{"id":26739,"date":"2015-07-10T13:07:34","date_gmt":"2015-07-10T11:07:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26739"},"modified":"2015-07-10T16:58:53","modified_gmt":"2015-07-10T14:58:53","slug":"herzstueck-der-grundgesetzlichen-kommunikationsfreiheit-ist-die-gewaehrleistung-einer-umfassenden-und-unabgeschlossenen-meinungsbildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26739","title":{"rendered":"Herzst\u00fcck der grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheit ist die Gew\u00e4hrleistung einer umfassenden und unabgeschlossenen Meinungsbildung"},"content":{"rendered":"<p>Vorgestern hat Sabine Schiffer die Antrittsvorlesung des heut-journal Moderators Claus Kleber an der T&uuml;binger Universit&auml;t <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26707\">analysiert und kritisiert<\/a>. Sie arbeitete dabei heraus, dass Kleber von den Medien als &bdquo;Markt&ldquo; redet und dass er Information als Ware betrachtet, die an die &bdquo;Kunden&ldquo;, n&auml;mlich das Publikum &bdquo;verkauft&ldquo; werde.<br>\nEinen v&ouml;llig anderen grundgesetzlichen Auftrag sieht der Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht <strong>Helge Rossen-Stadtfeld<\/strong> [<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26739#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>] speziell f&uuml;r den &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kommunikationsverfassung sei nicht darauf angelegt, dass &bdquo;Bekanntes Best&auml;tigung erfahre&ldquo;, wie das etwa im kommerziellen Dudelfunk oder in Talkshows zu finden sei, sondern &bdquo;gesellschaftliche Kommunikation, wie das Grundgesetz sie als unabdingbar erachtet, ist frei nur dann, wenn sie sich auch immer wieder andere Gegenst&auml;nde, in immer weiter neue Richtungen fortbewegen kann. Das Grundgesetz sch&uuml;tzt Kommunikation als einen unaufh&ouml;rlichen und wesentlich produktiven Vorgang. Herzst&uuml;ck der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ist deshalb die Gew&auml;hrleistung der Meinungs<em>bildung<\/em>. Diese ist frei nur, wenn sie umfassend sein und unabgeschlossen bleiben kann.&ldquo;<br>\nMisst man die Berichterstattung dieser Tage etwa &uuml;ber Griechenland an diesem Ma&szlig;stab, so wird in str&auml;flicher Weise gegen die verfassungsnormative Verpflichtung der &bdquo;Ent-Deckung des Neuen&ldquo;, des &bdquo;erst nur M&ouml;glichen&ldquo;versto&szlig;en.<br>\nProfessor Rossen-Stadtfeld hat auf einer medienpolitischen Tagung des &bdquo;Initiativkreises &Ouml;ffentlicher Rundfunk&ldquo; mit dem Thema <a href=\"http:\/\/www.ioer.org\/index.php\/aktuelles\">&bdquo;Freie Meinungsbildung im Netz?&ldquo;<\/a> aus verfassungsrechtlicher Sicht &uuml;ber das Thema Kommunikationsfreiheit referiert, er hat uns gestattet, seinen nicht nur f&uuml;r Juristen hochinteressanten Vortrag, auf den NachDenkSeiten zu ver&ouml;ffentlichen. Daf&uuml;r herzlichen Dank.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>&Ouml;ffentlich-rechtlicher Rundfunk im Kommunikationsraum Internet<\/strong><\/p><p><strong>Von Helge Rossen-Stadtfeld<\/strong><\/p><ol type=\"I\">\n<li><strong>Gesellschaft kommt sich abhanden<\/strong>\n<ol>\n<li>Die moderne Gesellschaft scheint immer weniger in der Lage zu sein, ihre eigene Bewegung zu kontrollieren. Zwar bleibt die st&auml;ndige Beschleunigung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen keineswegs unbemerkt. Die Alarmdiskurse springen durchaus an. Gerade auch in ihnen dr&uuml;ckt sich aber zunehmend ein Schwinden noch der trotzig&shy;sten Zuversicht aus, jene durchg&auml;ngige Beschleunigung irgend beeinflussen zu k&ouml;nnen. Auch k&ouml;nnen die Ziele kaum mehr ausgemacht werden, auf die hin Gesellschaft sich hier immer schneller zubewegt. Und fast vollst&auml;ndig geschwunden scheint schlie&szlig;lich die Vorstellung, Gesellschaft k&ouml;nnte &uuml;ber solche Ziele noch verf&uuml;gen, wom&ouml;glich gar in einer Abkl&auml;rung, die vern&uuml;nftig, offen, zur Kundigkeit belehrt w&auml;re &shy;&shy;&ndash; damit nat&uuml;rlich auch zeitaufwendig, in vielerlei Hinsichten also langsamer.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Solche Abkl&auml;rung h&auml;tte man fr&uuml;her als demokratische Meinungs&#8209; und Willensbildung begriffen und in demokratischer Politik versucht. Heute gilt das als alteurop&auml;isch-&uuml;berholt. Zu richten sei, so hei&szlig;t es zunehmend, der Blick vielmehr auf &bdquo;Governance&ldquo;. In diesem Blickwinkel verblasst die M&ouml;glichkeit einer demokratischen Selbstaufkl&auml;rung der Gesellschaft. An ihre Stelle tritt die achselzuckende Empfehlung, sich in der Alternativlosigkeit zu bescheiden, handele es sich um die Rettung &bdquo;systemrelevanter&ldquo; Banken, die Verelendung Griechenlands oder die Preise f&uuml;r Fu&szlig;ball&uuml;ber&shy;tra&shy;gungs&shy;rechte. <\/p>\n<p>Gesellschaft vermag also, zeigt sich hier, ihre immer schnellere Bewegung nicht mehr als eigene wahrzunehmen. Sie nimmt sie vielmehr wahr als ihr angetan, und zwar auf Ziele hin, die unerkannt bleiben, vielleicht sogar &uuml;berhaupt nicht (mehr?) existieren. Die indische Mythologie kennt das Bild des steuerlos dahin rasenden <em>Dschagganath<\/em>&#8209;Wagens. In diesem Bild k&ouml;nnte, meint <em>Anthony Giddens<\/em>, die moderne Gesellschaft ihrer selbst gewahr werden.