{"id":240,"date":"2006-02-28T12:14:44","date_gmt":"2006-02-28T11:14:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=240"},"modified":"2019-07-23T18:58:47","modified_gmt":"2019-07-23T16:58:47","slug":"ein-euro-jobs-und-arbeitsmarktreform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=240","title":{"rendered":"\u00dcber die Umfunktionierung und Instrumentalisierung der \u201eEin-Euro-Jobs\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitsgelegenheiten zu gemeinn&uuml;tziger und zus&auml;tzlicher Arbeit gab es schon vor den Ein-Euro-Jobs. Die massive Umfunktionierung und Instrumentalisierung sozialer Hilfen durch die neu eingef&uuml;hrten Ein-Euro-Jobs analysiert Professorin Helga Spindler.<br>\nEs gehe nicht mehr darum, zu helfen, sondern Menschen mit der nackten Wahrheit zu konfrontieren, dass man nichts mehr f&uuml;r Ihre Integration am Arbeitsmarkt ausrichten k&ouml;nne.<br>\nEin-Euro-Jobber ersetzten Zivildienstleistende oder sie dienten zum Abschieben arbeitsloser Jugendlicher. Es gehe nicht mehr um soziale Hilfe, sondern um &bdquo;Arbeiten f&uuml;r die Sozialhilfe&ldquo;. An die Stelle der &bdquo;Gemeinn&uuml;tzigkeit&ldquo; der T&auml;tigkeiten trete die &bdquo;Privatn&uuml;tzigkeit&ldquo;. Auch im &ouml;ffentlichen Bereich w&uuml;rden Ein-Euro-Jobber zunehmend dort eingesetzt, wo Stellen vorher abgeschafft worden seien, sogar als Streikbrecher w&uuml;rden sie missbraucht. Gemeinn&uuml;tzige Besch&auml;ftigungstr&auml;ger von Ein-Euro-Jobbern w&uuml;rden vielfach zu Arbeitskr&auml;fteverleihern.<br>\nDie Autorin pl&auml;diert f&uuml;r ein frei gew&auml;hltes ehrenamtliches Engagement von Arbeitslosen.<br>\nF&uuml;r alle, die sich ein umfassendes Bild &uuml;ber die Funktion von Ein-Euro-Jobs machen wollen.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>&bdquo;Ein-Euro-Jobs&ldquo; und Arbeitsmarktreform<\/strong><\/p><p>Von Helga Spindler.\t<\/p><ol>\n<li>Ganz neu sind die &bdquo;Ein-Euro-Jobs&ldquo; nicht!<br>\nIn &sect; 19 Abs. 2 Satz 1, 2.Alternative BSHG, das zum 1.1. 2005 abgeschafft worden ist, waren die <strong>Arbeitsgelegenheiten zu gemeinn&uuml;tziger und zus&auml;tzlicher Arbeit<\/strong> vorgesehen, f&uuml;r die unter Weitergew&auml;hrung der Sozialhilfe eine angemessene Entsch&auml;digung f&uuml;r Mehraufwendungen gew&auml;hrt werden konnte, ohne ein Arbeitsverh&auml;ltnis zu begr&uuml;nden. So richtig konnte man dieses Begriffsunget&uuml;m gar nicht fassen, deshalb hat sich die Bezeichnung &bdquo;Mehraufwandsvariante&ldquo; oder einfach &bdquo;gz- Arbeit&ldquo; daf&uuml;r eingeb&uuml;rgert. Aber jeder wusste was gemeint war: kostenlose Arbeitskr&auml;fte vom Sozialamt, die manchmal keinen, manchmal viel Betreuungsaufwand erforderten, manchmal freiwillig und manchmal gegen ihren Willen kamen. <\/li>\n<li><strong>Ein Instrument der &bdquo;Hilfe zur Arbeit&ldquo;<\/strong> war diese Besch&auml;ftigungsm&ouml;glichkeit und sie sollte geeignet sein Hilfesuchende, die keine Arbeit finden k&ouml;nnen, besser in das Arbeitsleben einzugliedern. In geeigneten F&auml;llen sollte daf&uuml;r sogar ein Gesamtplan erstellt werden. Anders als die AB-Ma&szlig;nahmen (ABM), wurden diese Ma&szlig;nahmen aber nie unabh&auml;ngig dahingehend untersucht, inwieweit oder unter welchen Bedingungen sie eine berufliche (Anschluss-) Perspektive erm&ouml;glichten. Auch &Ouml;konomen, die AB-Ma&szlig;nahmen immer heftig kritisiert und deshalb kritisch untersucht haben, waren von der Mehraufwandsbesch&auml;ftigung immer angetan und haben sogar den Ausbau gefordert. Daneben gab es noch die M&ouml;glichkeit zur &Uuml;berpr&uuml;fung der Arbeitsbereitschaft oder falls v&ouml;llig Arbeitsentw&ouml;hnte &uuml;berhaupt erst wieder an eine berufliche T&auml;tigkeit gew&ouml;hnt werden sollte, besondere Arbeitsgelegenheiten nach &sect; 20 BSHG in der Mehraufwandsvariante zu schaffen.<\/li>\n<li>Gerade die <strong>Mehraufwandsvariante war immer schon heftig umstritten<\/strong>, weil sie keine wirkliche Arbeit, keinerlei Arbeitsrechte, keine Sozialversicherung, keinen Leistungslohn geboten hat, weil durch die geforderte Zus&auml;tzlichkeit die Betroffenen im Kreis der Kollegen h&auml;ufiger aus- statt eingegliedert wurden und weil in den bevorzugt gew&auml;hlten &bdquo;gemeinn&uuml;tzigen&ldquo; Arbeitsfeldern einfacher, aber notwendiger Dienstleistungen keine neuen Arbeitspl&auml;tze entstanden, in die Leute h&auml;tten &uuml;berwechseln k&ouml;nnen, sondern &uuml;ber die Jahre stetig abgebaut wurden. Um wenigstens den Charakter eines Hilfeangebots zu wahren, wurde Anfang der 80er Jahre vielfach &ndash;allen voran von Utz Krahmer, dessen Kommentierung des &sect; 19 BSHG bis heute lesenswert ist [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] &ndash; Freiwilligkeit bei der Aufnahme dieser Besch&auml;ftigung gefordert. Das wurde jedoch zun&auml;chst vom Bundesverwaltungsgericht und dann 1993 vom Gesetzgeber nicht nachvollzogen: auch wer sich weigerte derartige &bdquo;Hilfe&ldquo; anzunehmen, musste, wenn er keine Gr&uuml;nde vortragen konnte, was den Betroffenen mangels Aufkl&auml;rung und &Uuml;berblick schwer fiel, mit Sanktionen rechnen. Das er&ouml;ffnete Beh&ouml;rden auch die M&ouml;glichkeit solche Arbeitsgelegenheiten zur verdeckten Kontrolle und ohne ernsthafte Perspektive einzusetzen und die gesetzliche Zielsetzung damit zu ver&auml;ndern. Arbeitslosen aus der Arbeitslosenversicherung mutete man diese Eingliederungsma&szlig;nahme nie zu: Dort gab es ABM, SAM und Weiterbildungsma&szlig;nahmen, selbst f&uuml;r Langzeitarbeitslose wurden lange Zeit Sonderprogramme mit degressiven Lohnkostenzusch&uuml;ssen aufgelegt.