{"id":2180,"date":"2007-03-15T09:48:10","date_gmt":"2007-03-15T08:48:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2180"},"modified":"2016-01-10T13:51:49","modified_gmt":"2016-01-10T12:51:49","slug":"wie-viel-freiheit-braucht-die-wissenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2180","title":{"rendered":"\u201eWie viel Freiheit braucht die Wissenschaft?\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Eingangsstatement f&uuml;r des Essener Wissenschaftsforum Universit&auml;t Duisburg-Esse, am 14. M&auml;rz 2007 von Wolfgang Lieb.<br>\n<!--more--><br>\nKaum ein anderer Begriff ist in der Menschheitsgeschichte so unterschiedlich gebraucht und so missbraucht worden, wie der Freiheitsbegriff.<br>\nMan sollte also, wenn von &bdquo;Freiheit&ldquo; die Rede ist immer nach der von Immanuel Kant entwickelten Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit fragen. Also der &bdquo;Freiheit zu was&ldquo; und der &bdquo;Freiheit von was oder der Freiheit von wem&ldquo;.<br>\nKein anderes Land mache &bdquo;Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik&ldquo;, r&uuml;hmt Innovationsminister Pinkwart sein weitgehend vom Bertelsmann Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung &uuml;bernommenes Gesetz.<br>\nStellt man die Kantsche Frage, f&uuml;r wen und wozu die &bdquo;neue&ldquo; Freiheit dienlich ist, so wird man feststellen, dass die weit &uuml;berwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden gemessen an ihren fr&uuml;heren Forschungs- und Lernfreiheiten und verglichen mit ihren bisherigen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten wesentlich &bdquo;unfreier&ldquo; sein werden als mit der &ndash; durchaus nicht optimalen &ndash; fr&uuml;heren akademischen Selbstverwaltung.<\/p><p>In der selbstverwalteten Gruppenuniversit&auml;t entschied (vor allem) die Gemeinschaft der Lehrenden und (in Studienangelegenheiten mit einer Drittelparit&auml;t) auch der Studierenden &ndash; jedenfalls dem Anspruch nach &ndash; nach forschungs- und lehrrelevanten Maximen und Interessen &uuml;ber Forschung und Lehre und &ndash; mit zunehmend flexibilisierten Haushalten &ndash; auch &uuml;ber die Verteilung der Ressourcen.<br>\nDer Staat legte den Finanzrahmen fest und f&uuml;hrte im Wesentlichen nur eine Rechts- und Finanzaufsicht.<\/p><p>In der neuen &ndash; wie sie genannt wird &ndash; &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule soll nicht mehr aufgrund von &bdquo;Entscheidungen in den Gremien&ldquo; (in denen nach Pinkwarts Vorurteil nat&uuml;rlich nur blockiert wurde und &bdquo;demotivierende Bedingungen&ldquo; herrschten), sondern es muss nach den Gesetzen des &bdquo;Wettbewerbs&ldquo; und der &bdquo;Konkurrenz&ldquo; auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt gehandelt werden. <\/p><p>Nicht nur die Universit&auml;t selbst soll &bdquo;unternehmerisch&ldquo; agieren, sondern auch die Lehrenden und Forschenden sollen zu &bdquo;Unternehmern innerhalb der unternehmerischen Hochschule&ldquo; werden. <\/p><p>Bei Entscheidungen unter Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck sind nat&uuml;rlich ausgiebige Diskussionen in Selbstverwaltungsgremien nur &bdquo;b&uuml;rokratische H&uuml;rden&ldquo; und &bdquo;Hemmnisse&ldquo; die es &bdquo;aus dem Weg zu r&auml;umen&ldquo; gilt. <\/p><p>Die Hochschule im Wettbewerb bedarf, so Pinkwart; &bdquo;klare, handlungsf&auml;hige und starke Leitungsstrukturen&ldquo;, oder wie der Minister meint &bdquo;ein modernes Management&ldquo;, das rasche Entscheidungen treffen und umsetzen kann. <\/p><p>Horizontale, bottom-up-Strukturen demokratischer oder kooperativer Interessenvertretung m&uuml;ssen in diesem neuen Leitbild der Hochschulen von vertikalen, top-down-Entscheidungsbefugnissen abgel&ouml;st werden.