{"id":2747,"date":"2007-11-06T09:11:11","date_gmt":"2007-11-06T08:11:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2747"},"modified":"2015-12-13T10:20:22","modified_gmt":"2015-12-13T09:20:22","slug":"die-foederalismusreform-ii-muss-zu-einer-verbesserung-der-finanzierungsstrukturen-fuer-bildung-fuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2747","title":{"rendered":"Die F\u00f6deralismusreform II muss zu einer Verbesserung der Finanzierungsstrukturen f\u00fcr Bildung f\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p>Am 15. Dezember 2005 wurde die F&ouml;deralismusreform I verabschiedet. Ziel dieser Reform war die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Bundesl&auml;ndern. Schon damals kritisierte Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten:<a href=\"?p=267\"> &bdquo;Mehr Wettbewerb bringt [.] eine St&auml;rkung des Rechts des St&auml;rkeren zwischen den L&auml;ndern.&ldquo;<\/a> Nun steht die F&ouml;deralismusreform II an &ndash; eine gute Gelegenheit, das Thema Bildung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Klemens Himpele hat sich dazu zu Wort gemeldet.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Bildung im Wettbewerbsf&ouml;deralismus<\/strong><\/p><p><em>Von Klemens Himpele<\/em><\/p><p><strong>Bildung in der F&ouml;deralismusreform I<\/strong><\/p><p>Einer der umstrittensten Teile dieser ersten F&ouml;deralismusreform waren die Regelungen zum Hochschulwesen. Zwar hatte bereits das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur von der damaligen rot-gr&uuml;nen Bundesregierung rahmengesetzlich festgeschriebenen Studiengeb&uuml;hrenfreiheit eine Vorentscheidung getroffen: Das Gericht befand die Regelung der Geb&uuml;hrenfreiheit im Hochschulrahmengesetz aus kompetenzrechtlichen Gr&uuml;nden f&uuml;r nichtig. Eine Notwendigkeit, die Studiengeb&uuml;hren bundesweit zu verbieten, sei, so das Verfassungsgericht, nicht mit Art. 72 GG zu begr&uuml;nden. Rahmengesetze des Bundes sind demnach ausschlie&szlig;lich zur &bdquo;Herstellung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse im Bundesgebiet&ldquo; bzw. zur &bdquo;Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit&ldquo; erforderlich. Die Bundesverfassungsrichter negierten also, dass Studiengeb&uuml;hren in einzelnen Bundesl&auml;ndern zu ungleichwertigen Lebensverh&auml;ltnissen f&uuml;hren k&ouml;nnten. Anstatt hieraus jedoch die Konsequenz zu ziehen, die Bundesebene zu st&auml;rken, ist mit der F&ouml;deralismusreform der deutsche Sonderweg noch verst&auml;rkt worden: In keinem anderem (f&ouml;deralen) Staat verzichtet die zentrale Ebene auf eine Regulierung des landesweiten Bildungswesens &ndash; zumindest Ausgleichmechanismen sind &uuml;berall vorhanden. <\/p><p>Durch die F&ouml;deralismusreform I ist die L&auml;nderkompetenz im Bildungswesen noch mehr gest&auml;rkt worden. Ohne die Regelungen hier im Einzelnen nachzuzeichnen, seien die wichtigsten Punkte kurz benannt. So wurden etwa Mischfinanzierungstatbest&auml;nde nach Art 91b GG abgebaut und die Kompetenzen des Bundes bei den Finanzhilfen f&uuml;r Investitionen in Art 104b GG beschr&auml;nkt. Zwar konnte das vor allem von Roland Koch geforderte &laquo;Kooperationsverbot&raquo; (vgl. Tagesspiegel vom 19.06.2007) f&uuml;r den Hochschul- und Forschungsbereich nicht durchgesetzt werden, die Debatte hier&uuml;ber macht die ideologisch Tragweite (und Verbohrtheit) allerdings in besonderer Weise deutlich: Es sollte sogar verboten werden, dass der Bund eine bildungs- oder hochschulpolitische Ma&szlig;nahme finanziert oder mitfinanziert, selbst dann, wenn alle sechzehn L&auml;nder daf&uuml;r