{"id":21392,"date":"2014-04-14T10:10:52","date_gmt":"2014-04-14T08:10:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21392"},"modified":"2015-10-21T10:37:03","modified_gmt":"2015-10-21T08:37:03","slug":"5-thesen-zum-streit-um-das-hochschulzukunftsgesetz-in-nrw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21392","title":{"rendered":"5 Thesen zum Streit um das \u201eHochschulzukunftsgesetz\u201c in NRW"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>Ein Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Novelle zeigt: Beim Widerstand von Rektorinnen und Rektoren geht es vor allem um die Verteidigung deren Macht und deren Privilegien.<\/li>\n<li>Der hochschulpolitische Streit geht um die Verteidigung des Paradigmas der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; bzw. der &bdquo;entfesselten&ldquo; Hochschule gegen das Leitbild einer demokratischen und sozialen Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung.<\/li>\n<li>Der &Ouml;ffentlichkeit und sogar auch der Politik wird ein falsches Bild &uuml;ber die Stimmungslage an den Hochschulen vermittelt.<\/li>\n<li>Die behaupteten Erfolge der &bdquo;unternehmerischen&ldquo;, wettbewerbsgesteuerten Hochschulen sind sehr zweifelhaft.<\/li>\n<li>Der derzeit vorliegende Entwurf eines &bdquo;Hochschulzukunftsgesetzes&ldquo; verbaut eher die Zukunft f&uuml;r eine wirkliche und notwendige Reform der Hochschulen. [<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21392#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>]<\/li>\n<\/ul><p>Von <strong>Wolfgang Lieb<\/strong><br>\n<!--more--><br>\n<strong>1. These: Ein Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Novelle zeigt: Beim Widerstand von Rektorinnen und Rektoren geht es um die Verteidigung deren Macht und deren Privilegien<\/strong><\/p><p>Bei dem heftigen Widerstand der Hochschulleitungen, der Vorsitzenden der Hochschulr&auml;te und den Vertretern der Wirtschaft gegen eine Novellierung des  sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetzes geht es nicht (mehr) um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern um die Verteidigung von Machtpositionen und von Privilegien der Leitungsgremien der Hochschulen. <\/p><p>&bdquo;Seit 2006 sind Rektoren, Kanzler und Hochschulratsmitglieder in NRW so selbstbestimmt und privilegiert wie in keinem anderen Bundesland. Nirgendwo sonst k&ouml;nnen sie freier &uuml;ber Ausrichtung, Personal, Geldanlagen oder ihr Gehalt entscheiden. Wer sie aus diesem Arkadien vertreiben wollte, provozierte maximalen Widerstand der 37 zu allem entschlossenen Hochschulleiter.&ldquo;<\/p><p>Das schreibt kein radikaler Studentenverband, sondern die konservative <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/print\/wams\/nrw\/article126086975\/Zugrunde-geplaudert.html\">&bdquo;Welt am Sonntag&ldquo;<\/a> vom  23. M&auml;rz dieses Jahres.  <\/p><p>Der Machtkampf von Seiten der Hochschulleitungen wird unter der Fahne der Autonomie gef&uuml;hrt und als Freiheitskampf gegen Detailsteuerung durch die Ministerialb&uuml;rokratie oder gar gegen &bdquo;Planwirtschaft&ldquo; stilisiert. Siehe z.B. die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK) Ursula Gather: <em>&bdquo;Im Entwurf ist angelegt, dass das Ministerium bis ins kleinste Detail Vorschriften erlassen kann&ldquo;<\/em>.<\/p><p>Ich halte das f&uuml;r eine <strong>Phantomdiskussion<\/strong> und will das an wenigen Beispielen schwarz auf wei&szlig; belegen:<\/p><p><strong>Ablehnung von &bdquo;Rahmenvorgaben&ldquo;:<\/strong><\/p><p><em>&bdquo;Wir lehnen das Instrument der Rahmenvorgabe weiterhin ab, da durch sie eine unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Ausweitung der Befugnisse der Ministerialb&uuml;rokratie erfolgt und faktisch die Fachaufsicht durch das Ministerium wieder eingef&uuml;hrt wird.&ldquo;<\/em> Das sagt die Vorsitzende der LRK  Ursula Gather in der schon zitierten WamS vom 23.03.14.<\/p><p>Das ist schon deshalb unglaubw&uuml;rdig, weil weder Frau Gather noch die LRK nichts gegen eine Fachaufsicht durch ihre freischwebenden, niemand legitimationspflichtigen Hochschulr&auml;te haben, denen das geltende Gesetz Entscheidungskompetenzen und eine Aufsicht &uuml;ber die Hochschulen einr&auml;umt, wie sie Staat und Parlamente gegen&uuml;ber Hochschulen seit den Humboldtschen Universit&auml;tsreformen nicht mehr hatten.<\/p><p>Ein Blick ins geltende <a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_bes_text?anw_nr=2&amp;gld_nr=2&amp;ugl_nr=221&amp;bes_id=9796&amp;aufgehoben=N&amp;menu=1&amp;sg=\">Gesetz<\/a> und ein Vergleich mit der Novelle (<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/140408_Gesetzentwurf_%20Hochschulzukunftsgesetz.pdf\">Fassung vom 23.03.2014 [PDF &ndash; 2.3 MB]<\/a>), zeigen, dass der <strong>neue Gesetzentwurf f&uuml;r die Hochschulen freiheitsverb&uuml;rgender und rechtssicherer<\/strong> ist. <\/p><p>Dabei geht es bei den Rahmenvorgaben &ndash; nebenbei bemerkt &ndash; keineswegs um inhaltliche Frage von Forschung und Lehre, sondern um ganz klassische Verwaltungsaufgaben.<\/p><p>Zu den von der LRK abgelehnten &bdquo;Rahmenvorgaben&ldquo; hei&szlig;t es de lege ferenda in &sect; 6 Abs. 5:<\/p><blockquote><p>Das Ministerium <strong>kann<\/strong> im Bereich der Personalverwaltung, der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, des Geb&uuml;hren-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Aufgaben der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (Bereich zugewiesener Aufgaben nach &sect; 76a Absatz 1) nach Anh&ouml;rung Regelungen treffen, die <strong>allgemein<\/strong> f&uuml;r Hochschulen in der Tr&auml;gerschaft des Landes und <strong>nicht nur f&uuml;r den Einzelfall<\/strong> gelten (Rahmenvorgaben); Rahmenvorgaben sind f&uuml;r diese Hochschulen verbindlich. Der Erlass von Rahmenvorgaben steht ausschlie&szlig;lich im &ouml;ffentlichen Interesse.