{"id":24309,"date":"2014-12-16T15:40:24","date_gmt":"2014-12-16T14:40:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=24309"},"modified":"2019-02-15T12:24:30","modified_gmt":"2019-02-15T11:24:30","slug":"bundesverfassungsgericht-kippt-das-unternehmerprivileg-bei-der-erbschaftssteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=24309","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?"},"content":{"rendered":"<p>Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil f&auml;llen: Die Karlsruher Richter werden dar&uuml;ber entscheiden, ob das von vorigen Gro&szlig;en Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung &bdquo;reformierte&ldquo; Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien f&uuml;r Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barverm&ouml;gen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, m&uuml;ssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterf&uuml;hren keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat  zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsverm&ouml;gen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Verm&ouml;gensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=22310\">die in diesem Jahrzehnt vererbt werden<\/a>, d&uuml;rfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die L&auml;nderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinflie&szlig;t. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon l&auml;ngst ihre Gesch&uuml;tze gegen eine Erbschaftssteuer f&uuml;r Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/finanzen\/steuern\/vermoegen-ist-schon-besteuert-erbschaftsteuer-fuer-unternehmer-schaedlich_id_4348773.html\">f&uuml;r deren v&ouml;llige Abschaffung k&auml;mpft<\/a>. Das oberste Gericht k&ouml;nnte sich dar&uuml;ber hinaus mit der Frage besch&auml;ftigen, ob es zwischen den L&auml;ndern unterschiedliche Regelungen f&uuml;r die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen k&ouml;nnte. <strong>Christoph Butterwegge<\/strong> wirft einen Blick auf die Hintergr&uuml;nde der j&uuml;ngsten Erbschaftssteuerreformen.<br>\n<!--more--><br>\nB&uuml;rger\/innen, denen noch nicht jedes Gef&uuml;hl f&uuml;r soziale Gerechtigkeit abhandengekommen ist, fragen sich, wie es &uuml;berhaupt zu den riesigen Steuergeschenken an die reichsten Bewohner unseres Landes kommen konnte, ohne dass es zu einem &ouml;ffentlichen Aufschrei kam, und ob es in der Marktwirtschaft tats&auml;chlich eine steuerrechtliche Privilegierung des &bdquo;Mittelstandes&ldquo; geben muss.<\/p><p>Im Grunde wurde die Steuerprivilegierung von Firmenerben mit der k&uuml;hnen Behauptung begr&uuml;ndet, dass aufgrund dieser Reformma&szlig;nahmen Firmenverm&ouml;gensbesitzer gem&auml;&szlig; der neoliberalen &bdquo;Trickle-down-&ldquo; bzw. Pferde&auml;pfeltheorie (wonach es auch den Spatzen besser geht, wenn die R&ouml;sser mehr Hafer bekommen, weil sie dann viele K&ouml;rner aus den Exkrementen dieser Vierbeiner herauspicken k&ouml;nnen) gr&ouml;&szlig;ere Summen investieren und mehr Arbeitspl&auml;tze schaffen, sodass am Ende gerade Erwerbslose den Nutzen davon h&auml;tten.<\/p><p>Die Reformen der Erbschaftssteuer sagen viel &uuml;ber die Bundesrepublik, ihre Herrschaftsverh&auml;ltnisse und hegemonialen Gedankengeb&auml;ude aus: Vermutlich geht die Mythologisierung des &bdquo;Mittelstandes&ldquo; in der (Medien-)&Ouml;ffentlichkeit nirgendwo weiter als hierzulande. Schon der altert&uuml;mliche Begriff verweist zudem auf eine lange Tradition, in der die deutsche Mittelstandsideologie steht. Ihren traurigen H&ouml;hepunkt erreichte Letztere, volksgemeinschaftlich aufgeladen, im NS-Regime. Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzsicherheit und Wohlstand unseres Landes verdanken sich in allererster Linie t&uuml;chtigen Familienunternehmern, flei&szlig;igen Handwerkern und emsigen Kleingewerbetreibenden, so lautet ein Dogma, an dem bis heute kaum jemand zu r&uuml;tteln wagt.<\/p><p><strong>Entstehungsgeschichte und Hintergr&uuml;nde der j&uuml;ngsten Erbschaftsteuerreform<\/strong><\/p><p>Als die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit unmittelbar nach dem Inkrafttreten von Hartz IV die symboltr&auml;chtige Marke von 5 Mio. &uuml;berschritt und die rot-gr&uuml;ne Regierung deshalb unter medialem Dauerbeschuss lag, empfing der damalige Bundeskanzler Gerhard Schr&ouml;der gemeinsam mit seinem Vize Joschka Fischer am 17. M&auml;rz 2005 die Vorsitzenden der beiden Unionsparteien Angela Merkel und Edmund Stoiber zu einem &bdquo;Jobgipfel&ldquo; im Kanzleramt. Dort verabredeten die vier Spitzenpolitiker u.a. eine Senkung der K&ouml;rperschaftsteuer (von 25 auf 19 Prozent) sowie einen Erbschaftsteuernachlass auf Betriebsverm&ouml;gen, u.a. wenn das Unternehmen zehn Jahre lang weitergef&uuml;hrt wird. &Ouml;ffentlich begr&uuml;ndet wurde die zuletzt genannte Ma&szlig;nahme mit der Gefahr, dass der Sohn eines Handwerksmeisters den vom Vater geerbten Betrieb aufgrund finanzieller &Uuml;berforderung schlie&szlig;en und seine Mitarbeiter\/innen entlassen m&uuml;sste. Dies d&uuml;rfte zwar in Wirklichkeit nie vorgekommen sein, weil ohnehin ein Freibetrag in H&ouml;he von 225.000 Euro existierte, ein zus&auml;tzlicher Bewertungsabschlag von 35 Prozent des Betriebsverm&ouml;gens die Steuerschuld reduzierte und das Finanzamt diese Schuld au&szlig;erdem immer schon zehn Jahre lang zinslos stunden konnte. Wenigstens sollte die seinerzeit vereinbarte Neuregelung auf Betriebsverm&ouml;gen bis 100 Mio. Euro &ndash; das sind nicht eben kleine Mittelst&auml;ndler! &ndash; begrenzt und durch das Schlie&szlig;en von Steuerschlupfl&ouml;chern im Unternehmensbereich &bdquo;aufkommensneutral&ldquo; gegenfinanziert werden.<\/p><p>Noch gro&szlig;z&uuml;giger war der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst 2005 eine Regierung unter Angela Merkel als Kanzlerin bildeten, denn die Koalitionsvereinbarung sah keine Begrenzung bei der Unternehmensgr&ouml;&szlig;e mehr vor: Auch wer einen Familienkonzern &agrave; la Burda, Oetker oder Springer erbt und ihn zehn Jahre lang nicht ver&auml;u&szlig;ert, sollte von der Erbschaftsteuer befreit werden. Den sozialdemokratischen Bedenken trug man Rechnung, indem die Steuerbefreiung vage an den Arbeitsplatzerhalt gebunden wurde, was neoliberale Kritiker dieser Regelung als b&uuml;rokratische Schikane und G&auml;ngelung des mittelst&auml;ndischen Unternehmertums gei&szlig;elten. Firmenerben f&uuml;r die massive Beg&uuml;nstigung eine Gegenleistung abzuverlangen, erschien auch vielen liberalkonservativen Politikern im Unterschied zum &bdquo;F&ouml;rdern und Fordern&ldquo; bei Langzeitarbeitslosen als staatlicher Willk&uuml;rakt und blo&szlig;er Ausdruck des &bdquo;Sozialneids&ldquo; von Ewiggestrigen.