<\/li>\n<li>Es gab immer auch M&ouml;glichkeiten, diese Ma&szlig;nahmen sinnvoll einzusetzen, z.B. wenn sich jemand w&auml;hrend seiner Arbeitslosigkeit in seiner Stadtteilinitiative, einem Kulturprojekt oder bei einem Wohlfahrtsverband engagieren wollte, um nicht unt&auml;tig zu Hause zu sitzen, wenn jemand total &uuml;berschuldet war und die Gl&auml;ubiger jeden neuen Arbeitgeber abgeschreckt haben, wenn Zuwanderer hier Fu&szlig; fassen wollten, oder wenn jemand zun&auml;chst langsam oder probeweise verschiedene Arbeitsfelder kennen lernen sollte, dessen F&auml;higkeiten noch nicht so klar erkennbar waren. In begr&uuml;ndeten F&auml;llen waren sie auch zu Kontrollzwecken notwendig. Immer aber sollten nach der Rechtsprechung diese Eins&auml;tze zeitlich m&ouml;glichst begrenzt sein (max. 6 Monate), m&ouml;glichst nur Halbtagst&auml;tigkeiten umfassen und <strong>m&ouml;glichst bald in eine echte Anschlussperspektive m&uuml;nden<\/strong>, in ein Vertragsverh&auml;ltnis, eine Bildungsma&szlig;nahme oder &auml;hnliches. Das war ein Gebot der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, weil zu ber&uuml;cksichtigen war, dass es sich hier eben nicht um eine vollwertige Arbeit handelt.<\/li>\n<li>Trotzdem hat der Einsatz dieses Instrumentes bis Ende der 90er Jahre nicht &uuml;berhand genommen und das lag daran, dass <strong>auch die kommunale Sozialhilfe seine Perspektivlosigkeit erkannt hatte<\/strong>. Allerdings weniger aus dem Blickwinkel der Hilfebed&uuml;rftigen, als aus dem der Gemeindekasse. Die Leute belasteten ja bei fehlendem Eingliederungserfolg den Sozialhilfeetat weiter. Deshalb konnten die ab Mitte der 80er Jahre in den L&auml;ndern aufgelegten Programme: &bdquo;Arbeit statt Sozialhilfe&ldquo; so viele Anh&auml;nger gewinnen. Ein weiteres F&ouml;rderinstrument nach &sect; 19 BSHG war n&auml;mlich die Arbeitsgelegenheit in der Vertragsvariante &ndash; gemeinn&uuml;tzig und zus&auml;tzlich oder auch auf dem allgemeine Arbeitsmarkt -, wo ein richtiges Arbeitsverh&auml;ltnis geschaffen und bezuschusst wurde. Das war versicherungspflichtig und m&uuml;ndete nach einem Jahr Mindestbestandzeit im schlimmsten Fall in den Arbeitslosengeldbezug und bei v&ouml;lliger Erfolglosigkeit in den dauerhaften Arbeitslosenhilfebezug. (Ganz clevere Sozialhilfetr&auml;ger versuchten diesen Effekt schon nach 5 Monaten zu erzielen, als es noch die origin&auml;re Arbeitslosenhilfe gab). Nach einem Jahr erlahmte allerdings die Eingliederungsbem&uuml;hung erkennbar und ohne R&uuml;cksicht auf etwa notwendige Stabilisierung der Berufserfahrung. Weil man f&uuml;r diese Form der Besch&auml;ftigung kurzfristig mehr Geld in die Hand nehmen musste, gab es &uuml;berdies vielerorts Landeszusch&uuml;sse f&uuml;r die Kommune, was das ganze zusammen mit den nach 1990 sprudelnden Europamitteln noch attraktiver machte.<br>\nF&uuml;r die Betroffenen hatte es ebenfalls Vorteile: zwar kurze, aber echte Arbeitsverh&auml;ltnisse (zu Beginn sogar noch voll tariflich entlohnt) und danach entweder Anschlussarbeit oder wenigstens Arbeitserfahrung und Zugang zum Arbeitsamt und allen F&ouml;rderangeboten des AFG &ndash; und nie mehr Sozialamt und Ein- Euro Jobs.<\/li>\n<li>Um sich einen ungef&auml;hren <strong>&Uuml;berblick &uuml;ber die quantitative Verbreitung<\/strong> dieser Ma&szlig;nahmen zu verschaffen, hier einige Daten: Eine bundesweite Umfrage des deutschen St&auml;dtetags f&uuml;r das Jahr 1998 erbrachte folgende Ergebnisse:\n<ul>\n<li>150.000 Vertragsverh&auml;ltnisses nach &sect; 19 Abs.1 und Abs. 2 1.Alt. BSHG.<\/li>\n<li>132.000 Mehraufwandsverh&auml;ltnisse nach &sect; 19 Abs. 2 2.Alt. plus<\/li>\n<li>18.000 Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse nach &sect; 20 BSHG.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie viel die Landkreise noch angeboten haben ist nicht zu ermitteln. <\/p>\n<p>Gleichzeitig gab es in diesem Jahr nach den Angaben der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeit: <\/p>\n<ul>\n<li>366.555 Neueintritte in ABM Ma&szlig;nahmen ( der Jahresdurchschnitt liegt etwas niedriger bei ca.210.800 ) dazu kamen ca. <\/li>\n<li>608 000 Neueintritte in berufliche Weiterbildung und<\/li>\n<li>66.000 in Strukturanpassungsma&szlig;nahmen ( ohne Ost ) dazu noch im Jahresdurchschnitt<\/li>\n<li>70.780 F&ouml;rderungen von L&ouml;hnen durch Eingliederungszusch&uuml;sse. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bundesagentur hat im November 2005 einen Monatsbericht mit aktuellen Zahlen ver&ouml;ffentlicht, der auch Daten zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten enth&auml;lt ( a.a.O. S.13 f. und Tabellen). Daraus stammen die Bestandszahlen der Arbeitsgelegenheiten nach &sect; 16 Abs.3 SGB II im November 2005:<\/p>\n<ul>\n<li>13.764 Vertragsverh&auml;ltnisse (entsprechen &sect; 19 Abs.1 und 2 1.Alt. BSHG)<\/li>\n<li>261.520 Mehraufwandsverh&auml;ltnisse (entsprechen &sect; 19 Abs.2 2.Alt. BSHG)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Insgesamt sind bis zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2005 schon &uuml;ber eine halbe Million, genau 529.369 Arbeitslose mit diesen Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen &bdquo;versorgt&ldquo; worden. Bei den geplanten 600.000 Bestandstellen w&uuml;rden so pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen durch diese Stellen geschleust werden k&ouml;nnen. Die Daten sind noch vorl&auml;ufig, es fehlen wohl noch Angaben von Optionskommunen, bei denen zu bef&uuml;rchten ist, dass sie nur Mehraufwandsverh&auml;ltnisse schaffen, weil sie die SGB III Instrumente nicht kennen. <\/p>\n<p>Und zum Vergleich (auch Bestand November 2005) die weiteren Integrationsma&szlig;nahmen f&uuml;r Leistungsbezieher nach SGB II, die eigentlich mit der Zusammenlegung versprochen worden und vorher zumindest den Arbeitslosenhilfebeziehern auch zugute gekommen waren:<\/p>\n<ul>\n<li>39.388 ABM Ma&szlig;nahmen ( Gesamtzahl 2005: 51.932)<\/li>\n<li>37.849 Ma&szlig;nahmen berufliche Weiterbildung ( Gesamtzahl 2005: 54.632)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zus&auml;tzlich werden f&uuml;r Versicherte im Bereich des SGB III nur noch 8.047 ABM Ma&szlig;nahmen und 74.670 berufliche Weiterbildungsma&szlig;nahmen ausgewiesen. Strukturanpassungsma&szlig;nahmen und Lohnzusch&uuml;sse sind ausgelaufen.<\/p>\n<p><strong>Der Vergleich zu 1998 zeigt jetzt schon, dass in der Tendenz alle anderen besch&auml;ftigungsschaffenden Ma&szlig;nahmen, vor allem die mit gef&ouml;rderten Arbeitsvertr&auml;gen, zugunsten der Erweiterung der Ein- Euro Jobs abgebaut oder ganz gestrichen werden und das f&uuml;r alle Arbeitslosen.