{"id":23393,"date":"2014-09-25T12:19:13","date_gmt":"2014-09-25T10:19:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23393"},"modified":"2019-04-29T12:41:47","modified_gmt":"2019-04-29T10:41:47","slug":"von-leistung-und-gegenleistung-oder-oppermann-und-das-unternehmerische-risiko","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23393","title":{"rendered":"Von Leistung und Gegenleistung, oder: Oppermann und das unternehmerische Risiko"},"content":{"rendered":"<p>Der Chef der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, hat heute in einem Interview mit dem Stern Forderungen nach einer st&auml;rkeren Wirtschaftsn&auml;he seiner Partei bekr&auml;ftigt. In diesem Zusammenhang warnt er unter anderem davor, &uuml;ber Steuern zu sehr umverteilen zu wollen. Er f&uuml;hrt dazu ein altbekanntes Argument an: Jeder Unternehmer gehe ein Risiko ein, was der Grund daf&uuml;r sei, dass man ihn nicht zu stark besteuern d&uuml;rfe. &Uuml;berzeugend ist dieses Argument nicht. Von <strong>Patrick Schreiner<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23393#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>]<br>\n<!--more--><br>\nAuf der Homepage des Stern findet sich eine <a href=\"http:\/\/www.stern.de\/politik\/deutschland\/thomas-oppermann-im-stern-die-spd-muss-moderner-werden-2140305.html\">Zusammenfassung des Interviews<\/a>. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat es auf <a href=\"http:\/\/www.spdfraktion.de\/presse\/interviews\/arbeitnehmer-und-arbeitgeber-wertsch%C3%A4tzen\">ihrer Homepage ver&ouml;ffentlicht<\/a>. Darin sagt Oppermann, zwar werde man sich von Steuererh&ouml;hungen nicht generell verabschieden, aber:<\/p><blockquote><p>\n<em>wir werden auch nicht den Fehler aus dem letzten Wahlkampf wiederholen, uns mit den Gr&uuml;nen einen &Uuml;berbietungswettbewerb um die sch&ouml;nste Steuererh&ouml;hung zu liefern.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Und an sp&auml;terer Stelle im Interview hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n<em>Oppermann: [&hellip;] Wir m&uuml;ssen innovative, kreative Leute anlocken und sie dabei ermuntern, dass sie Risiken eingehen, Unternehmen gr&uuml;nden, Arbeit schaffen. Wenn sie das machen, m&uuml;ssen sie hinterher aber auch belohnt werden.<\/em><\/p>\n<p><em>Frage: Das hei&szlig;t konkret?<\/em><\/p>\n<p><em>Oppermann: Dass man ma&szlig;halten muss, wenn man an der Steuer-Schraube dreht. Arbeit muss sich lohnen in Deutschland, f&uuml;r den Arbeitnehmer wie f&uuml;r den erfolgreichen Unternehmer. Wir m&uuml;ssen beide gleicherma&szlig;en wertsch&auml;tzen.<\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Es ist durchaus weit verbreitet, gegen ein staatliches Eingreifen in das Wirtschaftsgeschehen das so genannte &bdquo;Unternehmer-Risiko&ldquo; anzuf&uuml;hren: Unternehmen, so wird gesagt, tr&uuml;gen pers&ouml;nliche finanzielle Risiken, daher sei eine hohe &bdquo;Entlohnung&ldquo; ihrer T&auml;tigkeit ebenso richtig wie ein zur&uuml;ckhaltendes ordnungs- und steuerpolitisches Agieren des Staates. Das unternehmerische Risiko, so wird unterstellt, spreche gegen eine (angeblich zu) weitreichende Besteuerung von Unternehmen wie auch gegen eine (angeblich zu) weitreichende Regulierung unternehmerischer T&auml;tigkeit.<\/p><p>Zumindest bezogen auf Steuerpolitik argumentiert auch Oppermann so: Gegen&uuml;ber Menschen, die Unternehmen gr&uuml;nden und damit Risiken eingehen, m&uuml;sse der Staat bei der Besteuerung ma&szlig;halten. Diese Argumentation passt nat&uuml;rlich gut zu der Vorstellung, die SPD m&uuml;sse <a href=\"http:\/\/www.annotazioni.de\/post\/1416\">wieder wirtschaftsfreundlicher<\/a> werden. Inhaltlich &uuml;berzeugen kann sie bei genauerer Betrachtung aber nicht.