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Wer im <em>Dschagganath<\/em>-Wagen sitzt, wird Angst haben und sie unterdr&uuml;cken m&uuml;ssen. Es gibt da diese Stimmen. Sie fl&uuml;stern vom Schrecken des Scheiterns, von der Notwendigkeit des Innehaltens und davon, dass neue Orientierung n&ouml;tig sei. Sie m&uuml;ssen &uuml;bert&ouml;nt werden. Zu gro&szlig; ist die Angst davor, sich eingestehen zu m&uuml;ssen, dass es f&uuml;r derlei zu sp&auml;t sein k&ouml;nnte. Diese Angst vor der Selbst-Er&shy;kennt&shy;nis an ihrer Vergegenw&auml;rti&shy;gung zu hindern und sie zu verdr&auml;ngen ist nicht die einzige, aber eine wichtige Funktion des &bdquo;Dschungelcamps&ldquo;, eines &bdquo;Musikantenstadl&ldquo;, der t&auml;glichen Talkshow oder des Geschreis der Bild-Zeitung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Anderw&auml;rts, j&uuml;ngst etwa auf Pegida-Demonstrationen, aber auch im weitl&auml;ufigeren Feld der &bdquo;Medienregulation&ldquo; oder &bdquo;Media&#8209;Governance&ldquo;, an den Schreibtischen eines &bdquo;Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium&ldquo; oder in der Zeppelin-Universit&auml;t an den Gestaden des Bodensees, sucht man der Angst mit anderer Empfehlung zu begegnen. Es sei nun n&auml;mlich an der Zeit, die R&auml;der des <em>Dschagganath<\/em>-Wagens g&auml;nzlich zu blockieren, in der nachfolgenden Katastrophe von ihm abzuspringen und den Wagen seiner Zerst&ouml;rung preiszugeben. <\/p>\n<p>Wer sein Woher nicht mehr kennt und sein Wohin nicht ausmachen kann, sich aber, und also orientierungslos, auf ein ungewisses Ziel hin beschleunigt f&uuml;hlt, mag derlei Empfehlung bedenkenswert finden. Sie riete dann freilich zu einem Sprung aus dem Irgendwo ins Nichts. Und noch das scheint manchenorts ein prickelndes Gef&uuml;hl zu vermitteln. Eine Art Neo-Existenzialismus hebt dort die Stimmung. Gern wird dort dann von einer &bdquo;Digitalen Revolution&ldquo; gek&uuml;ndet, die l&auml;ngst stattfinde, wird als &uuml;berf&auml;llig die Kenntnisnahme grundst&uuml;rzender Umw&auml;lzungen &bdquo;2.0&ldquo; (und aufw&auml;rts) eingefordert oder die Annahme diesbez&uuml;glicher &bdquo;Herausforderungen&ldquo; angemahnt. Dies alles geschieht dann meist in der ersten Person Plural (&bdquo;Wir m&uuml;ssen uns endlich &hellip;&ldquo;) und mit dem autorit&auml;r-dr&auml;uenden Sprechgestus derer, die meinen, der Einfalt den Weg des Wissens weisen zu m&uuml;ssen (&bdquo;Ich warne dringend &hellip;&ldquo;). Andernorts aber h&ouml;rt sich das nur t&ouml;richt an, verfassungsrechtlich ignorant und politisch verantwortungslos.<\/p>\n<p>In einer kreat&uuml;rlichen Perspektive sind freilich sowohl jene Angst wie auch diese Verdr&auml;ngung, Fluchtneigung und anma&szlig;ende Besserwisserei verst&auml;ndlich. In einer verfassungsrechtlich angeleiteten Sicht aber muss die Beunruhigung dar&uuml;ber, dass Gesellschaft sich selbst abhanden zu kommen droht, in die Erkenntnis fortgef&uuml;hrt werden, dass auf diesem Weg der Sinn der Verfassung verfehlt w&uuml;rde, und zwar auf geradezu skandal&ouml;se Weise. Sich dessen wieder m&ouml;glichst genau zu vergewissern, ist wichtig. Sonst werden n&auml;mlich Angst und Ratlosigkeit weiterhin in populistisch-dr&ouml;h&shy;nen&shy;der Vereinfachung, einf&auml;ltiger Marktideologie oder technokratisch-geistferner &bdquo;Regulierung&ldquo; nur verdeckt, nicht aber ernstgenommen.<\/p><\/li>\n<li><strong>Kommunikationsfreiheit<\/strong>\n<ol start=\"3\">\n<li>Gefragt ist damit zun&auml;chst nach der Befindlichkeit gesellschaftlicher Kommunikation. Kann sie der Selbsterkenntnis und Selbstbestimmung, letztlich also der Selbsterfindung der Gesellschaft hinreichend Raum geben? Werden in ihr die Quellen des Wissens und Meinens, des Hoffens und F&uuml;hlens erschlossen, aus denen gesellschaftliche Selbsterfindung sich speist? Ist gesellschaftliche Kommunikation dazu hinreichend eingerichtet und ausgestaltet? Verf&uuml;gt sie &uuml;ber normative Tr&auml;gerstrukturen, die ausreichend bestandssichernd, aber auch entwicklungsoffen sind? Ist gesellschaftliche Kommunikation also frei?