w&auml;ren. Wolfgang Lieb hat in seinem oben genannten Artikel das N&ouml;tige zum Missbrauch der f&ouml;deralen Ordnung geschrieben&hellip;<\/p><p>Des Weiteren ist ein Aufgaben&uuml;bertragungsverbot f&uuml;r den Bund an die Kommunen (Art. 84) beschlossen worden, was Eingriffsm&ouml;glichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung erheblich reduziert. Die gemeinsame Bildungsplanung, wie sie Art. 91b GG erm&ouml;glichte,  ist gleich ganz gestrichen und durch ein unverbindliches Berichtswesen ersetzt worden &ndash; angesichts der PISA-Ergebnisse ein nur noch machtpolitisch zu erkl&auml;render Vorgang. Weit schwerwiegender d&uuml;rften jedoch die Konsequenzen aus der &Auml;nderung des Art 104b GG sein: Finanzhilfen des Bundes f&uuml;r Investitionen sind demnach f&uuml;r Bereiche, die in ausschlie&szlig;licher Gesetzgebungskompetenz der L&auml;nder liegen, nicht mehr zugelassen, wodurch Programme wie das &laquo;Ganztagsschulprogramm&raquo; k&uuml;nftig nicht mehr m&ouml;glich sind. <\/p><p>Erw&auml;hnt sei noch, dass mit der F&ouml;deralismusreform I auch die Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG abgeschafft wurde. Diese Reform l&auml;sst sich bildungspolitisch kaum noch rational erkl&auml;ren. In der Tat sind die Bildungsaufgaben wohl nicht aus inhaltlichen &Uuml;berlegungen an die L&auml;nder abgegeben wurden, sondern als &bdquo;Entsch&auml;digung&ldquo; daf&uuml;r, in anderen Politikbereichen auf die Zustimmungspflicht der L&auml;nder im  Bundesrat zu verzichten, um, wie des die Kanzlerin damals formulierte, auf Bundesebene besser &bdquo;durchregieren&ldquo; zu k&ouml;nnen . Eine sinnvolle, bildungspolitische Gesamtplanung wurde in einem &bdquo;Kuhhandel&ldquo; zwischen CDU (-L&auml;ndern) und der SPD geopfert.<\/p><p>Nun steht die F&ouml;deralismusreform II an &ndash; eine gute Gelegenheit, das Thema Bildung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.<\/p><p><strong>Bildungsausgaben unterdurchschnittlich und r&uuml;ckl&auml;ufig<\/strong><\/p><p>Die Bildungsausgaben sind in Deutschland unterdurchschnittlich. Werden die &ouml;ffentlichen Bildungsausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt betrachtet, so wurden f&uuml;r Deutschland im Jahr 2004 von der OECD 4,6 % ausgewiesen. Der OECD-Durchschnitt liegt demgegen&uuml;ber bei 5,4 %. Deutschland liegt bei den &ouml;ffentlichen Bildungsausgaben auf Platz 21 der 28 Staaten, die vergleichbare Daten ausweisen. Spitzenreiter D&auml;nemark gibt an &ouml;ffentlichen Mitteln 8,4 % des BIP f&uuml;r Bildung aus, gefolgt von Island (7,6 %), Norwegen (7,6 %) und Schweden (7,4 %). Bei allen methodischen Problemen, die internationale Vergleiche auszeichnet, zeigt sich f&uuml;r Deutschland doch ein deutlicher Abstand bei den &ouml;ffentlichen Bildungsausgaben gemessen am Durchschnitt mit anderen Industriel&auml;ndern. Bei den privaten Bildungsausgaben ist Deutschland hingegen &uuml;berdurchschnittlich, obwohl die Studiengeb&uuml;hren in der aktuellen OECD-Statistik noch nicht ber&uuml;cksichtigt sind. Diese hohen privaten Ausgaben ergeben sich aus den privaten Leistungen in der Kinderbetreuung und den betrieblichen Ausgaben im Dualen Ausbildungssystem.<\/p><p>Die Bildungsausgaben sind jedoch nicht nur im Querschnitt gering, sondern im L&auml;ngsschnitt sogar r&uuml;ckl&auml;ufig. Betrachtet man hier die Ausgaben in Prozent des BIP je eine Million Sch&uuml;ler\/innen bzw. Studierende, dann kann durch diesen Indikator einerseits die relative Wichtigkeit der Bildungsausgaben gemessen am BIP ausgedr&uuml;ckt werden. Zudem wird die demografische Entwicklung ber&uuml;cksichtigt, da die Ausgaben je eine Million Betroffene ausgedr&uuml;ckt wird, d.h., dass bei sinkenden Sch&uuml;ler\/innenzahlen weniger, bei steigenden Studierendenzahlen jedoch mehr Geld notwendig ist.