<\/p><p>Zutreffend ist zwar, dass Unternehmer &ndash; ebenso nat&uuml;rlich wie Unternehmerinnen sowie einfache Anleger und Anlegerinnen &ndash; ein finanzielles Risiko tragen, wenn sie ein Unternehmen gr&uuml;nden und f&uuml;hren, wenn sie Waren und Dienstleistungen auf den Markt bringen und\/oder wenn sie dazu die notwendige Finanzierung zur Verf&uuml;gung stellen. Im Einzelfall kann dieses Risiko durchaus betr&auml;chtlich sein. Auf der anderen Seite aber gibt es jede Menge Vorkehrungen und Mechanismen in Gesetz und Rechtsprechung, die dieses Risiko und die aus ihm m&ouml;glicherweise resultierenden Haftungspflichten strikt begrenzen und auf die Allgemeinheit oder auf Dritte &uuml;berw&auml;lzen:<\/p><ul>\n<li>Das Risiko aus unternehmerischer T&auml;tigkeit wird schon durch bestimmte Unternehmensformen beschr&auml;nkt, n&auml;mlich Kapitalgesellschaften sowie Kommanditgesellschaften. In Gesellschaften mit beschr&auml;nkter Haftung (GmbH) steckt diese Beschr&auml;nkung schon im Namen selbst, f&uuml;r Aktiengesellschaften (AG) sowie f&uuml;r die Einlagen der KommanditistInnen von Kommanditgesellschaften (KG) gilt jedoch das Gleiche: Scheitert das Unternehmen, so haften die UnternehmerInnen und AnlegerInnen nur mit dem von ihnen zur Verf&uuml;gung gestellten Eigenkapital. In der Realit&auml;t verlangen Banken zwar h&auml;ufig, dass diese UnternehmerInnen oder AnlegerInnen dar&uuml;ber hinaus in einem gewissen Umfang pers&ouml;nlich f&uuml;r das Fremdkapital haften, das das Kreditinstitut den betreffenden Unternehmen zur Verf&uuml;gung stellt. Aber auch in diesem Fall ist und bleibt die Haftung beschr&auml;nkt.<\/li>\n<li>Das unternehmerische Risiko wird ferner durch staatliche Normierungen, Pr&uuml;fungen und Grenzwerte beschr&auml;nkt. Das beste Beispiel daf&uuml;r ist die entsprechende Regelung im deutschen Produkthaftungsgesetz (&sect; 1 Abs. 2 Pkt. 4 ProdHaftG): &bdquo;Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn [&hellip;] der Fehler darauf beruht, da&szlig; das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat&rdquo; [&hellip;]. F&uuml;r bestimmte Produktgruppen, etwa Lebensmittel und Medikamente, gibt es &auml;hnliche Vorschriften in gesonderten Gesetzen. Mit ihnen ist ein Haftungsausschluss f&uuml;r den Fall festgelegt, dass ein Produkt zum Zeitpunkt seines In-Verkehr-Bringens den g&uuml;ltigen Gesetzen entsprochen hat, geltende Grenzwerte etwa f&uuml;r bestimmte Schadstoffe eingehalten wurden und das Produkt notwendige staatliche Pr&uuml;fverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Dies impliziert aber unmittelbar auch eine &Uuml;bernahme durch das Produkt m&ouml;glicherweise entstehender Sch&auml;den und Kosten durch die Allgemeinheit. Ein Beispiel: Man stelle sich ein Medikament vor, das bei einigen Menschen massive Sch&auml;den anrichtet, f&uuml;r die das Unternehmen aber aufgrund des eben beschriebenen Umstands nicht haften muss. Die k&ouml;rperlichen und sonstigen Sch&auml;den erleiden die Betroffenen, die Kosten daraus wird neben den Betroffenen vor allem die Allgemeinheit tragen m&uuml;ssen (Behandlungskosten, eventuell Sozialleistungen oder Entsch&auml;digungszahlungen).<\/li>\n<li>Die eben beschriebene Regelung wird noch erg&auml;nzt um den Ausschluss der Haftung f&uuml;r Sch&auml;den, die nach Stand von Technik und Wissenschaft nicht erwartbar oder vorhersehbar waren. Die entsprechende Regelung findet sich f&uuml;r eine gro&szlig;e Zahl an Produktgruppen beispielsweise im eben schon zitierten Produkthaftungsgesetz (&sect; 1 Abs. 2 Pkt. 5 ProdHaftG): &bdquo;Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn [&hellip;] der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.&ldquo; Wenn sich ein Unternehmen also stets am Stand von Technik und Wissenschaft orientiert, wird es f&uuml;r entstandene Sch&auml;den gerichtlich nicht haftbar gemacht werden. (Inwiefern es politisch und moralisch haftbar gemacht wird, ist nat&uuml;rlich eine andere Frage.) Auch in diesem Fall w&auml;re also die Folge, dass die Gesch&auml;digten nicht nur die k&ouml;rperlichen oder sonstigen Sch&auml;den, sondern auch einen Teil der finanziellen Sch&auml;den tragen m&uuml;ssten. Den weiteren Teil der finanziellen Sch&auml;den m&uuml;sste auch in diesem Fall die Allgemeinheit &uuml;bernehmen.