{"id":29598,"date":"2015-12-17T07:30:52","date_gmt":"2015-12-17T06:30:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=29598"},"modified":"2019-02-15T12:19:16","modified_gmt":"2019-02-15T11:19:16","slug":"politik-fuer-firmenerben-statt-fuer-die-armen-die-juengste-steuerreform-der-grossen-koalition","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=29598","title":{"rendered":"Politik f\u00fcr Firmenerben statt f\u00fcr die Armen &#8211; Die j\u00fcngste Steuerreform der Gro\u00dfen Koalition"},"content":{"rendered":"<p>Nach der letzten Bundestagswahl, mehrw&ouml;chigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sowie einem Mitgliederentscheid dieser Partei wurde am 16. Dezember 2013 zum zweiten Mal unter Kanzlerin Angela Merkel eine Gro&szlig;e Koalition gebildet. Dass die Regierungsparteien f&uuml;r die wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland wenig sensibel sind, zeigt schon ein Blick in den &bdquo;Deutschlands Zukunft gestalten&ldquo; &uuml;berschriebenen Koalitionsvertrag: W&auml;hrend das Wort &bdquo;Kinderarmut&ldquo; dort &uuml;berhaupt nicht und der Begriff &bdquo;Altersarmut&ldquo; nur im Rahmen einer Zwischen&uuml;berschrift &bdquo;Altersarmut verhindern &ndash; Lebensleistung w&uuml;rdigen&ldquo; zur Rentenpolitik vorkommt &ndash; wohlgemerkt: verhindern kann man nur, was es (noch) gar nicht gibt &ndash;, taucht der Begriff &bdquo;Reichtum&ldquo; auf 185 Seiten nur als &bdquo;Ideenreichtum&ldquo; bzw. als &bdquo;Naturreichtum&ldquo; und das Wort &bdquo;Verm&ouml;gen&ldquo; nur als &bdquo;Durchhalteverm&ouml;gen&ldquo; bzw. im Zusammenhang mit der Verm&ouml;gensabsch&ouml;pfung bei Kriminellen auf. Von <strong>Christoph Butterwegge<\/strong> [<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=29598#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>]<br>\n<!--more--><br>\nDass die zweite Gro&szlig;e Koalition unter Angela Merkel w&auml;hrend der beiden Jahre, die sie am 17. Dezember 2015 im Amt ist, den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung gar nicht erst aufnahm, lag in den bestehenden Herrschaftsverh&auml;ltnissen, &uuml;berm&auml;chtigen Profitinteressen und mangelndem Willen, aber auch dem fiskalpolitischen Geburtsfehler einer Ablehnung jeglicher Steuererh&ouml;hung durch die Regierungsparteien begr&uuml;ndet: Statt die Armut zu mildern und dem Staat das hierf&uuml;r n&ouml;tige Geld zu beschaffen, haben CDU, CSU und SPD die Sch&auml;uble-Doktrin der &bdquo;Schwarzen Null&ldquo; akzeptiert und das Merkel-Mantra &bdquo;Keine Steuererh&ouml;hungen, und zwar f&uuml;r niemanden!&ldquo; wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Davon profitieren insbesondere Firmenerben, die von der Gro&szlig;en Koalition weiterhin in verfassungswidriger, nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechender Weise steuerlich beg&uuml;nstigt werden.<\/p><p><strong>Rahmenbedingungen der j&uuml;ngsten Erbschaftsteuerreform<\/strong><\/p><p>Seit dem 1. Januar 2009 k&ouml;nnen selbst Oberh&auml;upter der reichsten Unternehmerdynastien, die man in Russland, der Ukraine oder Griechenland als Oligarchen bezeichnen w&uuml;rde, unter bestimmten Voraussetzungen ganze Firmenimperien an ihre Nachfolger &uuml;bertragen, ohne dass diese daf&uuml;r Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entrichten m&uuml;ssten. Notwendig ist nur, dass die Firma sieben Jahre lang gehalten wird, die Bruttolohnsumme w&auml;hrend dieser Zeit mindestens 700 Prozent des Ausgangswertes betr&auml;gt und das Verwaltungsverm&ouml;gen 10 Prozent des beg&uuml;nstigten Betriebsverm&ouml;gens nicht &uuml;bersteigt. Firmen mit bis zu 20 Besch&auml;ftigten, &uuml;ber 95 Prozent aller betroffenen Unternehmen, m&uuml;ssen noch nicht einmal die Lohnsummenregel einhalten.