{"id":24237,"date":"2014-12-10T10:07:00","date_gmt":"2014-12-10T09:07:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=24237"},"modified":"2014-12-10T14:58:36","modified_gmt":"2014-12-10T13:58:36","slug":"wer-auf-andere-laender-steine-wirft-sitzt-im-glashaus-beispiel-umgang-mit-schwulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=24237","title":{"rendered":"Wer auf andere L\u00e4nder Steine wirft, sitzt im Glashaus. Beispiel: Umgang mit Schwulen"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;In unserem Lande war noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbst nationalsozialistisches Unrecht recht bei Bek&auml;mpfung der Schwulen. &hellip;<br>\nEtwas mehr Zur&uuml;ckhaltung und Bescheidenheit w&auml;re f&uuml;r uns angebracht, wenn wir L&auml;nder kritisieren, die aus welchen Gr&uuml;nden auch immer die von uns eingeschlagene Richtung  langsamer oder gar nicht mittragen k&ouml;nnen oder wollen&ldquo;,  schreibt Hans Wei&szlig;, Rechtsanwalt, Freund der NachDenkSeiten, Autor von B&uuml;chern &uuml;ber die Kampagnen gegen Kuba (&bdquo;Kuba &ndash; Nachrichten von der Schurkeninsel&ldquo;). Danke vielmals f&uuml;r den Artikel. <strong>Albrecht M&uuml;ller<\/strong>.<br>\n<!--more--><\/p><p><em><strong>A.M.&rsquo;s nachtr&auml;gliche, korrigiernde Erg&auml;nzung:<\/strong> Es darf oben nicht hei&szlig;en das f&uuml;r solche L&auml;nder, die unsere Richtung nicht mitgehen, nicht kritisieren und zum Wandel dr&auml;ngen d&uuml;rfen. Das sollten wir tun, allerdings in der Tonlage in kenntniss dessen wie lange wir selbst gebraucht haben.<\/em><\/p><p><strong>Hier der Text von Hans Wei&szlig;:<\/strong><\/p><p>&bdquo;Er war Zahnarzt. Er war 58. Und er war schwul.<\/p><p>Und weil er schwul war drohte ihm der Staat Gef&auml;ngnis an, sollte er sich nochmals homosexuell verhalten. Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er kein Jugendverderber war, sich weder an Kindern noch an Wehrlosen vergriffen hatte. In beiden F&auml;llen, die ihm vorgeworfen wurde, h&auml;tte er keine besondere Aggressivit&auml;t entfaltet. Vielmehr war er im einen Fall der Versuchung der Situation erlegen. Im anderen Fall ging die Initiative zu den homosexuellen Handlungen nicht von ihm aus. Zudem stand er zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss.<\/p><p>Da wollte man nicht so sein und lie&szlig; ihn laufen. Wenn auch auf Bew&auml;hrung.<\/p><p>Aber acht Monate sp&auml;ter wurde er wieder r&uuml;ckf&auml;llig. Er wurde verurteilt und eingesperrt. Er legte Berufung ein. Das Berufungsgericht hielt ihm zugute, dass es nur bei &bdquo;tastenden Verf&uuml;hrungsversuchen&ldquo; geblieben sei. Der 19 &frac12; Jahre alte Zeuge habe hierdurch keinen Schaden erlitten. Die Strafkammer kam zu dem Ergebnis, dass die von ihm vorgenommenen unz&uuml;chtigen Handlungen &bdquo;nicht zu den schwersten dieser Art&ldquo; geh&ouml;rten und hat ihm &bdquo;trotz seiner Vorstrafen&ldquo; mildernde Umst&auml;nde zugebilligt.  <\/p><p>Dass der Zahnarzt trotz der Milde des Berufungsgerichts in den  Knast kam, war selbstverst&auml;ndlich. Die gerichtliche Milde zeigte sich aber vor allem daran, dass das verurteilte Geschehen nicht zum Anlass genommen wurde, dem Zahnarzt die zuk&uuml;nftige Aus&uuml;bung seines Berufes zu untersagen.<\/p><p>Anders sah das aber das Berufsgericht. Es erachtete die Entfernung des Zahnarztes aus seinem Beruf auf Grund des Vorfalls mit dem jungen Mann f&uuml;r erforderlich. Die b&uuml;rgerliche Existenz des 58-j&auml;hrigen musste ausgel&ouml;scht werden.