<\/p><\/blockquote><p>Im geltenden Gesetz hei&szlig;t es in &sect; 5 Abs. 9 HG : <\/p><blockquote><p>&bdquo;Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium <strong>erl&auml;sst das Ministerium Verwaltungsvorschriften<\/strong> zur Wirtschaftsf&uuml;hrung und zum Rechnungswesen, zum Nachweis der sachgerechten Verwendung der Mittel sowie zum Jahresabschluss.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die Rektoren m&uuml;ssten doch eigentlich wissen, dass unter einer &bdquo;Verwaltungsvorschrift&ldquo; &ndash;  wie im geltenden Hochschulgesetz &ndash; eine innerbeh&ouml;rdliche Regelung zu verstehen ist, die auf der dienstrechtlichen Gehorsamspflicht einer &bdquo;nachgeordneten Beh&ouml;rde&ldquo; basiert und nur einer eingeschr&auml;nkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.<\/p><p>Der Wechsel von einer &bdquo;Verwaltungsvorschrift&ldquo; in die Begrifflichkeit der &bdquo;Rahmenvorgabe&ldquo; dr&uuml;ckt also, umgekehrt wie die Mathematikerin Ursula Gather meint, gerade die rechtliche Verselbst&auml;ndigung und die gleiche &bdquo;Augenh&ouml;he&ldquo; der Hochschulen gegen&uuml;ber der Landesregierung aus. <\/p><p><strong>Kritik an &bdquo;Landeshochschulentwicklungspl&auml;nen&ldquo;<\/strong><\/p><p>Der Beweis, dass es um vorgeschobene Kampfrhetorik geht, die kaum etwas mit der Sache zu tun hat, l&auml;sst sich auch anhand der Kritik der Hochschulleitungen an einer Landeshochschulentwicklungsplanung f&uuml;hren.<\/p><p>In &sect; 6 Abs. 1 des geltenden Gesetzes hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p><strong>Zur Steuerung des Hochschulwesens entwickelt das Land strategische Ziele<\/strong> und kommt damit seiner Verantwortung f&uuml;r ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen nach. Auf der Grundlage dieser strategischen Ziele werden die hochschul&uuml;bergreifenden Aufgabenverteilungen und Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung abgestimmt.<\/p><\/blockquote><p>&sect; 6 in der Fassung vom  23.03.2014 lautet:<\/p><blockquote><p>(1) <strong>Die Entwicklungsplanung des Hochschulwesens ist eine gemeinsame Aufgabe des Ministeriums und der Hochschulen in der Gesamtverantwortung des Landes.<\/strong> Diese Entwicklungsplanung dient insbesondere der Sicherstellung eines &uuml;berregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und Leistungsangeboten sowie einer ausgewogenen F&auml;chervielfalt und besteht aus dem Landeshochschulentwicklungsplan und den einzelnen Hochschulentwicklungspl&auml;nen. <\/p>\n<p>(2) Zur <strong>Steuerung des Hochschulwesens beschlie&szlig;t das Ministerium auf der Grundlage vom Landtag gebilligter Planungsgrunds&auml;tze den Landeshochschulentwicklungsplan als Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Landtag und kommt damit der Verantwortung des Landes f&uuml;r ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen nach<\/strong>. Gegenstand des Landeshochschulentwicklungsplans k&ouml;nnen insbesondere Planungen betreffend ein &uuml;berregional abgestimmtes und regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine ausgewogene F&auml;chervielfalt, die Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazit&auml;ten sowie Fragen der Forschung sein. F&uuml;r die Hochschulentwicklungsplanung ist der Landeshochschulentwicklungsplan verbindlich. Auf allen Stufen der Entwicklung des Landeshochschulentwicklungsplans werden die Belange der Hochschulen, insbesondere ihre Hochschulentwicklungspl&auml;ne, angemessen ber&uuml;cksichtigt (Gegenstromprinzip). Das Ministerium berichtet dem Landtag &uuml;ber die Ausf&uuml;hrung des Landeshochschulentwicklungsplans in der Mitte seiner Geltungsdauer.<\/p><\/blockquote><p>W&uuml;rde das geltende Gesetz ernst genommen und befolgt, dann w&auml;re dieses f&uuml;r die Steuerung des Hochschulwesens wesentlich freiheitsfeindlicher und erlaubte nicht kontrollierbare staatliche Eingriffe viel eher als die jetzt vorgeschlagenen Regelungen.<\/p><p>Zugegebenerma&szlig;en sind solche &bdquo;strategischen Ziele&ldquo; zur Steuerung des Hochschulwesens seit der Verabschiedung des Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetzes in den zur&uuml;ckliegenden 8 Jahren nie bzw. allenfalls in Ans&auml;tzen entwickelt worden. Aber aus diesem politischen Vers&auml;umnis oder dem fehlendem politischen Willen zur Ausf&uuml;llung des derzeit geltenden Hochschulgesetzes ist doch noch lange kein Anspruch der einzelnen &bdquo;unternehmerischen Hochschulen&ldquo; &ndash; quasi als Gewohnheitsrecht &ndash; erwachsen, sich einer Steuerung, ausgerichtet an strategischen Zielen einer Landeshochschulgesamtplanung, entziehen zu k&ouml;nnen. Dadurch, dass ein Gesetz bewusst oder fahrl&auml;ssig nicht ausgef&uuml;llt worden ist, wurden doch keine &uuml;bergesetzlichen Rechte auf die Hochschulen &uuml;bertragen. Letztlich war die derzeitige widerspr&uuml;chliche Gesetzeslage doch nur Ausdruck der erheblichen Steuerungsunsicherheit in der zur&uuml;ckliegenden Phase der Hochschulreform.<\/p><p>Die jetzt vorgesehene Regelung im Referentenentwurf ist nicht nur rechtlich bestimmter und damit freiheitsverb&uuml;rgender als die derzeit geltende, sie verschafft endlich auch wieder dem Parlament gegen&uuml;ber der Exekutive ein Mitbestimmungsrecht &uuml;ber &ndash; wohlgemerkt nur &ndash; &bdquo;Planungsgrunds&auml;tze&ldquo; eines Landeshochschulentwicklungsplanes (&sect; 6 Abs. 2 Entwurf in der Fassung vom 23.03.2014).