<\/p><p>In seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az.: 1 BvL 21\/12) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zwar das Recht einger&auml;umt, betriebliches Verm&ouml;gen gegen&uuml;ber anderen Verm&ouml;gensarten zu bevorzugen, wenn gewichtige Sach- oder Gemeinwohlgr&uuml;nde daf&uuml;r spr&auml;chen. Allerdings r&uuml;gte der Erste Senat mehrere Detailregelungen im <em>Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<\/em>, etwa die Freistellung der allermeisten Unternehmen von der Verpflichtung, die Bruttolohnsumme einige Jahre lang halbwegs konstant zu halten, die uneingeschr&auml;nkte Beg&uuml;nstigung sehr gro&szlig;er Verm&ouml;gen sowie die Verwaltungsverm&ouml;gensregelung. Als Konsequenz seiner Kritik forderte das Bundesverfassungsgericht &bdquo;eine umfassende Nachbesserung oder grunds&auml;tzliche Neukonzeption der Gesamtverschonungsregelung&ldquo;, um den Schutz der in personaler Verantwortung gef&uuml;hrten Betriebe und die Sicherung der Arbeitspl&auml;tze in Deutschland als zentrale Rechtfertigungsgr&uuml;nde f&uuml;r die weitgehende Steuerfreistellung betrieblichen Verm&ouml;gens zu gew&auml;hrleisten.<\/p><p>Wiewohl die Richterin Susanne Baer sowie die Richter Reinhard Gaier und Johannes Masing das einstimmig ergangene Urteil des Ersten Senats mittrugen, erg&auml;nzten sie es um eine weitere Begr&uuml;ndung, die das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und seine Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip aller staatlichen Ma&szlig;nahmen hervorhob: &bdquo;Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den H&auml;nden weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder pers&ouml;nlicher Verbundenheit unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig anw&auml;chst.&ldquo; Die drei Genannten wiesen auf die wachsende Schieflage der Verm&ouml;gensverteilung in Deutschland hin und betonten, dass &bdquo;die Schaffung eines Ausgleichs sich sonst verfestigender Ungleichheiten&ldquo; in der Verantwortung, nicht aber im Belieben der Politik liege, weshalb die Erbschaftsteuer der Gefahr entgegenzuwirken habe, &bdquo;dass durch eine zunehmende Ungleichverteilung von Mitteln die Chancen auf gesellschaftliche wie politische Teilhabe auseinanderdriften und sich so letztlich Einfluss und Macht zunehmend unabh&auml;ngig von individueller Leistung verfestigen und an Herkunft gebunden sind.&ldquo; Aus dieser instruktiven Feststellung h&auml;tte man eigentlich die Schlussfolgerung ziehen m&uuml;ssen, Ausnahmen von der Besteuerung betrieblichen Verm&ouml;gens deutlicher zu beschr&auml;nken.