{"id":22122,"date":"2014-06-23T09:14:26","date_gmt":"2014-06-23T07:14:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=22122"},"modified":"2019-02-15T12:26:31","modified_gmt":"2019-02-15T11:26:31","slug":"hintertuer-fuer-hartz-v","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=22122","title":{"rendered":"Hintert\u00fcr f\u00fcr Hartz V?"},"content":{"rendered":"<p>Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung f&uuml;r Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als &bdquo;Hartz IV&ldquo; bezeichnet wird. Zun&auml;chst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe &bdquo;Rechtsvereinfachung im SGB II&ldquo; ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen &bdquo;Einkommen und Verm&ouml;gen&ldquo;, &bdquo;Kosten der Unterkunft und Heizung&ldquo; sowie &bdquo;Verfahrensrecht&ldquo; ausgearbeitet, anschlie&szlig;end die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit zahlreiche &Auml;nderungsvorschl&auml;ge dazu unterbreitet.<br>\nSeither wird das Thema von Zeit zu Zeit h&auml;ppchenweise in die &Ouml;ffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen f&uuml;r die Durchsetzbarkeit besonders heikler &Auml;nderungen zu ziehen. Von <strong>Christoph Butterwegge<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nExemplarisch angef&uuml;hrt sei die Forderung nach &bdquo;Schaffung einer gesetzlichen Grundlage f&uuml;r die Erhebung von Daten im Internet&ldquo; durch die Tr&auml;ger der Grundsicherung. Zur Begr&uuml;ndung wies die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit auf die wachsende Bedeutung des Internets f&uuml;r Handel und Dienstleistungen hin. Es sei davon auszugehen, dass &bdquo;in nennenswertem Umfang&ldquo; auch Leistungsberechtigte auf diese Weise computergest&uuml;tzt Eink&uuml;nfte erzielten, ohne sie dem f&uuml;r sie zust&auml;ndigen Jobcenter zu melden. Die von der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit geplante &bdquo;automatisierte Beobachtung des Internets zur Feststellung von Leistungsmissbrauch&ldquo; erregte im Fr&uuml;hherbst 2013 wahrscheinlich aufgrund der zeitlichen N&auml;he zum NSA-Skandal gr&ouml;&szlig;eres Aufsehen, wurde &uuml;berwiegend als &bdquo;Ausweitung der Schn&uuml;ffelpraxis&ldquo; kritisiert und nicht blo&szlig; von den potenziell Betroffenen, Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverb&auml;nden zur&uuml;ckgewiesen.<\/p><p><strong>Erfahrungen mit fr&uuml;heren &bdquo;Korrekturen&ldquo; der Hartz-IV-Reform<\/strong><\/p><p>Kaum war Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft getreten, schon nahm die zweite Gro&szlig;e Koalition zahlreiche Gesetzes&auml;nderungen vor. Die im <em>Ersten<\/em> und im <em>Zweiten SGB-II-&Auml;nderungsgesetz<\/em> sowie im <em>Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz<\/em> enthaltenen Modifikationen der rot-gr&uuml;nen Arbeitsmarktreform liefen trotz einzelner Verbesserungen gr&ouml;&szlig;tenteils auf eine K&uuml;rzung des Leistungsumfangs, wenn auch nicht der Regels&auml;tze, sowie eine Ausweitung der Kontrollma&szlig;nahmen und eine Versch&auml;rfung der Sanktionen vor allem f&uuml;r Jugendliche und Heranwachsende hinaus. Damit wollte man Leistungsmissbrauch unterbinden bzw. aufdecken und die Kosten f&uuml;r den Staat senken.