{"id":22310,"date":"2014-07-09T13:01:47","date_gmt":"2014-07-09T11:01:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=22310"},"modified":"2015-10-24T09:51:57","modified_gmt":"2015-10-24T07:51:57","slug":"irrungen-wirrungen-erbschaftssteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=22310","title":{"rendered":"Irrungen, Wirrungen, Erbschaftssteuer"},"content":{"rendered":"<p>Gestern besch&auml;ftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuer und prompt sorgen politische und publizistische Heckensch&uuml;tzen daf&uuml;r, dass blo&szlig; niemand auf die Idee kommt, die 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, ad&auml;quat zu besteuern. Ganz vorne dabei sind einmal mehr die Gr&uuml;nen, die mit einer seltsam anmutenden Auftragsstudie des DIW die Datenbasis zu verw&auml;ssern versuchen und diese Studie dann auch noch komplett falsch interpretieren. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><blockquote><p>\n<em>Statistisch gesehen ist der typische Vertreter der deutschen Verm&ouml;genselite m&auml;nnlich, selbstst&auml;ndig, zwischen 66 und 70 Jahren alt, hat Abitur und lebt im S&uuml;dwesten der Bundesrepublik. Entgegen landl&auml;ufiger Vorstellungen hat er sein Verm&ouml;gen nicht mit den eigenen H&auml;nden aufgebaut, sondern geerbt. In diesem Jahrzehnt werden voraussichtlich Verm&ouml;gen im Wert von 2,6 Billionen Euro vererbt. [&hellip;] Davon entfallen jedoch rund 550 Milliarden Euro auf nur 2 Prozent der besonders gro&szlig;en Erbschaften. [&hellip;] Insgesamt werden in rund 350 000 Erbf&auml;llen Verm&ouml;gen von mehr als einer Million Euro vererbt.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>aus: <a href=\"http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/wem-gehoert-deutschland-jens-berger.html\">Jens Berger &ndash; Wem geh&ouml;rt Deutschland?<\/a> <\/p><p>Die Daten, auf die ich in meinem Buch &bdquo;Wem geh&ouml;rt Deutschland?&ldquo; zur&uuml;ckgreife, stammen aus <a href=\"http:\/\/www.dia-vorsorge.de\/quarterly-ausgaben\/dia-quarterly-1-2013\/im-gespraech.html\">einer Studie<\/a> des von der Deutschen Bank finanzierten DIA. Datenbasis f&uuml;r die Studie ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Bei der EVS werden jedoch Haushalte, deren Einkommen &uuml;ber 18.000 Euro pro Monat liegt, aus dem Datenpool herausgenommen, da sie &ndash; so die offizielle Erkl&auml;rung &ndash; statistische Ausnahmen sind. Das mag sein, disqualifiziert die EVS jedoch auch als Basis f&uuml;r Studien, in denen es vor allem um die verm&ouml;genden Haushalte geht, in denen ein monatliches Einkommen von mehr als 18.000 Euro die Regel sein d&uuml;rfte. Somit sind die Zahlen der DIA-Studie im besten Sinne des Wortes konservative Sch&auml;tzungen. Die Dunkelziffer d&uuml;rfte im einiges h&ouml;her sein.<\/p><p>Wie kann es dann aber sein, dass das DIW in einer aktuellen Auftragsstudie f&uuml;r die Gr&uuml;nen zu dem Ergebnis kommt, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/erbschaftsteuer-laut-diw-vererben-deutsche-weniger-als-gedacht-a-979760.html\">dass &bdquo;nur&ldquo; 62 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden<\/a>? Das DIW verwendet f&uuml;r seine Studie die offiziellen Daten aus der Erbschaftssteuer und erg&auml;nzt sie durch den eigenen Datenpool aus der DIW-Studienreihe SOEP. Und hierin liegt bereits das Kernproblem. Die offiziellen Erbschaftssteuerdaten erfassen nat&uuml;rlich nur die Erbschaften, die nach jetziger Definition steuerpflichtig sind und geben keine Auskunft &uuml;ber Art und Masse des Verm&ouml;genswertes, der der Besteuerungsgrundlage entzogen wurde. Mit diesen Daten kann man zwar recht pr&auml;zise absch&auml;tzen, wie sich kleinere Korrekturen am Erbschaftssteuermodell auf das Steueraufkommen auswirken. R&uuml;ckschl&uuml;sse auf das j&auml;hrlich vererbte Verm&ouml;gen sind mit diesen Zahlen jedoch nicht so ohne weiteres m&ouml;glich. Das wei&szlig; freilich auch das DIW, weshalb es die eigenen Daten sehr zur&uuml;ckhaltend bewertet. Doch das interessiert die Medien &ndash; wie so oft &ndash; nur am Rande.