<\/strong><\/p><\/li>\n<li>So h&auml;tten eigentlich alle weiterleben k&ouml;nnen, wenn, ja wenn den Akteuren das Ganze nicht zu teuer geworden w&auml;re, wenn insbesondere der Bund nicht nach 2002 von den ansteigenden Arbeitslosenhilfekosten h&auml;tte wegkommen wolle, &ndash; vor allem in den neuen Bundesl&auml;ndern, wo alle F&ouml;rderma&szlig;nahmen ausgereizt waren. Pl&ouml;tzlich bekannte man r&uuml;ckhaltlos offen, dass man die kommunale Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung (gemeint war die Vertragsvariante) <strong>als &bdquo;Verschiebebahnhof&ldquo; missbraucht<\/strong> habe, ohne noch auf eine bessere und qualifizierte Arbeitsmarkteingliederung zu achten und gelobte Besserung durch Zusammenlegung von Arbeitlosen und Sozialhilfe, was &ndash; durchaus zielbewusst und schon vor der Hartz- Kommission geplant und durch verschiedene Modellprojekte und die Bertelsmann- Stiftung vorbereitet &ndash; dann letztlich zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und gleich auch noch der Sozialhilfe in der alten Form gef&uuml;hrt hat.<\/li>\n<li><strong>&bdquo;Fordern und F&ouml;rdern&ldquo; lautet die neue Maxime<\/strong> im Sozialgesetzbuch II ( SGB II ) , die unter anderem damit begr&uuml;ndet worden ist, dass den Sozialhilfebeziehern jetzt der direkte Zugang zu allen F&ouml;rderma&szlig;nahmen des SGB III er&ouml;ffnet werden sollte. Auf dem Papier des Bundesgesetzblatts ist dieses Versprechen auch eingehalten worden: &sect; 16 Abs. 1 SGB II sieht als Leistungen zur Eingliederung f&uuml;r alle Arbeitslosengeld II- Bezieher alle wesentlichen Eingliederungsleistungen des SGB III vor (bis auf die schon wieder herausgenommenen F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Selbst&auml;ndige).<br>\nDas Problem ist nur, dass sie sich diesen Zugang jetzt mit den bisher Berechtigten teilen m&uuml;ssen, und dass die Anzahl und Qualit&auml;t der F&ouml;rderpl&auml;tze und vor allem die F&ouml;rdermittel gegen&uuml;ber dem Ansatz von etwa 1998 so massiv reduziert worden sind, dass der Prozentsatz der zu Verf&uuml;gung stehenden Ma&szlig;nahmen so unbedeutend geworden ist, dass man &uuml;berhaupt nichts mehr davon h&ouml;rt. Aus dem &bdquo;Sozialhilfenachlass&ldquo; ist aber als F&ouml;rderleistung in &sect;16 Abs. 3, Satz 2 SGB II auch die &bdquo;zus&auml;tzliche Arbeitsgelegenheit&ldquo; ohne Arbeitsverh&auml;ltnis eingeflossen, bei der statt Gemeinn&uuml;tzigkeit nur noch &bdquo;&ouml;ffentliches Interesse&ldquo; vorliegen muss. Die Pl&auml;tze sollen auf 600.000 und mehr erweitert werden und jetzt den ehemaligen Arbeitslosenhilfebeziehern den direkten Zugang zu dieser ehemaligen Sozialhilfema&szlig;nahme er&ouml;ffnen, wovon vorher nie die Rede gewesen war. Seit November 2004 sollten sie sogar schon (auf noch freiwilliger Basis) den Zugang testen und man hat bereits 73.000 f&uuml;r solche Arbeitspl&auml;tze gewonnen. Nicht getestet wird demgegen&uuml;ber die alte Vertragsvariante der Sozialhilfe, die auf verschlungenen Wegen auch noch in &sect; 16 Abs.3 Satz 1 SGB II &uuml;bernommen wurde. Auch daf&uuml;r reicht das Geld nicht und das, obwohl alle gef&ouml;rderten Vertragsverh&auml;ltnisse einschlie&szlig;lich ABM nicht mehr arbeitslosenversichert sind, damit &uuml;ber den Beg&uuml;nstigten immer die Drohung des R&uuml;ckfalls in das Arbeitslosengeld II schwebt und sie sich besser &bdquo;aktivieren&rdquo;.<br>\nOb dieses Missverh&auml;ltnis, mit dem ein weiteres Wahlversprechen gebrochen worden ist, rechtlich haltbar ist, wird noch zu kl&auml;ren sein, aber es ist im Moment so.<\/li>\n<li><strong>Ein altes Instrument der Sozialhilfe hat hier nunmehr durch ver&auml;nderte Rahmenbedingungen eine neue Funktion bekommen, ja wird geradezu multifunktional eingesetzt<\/strong> und dem m&ouml;chte ich anhand einiger Stichworte nachgehen:\n<p><strong>Ein- Euro-Jobs und Arbeitslosenstatistik:<\/strong><br>\nObwohl mit der Hartz &ndash; IV Reform erst einmal viele ( vor allem ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher\/innen mit famili&auml;rer Bindung ) vollst&auml;ndig aus dem Leistungsbezug gefallen sind, steigen die offiziellen Arbeitslosenzahlen seit Anfang 2005. Dies ergibt sich aus der neuen Z&auml;hlweise, die Hausfrauen, alle Jugendlichen &uuml;ber 15 Jahren, Menschen, die Kleinkinder erziehen, und auch jeden Langzeitobdachlosen und Mehrfachbehinderten, der bisher besser in der Hilfe in besonderen Lebenslagen aufgehoben war, mitz&auml;hlt und das alles nicht so sehr, um das Ausma&szlig; der Arbeitslosigkeit ehrlich zu erfassen , als sie alle im Rahmen des F&ouml;rderns und Forderns aktivieren zu k&ouml;nnen.<br>\nAber <strong>jetzt steht der Bund vor der Aufgabe, diese Zahlen zu reduzieren und da ist dieses bisher f&uuml;r ihn nicht verf&uuml;gbare Instrument ein einfaches und preiswertes Mittel, um Erfolge zu produzieren<\/strong>. Dagegen lohnen sich f&uuml;r ihn wegen der neuen Finanzierungsstruktur anders als bisher f&uuml;r die Kommunen Vertragsangebote nicht mehr.<\/p>\n<p>Es ist leider <strong>nicht nur die Arbeitslosenstatistik, die durch Ein-Euro-Jobs beeinflusst wird<\/strong>, die als Arbeitsverh&auml;ltnisse gez&auml;hlt werden, obwohl sie keine sind und vermutlich sogar sozialversicherungspflichtige Arbeit verdr&auml;ngen. Es ist <strong>auch die Vermittlungsstatistik<\/strong> der Arbeitsagentur. Statt 413.453 Vermittlungen im Vorjahr weist die Bundesagentur 2005 826.472 Abg&auml;nge durch &bdquo;Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag&ldquo; aus (Quelle: Die Welt 21.1.2006 &bdquo;Zahlenspiele aus N&uuml;rnberg&ldquo;). Allerdings sind nach Angaben der Bundesagentur darin auch die Vermittlungen in Ein Euro Jobs mitgez&auml;hlt (auch wenn das zahlenm&auml;&szlig;ig nur angedeutet ist, k&ouml;nnen das bis zu 529.369 gewesen sein, s.o.) Und es wird <strong>auch die Statistik &uuml;ber Durchschnittsverdienste<\/strong> ver&auml;ndert. Das deutsche Bruttodurchschnittseinkommen 2005 ist nur um 0,4 % gestiegen. Es w&auml;re aber um das Doppelte, n&auml;mlich um 0,8 %, gestiegen, wenn die Ein- Euro Jobs nicht neuerdings mitgerechnet w&uuml;rden (Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt 23.2.2006 ).