<\/p><p>Das Bundesverfassungsgericht gab den etablierten Parteien in seinem Urteil vom 7. November 2006 (Az.: BvL 10\/02), welches die Bevorzugung von Grund-, Immobilien-, Betriebs- sowie land- und forstwirtschaftlichem Verm&ouml;gen gegen&uuml;ber Geldverm&ouml;gen im damals g&uuml;ltigen Erbschaftsteuergesetz r&uuml;gte und den Gesetzgeber verpflichtete, bis zum 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen, mit dem Hinweis, dieser k&ouml;nne &bdquo;bestimmte Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde&ldquo;, z.B. Betriebsverm&ouml;gen, auch &bdquo;sehr weitgehend&ldquo; beg&uuml;nstigen, wenn dies &bdquo;zielgenau&ldquo; und &bdquo;m&ouml;glichst gleichm&auml;&szlig;ig&ldquo; geschehe, eine politische Steilvorlage. Seither firmiert der Erhalt von Arbeitspl&auml;tzen beim Betriebs&uuml;bergang auf die n&auml;chste Generation als ein &bdquo;ausreichender Gemeinwohlgrund&ldquo; f&uuml;r die Steuerbefreiung.<\/p><p>Als eine vom damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbr&uuml;ck (SPD) und dem damaligen hessischen Ministerpr&auml;sidenten Roland Koch (CDU) geleitete Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe im November 2007 inhaltliche Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform vereinbarte, schien ein tragf&auml;higer Kompromiss zwischen den Gro&szlig;koalition&auml;ren gefunden. Dem darauf basierenden Gesetzentwurf zufolge sollten den Erb(inn)en von Familienunternehmen die Steuern auf 85 Prozent des Betriebsverm&ouml;gens erlassen werden, sofern sie die Firma 15 Jahre lang fortf&uuml;hrten und dabei zehn Jahre lang mindestens 70 Prozent der bisherigen Lohnsumme auszahlten. Erb(inn)en von Immobilien sollten Erb(inn)en von Geldverm&ouml;gen gleichgestellt, die Freibetr&auml;ge f&uuml;r hinterbliebene Ehepartner\/innen und Kinder jedoch gleichzeitig fast verdoppelt werden, sodass eigentlich niemand f&uuml;rchten musste, demn&auml;chst f&uuml;r &bdquo;Oma ihr klein&rsquo; H&auml;uschen&ldquo; gro&szlig; Erbschaftsteuer zahlen zu m&uuml;ssen.<\/p><p>&Uuml;berschattet wurden die Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien zum Schluss von der bayerischen Landtagswahl am 27. September 2008. Offenbar glaubte die in Meinungsumfragen vom Absturz in der W&auml;hlergunst bedrohte (und am Wahltag tats&auml;chlich zur&uuml;ckgestutzte) CSU, sich ausgerechnet im Feilschen der Koalition&auml;re um die L&auml;nge der Fristen beim Betriebs&uuml;bergang f&uuml;r Erb(inn)en von Familienunternehmen und die H&ouml;he der Freibetr&auml;ge f&uuml;r selbst genutzte Immobilien als unnachgiebigste Kraft profilieren zu m&uuml;ssen. W&auml;hrend des Landtagswahlkampfes wurde es f&uuml;r die CSU zu einer Prestigefrage, die Witwen von Villenbesitzern am Starnberger oder am Chiemsee und die hinterbliebenen Kinder von Familienunternehmern ganz von der Erbschaftsteuer zu befreien. Nach der Wahl Horst Seehofers zum CSU-Vorsitzenden und zum bayerischen Ministerpr&auml;sidenten vollzogen die Unionsparteien den Schulterschluss und setzten die Sozialdemokrat(inn)en noch mehr unter Druck, dem Drang nach b&uuml;rgerlicher Besitzstandswahrung nachzugeben. Viel h&auml;tte nicht gefehlt, und die aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7. November 2006 notwendige Reform der Erbschaftsteuer w&auml;re gescheitert oder zu einer unendlichen Geschichte geworden. Da die SPD f&uuml;rchtete, die Erbschaftsteuer k&ouml;nne ganz entfallen, wenn bis zu dem von Karlsruhe gesetzten Termin am 31. Dezember 2008 keine Neuregelung erfolgte, knickte sie schlie&szlig;lich ein, w&auml;hrend die CSU ein politisches Erfolgserlebnis verbuchte.