{"id":2509,"date":"2007-07-26T10:22:38","date_gmt":"2007-07-26T08:22:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2509"},"modified":"2016-01-01T10:50:24","modified_gmt":"2016-01-01T09:50:24","slug":"eu-verfassung-reformvertrag-eu-grundlagenvertrag-vertrag-ueber-die-grundlagen-der-europaeischen-union-das-bruesseler-vertragslabyrinth","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2509","title":{"rendered":"EU-Verfassung, Reformvertrag, EU-Grundlagenvertrag, Vertrag \u00fcber die Grundlagen der Europ\u00e4ischen Union \u2013 das Br\u00fcsseler Vertragslabyrinth"},"content":{"rendered":"<p>Der Entwurf &uuml;ber eine Verfassung von Europa, den der Konvent erarbeitet hat, ist obsolet, das Ziel alle bestehenden EU-Vertr&auml;ge durch einen einheitlichen Text zu ersetzen, wurde nach der Ablehnung durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zun&auml;chst aufgegeben. Am 21.\/22. Juni tagte der Europ&auml;ische Rat in Br&uuml;ssel. Als Ergebnis der Tagung wurden Schlussfolgerungen zu Reformen der EU-Verfassung ver&ouml;ffentlicht, die wiederum bis zum EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober 2007 in Lissabon im Detail ausgearbeitet und &uuml;ber die anschlie&szlig;end die Staats und Regierungschefs abstimmen sollen. Der &ldquo;Reformvertrag&rdquo;, auch EU-Grundlagenvertrag genannt, soll nun an die Stelle des Vertrags &uuml;ber eine Verfassung f&uuml;r Europa treten. Der Reformvertrag ist keine endg&uuml;ltige Fassung, er gibt das Mandat f&uuml;r die am 23. Juli beginnende Regierungskonferenz. Diese soll den konkreten Text erarbeiten, der dann auf dem EU-Gipfel im Oktober in Lissabon beschlossen werden soll. Sp&auml;testens zu den Europawahlen im Jahr 2009 soll das neue Vertragswerk Rechtsg&uuml;ltigkeit erlangen.Verhandlungsgrundlage ist die Substanz des Verfassungsvertrags und nicht der bisher noch g&uuml;ltige Vertrag von Nizza. Die B&uuml;rger der EU k&ouml;nnen diesem Vertragslabyrinth schon lange nicht mehr folgen, ob unsere Politiker bei diesem Vertragsirrgarten noch durchblicken, ist zu bezweifeln. Christine Wicht<br>\n<!--more--><br>\nBundeskanzlerin Angela Merkel hat mit der Ratspr&auml;sidentschaft das Ziel verbunden, die EU-Verfassung bis zum Jahr 2009 auf den Weg zu bringen.Nach Abschluss der Gespr&auml;che am 21.\/22. Juni in Br&uuml;ssel sagte Merkel: <em>&ldquo;Wir sind aus dem Stillstand herausgekommen, das nun vorliegende Mandat ist ein &bdquo;Gemeinschaftswerk&ldquo;<\/em> .In ihrer Bilanzrede vor dem Europ&auml;ischen Parlament zeigte sich die Bundeskanzlerin optimistisch, dass man in 50 Jahren auf 2007 zur&uuml;ckblicken und denken werde, dass die Weichen damals richtig gestellt worden seien. Da der Verfassungsvertrag die Verhandlungsgrundlage f&uuml;r die &ldquo;Reformen&rdquo; stellt, bleiben 90 Prozent des Vertragswerks erhalten. Ein Gro&szlig;teil der &Auml;nderungen geht zur&uuml;ck auf die Protokolle und Erkl&auml;rungen der Regierungskonferenz 2004, genauer gesagt, sollen nun die Neuerungen aus der Verfassung und Inhalte der Regierungskonferenz 2004 in die bestehenden Vertr&auml;ge eingearbeitet werden. <\/p><p><strong>Gut gemacht Frau Merkel<\/strong><br>\nDie &bdquo;Reformen&ldquo; waren ganz im Sinne des europ&auml;ischen Unternehmerverbandes &bdquo;Businesseurope&ldquo;, der sich zufrieden mit der Umsetzung seiner Vorschl&auml;ge &auml;u&szlig;erte: <em>&ldquo;Besonders hervorzuheben ist, dass es der Bundeskanzlerin gelungen ist, die Substanz des Europ&auml;ischen Verfassungsvertrags zu erhalten und dass sich alle 27 Mitgliedstaaten der EU auf ein klares Mandat f&uuml;r die k&uuml;nftige Regierungskonferenz geeinigt haben.