<\/p><p>W&auml;hrend der Rektor einer Hochschule fr&uuml;her der primus inter pares war, braucht die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule &ndash; laut Pinkwart &ndash; wie ein auf &bdquo;den Zukunftsm&auml;rkten&ldquo; agierendes Unternehmen einen &ldquo;genialischen Unternehmensf&uuml;hrer&rdquo; oder ein &bdquo;professionelles Management&ldquo; mit effizienten Entscheidungsbefugnissen und rascher Entscheidungskraft, das von der Spitze aus in alle Bereiche des Unternehmens &ndash; als &bdquo;Arbeitgeber und Dienstherr&ldquo; des &bdquo;Personals&ldquo; (ehemals Hochschullehrer genannt) und bis hinein in die &bdquo;Ausbildungsverh&auml;ltnisse&ldquo; (ehemals Studium genannt) durchentscheiden kann. <\/p><p>Man braucht dazu sozusagen einen Chief Executive Officer als Pr&auml;sidenten, gegen dessen Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann. (&sect; 15 Abs. 2 Ziff. 3 HFG)<\/p><p>Die Qualit&auml;t einer Hochschule bestimmt sich nicht mehr aus ihrer wissenschaftlichen Anerkennung innerhalb der Scientific Community und einem anspruchsvollen wissenschaftlichen Studium, sondern in der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule erweist sich Qualit&auml;t in der &bdquo;Konkurrenz mit ihresgleichen&ldquo;.<br>\nDabei soll die einzelne Hochschule &bdquo;das Ziel Qualit&auml;t auf unterschiedlichen Wegen zu verfolgen. Die eine Hochschule wird sich auf ihre Rolle als Ausbilder und F&amp;E-Partner in ihrer Region konzentrieren. Eine andere Hochschule wird sich an starken europ&auml;ischen Mitbewerbern um technologische Leitprojekte orientieren und mit dem Anspruch antreten, in der internationalen Liga der Spitzenforschung mitzuspielen&ldquo;. <\/p><p>Die Zielvorstellung von Innovationsminister Pinkwart entspricht also in etwa dem amerikanischen Hochschulsystem mit einer hierarchisch tief gestaffelten Hochschullandschaft einiger weniger Spitzenuniversit&auml;ten mit Ausbildungsangeboten f&uuml;r den Nachwuchs der Upper Class und der gro&szlig;en Masse von Hochschulen ganz unterschiedlicher Qualit&auml;t f&uuml;r die gro&szlig;e Masse der Studierenden. <\/p><p>Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, m&uuml;ssen &ndash; dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend &ndash; der Staat oder die Politik aus dem Marktgeschehen m&ouml;glichst weitgehend herausgehalten werden.<br>\nDas Parlament ist allenfalls noch der Zahlmeister, der &bdquo;Zusch&uuml;sse&ldquo;(!) gew&auml;hrt und hat die &bdquo;Finanzierungssicherheit bis zum Ende (!) der Legislaturperiode&ldquo; zur garantieren. <\/p><p>An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als Aufsichtsorgane wird der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule,  wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen, k&uuml;nftig eine Art Aufsichtsrat dem Management der Hochschule als &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; gegen&uuml;bergestellt.<\/p><p>Dieser sog. Hochschulrat &bdquo;besteht mindestens zur H&auml;lfte aus Mitgliedern, die von au&szlig;en kommen; der Vorsitzende kommt in jedem Fall von au&szlig;en.&ldquo;<br>\nVorschl&auml;ge zur Besetzung des Hochschulrates macht ein Auswahlgremium aus zwei (!) Vertretern\/innen des Senates, zwei Vertretern\/innen des bisherigen Hochschulrates und einem\/er Vertreter\/in des Landes mit zwei Stimmen. Es entwickelt einen Listenvorschlag, der vom Senat best&auml;tigt werden muss und der letztinstanzlichen Zustimmung durch das Ministerium bedarf, das den Rat f&uuml;r eine Amtszeit von 5 Jahren ernennt.