ouml;nnten, ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer dar&uuml;ber informiert wird. Das sei geeignet <em>&bdquo;bei den Betroffenen das <strong>Gef&uuml;hl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer st&auml;ndigen &Uuml;berwachung ist.<\/strong>&ldquo;<\/em><\/p><p>Angesichts dieser Argumentation fragt man sich allerdings, warum die nach der Richtlinie 2006\/24 vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung eigentlich nicht in den <em>&bdquo;Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten&ldquo;<\/em> eingreifen soll.<\/p><p>Trotz der ausf&uuml;hrliche beschriebenen Gefahren, h&auml;lt das Gericht letztlich eine Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r zul&auml;ssig, wenn sie dem Gemeinwohl und der &ouml;ffentlichen Sicherheit dient, also vor allem der Bek&auml;mpfung schwerer Kriminalit&auml;t. <\/p><p><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/vorratsdatenspeicherung-diese-schranken-setzen-die-richter-1.1932019\">Die S&uuml;ddeutsche Zeitung<\/a> hat sich dankenswerterweise schon einmal Gedanken gemacht, welche Schranken die Richter einer neuen Richtlinie setzen: <\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Eine m&ouml;gliche neue Richtlinie m&uuml;sste die Punkte beachten, die die Richter kritisiert haben:<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>Die Daten wurden ohne Differenzierung, Einschr&auml;nkungen und Ausnahmen gespeichert.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Zugriff auf den Daten wurde nicht streng genug reguliert. Die Richtlinie habe den nationalen Beh&ouml;rden keine Kriterien daf&uuml;r vorgegeben.<\/em><\/li>\n<li><em>Der Zuschnitt der Ermittlungsf&auml;lle, f&uuml;r die die Daten genutzt werden k&ouml;nnen, war zu breit. Die Richtlinie nenne einfach nur &ldquo;schwere Verbrechen&rdquo;.<\/em><\/li>\n<li><em>Ein verpflichtender Richtervorbehalt vor einem Datenzugriff habe gefehlt.<\/em><\/li>\n<li><em>Die H&ouml;chstspeicherdauer sei pauschal auf 24 Monate festgelegt, ohne zu differenzieren, welche Daten von welchen Personen gespeichert werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Die Richtlinie beinhalte keine hinreichenden Garantien, die Daten wirksam gegen Missbrauch zu sch&uuml;tzen.<\/em><\/li>\n<li><em>Sie gestattete Telekommunikationskonzernen, die die Daten speichern, zugunsten &ldquo;wirtschaftlicher Erw&auml;gungen&rdquo; an der Sicherheit zu sparen.<\/em><\/li>\n<li><em>Es war nicht gew&auml;hrleistet, dass die Daten nach Ablauf ihrer Speicherungsfrist unwiderruflich vernichtet werden.&ldquo;<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote><p>Diese Schranken m&uuml;ssen auch die Hardliner unter den deutschen Innenpolitikern, die &ndash; kaum war das Urteil gesprochen &ndash;  schon wieder mit markigen Worten mehr Rechte f&uuml;r Polizei und Geheimdienste fordern, beachten. <\/p><p>Bundesinnenminister Thomas de Maiziere von der CDU kommentierte das Urteil so:<br>\n&bdquo;Meine Position wird dabei die sein: Ich dr&auml;nge auf eine rasche, kluge, verfassungsgem&auml;&szlig;e und mehrheitsf&auml;hige Neuregelung.&ldquo; Zwar h&auml;tten die europ&auml;ischen Richter eine Speicherfrist der Daten von zwei Jahren abgelehnt, sagte der neue Innenminister, eine Speicherdauer von drei bis sechs Monaten, wie die Koalition sie plane, halte er nach erster Durchsicht des Urteils aber weiterhin f&uuml;r m&ouml;glich. Im &Uuml;brigen sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufkl&auml;rung schwerer Straftaten notwendig.<\/p><p>Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD sieht erst mal keinen schnellen Handlungsbedarf: &bdquo;Damit haben wir eine neue Situation. Es gibt keine Richtlinie mehr, die wir umsetzen m&uuml;ssen. Es drohen keine Vertragsstrafen mehr und deshalb gibt es auch keinen Grund, jetzt schnell ein neues Gesetz vorzulegen.