<\/p><p>Der Zahnarzt beantragte deshalb die strafrechtliche Wiederaufnahme des Verfahrens. Begr&uuml;ndet wurde dieser Antrag durch den Mann damit, dass er durch vorhergehenden Alkoholgenuss zur Begehung der Tat leicht beeinflusst gewesen sei. Das f&uuml;hrte jedoch dazu, dass er in eine Nervenheilanstalt eingesperrt und dort mehrere Wochen lang durch einen psychiatrischen Gutachter beobachtet wurde. Dessen Gutachten  kam zu folgendem Ergebnis:<\/p><p>&bdquo;Die Untersuchung und Beobachtung des Verurteilten in der Anstalt hat ergeben, dass bei ihm cardiale und cerebrale Durchblutungsst&ouml;rungen vorkommen; nach dem EEG kann sogar ein cerebraler Gef&auml;&szlig;proze&szlig; nicht ausgeschlossen werden. Der Verdacht auf &ndash; wenn auch nicht sehr hochgradige &ndash; Folgeerscheinungen einer in fr&uuml;heren Jahren durchgemachten Encephalitis und die M&ouml;glichkeit einer damit in Zusammenhang stehenden, sich auf das Triebleben auswirkenden Wesensver&auml;nderung hat sich nicht  ausr&auml;umen lassen. Bei dieser Konstellation l&auml;sst sich die M&ouml;glichkeit, dass unter dem Einflu&szlig; von Alkohol, &Uuml;berm&uuml;dung und St&ouml;rungen der cerebralen Durchblutung Bewusstseinsst&ouml;rungen erheblichen Ausma&szlig;es auftreten, w&auml;hrend derer es zu sexuellen Entgleisungen kommen k&ouml;nnte, keinesfalls ausschlie&szlig;en..&ldquo;<\/p><p>Und f&auml;hrt fort:<\/p><p>&bdquo;Der Verurteilte ist ein kranker Mann; er ist au&szlig;erdem durch das Strafverfahren und die bereits verb&uuml;&szlig;te Freiheitsstrafe so stark beeindruckt, dass er sich in Zukunft des Alkoholgenusses enthalten und damit dem Auftreten bedenklicher Situationen wirksam entgegentreten wird.&ldquo;<\/p><p>Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlie&szlig;en die Richter jedoch aus:<\/p><p>&bdquo;Die durch das Gericht gen&uuml;gend best&auml;tigte neue Tatsache, dass der Verurteilte entgegen der Feststellung des Urteils, er sei voll zurechnungsf&auml;hig gewesen, nur vermindert zurechnungsf&auml;hig gewesen ist, rechtfertigt die Wiederaufnahme nicht. Denn diese Tatsache k&ouml;nnte nur eine Milderung der Strafe wegen verminderter Zurechnungsf&auml;higkeit herbeif&uuml;hren; eine Wiederaufnahme zu diesem Zweck ist aber durch &sect; 363 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) ausdr&uuml;cklich ausgeschlossen.&ldquo;<\/p><p>Das Gericht aber zeigt seine Gewogenheit dem Dentisten gegen&uuml;ber dadurch, dass es einen Rauswurf des Mannes aus dem Kreis der Zahn&auml;rzte ausnahmsweise nicht f&uuml;r notwendig erachtet:<\/p><p>&bdquo;Aus all diesen Gr&uuml;nden h&auml;lt der Senat die Entfernung des Kl&auml;gers  aus seinem Beruf auf  Grund des &sect; 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG (Zahnheilkundegesetz) nicht f&uuml;r gerechtfertigt. Insbesondere ist der Vorfall, der die Zur&uuml;cknahme der Bestallung ausgel&ouml;st hat, zu wenig gravierend, um daraufhin die b&uuml;rgerliche Existenz des jetzt 58j&auml;hrigen Kl&auml;gers auszul&ouml;schen.&ldquo; Mehr Gnade kann es in diesem Staat aber dann doch nicht geben.<\/p><p>Wer ist der Staat, der seinen B&uuml;rgern so etwas antut, nur weil sie eine andere sexuelle Ausrichtung haben als die Mehrheit?<\/p><p>Nordkorea vielleicht, das Land, in dem Menschenrechte nichts gelten?<\/p><p>Oder etwa der Iran, der die Homosexualit&auml;t strafrechtlich verfolgt bis zur psychischen und physischen Vernichtung der Schwulen?<\/p><p>Vielleicht dann doch Russland mit  seinen Gesetzen gegen &bdquo;homosexuelle Propaganda&ldquo;, einem Land, in dem 38 Prozent der Befragten Homosexualit&auml;t f&uuml;r moralisch verwerflich halten und weitere 36 Prozent f&uuml;r eine psychische Krankheit? Nur 15 Prozent der Menschen in diesem Land halten Homosexualit&auml;t f&uuml;r eine alternative Form der menschlichen Sexualit&auml;t.