<\/p><p>Pinkwart meint mit diesem f&ouml;rmlichen Auswahlverfahren &ndash; bei dem die Vertreter der Hochschule in der Minderheit sind &ndash; sei &bdquo;die demokratische Legitimation der Hochschulratsmitglieder gesichert&ldquo;.<br>\nWas Pinkwart verschweigt ist, dass der Hochschulrat in seinen Handlungen und Entscheidungen &uuml;ber die f&uuml;nfj&auml;hrige Amtszeit keiner irgendwie legitimierten und schon gar nicht einer demokratisch legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig ist.<\/p><p>Die Hochschulratsmitglieder entscheiden &uuml;ber das Geld der Steuerzahler und ansonsten nach ihren pers&ouml;nlichen oder ihren politischen oder &ouml;konomischen Interessen. <\/p><p>Man stelle sich einmal umgekehrt den Aufstand der Wirtschaft vor, wenn per Gesetz entschieden w&uuml;rde, im Aufsichtsrat eines Unternehmens m&uuml;sste eine Mehrheit von externen Wissenschaftlern oder beliebiger Repr&auml;sentanten der Gesellschaft das Sagen haben.<\/p><p>Der Hochschulrat hat die &bdquo;Fachaufsicht&ldquo; &uuml;ber die Hochschule!<br>\nLaut &sect; 21 HFG konzentrieren sich die wichtigsten Machtkompetenzen einer Hochschule im Hochschulrat: <\/p><p>Er w&auml;hlt die Mitglieder des Pr&auml;sidiums.<br>\nEr stimmt dem Hochschulentwicklungsplan zu.<br>\nEr stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Plan zur unternehmerischen Hochschulbet&auml;tigung zu.<br>\nEr nimmt zum Rechenschaftsbericht des Pr&auml;sidiums Stellung.<br>\nEr nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grunds&auml;tzlicher Bedeutung sind.<br>\nEr entlastet das Pr&auml;sidium.<\/p><p>Am wichtigsten ist dabei die Wahl und die Entlastung der Hochschulleitung durch den Hochschulrat. M&uuml;ller-B&ouml;ling, der Chef des Bertelsmann CHE und spiritus rector des Hochschulfreiheitsgesetzes hat die Bedeutung dieser Bestimmung in dankenswerter Offenheit begr&uuml;ndet:<\/p><p>Nur durch die Wahl des Pr&auml;sidiums durch den Hochschulrat &bdquo;erh&auml;lt) die Hochschulleitung gegen&uuml;ber den hochschulinternen Gremien die Unabh&auml;ngigkeit, die sie f&uuml;r ein effektives und effizientes Management ben&ouml;tigt.&ldquo;<\/p><p>Ich bin selbst Mitglied in einem Hochschulrat einer deutschen Hochschule und habe so Erfahrungen mit einem solchen &bdquo;Aufsichtsrat&ldquo; sammeln k&ouml;nnen:<br>\nMit der &uuml;berwiegenden Mehrheit meiner Hochschulratskolleginnen und &ndash; kollegen bin ich zur festen &Uuml;berzeugung gekommen: Ein ehrenamtlicher Hochschulrat ist mit den ihm per Gesetz &uuml;bertragenen Kompetenzen schlicht &uuml;berfordert.<br>\nDie jeweiligen Entscheidungen leiten sich allenfalls aus dem jeweils pers&ouml;nlichen Vorurteil oder Interessensbezug ab oder man folgt lieber gleich dem Vorschlag des Pr&auml;sidenten.<\/p><p>In der &uuml;berwiegenden Zahl der zu treffenden Entscheidungen hat das hauptamtliche Pr&auml;sidium einen nicht einholbaren Informationsvorsprung und kennt die m&ouml;glichen Handlungsoptionen erheblich besser als jedes Mitglied des Hochschulrates.<br>\nAus Bayern h&ouml;re ich und vor allem die Hochschulratsmitglieder in &Ouml;sterreich &ndash; wo es fl&auml;chendeckend Hochschulr&auml;te gibt &ndash; k&ouml;nnen ein Lied dar&uuml;ber singen: Viele Pr&auml;sidenten entwickeln sich zu Alleinherrschern bzw. zu patriarchalischen Unternehmerpers&ouml;nlichkeiten. <\/p><p>Im wirklichen Leben sieht das n&auml;mlich so aus, dass vor entscheidenden Sitzungen des Hochschulrats der Pr&auml;sident versucht, dessen Vorsitzenden in Vorgespr&auml;chen auf seine Seite zu ziehen und der Vorschlag des Pr&auml;sidenten wird dann &bdquo;durchgewinkt&ldquo;. So kann der Pr&auml;sident jeden Widerstand oder jeden seiner Position entgegenstehenden Beschluss der hochschulinternen Gremien aushebeln.