&ldquo;<\/p><p>Auch die fr&uuml;here Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger <a href=\"http:\/\/www.e-recht24.de\/news\/datenschutz\/7898-datenschutz-und-grundrechte-europaeischer-gerichtshof-stoppt-vorratsdatenspeicherung.html\">meldete sich nochmals zu Wort<\/a>: &ldquo;Es ist Zeit f&uuml;r eine neue Ehrlichkeit im Umgang mit der anlasslosen &Uuml;berwachung. Nach der Massen&uuml;berwachung der NSA und anderer Geheimdienste darf es kein &lsquo;Weiter so&rsquo; geben. Jetzt muss Schluss sein mit der gesetzlich verordneten Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten, zu denen die NSA in Amerika problemlos Zugang hat. Die B&uuml;rger sind nicht potentielle Terroristen&rdquo;.<\/p><p>Man darf gespannt sein, wer sich wie in der Gro&szlig;en Koalition durchsetzen wird. Der Koalitionsvertrag gibt f&uuml;r einen politischen Zwang zur  Einf&uuml;hrung der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr viel her. <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/downloads\/9134794\/3\/Koalitionsvertrag\">Dort hie&szlig; es<\/a>: &bdquo;Wir werden die EU-Richtlinie &uuml;ber den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verh&auml;ngung von Zwangsgeldern durch den EuGH.&ldquo;<\/p><p>Die Richtlinie ist aber nach dem Urteil nichtig und die Gefahr von Zwangsgeldern besteht gleichfalls nicht mehr. Das Urteil der Luxemburger ist eine Ohrfeige f&uuml;r die CDU-Seite der Bundesregierung. Die CDU\/CSU wollte schon immer die nun kassierte Richtlinie umsetzen, sogar noch als schon absehbar war, dass die Luxemburger Richter den Auffassungen Generalanwalts Pedro Cruz Willal&ograve;n folgen w&uuml;rden. Der neue Justizminister Heiko Maas stand Anfang des Jahres ziemlich unter Druck. <\/p><p>Die Frage ist nun aber viel weitergehender, n&auml;mlich ob es &uuml;berhaupt Sinn macht einen deutschen Gesetzentwurf vorzulegen, bevor nicht eine neue EU-Richtlinie erarbeitet worden ist. Denn es ist eine spannende Frage an welche Rechtsprechung sich der hiesige Gesetzgeber halten soll bzw. zu halten hat. Das europ&auml;ische Gericht verbietet die anlasslose Datenspeicherung und zieht die Grenzen wesentlich enger als das Bundesverfassungsgericht in <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20100302_1bvr025608.html\">seinem Urteil aus dem Jahre 2010<\/a>.<\/p><p>Die Luxemburger Richter entschieden:<\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Die Richtlinie 2006\/24 betrifft n&auml;mlich zum einen in umfassender Weise alle Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich jedoch die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben k&ouml;nnte. Sie gilt also auch f&uuml;r Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt daf&uuml;r besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen k&ouml;nnte. Zudem sieht sie keinerlei Ausnahme vor, so dass sie auch f&uuml;r Personen gilt, deren Kommunikationsvorg&auml;nge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>(Ziffer 58 des Urteils)<\/p><p>Sollte die Gro&szlig;e Koalition einen deutschen Gesetzentwurf vorlegen, wird es spannend sein, wie dieser Konflikt  zwischen der Rechtsprechung des Europ&auml;ischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gel&ouml;st wird. Ein &bdquo;pr&auml;ventives&ldquo; deutsches Gesetz w&auml;re von vorneherein dem Risiko ausgesetzt, dass es vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof beklagt w&uuml;rde. <\/p><p>Angesichts der Snowden-Enth&uuml;llungen &uuml;ber die Zusammenarbeit von privaten Internetdienstleistern, die ja die Daten auf Vorrat speichern m&uuml;ssen, mit den Geheimdiensten bzw. angesichts des Zugriff der NSA auf die Daten der privaten Dienstleister ist folgender Passus des Urteils von Brisanz: <\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Daher muss die fragliche Unionsregelung klare und pr&auml;zise Regeln f&uuml;r die Tragweite und die Anwendung der fraglichen Ma&szlig;nahme vorsehen und Mindestanforderungen aufstellen, so