{"id":2843,"date":"2007-12-18T09:31:53","date_gmt":"2007-12-18T08:31:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2843"},"modified":"2015-12-03T15:04:40","modified_gmt":"2015-12-03T14:04:40","slug":"propagandastudie-des-iza-fuer-die-insm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2843","title":{"rendered":"Propagandastudie des IZA f\u00fcr die INSM"},"content":{"rendered":"<p>Im <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Presse\/Pressemeldungen\/Pressemeldungen\/INSM-IZA-Studie_zur_58er-Regelung.html\">Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)<\/a> hat das Bonner <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Downloads\/58er_-_Version_5.pdf\">Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstmalig ausgerechnet [PDF &ndash; 272]<\/a> , was die bis dato praktizierte 58er-Regelung die Steuer- und Abgabenzahler kostet und welche Folgen sie am Arbeitsmarkt hat. Die fiskalischen Kosten beziffert das IZA auf mindestens 850 Millionen Euro pro Jahr, im Extremfall sogar bis zu 9,5 Milliarden Euro. Dieses Geld wird im Wesentlichen aus den Sozialkassen aufgebracht und treibt damit die Lohnzusatzkosten in die H&ouml;he &ndash; das wiederum f&uuml;hrt zum Verlust von Arbeitspl&auml;tzen. Die neue &ldquo;63er-Regelung&rdquo; verspricht nach Analyse der &Ouml;konomen Entlastung in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von einer halben Milliarde Euro.<br>\nEine Studie, die zeigt, wie der Wahnsinn zur Propagandamethode gemacht wird. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><br>\nDass das Bonner &bdquo;Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit&ldquo; (IZA) kein unabh&auml;ngiges und eher ein wissenschaftlich fragw&uuml;rdiges sog. Forschungsinstitut ist, haben wir auf den NachDenkSeiten schon &ouml;fters belegt.<\/p><p>Auf der IZA-Homepage hei&szlig;t es jedoch:<\/p><blockquote><p>Als unabh&auml;ngiges, privates Wirtschaftsforschungsinstitut konzentriert sich das IZA auf die &ouml;konomische Analyse der nationalen und internationalen Arbeitsm&auml;rkte. Unter Leitung seines Direktors, Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, betreibt das IZA intensive Grundlagenforschung auf allen relevanten Gebieten der Arbeits&ouml;konomie. Dar&uuml;ber hinaus ber&auml;t das IZA die Politik zu aktuellen Arbeitsmarktfragen. Gef&ouml;rdert durch die Deutsche Post World Net, kooperiert das IZA eng mit der Universit&auml;t Bonn und anderen universit&auml;ren Forschungseinrichtungen.<\/p><\/blockquote><p>Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post World Net, dem Hauptsponsor des IZA, ist Klaus Zumwinkel, er ist zugleich dessen Pr&auml;sident.<\/p><p>Direktor des IZA ist Professor Klaus Zimmermann, der nebenher auch noch Pr&auml;sident des &bdquo;Deutschen Instituts f&uuml;r Wirtschaftsforschung&ldquo; in Berlin (DIW) ist, und &ndash; seit er das ist &ndash; dieses Institut, das fr&uuml;her auch schon mal nachfrageorientierte Theorieans&auml;tze vertreten hat, auf einen strammen angebotsorientierten, neoliberalen Wirtschaftskurs gezwungen hat. Professor Zimmermann war mir im Herbst des Jahres 2000 schon aufgefallen, als