<br>\nDas w&auml;re nur eine optische Auswirkung, &ndash; wenn dieses Bruttodurchschnittseinkommen nicht auf verschlungenen Wegen auch auf die zuk&uuml;nftige Rentenberechnung, die sich auf die Lohnentwicklung 2005 st&uuml;tzt, wirken w&uuml;rde.<br>\n(Damit der Ein-Euro-Jobber hier keinen Vorteil hat, kommt f&uuml;r ihn pers&ouml;nlich noch eine &Auml;nderung dazu. Der bisher w&auml;hrend seiner T&auml;tigkeit abgef&uuml;hrte Rentenbeitrag von 78.- Euro (berechnet auf der Basis eines 400.- Euro Verdienstes) wird wie f&uuml;r alle Arbeitslosengeld II &ndash; Bezieher auf 40.- Euro pro Monat reduziert.) <\/p>\n<p><strong>Ein- Euro-Jobs und Zivildienst.<\/strong><br>\nGebraucht werden k&ouml;nnen die Stellen nach Meinung vieler <strong>f&uuml;r den wegfallenden Zivildienst<\/strong>. Aber, au&szlig;er einem zuf&auml;lligen zeitlichen Zusammentreffen haben Zivildienst und Hilfe zur Arbeit nichts miteinander zu tun. Wer den Zivildienst als einen &ouml;ffentlichen Arbeitsdienst erhalten will, k&ouml;nnte ja an seiner Stelle ein verpflichtendes soziales Jahr f&uuml;r alle jungen Menschen einf&uuml;hren. Das ist nicht ehrenr&uuml;hrig, w&uuml;rde aber auch die jungen &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; unserer Gesellschaft erfassen, die man mit der Abschaffung dieser Dienste von alle l&auml;stigen Gemeinschaftsaufgaben endg&uuml;ltig befreien m&ouml;chte. Das ist der einzige Grund die neue Arbeitslosenarmee hier einr&uuml;cken zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs und Workfare.<\/strong><br>\nAus dem englischen Wortspiel &ldquo;from welfare to workfare&rdquo; entstanden bezeichnet das etwas, was sich im Deutschen mit dem Schlagwort, von der &bdquo;Arbeit statt Sozialhilfe&ldquo; zum <strong>&bdquo;Arbeiten f&uuml;r die Sozialhilfe&ldquo;<\/strong> umschreiben l&auml;sst, als eine Pflicht die staatliche Existenzsicherung als Gegenleistung sozusagen &bdquo;abzuarbeiten&ldquo;. Schon bevor Hermann Scherl [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] diesen Zusammenhang explizit hergestellt hat, haben einige Sozialhilfetr&auml;ger im Rahmen ihrer kommunalen Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung so etwas verstohlen praktiziert. Wenn man dieser Gegenleistungsvorstellung anh&auml;ngt, dann ist die Mehraufwandsvariante geeignet, das umzusetzen und sich nicht mehr um richtige Arbeitspl&auml;tze zu k&uuml;mmern. Das l&auml;sst sich dann aber nicht mehr als &bdquo;F&ouml;rderung&ldquo;, &ldquo;Hilfe&ldquo; oder &bdquo;Integration&ldquo; tarnen. Im &bdquo;Existenzgrundlagengesetz&ldquo; von Roland Koch war das Gegenleistungsmodell auch klar benannt. Im SGB II ist die Ma&szlig;nahme aber wie im BSHG noch als F&ouml;rder- und Eingliederungsinstrument nach vorrangigen Vertragsangeboten vorgesehen [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] , kann aber, wegen der wenigen Abwehrrechte der Betroffenen nat&uuml;rlich auch jenseits der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung umfunktioniert werden, ohne sich politisch dazu bekennen zu m&uuml;ssen und das ist zumindest unredlich und bisher wie unter der alten Rechtslage noch rechtswidrig.<\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs und Jugendarbeitslosigkeit.<\/strong><br>\nW&auml;hrend man sich bis vor kurzem noch um das Recht auf einen Ausbildungsplatz, m&ouml;glichst noch unter Ber&uuml;cksichtigung der Neigung des jungen Menschen und einer gewissen Auswahlm&ouml;glichkeit gestritten hat, scheint das Problem jetzt gel&ouml;st: <strong>erwerbsf&auml;hige Hilfebed&uuml;rftige unter 25 Jahren sind &ndash; zwingend und in dieser Reihenfolge &ndash; &bdquo;unverz&uuml;glich in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit&ldquo; zu vermitteln<\/strong>, bei der die Bundesagentur daraufhin wirken soll, dass sie &bdquo;auch&ldquo; zu Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und F&auml;higkeiten beitr&auml;gt. ( &sect; 3 Abs.2 SGB II) Warum ist man darauf wohl nicht schon fr&uuml;her gekommen? Weil man wusste, dass diese gesetzliche Verpflichtung nur durch massenhaften Einsatz von Arbeitsgelegenheiten zu l&ouml;sen ist und davor bisher aus gutem Grund zur&uuml;ckschreckte. Angebote der ehemaligen Jugendberufshilfe, die umfassend die Entwicklung f&ouml;rdern sollten und sich auf Problemgruppen konzentrierten, haben in diesem Leistungskontext, wo noch nicht einmal mehr die Neigung des Betreffenden zu ber&uuml;cksichtigen ist, keinen Platz mehr, sind vom Konzept und Aufwand her zu teuer. Die K&ouml;lner Vordenker diese Modells lassen sich nicht einmal dadurch beirren, dass etwa 1\/3 der mit ihren Angeboten beg&uuml;nstigten Jugendlichen verschwunden und trotz Nachsuche gr&ouml;&szlig;tenteils nicht mehr aufzufinden sind. [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>]<\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs als Zuverdienstm&ouml;glichkeit.<\/strong><br>\nSollen sich die Leute doch zu den raffiniert gek&uuml;rzten neuen Leistungen f&uuml;r Lebensunterhalt und Wohnung unb&uuml;rokratisch etwas dazu verdienen! Auch das ist ein Fehlschluss, denn eine Gegenleistung f&uuml;r ihre Arbeit ist nicht vorgesehen. <strong>Der eine Euro<\/strong>, der nach Belieben auch mehr oder weniger werden kann, <strong>ist &bdquo;Entsch&auml;digung f&uuml;r Mehraufwand&ldquo; und nichts sonst<\/strong>.