dass die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, &uuml;ber ausreichende Garantien verf&uuml;gen, die einen wirksamen Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung erm&ouml;glichen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>(Ziffer 54 des Urteils)<\/p><p>Wie sollen den Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, &bdquo;ausreichende Garantien&ldquo; f&uuml;r einen wirksamen Schutz ihrer Daten gegeben werden k&ouml;nnen und wie sollen sie vor Missbrauchsrisiken gesch&uuml;tzt werden? <\/p><p>Nimmt man diesen Urteilsspruch angesichts der bekannt gewordenen fl&auml;chendeckenden &Uuml;berwachung und Speicherung der Kommunikationsdaten durch die amerikanischen und britischen Geheimdienste ernst, so m&uuml;sste eine neue Richtlinie diese Aussp&auml;hung ausschlie&szlig;en. Aber wie? <\/p><p>Orlando Pascheit schreibt: Man darf gespannt sein, wie sich das Urteil auf das Safe-Harbor-Abkommen, den Umgang mit personenbezogenen EU-Daten auf US-Servern, und die &Uuml;bermittlung von Daten von Flugreisenden (PNR) an die USA auswirkt.<\/p><p>Bevor man sich an diese &ndash; vermutlich unl&ouml;sbare &ndash; Aufgabe begibt, sollte man vern&uuml;nftigerweise allerdings noch einmal die Grundfrage stellen, n&auml;mlich ist eine Vorratsdatenspeicherung &uuml;berhaupt &bdquo;notwendig&ldquo;.<\/p><p>Bisher jedenfalls sind die Bef&uuml;rworter der Vorratsdatenspeicherung (auch dort wo es diese schon gibt) jeden konkreten Beweis schuldig geblieben, ob diese zur Abwehr schwerer Straftaten oder des Terrorismus notwendig und wirksam ist. Stehen die deutschen Strafverfolgungsbeh&ouml;rden, seitdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2010 f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt hat, schlechter da als die Staaten wo gespeichert wird? Wo wurde jemals ein schl&uuml;ssiger Nachweis gef&uuml;hrt, dass die Vorratsdatenspeicherung f&uuml;r die angegeben Ziele notwendig ist?<\/p><p>Der fr&uuml;here Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schreibt: &bdquo;Inzwischen ist sogar amtlich belegt, dass das unter US-Pr&auml;sident George W. Bush nach 2001 eingef&uuml;hrte exzessive Programm zur Speicherung s&auml;mtlicher Metadaten amerikanischer Telefonkunden keine Terroranschl&auml;ge verhindert hat. Mehr noch: Diese Super-Vorratsdatenspeicherung hat nicht einmal substanzielle Beweise f&uuml;r Ermittlungen gegen Terrorverd&auml;chtige geliefert. Das kann man in dem im Januar vorgelegten Bericht des unabh&auml;ngigen Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) nachlesen, der auch die geheimen Akten der US-Sicherheitsbeh&ouml;rden ber&uuml;cksichtigt (<a href=\"http:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=333\">Report on the Telephone Records Program conducted under Section 215 of the USA PATRIOT Act and on the Operations of the Foreign Intelligence Surveillance Court, S. 11<\/a>).<\/p><p>Eine konkrete Beweisf&uuml;hrung, ob eine Vorratsdatenspeicherung zu mehr &ouml;ffentlicher Sicherheit f&uuml;hrt, ist bisher mit Verweis auf Geheimhaltungsgr&uuml;nde verweigert worden. K&ouml;nnen geheim gehaltene Gr&uuml;nde aber Eingriffe in die Grundrechte der Achtung des Privatlebens sowie des Schutzes personenbezogener Daten legitimieren? <\/p><p><strong>Hinweis auf einige interessante Artikel: <\/strong><\/p><ul>\n<li><strong>Heribert Prantl: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung &ndash; Ende der Ma&szlig;losigkeit<\/strong><br>\nEs ist eine Zeitenwende im europ&auml;ischen Grundrechtsschutz. Der Europ&auml;ische Gerichtshof zerrei&szlig;t die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zu Recht: Europa braucht ganz andere Dinge als Datenvorratslager&hellip;<br>\nDie alte, nun f&uuml;r ung&uuml;ltig erkl&auml;rte Richtlinie beinhaltet nach dem Spruch der Richter einen Eingriff von &ldquo;gro&szlig;em Ausma&szlig; und von besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte&rdquo;, ohne dass irgendwelche Bestimmungen da gewesen w&auml;ren, die den Eingriff &ldquo;tats&auml;chlich auf das absolut Notwendige beschr&auml;nkt h&auml;tten&rdquo;.