<\/p><p>Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen sind vom Grundsatz her notwendig, z.B. um den Studierenden im Land ein ausgewogenes und leistungsf&auml;higes Angebot an Hochschulen machen zu k&ouml;nnen, wozu der Staat u.a. schon aus Gr&uuml;nden der Freiheit der Berufswahl verpflichtet ist.<\/p><p><strong>Zielvereinbarung vs. Hochschulvertr&auml;ge<\/strong><\/p><p>Ein weiteres Schreckbild f&uuml;r die Hochschulrektoren scheint der Begriffswechsel von den bisher sog. &bdquo;Zielvereinbarungen&ldquo; zu &bdquo;Hochschulvertr&auml;gen&ldquo; zu sein.<\/p><p>Um den Unterschied wenigstens grob zu skizzieren, ist es sinnvoll, noch einmal zu rekapitulieren, was &bdquo;Zielvereinbarungen&ldquo; eigentlich von ihrer Rechtsnatur her sind:<\/p><p>Solche &bdquo;Vereinbarungen&ldquo; sind im Zusammenhang mit der Modeerscheinung des sog. &bdquo;New Public Managements&ldquo; in die &ouml;ffentliche Verwaltung eingef&uuml;hrt worden. Zielvereinbarungen sollen einerseits ein prinzipiell gleichberechtigtes, jedoch mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen ausgestattetes Verh&auml;ltnis zwischen Staat und Hochschulen ausdr&uuml;cken. In der Sache sollten solche &bdquo;Vereinbarungen&ldquo; eine Abkehr von der staatlichen Verfahrenssteuerung zur Erreichung bestimmter Ziele hin zu einem &bdquo;management by objectives&ldquo;, also allein auf Leistungsziele bezogene Absprachen zwischen einzelnen Hochschulen und dem Ministerium sein. Die Zielerf&uuml;llung soll und kann erst zu einem festgelegten sp&auml;teren Zeitpunkt &uuml;berpr&uuml;ft werde. Wie die &bdquo;strategischen Entwicklungsziele sowie konkrete Leistungsziele&ldquo; erreicht werden, sollte dem in seinen Durchgriffsrechten wesentlich gest&auml;rkten &bdquo;Hochschulmanagement&ldquo; &uuml;berlassen bleiben.<\/p><p>Lassen wir einmal beiseite, dass manche Zielvereinbarung geschlossen wurde, die weit &uuml;ber den Detailierungsgrad fr&uuml;herer staatlicher (Verfahrens-)Steuerungsinstrumente hinausging. Und lassen wir dar&uuml;ber hinaus einmal au&szlig;en vor, dass damit keineswegs die Selbstverwaltungsrechte der Hochschule insgesamt gest&auml;rkt wurden, sondern vor allem die Entscheidungskompetenzen der Hochschulleitungen. Tats&auml;chlich setzte man n&auml;mlich per Gesetz auf eine massive strukturelle St&auml;rkung der Pr&auml;sidien. Und deren Macht wurde noch zus&auml;tzlich durch einen freischwebenden Hochschulrat gest&uuml;tzt.<\/p><p>Unbestreitbare Tatsache ist jedenfalls, dass &ndash; wie schon der Name sagt &ndash; anzustrebende &bdquo;Ziele&ldquo; f&uuml;r die Zukunft zwischen der einzelnen Hochschule und dem Ministerium abgesprochen wurden. Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Zielvereinbarungen haben keine unmittelbar verbindliche rechtliche Qualit&auml;t, sie sind weder einklagbar, noch gibt es klare Sanktionsregelungen, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht worden sind. Man nimmt sich also bestenfalls gemeinsam etwas vor. <\/p><p>So wortreich die wunderbaren Ziele in dem g&auml;ngigen betriebswirtschaftlichen Vokabular (Wettbewerb, Effizienz, Flexibilisierung, Modularisierung, Profilbildung, &bdquo;Studienportfolio&ldquo;, Internationalisierung, E-Learning) auch beschrieben wurden, die &bdquo;objectives&ldquo; blieben meistens ziemlich diffus. Dementsprechend vage blieben in der Regel auch die Berichte der Hochschulen &uuml;ber die jeweilige Zielerreichung. <\/p><p>Bis heute ist bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen das Problem der Konsequenzen bei einer Nicht-Erf&uuml;llung von solchen Kontraktzusagen grunds&auml;tzlich nicht gel&ouml;st. Die Hochschulen haben es stets verstanden, die angeblich erreichten Ziele besch&ouml;nigend zu beschreiben oder aber gute Gr&uuml;nde anzuf&uuml;hren, warum die Ziele nicht erreicht werden konnten. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass h&ouml;chst selten alle f&uuml;r die Zukunft verabredeten und erhofften Ziele (jedenfalls in G&auml;nze) erreicht werden k&ouml;nnen, es h&auml;tte also zumindest eine beachtliche Zahl an F&auml;llen geben m&uuml;ssen, wo das Verfehlen der vereinbarten Ziele zu irgendwelchen Konsequenzen h&auml;tte f&uuml;hren m&uuml;ssen. Davon ist nichts oder nur wenig bekannt.<\/p><p>Der Begriff &bdquo;Vertrag&ldquo; dr&uuml;ckt die Gleichberechtigung der &bdquo;Vertragspartner&ldquo; (gleiche Augenh&ouml;he) viel deutlicher aus als der fr&uuml;here  Begriff &bdquo;Vereinbarung&ldquo;.<br>\nEin Fortschritt ist allerdings, dass die Vertragsgegenst&auml;nde durch das geplante Gesetz k&uuml;nftig konkreter ausgestaltet werden sollen.<\/p><p>&sect; 6 Abs. 3 (Gesetzentwurf vom 23.03.2014)<\/p><blockquote><p>(3) Das Ministerium schlie&szlig;t mit jeder Hochschule nach Ma&szlig;gabe des Haushalts f&uuml;r mehrere Jahre geltende Hochschulvertr&auml;ge. In den Hochschulvertr&auml;gen werden insbesondere vereinbart:<br>\n<strong>1. strategische Entwicklungsziele,<br>\n2. konkrete Leistungsziele oder konkrete finanziell dotierte Leistungen und<br>\n3. das Verfahren zur Feststellung des Standes der Umsetzung des Hochschulvertrages;<\/strong><br>\ngeregelt werden k&ouml;nnen auch die Folgen bei Nichterreichen hochschulvertraglicher Vereinbarungen.<\/p><\/blockquote><p><strong>Ablehnung von Sanktionen:<\/strong><\/p><p>Die Vorsitzende  der Landesrektorenkonferenz erregt sich in dem schon genannten Interview mit der WamS vor allem dar&uuml;ber, dass zuk&uuml;nftig das Ministerium &bdquo;Teile der Haushaltsmittel der (!) Universit&auml;ten als Sanktion einbehalten&ldquo; k&ouml;nnen soll.<\/p><p>De lege lata &sect; 6 Abs. 2 HG hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen beinhalten auch Festlegungen &uuml;ber die Finanzierung der Hochschulen nach Ma&szlig;gabe des Haushalts; <strong>insbesondere kann ein Teil des Landeszuschusses an die Hochschulen nach Ma&szlig;gabe der Zielerreichung zur Verf&uuml;gung gestellt werden<\/strong>.