<\/p><p>Pinkwarts Vorstellung ist die: Der Hochschulrat &bdquo;nimmt Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt in dieser Weise als &bdquo;Transmissionsriemen&ldquo; das erforderliche Beratungswissen f&uuml;r die Entscheidungen der Hochschulleitungen&ldquo;.<br>\nDe facto gibt es jedoch fast &uuml;berall, wo sich Hochschulr&auml;te konstituiert haben, &bdquo;Impulse&ldquo; vor allem aus der Wirtschaft, genauer der Gro&szlig;- und Finanzwirtschaft, der IHKs oder bestenfalls noch &ouml;rtlicher Unternehmer.<\/p><p>Um sich davon zu &uuml;berzeugen, braucht man nur einmal zu &bdquo;googeln&ldquo; und den Suchbegriff Hochschulrat f&uuml;r die Hochschulen, die schon einen solchen haben, eingeben.<br>\nWeil sie gerade zur Elite-Universit&auml;t gek&uuml;rt wurde nehmen wir die <a href=\"http:\/\/www.uni-muenchen.de\/index.html\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.uni-muenchen.de\/index.html\">Ludwig-Maximilians-Universit&auml;t in M&uuml;nchen<\/a> als Beispiel. Der dortige Hochschulrat setzt sich wie folgt zusammen:<br>\nVorsitzender ist<br>\nder Gro&szlig;verleger Hubert Burda,<br>\nMitglieder sind weiter:<br>\nDer Vorsitzende des Vorstands der M&uuml;nchner R&uuml;ck,<br>\nein Vertreter von McKinsey &amp; Company,<br>\nder Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank AG,<br>\nder Vorsitzende des Vorstands des Energiekonzerns E.ON AG,<br>\ndazu kommen dann noch ein paar Prominente, wie etwa Jutta Limbach vom Goethe-Institut, die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin einer Literaturhandlung oder der Herzog Franz von Bayern.<\/p><p>Man m&uuml;sste bei den meisten Hochschulen mit Hochschulr&auml;ten ehrlicherweise statt von einer &bdquo;unternehmerischen&ldquo; eher von einer von Unternehmensf&uuml;hrern gesteuerten Hochschule sprechen.<\/p><p>Die Eingangsfrage f&uuml;r wen und wozu das neue &bdquo;Hochschulfreiheitsgesetz&ldquo; mehr Freiheit bringt  l&auml;sst sich &ndash; wenn man einmal die Freiheitsrhetorik hinterfragt &ndash; ziemlich eindeutig beantworten:<\/p><ul>\n<li>Die Hochschulen werden statt den Gesetzen des demokratischen Gesetzgebers, den anonymen Gesetzen des Wettbewerbs unterstellt. Den angeblich objektiven Zw&auml;ngen des Wettbewerbs kann und darf sich kein Mitglied der Hochschule, ob Forschender, Lehrender oder Studierender mehr entziehen.<\/li>\n<li>Die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Forschung und Lehre gegen&uuml;ber dem Staat und die selbstverwaltenden Strukturen der in Angelegenheiten der Wissenschaft autonomen Hochschule werden durch die Entlassung der &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Hochschule in die Freiheit des Wettbewerbs im Sinne Schumpeters &bdquo;sch&ouml;pferisch zerst&ouml;rt&ldquo; und Freiheit wird als die Freiheit zur Durchsetzung auf dem Ausbildungs- und Wissensmarkt umdefiniert.<\/li>\n<li>Die horizontalen Strukturen von Interessenvertretung und akademischer Selbstverwaltung und kooperative Hochschulleitungen werden durch eine neuartige zentralistische Aufsichtsrat-Management-Direktionsstruktur ersetzt. Die Hochschulen gleichen sich so auch formal dem Leitbild gewerblicher Unternehmen an.<\/li>\n<li>Die &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule wird &uuml;ber den steuernden Hochschulrat und dessen Zusammensetzung zur &uuml;berwiegend von Vertretern der Wirtschaft gesteuerten Hochschule mit dem Auftrag zur Kooperation und zur Zusammenf&uuml;hrung von Wissenschaft und Wirtschaft.