er &uuml;ber das Bonner Institut (IZA) dramatisierende Daten &uuml;ber die demographische Entwicklung lieferte, die damals vom <a href=\"?p=48\">&ldquo;Spiegel&rdquo; breit ausgew&auml;lzt wurden<\/a>. Zimmermann unterzeichnete etwa auch den Aufruf der von den Elektro- und Metallarbeitgebern finanzierten &ndash; sich selbst als &bdquo;neoliberal&ldquo; bekennenden &ndash; &bdquo;Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft&ldquo; (INSM) unter dem Titel &bdquo;Nein zum Reformr&uuml;ckschritt&ldquo;.<\/p><p>&Uuml;berhaupt klappt das politische Zusammenspiel zwischen INSM und IZA hervorragend. Das IZA findet es nicht im geringsten anr&uuml;chig, dass es regelm&auml;&szlig;ig Forschungsauftr&auml;ge von einer Arbeitgeber-PR-Agentur annimmt, die diese dann wieder zu zum Zwecke ihrer politischen Propaganda nutzt.<br>\nDas IZA ist neben dem arbeitgebernahen Instutitut der deutschen Wirtschaft (IW) Dauerauftragnehmer der INSM und dessen pseudowissenschaftliches Aush&auml;ngeschild. So z.B. wenn es etwa um <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Presse\/Pressemeldungen\/Pressemeldungen\/_Gesamtdeutscher_Rekord__40.000.000_Erwerbstaetige._.html;jsessionid=FDDBED192C5E02E2865F9872E45EFD99\">Jubelmeldungen &uuml;ber die Arbeitsmarktreformen<\/a>, die <a href=\"?p=2574%20\">&bdquo;Arbeitspflicht f&uuml;r alle Hilfeempf&auml;nger&ldquo;<\/a> oder die <a href=\"http:\/\/www.netzeitung.de\/arbeitundberuf\/711434.html\">Anhebung der Bezugsdauer f&uuml;r das Arbeitslosengeld ging<\/a>.<\/p><p>Das Netzwerk zwischen INSM und IZA ist eng. Im <a href=\"http:\/\/www.iza.org\/index_html?lang=de&amp;mainframe=http%3A\/\/www.iza.org\/de\/webcontent\/personnel\/policy_fellows\/index_html%3Fsearchname%3DF&amp;topSelect=personnel&amp;subSelect=policyfellows\">Beirat (Policy-Fellows) des IZA <\/a> finden wir viele K&ouml;pfe, die sich <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Die_INSM\/Kuratoren_und_Botschafter.html\">auch f&uuml;r die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hergeben<\/a>. Unter anderen etwa den als Chef der Bundesagentur wegen dubioser Beraterauftr&auml;ge geschassten Florian Gerster, neuerdings als Pr&auml;sidenten des Arbeitgeberverbandes Postdienste im Einsatz gegen den Mindestlohn bei den Briefzustellern, Martin Kannegiesser, Pr&auml;sident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall (Geldgeber der INSM), Prof. Dr. Dietern Lenzen, den &bdquo;unternehmerischen&ldquo; Pr&auml;sidenten der Freien Universit&auml;t Berlin, Friedrich Merz, CDU-MdB und Multi-Berater oder einmal mehr Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Direktor des gleichfalls von der Wirtschaft ausgehaltenen <a href=\"?p=528\">Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI)<\/a>.<\/p><p>Der Autor der Studie <strong><em>&bdquo;Die fiskalischen Kosten der so genannten 58er-Regelung&ldquo;<\/em><\/strong>, Hilmar Schneider, wird schon seit l&auml;ngerer Zeit als Hartz-IV Hardliner durch die Medien gereicht (z.B. ZDF Frontal 21 v. 9.10.07)<\/p><p>Soviel zur &bdquo;Unabh&auml;ngigkeit&ldquo; dieser Auftragsarbeit, ver&ouml;ffentlicht von der INSM unter dem bezeichnenden Titel: &bdquo;Auch Nachfolgegesetz der 58er-Regelung kommt Steuer- und Abgabenzahler teuer zu stehen&ldquo;. Der jetzt gefundene angebliche Kompromiss zum Auslaufen der 58er-Regelung geht also der INSM immer noch zu weit.