<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diesbez&uuml;glich grundlegende normative Vorgaben sind den Regelungen des Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes zu entnehmen. Aus ihnen ergibt sich die Ma&szlig;gabe der Verfassung, dass die Kommunikation der ganzen Gesellschaft frei stattfinde. Was aber in dieser Kommunikation bewegt, was in ihr fortgetrieben wird, immer auf dem Weg zu einem g&uuml;ltigen Spiegelbild dieser Gesellschaft im Ganzen, das alles ist eine gewaltige flutende F&uuml;lle. Diese kann in der Kommunikation unter real oder virtuell k&ouml;rperlich Anwesenden, in mehr oder weniger begrenzten Gruppen oder Foren nicht mehr &uuml;berblickt, geschweige denn kom&shy;muni&shy;kativ angeeignet werden. Um ihrer Freiheit willen bedarf gesellschaftliche Kommunikation professioneller Vermittlung.<\/p><\/li>\n<li><strong>Meinungsbildungsfreiheit<\/strong>\n<ol start=\"4\">\n<li>Gesellschaftliche Kommunikation, wie das Grundgesetz sie als unabdingbar erachtet, ist frei nur dann, wenn sie sich auf immer wieder andere Gegenst&auml;nde, in immer wieder neue Richtungen hin fortbewegen kann. Das Grundgesetz sch&uuml;tzt Kommunikation als einen unaufh&ouml;rlichen und wesentlich produktiven Vorgang. Herzst&uuml;ck der grundgesetzlichen Kommunikationsver&shy;fassung ist deshalb die Gew&auml;hrleistung der Meinungs<em>bildung<\/em>. Diese ist frei nur, wenn sie umfassend sein und unabgeschlossen bleiben kann. Im Mittelpunkt der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung h&auml;lt die textlich unbenannte Gew&auml;hrlei&shy;stung freier Meinungsbildung die Kommunikationsverfassung zusammen, befestigt sie und richtet sie normativ aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Kommunikations&shy;verfassung will nun gewiss auch sicherstellen, dass Bekanntes Best&auml;tigung erfahre und also Orientierung m&ouml;glich bleibe. Doch ist das f&uuml;r sie nachrangig. In erster Linie will diese Kommunikationsverfassung, dass Neues kommuniziert werde und dass daraus &Uuml;berraschung erwachse. Und sie will, dass vor allem genau darauf in den Strukturen eines entsprechend ausgestalteten Mediensystems hingewirkt werde.<\/p><\/li>\n<li><strong>Funktionsgebundene Medienfreiheit<\/strong>\n<ol start=\"5\">\n<li>In einer komplexen modernen Gesellschaft bedarf die Freiheit der Meinungsbildung n&auml;mlich professioneller journalistischer und publizistischer Betreuung. Es w&auml;re sonst schnell vorbei mit ihrer Offenheit, mit ihrem Erfindungsverm&ouml;gen und mit ihrer Kraft, sich zu entfalten im Neuen und &Uuml;berraschenden, im noch nicht Gedachten, im bislang Unge&shy;sehenen, schon gar nicht Kommunizierten. Professionell unbetreute Kommunikations&shy;freiheit w&uuml;rde, ohne von au&szlig;en bedr&auml;ngt zu werden, sich im Immergleichen ersch&ouml;pfen, dabei allm&auml;hlich leerlaufen und sich schlie&szlig;lich selbst vergessen. Ein daf&uuml;r beispielhaftes Format w&auml;re heute in den Angeboten des vor allem, aber keineswegs nur kommerziellen Dudelfunks zu finden. Doch auch eine vor allem aus Kostengr&uuml;nden und wegen der Selbstdarstellungs&shy;n&ouml;te politischer Eliten endemisch gewordene &ouml;ffentlich-rechtliche Talkshow l&auml;sst die unverkennbare Tendenz erkennen, Meinungsbildung in hochbeschleunigter und selbstbez&uuml;glicher Aufgeregtheit auszutrocknen. Der institutionalisierten Politikbetrieb wird in diesem Format als unaufh&ouml;rliche Folge von Kommunikationsspielen vorgef&uuml;hrt, deren Sinn auf das &bdquo;Spektakel&ldquo; (<em>Guy Debord<\/em>) ihrer eigenen Inszenierung zielt und deren hochgradige Ritualisie&shy;rung den Ausbruch des erkenntnisf&ouml;rdernden Neuen zuverl&auml;ssig verhindert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Grundgesetz will nicht, dass es zu Derlei kommt. Es weist deshalb in Art. 5 Abs. 2 S. 2 GG den Medien der Massenkommunikation die Freiheit in der Erf&uuml;llung einer Funktion zu. Diese Medien sollen sicherstellen, dass individuelle wie kollektive Meinungsbildung &uuml;ber das Material verf&uuml;gt, dessen sie bedarf, um sich frei entfalten zu k&ouml;nnen. Massenmedien sollen gesellschaftliche Kommunikation nach eigenen professionellen Routinen vermitteln. Und das soll nicht nur &bdquo;medial&ldquo; erfolgen, also bezogen auf die jeweilige Vorfindlichkeit solcher Kommunikation. Die Massenmedien sollen gesellschaftliche Kommunikation auch &bdquo;faktoriell&ldquo; erschlie&szlig;en, in ihren M&ouml;glichkeitsspektren, in ihren sich gerade erst oder sogar &uuml;berhaupt noch nicht abzeichnenden Entwicklungspfaden und Entfaltungshorizonten.<\/p>\n<p>In diesem Sinn funktionsbezogen&#8209;professionelle Vermittlung gesellschaftlicher Kommunikation soll schlie&szlig;lich auch durch alle Dimensionen massenmedialer Vermitt&shy;lung hindurch stattfinden. Die Freiheit individueller und kollektiver Meinungsbildung bedarf gleicherma&szlig;en der Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und &bdquo;Kultur&ldquo; (&sect; 11 Abs. 1 S. 4 RStV). Sie entfaltet sich in allen diesen Bez&uuml;gen, sie muss dort gegen &auml;u&szlig;ere und innere Aufl&ouml;sungsgefahren gesch&uuml;tzt, aber auch positiv gef&ouml;rdert werden.