<\/li>\n<li>In eine &auml;hnliche Richtung wirkt der Umstand, dass in vielen F&auml;llen ein kausaler Nachweis von unternehmerischer Verantwortung vor Gericht nur schwer zu f&uuml;hren ist. Das Rechtsprinzip, dass im Zweifel f&uuml;r den\/die Angeklagten zu entscheiden ist, reduziert faktisch das unternehmerische Risiko &ndash; und zwar umso mehr, je komplexer die zugrundeliegenden Sachverhalte sind. Dies ist beispielsweise (neben Insolvenzen, s.u.) einer der wesentlichen Gr&uuml;nde, weshalb die Altlastensanierung im Grundst&uuml;cksbereich letztlich weit &uuml;berwiegend von der &ouml;ffentlichen Hand zu finanzieren ist &ndash; auch wenn die Ursache f&uuml;r die Belastung eindeutig unternehmerische T&auml;tigkeit war.<\/li>\n<li>Ein Mechanismus, das Unternehmerrisiko zumindest zu teilen und damit zu mindern, ergibt sich aus dem Arbeitsrecht und besteht in der schlichten M&ouml;glichkeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen. Denn damit tragen auch die Besch&auml;ftigten zumindest einen Teil der Konsequenzen, die sich auftun, wenn ihr Arbeitgeber erfolglos wirtschaftet. Wenn diese Besch&auml;ftigten anschlie&szlig;end Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen erhalten, so &uuml;bernimmt auch in diesem Fall die Allgemeinheit einen Teil der durch die unternehmerische T&auml;tigkeit entstehenden finanziellen Sch&auml;den.<\/li>\n<li>(Auch) um solche Entlassungen zu vermeiden oder zumindest im Umfang zu reduzieren, vergeben sowohl die Bundesregierung als auch alle Bundesl&auml;nder B&uuml;rgschaften an Unternehmen, damit diese bei Banken wieder kreditw&uuml;rdig(er) werden und eine ben&ouml;tigte Fremdfinanzierung sicherstellen k&ouml;nnen. Wenngleich diese B&uuml;rgschaften im Regelfall bestm&ouml;glich an finanzielle Sicherheiten und an Auflagen gebunden werden, &uuml;bernimmt damit die Allgemeinheit doch einen Teil des unternehmerischen Risikos. &Auml;hnliches gilt f&uuml;r eine ganze Reihe weiterer Wirtschaftsf&ouml;rderma&szlig;nahmen, etwa der Vergabe von Krediten oder der Beteiligung an Unternehmen.<\/li>\n<\/ul><p>Neben diesen vergleichsweise konkreten Beispielen der Begrenzung der Haftung bzw. des Risikos aus unternehmerischer T&auml;tigkeit sei noch auf zwei weitere Punkte verwiesen, die allgemeinerer und indirekter Natur sind:<\/p><ul>\n<li>Die Allgemeinheit macht unternehmerisches Handeln &uuml;berhaupt erst m&ouml;glich, indem sie die Rahmenbedingungen daf&uuml;r schafft. So sorgt sie beispielsweise f&uuml;r eine ad&auml;quate Ausbildung der Menschen sowie f&uuml;r Stra&szlig;en, Schienen und weitere Infrastruktur. Sowohl die Ausgaben f&uuml;r Bildung als auch die Ausgaben f&uuml;r Infrastruktur lassen sich als Investitionen verstehen: Die Allgemeinheit (der Staat) gibt Geld aus in der Hoffnung, dass sich dies &ndash; gesamtgesellschaftlich und gesamtvolkswirtschaftlich &ndash; lohnt. Der Erfolg solcher Investitionen ist aber direkt oder indirekt vom Erfolg unternehmerischer T&auml;tigkeiten abh&auml;ngig. Die Allgemeinheit entlastet Unternehmen auf diese Weise von Risiken, indem sie potentiell nicht-rentable Investitionen selbst tr&auml;gt.<\/li>\n<li>Eine weitere Begrenzung der Haftung ergibt sich schlicht aus der begrenzten Lebensdauer des Menschen sowie aus der Tatsache, dass in diesem Leben niemand unbegrenzt Einkommen erwirtschaften kann. Anders und beispielhafter formuliert: Wenn aus unternehmerischer T&auml;tigkeit ein extrem hoher Verlust oder Schaden entsteht, so werden die wenigsten Menschen oder auch Unternehmen in der Lage sein, diesen Schaden zu Lebzeiten zu begleichen. Rechtlich wird diesem Umstand dadurch Rechnung getragen, dass sowohl Unternehmen als auch Personen in die Insolvenz gehen k&ouml;nnen: Sie werden dann von einem Gro&szlig;teil ihrer finanziellen Verpflichtungen entlastet. Etwaige Sch&auml;den f&uuml;r Dritte oder f&uuml;r die Allgemeinheit, die aus dieser Insolvenz bzw. aus der Unm&ouml;glichkeit unbegrenzter Haftung entstehen, m&uuml;ssen dann von diesen Dritten bzw. von der Allgemeinheit getragen werden.