<br>\nWas ist das absolut Notwendige? Dar&uuml;ber kann man nun diskutieren. Die beste Vorratsdatenspeicherung ist gar keine Vorratsdatenspeicherung &ndash; weil die Vorratsdatenspeicherung ein &ldquo;schwerer Eingriff&rdquo; in die B&uuml;rgerrechte ist, mit einer &ldquo;Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt&rdquo;. Die Speicherung erm&ouml;glicht &ldquo;die Erstellung aussagekr&auml;ftiger Pers&ouml;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&uuml;rgers&rdquo;. Diese Zitate stammen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt hat&hellip;<br>\nEs w&auml;re nun grob europafeindlich, wenn die CDU\/CSU ein nationales Vorratsdatenspeicherungsgesetz betreiben w&uuml;rde, ohne eine neue EU-Richtlinie abzuwarten &ndash; ohne abzuwarten, ob es &uuml;berhaupt eine solche geben wird. Europa braucht ganz andere Dinge als Datenvorratslager&hellip;<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ende-der-masslosigkeit-1.1932057\">SZ<\/a><\/li>\n<li><strong>Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europ&auml;ischen Union<\/strong><br>\nDer Gerichtshof erkl&auml;rt die Richtlinie &uuml;ber die Vorratsspeicherung von Daten f&uuml;r<br>\nUng&uuml;ltig. Sie beinhaltet einen Eingriff von gro&szlig;em Ausma&szlig; und besonderer Schwere in die Grundrechte auf  Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschr&auml;nkt.<br>\nQuelle 1: <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2014-04\/cp140054de.pdf\">Gerichtshof der Europ&auml;ischen Union [PDF &ndash; 167 KB]<\/a><br>\nQuelle 2: <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=150642&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=325336\">Die Langfassung des Urteils<\/a><\/li>\n<li><strong>Maas sieht keinen Grund zur Eile<\/strong><br>\nBundesjustizminister Heiko Maas hat das Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorrratsdatenspeicherung begr&uuml;&szlig;t. Er sieht nun aber keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. &ldquo;Damit ist eine neue Situation eingetreten&rdquo;, sagte Maas in Berlin. &ldquo;Die Grundlage f&uuml;r die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet.&rdquo; Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr. Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist damit aber noch nicht vom Tisch. Die SPD werde nun mit der Union neu dar&uuml;ber reden und das &ldquo;weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen&rdquo;, so Maas.<br>\nDe Maizi&eacute;re dringt auf rasche Neuregelung<br>\nBundesinnenminister Thomas de Maizi&egrave;re machte hingegen klar, dass er weiterhin Handlungsbedarf sehe. &ldquo;Ich dr&auml;nge auf eine rasche, kluge, verfassungsm&auml;&szlig;ige und mehrheitsf&auml;hige Neuregelung&rdquo;, sagte er.<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/vorratsdaten-inland100.html\">Tagesschau<\/a><\/li>\n<li><strong>Weil es im Koalitionsvertrag steht<\/strong><br>\nWie war das Geschrei gro&szlig;, als im Januar der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ank&uuml;ndigte, die Richtlinie vorerst nicht umsetzen zu wollen, bis das Verfahren vor dem EuGH beendet worden ist. Besonders die CSU &auml;u&szlig;erte Kritik. Deren Innenpolitiker Hans-Peter Uhl bestand auf der Einhaltung des Koalitionsvertrages. Schlie&szlig;lich st&uuml;nde in dem Papier nichts von einem EuGH Urteil, das erst abgewartet werden m&uuml;sse.<br>\nDie Wahrung von Grundrechten ist aus seiner Sicht offenbar nicht so wichtig wie die Wahrung eines Koalitionsvertrages. Das ma&szlig;gebende Gremium ist folglich auch nicht das Verfassungsgericht, sondern der Koalitionsausschuss&hellip;<br>\nDas Prinzip der Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH auch nicht g&auml;nzlich verworfen, wie es hei&szlig;t. An diesen Strohhalm werden sich daher die Hardliner klammern und all ihre Energie darauf verschwenden, ein noch nutzloseres Werkzeug als bisher angedacht zu schaffen, nur um nicht als Verlierer dastehen zu m&uuml;ssen.