<\/p><p>Zur Erinnerung: Die 58er-Regelung wurde in den 80er Jahren vor dem Hintergrund der Massenentlassungen in der Montanindustrie vor allem im Ruhrgebiet im Zusammenwirken von Arbeitgebern, Politik und Bundesagentur f&uuml;r Arbeit eingef&uuml;hrt, um die damals eskalierenden Massenproteste der zu zig-tausenden entlassenen Stahlarbeiter und Bergleute aufzufangen. Angesichts der Aussichtslosigkeit, wieder Arbeitspl&auml;tze in so gro&szlig;er Zahl zu finden, konnten die Entlassenen, die mindestens 58 Jahre alt waren, &bdquo;auf Arbeitslosengeld&ldquo; gehen, ohne sich sinnloserweise auf dem Arbeitsmarkt anbieten zu m&uuml;ssen; die Arbeitnehmer verpflichteten sich im Gegenzug, zum fr&uuml;hestm&ouml;glichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, zu dem dies ohne Rentenabschl&auml;ge m&ouml;glich war bzw. ist.<br>\nDie Arbeitgeber konnten sich durch diese Regelung von f&uuml;r sie erheblich teureren Abfindungszahlungen &bdquo;befreien&ldquo;.<br>\nDies Regelung w&auml;re Ende des Jahres ausgelaufen, und den von der 58er-Regelung &bdquo;Beg&uuml;nstigten&ldquo; h&auml;tte die &bdquo;Zwangsrente&ldquo; mit Rentenabschl&auml;gen von bis zu &uuml;ber 14 Prozent gedroht.<br>\nDieses T&auml;uschungsman&ouml;ver dr&uuml;ckte dann doch zu sehr auf das Gewissen vor allem der SPD. Anfang Dezember kam es in der Gro&szlig;en Koalition zu einem der bekannten komplizierten Kompromisse, &uuml;ber den Kritiker urteilen, dass die <a href=\"http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\/sozialpolitik\/doku\/01_aktuell\/ticker\/2007\/2007_12_12_zwangsrente.pdf\">&bdquo;Zwangsverrentung&ldquo; keineswegs vom Tisch sei [PDF &ndash; 448]<\/a>.<br>\nSoviel ist jedenfalls klar: Die Bezieher von Arbeitslosengeld II m&uuml;ssen nun in jedem Falle nach dem vollendeten 63. Lebensjahr in Rente gehen und Abschl&auml;ge bis zu 7,2 Prozent ihrer (auch wegen der langen Arbeitslosigkiet) ohnehin im Regelfall niedrigen Rente hinnehmen. <\/p><p>Es versteht sich aus der beschriebenen Grundhaltung des IZA von selbst, dass die Studie nur am Rande auf das Schicksal oder die Finanzeinbu&szlig;en einging, die die von den Massenentlassungen Betroffenen &bdquo;58er&ldquo; hinnehmen mussten und das nach dem angeblichen Kompromiss auch k&uuml;nftig noch hinnehmen m&uuml;ssen. Auf solche Fragen hat ein Forschungsinstitut f&uuml;r &bdquo;Arbeits&ouml;konomie&ldquo; wie das IZA einfache Antworten:<\/p><blockquote><p>Selbst wenn f&uuml;r die betroffenen Arbeitnehmer &hellip;ein Einkommensverlust gegen&uuml;ber der Erwerbst&auml;tigkeit resultiert, entsteht f&uuml;r sie ein Wohlfahrtsgewinn durch den fr&uuml;heren Ausstieg aus dem Erwerbsleben.