<\/p><p>Bundesfinanzminister Sch&auml;uble legte am 27. Februar 2015 ein zweiseitiges Papier mit Eckwerten zur Neuregelung der Erbschaftsteuer f&uuml;r Unternehmensverm&ouml;gen vor, die sich nach eigener Feststellung auf &bdquo;minimalinvasive Korrekturen&ldquo; beschr&auml;nken sollte. Statt die &ndash; laut BVerfG-Urteil unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig niedrige &ndash; Grenze f&uuml;r das Verwaltungsverm&ouml;gen zu erh&ouml;hen, bis zu der das ganze Betriebsverm&ouml;gen beg&uuml;nstigt war, nahm Sch&auml;uble eine Umdefinition des beg&uuml;nstigungsf&auml;higen Verm&ouml;gens vor: Nunmehr kann ausschlie&szlig;lich solches Verm&ouml;gen von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont bleiben, das seinem Hauptzweck nach einer origin&auml;r land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen T&auml;tigkeit dient. Waren bisher Betriebe mit 20 oder weniger Besch&auml;ftigten, d.h. die &uuml;bergro&szlig;e Mehrzahl der Unternehmen von der Lohnsummenpflicht befreit, wollte Sch&auml;uble auf die Pr&uuml;fung der Lohnsumme nur bei Unternehmen mit einem Wert bis 1 Mio. Euro verzichten. Sch&auml;ubles Eckwerten zufolge sollte eine Obergrenze f&uuml;r die Verschonung des beg&uuml;nstigten Verm&ouml;gens in H&ouml;he von 20 Mio. Euro eingezogen werden, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden kann. Wenn das geschenkte oder geerbte Verm&ouml;gen diese Freigrenze &uuml;bersteigt, h&auml;tte das Finanzamt den Beg&uuml;nstigten einer &bdquo;individuellen Bed&uuml;rfnispr&uuml;fung&ldquo; zu unterziehen und dabei zu ermitteln, ob er pers&ouml;nlich in der Lage ist, die Steuerschuld aus dem mit &uuml;bertragenen (nichtbetrieblichen) oder dem sonstigen, bereits vorhandenen (Privat-)Verm&ouml;gen zu begleichen. Zumutbar ist laut Eckwerte-Papier der Einsatz von 50 Prozent des verf&uuml;gbaren Verm&ouml;gens. Eine Stundung der Steuer wurde f&uuml;r den Fall einger&auml;umt, dass der Erwerber erst noch Verm&ouml;gensgegenst&auml;nde liquidieren muss.<\/p><p><strong>Erfolge der Lobbyisten auf dem Weg zur gerichtlich verf&uuml;gten Neuregelung<\/strong><\/p><p>Obgleich Sch&auml;uble nur eine weitere Niederlage der Exekutive in Karlsruhe verhindern und daher die vom Bundesverfassungsgericht f&uuml;r unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig gehaltenen Verschonungsregelungen etwas strenger fassen wollte, liefen Unternehmerverb&auml;nde und Wirtschaftslobby monatelang Sturm gegen seine Pl&auml;ne zur Gesetzesnovellierung. Selbst f&uuml;hrende Repr&auml;sentanten solcher Unternehmerfamilien meldeten sich lautstark zu Wort, die wie der Waiblinger Motors&auml;genhersteller Stihl ihr Sch&auml;fchen l&auml;ngst ins Trockene gebracht hatten. So verriet Nikolas Stihl der <em>Stuttgarter Zeitung<\/em> (v. 17.3.2015), er und seine Mitgesellschafter h&auml;tten die &Uuml;bertragung der Firmenanteile an die n&auml;chste Generation &bdquo;bereits zu den alten Richtlinien&ldquo; vorgenommen, weshalb sie der k&uuml;nftigen Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts &bdquo;gelassen entgegensehen&ldquo; k&ouml;nnten. Tats&auml;chlich entgingen dem Staat allein von 2009 bis 2014 durch steuerfrei &uuml;bertragenes Betriebsverm&ouml;gen laut DIW-Angaben 45 Mrd. Euro an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern; das war fast doppelt so viel, wie die Bundesl&auml;nder im selben Zeitraum an Erbschaft- und Schenkungsteuer einnahmen.