<br>\nEs naht schon die Zeit, wo die Akteure ihren &ouml;konomischen Beratern folgend nur noch direkt arbeitsbedingte Mehraufwendungen wie Fahrtkosten , Arbeitsmittel etc. anerkennen, die heute schon h&auml;ufig die Zuzahlungen aufzehren, w&auml;hrend ein unbezifferbarer Mehraufwand in der Lebensf&uuml;hrung, der alleine die Lebensqualit&auml;t verbessern k&ouml;nnte, &uuml;berhaupt nicht ber&uuml;cksichtigt wird. Deshalb ist es &ndash; abgesehen von der v&ouml;lligen Entrechtung, den fehlenden Zusatzleistungen und der unvollst&auml;ndiger Sozialversicherung &ndash; auch unzutreffend das Einkommen, das man damit erzielen kann, nominal mit einem unteren Nettolohn zu vergleichen. Es ist auch eine unzul&auml;ssige Vermischung rechtlicher Formen, wenn etwa in Materialien der Caritas ein an die Form eines Arbeitsvertrags angelehnter &bdquo;Vertrag &uuml;ber Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit&ldquo; empfohlen wird, obwohl diese Besch&auml;ftigung nach wie vor nur durch Verwaltungsakt begr&uuml;ndet werden kann oder wenn &ndash; wie aus K&ouml;ln berichtet wird &ndash; Besch&auml;ftigungstr&auml;ger bereits die Leistung Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird, damit das Ganze &bdquo;wie eine Lohnzahlung&ldquo; aussieht. [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]<br>\n<strong>Eigentlich m&uuml;sste<\/strong> &ndash; da sind sich inzwischen alle einig &ndash; <strong>der mutwillig abgesenkte Freibetrag f&uuml;r Erwerbst&auml;tige (&sect; 30 SGB II) wieder deutlich erh&ouml;ht werden<\/strong> vor allem wieder eine sp&uuml;rbare Mehrbedarfsfunktion f&uuml;r Arbeitende &uuml;bernehmen, wie das in der Sozialhilfe vor 1993 zutreffend vorgesehen war. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] Davor schreckt man aber noch zur&uuml;ck, weil man ahnt, dass man dann eine Menge echter Hungerl&ouml;hne und Minijobs w&uuml;rde aufstocken m&uuml;ssen und das wird teuer und subventioniert teilweise die falschen Arbeitsverh&auml;ltnisse, so lange man sich in Deutschland nicht wenigstens zu einem moderaten Mindestlohn durchringen kann. Viele &Ouml;konomen m&ouml;chten dieses Problem schon wieder zu Lasten der &Auml;rmsten l&ouml;sen und schlagen vor, mit einer optischen Erh&ouml;hung des Freibetrags das Existenzminimum und die Mehraufwandsentsch&auml;digungen noch weiter abzusenken.<\/p>\n<p>Durch eine Korrektur der &sect;&sect; 11 und 30 SGB II zum 1.10.2005 ist inzwischen der Freibetrag f&uuml;r Erwerbst&auml;tige angehoben worden, sodass man mit einem Minijob am ersten Arbeitsmarkt wieder mehr dazuverdienen kann, als mit einem Ein-Euro-Job. Mit Teilzeitarbeit, die dar&uuml;ber hinausgeht, steigert sich der Zuverdienst. Allerdings benachteiligt der neue Freibetrag anders als fr&uuml;her ausgerechnet die Menschen stark, die bei niedrigem Verdienst hohe Werbungskosten haben. <\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs und Gemeinwohl<\/strong><br>\nViele Menschen akzeptieren diese Besch&auml;ftigungen nur, weil sie glauben, hier werde doch etwas geleistet, was der Allgemeinheit zugute kommt, weil sie &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo; ist, wie es fr&uuml;her im BSHG hie&szlig;. Demgegen&uuml;ber wird der Einsatz in der Privatwirtschaft bisher mehrheitlich abgelehnt, obwohl auch sie f&uuml;r die Allgemeinheit N&uuml;tzliches leisten kann. Aber <strong>der Staat und die Wohlfahrtspflege bedienen sich heute zur Erf&uuml;llung ihrer Aufgaben nicht nur genauso regul&auml;rer Arbeitskr&auml;fte wie private Unternehmen<\/strong>, sie werden auch dank unerm&uuml;dlichen Beratereinsatzes immer mehr gef&uuml;hrt wie private Unternehmen und mittels Privatisierung und &ouml;ffentlicher Auftragsvergabe werden &ouml;ffentliche Aufgaben bei welchem Tr&auml;ger auch immer im privatrechtlichen Arbeitsverh&auml;ltnis erbracht, was jedenfalls bei Durchf&uuml;hrung der Leistungserbringung keine Unterschiede mehr rechtfertigt. Es l&auml;sst sich z.B. nicht mehr &uuml;berzeugend begr&uuml;nden, warum im Pflegeheim eines Wohlfahrtsverbands pl&ouml;tzlich zuhauf Ein-Euro-Kr&auml;fte zum Einsatz kommen sollen, nicht aber in privat betriebenen Pflegeheimen mit gleichem Angebot, <strong>es gibt keinen Unterschied mehr zwischen &bdquo;gemeinn&uuml;tziger&ldquo; und &bdquo;privatn&uuml;tziger&ldquo; Pflege<\/strong>.<br>\nEs gibt allerdings starke wirtschaftsliberale Kr&auml;fte, die diese Erf&uuml;llung sozialer und &ouml;ffentlicher Aufgaben zwar sch&auml;tzen, aber keine Geldmittel daf&uuml;r zur Verf&uuml;gung stellen wollen, um den privaten Reichtum so weit wie m&ouml;glich von Steuern und Abgaben zu entlasten. Und f&uuml;r die ist es interessant, wenn wenigstens in diesem Wirtschaftsbereich Arbeitskraft billiger zur Verf&uuml;gung steht, zumal wenn sie wegen noch bestehender Sozialleistungsanspr&uuml;che sowieso ausgehalten werden muss. Bei genauer Betrachtung hat hier das Etikett &bdquo;gemeinn&uuml;tzig&ldquo; au&szlig;er seiner steuerrechtlichen Bedeutung nur noch die von sozialem Sprachkitsch, mit dem die Akzeptanz der Bev&ouml;lkerung bei der Aufl&ouml;sung von Arbeitsbedingungen im Bereich notwendiger &ouml;ffentlicher und sozialer- seit Abschaffung der Arbeitslosenhilfe sogar hochqualifizierter &ndash; Dienstleistungen erreicht werden soll. Das gilt verst&auml;rkt auch f&uuml;r die Bezeichnung als &bdquo;Gemeinwohlarbeit&ldquo;, die etwa beim DPWV oder in der Stadt Essen gew&auml;hlt wurde.<br>\nEs geht aber noch weiter: Statt die Konsequenzen aus der Entwicklung zu ziehen und das aus einer vergangenen Zeit stammende &ouml;ffentlich rechtliche Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis zugunsten von mehr Arbeitsverh&auml;ltnissen zur&uuml;ckzudr&auml;ngen, wird nun der umgekehrte Weg beschritten. <strong>Unter dem Etikett des &bdquo;&ouml;ffentlichen Interesses&ldquo; wird nun auch noch der Arbeitsmarkt der Privatwirtschaft teilweise f&uuml;r diese M&ouml;glichkeiten er&ouml;ffnet und damit eine weitere Grenze niedergerissen.<\/strong> So das Beispiel aus Hamburg: private Firmen erhalten den Auftrag zur im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Schulsanierung. Sie sollen aber nur die elementaren technischen Sanierungen durchf&uuml;hren. Die genauso notwendigen, nur theoretisch aufschiebbaren Sch&ouml;nheitsreparaturen sollen von Ein-Euro-Jobbern erledigt werden, die sie aber, weil sie sowieso schon da sind, anleiten und qualifizieren sollen. Warum erhalten sie nicht gleich einen umfangreicheren Auftrag? Auch dieses Beispiel ist nicht singul&auml;r, wie die aus Sachsen- Anhalt und anderswo gemeldeten Aktivit&auml;ten zeigen, existiert bereits ein wachsendes &ouml;ffentliches Interesse am Einsatz in privaten Unternehmen. <\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs und die Zus&auml;tzlichkeit bei kommunalen und sozialen Tr&auml;gern<\/strong><br>\nWenn auch die gemeinn&uuml;tzige Aufgabenerf&uuml;llung keine