<\/p><\/li>\n<li><strong>&bdquo;Grundversorgung&ldquo;: durch Vielfalt zum Vorschein des M&ouml;glichen in Ernst und Spiel<\/strong>\n<ol start=\"6\">\n<li>Auf eine blo&szlig;e Verpflichtung zur Vielfalt kann diese Verfassungsma&szlig;gabe nicht verk&uuml;rzt werden. Auch die Vielfaltsverpflichtung muss noch auf ihren Grund zur&uuml;ckgef&uuml;hrt werden, auf die verfassungsnormative Verpflichtung aller massenmedialen Bet&auml;tigung zur Ent&#8209;Deckung des erst nur M&ouml;glichen. Der Vorschein des M&ouml;glichen in der Differenz zum Bekannten, Best&auml;tigten und Gewissen soll ausgemacht werden, damit gesellschaftliche Kommunikation &uuml;ber alles Vorfindliche hinausgef&uuml;hrt werden kann. Aus dessen Umklammerung soll sie sich so immer wieder befreien k&ouml;nnen. Das ist der materiale Kern kommunikativer Freiheit, und zwar sowohl als Bedingung der individuellen Pers&ouml;nlichkeitsentwicklung wie auch kollektiver demokratischer Selbstbestimmung.<\/li>\n<li>Auch die &bdquo;Grundversorgung&ldquo;, die das Bundesverfassungsgericht dem &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk zugewiesen hat, kann dann einen klareren Sinn erlangen. Wird die Funktion freier Meinungsbildung genau genug entfaltet und auf sie hin dann auch die &bdquo;Grundversorgung&ldquo; bestimmt, dann liegt jede marktliberale oder populistische Verengung dieses Begriffs fern. Dann liegt viel n&auml;her die Annahme, es sei gesellschaftliche Kommunikation selbst, deren &bdquo;Grund&ldquo; hier ins Auge gefasst wird. Ihn soll ein der Meinungsbildungsfreiheit verpflichtetes Public Service-Medium anpeilen, auf ihn soll es immer wieder hinleiten und durchsto&szlig;en k&ouml;nnen &ndash; damit immer wieder von Grund auf Neues in gesellschaftlicher Kommunikation sichtbar werde, sei es an diesem Grund aufgefunden oder dort im medialen Zugriff allererst entstanden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Von Grund auf Neues und &Uuml;berraschendes stellt sich keineswegs nur in den Sph&auml;ren des Ernsten, des Wichtigen und des Schwierig-Bedeutenden ein. Es ist in allen Dimensionen gesellschaftlicher Kommunikation zu finden. Es ist Definiens aller Bestandteile des &ouml;ffent&shy;lich-rechtlichen Programmauftrags. Auch schlichte (&bdquo;leichte&ldquo;) Alltagsunterhaltung ist im Blickwinkel des Verfassungsrechts nicht notwendig &bdquo;banal&ldquo; (<em>Martin Bullinger<\/em>), sie kann aufregend, spannend und &uuml;berraschend sein, neue Fragen veranlassen und verst&ouml;rende Perspektiven er&ouml;ffnen, Blickwinkel von einer Art auch, wie sie im ernsten Hochton vielleicht schon l&auml;nger nicht mehr erwartbar schienen. Auch schlichte Alltagsunterhaltung kann &bdquo;gesellschaftliche Relevanz&ldquo; vermitteln. Die Auftragsnorm des &sect; 11 Abs. 1 S. 6 RStV kn&uuml;pft daran an, indem sie auch Unterhaltung noch an ein &bdquo;&ouml;ffentlich-rechtliches Angebotsprofil&ldquo; zu binden sucht.<\/p><\/li>\n<li><strong>Funktionsbestand, Medienwandel<\/strong>\n<ol start=\"8\">\n<li>F&uuml;r die Verfassung steht also die der Meinungsbildung dienende Funktion im Vordergrund. Art. 5 Abs. 1 GG verlangt von allen Massenmedien die Erf&uuml;llung dieser Funktion. Deshalb k&ouml;nnen Begriffe wie &bdquo;Rundfunk&ldquo;, &bdquo;Presse&ldquo; und &bdquo;Berichterstattung&ldquo; nicht an historisch je bestimmte Erscheinungsformen gebunden sein. Das deutsche Kommunikationsver&shy;fassungs&shy;recht ist nicht einem Verst&auml;ndnis gesellschaftlicher Kommunikation und ihrer Medien verhaftet, das zwar wohl der Wirklichkeit des Jahres 1949 angemessen war, die Gegenwart aber nicht mehr zu erfassen vermag.<\/li>\n<li>Dann dr&auml;ngt sich geradezu auf, dass seine &bdquo;Linearit&auml;t&ldquo; heute nicht mehr als begriffswesentliches Merkmal eines &bdquo;Rundfunks&ldquo; gelten kann, der seine Aufgaben auch in dem gesellschaftlichen Kommunikationsraum des Internet wahrzunehmen hat. Dort kommt dieser Linearit&auml;t keine wirklich strukturpr&auml;gende Bedeutung mehr zu. Die gegenteilige Begriffs&shy;bestimmung des &sect; 2 Abs. 1 RStV erweist sich in kommunikationstechnischer und &#8209;struktureller Hinsicht als &uuml;berholt. In kommunikationsverfassungsrecht&shy;licher Hinsicht wirkt sie grundrechtsverk&uuml;rzend. Sie hindert den Rundfunk, die ihm durch h&ouml;herrangiges Verfassungsrecht &uuml;bertragene Funktion wahrzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Medienverantwortung &bdquo;zur gesamten Hand&ldquo;: kein Bestandsschutz, kein Privileg, ungewisse Marktchancen<\/strong>\n<ol start=\"10\">\n<li>Aus den Grundrechtsnormen des Art. 5 Abs. 1 GG ergibt sich auch kein funktionsent&shy;koppel&shy;ter Anspruch auf die Zulassung oder auf die Bevorzugung bestimmter Medien, bestimmter medialer Bet&auml;tigungen oder eines bestimmten medialen &bdquo;Gesch&auml;ftsmo&shy;dells&ldquo;. Die Zul&auml;ssigkeit jeder derartigen Bet&auml;tigung steht unter dem verfassungsrechtlich zwingenden Vorbehalt, dass die dienende Funktion der Medien durch das massenmediale