<\/p><\/blockquote><p>De lege ferenda hei&szlig;t es in &sect; 6 Abs. 3 des neuen Gesetzentwurfs (vom 23.03.2014):<\/p><blockquote><p>Nach Ma&szlig;gabe des Haushalts beinhalten die Hochschulvertr&auml;ge auch Festlegungen &uuml;ber die Finanzierung der Hochschulen, insbesondere hinsichtlich des ihnen f&uuml;r die Erf&uuml;llung konkreter Leistungen gew&auml;hrten Teils des Landeszuschusses; <strong>insbesondere kann geregelt werden, dass ein Teil des Landeszuschusses an die Hochschulen nach Ma&szlig;gabe des Erreichens der hochschulvertraglichen Vereinbarungen zur Verf&uuml;gung gestellt wird<\/strong>.<\/p><\/blockquote><p>In der derzeit geltenden Gesetzesfassung kann also (einseitig durch das Ministerium) ein Teil des Zuschusses einbehalten werden; in der neuen Entwurfsfassung muss das vertraglich (also beidseitig) geregelt werden. Dass die Neuregelung hochschulfreundlicher ist als die derzeit geltende, m&uuml;sste jeder erkennen, der nur einen vergleichenden Blick auf die Formulierungen geworfen hat.<\/p><p>Die Vorsitzende der LRK meint allerdings trotzig:<br>\n&bdquo;Diese Mittel bekommen die Universit&auml;ten zur Erf&uuml;llung ihrer Aufgaben. Diese kann man ihnen nicht einfach wieder entziehen&ldquo;.<\/p><p>Offenbar geht die Rektorin davon aus, dass die Hochschulen einen festen Anspruch auf die insgesamt 6 Milliarden Steuergelder haben, egal ob diese Landeseinrichtungen ihre vereinbarten Ziele erreichen oder nicht. So stellt man sich auf Seiten der Rektoren offenbar &bdquo;Eigenverantwortung&ldquo; vor: man kassiert das Geld vom Staat ohne Rechenschaft &uuml;ber die eigenen Leistungen ablegen zu m&uuml;ssen und ohne Verantwortung daf&uuml;r tragen zu m&uuml;ssen, wenn man die versprochenen Leistungen nicht erbringt. <\/p><p>Vulg&auml;r ausgedr&uuml;ckt: &bdquo;Steuerzahler, schieb uns das Geld r&uuml;ber, ansonsten kannst Du uns mal.&ldquo; Dass der Steuerzahler einmal antworten k&ouml;nnte: &bdquo;Ihr Hochschulen k&ouml;nnt uns auch mal&ldquo;, kommt den abgehobenen Repr&auml;sentanten der Hochschulen offenbar gar nicht mehr in den Sinn. <\/p><p><strong>2. These: Der hochschulpolitische Streit geht um die Verteidigung des Leitbildes der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; bzw. der &bdquo;entfesselten&ldquo; Hochschule<\/strong><\/p><p>Diese These l&auml;sst sich am Kampf gegen die Transparenzregel f&uuml;r die Drittmittelforschung ganz gut belegen.<\/p><p>Da wurde geradezu ein Aufstand angezettelt, gegen eine Transparenzregelung, die zur&uuml;ckhaltender kaum sein kann: Das Pr&auml;sidium soll &bdquo;in geeigneter Weise&ldquo; die &Ouml;ffentlichkeit insbesondere &uuml;ber Themen, den Umfang der Mittel Dritter sowie &uuml;ber die Drittmittelgeber informieren (so hie&szlig; es noch in &sect; 71 a des ersten Referentenentwurf).<\/p><p>In einem <a href=\"http:\/\/www.unibielefeld.de\/Universitaet\/Ueberblick\/Organisation\/Hochschulrat\/dokumente\/brief_der_hochschulratsvorsitzenden.pdf\">Offenen Brief [PDF]<\/a> an die Landesregierung sahen Vorsitzende der Hochschulr&auml;te die Wettbewerbsf&auml;higkeit der nordrhein&#8208;westf&auml;lischen Hochschulen und damit ihr nationales und internationales Ansehen und dazu gleich auch noch den Wirtschaftsstandort NRW gef&auml;hrdet. <\/p><p>Den unterzeichnenden Hochschulratsvorsitzenden geht es also erkennbar nicht so sehr um die Wahrung einer freien Wissenschaft an den Hochschulen, ihnen geht es vielmehr &ndash; wie sie w&ouml;rtlich schreiben &ndash; um den &bdquo;Schulterschluss der Hochschulen mit Industrie und Wirtschaft&ldquo;.<\/p><p>Insbesondere der Chef eines gro&szlig;en Automobilzulieferers und gleichzeitig Hochschulratsvorsitzender der Universit&auml;t Siegen, Arndt G. Kirchhoff,  aber auch die Wirtschaftslobby in Form der Industrie- und Handelskammern sowie der Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Landesvereinigung Unternehmer NRW, Luitwin Mallmann, <a href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/politik\/wirtschaft-droht-mit-rueckzug-aus-unis-aid-1.3933075\">drohten<\/a> mit dem Abzug und der Abwanderung von Forschungsmitteln der Wirtschaft von NRW-Hochschulen. <\/p><p>Wettbewerbsf&auml;higkeit und Standortkonkurrenz, das sind die beiden ideologisch aufgeladenen Kampfbegriffe, die auch zum Leitbild f&uuml;r die &bdquo;unternehmerische&ldquo; oder &bdquo;entfesselte&ldquo; (Detlef M&uuml;ller-B&ouml;ling vom bertelsmannschen Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE)) Hochschule geworden sind. Deren Forschung und Entwicklung soll angesichts r&uuml;ckl&auml;ufiger oder bestenfalls stagnierender  staatlicher Grundmittel mehr und mehr durch den Wettbewerb um die Einwerbung zus&auml;tzlicher Drittmittel gesteuert werden.<br>\nInzwischen machen die Drittmittel &uuml;ber ein Viertel teilweise bis zu 40 Prozent, am Gesamtbudget der Hochschulen  aus. <\/p><p><a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/studium\/hochschule\/2014-02\/Drittmittel-an-Hochschulen\">Ein F&uuml;nftel davon<\/a> stammt aus der gewerblichen Wirtschaft. Und vor allem um diese privaten Mittel geht es beim &ouml;ffentlichen Streit um die Transparenzregel. Denn bei den wettbewerblich vergebenen &ouml;ffentlichen Mitteln &ndash; etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft &ndash;  herrscht ohnehin volle Transparenz. Nein, bei der Geheimnistuerei geht es in erster Linie um Auftragsforschung der gewerblichen Wirtschaft oder vielleicht in seltenen F&auml;llen um Geheimforschung im Auftrag der &ouml;ffentlichen Hand, z.B. des Milit&auml;rs. <\/p><p>Im &Uuml;brigen fragt sich der interessierte Beobachter, warum ein derartiger Aufschrei &uuml;ber eine Transparenzregel erfolgt, die inzwischen eher zu einer Geheimschutzklausel abge&auml;ndert worden ist, wo es doch im geltenden &bdquo;Freiheitsgesetz&ldquo; in &sect; 71 Abs. 2  verbindlich hei&szlig;t: &bdquo;die Forschungsergebnisse (aus der Forschung mit Mitteln Dritter) sind in der Regel in absehbarer Zeit zu ver&ouml;ffentlichen&ldquo;.