<\/p><p><strong>SPIEGEL und Gr&uuml;ne im Tal der Ahnungslosen<\/strong><\/p><p>SPIEGEL Online kommt sogar <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/erbschaftsteuer-laut-diw-vererben-deutsche-weniger-als-gedacht-a-979760.html\">zu dem k&uuml;hnen Schluss<\/a>, dass &bdquo;selbst eine massive Erh&ouml;hung der Erbschaftsteuer dem Staat kaum mehr Geld [br&auml;chte].&ldquo; Dabei beruft man sich auch auf die Gr&uuml;nen-Politikerin Katrin G&ouml;ring-Eckardt , die sich vom Handelsblatt mit dem Satz &bdquo;Die Vorstellung, wir k&ouml;nnten das Erbschaftsteueraufkommen verdoppeln und so mehr Gerechtigkeit schaffen, tr&auml;gt so nicht&ldquo; zitieren l&auml;sst. Da stellt sich die Frage, ob Frau G&ouml;ring-Eckardt &uuml;berhaupt mal einen Blick in die von ihr beauftragte Studie geworfen hat. Offensichtlich hat sie dies nicht. Die DIW-Studie sagt zum Erbschaftssteueraufkommen n&auml;mlich folgendes:<\/p><blockquote><p>\n<em>Im Ergebnis f&uuml;hren die Modelle [man hat 30 Modelle durchgerechnet\/Anm. JB] zu mehr oder weniger deutlichen Mehreinnahmen, die bis zu einer Verdreifachung des derzeitigen Steueraufkommens reichen.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>aus: <em>DIW Berlin &ndash; Politikberatung kompakt 83<\/em><\/p><p>Eine Verdreifachung des Steueraufkommens w&auml;re also &bdquo;kaum mehr Geld&ldquo; (SPON)? Die Vorstellung, man k&ouml;nne das Aufkommen verdoppeln, &bdquo;tr&auml;gt sich also nicht&ldquo; (G&ouml;ring-Eckhardt)? Das sind schon tolldreiste Verdrehungen der DIW-Studie.<\/p><p><strong>Die kreative Steuervermeidung ist m&ouml;glich<\/strong><\/p><p>Wenn das Bundesverfassungsgericht im Herbst diesen Jahres ein Urteil f&auml;llen wird, so wird es aller Voraussicht nach die aktuelle Erbschaftssteuer f&uuml;r nicht verfassungskonform erkl&auml;ren. Das aktuelle Gesetz, das 2008 von Finanzminister Peer Steinbr&uuml;ck eingereicht wurde, sieht &auml;u&szlig;erst gro&szlig;z&uuml;gige Ausnahmebest&auml;nde und Schlupfl&ouml;cher f&uuml;r das Betriebsverm&ouml;gen vor. Es ist dabei nicht nur so, dass die Erben kleiner und mittelst&auml;ndischer Unternehmen im Regelfall gar keine Steuern bezahlen m&uuml;ssen. Problematisch ist vor allem, dass durch die teilweise Steuerbefreiung von Betriebsverm&ouml;gen der kreativen Umgehung der Erbschaftssteuer f&uuml;r andere Verm&ouml;genswerte T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet sind. <\/p><p>So l&auml;sst sich Immobilien- und Geldverm&ouml;gen, das eigentlich erbschaftssteuerpflichtig w&auml;re, durch eine &Uuml;berschreibung an das eigene Unternehmen bis zu einem bestimmten Grad aus dem zu versteuernden Verm&ouml;gen herausrechnen. Und dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine ganz klare Benachteiligung von Erbf&auml;llen, in denen die M&ouml;glichkeit der &bdquo;kreativen Buchf&uuml;hrung&ldquo; &uuml;ber Unternehmenskonten nicht besteht.