{"id":2423,"date":"2007-06-20T14:36:38","date_gmt":"2007-06-20T12:36:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2423"},"modified":"2019-07-25T18:42:22","modified_gmt":"2019-07-25T16:42:22","slug":"der-mindestlohn-kompromiss-der-grossen-koalition-aus-gewerkschaftlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2423","title":{"rendered":"Der Mindestlohn-\u201eKompromiss\u201c der Gro\u00dfen Koalition aus gewerkschaftlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<p>Ursula Engelen-Kefer, ehemalige stellvertretende Vorsitzende des DGB und Mitglied des Parteivorstandes der SPD hat f&uuml;r uns aus gewerkschaftlicher Sicht den unbefriedigenden Kompromiss im Koalitionsausschuss &uuml;ber das Streitthema Mindestlohn analysiert und bewertet. Ihr Fazit: Beim Mindestlohn kommen Fortschritte nur im Schneckentempo voran.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Mindestlohn &agrave; la Echternacher Springprozession<\/strong><\/p><p><em>Von Dr. Ursula Engelen-Kefer<\/em><\/p><p>Mit einem halben Jahr Verz&ouml;gerung  und heftiger &ouml;ffentlicher Debatte hat die Gro&szlig;e Koalition beim Mindestlohn einen f&uuml;r viele unbefriedigenden Kompromiss gefunden. Dieser folgt nach der Devise: einen Schritt nach vorn und einen halben Schritt  zur&uuml;ck. Beim Mindestlohn kommen Fortschritte nur im Schneckentempo voran. Dass die Mehrheit der Bev&ouml;lkerung einen Mindestlohn fordert, wird weiter ignoriert. <\/p><p>Es bleibt ein fader Beigeschmack  &uuml;ber mangelnde Bereitschaft der Regierungskoalition, ihre komfortable Zwei Drittel Mehrheit zur Beseitigung eines gro&szlig;en Skandals am Arbeitsmarkt  einzusetzen, unter dem immer mehr deutsche Arbeitnehmer zu leiden haben: n&auml;mlich die wirksame Bek&auml;mpfung sich ausbreitender Armutsl&ouml;hne. <\/p><p>Welcher Kontrast zum z&uuml;gigen Handeln und zur Entschlossenheit der  Gro&szlig;-Koalition&auml;re bei der Entscheidung, das gesetzliche Rentenalter  von 65 auf 67 Jahre ab 2012 heraufzusetzen &ndash;  gegen die gro&szlig;e Mehrheit in der Bev&ouml;lkerung und ohne R&uuml;cksicht auf die  Gefahr, dass diese Weichenstellung die Altersarmut forciert. Soviel zur sozialen Gerechtigkeit  von &bdquo;Schwarz-Rot&ldquo;.<\/p><p>Die Koalition hat Bundesarbeitsminister Franz M&uuml;ntefering, der sich  vehement f&uuml;r die Einf&uuml;hrung tariflicher und gesetzlicher Mindestl&ouml;hne als existenzsichernde Lohnuntergrenzen eingesetzt hat, buchst&auml;blich im Regen stehen lassen. Zudem hat sie damit der neuen Links-Partei und deren  Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8 Euro in der Stunde  eine Steilvorlage  geliefert. Ob die Doppelstrategie der SPD  aufgeht, wird sich zeigen: Zustimmung  zum mehr als halbherzigen Mindestlohnkompromiss und gleichzeitig  Ank&uuml;ndigung, die Einf&uuml;hrung eines gesetzlichen Mindestlohnes zum Thema der Bundestagswahlen zu machen.  Dies d&uuml;rfte bei vielen Arbeitnehmern f&uuml;r Irritationen sorgen. <\/p><p><strong>Ausweitung der Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<\/strong><\/p><p>Wenn die Reichweite der Branchen erweitert wird, f&uuml;r die zuk&uuml;nftig nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz  tariflich vereinbarte Mindestl&ouml;hne in einem erleichterten Verfahren f&uuml;r allgemein verbindlich erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen, ist das richtig und  &uuml;berf&auml;llig. In vielen Nachbarl&auml;ndern der Europ&auml;ischen Union  gilt dies schon l&auml;ngst f&uuml;r alle Wirtschaftsbereiche &ndash; und zwar  zus&auml;tzlich zum gesetzlichen Mindestlohn.