<\/li>\n<\/ul><p>Und sollten sich die Hochschulen die Freiheit nehmen, sich den Zw&auml;ngen des Hochschulfreiheitsgesetzes mit seiner wettbewerblichen Steuerung zu entziehen, h&auml;ngt &uuml;ber ihnen das Damoklesschwert der &bdquo;Zielvereinbarung&ldquo;.<\/p><p>Das sind Vereinbarungen (mit bisher unvorstellbarem Detaillierungsgrad) zwischen der Hochschulleitung und dem Ministerium (d.h. wiederum ohne parlamentarische Einflussm&ouml;glichkeit) &bdquo;f&uuml;r mehrere Jahre &uuml;ber strategische Entwicklungsziele sowie konkrete Leistungsziele&ldquo;. (&sect; 6 Abs. 2 HFG). )<\/p><p>Danach kann der Minister mit Geld als &bdquo;goldenem Z&uuml;gel&ldquo; die Hochschule &bdquo;anreizen&ldquo; die gew&uuml;nschten Ziele zu erreichen, d.h. &bdquo;ein Teil des Landeszuschusses an die Hochschulen (kann) nach Ma&szlig;gabe der Zielerreichung zur Verf&uuml;gung gestellt werden&ldquo;.<\/p><p>Und wenn der Geldanreiz dann immer noch nicht zum gew&uuml;nschten Verhalten der Hochschule f&uuml;hrt, dann gilt der alte Mafiabrauch, entweder wir einigen uns oder der Minister erzwingt die von ihm vorgegebenen Leistungen:<br>\nIn &sect; 6 Abs. 3 HFG hei&szlig;t es: Wenn und soweit eine Ziel- und Leistungsvereinbarung nicht zustande kommt, kann das Ministerium nach Anh&ouml;rung der Hochschule und im Benehmen mit dem Hochschulrat Zielvorgaben zu den von der Hochschule zu erbringenden Leistungen festlegen.<\/p><p>Fazit: Die nordrhein-westf&auml;lischen Hochschulen k&ouml;nnen ihre ihnen angeblich durch das &bdquo;Hochschulfreiheitsgesetz&ldquo; zugestandene Freiheit entweder durch den (freiwilligen) Verzicht auf Freiheit durch Unterwerfung unter die Wettbewerbszw&auml;nge wahrnehmen<br>\noder sie werden vom Minister zu diesem Verzicht auf Freiheit gezwungen.<\/p><p>(Alle Zitate von Innovationsminister Pinkwart aus <a href=\"upload\/pdf\/070124_hochschulen.pdf\">&bdquo;Hochschule auf neuen Wegen&ldquo; [PDF &ndash; 1,5 MB]<\/a> <\/p><p>Man k&ouml;nnte die Frage Freiheit wozu und f&uuml;r wen auch auf anderen Feldern der sog. Hochschulreformen stellen.<br>\nEtwa: Schaffen Studiengeb&uuml;hren mehr Studierfreiheit oder sind sie nicht eher eine Barriere zur Aufnahme eines Studiums?<\/p><p>Bedeuten die im Gefolge des Bologna-Prozesses eingef&uuml;hrten gestuften Bachelor-Masterstudieng&auml;nge ein Mehr oder ein Weniger an Studienfreiheit? Schafft das Auswahlrecht der Hochschulen oder die &Uuml;bergangsquote zu den Masterstudieng&auml;ngen mehr Studienfreiheit?<\/p><p>Bringt der Evaluierungswahn bei Forschung, Lehre und Nachwuchsf&ouml;rderung nicht erheblich mehr b&uuml;rokratischen Aufwand auf allen Ebenen der Hochschule und behindert er nicht vielmehr die Freiheit von Forschung und Lehre?<\/p><p>Wird durch die Wettbewerbshochschule nicht die universitas litterarum (d.h. die Gesamtheit des Wissens) zerst&ouml;rt oder anders, werden solche Wissenschaften die im Wettbewerb um die Mitteleinwerbung nicht unmittelbar &ouml;konomisch verwertbares Wissen produzieren und nur Verluste oder Abschreibungen erbringen, also die Geisteswissenschaften insgesamt, wenn nicht aus den Hochschulen ganz verdr&auml;ngt so mindestens an den Rand gedr&auml;ngt?<\/p><p>Bringen Exzellenzinitiativen mit dem Zwang zur Selbstvermarktung nicht eher eine maximale Anpassung an den vorherrschenden wissenschaftlichen Mainstream, als mehr Anstrengungen bei der eigentlichen Aufgabe der Wissenschaft, n&auml;mlich die Suche nach Wahrheit?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eingangsstatement f&uuml;r des Essener Wissenschaftsforum Universit&auml;t Duisburg-Esse, am 14. 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