<br>\nAuf Grundlage der Zahlen der Bund-L&auml;nder-Kommission f&uuml;r Bildungsplanung und Forschungsf&ouml;rderung (BLK) &ndash; bis 1992 f&uuml;r Westdeutschland, im Anschluss f&uuml;r das gesamte Bundesgebiet &ndash; l&auml;sst sich bei den allgemein- und berufsbildenden Schulen ein starker R&uuml;ckgang der Ausgaben je Million Sch&uuml;ler\/innen in Relation zum BIP feststellen: Wurden hierf&uuml;r 1975 noch 0,26 % des BIP ausgegeben, so sind es 2004 gerade noch 0,18 %. Noch dramatischer sieht es f&uuml;r die Hochschulen aus, da die Ausgaben dort nie den st&auml;ndig steigenden Studierendenzahlen angepasst wurden (&bdquo;Untertunnelung des Studentenberges&ldquo;). 1975 wurden hier 1,26 % des BIP je Million Studierender aufgewendet, 2004 sind es lediglich noch 0,42 %. Um also die gleiche &ouml;ffentliche Ressourcenausstattung je Studierenden in Relation zum BIP wie im Jahr 1975 zu erreichen, m&uuml;ssten die &ouml;ffentlichen Hochschulausgaben verdreifacht (!) werden. Diese Daten verwundern angesichts der rhetorischen Wichtigkeit, die der Bildung in politischen Erkl&auml;rungen immer wieder einger&auml;umt wird. Es stellt sich daher die Frage, welche strukturellen Gr&uuml;nde es f&uuml;r die inzwischen r&uuml;ckl&auml;ufigen Studierendenzahlen geben kann. Die f&ouml;derale Struktur der BRD ist hier ein wichtiger Ansatzpunkt.<\/p><p><strong>Trittbrettfahrerverhalten im F&ouml;deralismus als Ursache der geringen Bildungsfinanzierung?<\/strong><\/p><p>Seit der F&ouml;deralismusreform I ist die Finanzierung der Bildung in Deutschland fast ausschlie&szlig;lich L&auml;ndersache, Ausnahmen gibt es zwar &ndash; ein Teil des BAf&ouml;G beispielsweise wird durch den Bund finanziert &ndash; dennoch kann diese Aufgabenteilung als deutscher Sonderweg bezeichnet werden. In anderen f&ouml;deralen Staaten werden zumindest die Bildungsausgaben nach der Pflichtschulzeit oder im Hochschulbereich (wenigstens) auch durch die zentrale Ebene getragen oder es gibt verpflichtende Ausgleichssysteme wie etwa in der Schweiz.<br>\nDie Grund&uuml;berlegung ist hierbei relativ einfach: W&auml;hrend der Pflichtschulzeit tragen die einzelnen L&auml;nder die Kosten f&uuml;r ihre Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler. Hierbei gibt es kaum Verzerrungen, da die Kinder in diesem Alter eben alle zur Schule gehen (m&uuml;ssen). Nach der Pflichtschulzeit ist dies jedoch nicht mehr der Fall und die Bundesl&auml;nder mit einem h&ouml;heren Anteil an Sch&uuml;ler\/innen in weiterf&uuml;hrenden Schulen wie etwa der gymnasialen Oberstufe haben h&ouml;here Kosten zu tragen. Noch offensichtlicher tritt dies bei den Hochschulen zu Tage.<br>\nDa die Sch&uuml;ler\/innen nach der Schulzeit nicht zwangsl&auml;ufig im entsprechenden Bundesland arbeiten (und Steuern und Sozialabgaben bezahlen) und so der Nutzen der Ausbildung (sowohl monet&auml;rer Art als auch nichtmonet&auml;rer Art) nicht unbedingt im entsprechenden Bundesland verbleibt, fallen die Kosten und der Nutzen der Ausbildung auseinander. Anders formuliert: Es gibt einen Anreiz f&uuml;r Bundesl&auml;nder, ein Trittbrettfahrerverhalten an den Tag zu legen. Hier lassen sich theoretisch zwei Arten von Bundesl&auml;ndern unterscheiden: Erstens L&auml;nder, die &ouml;konomisch stark sind und sich Absolvent\/innen von Hochschulen nach dem Studium &bdquo;einkaufen&ldquo; k&ouml;nnen, zweitens in L&auml;nder, die &ouml;konomisch schw&auml;cher sind und eine nicht so hohe Nachfrage nach