<\/p><\/blockquote><p>Klar doch: der Arbeitnehmer kann immer frei w&auml;hlen zwischen Erwerbsarbeit und Freizeit, entweder er erzielt seinen Wohlfahrtsgewinn durch den Lohn, den er erh&auml;lt, oder durch die Freizeit, die er w&auml;hlt &ndash; seinen Lebensunterhalt bestreitet er im Falle der Wahl der Freizeit eben lieber durch den Verzehr des Erbes oder von seinen Aktiengewinnen oder er f&auml;llt eben in die Sozialhilfe. So schlicht ist die Welt der herrschenden &bdquo;Arbeits&ouml;konomie&ldquo;.<\/p><p>Die INSM als Fragestellerin der Studie interessierte selbstverst&auml;ndlich das Schicksal der Entlassenen genau so wenig, sondern umgekehrt vor allem die Frage, welche &bdquo;fiskalischen Kosten&ldquo; die 58er Regelung angeblich verursacht hat. (Als &bdquo;fiskalische Kosten&ldquo; werden in der Studie verstanden: die durch die Arbeitslosigkeit entgangenen Sozialversicherungsbeitr&auml;ge und die Steuern, die ein Durchschnittserwerbst&auml;tiger h&auml;tte bezahlen m&uuml;ssen.) <\/p><p>Gleich am Anfang hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>Nach den hier vorgelegten Berechnungen k&ouml;nnte der Staat durch eine Abschaffung der 58er-Regelung selbst dann 850 Millionen einsparen, wenn die Regelung keine Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit der Betroffenen hat.<\/p><\/blockquote><p>D.h. im Umkehrschluss: die Abschaffung der 58er-Regelung k&ouml;nnte den Betroffenen ruhig so eben mal 850 Millionen wegnehmen. <\/p><p>Dann folgt eine aberwitzige Annahme: W&uuml;rden 20% dieser &uuml;ber 58-j&auml;hrigen Arbeitslosen &bdquo;in Erwerbst&auml;tigkeit wechseln&ldquo;, dann beliefen sich die fiskalischen Einsparungen schon auf 2,6 Milliarden pro Jahr und, wenn gar alle von der 58er-Regelung Betroffenen &bdquo;in Erwerbst&auml;tigkeit wechseln&ldquo; w&uuml;rden, gar auf 9,5 Milliarden pro Jahr.<\/p><p>Schon hat man Horrorzahlen &uuml;ber Kosten, die sich politisch wunderbar f&uuml;r die Agitation missbrauchen lassen, dass die 58er-Regelung unbezahlbar sei.<\/p><p>Da man selbst beim IZA wei&szlig;, dass 420.000 Betroffene &uuml;ber 58-J&auml;hre nicht mal gerade so von heute auf morgen &bdquo;in Erwerbst&auml;tigkeit&ldquo; wechseln k&ouml;nnen, macht man noch eine Gegenrechnung auf, die den Wahnsinn zur Methode macht. Diese Rechnung lautet:<\/p><blockquote><p>Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt weitgehend &uuml;ber Sozialversicherungsbeitr&auml;ge. In dem Ma&szlig;e, wie diese infolge der 58er-Regelung &uuml;berh&ouml;ht sind, verursacht die Regelung indirekt einen Verlust von Arbeitspl&auml;tzen, der sich im angenommenen Extremfall (also alle wechseln in Erwerbst&auml;tigkeit) auf bis zu 310.000 Jobs belaufen kann.<\/p><\/blockquote><p>In dieser Logik finden also von den 420.000 Betroffenen bis zu 310.000 wieder einen Job, wenn man die Sozialversicherungsbeitr&auml;ge (das kann logischerweise nur f&uuml;r die Arbeitgeberseite gelten, denn wer sollte sonst die Jobs schaffen) um den entsprechenden Betrag senkt.<br>\nWie man diese Bilanz errechnet, bleibt allerdings das Geheimnis der Autoren.<\/p><p>Eines der entscheidenden Ergebnisse der Studie lautet:<\/p><blockquote><p>Positive Auswirkungen in der Erwerbsbeteiligung werden sich ergeben, wenn das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben f&uuml;r die Betroffenen ohne die bisherige 58er-Regelung finanziell gr&ouml;&szlig;ere Auswirkungen hat und damit Erwerbsarbeit relativ attraktiver wird.