<\/p><p>Wenn die grenz&uuml;berschreitenden Wanderungen von Arbeitskr&auml;ften und  Dienstleistungen in der nach Mittel- und Osteuropa erweiterten Europ&auml;ischen Union zunehmen, w&auml;chst die Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings. Es ist daher unerl&auml;sslich, dass &uuml;ber die gesetzliche Verpflichtung zur Gew&auml;hrleistung gleicher L&ouml;hne und Arbeitsbedingungen in einer Branche f&uuml;r  In- und Ausl&auml;nder  der &bdquo;Schmutz-Konkurrenz&ldquo; ein Riegel vorgeschoben wird. Dies liegt  &ndash;unabh&auml;ngig von der Herkunft &ndash; im Interesse aller Besch&auml;ftigten.<\/p><p>Die M&ouml;glichkeit der bundesweit agierenden Arbeitgeberverb&auml;nde, &uuml;ber den parit&auml;tischen Tarifausschuss beim Bundesminister f&uuml;r Arbeit und Soziales  die Allgemeinverbindlichkeit von Branchen-Tarifvereinbarungen zu verhindern, soll nach den neuen Koalitionsbeschl&uuml;ssen  eingeschr&auml;nkt werden. Gibt es in diesem Tarifausschuss  innerhalb von drei Monaten keine Einigung &uuml;ber die Allgemeinverbindlichkeit branchenweit ausgehandelter Mindestl&ouml;hne, soll das Bundeskabinett  auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers entscheiden. Ob hierdurch  jedoch die Einf&uuml;hrung branchenweiter Mindestl&ouml;hne erleichtert wird, d&uuml;rfte dann nicht nur von der Haltung des jeweiligen Bundesarbeitsministers, sondern  entscheidend von den politischen Mehrheiten der jeweiligen Bundesregierung  abh&auml;ngen. <\/p><p>R&uuml;ckw&auml;rts marschieren die Koalition&auml;re jedoch, wenn sie nur  solche Branchen  in den Genuss der erleichterten Allgemeinverbindlichkeit tariflich vereinbarter Mindestl&ouml;hne kommen lassen, die zu mehr als 50 Prozent tariflich gebunden sind. Bisher gab es eine solche H&uuml;rde nicht.  Dabei sind die Voraussetzungen  nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz  schon sehr hochgeschraubt.  Es m&uuml;ssen bundesweit wirksame Tarifvereinbarungen vorliegen. Denn es geht um gleiche Arbeitsbedingungen f&uuml;r in- und ausl&auml;ndische Arbeitnehmer in ganz Deutschland,  unabh&auml;ngig von der Region, in der sie jeweils t&auml;tig sind. Tarifvertr&auml;ge, die nur einen regionalen Wirkungsbereich haben, w&uuml;rden den  Anforderungen nicht gen&uuml;gen. <\/p><p>Schwer nachzuvollziehen sind die im Koalitions-Kompromiss vorgesehenen Stichtagsregelungen. Voraussetzung f&uuml;r die Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die  Einreichung eines Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserkl&auml;rung bis zum 31.M&auml;rz 2008.<br>\nBisher reichte  der Antrag einer Tarifpartei,  im Allgemeinen der Gewerkschaften. Da  Mindestl&ouml;hne von beiden Tarifparteien ausgehandelt werden m&uuml;ssen, d&uuml;rfte diese &Auml;nderung in der Praxis kaum ins Gewicht fallen. <\/p><p>Problematisch ist auch, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme einer Branche unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erst nach diesem Stichtag erfolgen soll. Nach der langwierigen H&auml;ngepartie schon im Vorlauf dieses nun m&uuml;hselig zustand gekommenen Kompromisses ist  gro&szlig;e Skepsis hinsichtlich der Zeitdauer eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens angebracht. Denn wie immer liegt auch hier der Teufel im Detail. <\/p><p>Ein Schelm, der B&ouml;ses dabei denkt: K&ouml;nnte dies nicht eine Vorlage  f&uuml;r Arbeitgeber sein, daf&uuml;r zu sorgen, dass die 50 Prozent-H&uuml;rde der Tarifbindung einer Branche nicht erreicht oder gezielt unterschritten wird?