<\/p><p>Dabei blieb die soziale Gerechtigkeit jedoch auf der Strecke. Witwen und Waisen von Familienunternehmern wurde die betriebliche Erbschaftsteuer vollst&auml;ndig erlassen, sofern sie die Firma zehn Jahre, und zu 85 Prozent, wenn sie das Unternehmen sieben Jahre lang fortf&uuml;hrten und die Lohnsumme insgesamt mindestens 10 bzw. 6,5 Mal so hoch war wie im letzten T&auml;tigkeitsjahr des Erblassers. Selbst gr&ouml;&szlig;ere Entlassungswellen waren aufgrund allgemeiner Preissteigerungsraten und darauf basierender Tariflohnerh&ouml;hungen fortan m&ouml;glich, ohne dass der Erbe von Betriebsverm&ouml;gen sein Privileg gegen&uuml;ber den Erben anderer Sachwerte und von Geldverm&ouml;gen verlor.<\/p><p>Die vermeintliche Sorge um den Fortbestand von Familienunternehmen diente als Vorwand, um eine Steuerpolitik nach dem Matth&auml;us-Prinzip (&bdquo;Wer hat, dem wird gegeben&ldquo;, hei&szlig;t es im Evangelium des Matth&auml;us) zu machen. Dass vermietete Immobilien unter bestimmten Bedingungen zum Betriebsverm&ouml;gen geh&ouml;ren, zeigt nur zu deutlich, dass es gar nicht um den deutschen Fetisch &bdquo;Familienunternehmen&ldquo; ging. Kleinere Betriebe (mit bis zu 20 Besch&auml;ftigten) m&uuml;ssen auch nur die Behaltensfristen einhalten. Hierbei handelte es sich um das gro&szlig;z&uuml;gigste Steuergeschenk des Staates an seine reichsten B&uuml;rger, seit die Regierung Kohl im Jahr 1997 ein BVerfG-Urteil zur Verm&ouml;gensteuer genutzt hatte, um diese wom&ouml;glich f&uuml;r immer auszusetzen. Sie ist jedoch keineswegs abgeschafft, sondern steht immer noch im Grundgesetz und wird trotz wachsender sozialer Probleme und zunehmender Finanzn&ouml;te der &ouml;ffentlichen Hand blo&szlig; nicht mehr erhoben.<\/p><p>Damit auch das Finanzkapital nicht zu kurz kam, wurde ein steuerrechtliches Schlupfloch geschaffen, das einem Scheunentor glich: Geldverm&ouml;gen lie&szlig; sich in eine &bdquo;Cash-GmbH&ldquo; stecken, die wiederum steuerfrei an Familienmitglieder verschenkt oder vererbt werden konnte. Witwen bzw. Witwer, die eine selbst genutzte Luxusimmobilie erben und sie zehn weitere Jahre bewohnen, blieben nunmehr von der Erbschaftsteuer ganz verschont, genauso wie Waisen, sofern die Wohnfl&auml;che 200 qm nicht &uuml;berschreitet und sie dort f&uuml;r zehn Jahre ihren Hauptwohnsitz errichten.<\/p><p>Vom 1. Januar 2009 an ergoss sich &uuml;ber den reichsten Familien des Landes daher ein wahrer Geldregen. Der im Herbst desselben Jahres gebildeten CDU\/CSU\/FDP-Koalition reichte diese Privilegierung ihrer verm&ouml;genden Klientel freilich nicht. R&uuml;ckwirkend bescherte sie Wohlhabenden, Reichen und Superreichen im Rahmen des <em>Wachstumsbeschleunigungsgesetzes<\/em> vom 22. Dezember 2009 weitere Steuererleichterungen. Die Behaltensfristen f&uuml;r eine komplette Befreiung von der Erbschaftssteuer wurden von 10 auf 7 Jahre und bei der zweiten Option (also der 85-%igen Befreiung von der Steuer) <a href=\"http:\/\/www.kanzlei-brauck-hunger.de\/index.php%3Foption%3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D11%26Itemid%3D18\">von 7 auf 5 Jahre verk&uuml;rzt <\/a>. Die darin enthaltenen &bdquo;Korrekturen&ldquo; der Erbschaftsteuerreform boten den Vorteil, dass sie von der breiten &Ouml;ffentlichkeit weniger stark wahrgenommen wurden als etwa massive Senkungen des Spitzensteuersatzes oder die Abschaffung der Gewerbesteuer, wie sie die FDP forderte.