System insgesamt uneingeschr&auml;nkt erf&uuml;llt werden kann und auch tats&auml;chlich erf&uuml;llt wird. Dieser Vorbehalt einer &bdquo;Medienverantwortung zur gesamten Hand&ldquo; ist als tragender Baustein einer h&ouml;chst spezifischen Normativit&auml;t auch unbedingt vorrangig. Keineswegs darf er abgewogen werden gegen den Grundrechtsschutz wirtschaftlicher Interessen und Belange aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 Abs. 1 GG. Und dieser Vorbehalt systemischer Funktions&shy;erf&uuml;llung gilt in allen Kommunikationsr&auml;umen der Gesellschaft, auch im Internet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Nicht immer haben die Rundfunkgesetzgeber dies angemessen beachtet. So kann insbesondere die Depublikation sendungsbezogener oder sonst weiterf&uuml;hrender Materialien vor der Verfassung keineswegs mit der Begr&uuml;ndung gerechtfertigt werden, es seien die Marktchancen kommerzieller Medienunternehmen in Rechnung zu stellen und zu sch&uuml;tzen. Die Verf&uuml;gbarkeit solcher Materialien kann dazu beitragen, gesellschaftliche Meinungsbildung zu bef&ouml;rdern. Dann kann dem ein unternehmerisches Interesse daran nicht entgegen gehalten werden, keiner Konkurrenz um Aufmerksamkeit ausgesetzt zu sein.<\/p><\/li>\n<li><strong>Funktionsgerechte Finanzierung des Public Service: Haushaltsbeitrag, Werbung<\/strong>\n<ol start=\"11\">\n<li>Damit er seine dienende Funktion erf&uuml;llen kann, ist eine funktionsangemessene Finanzierung des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Die Umstellung auf den neuen Haushaltsbeitrag ist in diesem normativen Zusammenhang zu beurteilen. Der Beitrag soll die Erf&uuml;llung einer Funktion finanzieren, die dem Rundfunk um einer ganzen Gesellschaft willen aufgegeben ist, nicht nur im Interesse einzelner Rezipienten und Rezipientinnen, bestimmter Gruppen, Foren oder Milieus. Gewiss gibt es B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, ja ganze Sozialsph&auml;ren, in denen ein Public Service-Angebot kaum noch angenommen werden kann, ob aus Gr&uuml;nden einer jahrelangen Erziehung zur Unm&uuml;ndigkeit in &bdquo;Proll&#8209;&ldquo; oder &bdquo;Trash&#8209;TV&ldquo;&#8209;Forma&shy;ten oder weil sich die Communities der &bdquo;Digital Natives&ldquo; im Netz gesellschaftsenthoben w&auml;hnen. Auch diese Akteure sind aber noch Teil der Gesellschaft, die nur noch in ihrer massenmedial erm&ouml;glichten Kommunikation den Versuch unternehmen kann, zu sich selbst zu gelangen. In der Sicherstellung eines Public Service-Angebots f&uuml;r die Kommunikation einer ganzen Gesellschaft findet auch der Haushaltsbeitrag noch seine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.<\/li>\n<li>Dass Gleiches f&uuml;r die Werbefinanzierung des Public Service-Rundfunks gelten kann, ist &auml;u&szlig;erst zweifelhaft. Jede Form dieser Finanzierung zwingt das Medium, schon um der Sicherung des Aufkommens aus Werbung und Sponsoring willen, in der Quote den ma&szlig;geblichen Bezugspunkt der Selbstbeobachtung und Selbststeuerung zu suchen. Dieser Ma&szlig;stab zielt auf Best&auml;tigung im Bekannten, auf Repetition des l&auml;ngst schon Wiederholten, auf die blo&szlig;e Umdekoration des erkennbar Immergleichen. Der Kerngehalt der dienenden Funktion jedes Public Service, die Ent-Deckung des Neuen und &Uuml;berraschenden, wird dabei aber verfehlt, ihre Verwirklichung im &Uuml;berma&szlig; der Quotenorientierung wom&ouml;glich sogar besch&auml;digt. Die wohl besseren Gr&uuml;nde d&uuml;rften deshalb daf&uuml;r sprechen, den &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk Schritt f&uuml;r Schritt von der Last zu befreien, um der Sicherung des Aufkommens aus Werbung und Sponsoring willen die Quote als ma&szlig;geblichen Bezugspunkt der Selbstbeobachtung und Selbststeuerung beobachten zu m&uuml;ssen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Die Substanz des Public Service: &ouml;ffentlich-rechtliche &bdquo;Bildung&ldquo;<\/strong>\n<p>Diesbez&uuml;gliche Realbefunde zeigen immer wieder, dass dem Rundfunk auch heute noch vor allem wegen seiner Aktualit&auml;t, Breitenwirkung und Suggestivkraft die Funktion eines Leitmediums zukommt. Was aber ist heute der substanziell-materiale Kern eines massenmedialen Public Service? Das Verfassungsrecht wird hier nur Grenzen markieren, Grundstruk&shy;turen vorzeichnen und Richtungen weisen k&ouml;nnen. Und auch das wird noch in einer angemessenen Abstraktions&shy;h&ouml;he stattzufinden haben. Nur dann w&auml;ren den Gesetzgebern normative Ausgestaltungsspielr&auml;ume f&uuml;r eine &bdquo;positive Ordnung&ldquo; der Medien belassen. Nur dann w&auml;re die Freiheit der Public-Service-Medien geachtet, die ihnen aufgegebene Funktion in professioneller Eigenst&auml;ndigkeit interpretieren und bearbeiten zu k&ouml;nnen.