<br>\nHat man diesen Paragrafen eigentlich inzwischen vergessen oder haben ihn die Hochschulen ohne Beanstandung durch den Gesetzgeber schlicht au&szlig;er Kraft gesetzt?<\/p><p>Offenbar wird &uuml;berhaupt nicht mehr gesehen, dass die Forderung nach <strong>minimaler Detailregelung<\/strong> durch den Staat nur mit <strong>maximaler Transparenz<\/strong> der nach wie vor &uuml;berwiegend staatlich finanzierten &ouml;ffentlichen Einrichtung einhergehen kann. Autonomie und Transparenz sind sozusagen die beiden Seiten einer Medaille. <\/p><p>Gerade in einer Zeit, wo wegen r&uuml;ckl&auml;ufiger staatlicher Grundfinanzierung die Drittmitteleinwerbung mehr und mehr zur Grundbedingung f&uuml;r Forschung &uuml;berhaupt zu werden droht, w&auml;re im Sinne der Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre eine gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz dar&uuml;ber, wieviel f&uuml;r welche Forschungsziele von privaten oder auch staatlichen Auftraggebern bezahlt wird, umso gebotener. Denn f&uuml;r die Entwicklung der Forschung bedeutet dieser Trend der zunehmenden Drittmittelfinanzierung durch Private eine zunehmende Orientierung an der Verwertbarkeit der Forschung und nicht an ihrer Qualit&auml;t und Objektivit&auml;t. Die Geheimhaltung von Forschungsthemen und von Auftraggebern steht im Widerspruch zur Begr&uuml;ndung der grundgesetzlichen Garantie und der staatlichen Gew&auml;hrleistungspflicht f&uuml;r die Wissenschaftsfreiheit. Dass Transparenz der Forschung und die Unabh&auml;ngigkeit von Auftraggebern sozusagen die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Autonomie der Hochschule und f&uuml;r die Freiheitsgarantie f&uuml;r die Wissenschaft darstellen, scheint v&ouml;llig aus dem Blick geraten zu sein.<\/p><p><strong>3. These: Der &Ouml;ffentlichkeit und sogar auch der Politik wird ein falsches Bild &uuml;ber die Stimmungslage an den Hochschulen vermittelt.<\/strong><\/p><p>Man bl&auml;ttere nur einmal die Presseschau des Landtages seit der Vorlage eines Referentenentwurfs eines &bdquo;Hochschulzukunftsgesetzes&ldquo; im November letzten Jahres durch. Keine der Regionalzeitungen hat es sich nehmen lassen, mit einem oder mehreren der in ihrem Verbreitungsgebiet ans&auml;ssigen Rektor oder einer Rektorin zu sprechen, teilweise sogar mehrfach. Der Offene Brief der Hochschulratsvorsitzenden und die Drohungen der Wirtschaft mit einem Abzug von Forschungsmitteln aus NRW-Hochschulen wegen der Einf&uuml;gung eines Transparenzparagrafens beherrschten tagelang die Schlagzeilen. <\/p><p>W&uuml;rden wenigstens die Medien nicht nur mit den Hochschulf&uuml;hrungen reden, sondern einmal in die Hochschulen hineingehen und mit Hochschulangeh&ouml;rigen aller Statusgruppen sprechen, w&uuml;rden sie ein ziemlich anderes Echo &uuml;ber das bestehende Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz und &uuml;ber das jeweilige Hochschulmanagement h&ouml;ren.<\/p><p>Offenbar werden z.B. die Studierenden immer erst geh&ouml;rt, wenn sie auf die Stra&szlig;e gehen und nicht, wenn sie ihre sachlichen Stellungnahmen abgeben (Vgl. <a href=\"http:\/\/www.asta.uni-siegen.de\/2014\/02\/26\/gekuerzte-stellungnahme-des-asta-zum-hzg\/\">hier<\/a> oder etwa <a href=\"http:\/\/gewstudisnrw.blogsport.de\/2014\/03\/24\/positionierung-zum-entwurf-fuer-ein-hochschulzukunftsgesetz\/\">hier<\/a>. Ausf&uuml;hrliche Stellungnahmen etwa des <a href=\"http:\/\/nrw.dgb.de\/presse\/++co++bfe744e6-76b8-11e3-af5e-52540023ef1a\">DGB<\/a> oder von <a href=\"http:\/\/nrw.verdi.de\/presse\/pressemitteilungen\/++co++d8d92de0-7cfb-11e3-890a-52540059119e\">ver.di<\/a> sind bestenfalls eine Kurzmeldung wert. Auch <a href=\"http:\/\/www.gew-nrw.de\/index.php?id=2927\">Erkl&auml;rungen von zahlreichen Professorinnen und Professoren<\/a> oder von <a href=\"http:\/\/www.abs-bund.de\/aktuelles\/ansicht\/offener-brief-zum-hochschulzukunftsgesetz-nrw\/\">zivilgesellschaftlichen und hochschulnahen Organisationen<\/a> werden politisch und medial kaum zur Kenntnis genommen.<\/p><p>Wer in die Hochschulen hineinh&ouml;rt, erf&auml;hrt viel Unmut &uuml;ber die bestehenden Zust&auml;nde. Dar&uuml;ber berichten die Rektoren nat&uuml;rlich in aller Regel nicht, richtet sich diese Kritik auch gegen sie selbst. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass diese Kritik von unten auch im Landtag nicht ankommt.<\/p><p>Der Hochschullehrerbund NRW hat vor einiger Zeit eine Umfrage unter Fachhochschulprofessor\/innen gemacht: <\/p><blockquote><p>Mit Einf&uuml;hrung des Hochschulfreiheitsgesetzes in NRW wurde f&uuml;r knapp drei Viertel der Befragten die Selbstverwaltung der Hochschule durch den akademischen Senat entwertet.<br>\nAls Ursache wird von den meisten die Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse auf die Leitungsorgane (69 %) gesehen. Das mit gro&szlig;en politischen Visionen eingef&uuml;hrte Gesetz hinterl&auml;sst bereits nach einigen Jahren erhebliche Kollateralsch&auml;den. So beklagen in der <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/140128_hochschulfreiheit%20und_w_besoldung.pdf\">Umfrage [PDF]<\/a> rund 40 % der Befragten, ihr Engagement in der Hochschule sei dadurch gebremst worden und 43 % der Professorinnen und Professoren f&uuml;hlen sich sogar in ihrer wissenschaftlichen Freiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG beeintr&auml;chtigt.