<\/p><p>CDU, CSU und FDP lockerten die gerade erst in Kraft getretenen Voraussetzungen f&uuml;r die Erbschaftsteuerbefreiung von Firmenerben, verk&uuml;rzten die Behaltensfristen f&uuml;r eine komplette Befreiung von der Erbschaftssteuer von 10 auf 7 Jahre und bei der zweiten Option (also der 85%-igen Befreiung von der Steuer) von 7 auf 5 Jahre. Dar&uuml;ber hinaus wurde noch die f&uuml;r eine Steuerbefreiung n&ouml;tige H&ouml;he der Lohnsumme gesenkt. Gleichzeitig wurden nahe Verwandte (Geschwister, Nichten und Neffen) ebenfalls auf Kosten der Allgemeinheit bessergestellt. W&auml;hrend die Eltern armer Kinder sowohl im Hinblick auf die Erh&ouml;hung des Steuerfreibetrages wie auch beim Kindergeld leer ausgingen, machte die Bundesregierung den reichsten Familien des Landes weitere Steuergeschenke, die den Staat viel mehr Geld kosteten als die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes f&uuml;r &Uuml;bernachtungen von 19 auf 7 Prozent, mit der haupts&auml;chlich das bayerische Tourismusgewerbe befl&uuml;gelt werden sollte. Obwohl die CSU als weitere treibende Kraft der Mehrwertsteuersenkung wirkte, geriet vor allem die FDP unter Korruptionsverdacht und wurde seither in Teilen der &Ouml;ffentlichkeit als &bdquo;M&ouml;venpick-Partei&ldquo; verspottet, was nicht unma&szlig;geblich zu ihrem parlamentarischen Aus nach der Bundestagswahl im September 2013 beigetragen haben d&uuml;rfte.<\/p><p><strong>Refeudalisierung im Finanzmarktkapitalismus: Konzentration des Reichtums und Vermehrung der &ouml;ffentlichen Armut durch die Erbschaftsteuerreformen<\/strong><\/p><p>Fragt man nach den Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform samt ihrer &bdquo;Korrekturen&ldquo;, sind verheerende Konsequenzen f&uuml;r Staat und Gesellschaft nicht zu &uuml;bersehen. Die in der Bundesrepublik seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich wurde damit nicht blo&szlig; zementiert, sondern noch versch&auml;rft. In kaum einem westlichen Industriestaat ist die Erbschaftsteuer so niedrig und ihr Finanzvolumen so gering wie hierzulande (ca. 4 Mrd. Euro pro Jahr und damit weniger als 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens). Die <em>betriebliche<\/em> Erbschaftsteuer wurde vom Gesetzgeber zu einer reinen Phantomabgabe degradiert und die M&ouml;glichkeit, durch Gr&uuml;ndung einer &bdquo;Cash-GmbH&ldquo; das Privat- in Betriebsverm&ouml;gen umzuwandeln und so dem Fiskus legal eigentlich f&auml;llige Steuern zu entziehen, als schlimmster Auswuchs der Reform erst mit dem im Juni 2013 verabschiedeten <em>Jahressteuergesetz<\/em> unterbunden.<\/p><p>Als der Bundesfinanzhof die Verschonungsregeln beim Betriebs&uuml;bergang dem Bundesverfassungsgericht im September 2012 wegen eines nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgr&uuml;nde gerechtfertigten &bdquo;Beg&uuml;nstigungs&uuml;berhangs&ldquo; zur h&ouml;chstrichterlichen Pr&uuml;fung vorlegte, wurden selbst kleinen Kindern gro&szlig;e Unternehmen &uuml;berschrieben, nur um die nach dem BVerfG-Urteil bef&uuml;rchtete Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu sparen. Allein im Jahr 2012 wurde Betriebsverm&ouml;gen im Wert von 36 Mrd. Euro verschenkt, zehn Mal so viel wie 2010. <\/p><p>Die erbschaftsteuerrechtliche Privilegierung des Betriebsverm&ouml;gens ist perfide, Kapitalismus pur und durch nichts zu rechtfertigen, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und die soziale Polarisierung innerhalb unserer Gesellschaft zementiert. Denn warum sollte es gegen&uuml;ber anderen Verm&ouml;gensformen bessergestellt werden? Die steuerliche Sonderbehandlung von Unternehmenserben treibt die staatliche Beg&uuml;nstigung von Kapitaleigent&uuml;mern in der b&uuml;rgerlichen Gesellschaft auf die Spitze. Steuerrechtlich leben wir l&auml;ngst in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft: W&auml;hrend die Kinder von Familienunternehmern einen ganzen Konzern erben k&ouml;nnen, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschaftsteuer zahlen zu m&uuml;ssen, werden die Kinder ihrer Belegschaftsangeh&ouml;rigen im Erbschaftsfall ganz normal zur Steuer herangezogen, sofern die f&uuml;r alle Erb(inn)en geltenden Freibetr&auml;ge &uuml;berschritten werden. Unternehmerdynastien wurden somit in einer Weise beg&uuml;nstigt, die zum Himmel schreit und eine Refeudalisierung im Finanzmarktkapitalismus bewirkt.