<br>\nWarum? Weil es so im Koalitionsvertrag steht. Und der ist nicht daf&uuml;r da, die Rechte der B&uuml;rger zu sch&uuml;tzen, sondern die Interessen der profilneurotischen Parteien.<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/tautenhahn.blog.de\/2014\/04\/08\/koalitionsvertrag-steht-18188173\/\">Das Blog von Andr&eacute; Tautenhahn<\/a><\/li>\n<li><strong>&bdquo;Das Urteil ist eine Z&auml;sur&ldquo;<\/strong><br>\nLars Klingbeil geht nach dem Urteil des EuGH davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht z&uuml;gig kommen wird. Er fordert eine neue Debatte.<br>\nHerr Klingbeil, der Europ&auml;ische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Wie bewerten Sie das Urteil?<br>\nLars Klingbeil: Es ist ein guter Tag f&uuml;r die Grund- und B&uuml;rgerrechte in der EU. Ich freue mich f&uuml;r die B&uuml;rger.<br>\nAber die praktische Relevanz f&uuml;r Deutschland k&ouml;nnte gering sein. Union und Teile der SPD wollen wohl trotz des Urteils einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.<br>\nDas wird man jetzt parteiintern diskutieren m&uuml;ssen. Aber alle m&uuml;ssen zur Kenntnis nehmen, dass das EuGH deutlicher entschieden hat, als gedacht. Viele h&auml;tten es wohl anders erwartet.<br>\nKommt die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in absehbarer Zeit?<br>\nIch warne vor Schnellsch&uuml;ssen. Denn im Koalitionsvertrag haben wir mit der Union vereinbart, dass wir die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen werden, auch um Strafzahlungen zu verhindern. Der EuGH hat diese Richtlinie jetzt gekippt. Damit ist die Gesch&auml;ftsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht mehr vorhanden. (&hellip;)<br>\nAber w&auml;ren nicht manche Parteikollegen froh, wenn das leidige Thema Vorratsdatenspeicherung endlich vom Tisch w&auml;re?<br>\nDas ist Spekulation. Die Frage h&auml;tte sich gestellt, wenn der EuGH die Richtlinie nicht gekippt h&auml;tte. Aber dieses Urteil ist eine Z&auml;sur. Deshalb wird es keine schnell Umsetzung in Deutschland geben, sondern eine gr&uuml;ndliche Diskussion. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung wurden heute in vollem Umfang best&auml;tigt.<br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/SPD-Politiker-ueber-Vorratsdatenspeicherung\/!136377\/\">taz.de<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an f&uuml;r ung&uuml;ltig erkl&auml;ren w&uuml;rde und damit au&szlig;er Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. Die Richter sehen durch die Richtlinie &uuml;ber die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aus dem Jahre 2006 die &bdquo;Charta der Grundrechte der Europ&auml;ischen Union&ldquo;, speziell die Rechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21339\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[184,124,22],"tags":[850,711,630,901,1554,658],"class_list":["post-21339","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-ueberwachung","category-demokratie","category-europaische-union","tag-datenschutz","tag-eu-richtlinie","tag-eugh","tag-geheimdienste","tag-orwell-2-0","tag-vorratsdatenspeicherung"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21339","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21339"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21339\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21411,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21339\/revisions\/21411"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21339"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21339"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21339"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}