&rdquo;  F&uuml;r das von der Bertelsmannstiftung unterst&uuml;tzte Centrum f&uuml;r angewandte Politikforschung  (CAP) ist &ldquo;Der EU-Reformvertrag ist nur ein weiterer Schritt, aber l&auml;ngst noch nicht das Ende der Geschichte der Konstitutionalisierung Europas.&rdquo;<\/em><\/p><p><strong>Schnitzeljagd nach Br&uuml;sseler Art<\/strong><br>\nWelcher EU-B&uuml;rger ist &uuml;ber den Inhalt des Vertrags von Nizza von 2001, des Vertrags von Amsterdam (1997), der Einheitlichen Europ&auml;ische Akte (1986) oder der Regierunskonferenz 2004 informiert? Der EU-B&uuml;rger wei&szlig; nicht, welcher Vertragsinhalt f&uuml;r ihn Vorteil oder von Nachteil w&auml;re. Die Verwirrungsstrategie wird deutlich bei dem Versuch Inhalt und Bedeutung der unterschiedlichen Vertr&auml;ge und Querverweise zu den Artikeln zu rekonstruieren. 90 Prozent der von der Regierungskonferenz 2004 gebilligten inhaltlichen und institutionellen Neuerungen &uuml;ber den Reformvertrag flie&szlig;en nun in den EUV (Vertrag &uuml;ber die Europ&auml;ische Union) und den EGV (Vertrag zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft) ein. Der EUV wird seine derzeitige Bezeichnung behalten, der EGV hingegen wird &bdquo;Vertrag &uuml;ber die Arbeitsweise der Union&ldquo; genannt werden. Beide Vertr&auml;ge werden keinen Verfassungscharakter haben, aber parallel nebeneinander gelten. Der EGV enth&auml;lt Formalit&auml;ten und der EUV deckt die inhaltlichen Punkte ab.<\/p><p><strong>Abstimmungsmodalit&auml;ten der einzelnen EU-Staaten<\/strong><br>\nReferenden sollen k&uuml;nftig unter allen Umst&auml;nden vermieden werden, dies machte der portugiesische Ratspr&auml;sident Socrates im Europaparlament deutlich: <em>&ldquo;Wir brauchen ein klares Signal der Zuversicht und Entschlossenheit Europas.&ldquo;<\/em> Der franz&ouml;sische Pr&auml;sident Nicolas Sarkozy &auml;u&szlig;erte in seinem Wahlkampf deutlich, dass es in Frankreich  kein neues Referendum geben werde, wenn statt einer Verfassung ein vereinfachter Vertrag (Minivertrag) verabschiedet werde. Nun m&uuml;ssen alle 27 Mitgliedstaaten, auch die 18 Staaten, die bereits den Verfassungsvertrag ratifiziert haben, den Reformvertrag, gem&auml;&szlig; den nationalen Bestimmungen ratifizieren, damit er in Kraft treten kann. Die Abstimmung geschieht &uuml;berwiegend in den Parlamenten, nur in Irland ist ein Plebiszit zwingend und in D&auml;nemark entscheidet ein Quorum f&uuml;r die Zustimmung des Parlaments &uuml;ber eine Volksabstimmung, sollten f&uuml;nf Sechstel der Abgeordneten f&uuml;r den Vertrag stimmen, ist kein Referendum erforderlich. Welche Staaten ein Referendum abhalten werden, ist noch nicht entschieden, die L&auml;nder Gro&szlig;britannien, Tschechien und die Niederlande haben dar&uuml;ber noch keine Entscheidung getroffen. Zwar wird das Europ&auml;ische Parlament &uuml;ber den Vertragstext entscheiden, eine Ablehnung h&auml;tte politische, jedoch keine juristischen Auswirkungen. Anders w&uuml;rde es aussehen, wenn nationale Parlamente das Vertragswerk ablehnen w&uuml;rden.  <\/p><p><strong>Nebelkerzenwerfen <\/strong><br>\nIm Mai und Juni 2005 stimmte die franz&ouml;sische und niederl&auml;ndische Bev&ouml;lkerung in einer Volksabstimmung nach einer ziemlich breiten Diskussion gegen den damals vorliegenden EU-Verfassungsvertrag. Aus einer Ja\/Nein-Entscheidung lassen sich keine eindeutigen Motive f&uuml;r die Ablehnung ableiten, aber sicher kann man sagen, dass gro&szlig;e Teile der Bev&ouml;lkerung f&uuml;r ein sozialeres und demokratischeres Europa votierten. Auf diese Anspr&uuml;che gehen jedoch die ver&ouml;ffentlichten &ldquo;Reformen&rdquo; nicht ein.<br>\nIn den Medien werden die Punkte, &uuml;ber die sich die Regierungsvertreter geeinigt haben, vorangestellt. Dass die vorgesehenen Symbole wie Hymne und Fahne nicht mehr Teil des Reformvertrags sein werden oder der EU-Ratspr&auml;sident  k&uuml;nftig zweieinhalb Jahre den Europ&auml;ischen Rat leiten soll.  &bdquo;Verordnungen&ldquo; sollen k&uuml;nftig nicht mehr, wie es in der EU-Verfassung geplant war, &bdquo;Europ&auml;ische Gesetze&ldquo; und &bdquo;Richtlinien&ldquo; nicht mehr &bdquo;Europ&auml;ische Rahmengesetze&ldquo; hei&szlig;en. Im Prinzip kommen diese Umformulierungen einer verbaler Kosmetik gleich, die Terminologie der Verfassung wird aufgegeben und die alte Terminologie der bisherigen Vertr&auml;ge bleibt erhalten, im Endeffekt ist jedoch die Bezeichnung nicht Ausschlag gebend, in der rechtlichen Qualit&auml;t &auml;ndert sich nichts: Verordnungen gelten unmittelbar und Richtlinien m&uuml;ssen in nationales Recht umgesetzt werden, ohne Wahlfreiheit. Die Umsetzung liegt nicht im Belieben eines Mitgliedsstaats sondern es besteht eine Pflicht umzusetzen, Details k&ouml;nnen in den einzelnen Mitgliedsstaaten abweichen. Die Grundrechtecharta ist auf einen knappen Dreizeiler reduziert worden, Gro&szlig;britannien hat keine Verfassung und bef&uuml;rchtete eine Verfassung von au&szlig;en oktroyiert zu bekommen, deshalb gilt gem&auml;&szlig; einem Zusatzprotokoll dieser Absatz nicht f&uuml;r Gro&szlig;britannien. Die L&auml;nder Polen und Irland behalten sich vor, sich diesem Protokoll anzuschlie&szlig;en und die G&uuml;ltigkeit der Charta gleichfalls nicht anzuerkennen. <\/p><p><strong>Die urspr&uuml;ngliche Grundrechtecharta wird ersetzt durch folgenden Satz:<\/strong><br>\n<em>&bdquo;Sch&ouml;pfend aus dem kulturellen, religi&ouml;sen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unver&auml;u&szlig;erlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte gebildet haben.&ldquo;<\/em><\/p><p><strong>Viel Wirbel um nichts &ndash; Kosmetische Wortkorrekturen<\/strong><br>\nAuf Betreiben des franz&ouml;sischen Pr&auml;sidenten Sarkozy wurde das Ziel der Europ&auml;ischen Union hin zu einem &bdquo;Binnenmarkt mit freiem unverf&auml;lschtem Wettbewerb&ldquo; auf eine Fu&szlig;note reduziert. Gro&szlig;britannien setzte durch, dass in einem Zusatzprotokoll festgeschrieben wurde, dass zum Binnenmarkt ein &bdquo;System geh&ouml;re, das den Wettbewerb vor Verf&auml;lschungen sch&uuml;tzt&ldquo;. Der BDI bedauert, dass das Bekenntnis zum Binnenmarkt mit freiem und unverf&auml;lschtem Wettbewerb gestrichen wurde, da sich f&uuml;r die Verankerung dieses Ziels BUSINESSEUROPE und auch BDA und BDI gemeinsam stark gemacht haben. Dennoch wird die britische L&ouml;sung positiv bewertet: &bdquo;Zumindest wird im &acute;Zusatzprotokoll &uuml;ber den Binnenmarkt und dem Wettbewerb` nun festgeschrieben, dass zum Binnenmarkt ein &bdquo;System geh&ouml;re, das den Wettbewerb vor Verf&auml;lschungen sch&uuml;tzt&ldquo;. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bda-online.de\/www\/bdaonline.nsf\/id\/86EC0CAE8FEFAAB6C125730500548720\/$file\/Euro-INFO7.pdf\">bda-online [PDF &ndash; 124 KB]<\/a>) <\/p><p>Die geforderte &Auml;nderung sieht nun folgenderma&szlig;en aus und anhand dieses Beispiels wird deutlich, mit wievielen Querverweisen gearbeitet wird, und dass jedenfalls kaum noch ein EU-B&uuml;rger dieser Verwirrung folgen kann: <\/p><p><strong>Artikel 2 &uuml;ber die Ziele der Union wurde zu Artikel 3 und enth&auml;lt folgende Fassung: Anmerkung (16)<\/strong><br>\n&ldquo;(1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer V&ouml;lker zu f&ouml;rdern.<br>\n(2) Die Union bietet ihren B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem in Verbindung mit geeigneten Ma&szlig;nahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Au&szlig;engrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verh&uuml;tung und Bek&auml;mpfung der Kriminalit&auml;t der freie Personenverkehr gew&auml;hrleistet ist.<br>\n(3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilit&auml;t, eine in hohem Ma&szlig;e wettbewerbsf&auml;hige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbesch&auml;ftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Ma&szlig; an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualit&auml;t hin. Sie f&ouml;rdert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.<br>\nSie bek&auml;mpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und f&ouml;rdert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und M&auml;nnern, die Solidarit&auml;t zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. Sie f&ouml;rdert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarit&auml;t zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt f&uuml;r den Schutz und die Entwicklung<br>\ndes kulturellen Erbes Europas.<br>\n(3a) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und W&auml;hrungsunion, deren W&auml;hrung der Euro ist.<br>\n(4) In ihren Beziehungen zur &uuml;brigen Welt sch&uuml;tzt und f&ouml;rdert die Union ihre Werte und Interessen und tr&auml;gt zum Schutz ihrer B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarit&auml;t und gegenseitiger Achtung unter den V&ouml;lkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des V&ouml;lkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grunds&auml;tze der Charta der Vereinten Nationen.<br>\n(5) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zust&auml;ndigkeiten, die ihr in den Vertr&auml;gen &uuml;bertragen sind.&rdquo;<\/p><p><strong>Anmerkung zu 16: Den Vertr&auml;gen wird das folgende Protokoll beigef&uuml;gt:<\/strong><br>\n&ldquo;Protokoll &uuml;ber den Binnenmarkt und den Wettbewerb: Die Hohen Vertragsparteien sind in der Erw&auml;gung, dass zu dem Binnenmarkt, wie er in Artikel 3 des Vertrags &uuml;ber die Europ&auml;ische<br>\nUnion beschrieben wird, ein System geh&ouml;rt, das den Wettbewerb vor Verf&auml;lschungen sch&uuml;tzt, &uuml;bereingekommen, dass die Union zu diesem Zweck erforderlichenfalls nach den Vertragsbestimmungen, einschlie&szlig;lich des Artikels 308 des Vertrags &uuml;ber die Arbeitsweise der Europ&auml;ischen Union, t&auml;tig wird.