Unterschiede mehr rechtfertigt, so gibt es doch noch die gemeinn&uuml;tzigen Tr&auml;ger, die klassisch aus ihrer Aufgabenstellung heraus solche Jobs als soziale Hilfen f&uuml;r bestimmte Zielgruppen anbieten. Dazu geh&ouml;ren die Kommunen und Wohlfahrtsverb&auml;nde, aber auch Selbsthilfegruppen. Obwohl gerade hier jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Arbeitsgebiet besteht, m&uuml;ssen auch sie sich neu in der Frage positionieren: die quantitative Ausweitung von Stellen und die vermehrte Zuweisung arbeitserfahrener Arbeitsloser, die diese Art der Betreuung nicht ben&ouml;tigen, stellt nicht nur neue ethische Fragen. Der Finanzdruck und die auch f&uuml;r Daueraufgaben jeweils zeitlich begrenzte und oft willk&uuml;rliche Mittelzuweisung lassen ein Problem alles andere &uuml;berschatten: <strong>der Arbeitsplatzabbau, die Arbeitsverdichtung bei regul&auml;ren Kr&auml;ften l&auml;sst einen immer gr&ouml;&szlig;eren dauerhaften Bedarf an billigen Arbeitskr&auml;ften entstehen<\/strong>, die faktisch nur regul&auml;re Besch&auml;ftigungsbereiche ersetzen und &ndash; eigentlich noch schlimmer -, nichts mehr neu entstehen lassen. So sehr man sich und die &Ouml;ffentlichkeit durch konsequenzlose Selbstverpflichtungen, Grundsatzerkl&auml;rungen, Konsensrunden etc. dagegen absichern m&ouml;chte, man kann sich diesem Sog nicht entziehen. Die versprochene <strong>&bdquo;Zus&auml;tzlichkeit&ldquo;<\/strong>, die sich unter diesen Bedingungen nur aus dem Vergleich mit einer fachlich gebotenen Personalausstattung oder mit der Ausstattung noch vor einigen Jahren ergibt, <strong>kann redlicherweise nicht garantiert werden<\/strong>. Und wo fr&uuml;her einmal im besten Falle noch ABM-Stellen zum Aufbau neuer Arbeitsfelder wie Ausl&auml;nderberatung oder Schuldnerberatung genutzt wurden, <strong>werden die Kr&auml;fte heute da eingesetzt, wo die Stellen schon vor Jahren abgeschafft wurden<\/strong> ( z.B. hauswirtschaftliche Kr&auml;fte im Kindergarten, Kontrolleure in Verkehrsbetrieben). Die kursierenden &bdquo;Ideensammlungen&ldquo; sind nichts als eine realistische Auflistung aller unterfinanzierten Bereiche, in denen niemand mehr eingestellt werden soll. Da hilft auch die Umbenennung in &ldquo;In(tegrations)-Jobs&ldquo; und &bdquo;Zusatzjobs&ldquo; (aus den Sozialmarketing-Sprachlaboren in Kommunen und bei der Bundesagentur) nichts und sozialverantwortliche Personalr&auml;te verweigern mit guten Gr&uuml;nden die Zustimmung zu derartigen &bdquo;Einstellungen&ldquo;. Die meisten Tr&auml;ger versuchen ihre Mitarbeiter zu beruhigen: man k&ouml;nne die armen Langzeitarbeitslosen noch besser betreuen oder sch&uuml;tzen, als die Stellen, denen sie sonst zwangsweise zugewiesen w&uuml;rden. <strong>Mancher Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer hat auch die Pauschalzahlung von 500.-&euro; schon als kleine Aufstockung f&uuml;r den regul&auml;ren Personalkostenetat entdeckt.<\/strong> Es ist ja auch ein h&ouml;herer Organisationsaufwand halbj&auml;hrlich neue Kr&auml;fte einzuarbeiten und zu koordinieren, statt eine Dauerstelle zu besetzen. Und so fordern manche schon die Stellen auf 1 bis 2 Jahre auszudehnen, was in der bisherigen Sozialhilfe im Interesse der Betroffenen unzul&auml;ssig war und die Zus&auml;tzlichkeit v&ouml;llig in Frage stellt. Wer hier weiter die alte Eingliederungshilfe leisten m&ouml;chte, der darf nicht pl&ouml;tzlich Tausende von neuen Ein-Euro-Jobs aus seinen Einrichtungen &bdquo;zaubern&ldquo;, sondern muss vor allem auf das richtige Verh&auml;ltnis zwischen &uuml;berwiegend Festangestellten, gef&ouml;rderten Kr&auml;ften in der Vertragsvariante und einem quotierten erg&auml;nzenden Einsatz von Ein-Euro-Kr&auml;ften achten, f&uuml;r die diese Stelle nach wie vor individuell erforderlich sein muss. [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]<\/p>\n<p>Immer deutlicher wird, dass die Zus&auml;tzlichkeit in diesem Bereich nicht zu sichern ist. Die Berichte &uuml;ber missbr&auml;uchlichen Einsatz in der Presse, die nur die Spitze des Eisbergs abbilden kann, weil der Rest Betriebsgeheimnis ist und angeblich dem Datenschutz unterliegt, sind bereits nicht mehr zu z&auml;hlen. Besonders unter Druck gesetzt werden Betriebs- und Personalr&auml;te in den entsprechenden Betrieben, die beurteilen k&ouml;nnen, welche regul&auml;ren Stellen bei Ihnen abgebaut wurden oder fehlen und wie der &uuml;brige Betriebsablauf durch den Einsatz ver&auml;ndert wird. Ausgerechnet diesen Arbeitnehmervertretern wird mit der Begr&uuml;ndung, es handele sich doch &uuml;berhaupt nicht um Arbeitsverh&auml;ltnisse, die Mitwirkung verweigert, die ihnen auch unabh&auml;ngig davon zusteht. &Uuml;ber die Zus&auml;tzlichkeit wird stattdessen in Geheimabsprachen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern oder Verwaltungsspitze verhandelt.<br>\nDass dann auch &ouml;ffentliche Arbeitgeber auf die Idee kommen, Ein -Euro Kr&auml;fte ganz ungeniert als <strong>Streikbrecher<\/strong> einzusetzen, wie aus Osnabr&uuml;ck und aus Karlsruhe schon best&auml;tigt wird, mochte man nicht voraussehen, ist aber auch kein Wunder angesichts des rechtsfreien Raums und der ungez&uuml;gelten Beh&ouml;rdenmacht, die sich hier entwickelt.<\/p>\n<p><strong>Absurd wird es auch, wenn sich gemeinn&uuml;tzige Tr&auml;ger mit Ein &ndash; Euro Jobbern gegenseitig auskonkurrieren.