<\/p><\/blockquote><p>&Uuml;ber solche eher be&auml;ngstigende Stimmungslagen erf&auml;hrt man aus den Medien ziemlich wenig.<\/p><p><strong>4. These: Die behaupteten Erfolge sind zweifelhaft<\/strong><\/p><p>Die Vertreter der &bdquo;unternehmerischen&ldquo;, wettbewerbsgesteuerten Hochschule werden nicht m&uuml;de ihre Erfolge zu bejubeln. <\/p><p>Ja, zugegebenerma&szlig;en haben die Hochschulen den Ansturm von Studienanf&auml;nger aufgrund der Abschaffung der Wehrpflicht und der doppelten Abiturientenjahrg&auml;nge einigerma&szlig;en konfliktfrei  bew&auml;ltigt. Das gilt aber nicht nur f&uuml;r die NRW-Hochschulen, deren &bdquo;Entfesselung&ldquo; vom Staat am weitesten vorangetrieben wurde. Am Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz kann diese Leistung also nicht gelegen haben. <\/p><p>Dass knapp die H&auml;lfte aller Studieng&auml;nge in Deutschland mit einer Zulassungsbeschr&auml;nkung (numerus clausus) belegt ist und dass in NRW (mit 47%) sogar &uuml;berdurchschnittlich viele  F&auml;cher zulassungsbeschr&auml;nkt sind, dar&uuml;ber wird nat&uuml;rlich nicht so gerne gesprochen. <\/p><p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/140414_NC-Quoten-nach-Faechergruppen.gif\" alt=\"NC-Quoten nach F&auml;chergruppen\" title=\"NC-Quoten nach F&auml;chergruppen\"><br>\nQuelle: <a href=\"http:\/\/www.che.de\/downloads\/CHE_AP_178_Numerus_Clausus_Check_2013_14.pdf\">che.de [PDF]<\/a><\/p><p>Doch dieser &bdquo;&auml;u&szlig;ere&ldquo; Numerus Clausus ist nur die eine Seite der Klagemauer: selbst wenn Studierende diese Mauer &uuml;berwunden haben, wartet auf sie &ndash; gerade in einem Fach mit dem niedrigsten NC &ndash; bei den Ingenieurwissenschaften der &bdquo;innere&ldquo; NC. 46 Prozent der Studierenden an den Universit&auml;ten in den Ingenieurwissenschaften brechen ihr Studium ab.<br>\nWahrlich keine Erfolgsbilanz!<\/p><p>Ein Versagen auf ganzer Linie ist das <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/pdf\/090722_hochschulzulassung_zbs2_2009_lieb.pdf\">Chaos [PDF]<\/a> bei der Verteilung der knappen Studienpl&auml;tze. Bis auf Medizin und einige wenige andere F&auml;cher erfolgt die Hochschulzulassung dezentral durch die einzelnen Hochschulen. Seit Jahren haben sich Bund, L&auml;nder  und die Hochschulen nicht auf ein Portal verst&auml;ndigen k&ouml;nnen, auf dem sich Studienberechtigte zentral und online f&uuml;r den Studiengang ihrer Wahl bewerben k&ouml;nnen. Das f&uuml;hrt zu hunderttausenden Mehrfachbewerbungen und einem <a href=\"http:\/\/www.studis-online.de\/Studieren\/art-1342-dosv2012.php\">Einschreibewirrwarr<\/a>, wodurch Studienpl&auml;tze blockiert werden. Tausende der ohnehin knappen Studienpl&auml;tze blieben unbesetzt. (Im Wintersemester 2011\/12 waren es nach <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/studium\/hochschule\/2011-06\/studienplaetze-zulassungschaos\">Angaben der KMK<\/a> 13.300 Bachelor- und 6.000 Master-Studienpl&auml;tze.) Ein trauriges Beispiel daf&uuml;r, dass, wenn jede Hochschule f&uuml;r sich plant, nicht das beste Ergebnis herauskommt.  <\/p><p>Auch in der Forschung werden von Rektoren und Hochschulratsvorsitzenden Erfolge der NRW-Hochschulen einfach so in den Raum gestellt, ohne dass man einen begr&uuml;ndeten Nachweis f&uuml;r notwendig h&auml;lt.<\/p><p>Weder das F&ouml;rder-Ranking der DFG, also der Vergleich der Bewilligungsvolumen f&uuml;r die Forschung an den NRW-Hochschulen (Vgl. z.B. Tabelle 3-1 des F&ouml;rder-Rankings 2009 der <a href=\"http:\/\/www.dfg.de\/download\/pdf\/dfg_im_profil\/evaluation_statistik\/ranking\/ranking_2009\/gesamtbericht.pdf\">Deutschen Forschungsgemeinschaft [PDF]<\/a>), noch die Exzellenzinitiative k&ouml;nnen als eindeutiger Beleg f&uuml;r die Behauptung einer generellen Verbesserung der Wettbewerbsf&auml;higkeit der NRW-Hochschulen dienen. <\/p><p>Die Ergebnisse der Exzellenzinitiative, bei der die RWTH Aachen ihren Exzellenzstatus behaupten konnte und die Universit&auml;t K&ouml;ln hinzugekommen ist und wonach drei Exzellenzcluster in NRW mehr eingeworben wurden, sind zwar erfreulich, sie best&auml;tigten allerdings nur den allgemeinen Trend zur &bdquo;Elitef&ouml;rderung&ldquo;. Dadurch wurden die bestehenden Unterschiede zwischen den Universit&auml;ten entscheidend versch&auml;rft und eine &bdquo;symbolische Hierarchisierung&ldquo; der Hochschullandschaft vorangetrieben. (Siehe dazu <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=16967\">Michael Hartmann, Die Exzellenzinitiative und die Hierarchisierung des deutschen Hochschulsystems<\/a>)<\/p><p>Entgegen der allgemeinen Darstellung, wonach es nur &bdquo;Gewinner&ldquo; gebe, gibt es un&uuml;bersehbar auch klare Verlierer, bei einer gleichzeitigen Konzentration der Forschungsmittelvergabe auf einige wenige sog. &bdquo;f&uuml;hrende&ldquo; Hochschulen. (Allein von 2009 auf 2010 konnten die Drittmitteleinnahmen der RWTH noch einmal um 13,6 Prozent auf nun 258 Mio. Euro gesteigert werden.)<\/p><p>Wenn der Trend mit &bdquo;symbolischen Gewinnern&ldquo; und einer umgekehrten &bdquo;Verliererdynamik&ldquo; anh&auml;lt, wird man im Ergebnis in peripheren Regionen eben vornehmlich auch periphere Universit&auml;ten finden (Klaus D&ouml;rre, Matthias Neis, Das Dilemma der unternehmerischen Hochschule, Hochschulen zwischen Wissensproduktion und Marktzwang, edition sigma, 2010, S. 148.)