<\/p><p>W&auml;hrend sich f&uuml;hrende SPD-Politiker umgehend hinter das Sch&auml;uble-Papier stellten, ohne weiterreichende Forderungen ihrer Partei zu erheben, lehnten die CSU wie auch der CDU-Wirtschaftsfl&uuml;gel die Bagatellgrenze (1 Mio. Euro), den Schwellenwert f&uuml;r die Verschonungsbed&uuml;rfnispr&uuml;fung (20 Mio. Euro) und den R&uuml;ckgriff auf das Privatverm&ouml;gen ab. Auch mit den 16 L&auml;ndern, welche die Erbschaft- und Schenkungsteuer vereinnahmen, daher ein besonderes Interesse an deren Aufkommenssteigerung zeigen sollten und das Gesetz im Bundesrat h&auml;tten blockieren k&ouml;nnen, musste sich Sch&auml;uble abstimmen. Von den Bundesl&auml;ndern wollten neben Bayern auch das schwarz-gr&uuml;n regierte Hessen und das gr&uuml;n-rot regierte Baden-W&uuml;rttemberg den betroffenen Unternehmerfamilien weiter entgegenkommen. Ministerpr&auml;sident Winfried Kretschmann (B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen) sowie Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) brachten eine Pr&uuml;fschwelle von 100 Mio. Euro ins Gespr&auml;ch.<\/p><p>Sch&auml;uble, der bei den Verhandlungen &uuml;ber Kredite f&uuml;r Griechenland mit &Uuml;berlegungen zu einem &bdquo;Grexit auf Zeit&ldquo; und in der Diskussion &uuml;ber Gefl&uuml;chtete, die er als &bdquo;Lawine&ldquo;, d.h. eine Naturkatastrophe bezeichnete, mit Forderungen nach Leistungsk&uuml;rzungen f&uuml;r Asylberechtigte die gr&ouml;&szlig;te H&auml;rte an den Tag legte, knickte in der Diskussion &uuml;ber die Neuregelung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer rasch ein. Zuerst fiel die am Unternehmenswert festgemachte Bagatellgrenze, an deren Stelle die Beschr&auml;nkung auf Betriebe mit h&ouml;chstens drei Besch&auml;ftigten als Obergrenze f&uuml;r die Ausnahme von der Lohnsummenregelung trat. F&uuml;r Betriebe mit vier bis zehn Besch&auml;ftigten wurden neue Verschonungserleichterungen geschaffen. So betr&auml;gt die Mindestlohnsumme nur 250 Prozent, wenn das Unternehmen f&uuml;nf Jahre lang fortgef&uuml;hrt wird (Regelverschonung), und nur 500 Prozent, wenn es sieben Jahre lang fortgef&uuml;hrt wird (Optionsverschonung). Auch die Pr&uuml;fschwelle f&uuml;r den Verschonungsbedarf blieb nicht unangetastet. Vielmehr wurde im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 1. Juni 2015 f&uuml;r Unternehmen, die wie Konzerne qua Gesellschaftsvertrag oder Satzung bestimmten Kapitalbindungen unterliegen, ein zweiter, auf 40 Mio. Euro verdoppelter Schwellenwert eingef&uuml;hrt. Noch gravierender war, dass man den Erwerbern von Gro&szlig;verm&ouml;gen oberhalb der jeweiligen Pr&uuml;fschwelle ein Wahlrecht hinsichtlich der Verschonungsbedarfspr&uuml;fung einr&auml;umte und f&uuml;r Erwerber, die ihr Privatverm&ouml;gen nicht einsetzen und\/oder nicht offenlegen wollen, die M&ouml;glichkeit schuf, den Verschonungsabschlag im Rahmen eines &bdquo;Abschmelzmodells&ldquo; bei mit dem Unternehmenswert steigenden Einbu&szlig;en trotzdem in Anspruch zu nehmen. Statt die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus ihrem sonstigen (Privat-)Verm&ouml;gen zu entrichten, k&ouml;nnen sie den geerbten bzw. geschenkten Betrieb st&auml;rker belasten, obwohl der Gesetzgeber diesen angeblich gerade sch&uuml;tzen will.<\/p><p>Auf dem von der Stiftung Familienunternehmen nicht zum ersten Mal mit der Bundeskanzlerin als Gastrednerin abgehaltenen &bdquo;Tag des deutschen Familienunternehmens&ldquo; machte Angela Merkel den Betroffenen am 12. Juni 2015 in Berlin noch einmal Mut. Es gehe nicht blo&szlig; um Arbeitspl&auml;tze und Praxistauglichkeit, betonte Merkel in ihrer Ansprache, sondern auch um die Verfassungskonformit&auml;t der Regelung. Wolfgang Sch&auml;uble, sagte die Bundeskanzlerin weiter, habe jedoch einen gangbaren Weg gefunden und &bdquo;nach vielen Gespr&auml;chen mit Unternehmern Optionsm&ouml;glichkeiten eingebaut, womit wir nach wie vor den Kernbereich, n&auml;mlich das zu vererbende Verm&ouml;gen, sch&uuml;tzen.