<\/p><p>Wie wird es beispielsweise mit der Allgemeinverbindlichkeits-Erkl&auml;rung des bereits seit einem Jahr zwischen DGB-Gewerkschaften und zwei gro&szlig;en Zeitarbeitsverb&auml;nden (BZA  und IZA) ausgehandelten Mindestl&ouml;hnen weitergehen?  Dies  gewinnt in der Praxis dadurch noch besondere Bedeutung, dass ein gro&szlig;er Teil der Besch&auml;ftigungszuw&auml;chse auf  Zeitarbeit entfallen. Dabei soll keinesfalls in Abrede gestellt werden, dass &uuml;ber Zeitarbeit der Einstieg in regul&auml;re Besch&auml;ftigung erleichtert werden kann. Doch  gibt es auch  zunehmend Beispiele f&uuml;r den Ersatz regul&auml;rer Besch&auml;ftigung durch Zeitarbeitnehmer. Anteile von Zeitarbeitnehmern an den jeweiligen Belegschaften von bis zu 30 Prozent und die  zunehmende Dauer der Zeitarbeitsverh&auml;ltnisse &ndash; teilweise &uuml;ber mehrere Jahre &ndash; weisen  in diese  Richtung. Zeitarbeit wird also l&auml;ngst nicht mehr, wie von Arbeitgeberseite behauptet, nur zum Ausgleich von Produktions- und Auftragsspitzen der Unternehmen eingesetzt, sondern schlicht zur Senkung von Kosten und Dr&uuml;cken von L&ouml;hnen. Wenn inzwischen 18 Prozent der Zeitarbeitnehmer zus&auml;tzlich zu ihrem Lohn ALG II-Leistungen beziehen m&uuml;ssen, zeigt dies die gravierenden Probleme f&uuml;r die betroffenen Arbeitnehmer. Auch aus diesen Gr&uuml;nden w&auml;re es vordringlich, den ausgehandelten Mindestlohn auf diesem Feld m&ouml;glichst umgehend in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Die  jetzt vorgesehene Stichtagsregelung f&uuml;r die Antragsstellung und das Gesetzgebungsverfahren sollte daher zumindest f&uuml;r bereits vorliegende Mindestlohn-Vereinbarungen sofort geregelt werden.<\/p><p><strong>Gesetz &uuml;ber die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen<\/strong><\/p><p>Ein Schritt nach vorn kann die Vereinbarung von Mindestl&ouml;hnen f&uuml;r Branchen mit geringer oder fehlender tariflicher Bindung nach dem Gesetz &uuml;ber die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952 sein. Fragt sich nur, warum dies nicht schon bisher angewendet wurde. Das Geheimnis ist leicht zu ergr&uuml;nden: Auch hier bestand das  Veto der bundesweiten Arbeitgeberverb&auml;nde gegen die Allgemeinverbindlichkeit von Branchenvereinbarungen. Dies soll jetzt  ge&auml;ndert werden. <\/p><p>&Uuml;ber die Aufnahme von Branchen f&uuml;r die Festlegung &uuml;ber Mindestl&ouml;hne und Mindestarbeitsbedingungen soll  in Zukunft ein Hauptausschuss mit sechs  unabh&auml;ngigen Experten und einem neutralen Vorsitzenden entscheiden. Die Verhandlungen &uuml;ber Mindestl&ouml;hne und Mindestarbeitsbedingungen erfolgen in Branchen-Fachaussch&uuml;ssen<br>\naus Arbeitgeber &ndash; und Gewerkschaftsvertretern der jeweiligen Branchen.<br>\nWie beim Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz entscheidet dann das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers &uuml;ber die Allgemeinverbindlichkeit der ausgehandelten  Mindestl&ouml;hne und Mindestarbeitsbedingungen.