Qualifizierten haben. Letztere m&uuml;ssen sich fragen, ob sie bereit sind, viel Geld in die Ausbildung ihrer Jugendlichen zu investieren, wenn sie Gefahr laufen, dass diese sp&auml;ter abwandern, bspw. auf der wirtschaftlichen Situation und der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskr&auml;ften. Um nicht missverstanden zu werden: Nichts spricht gegen eine freiwillige Mobilit&auml;t. Sie darf nur nicht zu dem Effekt f&uuml;hren, dass die Kosten f&uuml;r Bildung reduziert werden und eine Tendenz besteht diese auf andere Bundesl&auml;nder &uuml;berzuw&auml;lzen. Die L&ouml;sung aus einem solchen Gefangenendilemma kann letztlich nur in vertraglichen Absprachen bestehen.<\/p><p>Das Trittbrettfahrerverhalten einiger Bundesl&auml;nder l&auml;sst sich auf Grund fehlender Daten nicht eindeutig nachweisen, allerdings gibt es zahlreiche Indizien daf&uuml;r, dass es ein solches Verhalten tats&auml;chlich gibt. W&auml;hrend bspw. Bayern eine Studienberechtigtenquote von 34 % ausweist, sind es in Nordrhein-Westfalen &uuml;ber 50 % mit den entsprechenden Kosten f&uuml;r NRW. Oliver Stettes  vom Institut der deutschen Wirtschaft hat das Verh&auml;ltnis der Absolvent\/innen mathematisch-naturwissenschaftlicher F&auml;cher eines Jahrgangs zur Anzahl der Besch&auml;ftigten in der Forschung gesetzt. Das Ergebnis: Diejenigen Bundesl&auml;nder mit der h&ouml;chsten Forschungsintensit&auml;t bringen relativ am wenigsten Absolvent\/innen der mathematisch-naturwissenschaftlichen F&auml;cher hervor. &bdquo;Dies impliziert, dass bereits heute die forschungsintensiven Standorte auf den Zuzug mobiler Hochqualifizierter angewiesen sind und von ihnen profitieren&ldquo; schreibt Stettes. Nun geht es sicherlich nicht nur um die Naturwissenschaften, deren enger Verwertungszusammenhang f&uuml;r das Institut der deutschen Wirtschaft vermutlich besonders interessant ist. Deutlich wird jedoch, dass L&auml;nder unterschiedlich in Bildung investieren, und insbesondere das Recht auf Bildung und die Chancengerechtigkeit unterschiedlich verwirklicht sind.<\/p><p><strong>L&ouml;sungsans&auml;tze im Rahmen der F&ouml;deralismusreform II<\/strong><\/p><p>In einem Gutacht f&uuml;r die Bundestagsfraktion DIE LINKE im Rahmen der F&ouml;deralismusreform II habe ich versucht, Ans&auml;tze f&uuml;r eine L&ouml;sung der Problematik zu benennen. <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/parlament\/gremien\/foederalismus2\/drucksachen\/kdrs050.pdf\">Das Gutachten ist auf der Homepage des Bundestages verf&uuml;gbar [PDF &ndash; 616 KB].<\/a> Die wichtigsten Forderungen zur Steigerung der Bildungsausgaben und der Bildungsbeteiligungen sollen hier zusammengefasst werden.<br>\nDen &Uuml;berlegungen liegt der Gedanke zugrunde, dass das Recht auf Bildung in allen Bundesl&auml;ndern in gleicher Weise zu gew&auml;hrleisten ist und dass kein Bundesland daf&uuml;r bestraft werden darf, wenn es mehr als andere ausbildet.<br>\nDie zweite &Uuml;berlegung ist, dass Bildung auch regionalpolitische Implikationen hat, z.B. in dem sie ein Angebot f&uuml;r die Zukunft darstellt, und deshalb eine reine Nachfragesteuerung kein sinnvoller Ansatz sein kann. Vielmehr muss Bildung auch gesellschaftlichen Perspektiv&uuml;berlegungen unterliegen.<br>\nDrittens schlie&szlig;lich m&uuml;sste es nicht nur darum gehen, die bildungspolitisch kontraproduktiven Wirkungen der  F&ouml;deralismusreform I zur&uuml;ckzudrehen. Es muss bei der F&ouml;deralismusreform II vielmehr darum gehen, die Strukturen in Richtung auf Bildungserm&ouml;glichung und nicht umgekehrt auf Bildungsverhinderung auszurichten.