{"id":2682,"date":"2007-10-10T09:38:18","date_gmt":"2007-10-10T07:38:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2682"},"modified":"2015-12-17T15:21:55","modified_gmt":"2015-12-17T14:21:55","slug":"bei-studiengebuehren-hoert-das-voelkerrecht-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2682","title":{"rendered":"Bei Studiengeb\u00fchren h\u00f6rt das V\u00f6lkerrecht auf"},"content":{"rendered":"<p>Artikel 13 des &bdquo;Internationalen Paktes &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte&ldquo;, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur <a href=\"http:\/\/www.ssiss.ch\/pdf_d\/pakt_soz_kult_Re_66.pdf\">&bdquo;allm&auml;hlichen Einf&uuml;hrung der Unentgeltlichkeit&ldquo; des &bdquo;Hochschulunterrichts&ldquo; [PDF &ndash; 36 KB]<\/a> verpflichtet, ist nach Auffassung des <a href=\"http:\/\/www.ovg.nrw.de\/\">OVG M&uuml;nster &bdquo;weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden&ldquo;<\/a>.<br>\n&Uuml;ber diese Begr&uuml;ndung der Juristen k&ouml;nnen sich die M&auml;chtigen dieser Welt, von Pr&auml;sident Bush bis Pr&auml;sident Putin und nat&uuml;rlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. V&ouml;lkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann! Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><br>\nDer 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts M&uuml;nster hat am 9. Oktober eine Sammelklage von 14.000 NRW-Studierenden abgewiesen und entschieden, dass die Erhebung von Studienbeitr&auml;gen, die seit dem Wintersemester 2006\/2007 in NRW auch f&uuml;r das Erststudium eingef&uuml;hrt sind, rechtm&auml;&szlig;ig ist. <\/p><p>&bdquo;Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (NRW) berechtige die Universit&auml;t zur Erhebung von Studienbeitr&auml;gen. H&ouml;herrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich f&uuml;r den Internationalen Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt)&ldquo;. Studiengeb&uuml;hren verstie&szlig;en auch &bdquo;nicht gegen das Recht der freien Wahl der Ausbildungsst&auml;tte. Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei n&auml;mlich sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Bef&auml;higten ein Studium in zumutbarer Weise m&ouml;glich sei.&ldquo; Das sind die Kerns&auml;tze aus der Pressemitteilung des OVG.<\/p><p>Ratifiziertes V&ouml;lkerrecht ist also nach Auffassung des Gerichts nichts mehr als ein unverbindliches Programm. <\/p><p>Der <strong>Internationale Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<\/strong> vom 16. Dezember 1966 ist ein multilateraler v&ouml;lkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 19. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet.<br>\nDie Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 9. Oktober 1968 unterzeichnet, am 17. Dezember 1973 vorbehaltlos ratifiziert (vgl. Bundesgesetzblatt 1973 II, Seite 1569 ff), und er ist am 3. Januar 1976 (vgl. Bundesgesetzblatt 1976 II, Seite 428) in Kraft getreten. Das Zustimmungsgesetz, auf dessen Grundlage die v&ouml;lkerrechtliche Ratifikation durch den Bundespr&auml;sidenten erfolgte, wurde am 23. November 1973 vom Deutschen Bundestag beschlossen (vgl. Bundesgesetzblatt 1973 II, Seite 1569). Auch alle Bundesl&auml;nder haben dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Pakt zugestimmt (vgl. Bundestag-Drucksache 7\/1093 vom 17. Oktober 1973, Seite 4). In der Bundesrepublik Deutschland ist der Vertrag somit durch das Vertragsgesetz vom 23. November 1973 in den Rang eines <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte\">formellen Bundesgesetzes erhoben worden<\/a>.<\/p><p>In <strong>Artikel 13<\/strong> dieses Internationalen Paktes hei&szlig;t es: <\/p><p><strong>Absatz 1:<\/strong><\/p><blockquote><p>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen &uuml;berein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Pers&ouml;nlichkeit und des Bewusstseins ihrer W&uuml;rde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten st&auml;rken muss. Sie stimmen ferner &uuml;berein, dass die Bildung es jedermann erm&ouml;glichen muss, eine n&uuml;tzliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verst&auml;ndnis, Toleranz und Freundschaft unter allen V&ouml;lkern und allen rassischen, ethnischen und religi&ouml;sen Gruppen f&ouml;rdern sowie die T&auml;tigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterst&uuml;tzen muss.