&rdquo;<\/p><p><strong>Artikel 308 des EUV:<\/strong><br>\n&bdquo;Erscheint ein T&auml;tigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes eines ihrer Ziele zu verwirklichen, und sind in diesem Vertrag die hierf&uuml;r erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erl&auml;sst der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anh&ouml;rung des Europ&auml;ischen Parlaments die geeigneten Vorschriften.&ldquo;<\/p><p>Das CAP sieht diese &Auml;nderung nicht gravierend: <em> &ldquo;Mit der Streichung des Ziels des &bdquo;freien und unverf&auml;lschten Wettbewerbs&ldquo; kamen die EU-Partner vor allem Frankreichs Pr&auml;sident Sarkozy entgegen. Dass dieses Ziel in Artikel 3 des neuen Vertrags (Artikel 2 EUV) nicht enthalten ist, d&uuml;rfte aufgrund der gleich lautenden Formulierungen an anderen Stellen der Vertr&auml;ge und durch das neue eingef&uuml;gte Protokoll zum Binnenmarkt und Wettbewerb in der Praxis keine gravierenden Auswirkungen haben.&rdquo;<\/em> (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.cap.lmu.de\/download\/2007\/CAP-Analyse-2007-05.pdf\">S. 17\/cap [PDF &ndash; 164 KB]<\/a>)<\/p><p><strong>Mogelpackung &ldquo;Prim&auml;rrecht&rdquo;<\/strong><br>\nDen B&uuml;rgern wird vermittelt, dass durch die Ausweitung seiner Kompetenzen das EU-Parlament im Gesetzgebungsprozess (Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens) und im Haushaltsverfahren eine Aufwertung erhalten hat. Dies t&auml;uscht aber nicht &uuml;ber die Tatsache hiweg, dass das EU-Parlament immer noch ein Parlament zweiter Klasse ist. Die einzig wirklich demokratisch gew&auml;hlte Instanz in Br&uuml;ssel, das EU-Parlament, ist auch weiterhin nicht mit einem Initiativrecht ausgestattet und kann die EU-Kommission auch k&uuml;nftig nicht wirklich kontrollieren. Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten wiederum k&ouml;nnen in Br&uuml;ssel nach wie vor keine Gesetzesinitiative ergreifen und die EU-B&uuml;rger d&uuml;rfen lediglich, unter bestimmten Bedingungen, unverbindliche Gesetzgebungsw&uuml;nsche &auml;u&szlig;ern. Mit dem Reformvertrag wurde das Manko einer demokratischen Legitimierung nicht beseitigt, sondern eher verfestigt.<br>\nDas CAP sagt ganz deutlich, dass der B&uuml;rger das demokratische Prim&auml;rrecht als Mogelpackung entlarven k&ouml;nnte: &ldquo;Das neue Prim&auml;rrecht k&ouml;nnte als Mogelpackung entlarvt werden. Der Druck auf die Regierungen in den Niederlanden, Gro&szlig;britannien und m&ouml;glicherweise anderen<br>\nMitgliedstaaten zur Durchf&uuml;hrung einer Volksbefragung k&ouml;nnte erheblich ansteigen. Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europ&auml;ischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.&rdquo;<br>\n(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.cap.lmu.de\/download\/2007\/CAP-Analyse-2007-05.pdf\">S. 17\/cap [PDF &ndash; 164 KB]<\/a>).<\/p><p>Die jetzt vorgesehene Prozedur und die Form f&uuml;r einen einheitlichen f&uuml;r ganz Europa g&uuml;ltigen Vertrags bedeutet f&uuml;r die Schaffung eines europ&auml;ischen Bewusstseins oder eines gemeinsamen Verfassungsverst&auml;ndnisses eine Bankrotterkl&auml;rung. Technokraten erarbeiten in einer Art , Arkanum einen Vertrag und halten wie hohe Priester den Ariadnefaden des Vertragslabyrinths in der Hand. Sie erarbeiten, abgeschirmt von der &Ouml;ffentlichkeit und ohne &ouml;ffentliche Diskussion ein Konvolut, das sowohl den Politikern und schon gar den europ&auml;ischen B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern vollkommen unverst&auml;ndlich und unzug&auml;nglich sein wird.