<\/li>\n<\/ul><p>Diese Ausf&uuml;hrungen zeigen: Zwar tragen UnternehmerInnen im Rahmen ihrer T&auml;tigkeit ein gewisses Risiko, ein Gutteil der Risiken aus unternehmerischer T&auml;tigkeit aber wird auf die &Ouml;ffentlichkeit bzw. auf die Allgemeinheit wie auch auf Dritte &uuml;bergew&auml;lzt. Dass strafrechtlich und zivilrechtlich ein Teil dieser Risiken wieder auf die UnternehmerInnen zur&uuml;ckfallen kann, tut diesem &ouml;konomischen Grundsatz keinen Abbruch. Vermutlich w&auml;re kapitalistisches Wirtschaften sonst auch nicht m&ouml;glich, k&ouml;nnte es anders beispielsweise Investitionsprojekte von immensem Ausma&szlig; und Produkte von hoher technologischer Komplexit&auml;t gar nicht geben. Man mag das kritisieren oder auch nicht, Tatsache ist und bleibt aber: Wenn die Allgemeinheit einen gro&szlig;en Teil der Risiken &uuml;bernimmt, die aus unternehmerischer T&auml;tigkeit resultieren, so ist es angemessen und legitim, wenn diese Allgemeinheit in die unternehmerische T&auml;tigkeit selbst eingreift.<\/p><ul>\n<li>Die Haftungs&uuml;bernahme durch die Allgemeinheit ist eine Leistung gegen&uuml;ber den Unternehmen, f&uuml;r die es eine Gegenleistung geben muss. Es ist daher legitim, unternehmerische T&auml;tigkeit (insbesondere Gewinne und Unternehmenseink&uuml;nfte) hoch zu besteuern. Denn der &Ouml;ffentlichkeit entstehen (nicht nur) durch die &Uuml;bernahme quasi unendlich vieler Risiken reelle Kosten, die gegenzufinanzieren sind. Gerade auch aus neoliberal-betriebswirtschaftlicher Perspektive wird zudem immer wieder betont, dass einem ad&auml;quaten Risiko bei Geldanlage oder unternehmerischer T&auml;tigkeit auch eine entsprechende Verzinsung gegen&uuml;berstehen m&uuml;sse. Diese Verzinsung kann im Falle der Risiko&uuml;bernahme durch die Allgemeinheit nur durch eine h&ouml;here Besteuerung unternehmerischer T&auml;tigkeit sichergestellt werden.<\/li>\n<li>Es ist legitim, regulierend in wirtschaftliche T&auml;tigkeit einzugreifen. Wenn die Allgemeinheit einen betr&auml;chtlichen Teil des Risikos aus unternehmerischer T&auml;tigkeit &uuml;bernimmt, so hat sie auch das Recht, dieses Risiko bestm&ouml;glich zu minimieren. Dies tut sie durch ordnungspolitische Vorgaben &ndash; etwa, um ein gewisses Lohnniveau der Besch&auml;ftigten zu wahren, m&ouml;gliche Gesundheitssch&auml;den zu vermeiden, den Verbrauch an Energie, Rohstoffen und Fl&auml;che zu minimieren oder Abfallmengen zu reduzieren. Dagegen spricht sich Oppermann in dem Interview nicht aus, dieser Punkt sei hier aber der Vollst&auml;ndigkeit halber erw&auml;hnt.<\/li>\n<\/ul><p>Wer das Unternehmer-Risiko nicht nur als betriebswirtschaftliches, sondern auch als politisches Argument heranzieht, sollte dies konsequent tun. Und konsequent bedeutet in diesem Zusammenhang eben auch und vor allem, zu sehen, in welch hohem Ausma&szlig; auch die &Ouml;ffentlichkeit bzw. die Allgemeinheit sowie Dritte Risiken aus unternehmerischer T&auml;tigkeit &uuml;bernehmen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. Er schreibt regelm&auml;&szlig;ig f&uuml;r die NachDenkSeiten zu wirtschafts-, sozial- und verteilungspolitischen Themen.<\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/6093df740c2442e7ac070576128eabfd\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Chef der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, hat heute in einem Interview mit dem Stern Forderungen nach einer st&auml;rkeren Wirtschaftsn&auml;he seiner Partei bekr&auml;ftigt. In diesem Zusammenhang warnt er unter anderem davor, &uuml;ber Steuern zu sehr umverteilen zu wollen. 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