<\/p><p>Extrem hart trafen die Gesetzes&auml;nderungen junge Menschen, die von zu Hause ausziehen und als Arbeitsuchende mittels der Grundsicherung nach dem SGB II lieber eine <em>eigene<\/em> Bedarfsgemeinschaft gr&uuml;nden wollten, als im Haushalt ihrer Eltern zu verbleiben. Mit dem <em>Zweiten SGB-II-&Auml;nderungsgesetz<\/em> wurden Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern gerechnet und der Regelsatzbedarf f&uuml;r sie vom 1. April 2006 an auf 80 Prozent reduziert. Damit ging man weit &uuml;ber zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtungen der Eltern f&uuml;r ihre erwachsenen Kinder hinaus. Wenn die jungen Menschen einen eigenen Hausstand gr&uuml;nden wollen, m&uuml;ssen sie nunmehr vorher die Zustimmung des kommunalen Leistungstr&auml;gers einholen. Ziehen sie ohne dessen Einwilligung bei ihren Eltern aus, erhalten sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gleichfalls nur 80 Prozent der Regelleistung. Heranwachsende und junge Erwachsene wieder in der Abh&auml;ngigkeit von ihren Eltern zu belassen und ihnen per Mittelentzug die M&ouml;glichkeit der Gr&uuml;ndung eines eigenen Hausstandes zu nehmen, ist einer wohlhabenden und hoch individualisierten Gesellschaft, die im Zeichen der Globalisierung berufliche Flexibilit&auml;t und geografische Mobilit&auml;t von ihren Mitgliedern verlangt, unw&uuml;rdig.<\/p><p>Die strengen Kontroll- bzw. Strafma&szlig;nahmen im <em>Zweiten SGB-II-&Auml;nderungsgesetz<\/em> und im <em>Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz<\/em> zeigten, dass Hartz IV mitnichten das Ende der Reformen, sondern wom&ouml;glich nur einen Zwischenschritt auf dem Weg vom Sozial- zum &bdquo;Kriminal-&ldquo; bzw. &bdquo;Sicherheitsstaat&ldquo; darstellte. Gesellschaftspolitisch bedeutet die Schwerpunktverlagerung von der Wohlfahrtsproduktion zur Regulation der Risikopopulation per &Uuml;berwachung und Bestrafung, dass ein immer rigideres Armutsregime etabliert wird.<\/p><p>Mit dem <em>Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur &Auml;nderung des Zweiten und Zw&ouml;lften Buches Sozialgesetzbuch<\/em> hat der Bund im Fr&uuml;hjahr 2011 die nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 erforderliche Neufestsetzung der Regels&auml;tze (seither: Regelbedarfe) von Arbeitslosengeld (Alg) II und Sozialgeld, aber auch wieder &ouml;ffentlich wenig beachtete Versch&auml;rfungen von Hartz IV vorgenommen. Die wohl gravierendste davon war folgende: Seit dem 1. April 2011 k&ouml;nnen Landkreise und kreisfreie St&auml;dte von den Bundesl&auml;ndern, in denen sie liegen, erm&auml;chtigt oder verpflichtet werden, die &bdquo;angemessenen&ldquo; Kosten f&uuml;r Unterkunft und Heizung per Satzung auf ihrem Gebiet festzulegen. Dies gilt f&uuml;r Mietpauschalen, wenn auf dem kommunalen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum zur Verf&uuml;gung steht und sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen, sowie f&uuml;r &bdquo;Gesamtangemessenheitsgrenzen&ldquo;, die Unterkunft und Heizung betreffen. Obwohl sich Heizkosten nur bedingt und Unterkunftskosten gar nicht f&uuml;r eine Pauschalierung eignen, hat Hessen im Juni 2011 als erstes Bundesland von der M&ouml;glichkeit einer solchen <em>Satzungserm&auml;chtigung<\/em> seiner Kommunen Gebrauch gemacht.<\/p><p>F&uuml;r die Betroffenen wie f&uuml;r die Gesellschaft sind die Folgen eines Satzungserlasses im h&ouml;chsten Ma&szlig;e unerfreulich: Durch eine Pauschalierung der Unterkunftskosten werden nicht blo&szlig; neuerliche K&uuml;rzungen des Existenzminimums von Transferleistungsbezieher(inne)n m&ouml;glich, sondern manche Hartz-IV-Empf&auml;nger\/innen vermutlich auch gezwungen, ihre bisher vom zust&auml;ndigen Grundsicherungstr&auml;ger bezahlte Wohnung in einem gutb&uuml;rgerlichen Stadtviertel aufzugeben und in eine Hochhaussiedlung am Stadtrand zu ziehen, wo die Mieten niedriger sind. Gleichzeitig wird einer sozialr&auml;umlichen Segregation der Armutspopulation, die sich in Deutschland erst ansatzweise erkennen l&auml;sst, tendenziell Vorschub geleistet und der soziale Sprengstoff vor Ort vermehrt, was die Gefahr eines h&ouml;heren Drogenmissbrauchs, wachsender Kriminalit&auml;t und gr&ouml;&szlig;erer Brutalit&auml;t im Alltag mit sich bringt.