&ldquo; Merkel wies die &bdquo;werten Familienunternehmer&ldquo; auf das Struck&rsquo;sche Gesetz hin, wonach kein Gesetzentwurf unver&auml;ndert aus dem Bundestag herauskommt, und beruhigte ihre Zuh&ouml;rer: &bdquo;Sie d&uuml;rfen davon ausgehen, dass wir uns M&uuml;he geben, Regelungen zu finden, die Ihnen helfen.&ldquo;<\/p><p>Tats&auml;chlich kamen CDU, CSU und SPD den Unternehmerfamilien in dem am 8. Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf noch mehr entgegen. So wurde die Freigrenze, bis zu der keine Verschonungsbedarfspr&uuml;fung erfolgt, auf 26 Mio. Euro (f&uuml;r normale Familienunternehmen) bzw. 52 Mio Euro (f&uuml;r Familienunternehmen mit Konzernstrukturen) angehoben. F&uuml;r die Betriebe mit mehr als zehn, aber weniger als 16 Besch&auml;ftigten wurde die Lohnsummenpflicht erneut aufgeweicht. Au&szlig;erdem betr&auml;gt die Mindestlohnsumme 300 Prozent, wenn ein solches Unternehmen f&uuml;nf Jahre lang fortgef&uuml;hrt wird (Regelverschonung), und 565 Prozent, wenn es sieben Jahre lang fortgef&uuml;hrt wird (Optionsverschonung).<\/p><p>All dies reichte den Wirtschaftslobbyisten und den Liberalkonservativen im Regierungslager freilich noch lange nicht. Vor allem die CSU bem&uuml;hte sich mit gewohnter Dreistigkeit, im parlamentarischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess weitere Verbesserungen f&uuml;r ihre Klientel herauszuholen. Unterst&uuml;tzt wurde sie dabei vom gr&uuml;n-rot regierten Baden-W&uuml;rttemberg und vom gr&uuml;n-schwarz regierten Hessen. Statt das Gesetzgebungsverfahren wie geplant im November 2015 abzuschlie&szlig;en, konnten sich die Gro&szlig;koalition&auml;re deshalb nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Hinter den Kulissen ging der Streit um eine gener&ouml;sere L&ouml;sung f&uuml;r die Firmenerben und deren &ndash; letztlich wieder verfassungswidrige &ndash; Steuerentlastung weiter.<\/p><p>Da die h&ouml;chstens etwas restriktiveren Bestimmungen des <em>Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/em> nicht r&uuml;ckwirkend, sondern erst vom Tag seiner Verk&uuml;ndung an gelten sollen, obwohl dieses ausdr&uuml;cklich auf die M&ouml;glichkeit der Bindung vom Tag der Urteilsverk&uuml;ndung hingewiesen hatte, blieb den hiesigen Oligarchen noch Zeit, um die alten, bis dahin trotz der h&ouml;chstrichterlichen Monita fortbestehenden Verg&uuml;nstigungen f&uuml;r ihre Nachkommen auszunutzen. Aber auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gibt es genug Schlupfl&ouml;cher, um Riesenverm&ouml;gen weiterzugeben, ohne dass die Beg&uuml;nstigten vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden k&ouml;nnten. So bietet sich eine Unternehmens&uuml;bergabe an die Kinder bereits zu einem Zeitpunkt an, an dem diese noch nicht &uuml;ber ein nennenswertes Verm&ouml;gen verf&uuml;gen und deshalb trotz der neu eingef&uuml;hrten Verschonungsbedarfspr&uuml;fung nach wie vor steuerfrei in den Besitz eines riesigen Konzerns gelangen k&ouml;nnen. Selbst wenn das Unternehmen milliardenschwer und der Beg&uuml;nstigte sehr verm&ouml;gend, aber nicht willens ist, seine Besitzverh&auml;ltnisse offenzulegen, muss er nach siebenj&auml;hriger Fortf&uuml;hrung der Firma und Einhaltung der Lohnsummenregel h&ouml;chstens 19,5 Prozent Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bzw. nach f&uuml;nfj&auml;hriger Fortf&uuml;hrung der Firma und Einhaltung der Lohnsummenregel h&ouml;chstens 24 Prozent Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entrichten. Und das bei einem ihm v&ouml;llig leistungslos zufallenden Verm&ouml;gen, wohingegen der Gesetzgeber selbst durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer(inne)n einen h&ouml;heren Steuersatz bei der Einkommensteuer zumutet.