<\/p><p>Das von den Steuergesetzen privilegierte Erben in Unternehmerkreisen tr&auml;gt ma&szlig;geblich zur Konzentration des Kapitals, zur Kumulation der Verm&ouml;gen und zur sozialen Polarisierung bei. Der politisch intendierte Steuerspar- und Umverteilungseffekt der Erbschaftsteuerreformen wurde dadurch verst&auml;rkt, dass zuletzt viele Unternehmer aus Furcht vor den Karlsruher Richtern ihrem Nachwuchs die eigene Firma bereits schenkungssteuerfrei &uuml;bertragen haben. Hierdurch entgingen dem Fiskus w&auml;hrend der vergangenen Monate und Jahre dringend ben&ouml;tigte Einnahmen in zweistelliger Milliardenh&ouml;he. Denkt man an den sonst gern bem&uuml;hten demografischen Wandel, liegt die Vermutung nahe, dass sich die soziale Ungleichheit k&uuml;nftig noch erh&ouml;ht, weil mehr &Auml;ltere weniger Jungen in kleineren Familien gr&ouml;&szlig;ere Summen vererben. Umso notwendiger w&auml;re es, durch Gesetzes&auml;nderungen daf&uuml;r zu sorgen, dass sich die Kluft zwischen den zahlreichen Armen, die meistens leer ausgehen, und den wenigen reichen Erb(inn)en nicht weiter vertieft.<\/p><p>Steuernachl&auml;sse f&uuml;r besonders Wohlhabende und Reiche tragen weder zur Sanierung der &ouml;ffentlichen Haushalte noch zur Belebung der Konjunktur bei. H&ouml;chstens finanzpolitische Alchimisten und hartn&auml;ckige Lobbyisten verbreiten die Illusion, man brauche nur die &bdquo;Leistungstr&auml;ger&ldquo; steuerlich entlasten, um die Wirtschaft zu stimulieren, Wachstum zu generieren und am Ende das Steueraufkommen zu maximieren. In Wahrheit ist es genau umgekehrt: Eine Anhebung der Transferleistungen f&uuml;r sozial Benachteiligte w&auml;re nicht blo&szlig; gerechter, sondern auch &ouml;konomisch sinnvoller, weil diese das zus&auml;tzliche Geld in den Alltagskonsum stecken und damit die Binnenkonjunktur beleben w&uuml;rden, statt es zu sparen oder Spekulationsblasen auf den Finanzm&auml;rkten zu produzieren.<\/p><p>Auch im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit versprach das Steuergeschenk der Gro&szlig;en und der schwarz-gelben Koalition keinen Erfolg, denn wieso sollten Familienunternehmer f&auml;higer sein als potenzielle K&auml;ufer oder von diesen beauftragte Manager? Mitnahmeeffekte lie&szlig;en sich dagegen kaum vermeiden. Konsequenter erschien da &uuml;brigens George W. Bush, der als US-Pr&auml;sident die Erbschaftsteuer ganz abschaffen wollte. Selbst ein Neoliberaler hat aber Schwierigkeiten, diesen Schritt zu rechtfertigen: Zwar soll sich Leistung (wieder) lohnen, es ist jedoch zweifelsfrei keine Leistung, der Sohn bzw. die Tochter eines Multimillion&auml;rs oder Milliard&auml;rs zu sein.<\/p><p>Ebenso wenig sticht das zun&auml;chst plausibel erscheinende Gegenargument der vermeintlichen <em>Doppel<\/em>besteuerung. Denn die Erbschaftsteuer muss keineswegs, wie oft behauptet, aus schon versteuertem Einkommen entrichtet werden, da nicht der Erblasser &ndash; zum zweiten Mal &ndash;, sondern der Erbe &ndash; zum ersten Mal &ndash; besteuert wird. Kurios wirkt auch jener Einwand, den Christian Lindner vorbringt, um die Erbschaftsteuer generell zu verwerfen: &bdquo;Die Besteuerung des Todes ist inhuman.