{"id":23885,"date":"2014-11-10T11:00:18","date_gmt":"2014-11-10T10:00:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23885"},"modified":"2026-02-02T15:57:51","modified_gmt":"2026-02-02T14:57:51","slug":"die-bundesregierung-verursacht-millionenschaeden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23885","title":{"rendered":"Die Bundesregierung verursacht \u201eMillionensch\u00e4den\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem die 4-t&auml;gigen Streikpl&auml;ne der GDL am Donnerstag und Freitag letzter Woche durch zwei Instanzen der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit f&uuml;r rechtm&auml;&szlig;ig erkl&auml;rt worden waren, hat die GDL ihre Arbeitsniederlegung als Zeichen der Deeskalation vorzeitig beendet. Zum Ende des Streiks erkl&auml;rte der Vorsitzende der GDL, Claus Weselsky seine Bereitschaft, mit der deutschen Bahn AG und zeit- und ortsgleich wie die EVG, aber eigenst&auml;ndig, &uuml;ber den Abschluss eines Tarifvertrages f&uuml;r das gewerkschaftliche organisierte Betriebspersonal, zu verhandeln. Er warte nun auf eine entsprechende Einladung der Bahn AG. Damit wiederholt Weselsky offenbar einen Vorschlag, den er bereits am vergangenen Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt unterbreitet hatte, der jedoch von der Bahn AG abgelehnt wurde. Von <strong>Erik Jochem<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Worum geht es? <\/strong><\/p><p>Wie <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=23873\">bereits erl&auml;utert<\/a>, hatte die Bahn AG bislang als Vorbedingung f&uuml;r Verhandlungen stets verlangt, dass die GDL zusagt&hellip; . nicht zu verhandeln. Nicht zu verhandeln n&auml;mlich f&uuml;r die nach eigenen Angaben 19.000 Mitglieder des Betriebspersonals der GDL. Die Bahn AG m&ouml;chte verhindern, dass das bei der GDL organsierte Betriebspersonal einen eigenst&auml;ndigen (und vorteilhafteren) Tarifvertrag neben dem bereits f&uuml;r das in der Konkurrenzgewerkschaft EVG organsierte Betriebspersonal bestehenden Tarifvertrag erh&auml;lt.<\/p><p>Hierzu muss man jedoch wissen, dass das Bundesarbeitsgericht schon 2010 klipp und <a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;sid=e372b0fe9a605e5c129bdf7b293ca0d7&amp;nr=14588&amp;pos=0&amp;anz=1\">klar entschieden hat<\/a>, dass die sogenannte Tarifpluralit&auml;t innerhalb eines Betriebes in den Schutzbereich der im Grundgesetz ausdr&uuml;cklich verankerten Koalitionsfreiheit f&auml;llt. Damit genie&szlig;t das Anliegen der GDL und ihrer Mitglieder, &uuml;ber einen eigenst&auml;ndigen Tarifvertrag zu verhandeln, nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre den besonderen Schutz des Grundgesetzes.<\/p><p>Anstatt das Angebot der GDL schon in der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag ohne Wenn und Aber anzunehmen und damit eine sofortige Beendigung des Streiks zu erm&ouml;glichen, hat die Bahn AG zun&auml;chst zwar zeit- und ortsgleiche Verhandlungen wie mit der EVG zugestanden; ebenso hat sie zugestanden, dass die GDL einen eigenst&auml;ndigen Tarifvertrag erh&auml;lt. &bdquo;Einzige&ldquo; Bedingung war allerdings, dass der Tarifvertrag der GDL <strong>denselben Inhalt<\/strong> wie der zeit- und ortsgleich mit der EVG abgeschlossene Tarifvertrag haben m&uuml;sse. Wer sich fragt, wie der Bahnvorstand auf eine solche auch f&uuml;r den rechtlichen Laien absonderlich klingende Idee kommt, muss sich die Referentenentw&uuml;rfe (<a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2014\/2014-10-28_Tarifeinheit_Referentenentwurf.pdf\">hier [PDF &ndash; 155 KB]<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\/uploads\/sopo\/pdf\/2014\/2014-11-04_Tarifeinheit_Referentenentwurf.pdf\">hier [PDF &ndash; 160 KB]<\/a>) der Bundesministerin f&uuml;r Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, zur sogenannten Tarifeinheit anzuschauen.<\/p><p>Dort ist beabsichtigt, den Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft, die also z.B. nur 49 % der betreffenden Berufsgruppe vertritt, gegen&uuml;ber dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft, so zu behandeln, als sei er nicht abgeschlossen worden. Zum &bdquo;Ausgleich&ldquo; soll die Minderheitsgewerkschaft einen Anspruch gegen den Arbeitgeber erhalten, mit dem dieser gezwungen werden kann, den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft zu Gunsten der Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft &bdquo;nachzuzeichnen&ldquo; (d.h. abzuschreiben). Damit erhielte die Minderheitsgewerkschaft am Ende rein formal einen &bdquo;eigenen&ldquo; Tarifvertrag.