<\/strong> So z.B. in K&ouml;ln: da liegen die Gebrauchtm&ouml;bellager der M&uuml;lheimer Selbsthilfe (M&uuml;tze) und der sozialistischen Selbsthilfe M&uuml;lheim ( SSM ) nur einige hundert Meter voneinander entfernt. Die erstere Organisation hat 27 Ein &ndash; Euro Jobber eingeworben und bietet pl&ouml;tzlich die sowieso schon zu billigen Dienstleistungen noch billiger an, was bei der anderen Organisation, die diese Art der Arbeitskr&auml;ftebeschaffung ablehnt, einen massiven Umsatzr&uuml;ckgang herbeif&uuml;hrt (K&ouml;lner Rundschau 3.2.2006 S. 34). Die Lebenshilfe K&ouml;ln soll 12 Mitarbeiter der schulbegleitenden Dienste gek&uuml;ndigt haben, weil ein Mitglied der Diakonie in K&ouml;ln das durch Ein- Euro Jobber abdeckt. <\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs und Besch&auml;ftigungstr&auml;ger<\/strong><br>\nAber w&auml;hrend bei vielen dieser Tr&auml;ger zumindest unter den Mitarbeitern auch im Eigeninteresse noch die Diskussion um die Zus&auml;tzlichkeit gef&uuml;hrt wird, gibt es eine Tr&auml;gergruppe, die das mehrheitlich nicht k&uuml;mmern muss: die gemeinn&uuml;tzigen Besch&auml;ftigungstr&auml;ger, die schon in den vorbereitenden Modellprojekten eine treibende Rolle gespielt haben, zu immer gr&ouml;&szlig;eren Firmen anwachsen und mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. ihre Lobby aufgebaut haben. Die wenigen dort Festangestellten leben von den zugewiesenen Arbeitskr&auml;ften und m&uuml;ssen die Zus&auml;tzlichkeit nicht einmal pro forma ausweisen. Anders als bei den Wohlfahrtsverb&auml;nden ist da auch die Freiwilligkeit kein Problem, auch f&uuml;r Unwillige gab und gibt es genug abschreckende und einfache Arbeitseins&auml;tze, insbesondere Putz- und Stra&szlig;enreinigungskolonnen. &bdquo;Wir nehmen alle&ldquo;, wie der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Hamburger &bdquo;hab&ldquo; zitiert wird, die auch durch v&ouml;llig sinnentleerte Besch&auml;ftigungsangebote (regelm&auml;&szlig;ige Neuverschmutzung gereinigter Fl&auml;chen, st&auml;ndiger Abriss und Neuaufbau der gleichen Mauer) &uuml;berregional bekannt geworden ist. [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] Ob Besch&auml;ftigung mit Vertrag oder ABM wie fr&uuml;her, oder heute eben in anderen Formen, das ist Nebensache, wie die BAG Arbeit schon in ihrer Erkl&auml;rung vom 12.5.2003 (&bdquo;Zukunft braucht Arbeit&ldquo;) betonte. Und auch der Personalrat macht kein Problem. Oft ist bei diesen Tr&auml;gern der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer das einzige Gewerkschaftsmitglied und sorgt daf&uuml;r, dass sich keine Interessenvertretung entwickelt und dass die Gewerkschaften dieser massiven Umgehung von Arbeitsrecht unkritischer gegen&uuml;berstehen als etwa der Arbeitgeberverband Garten- und Landschaftsbau oder die Bundesinnung der Geb&auml;udereiniger, die ansonsten nicht als sozialpolitische Vork&auml;mpfer auffallen. Mit diesem Angebot verdr&auml;ngen sie auch noch Tr&auml;ger, die versuchen ein zielgruppenorientiertes Angebot aufrecht zu erhalten. Gerade Tr&auml;ger aus der Jugendberufshilfe, die bisher ihre Eingliederungsaufgaben ernst genommen und ein anderes Menschenbild vertreten haben, kommen unter den neuen Zuweisungsbedingungen in existenzielle ethische und materielle Schwierigkeiten. Einige versuchen auch hier, sich so gut es geht zu arrangieren, andere haben sich zu Propagandisten der neuen Workfare-Ideologie entwickelt, andere haben mit mutiger Begr&uuml;ndung die Konsequenz gezogen und die Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit eingestellt, obwohl ein Bedarf f&uuml;r ihr Angebot nach wie vor bestehen w&uuml;rde. [<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] Die Initiative von Berliner Arbeitslosen, zwanzig Gleichgesinnte zu suchen, um dann mit der Tr&auml;gerpauschale ihren eigenen Verwaltungsapparat zu finanzieren, der sie als Ein-Euro- Kr&auml;fte koordiniert, macht aus einem andern Blickwinkel die Absurdit&auml;t dieses ganzen Arrangements der Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung deutlich.<\/p>\n<p>Noch eleganter lassen sich die gerade beschriebenen Entwicklungen durch Besch&auml;ftigungstr&auml;ger verwirklichen. Aus Hamburg wird berichtet, dass der Tr&auml;ger &ldquo;Besch&auml;ftigung und Bildung&ldquo; und das zur evangelischen Kirche geh&ouml;rende Deichhaus Ein- Euro Jobber zum begrenzten Streikbruch (Sammeln von M&uuml;ll) eingesetzt haben (Junge Welt 23.2.2003 S. 5 &bdquo;Erwerbslose zum Streikbruch verpflichtet.&ldquo;) Damit wird der &ouml;ffentliche Arbeitgeber durch Dritte im Arbeitskampf entlastet und muss sich nicht selbst die H&auml;nde schmutzig machen. <strong>Immer mehr &uuml;bernehmen die Besch&auml;ftigungstr&auml;ger auch als Arbeitskr&auml;fteverleiher<\/strong> die Rolle der gescheiterten PSA (Personal Service Agenturen). So kann man z.B. durch den <strong>Verleih von Ein-Euro-Jobbern an kommunale Einrichtungen<\/strong>, Krankenh&auml;user, Pflegeheime etc. die dortigen Arbeitnehmervertreter und Kollegen ausschalten und kann sich die Qualifizierungspr&auml;mie verdienen, ohne die Kr&auml;fte auch noch selbst besch&auml;ftigen zu m&uuml;ssen. Mit dem immer mehr um sich greifenden Verleih von Ein-Euro-Jobbern von einer gemeinn&uuml;tzigen Einrichtung an eine andere, k&ouml;nnen sie dann auch in umstrittenen Bereichen eingesetzt werden und die ohnehin schwachen Rechte von Leiharbeitnehmern werden auch noch umgangen. Mit dem &ndash; gelegentlich als Praktikum getarnten &ndash; Verleih an private Firmen wird au&szlig;erdem der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter dem Deckmantel der Gemeinn&uuml;tzigkeit unauff&auml;llig ausgeweitet.<\/p>\n<p><strong>Ein-Euro-Jobs als Hilfe und Unterst&uuml;tzung ehrenamtlichen Engagements.<\/strong><br>\nNein, ich habe es nicht vergessen: <strong>ein Ein-Euro-Job kann auch ein pers&ouml;nliches Hilfeangebot zur Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft darstellen<\/strong>, wie oben unter [4] angedeutet und es gibt neben dem Fehlen von Arbeitsm&ouml;glichkeiten eine ganze Reihe von pers&ouml;nlichen Beeintr&auml;chtigungen, die ein derartiges Angebot sinnvoll machen. Auch das muss angesichts der massiven Umfunktionierung und Instrumentalisierung sozialer Hilfen [<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] betont werden. <strong>Aber dann d&uuml;rfen sich die Tr&auml;ger sozialer Arbeit die Rahmenbedingungen nicht derartig aus der Hand nehmen lassen, das Angebot muss vor allem quantitativ beschr&auml;nkt bleiben, um die Qualit&auml;t zu erhalten und Mitnahmeeffekte zu verhindern.<\/strong> Schon die ca. 150 000 Stellen im Jahre 1998 waren ein bisschen zu viel.