{"id":2523,"date":"2007-08-02T09:16:32","date_gmt":"2007-08-02T07:16:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2523"},"modified":"2015-12-31T13:46:45","modified_gmt":"2015-12-31T12:46:45","slug":"rentner-werden-gerne-zu-suendenboecken-der-nation-gemacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2523","title":{"rendered":"\u201eRentner werden gerne zu S\u00fcndenb\u00f6cken der Nation gemacht&#8221;"},"content":{"rendered":"<p>Das sagte Frau U. Mascher, Landesvorsitzende des VdK Bayern und Vizepr&auml;sidentin des VdK Deutschland, auf dem VdK-Forum Tutzing (nach VdK-Zeitung, Mai 2007).<br>\nIn der Zur&uuml;ckweisung solcher Praktiken stimmt der VdK mit den anderen gro&szlig;en Sozialverb&auml;nden und den Gewerkschaftssenioren &uuml;berein.Weiter: Dabei sei die Hauptursache f&uuml;r Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung  nicht der demographische Wandel, sondern die immer noch hohe Arbeitslosigkeit sowie die niedrige Erwerbsquote bei Frauen und &uuml;ber 50-j&auml;hrigen. Ein Beitrag von Kurt Pittelkau, Arbeitskreis Alterssicherung ver.di-Berlin<br>\n<!--more--><br>\nDie Alten l&auml;gen dem Finanzminister auf der Tasche, so wird oft geklagt &ndash; als Bezieher von &bdquo;Transferleistungen&ldquo;.  Der stellt immer wieder klar, dass trotz wiederkehrender Deckungsl&uuml;cken in den Rentenkassen f&uuml;r ihn kein h&ouml;herer Bundeszuschuss in Frage k&auml;me. Auch die Ausweitung der Beitragspflicht auf andere Personengruppen lehnt er vehement ab. Da denkt die Bundesregierung schon lieber an &bdquo;Einschnitte bei der Altersversorgung&ldquo;, Stichwort &bdquo;Rente mit 67&ldquo;. Den RV-Beitrag erh&ouml;hte sie mit Jahresbeginn um 0,4 %. <\/p><p>&bdquo;41 % der Deutschen leben vom Staat&ldquo;, schockiert BILD seine gl&auml;ubigen Leser. Und z&auml;hlt dabei Rentner wie Pension&auml;re mit.<\/p><p>Schockieren sollen auch die aufgewandten Milliardenbetr&auml;ge &ndash; zwischen 50 Mrd. &euro; und 60 Mrd. &euro; j&auml;hrlich zahlt der Bund in die Rentenkassen, rund ein Viertel der Renten kommt demnach aus dem &bdquo;Steuertopf&ldquo;.<\/p><p>Derzeit hat sich solche Panikmache etwas beruhigt. Denn: &bdquo;Die Rentenkassen profitieren vom Aufschwung&ldquo; (&bdquo;Berliner Zeitung&ldquo;, 29.3.). Aber der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt dort schon zu bedenken: &bdquo;Wir werden in diesem Jahr keine gr&ouml;&szlig;eren Liquidit&auml;tsreserven aufbauen k&ouml;nnen.&ldquo; Klar, denn der Aufschwung am Arbeitsmarkt besteht zu einem erheblichen Teil aus beitragsgeminderten Arbeitsverh&auml;ltnissen, Kennzeichen und Haupt&uuml;bel der Wirtschaftspolitik auch der gegenw&auml;rtigen Regierungskoalition. <\/p><p>Im Interesse n&ouml;tiger Klarstellung fragte die unvergessene, argumentationsstarke U. Engelen-Kefer:<\/p><p>&bdquo;Wer finanziert denn die sozialen Sicherungssysteme?&ldquo; Und beantwortete die Frage so: &bdquo;Das sind (oder waren &ndash; K.P.) doch wir mit unseren Beitr&auml;gen und nicht nur die Unternehmen mit den so genannten Lohnnebenkosten&ldquo; (oder gar der Staat &ndash; K. P.). Das Pr&auml;dikat &bdquo;sogenannt&ldquo; schob sie ein, denn auch die Lohnnebenkosten sind von den Besch&auml;ftigten erarbeitet. Quelle: Protokoll des DGB-Kongresses Berlin 2006).  <\/p><p>Und die Kassenl&ouml;cher?<\/p><p>2006 hatte die DRV 243 Mrd. &euro; Einnahmen. Davon entfielen rund 60 Mrd. auf Bundeszusch&uuml;sse.<br>\nEs ist recht, wenn auch nicht billig, wenn die RentnerInnen vom Staat die Auff&uuml;llung der durch die Reformpolitik &bdquo;hausgemachte&ldquo; L&ouml;cher in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erwarten.<br>\nDamit ist auch die Frage nach den &bdquo;versicherungsfremden Leistungen&ldquo; angesprochen.<br>\nEs handelte sich dabei zun&auml;chst um &bdquo;Ma&szlig;nahmen des sozialen Ausgleichs&ldquo;, die der Gesetzgeber veranlasst hat. Die Deutsche Rentenversicherung hat die versicherungsfremden Leistungen definiert und benennt ausdr&uuml;cklich &bdquo;nicht beitragsgedeckte Leistungen&ldquo;.<\/p><p>K. Michaelis, ehemals Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, jetzt Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses beim Sozialverband Deutschland, sieht die Bundeszusch&uuml;sse f&uuml;r nicht ausreichend an, um die versicherungsfremden Leistungen abzudecken (obwohl solche Leistungen reduziert wurden, z.B. Ber&uuml;cksichtigung von Ausbildungszeiten).<\/p><p>In der ver.di-Brosch&uuml;re &bdquo;Zukunft der Rente&ldquo;, 2003, wird die Problematik der versicherungsfremden Leistungen er&ouml;rtert. Als ver.di-Position ist festgehalten: &bdquo;Gesamtgesellschaftliche Aufgaben d&uuml;rfen nach Ansicht von ver.di nicht allein von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, sondern m&uuml;ssen von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden.<\/p><p>Auch die Rentenkassen w&auml;ren dauerhaft durch eine Erwerbst&auml;tigenversicherung zu konsolidieren, wie sie der DGB gemeinsam mit gro&szlig;en Sozialverb&auml;nden konzipiert hat, eine Versicherung, in die alle (auch die Politiker!) von allen Eink&uuml;nften f&uuml;r alle Versicherten einzahlen.<\/p><p><strong>Fazit:<\/strong><br>\nEine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Staatsrente. (So l&auml;sst sich freilich der Begriff Pension deuten.) Die gesetzliche Rente ist dem Wesen nach ein durch Leistungen erworbener Anspruch. Daran &auml;ndert auch die immer wieder ins Feld gef&uuml;hrte demografische Entwicklung (noch) nichts. Die gesetzliche Rente ist trotz der politisch gef&auml;hrdeten Beitragseinnahmesituation im Kern beitragsgest&uuml;tzt. Die Bundeszusch&uuml;sse dienen dazu, &bdquo;versicherungsfremde Leistungen&ldquo; abzudecken, wof&uuml;r sie allerdings allzu knapp bemessen werden, was situativ Engp&auml;sse hervorruft.<br>\nIm Zusammenhang mit dem (sowieso immer mehr in Frage stehenden) Sozialstaatsprinzip ist die gesetzliche Rentenversicherung keineswegs zu einer staatlichen F&uuml;rsorge mutiert. Zwar hat der Staat immer wieder ihre Aufgaben erweitert und deren Erf&uuml;llung gesetzlich geregelt, ihre Aufgaben aber nicht zu seinen eigenen gemacht (C. J. Schulte in &bdquo;Sozialrecht+Praxis&ldquo;). Durch die Erweiterung der Aufgaben ist aber der Staat auch finanziell in der Pflicht, was sich in den Bundeszusch&uuml;ssen zu den Rentenkassen ausdr&uuml;ckt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das sagte Frau U. 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