<\/p><p><strong>Versch&auml;rfung statt Verbesserung von Hartz IV<\/strong><\/p><p>Vor weiteren Versch&auml;rfungen f&uuml;r Hartz-IV-Betroffene, die einmal mehr im Gewand rechtlicher Vereinfachungen daherkommen, ist aus vielerlei Gr&uuml;nden dringend zu warnen. Wenn z.B. erwogen wird, Bezieher(inne)n von Arbeitslosengeld II bei dreimaliger Nichtbefolgung der Einladung seines Jobcenters die gesamte Leistung zu streichen, bedeutet dies eine qualitative Ver&auml;nderung der urspr&uuml;nglichen Regelung. Zu bef&uuml;rchten ist, dass gewisserma&szlig;en durch die Hintert&uuml;r der Verwaltungsvereinfachung ein noch strengeres Armutsregime errichtet werden soll: Hartz IV wird auf diese Weise am Ende wom&ouml;glich zu Hartz V.<\/p><p>Vorgesehen sind auch versteckte Leistungsk&uuml;rzungen f&uuml;r Alg-II-Bezieher\/innen: Selbstst&auml;ndigen, die nach zwei Jahren ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst erwirtschaften, soll die aufstockende Leistung gestrichen werden. Dabei sind Anlaufschwierigkeiten beim Aufbau eines tragf&auml;higen Gesch&auml;ftsmodells normal, ganz abgesehen von psychosozialen Probleme jener Menschen, die von den Jobcentern als &bdquo;Kunden&ldquo; bezeichnet, aber wie l&auml;stige Bittsteller\/innen behandelt werden.<\/p><p>Neben den geplanten, teilweise durchaus sinnvollen, Vereinfachungen f&uuml;r die Jobcenter &ndash; genannt seien nur die Verl&auml;ngerung des Bewilligungszeitraums von in der Regel sechs auf zw&ouml;lf Monate und die Einf&uuml;hrung einer Bagatellgrenze, bis zu der versehentlich zu viel gezahltes Alg II nicht an das Jobcenter bzw. die Agentur f&uuml;r Arbeit zur&uuml;ck&uuml;berwiesen werden muss &ndash; sollte es auch sp&uuml;rbare Verbesserungen f&uuml;r die Betroffenen geben. Dies gilt insbesondere f&uuml;r Sanktionen, denen vor allem Heranwachsende ausgesetzt sind. Hartz IV pr&auml;gt das Schicksal von Millionen jungen Menschen, deren Lebensperspektiven davon ebenso ma&szlig;geblich bestimmt werden wie ihr Alltag. Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene, die weder einen Arbeits- noch einen Ausbildungsplatz finden, werden von den Jobcentern h&auml;ufiger und (au&szlig;er bei blo&szlig;en Meldevers&auml;umnissen) auch sch&auml;rfer sanktioniert als &auml;ltere Leistungsberechtigte. Diese enorme Strenge ist weder in vergleichbaren L&auml;ndern noch auf anderen Rechtsgebieten &uuml;blich. Beispielsweise billigt das Jugendstrafrecht den Heranwachsenden besonderen Schutz zu und verf&auml;hrt ihnen gegen&uuml;ber sogar viel milder als das Erwachsenenstrafrecht, was sich zum Zwecke der noch m&ouml;glichen erzieherischen Einflussnahme auch geradezu anbietet.<\/p><p>Bereits nach der zweiten &bdquo;Pflichtverletzung&ldquo; (z.B. der Weigerung, einen 1-Euro-Job anzunehmen oder Eigenbem&uuml;hungen zur &Uuml;berwindung der Hilfebed&uuml;rftigkeit nachzuweisen) droht Heranwachsenden neben dem Entzug der Regelleistung die Verweigerung der &Uuml;bernahme von Miet- und Heizkosten durch das Jobcenter, was f&uuml;r sie absolute Verarmung bedeuten kann. Zweifel, ob eine solche Totalsanktionierung bzw. die Drohung damit verfassungskonform ist, dr&auml;ngen sich geradezu auf. Obwohl der Sozialstaat nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG) die Pflicht hat, ein &bdquo;menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum&ldquo; (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010) f&uuml;r alle Transferleistungsbezieher\/innen zu gew&auml;hrleisten, tritt er dieses Verfassungsgebot ausgerechnet bei jungen Menschen mit F&uuml;&szlig;en. Umso berechtigter ist die von einem breiten B&uuml;ndnis erhobene und von zahlreichen Einzelpersonen unterst&uuml;tzte Forderung nach einem Sanktionsmoratorium.