<br>\nAuch <strong>das freigew&auml;hlte ehrenamtliche Engagement von Arbeitslosen kann und k&ouml;nnte noch Anwendungsgebiet von Ein- Euro- Jobs sein und das letzte Jahr hat gezeigt, dass viele nach sinnvollen T&auml;tigkeiten dr&auml;ngen<\/strong>. Aber da ist die <strong>Aufwandsentsch&auml;digung ein Ausdruck von Respekt<\/strong> gegen&uuml;ber dem Einsatz, und hat weder die Funktion der Existenzsicherung noch der zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, was eine andere Finanzierungsbasis erfordert. Eine Pervertierung ist demgegen&uuml;ber, wenn f&uuml;r solche Eins&auml;tze auch noch Vermittler- oder Anleiterpauschalen an Bildungs- oder Besch&auml;ftigungstr&auml;ger gezahlt werden. [<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>]<br>\n<strong>Die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit soll schon Workshops organisieren, um ihre Mitarbeiter darauf vorzubereiten, dass es jetzt vermehrt nicht mehr darum gehe, zu helfen, sondern die Menschen mit der harten Wahrheit zu konfrontieren, dass man nichts mehr f&uuml;r ihre Integration am Arbeitsmarkt ausrichten k&ouml;nne [<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>]. Dann wird es aber auch h&ouml;chste Zeit, die Arbeitslosen von sinnloser Verpflichtung zu Ein- Euro Jobs zu befreien.<\/strong><\/p><\/li>\n<\/ol><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Anmerkungen:<\/strong><\/p><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Lehr und Praxiskommentar BSHG, 6.Aufl. Nomos 2003, &sect;&sect; 18 und 19 BSHG<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Quellen Bundesanstalt f&uuml;r Arbeit und : Wege aus der Sozialhilfe &bdquo;Hilfe zur Arbeit&ldquo; Materialband MASSKS NRW 2000, Brosch&uuml;re Nr. 1100<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Scherl H.: Workfare statt Zivildienst, Sozialer Fortschrift 2004, Heft 5 S. 109 f.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Krahmer U. \/ Spindler H.: Rechtliche Ma&szlig;st&auml;be f&uuml;r die Erbringung von Arbeitsgelegenheiten f&uuml;r Arbeitssuchende nach &sect; 16 Abs.3 SGB II in: NDV 2005, Heft 1 S. 17 &ndash; 24<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Spindler H.: Rechtsverweigerung, Ausgrenzung und fragw&uuml;rdige Erfolge in vielen hundert F&auml;llen- Die Ergebnisse aktivierender Besch&auml;ftigungsf&ouml;rderung durch die JobB&ouml;rse Junges K&ouml;ln und die beauftragten Sprungbrett- Tr&auml;ger, unver&ouml;ff. Manuskript, 8 Seiten, Juli 2003<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] kritisch zu den sonstigen Ergebnissen des f&uuml;r die Hartz &ndash; Gesetzgebung wichtigen K&ouml;lner Modells s.a. Scholz J. 5 Jahre &bdquo;F&ouml;rdern und Fordern&ldquo; in der Stadt K&ouml;ln, Neue Praxis 2004, Heft 4, S. 399- 405<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Spindler H.: Der Erwerbst&auml;tigenfreibetrag- seine Elemente und seine sozialpolitische Funktion , info also 2000, Heft 4 S. 181- 184; und info also 2002 , Heft 4 S. 180-181<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Krahmer U.\/ Spindler H. a.a. O Anm. 4<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Carini M. Wie in einer Besserungsanstalt, taz vom 16.11.2004,Gr&uuml;nwald A: Einmal- Ein- Euro &ndash; Jobber, immer Ein- Euro-Jobber, Junge Welt vom 11.12.2004; ders.: Ein- Euro-Jobs ? Und Tsch&uuml;s! Neues Deutschland vom 29.11.2004<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Berichte und konkretes Beispiel der Hamburger Firma Abakus: Gottwald G. : Laden dicht. &Uuml;ber den Start und die Folgen von Hartz IV, express 2005, Heft 1, S.3.Gr&uuml;nwald A. Neues Deutschland a.a.O. Anm. 9) .Die ganze Ambivalenz dieser Entwicklung gerade auch unter Einbeziehung der amerikanischen Parallelen wird deutlich bei: V. Eick\/ B.Grell\/ M. Mayer: Zwischen Sozialintegration und Arbeitszwang: Gemeinn&uuml;tzige Besch&auml;ftigungsinitiativen in den USA und der Bundesrepublik, WSI Mitteilungen 2004, Heft 11 S. 610- 616<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] Spindler H. Aktivierende Ans&auml;tze in der Sozialhilfe, in: Dahme\/ Otto \/ Trube\/ Wohlfahrt ( Hrsg) : Soziale Arbeit f&uuml;r den aktivierenden Staat, Leske + Budrich, Opladen 2003, S. 223 f. , 240<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Meyer &ndash; Timpe U. Kalkulierter Flop, DIE ZEIT 6\/2005<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] FAZ 18.2.2005, S. 15, Bericht von einem Gespr&auml;ch mit dem ehemaligen Mc Kinsey Berater und jetzigen Leiter des Zentralbereichs &bdquo;Produkte und Programme&ldquo; der BA, Sven Sch&uuml;tt.<\/p>\n<\/div><p>Ver&ouml;ffentlicht in: Forum sozial ( Zeitschrift des DBSH, Deutscher Berufsverband f&uuml;r soziale Arbeit ) 2005, Heft 2, S. 11-13 und Heft 3 S. 13-15, <a href=\"http:\/\/www.dbsh.de\/\" title=\"Externer Link zu http:\/\/www.dbsh.de\/\">http:\/\/www.dbsh.de\/<\/a><\/p><p>Erweitert um einen aktuellen Nachtrag im Februar 2006<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsgelegenheiten zu gemeinn&uuml;tziger und zus&auml;tzlicher Arbeit gab es schon vor den Ein-Euro-Jobs. Die massive Umfunktionierung und Instrumentalisierung sozialer Hilfen durch die neu eingef&uuml;hrten Ein-Euro-Jobs analysiert Professorin Helga Spindler.<br \/> Es gehe nicht mehr darum, zu helfen, sondern Menschen mit der nackten Wahrheit zu konfrontieren, dass man nichts mehr f&uuml;r Ihre Integration am Arbeitsmarkt ausrichten k&ouml;nne.<br \/> Ein-Euro-Jobber<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=240\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[141,140],"tags":[1831,518,1737],"class_list":["post-240","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsmarkt-und-arbeitsmarktpolitik","category-hartz-gesetze-buergergeld-grundsicherung","tag-abm","tag-arbeitslosenstatistik","tag-ein-euro-jobs"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/240","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=240"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/240\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":53608,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/240\/revisions\/53608"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=240"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=240"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=240"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}