<\/p><\/blockquote><p><strong>Absatz 2:<\/strong><\/p><blockquote><p>\nDie Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts<\/p>\n<ul>\n<li>der Grundschulunterricht f&uuml;r jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zug&auml;nglich sein muss;<\/li>\n<li>die verschiedenen Formen des h&ouml;heren Schulwesens einschlie&szlig;lich des h&ouml;heren Fach- und<br>\nBerufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allm&auml;hliche Einf&uuml;hrung der<br>\nUnentgeltlichkeit, allgemein verf&uuml;gbar und jedermann zug&auml;nglich gemacht werden m&uuml;ssen;<\/li>\n<li><strong>der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allm&auml;hliche Einf&uuml;hrung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleicherma&szlig;en entsprechend seinen F&auml;higkeiten zug&auml;nglich gemacht werden muss.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote><p>Dass in Deutschland durch Einf&uuml;hrung der Entgeltlichkeit eines Hochschulstudiums in mittlerweile sieben L&auml;ndern &ldquo;allm&auml;hlich&rdquo; das Gegenteil geschieht, was vom UN-Sozialpakt verlangt wird, steht nach Ansicht der Richter dem nordrhein-westf&auml;lischen Geb&uuml;hrengesetz &bdquo;nicht entgegen&ldquo;. <\/p><p>Warum ein in Deutschland geltendes Gesetz  &bdquo;weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden&ldquo;, ist den M&uuml;nsteraner Richtern in ihrer Pressmitteilung keiner Begr&uuml;ndung wert. Das Gericht macht auch keinerlei Ausf&uuml;hrungen, warum durch den Pakt, dem alle L&auml;nder im Bundesrat zugestimmt haben, &bdquo;das Land Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet gewesen (w&auml;re), mit R&uuml;cksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende Verpflichtungen des Bundes von der Einf&uuml;hrung von Studienbeitr&auml;gen abzusehen.&ldquo;<\/p><p>Es n&uuml;tzte offenbar auch nichts, dass der Vertreter der klagenden Studierenden, Wilhelm Achelp&ouml;hler,  auf ein Urteil des  <a href=\"http:\/\/de.campusreporter.net\/Studiengebuehren\/2007\/10\/09\/ovg+muenster+studiengebuehren+in+nrw+rechtens.php\">Bundesverwaltungsgerichts verwies, das 2001 noch feststellte<\/a>: <\/p><blockquote><p>Der v&ouml;lkerrechtliche Charakter des Paktes schlie&szlig;t allerdings nicht aus, dass eine nat&uuml;rliche Person aus diesem Vertrag [gemeint ist der UN-Sozialpakt] unmittelbar Rechte ableiten kann. Die Transformation eines v&ouml;lkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz f&uuml;hrt zur unmittelbaren Anwendung einer Vertragsnorm, wenn diese nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also daf&uuml;r keiner weiteren normativen Ausf&uuml;llung bedarf.<\/p><\/blockquote><p>Das Gericht hatte damals allerdings bei den Langzeitstudiengeb&uuml;hren keinen Versto&szlig; gegen den UN-Sozialpakt erkannt.<\/p><p>Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2005 in einem wahrlich <a href=\"?p=452\">&bdquo;politischen Urteil&ldquo;<\/a> &bdquo;Studiengeb&uuml;hren in der bislang diskutierten Gr&ouml;&szlig;enordnung von 500&euro; je Semester im Vergleich zu den &hellip;Lebenshaltungskosten&ldquo; als von nachrangiger Bedeutung ansah, konnten sich auch die M&uuml;nsteraner Richter locker &uuml;ber  f&ouml;rmlich in innerstaatliches Recht &uuml;bernommenes V&ouml;lkerrecht hinwegsetzen, zumal sie sich auf der Seite der f&uuml;r Richter so wichtigen &acute;herrschenden Meinung` stehend f&uuml;hlen k&ouml;nnen.<\/p><p>Man muss den Eindruck gewinnen, dass sich die Richter damit auch nahtlos dem sich seit &bdquo;nine eleven&ldquo; verbreitenden Zeitgeist anpassen, wonach das V&ouml;lkerrecht nur noch als unverbindlicher Appell betrachtet werden kann, dessen Verpflichtungen zur freien Disponibilit&auml;t der Entscheidungstr&auml;ger stehen, sofern das internationale Recht deren politischen Interessen entgegensteht.<\/p><p>Auch das Basta scheint zum Stilmittel der Justiz geworden zu sein, denn das OVG hat eine Revision dieser Entscheidung nicht zugelassen.<\/p><p>Den klagenden Studierenden bleibt in Deutschland nur noch die Beschwerde gegen diese Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht.<\/p><p>Die Studierenden k&ouml;nnten sich dar&uuml;ber hinaus vielleicht noch an den UN-Ausschuss &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wenden, der die Einhaltung des UN-Sozialpaktes &uuml;berwachen soll.<br>\nAber auch dieses &Uuml;berwachungsgremium bei&szlig;t gerade bei Studiengeb&uuml;hren gegen&uuml;ber der Bundesrepublik auf Granit. Deutschland wurde von der UN schon bei der Einf&uuml;hrung von Langzeitstudiengeb&uuml;hren als auch bei den &uuml;berh&ouml;hten Verwaltungs- und Einschreibegeb&uuml;hren ger&uuml;gt &ndash; ohne jegliche Konsequenz.