<br>\nEs gilt mehr als je zuvor: Br&uuml;ssel ist weit weg und die Zusammenh&auml;nge sind schwer herzustellen, und so werden die  nationalen Regierungen auch k&uuml;nftig weiter gern auf Br&uuml;ssel verweisen, wenn unpopul&auml;re Entscheiden von dort  kommen und sie angeblich nichts dagegen tun k&ouml;nnen, obwohl sie in Br&uuml;ssel abgestimmt haben.<br>\nEs wird vielleicht im Herbst einen &bdquo;Reformvertrag&ldquo; der die europ&auml;ische Einigung vorantreiben soll, er f&uuml;hrt jedoch die Europ&auml;er eher von einem Bewusstsein von der und f&uuml;r die Einheit Europas weg.<\/p><p>Zum Weiterlesen:<\/p><ul>\n<li>Vertrag &uuml;ber eine <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/JOHtml.do?uri=OJ:C:2004:310:SOM:DE:HTML\">Verfassung f&uuml;r Europa<\/a>. <\/li>\n<li>Konsolidierte Fassung des Vertrags &uuml;ber die Europ&auml;ische Union und des <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/site\/de\/oj\/2006\/ce321\/ce32120061229de00010331.pdf%20\">Vertrags zur Gr&uuml;ndung der Europ&auml;ischen Gemeinschaft [PDF &ndash; 2,1 MB]<\/a>.<\/li>\n<li>RK 2004: Protokoll &uuml;ber die Rechtsakte und Vertr&auml;ge zur <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/igcpdf\/de\/04\/cg00\/cg00068.de04.pdf\">Erg&auml;nzung oder &Auml;nderung des EG-Vertrags und des EU-Vertrags [PDF &ndash; 336 KB]<\/a>.<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/eur-lex\/lex\/de\/treaties\/dat\/12001C\/pdf\/12001C_DE.pdf\">Vertrag von Nizza [PDF &ndash; 100 KB]<\/a> <\/li>\n<li>Reformvertrag: Das Mandat f&uuml;r die <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/ueDocs\/cms_Data\/docs\/pressData\/de\/ec\/94935.pdf\">Regierungskonferenz &uuml;ber den Reformvertrag [PDF &ndash; 292 KB]<\/a> findet sich in Anlage I der Schlussfolgerungen des Rates vom 21.\/22.06.2007 und gliedert sich in f&uuml;nf Kapitel: I. Allgemeine Bemerkungen, II. &Auml;nderungen des EU-Vertrags (inkl. Anlage 1), III. &Auml;nderungen des EG-Vertrags (inkl. Anlage 2), IV. Protokolle und Euratom-Vertrag, V. Erkl&auml;rungen.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Entwurf &uuml;ber eine Verfassung von Europa, den der Konvent erarbeitet hat, ist obsolet, das Ziel alle bestehenden EU-Vertr&auml;ge durch einen einheitlichen Text zu ersetzen, wurde nach der Ablehnung durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zun&auml;chst aufgegeben. Am 21.\/22. Juni tagte der Europ&auml;ische Rat in Br&uuml;ssel. Als Ergebnis der Tagung wurden Schlussfolgerungen zu<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2509\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[22,180],"tags":[530,1043,315,1378,736],"class_list":["post-2509","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaische-union","category-europaeische-vertraege","tag-buergerentscheid","tag-frankreich","tag-merkel-angela","tag-niederlande","tag-sarkozy-nicolas"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2509"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":29809,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2509\/revisions\/29809"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}