<\/p><\/blockquote><p>So schlicht funktioniert also &bdquo;Arbeits&ouml;konomie&ldquo;: Man schafft die 58er-Regelung einfach ab, zwingt die Betroffenen ins Arbeitslosengeld I, macht richtig Druck, dass sie wieder Arbeit annehmen (&bdquo;bei der sie weniger verdienen als vorher&ldquo;) und schon l&ouml;st sich alles in Wohlgefallen auf: man spart Kosten und senkt die Arbeitgeberanteile f&uuml;r die Sozialversicherungen, und wie durch ein Wunder entstehen die notwendigen Jobs.<\/p><p>Konjunktur, Wirtschaftswachstum und dadurch ausgel&ouml;ste Nachfrage nach Arbeitskr&auml;ften auf dem Arbeitmarkt interessiert diese &bdquo;Arbeits&ouml;konomie&ldquo; nicht. Ja sie kann diese Zusammenh&auml;nge noch nicht einmal verstehen, denn f&uuml;r sie ist Arbeitslosigkeit ausschlie&szlig;lich eine Frage der Senkung der L&ouml;hne und der Verringerung der (Lohnneben-)Kosten f&uuml;r die Arbeitgeber. Wenn die L&ouml;hne nur tief genug sind und die Gewinne der Arbeitgeberseite hoch genug, dann gibt es keine Arbeitslosigkeit mehr &ndash; und insoweit ist es am Besten, die 58er-Regelung gleich ganz abzuschaffen. Und wenn es dann immer noch nicht zur &bdquo;R&auml;umung&ldquo; des Arbeitsmarktes kommt, dann muss man halt das Arbeitslosengeld I oder die Sozialhilfe noch weiter senken, bis die Arbeitslosen dann endlich keine Alternative zum &Uuml;berleben mehr haben, als jeden Job zu jedem Preis anzunehmen.<br>\nEine &Ouml;konomie, die zur&uuml;ck in die Steinzeit f&uuml;hrt. <\/p><p>Eine interessante Erkenntnis enth&auml;lt aber selbst diese Studie: Wenn n&auml;mlich die arbeitslosen 58-J&auml;hrigen nicht einfach bis zum 65. Lebensjahr &bdquo;in Erwerbst&auml;tigkeit wechseln&ldquo; k&ouml;nnen, spare &bdquo;der Staat selbst bei einer rigorosen Zwangsverrentung gegen&uuml;ber der bestehenden 58er-Regelung pro Arbeitslosem kaum Geld &hellip;, weil die Kosten einer bis zu siebenj&auml;hrigen Alimentierung durch die verringerten Rentenanspr&uuml;che kaum aufgefangen werden. Die Kosten eines Wegfalls der 58-Regelung sind im Extremfall (sieben Jahre ohne Erwerbst&auml;tigkeit) nur um 11.000 Euro geringer als die Kosten der 58-Regelung selbst.&ldquo;<\/p><p>Aus diesem Befund lie&szlig; sich nat&uuml;rlich f&uuml;r die INSM keine ins Konzept passende Schlagzeile machen.<\/p><p>Man k&ouml;nnte das Ergebnis also auch so zusammenfassen: Wenn es keine Arbeitslosigkeit g&auml;be, dann verursachte die 58er Regelung keine Kosten und man brauchte sie nicht. Die 58er-Regelung ist aber kaum teurer, wenn es Arbeitslosigkeit gibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Presse\/Pressemeldungen\/Pressemeldungen\/INSM-IZA-Studie_zur_58er-Regelung.html\">Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)<\/a> hat das Bonner <a href=\"http:\/\/www.insm.de\/Downloads\/58er_-_Version_5.pdf\">Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstmalig ausgerechnet [PDF &ndash; 272]<\/a> , was die bis dato praktizierte 58er-Regelung die Steuer- und Abgabenzahler kostet und welche Folgen sie am Arbeitsmarkt hat. 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