<br>\nBildung muss als Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten verstanden werden. Bund und L&auml;nder sind gemeinsam daf&uuml;r verantwortlich, dass Bildung in der Gesellschaft in hinreichender Qualit&auml;t und Quantit&auml;t angeboten wird.<\/p><p>Dabei ist z.B. die Integration so genannter bildungsferner Schichten eine prim&auml;re Aufgabe des Bundes. Er muss das (Studierenden- und Sch&uuml;ler-)BAf&ouml;G ausbauen und finanzieren, er muss Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen mit einem hohem Anteil von Kindern aus bildungsfernen Schichten, z.B. Kindern mit Migrationshintergrund mitfinanzieren. Es kann nicht sein, dass ein Land in Form h&ouml;herer Ausgaben bestraft wird, wenn es viel f&uuml;r die soziale Durchl&auml;ssigkeit des Bildungssystems unternimmt (und deshalb etwa einen hohen Anteil an BAf&ouml;G-Empf&auml;nger\/innen hat).<\/p><p>Das Recht auf Bildung ist in jedem Bundesland zu gew&auml;hrleisten. Daher m&uuml;sste jedes Bundesland verbindlich einen gewissen Anteil der Bev&ouml;lkerung zu bestimmten Abschl&uuml;ssen f&uuml;hren. Beginnen k&ouml;nnte man mit den vom Wissenschaftsrat vorgegeben Zieldaten: Mindestens 50 % eines Jahrgangs sollten die Hochschulzugangsberechtigung erwerben, rund 40 % ein Studium beginnen und wenigstens 35 % ein Studium abschlie&szlig;en. Dies sollten Mindestwerte sein! <\/p><p>Es bleibt jedem Bundesland &uuml;berlassen, wie es diese h&ouml;here Durchl&auml;ssigkeit herstellt, ob durch Gesamtschulen, Ganztagsschulen oder sonstige F&ouml;rderma&szlig;nahmen. Studiengeb&uuml;hren d&uuml;rften dann ebenfalls nicht eingesetzt werden, um Menschen vom Studium abzuhalten, schon gar nicht l&auml;nder- oder gar hochschulunterschiedlich. Wichtig ist, dass im Falle des Verfehlens der Ziele finanzielle Sanktionen oder Ausgleichsleistungen zwischen den L&auml;ndern etwa analog einer Ausbildungsplatzumlage erfolgten. (Warum sollte etwa Berlin die Studienpl&auml;tze f&uuml;r Studierende aus anderen Bundesl&auml;ndern finanzieren?)<br>\nEs w&auml;ren Mindestausgaben f&uuml;r Bildung zu indexieren &ndash; und zwar als Ausgaben in Relation zum BIP je Million Studierende bzw. Sch&uuml;ler\/innen. Eine verbindliche Finanzierungsquote k&ouml;nnte allerdings der Sparpolitik und einem Steuersenkungswettlauf zwischen den L&auml;ndern entgegenlaufen, deshalb m&uuml;ssten Steuersenkungen, die das Steueraufkommen der L&auml;nder betrafen, kompensiert oder r&uuml;ckg&auml;ngig gemacht werden m&uuml;ssen.<br>\nLetztlich bedarf es eines nationalen Bildungsfinanzierungspaktes und nicht eines f&ouml;deralen Wettbewerbs um die geringsten Kosten. Denn, um es mit den Worten des Pr&auml;sidenten der &Ouml;sterreichischen Rektorenkonferenz, Christoph Badelt, zu sagen: &bdquo;Die Bedeutung des Bildungssystems misst sich weniger an der Zahl der &ouml;ffentlichen &Auml;u&szlig;erungen zum Thema als an der Bereitschaft der Gesellschaft, in Bildung zu investieren.&ldquo;<\/p><p><em><strong>Anmerkung Wolfgang Lieb:<\/strong> Wenn schon die Fehler, die bei der F&ouml;deralismusreform I gerade auch im Bereich der Bildungspolitik gemacht worden sind, nicht wieder r&uuml;ckg&auml;ngig gemacht werden k&ouml;nnen, m&uuml;ssten zumindest die Finanzstrukturen im Rahmen der F&ouml;deralismusreform II so angelegt werden, dass ein Trittbrettfahrerverhalten der L&auml;nder bei der Ausbildung ausgeschlossen wird sondern umgekehrt, dass Anstrengungen f&uuml;r Bildung eher positiv sanktioniert werden und so eine Dynamik zugunsten von mehr Bildung und mehr Bildungsgerechtigkeit ausgel&ouml;st wird.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 15. 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