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li>Im &uuml;brigen besteht das Kommunikationsverfassungsrecht auf einer Einrichtung der massenmedialen Vermittlungsfunktion, die diese immer wieder dazu zwingt, gesellschaft&shy;liche Kommunikation dem Zufall, der Aufst&ouml;rung und der Pl&ouml;tzlichkeit auszuliefern, um sie so f&uuml;r die Wahrnehmung der Kontingenz, der Ungewissheit, der M&ouml;glichkeit und des Staunens zu &ouml;ffnen. Dann erst kann stattfinden, was auch die Leitnorm des Kommunikations&shy;verfassungs&shy;rechts gew&auml;hrleisten will: n&auml;mlich &bdquo;Bildung&ldquo; im Doppelsinn von Werden und Lernen, gleicherma&szlig;en in individuellen wie kollektiven Bez&uuml;gen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Quoten, Genres, Typologien<\/strong>\n<ol start=\"14\">\n<li>Daraus ergibt sich nun auch, dass Quoten und Ratings als Ma&szlig;stab massenmedialer Leistung mit objektiven verfassungsrechtlichen Vorgaben unvereinbar sind. Quotenorientierte Ma&szlig;gaben enden stets darin, es sei vom Gleichen mehr und schneller zu liefern. In jeder Quote wird also ein bestimmter Zu&#8209;Stand gesellschaftlicher Selbstverst&auml;ndigung gewisserma&szlig;en eingefroren, um ihn der weiteren Bearbeitung der Medienfunktion als Ma&szlig;stab vorzugeben. Von der Quote geleitet wird gesellschaftliche Kommunikation in leerlaufende Zirkel m&uuml;nden, wird sie zur Selbstpreisgabe in &bdquo;rasendem Stillstand&ldquo; (Paul Virilio) gen&ouml;tigt.<\/li>\n<li>Unvereinbar mit der Offenheit und notwendigen Kontingenzneigung der massenmedia&shy;len Vermittlungsfunktion w&auml;re auch der Versuch, Public-Service-taugliche von insoweit untauglichen Genres, Sparten oder Programmf&auml;rbungen trennscharf abzugrenzen. Eine typuspr&auml;gende Identifikation des Public Service mit klassischen Informations&#8209; und Bildungsangeboten oder gar seine Beschr&auml;nkung auf derlei Angebote m&uuml;ssten schon aus diesem Grund als wenig sachangemessen, wohl schon unsinnig erscheinen. Keineswegs kann es die vorrangige Aufgabe eines Public-Service-Mediums sein, zu gemeinwohlaffinen Gegenst&auml;nden in ernstem Ton wohlabgewogene Bekundung zu publizieren. Auf der anderen Seite d&uuml;rfen als &bdquo;schwierig&ldquo; vermutete Sujets oder experimentell-unge&shy;wohnte Inszenierungsweisen nicht mit R&uuml;cksicht auf angebliche Erwartungen ma&szlig;geblicher Rezipientengruppen in die Late-Late-Night-Nische verschoben werden.<\/li>\n<li>In einem Verst&auml;ndnishorizont, der von der dienenden Funktion der Massenmedien her ausgespannt wird, kann es auch nicht sinnvoll sein, &bdquo;pressetypische&ldquo; von &bdquo;rundfunktypischen&ldquo; Angeboten der Massenmedien zu unterscheiden. In einer solchen Unterscheidung dr&uuml;ckt sich das Bem&uuml;hen eines subalternen Denkens aus. Es sucht in technokratischem Effizienzcode oder &ouml;konomischem Kalk&uuml;l zu vermessen, was ihm doch, wie es wohl auch ahnt, unzug&auml;nglich bleiben muss. Ma&szlig;geblich kann demgegen&shy;&uuml;ber allein sein, in welchem Ma&szlig; die Medienfunktion erf&uuml;llt wird, in welchem Ma&szlig; also gesellschaftliche Kommunikation offen und in Bewegung gehalten wird, damit freie Meinungsbildung tats&auml;chlich stattfinde, so dass Gesellschaft ihrer selbst immer wieder aufs Neue ansichtig werde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Das Internet als Kommunikationsraum<\/strong>\n<ol start=\"17\">\n<li>Die vorstehenden Befunde gelten ohne Einschr&auml;nkung fort, wenn die Medienfunktion im Internet wahrgenommen wird. Das Internet ist kein Medium. Es kann allenfalls als &bdquo;Universalmedium&ldquo; begriffen werden, einer Vielzahl unterschiedlichster Medien grund&shy;s&auml;tzlich zug&auml;nglich. Gesellschaftliche Kommunikation  findet hier einen weiteren Entfaltungsraum. In ihm erf&auml;hrt diese Kommunikation gewiss eine Beschleunigung, die au&szlig;erhalb des Netzes unvorstellbar ist. Insbesondere durch Formen der &bdquo;hypertextlichen&ldquo; Verkn&uuml;pfung macht das Internet auch eine Verdichtung und innere Ausfaltung gesellschaftlicher Kommunikation m&ouml;glich, die au&szlig;erhalb dieses Kommunikations&shy;raums allenfalls punktuell erreicht werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Durch Beschleunigung und Verdichtung allein wird gesellschaftliche Kommunikation aber nicht in ein ganz neues Dasein umgebildet. Ihr &ouml;ffnen sich allein hierdurch keine bis dahin unbekannten Dimensionen ihrer selbst, dies insbesondere nicht in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht, ebenso wenig aber auch in soziostrukturellen Bez&uuml;gen, etwa den Zugang oder Vermachtungsgrade betreffend. Dementsprechend finden sich im Netz bislang eben die Kommunikationsformen und &#8209;stile wieder, die sich au&szlig;erhalb seiner schon entwickelt haben, nun freilich in netzspezifisch angepasster Gestalt, ggfls. Zuspitzung, Vervollkommnung oder Perversion.