<\/p><p>Auch nach der geplanten Neuregelung vieler Details im SGB II bleibt Hartz IV ein st&auml;ndiger Konfliktherd. Auf dieser Dauerbaustelle der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik d&uuml;rften weitere Streitigkeiten zwischen den Parteien und gesellschaftlichen Interessengruppen kaum ausbleiben. Das immer noch heftig umstrittene Gesetzespaket hat unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten ersch&uuml;ttert und sie k&auml;lter, aber keineswegs humaner oder friedlicher gemacht. Falls die SPD, der haupts&auml;chlich wegen ihrer &bdquo;Agenda&ldquo;-Politik und der Hartz-Gesetze viele Millionen W&auml;hler und hunderttausende Mitglieder abhanden gekommen sind, bei der anstehenden Gesetzesnovellierung erneut versagt, b&uuml;&szlig;t sie auch noch den letzten Rest ihrer Glaubw&uuml;rdigkeit als &bdquo;Partei der sozialen Gerechtigkeit&ldquo; und traditionelle &bdquo;Verteidigerin des Wohlfahrtsstaates&ldquo; ein. Es darf keine Fortsetzung und weitere Versch&auml;rfung des Drucks auf Langzeitarbeitslose sowie Menschen geben, die im Niedriglohnsektor t&auml;tig sind und Hartz IV als sog. Erwerbsaufstocker beziehen!<\/p><p><em>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Zuletzt ist die 5., aktualisierte Auflage seines Standardwerkes &bdquo;Krise und Zukunft des Sozialstaates&ldquo; bei Springer VS (Wiesbaden 2014) erschienen.<\/em><\/p><p><strong>Siehe dazu: Politischer Druck auf Bundesregierung erfolgreich und weiterhin n&ouml;tig<\/strong><br>\nBundesregierung nimmt offensichtlich Abstand von einigen &ldquo;Rechtsvereinfachungen&rdquo; bei Hartz IV<br>\nQuelle: DIE LINKE<br>\nIn der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Katja Kipping (Auswertung siehe unten) wird deutlich, dass sie offensichtlich Abstand nimmt von einigen Vorschl&auml;gen einer nicht &ouml;ffentlichen Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe zur so genannten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV, so von der Streichung der Mehrbedarfszuschl&auml;ge f&uuml;r Alleinerziehende, die nicht erwerbst&auml;tig sind oder an einer Ma&szlig;nahme teilnehmen, von der Ausweitung der Datenabgleiche und der Begrenzung des SGB-II-Anspruchs f&uuml;r Selbstst&auml;ndige auf 24 Monate. Dazu erkl&auml;rt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:<\/p><blockquote><p>\n<em>&ldquo;ErwerbslosenaktivistInnen und die DIE LINKE haben besonders skandal&ouml;se Vorschl&auml;ge der Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe ver&ouml;ffentlicht und politischen Druck erzeugt. Auch dies hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sich nun offensichtlich von einigen Vorschl&auml;gen distanziert. Wir brauchen weiteren au&szlig;erparlamentarischen und parlamentarischen Druck: Hartz IV muss weg, eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung in H&ouml;he von 1050 Euro her.&rdquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.katja-kipping.de\/de\/article\/805.politischer-druck-auf-bundesregierung-erfolgreich-und-weiterhin-n%C3%B6tig.html\">Katja Kipping<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung f&uuml;r Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als &bdquo;Hartz IV&ldquo; bezeichnet wird. 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