<\/p><p>Kein Wunder, dass im UN-Ausschuss dar&uuml;ber deutliche Klage gef&uuml;hrt wurde. Im Bericht dieses Gremiums aus dem Jahr 2001 hei&szlig;t es unter Ordnungsnummer 13 zur deutschen Justiz:<\/p><blockquote><p>Der Ausschuss erneuert seine Besorgnis dar&uuml;ber, dass in der Rechtsprechung nicht auf den Pakt und seine Bestimmungen Bezug genommen wird, wie bereits aus der Stellungnahme des Vertragsstaates in seiner schriftlichen Beantwortung der Themenliste hervorgeht und wie von der Delegation im Rahmen ihres Dialogs mit den Ausschuss best&auml;tigt wurde. Der Ausschuss ist besorgt dar&uuml;ber, dass Richter keine ausreichende Ausbildung im Bereich der Menschenrechte erhalten, insbesondere hinsichtlich der im Pakt gew&auml;hrleisteten Rechte. Ein &auml;hnlicher Mangel an Ausbildung im Bereich der Menschenrechte kann bei Staatsanw&auml;lten und anderen f&uuml;r die Umsetzung des Pakts zust&auml;ndigen Akteuren festgestellt werden.<br>\n(AKZ E\/C.12\/1\/Add.68)\n<\/p><\/blockquote><p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.fzs.de\/kampagne\/un_sozialpakt\/117842.html\">FZS<\/a><\/p><p>Dem V&ouml;lkerrecht fehlt eine Durchsetzungsinstanz, es findet seine St&auml;rke in der freiwilligen Beachtung durch diejenigen, die ihm zugestimmt haben. Die Regierungen und die deutschen Gerichte k&uuml;mmert es offenbar wenig, das V&ouml;lkerrecht zu schw&auml;chen. Hauptsache die deutschen Politiker und die Medien k&ouml;nnen die Einhaltung des V&ouml;lkerrechts in China oder Afrika anmahnen.<\/p><p>Und noch ein Zweites f&auml;llt an der Entscheidung des OVG auf: <\/p><p>Die Studiengeb&uuml;hren verstie&szlig;en auch nicht gegen das grundgesetzliche Recht der freien Wahl der Ausbildungsst&auml;tte:<\/p><blockquote><p>Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei n&auml;mlich sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Bef&auml;higten ein Studium in zumutbarer Weise m&ouml;glich sei.<\/p><\/blockquote><p>Ein Darlehen f&uuml;r die Studiengeb&uuml;hr mag f&uuml;r die Gehaltsgruppe von Oberverwaltungsrichter zumutbar sein, f&uuml;r Baf&ouml;G-Empf&auml;nger oder f&uuml;r Studierende, die ihr Studium selber verdienen m&uuml;ssen, sieht das allerdings anders aus. Das schlichte &ouml;konomische Faktum, dass diejenigen Studierenden, die ein Darlehen in Anspruch nehmen m&uuml;ssen, gegen&uuml;ber denjenigen, die ihr Studium von ihren Eltern finanziert bekommen, einen erheblichen Preisaufschlag auf ihre Studiengeb&uuml;hren &ndash; n&auml;mlich den Zins &ndash; bezahlen m&uuml;ssen, scheint den M&uuml;nsteraner Richtern keine &Uuml;berlegung wert.<br>\nErw&auml;gungen &uuml;ber ein gleiches Recht zu Bildung oder zur viel zitierten Chancengerechtigkeit sind einer Gesellschaft, in der Ungleichheit als Leistungsanreiz f&uuml;r die sozial Schw&auml;cheren angesehen wird, wohl die Sensorien abhanden gekommen. Und angesichts solcher Zumutungen bindet sich auch Justitia lieber ihr Tuch vor die Augen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 13 des &bdquo;Internationalen Paktes &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte&ldquo;, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur <a href=\"http:\/\/www.ssiss.ch\/pdf_d\/pakt_soz_kult_Re_66.pdf\">&bdquo;allm&auml;hlichen Einf&uuml;hrung der Unentgeltlichkeit&ldquo; des &bdquo;Hochschulunterrichts&ldquo; [PDF &ndash; 36 KB]<\/a> verpflichtet, ist nach Auffassung des <a href=\"http:\/\/www.ovg.nrw.de\/\">OVG M&uuml;nster &bdquo;weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden&ldquo;<\/a>.<br \/> &Uuml;ber diese Begr&uuml;ndung der Juristen<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2682\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[206,17],"tags":[1112,580,234],"class_list":["post-2682","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-chancengerechtigkeit","category-hochschulen-und-wissenschaft","tag-buergerrechte","tag-bundesverwaltungsgericht","tag-studiengebuehren"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2682","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2682"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2682\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":29621,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2682\/revisions\/29621"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2682"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2682"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2682"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}