<\/p><p>Nein. Der Staat hei&szlig;t Bundesrepublik Deutschland. Das entscheidende Gericht war das Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung stammt nicht aus dem Mittelalter, sondern datiert vom 27.10.1966 (ver&ouml;ffentlicht in &bdquo;Neue Juristische Wochenschrift&ldquo;, Jahrgang 1967, Seiten 314). Ein knappes Jahrzehnt vorher urteilte das Bundesverfassungsgericht auf den Einwand eines Beschwerdef&uuml;hrers, der &bdquo;Schwulen-Paragraf 175&ldquo; sei durch das sogenannte Erm&auml;chtigungsgesetz im ersten Jahr des Nazi-Regierung 1933 ohne Mitwirkung eines demokratischen Gesetzgebers erlassen worden, dahingehend, &bdquo;dass die Paragrafen 175 und 175 a StGB (Strafgesetzbuch) nicht in dem Ma&szlig;e &sbquo;nationalsozialistisch gepr&auml;gtes Recht&rsquo; seien, dass ihnen in einem freiheitlich demokratischen Staate die Geltung versagt werden m&uuml;sse.&ldquo; (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.5.1957, ver&ouml;ffentlicht in &bdquo;Neue Juristische Wochenschrift&ldquo; 1957, Seite 865, Randnummer 121).<\/p><p>In unserem Lande war noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbst nationalsozialistisches Unrecht  recht bei Bek&auml;mpfung der Schwulen.<\/p><p>Der Paragraf 175 wurde in seiner Gesamtheit in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahre 1994, also vor zwanzig Jahren, aufgehoben.  <\/p><p>Etwas mehr Zur&uuml;ckhaltung und Bescheidenheit w&auml;re f&uuml;r uns angebracht, wenn wir L&auml;nder kritisieren, die aus welchen Gr&uuml;nden auch immer die von uns eingeschlagene Richtung  langsamer oder gar nicht mittragen k&ouml;nnen oder wollen.&ldquo;<\/p><p><em><strong>Erg&auml;nzung Albrecht M&uuml;ller:<\/strong> Es g&auml;be noch einige andere Beispiele daf&uuml;r, wie r&uuml;ckst&auml;ndig unser Land noch nach 1945 war und teilweise noch ist, z.B.: Konfessionsschulen, oder: die Ehefrau brauchte die Erlaubnis des Mannes, wenn sie arbeiten wollte. Dazu <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/wissen\/mensch\/geschichte\/tid-21578\/zum-weltfrauentag-meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-die-erste-frau-die-ohne-erlaubnis-ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html\">ein Zitat aus Focus<\/a>: <\/em><\/p><blockquote><p>\n<em>&bdquo;Das B&uuml;rgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz ge&auml;ndert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos k&uuml;ndigen k&ouml;nnen. In Bayern mussten Lehrerinnen z&ouml;libat&auml;r leben wie Priester &ndash; heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Denn sie sollten entweder voll und ganz f&uuml;r die Erziehung fremder Kinder zur Verf&uuml;gung stehen. Oder alle Zeit der Welt haben, um den eigenen Nachwuchs zu hegen.&ldquo;<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;In unserem Lande war noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbst nationalsozialistisches Unrecht recht bei Bek&auml;mpfung der Schwulen. &hellip;<br \/> Etwas mehr Zur&uuml;ckhaltung und Bescheidenheit w&auml;re f&uuml;r uns angebracht, wenn wir L&auml;nder kritisieren, die aus welchen Gr&uuml;nden auch immer die von uns eingeschlagene Richtung langsamer oder gar nicht mittragen k&ouml;nnen oder wollen&ldquo;, schreibt Hans Wei&szlig;, Rechtsanwalt, Freund<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=24237\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[165,161],"tags":[1256,930,305,1241],"class_list":["post-24237","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-innen-und-gesellschaftspolitik","category-wertedebatte","tag-homosexualitaet","tag-justiz","tag-menschenrechte","tag-psychiatrisierung"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=24237"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24245,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24237\/revisions\/24245"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=24237"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=24237"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=24237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}