<\/p><\/li>\n<li><strong>Fluchtpunkt aller Konvergenz im Netz: die Medienfunktion<\/strong>\n<ol start=\"18\">\n<li>Was Technik und Standards anbelangt ist kein herk&ouml;mmliches Massenmedium schon von vornherein dem Internet besonders nahe. Ob Zeitung oder Rundfunk, die zur Ver&ouml;ffentlichung bestimmten Beitr&auml;ge solcher Medien m&uuml;ssen alle gleicherma&szlig;en auf die Bedingungen des Netzes eingestellt, erforderlichenfalls umgearbeitet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Entsprechendes gilt f&uuml;r die Rezeption massenmedialer Beitr&auml;ge zur gesellschaftlichen Kommunikation. Keines der herk&ouml;mmlichen Medien findet im Netz Rezeptionsformen vor, die nicht schon au&szlig;erhalb des Netzes bekannt und mehr oder weniger gebr&auml;uchlich w&auml;ren. Und schlie&szlig;lich f&uuml;hrt das Netz alle Massenmedien in mehr oder weniger gleiche Pro&shy;bleme. Die Beschleunigung und Vervielf&auml;ltigung der Kommunikation m&ouml;glicherweise vermittlungsrelevanter Gegenst&auml;nde, die unter solchen Bedingungen immer schwieriger werdende &Uuml;berpr&uuml;fung, Verifikation und analytische Vertiefung, die Auseinandersetzung mit neuen Kommunikatoren, die sich der M&ouml;glichkeiten des Internet auf Augenh&ouml;he mit den Massenmedien zu bedienen wissen (vom einzelnen Blogger &uuml;ber die PR-Abteilung des Unternehmens oder der Stadtverwaltung bis zu <em>Google<\/em> oder <em>Facebook<\/em>), die Notwendigkeit, auf verschiedenen &bdquo;Kan&auml;len&ldquo; zugleich im Netz zu kommunizieren &ndash; alle diese hier nur beispielshaft genannten Schwierigkeiten m&uuml;ssen die klassischen Medien im Netz gleicherma&szlig;en bew&auml;ltigen.<\/p>\n<ol start=\"19\">\n<li>Die hier andeutungsweise umrissenen Befunde werden in rechtsnormativem Erkenntnisinteresse derzeit vor allem unter dem Leitbegriff der &bdquo;Konvergenz&ldquo; er&ouml;rtert. In dieser Diskussion hat sich bislang kein Grund gefunden, der es rechtfertigen k&ouml;nnte, die dienende Vermittlungsfunktion der Massenmedien in ihrem bisherigen Verst&auml;ndnis preiszugeben. Ebenso wenig n&ouml;tigen die Erkenntnisse der Konvergenzdiskussion dazu, die Medienfunktion nach Ma&szlig;gabe einer jeweils medienspezifischen Leistungsf&auml;higkeit und Wirkung ganz neu zuzuordnen. Der Kommunikationsraum des Internet steht allen Massenmedien offen, sie k&ouml;nnen und m&uuml;ssen auch dort sicherstellen, dass sie ihrer verfassungsrechtlichen Funktionsbindung gerecht werden k&ouml;nnen. In der Verpflichtung auf diese Funktion findet alle Konvergenz der Medien ihren letzten Fluchtpunkt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li><strong>Public Service im Netz<\/strong>\n<ol start=\"20\">\n<li>Der &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt danach auch im Internet ein Public-Service-Medium, also verfassungsrechtlich f&uuml;r die Meinungsbildungsfreiheit in Dienst genommen. Gesellschaftliche Kommunikation trifft im Netz auf Bedingungen, in denen die massenme&shy;diale Vermittlungsfunktion ihre fortdauernde Rechtfertigung findet. So ist zwar die F&uuml;lle der grunds&auml;tzlich im Netz verf&uuml;gbaren Daten unersch&ouml;pflich, aus denen dann Information hergestellt werden kann. Zugleich vervielfachen sich aber die Schwierigkeiten einer informierten und kompetenten Suche nach diesen Daten, die Schwierigkeiten der einengenden Auswahl, der &Uuml;berpr&uuml;fung auf Relevanz, Aktualit&auml;t und Validit&auml;t und schlie&szlig;lich der je sachangemessenen Pr&auml;sentation.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Solche Pro&shy;bleme erledigen sich im Netz mitnichten von allein. Solange sie aber bestehen, ist die im Internet zweifellos geborgene Vielfalt eine Vielfalt nur an sich. Nicht aber ist sie Vielfalt f&uuml;r die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger. Diese bleiben dann darin beschr&auml;nkt, in gesellschaftlicher Kommunikation ihre Freiheit der Meinungsbildung zu verwirklichen. Dieser Befund verweist wieder auf die massenmediale Vermittlungsfunktion und die Notwendigkeit ihrer Wahrnehmung durch Public-Service-Medien. Deren Aufgabe ist es auch, gesellschaftlicher Kommunikation die gerade im Netz geborgene Vielfalt zu erschlie&szlig;en und zug&auml;nglich zu machen.<\/p><\/li>\n<li><strong>Bestands&#8209; und Entwicklungsgarantie im Netz<\/strong>\n<ol start=\"21\">\n<li>Auch die Bestands&#8209; und Entwicklungsgarantie endet keineswegs an den Grenzen des Internet. Soweit es die dem &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk normativ zugewiesene Funktion erfordert und soweit seine tats&auml;chliche Leistung hinreichend &uuml;berzeugend die Annahme zu rechtfertigen vermag, dass er bereit wie f&auml;hig ist, diese Funktion zu erf&uuml;llen, muss er dazu instand gesetzt werden.