<\/p><p>Das Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz in NRW wird von der parlamentarischen Opposition gerne als das freiheitlichste Hochschulgesetz der Republik ger&uuml;hmt, in dem der Wettbewerb zur besseren Qualit&auml;t und zur Steigerung der Wettbewerbsf&auml;higkeit der Hochschulen beigetragen habe. Das Gesetz ist nun fast acht Jahre in Kraft, wenn man die Verteilung der wettbewerblich eingeworbenen &ouml;ffentlichen Forschungsf&ouml;rdermittel oder die Ergebnisse der Exzellenzinitiative (bei allen Vorbehalten) betrachtet, scheint die neue &bdquo;Hochschulfreiheit&ldquo; in NRW gegen&uuml;ber anderen L&auml;ndern die vollmundigen Erfolgsmeldungen &uuml;ber die heilsamen Wirkungen des geltenden Gesetzes nicht gerade zu st&uuml;tzen. <\/p><p><strong>5. These: Hochschulzukunftsgesetz verbaut die Zukunft<\/strong><\/p><p>Einige wenige Schritte nach vorn, sind dem Hochschulzukunftsgesetz nicht abzusprechen.<\/p><ul>\n<li>Die Aufnahme eines Rahmenkodexes &bdquo;Gute Arbeit&ldquo; ins Gesetz (&sect; 34 a) ist angesichts der Tatsache, dass an den Hochschulen &uuml;ber 80 Prozent der akademisch ausgebildeten Berufsanf&auml;nger mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/pdf\/pm_ta_2013_01_24.pdf\">befristet besch&auml;ftigt [PDF]<\/a> sind, ein erster Schritt, der wenigstens einen institutionalisierten Diskussionsprozess in Gang bringen k&ouml;nnte. Es mag f&uuml;r die Hochschulbediensteten von Gewinn sein, dass die Hochschulen mit dieser Vorschrift angehalten werden, die prek&auml;ren Besch&auml;ftigungsbedingungen an Hochschulen endlich als Problem anzugehen und die Debatte dar&uuml;ber zu institutionalisieren und auf Landesebene zu heben. Doch wie die Ergebnisse im Sinne besserer Arbeit an den Hochschulen aussehen werden, bleibt dabei v&ouml;llig offen.<\/li>\n<li>Auch die Frauenf&ouml;rderung, die Aufnahme des sog. Diversity Managements in den Aufgabenkatalog der Hochschulen oder das Ma&szlig;nahmepaket &bdquo;Erfolgreich studieren&ldquo; sind begr&uuml;&szlig;enswert.<\/li>\n<li>Dass der Hochschulrat den Hochschulen ihren Rektor nicht aufzwingen kann, war schon verfassungsrechtlich <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=6979\">geboten<\/a>.<\/li>\n<\/ul><p>Bei den meisten &ndash; vor allem von Seiten der Rektoren, der Hochschulratsvorsitzenden und von Wirtschaftslobbyisten &ndash; besonders bek&auml;mpften Regelungen, sind im neuen Entwurf entweder Klarstellungen im Sinne der Kritiker vorgenommen worden oder die Regierung ist vor dem &ouml;ffentlichen Aufstand zur&uuml;ckgewichen oder man hat einige Reizparagrafen gleich <a href=\"http:\/\/www.derwesten.de\/politik\/ministerin-schulze-entschaerft-hochschulgesetz-nach-kritik-id9128017.html\">ganz gestrichen<\/a>.<\/p><p><strong>Aus einer Transparenzklausel wurde eine Geheimschutzklausel<\/strong> <\/p><p>Am deutlichsten zeigt sich das Einknicken der Landesregierung am Transparenzparagrafen.<\/p><p>Aus einer Transparenzklausel wurde geradezu eine Geheimschutzklausel.<\/p><p>Dort hei&szlig;t es inzwischen:<br>\n&sect; 71a Fassung vom 27.03.2014<\/p><blockquote><p><strong>Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter<\/strong> <\/p>\n<p>(1) Das Rektorat informiert die &Ouml;ffentlichkeit in geeigneter Weise &uuml;ber abgeschlossene Forschungsvorhaben nach &sect; 71 Absatz 1.<br>\n(2) Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten gelten die &sect;&sect; 9 und 10 des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend.<br>\n(3) <strong>Eine Information nach Absatz 1 findet nicht statt, soweit durch die &Uuml;bermittlung der Information ein Betriebs- oder Gesch&auml;ftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die Gefahr des Eintritts eines wirtschaftlichen Schadens entsteht.<\/strong> Der oder dem Dritten ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br>\n(4) Die Abs&auml;tze 1 bis 3 gelten f&uuml;r Entwicklungsvorhaben und Vorhaben zur F&ouml;rderung des Wissenstransfers entsprechend.<\/p><\/blockquote><p>Nimmt man noch die regierungsamtliche Begr&uuml;ndung zu diesem Paragrafen hinzu, so liegt es k&uuml;nftig nahezu ausschlie&szlig;lich am Auftraggeber, ob informiert werden darf.<\/p><p>In der Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>&bdquo;<strong>Betriebs- und Gesch&auml;ftsgeheimnisse<\/strong> im Sinne dieser nicht ausnahmslos eng auszulegenden Regelung <strong>sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Tatsachen, Umst&auml;nde oder Vorg&auml;nge, die nur einem begrenzten Personenkreis zug&auml;nglich sind, f&uuml;r Au&szlig;enstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Gesch&auml;ftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Au&szlig;enstehende dem Geheimnisschutztr&auml;ger zu einem Nachteil gereichen kann<\/strong>. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Gesch&auml;ftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufm&auml;nnisches Wissen. Hierzu k&ouml;nnen auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte geh&ouml;ren.<\/p>\n<p>Nicht erforderlich ist, dass durch die das Geheimnis bildenden Tatsachen, Umst&auml;nde oder Vorg&auml;nge die wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse eines Betriebs ma&szlig;geblich bestimmt werden k&ouml;nnen. Es reicht vielmehr hin, dass die Offenbarung f&uuml;r den Geheimschutztr&auml;ger nachteilig sein kann&hellip; <\/p>\n<p>Der Nachweis, dass durch die Information &uuml;ber das drittmittelgef&ouml;rderte Forschungsvorhaben ein wirtschaftlicher Schaden entstehen w&uuml;rde, ist desto schwieriger zu f&uuml;hren, desto weniger das Forschungsthema anwendungsbezogen und unmittelbar zu innovationsreifen Produkten f&uuml;hren d&uuml;rfte.<\/p>\n<p>Angesichts dessen entspricht es den Eigengesetzlichkeiten des Forschungsbereichs, dass nach Satz 1 eine Informationspflicht bei Betriebs- und Gesch&auml;ftsgeheimnissen dann nicht besteht, wenn die Gefahr &ndash; also die belastbare Wahrscheinlichkeit &ndash; des Eintritts eines Schadens entsteht. Eine derartige Gefahr kann beispielsweise bejaht werden, wenn bei Information die Gefahr der Industriespionage steigt oder wenn im Lichte einer unternehmerischen Gesamtstrategie die durch die Drittmittelforschung vorangetriebene Innovationsreife eines Produkts erst sp&auml;ter marktwirksam werden soll und diese Marktstrategie durch eine Information vereitelt w&uuml;rde.