<\/p><p>Klar ist danach zum einen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Minderheitsgewerkschaft faktisch so behandelt wird, als sei sie verboten. Hierzu wird das Bundesverfassungsgericht, falls es zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes kommt &ndash; wovon nicht auszugehen ist &ndash; die passende Antwort geben. Klar ist zum anderen, wer bei der Verhandlungsf&uuml;hrung der Bahn AG die F&auml;den in der Hand h&auml;lt. Es ist die von Angela Merkel gef&uuml;hrte Bundesregierung.<\/p><p>Sie hat durch die Vorgabe an die Bahn AG, die Verhandlung &uuml;ber einen eigenst&auml;ndigen Tarifvertrag der GDL zu blockieren, die aktuelle Arbeitsniederlegung der GDL zu verantworten. Wer diese Aussage f&uuml;r &uuml;bertrieben h&auml;lt, m&ouml;ge sich vergegenw&auml;rtigen, dass sich die Deutsche Bahn AG zu 100 % im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindet und Angela Merkel als Bundeskanzlerin an deren Spitze steht. Der ihr untergebene Verkehrsminister, Alexander Dobrindt, und das von ihm geleitete Bundesverkehrsministerium nehmen offiziell die Rechte des Bundes als Eigent&uuml;mer der Deutschen Bahn AG wahr. Dessen Anweisung an den Vorstand der Bahn AG, Klage gegen den geplanten Streik der GDL wegen &bdquo;Unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit&ldquo; zu erheben, war laut und deutlich in den Medien zu vernehmen. Ihr wurde umgehend Folge geleistet.<\/p><p>Was also seit Beginn des Arbeitskampfes die Forderung der Bahn AG war, die GDL solle als Eintrittspreis f&uuml;r Verhandlungen auf die Vertretung des bei ihr organsierten Betriebspersonals verzichten, ist seit dem Arbeitsgerichtsprozess in Frankfurt die Forderung der Bahn AG, auf das Recht zum Abschluss eines eigenst&auml;ndigen, d.h. m&ouml;glicherweise weiterreichenden Tarifvertrags als dem mit der EVG, zu verzichten.<\/p><p>Stimmte die GDL dieser von der Bundesregierung verh&auml;ngten Forderung zu, k&ouml;nnte die Bahn AG immerhin darauf hoffen, auf der Grundlage der Animosit&auml;t zwischen GDL und EVG, die keine Lokf&uuml;hrer vertritt und daher bei weitem nicht &uuml;ber die Durchschlagskraft der GDL verf&uuml;gt, einen vergleichsweise niedrigeren Tarifstandard zu Lasten der GDL-Mitglieder durchzusetzen. Bei Zwang zu zwei inhaltlich gleichen Tarifvertr&auml;gen ist die offensivere Gewerkschaft an die Forderungen der defensiveren Gewerkschaft gebunden, sodass sich &ndash; au&szlig;er im Fall der Solidarisierung der Gewerkschaften untereinander &ndash; ein im Verh&auml;ltnis zu den Forderungen der offensiveren Gewerkschaft niedrigeres Tarifniveau durchsetzen w&uuml;rde. Die Strategie der Bahn AG und der Bundesregierung l&auml;uft also darauf hinaus, die Verhandlungsmacht der GDL durch eine notwendige Verkettung mit der schw&auml;cheren (und wohl auch bequemeren) EVG zu untergraben. <\/p><p>Umgekehrt liegt der Fall, in dem jede Gewerkschaft eigenst&auml;ndig agiert. Hier k&ouml;nnte nicht nur die GDL ihre eigene Schlagkraft ungehindert einsetzen, sondern es w&uuml;rde dadurch auch massiver Druck auf die EVG entstehen, sich bei ihren Forderungen an der GDL zu orientieren, anderenfalls ihr wohl scharenweise die Mitglieder wegliefen. In diesem Fall besteht also eine Tendenz zur Solidarisierung der Gewerkschaften und zur Angleichung der jeweiligen Tarifforderungen in Richtung der h&ouml;heren Forderung.<\/p><p>Welcher Veranlassung h&auml;tte also die GDL, sich zu Lasten ihrer eigenen Mitglieder an das Tarifniveau der EVG ketten zu lassen? Liegt es nicht vielmehr im Interesse des gesamten Betriebspersonals der  Bahn AG &ndash; also auch dem bei der EVG organisierten &ndash; wenn Claus Weselsky weiterhin die autonome Verhandlungsmacht seiner Gewerkschaft in die Waagschale werfen kann ?<\/p><p>F&uuml;r die Bundesregierung ist es h&ouml;chste Zeit, das Grundgesetz zu achten und endlich eine Einladung zu Verhandlungen aussprechen zu lassen, die diese Bezeichnung tats&auml;chlich verdienen. Oder reichen die vielzitierten &bdquo;Millionensch&auml;den&ldquo; noch nicht, die sie &bdquo;der deutschen Wirtschaft&ldquo; (uns allen) durch ihre gegen Buchstabe und Geist der Verfassung versto&szlig;ende Weigerung zu Verhandlungen mit der GDL &uuml;ber einen eigenst&auml;ndigen Tarifvertrag zugef&uuml;gt hat? <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem die 4-t&auml;gigen Streikpl&auml;ne der GDL am Donnerstag und Freitag letzter Woche durch zwei Instanzen der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit f&uuml;r rechtm&auml;&szlig;ig erkl&auml;rt worden waren, hat die GDL ihre Arbeitsniederlegung als Zeichen der Deeskalation vorzeitig beendet. 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