<\/li>\n<li>Grunds&auml;tzlich ist die Dislozierung des Public-Service-Mediums in das Netz durchaus eine Option, die das Kommunikationsverfassungsrecht offen h&auml;lt. Schon jetzt ist mit der Funktion eines solchen Mediums nicht nur vereinbar, sondern wird von ihr sogar verlangt, dass bestimmte Elemente dieses Service auch im Netz vorgehalten werden. Das gilt insbesondere f&uuml;r solche Bestandteile des Public-Service-Angebots, die von kommerziellen Medien nicht oder nicht in vergleichbarer Qualit&auml;t bereitgestellt werden k&ouml;nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Auch aus diesem Grund bed&uuml;rfen die derzeit f&uuml;r den &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk noch geltenden sog. &bdquo;Depublikationspflich&shy;ten&ldquo; der Revision. Sie verkennen ein Grundanliegen des Kommunikationsverfassungsrechts und werden wohl ersatzlos aufzuheben sein. Die derzeit noch vorherrschenden Versuche, telemediale Bet&auml;tigungsformen im Netz einzugrenzen, um sie daraufhin f&uuml;r den &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr oder weniger weit zu sperren, wirken der Gew&auml;hrleistung freier individueller und kollektiver Meinungsbildung entgegen. Allein der Funktionsbindung des &ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunks in deren ganzer, Freiheit und Pflichtigkeit verbindender Ma&szlig;gabe ist zu entnehmen, in welchem Umfang und in welcher Ausrichtung das Public Service-Medium auch sog. telemediale Angebote vorhalten kann, erforderlichenfalls auch vorhalten muss. Schon jetzt wird als hochwahrscheinlich gelten k&ouml;nnen, dass der &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk sein telemediales Angebot wird ausweiten d&uuml;rfen, wohl sogar m&uuml;ssen. Auch der &bdquo;Grimme Online Award&ldquo; zeigt, welche Richtung diese Ausweitung nehmen m&uuml;sste.<\/p><\/li>\n<li><strong>Qualit&auml;t<\/strong>\n<ol start=\"23\">\n<li>Am Schluss dieser &Uuml;berlegungen sei der Begriff hervorgehoben, der genau besehen einen ihrer Angelpunkte bezeichnet: Qualit&auml;t. Der &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk muss bestimmten Qualit&auml;tsanforderungen gen&uuml;gen, soll von ihm gesagt werden k&ouml;nnen, er erf&uuml;lle uneingeschr&auml;nkt die ihm von der Verfassung zugewiesene Funktion. Diese Anforderungen liegen hoch, und es spricht manches daf&uuml;r, dass der real existierende &ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk ihnen keineswegs noch vollst&auml;ndig gen&uuml;gen kann. Um so wichtiger w&auml;re es, sich dieser Anforderungen wieder genauer inne zu werden, und so auch der M&ouml;glichkeiten der Gesellschaft, die Erf&uuml;llung dieser Anforderungen effizient zu kontrollieren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Verfassungsrecht kann hier zwar manches, aber, wie bereits gesagt, stets nur den kleineren Teil beisteuern. &Uuml;ber die zeitgem&auml;&szlig;e Ausgestaltung ihres Mediensystems muss die moderne Gesellschaft einen Diskurs f&uuml;hren, der alle ihre Teilbereiche durchzieht, im Hinblick auf das Internet also auch in einem &bdquo;entgrenzten Raum&ldquo; stattfinden wird. Ein solcher Diskurs hat allenfalls gerade erst begonnen. Er wird qualit&auml;tsorientiert, subjektiv und politisch zu f&uuml;hren sein. Denn das erfordert die Freiheit der Meinungsbildung, die nach &bdquo;Marktanteilen&ldquo; niemals zu bemessen sein wird.<\/p><\/li>\n<\/ol><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Helge Rossen-Stadtfeldt, Professor f&uuml;r &Ouml;ffentliches Recht an der Universit&auml;t der Bundeswehr M&uuml;nchen<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorgestern hat Sabine Schiffer die Antrittsvorlesung des heut-journal Moderators Claus Kleber an der T&uuml;binger Universit&auml;t <a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26707\">analysiert und kritisiert<\/a>. Sie arbeitete dabei heraus, dass Kleber von den Medien als &bdquo;Markt&ldquo; redet und dass er Information als Ware betrachtet, die an die &bdquo;Kunden&ldquo;, n&auml;mlich das Publikum &bdquo;verkauft&ldquo; werde.<br \/> Einen v&ouml;llig anderen grundgesetzlichen Auftrag sieht der Professor<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=26739\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[41,182],"tags":[313,1472,1255,1471,1446,244],"class_list":["post-26739","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienanalyse","category-medienkonzentration-vermachtung-der-medien","tag-oerr","tag-depublikation","tag-einschaltquote","tag-investigativer-journalismus","tag-rundfunkabgabe","tag-vierte-gewalt"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26739","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=26739"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26739\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26742,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/26739\/revisions\/26742"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=26739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=26739"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=26739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}