&ldquo; (S. 302f.)<\/p><\/blockquote><p>Man muss wohl lange nach einer Fallgestaltung suchen, wo der Drittmittelgeber nicht seinen &bdquo;Willen bekunden&ldquo; kann, dass eine Information &uuml;ber &bdquo;abgeschlossene Forschungsvorhaben&ldquo; f&uuml;r ihn &bdquo;zu einem Nachteil gereichen kann&ldquo;.<\/p><p>Die Einschr&auml;nkung, dass diese Geheimhaltungsklausel nicht gilt, wenn <em>&bdquo;die Allgemeinheit ein &uuml;berwiegendes Interesse an der Gew&auml;hrung der Information hat und der wahrscheinlich eintretende Schaden nur geringf&uuml;gig w&auml;re&ldquo;<\/em> (&sect; 71 a Abs. 3 Satz 2 HZG NRW) ist nicht mehr als wei&szlig;e Salbe. Wie sollte &bdquo;die Allgemeinheit&ldquo; etwas &uuml;ber diese Forschungsauftr&auml;ge erfahren und wer sollte deren &uuml;berwiegendes Interesse an der &bdquo;Gew&auml;hrung&ldquo; (!) der Information feststellen und wer, wenn nicht der Drittmittelgeber, kann etwas &uuml;ber den m&ouml;glichen Schadensumfang einer Ver&ouml;ffentlichung aussagen?<\/p><p>Aber selbst diese Ausnahmeregelung geht offenbar den Geheimnish&uuml;tern noch zu weit, wie man der Presse entnehmen konnte. Angesichts dieser Situation w&auml;re es am vern&uuml;nftigsten auf diese (In-)Transparenzregel ganz zu verzichten und mit der Bestimmung des geltenden Hochschulgesetzes wieder ernst zu machen, wonach die Forschungsergebnisse ganz generell in der Regel zu ver&ouml;ffentlichen sind. Dann w&auml;re die Ver&ouml;ffentlichung wenigstens die Regel und nicht die Ausnahme.<\/p><p><strong>Kein Leitbildwechsel<\/strong><\/p><p>Ziel einer Gesetzesnovelle h&auml;tte sein m&uuml;ssen, unter dem Dach der grundgesetzlichen Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre, die subjektive, individuelle Wissenschaftsfreiheit der Hochschulangeh&ouml;rigen (auch der Studierenden) und das daraus abgeleitete Recht der Selbstverwaltung der Hochschule mit der Gesamtverantwortung des demokratischen Staates f&uuml;r das Hochschulwesen zu einer neuen Balance zu bringen.   <\/p><p>Dieser Anspruch wird zwar in der Begr&uuml;ndung f&uuml;r ein neues Hochschulzukunftsgesetz formuliert, bei dessen Konkretisierung bleibt der Gesetzentwurf allerdings auf halbem Wege <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=20014\">stecken<\/a>.<\/p><p>Das Leitbild der wettbewerbsgesteuerten &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo;, das dem derzeit geltenden Landeshochschulgesetz zugrunde liegt, hat noch nie zu den Hochschulen gepasst. <\/p><p>Die funktionelle Privatisierung der Hochschulen als &bdquo;unternehmerische Hochschulen&ldquo; mit einer Aufsichtsratsstruktur, die einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft nachgebildet ist, wird im neuen Gesetz beibehalten. Im Gegenteil, die Entscheidungsbefugnisse der niemanden rechenschaftspflichtigen Hochschulr&auml;te werden sogar in finanziellen  und wirtschaftlichen Belangen (&sect; 16 Abs. 4 Gesetzentwurf v. 23.03.2014)) noch erweitert.<\/p><p>Das sog. Hochschul-&bdquo;Freiheits&ldquo;-Gesetz ist nun schon seit 8 Jahren in Kraft, wenn es ein neues Gesetz g&auml;be, h&auml;tte dies sicherlich wieder viele Jahre G&uuml;ltigkeit. F&uuml;r ein derart halbherziges und inzwischen zahnloses &bdquo;Zukunftsgesetz&ldquo; lohnt sich der politische Aufwand nicht. Da sollte man lieber zuwarten, bis der Unmut an der Basis der Hochschulen weiter zunimmt, um den n&ouml;tigen politischen Druck von  unten f&uuml;r eine wirkliche Reform aufbauen  zu k&ouml;nnen. <\/p><p>Ohne demokratischen Gegendruck aus der Gesellschaft und vor allem auch aus den Hochschulen selbst gegen die Lobby der &bdquo;unternehmerischen Hochschule&ldquo; macht eine Novelle keinen Sinn. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><em>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Anmerkung: Dieser Text basiert auf meinen Vorbereitungsmaterialen f&uuml;r eine Podiumsdiskussion beim Hochschullehrerbund NRW  am 12.04.2014 in K&ouml;ln.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<ul>\n<li>Ein Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Novelle zeigt: Beim Widerstand von Rektorinnen und Rektoren geht es vor allem um die Verteidigung deren Macht und deren Privilegien.<\/li>\n<li>Der hochschulpolitische Streit geht um die Verteidigung des Paradigmas der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; bzw. der &bdquo;entfesselten&ldquo; Hochschule gegen das Leitbild einer demokratischen und sozialen Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=21392\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[17,11],"tags":[235,568,971,443,565],"class_list":["post-21392","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-hochschulen-und-wissenschaft","category-strategien-der-meinungsmache","tag-drittmittel","tag-hochschulraete","tag-hochschulzukunftsgesetz","tag-standortwettbewerb","tag-unternehmerische-hochschule"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21392","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=21392"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21392\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21482,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/21392\/revisions\/21482"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=21392"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=21392"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=21392"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}