&ldquo; Der amtierende FDP-Vorsitzende &uuml;bersieht oder unterschl&auml;gt, dass nicht der Tod (des Erblassers) besteuert wird, was in der Tat piet&auml;tlos w&auml;re, sondern nur ein durch ihn dem Erben bzw. der Erbin zugefallenes Verm&ouml;gen. Hatte nicht Lindners Vorvorg&auml;nger als FDP-Vorsitzender, Guido Westerwelle, paradoxerweise mit Blick auf Hartz-IV-Bezieher\/innen statt mit Blick auf Firmenerben von &bdquo;anstrengungslosem Wohlstand&ldquo; und &bdquo;sp&auml;tr&ouml;mischer Dekadenz&ldquo; gesprochen? Es w&auml;re ausgesprochen unfair gegen&uuml;ber Millionen anderen (besitzlosen) Erben, die genauso um ihre verstorbenen Angeh&ouml;rigen trauern, w&uuml;rde der Staat bei Witwen und Waisen von Unternehmen <em>nicht<\/em> im Interesse aller B&uuml;rger\/innen an einer gesicherten Finanzierung des Gemeinwesens oder an einem raschen Abbau seiner Schulden auf einen Teil des Erbes zugreifen!<\/p><p>Das ern&uuml;chternde Fazit meiner Ausf&uuml;hrungen: Bundesregierung, Parlamentarier und Verfassungsrichter haben sich jahrelang sch&uuml;tzend vor die reichsten und m&auml;chtigsten Familien im Land gestellt. W&auml;hrend 1,64 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von 10,65 Mio. Kindern dieser Altersgruppe insgesamt) in landl&auml;ufig &bdquo;Hartz-IV-Haushalten&ldquo; genannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften leben, wurden ausgerechnet die Erben der Burdas, Quandts und Oetkers, also die reichsten Kinder im Land, mit Steuergeschenken in zweistelliger Milliardenh&ouml;he &uuml;berh&auml;uft. Was man Langzeiterwerbslosen und Hartz-IV-Bezieher(inne)n zu Unrecht vorwirft, n&auml;mlich als &bdquo;Sozialschmarotzer&ldquo; von der Gesellschaft durchgef&uuml;ttert zu werden, trifft viel eher auf das Heer von Verm&ouml;gensverwaltern, Anw&auml;lten und Anlageberatern zu, die mehr oder weniger luxuri&ouml;s davon leben, ihren Klienten immer neue Schleichwege der Steuerersparnis f&uuml;r Verm&ouml;gende zu zeigen. Wenn nicht alles t&auml;uscht, hat sich Deutschland durch die von CDU, CSU, FDP, SPD und Gr&uuml;nen in unterschiedlichen Koalitionsregierungen gesetzlich fixierten Verschonungsregeln bereits zu einer &bdquo;patrimonialen Gesellschaft&ldquo; entwickelt. So nennt der franz&ouml;sische &Ouml;konom Thomas Piketty in seinem Buch &bdquo;Das Kapital im 21. Jahrhundert&ldquo; ein Land, in dem die H&ouml;he des &bdquo;v&auml;terlichen Erbes&ldquo; dar&uuml;ber entscheidet, wer arm und reich ist. Sucht man nach Gr&uuml;nden f&uuml;r die &bdquo;Politikverdrossenheit&ldquo; bzw. die &bdquo;Wahlm&uuml;digkeit&ldquo; von immer mehr B&uuml;rger(inne)n &ndash; hier liegt einer: Nicht blo&szlig; eine reine Klientelpartei wie die FDP, sondern auch beide &bdquo;Volksparteien&ldquo; haben mit ihren Erbschaftsteuerreformen eine Regierungspolitik f&uuml;r das reichste Prozent, wenn nicht das reichste Promille der Bev&ouml;lkerung betrieben.<\/p><p><em>Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Zuletzt hat er die B&uuml;cher &bdquo;Krise und Zukunft des Sozialstaates&ldquo; (5. Aufl. Wiesbaden 2014) und &bdquo;Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?&ldquo; (Weinheim\/Basel 2014) ver&ouml;ffentlicht.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil f&auml;llen: Die Karlsruher Richter werden dar&uuml;ber entscheiden, ob das von vorigen Gro&szlig;en Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung &bdquo;reformierte&ldquo; Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien f&uuml;r Firmenerben Bestand haben wird. 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