<\/p><p><strong>Wenn man nur wollte, k&ouml;nnte man ein ordentliches Gesetz machen<\/strong><\/p><p>Von Kritikern der Erbschaftssteuer wird stets behauptet, dass eine Besteuerung von vererbten Betriebsverm&ouml;gen Arbeitspl&auml;tze gef&auml;hrden und vor allem mittelst&auml;ndische Unternehmen in ihrer Existenz gef&auml;hrden w&uuml;rde. Doch das ist so pauschal nicht richtig. Bereits heute gibt es die M&ouml;glichkeit, die anfallende Erbschaftssteuer zu stunden bzw. zu strecken, wenn das vererbte Unternehmen nicht &uuml;ber die n&ouml;tigen Barmittel verf&uuml;gt, um die Steuer zu begleichen. Ein gut formuliertes Gesetz w&uuml;rde die genannten Bef&uuml;rchtungen sogar vollends entkr&auml;ften. Auch mit diesem Thema habe ich mich in &bdquo;Wem geh&ouml;rt Deutschland?&ldquo; besch&auml;ftigt:<\/p><blockquote><p>\n<em>Selbstverst&auml;ndlich ist einem normalen Unternehmer in den wenigsten F&auml;llen zuzumuten, 30 Prozent seines Betriebsverm&ouml;gens auf einen Schlag zu mobilisieren. Dann m&uuml;sste er entweder Teile seines Unternehmens verkaufen oder sich hoch bei den Banken verschulden und fortan nach ihrer Nase tanzen. Daher ist es sinnvoll, die Erbschaftssteuer nach dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes in eine auf Raten zu zahlende Steuer umzuwandeln. Selbst 30 Prozent Steuerlast verlieren ihren Schrecken, wenn sie &uuml;ber 20 Jahre abgestottert werden k&ouml;nnen. Sollte ein Unternehmen rote Zahlen schreiben, k&ouml;nnte die Steuer auch gestundet werden. Damit w&auml;re ein Fortbestand des Unternehmens zumindest aus steuerrechtlicher Sicht gew&auml;hrleistet.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>aus: <a href=\"http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/wem-gehoert-deutschland-jens-berger.html\">Jens Berger &ndash; Wem geh&ouml;rt Deutschland?<\/a><\/p><p>Erbschaften sind der wohl wichtigste Grund f&uuml;r die Verfestigung der Reichtumskonzentration &uuml;ber Generationen hinweg. Der Staat nimmt jedoch durch die Tabaksteuer rund das Vierfache von dem ein, was aus Erbschaften an den Fiskus abgef&uuml;hrt wird. Durchschnittlich werden Erbschaften nur mit einem Steuersatz von 5 Prozent besteuert. Das ist erstaunlich, liegt der nominelle Erbschaftssteuersatz doch bei maximal 30 Prozent (Steuerklasse I) und 50 Prozent (Steuerklasse III). Verantwortlich<br>\nf&uuml;r die Diskrepanz zwischen rechnerischer und tats&auml;chlich gezahlter Erbschaftssteuer sind vor allem zahlreiche Ausnahmen und die kaum zu rechtfertigende Sonderregelung f&uuml;r Betriebsverm&ouml;gen, die nun vom Bundesverfassungsgericht untersucht wird. Hier ist eine Korrektur zwingend erforderlich. <\/p><p>Dass die Gr&uuml;nen die konstruktive Diskussion torpedieren wollen, ist leider nur all zu symptomatisch f&uuml;r ihren derzeitigen Zustand. Es ist jedoch keineswegs gesagt, dass die Erbschaftssteuer tats&auml;chlich reformiert wird, wenn Karlsruhe im erwarteten Urteil eine Nachbesserung verlangt. 1995 befand das Bundesverfassungsgericht aus ganz &auml;hnlichen Gr&uuml;nden, dass die Verm&ouml;genssteuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und die Politik daf&uuml;r Sorge zu tragen habe, dass Immobilienbesitzer bei der Verm&ouml;genssteuer nicht bevorzugt werden. Und was machte die Politik? Sie setzte die Verm&ouml;genssteuer 1997 gleich ganz aus &ndash; auch heute, 17 Jahre sp&auml;ter, verzichtet die Politik freiwillig auf eine Besteuerung der Verm&ouml;gen. Gut m&ouml;glich, dass dies als Blaupause f&uuml;r die Zukunft der Erbschaftssteuer gelten kann.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/7f0fab711b944f66974c4722ae8974ce\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern besch&auml;ftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuer und prompt sorgen politische und publizistische Heckensch&uuml;tzen daf&uuml;r, dass blo&szlig; niemand auf die Idee kommt, die 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, ad&auml;quat zu besteuern. 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