<\/p><p>Sollte dieses Verfahren der &bdquo;Low Pay Commission&ldquo; in Gro&szlig;britannien nachgebildet werden, werden hier erhebliche Nachteile erkennbar. Abgesehen von der B&uuml;rokratie, die mit der  F&uuml;lle notwendiger einzelner Fachaussch&uuml;sse verbunden ist, ist zu ber&uuml;cksichtigen, dass es vielf&auml;ltige Mindestl&ouml;hne gibt.  Diese d&uuml;rften in der Praxis kaum zu kontrollieren und durchzusetzen sein. Zudem widerspricht es dem grunds&auml;tzlichen Ziel verbindlicher Mindestl&ouml;hne, wenn hierbei erhebliche Unterschiede &ndash; je nach Verhandlungsst&auml;rke der Gewerkschaften &ndash; zustande kommen.  Gerade in Branchen ohne oder mit geringer Tarifbindung  d&uuml;rfte doch die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften  niedrig sein.<br>\nAus alle dem wird deutlich:  Ein solches Verfahren kann einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn (nach Forderungen der Gewerkschaften von 7Euro50 und damit unter dem Durchschnittsniveau unserer Nachbarl&auml;nder in der EU) keinesfalls ersetzen.<\/p><p><strong>Anmerkung:<\/strong> <\/p><p>Das Lob f&uuml;r Franz M&uuml;ntefering f&uuml;r dessen Einsatz f&uuml;r den Mindestlohn schmeckt etwas fahl. Er ist schlie&szlig;lich mit der Rente mit 67 vorgeprescht, er hat die Unternehmensteuerreform mit einem Steuergeschenk von mindestens 5 Milliarden Euro an die Unternehmensseite aktiv mitbetrieben, er hat sogar noch im Mai mit dem &bdquo;Erwerbst&auml;tigenzuschlag&ldquo; f&uuml;r Geringverdienern faktisch einen Kombilohn &ndash; also das Gegenteil eines Mindestlohns &ndash; eingebracht. Die SPD hat von der sog. Gesundheitsreform, &uuml;ber die Versch&auml;rfung der Hartz IV-Gesetze bis hin zur Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeitr&auml;ge in der Gro&szlig;en Koalition der Union ein Zugest&auml;ndnis nach dem anderen gemacht, ohne beim Mindestlohn das kleinste Entgegenkommen der CDU\/CSU zu erreichen. <\/p><p>Wenn man auf der einen Seite mit  der Einf&uuml;hrung eines Kombilohns bei Bruttol&ouml;hnen zwischen 800 und 1.300 Euro die Unternehmen einl&auml;dt, die L&ouml;hne zu dr&uuml;cken, weil sie sich darauf verlassen k&ouml;nnen, dass der Staat eine Ausfallb&uuml;rgschaft &uuml;bernimmt, wenn man also so viele Zugest&auml;ndnisse gebracht hat, dann braucht sich der Arbeitsminister und Vizekanzler nicht mehr zu wundern, dass keine Verhandlungsmasse und keine Verhandlungsmacht mehr vorhanden war, um einen Mindestlohn durchzusetzen. Es darf auch nicht in Vergessenheit geraten, dass es M&uuml;ntefering und Schr&ouml;der waren, die mit ihrem Neuwahlcoup erst die Gro&szlig;e Koalition herbeigef&uuml;hrt haben und, dass im Koalitionsvertrag der Mindestlohn nicht eindeutig festgeschrieben wurde, hat schlie&szlig;lich auch damit zu tun, dass man auf Gedeih und Verderb auf die Fortsetzung des Schr&ouml;derschen Agenda-Kurses in dieser Koalition gesetzt hat. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ursula Engelen-Kefer, ehemalige stellvertretende Vorsitzende des DGB und Mitglied des Parteivorstandes der SPD hat f&uuml;r uns aus gewerkschaftlicher Sicht den unbefriedigenden Kompromiss im Koalitionsausschuss &uuml;ber das Streitthema Mindestlohn analysiert und bewertet. 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