<\/p><p><strong>Fazit und Schlussfolgerungen<\/strong><\/p><p>Reichtumsf&ouml;rderung per Steuergesetzgebung zugunsten von Unternehmerfamilien ist keine Armutsbek&auml;mpfung. Die von der zweiten Gro&szlig;en Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel abgesicherten Steuerprivilegien f&uuml;r Erben betrieblichen Verm&ouml;gens kann im Grunde nur rechtfertigen, wer selbst davon profitiert, als Interessenvertreter agiert und\/oder der biologistischen Vorstellung anh&auml;ngt, dass die Kinder von Firmeninhabern qua Geburt bessere Unternehmer seien. &bdquo;Familien mit Unternehmer-Gen. Drei Viertel der Kinder von Familienunternehmern wollen auch die operative F&uuml;hrung &uuml;bernehmen&ldquo; war denn auch ein Artikel in der FAZ (v. 5.11.2015) &uuml;berschrieben, einer Tageszeitung, die so h&auml;ufig wie keine andere &uuml;ber die Neuregelung der Erbschaftsteuer berichtete, dabei als publizistischer Arm der Wirtschaftslobby fungierte und sich mehrfach f&uuml;r noch gro&szlig;z&uuml;gigere Verschonungsregelungen einsetzte.<\/p><p>Angesichts der Chuzpe, mit welcher manche Unternehmerfamilie die Verschonungsregeln beim Firmen&uuml;bergang missbraucht hat, um ihren Reichtum ungeschm&auml;lert an die n&auml;chste bzw. &uuml;bern&auml;chste Generation weiterzugeben, m&uuml;sste diesem Treiben schnellstm&ouml;glich ein Riegel vorgeschoben werden. Unternehmens&uuml;berg&auml;nge sollten k&uuml;nftig nach den allgemeinen erbschaft- bzw. schenkungsteuerrechtlichen Prinzipien behandelt werden, denn jede unternehmensspezifische Privilegierung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Auch gibt es keinen hinreichenden Rechtfertigungsgrund f&uuml;r eine Beg&uuml;nstigung von Firmenerben, weil sie weder Arbeitspl&auml;tze sichert noch die in personaler Verantwortung gef&uuml;hrten Betriebe sch&uuml;tzen muss.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln. Soeben ist sein Booklet &bdquo;Reichtumsf&ouml;rderung statt Armutsbek&auml;mpfung. Eine sozial- und steuerpolitische Halbzeitbilanz der Gro&szlig;en Koalition&ldquo; bei Springer VS erschienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der letzten Bundestagswahl, mehrw&ouml;chigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sowie einem Mitgliederentscheid dieser Partei wurde am 16. Dezember 2013 zum zweiten Mal unter Kanzlerin Angela Merkel eine Gro&szlig;e Koalition gebildet. Dass die Regierungsparteien f&uuml;r die wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland wenig sensibel sind, zeigt schon ein Blick in den &bdquo;Deutschlands Zukunft gestalten&ldquo; &uuml;berschriebenen<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=29598\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[188,137,132],"tags":[535,1260,315,440,488,291],"class_list":["post-29598","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesregierung","category-steuern-und-abgaben","category-ungleichheit-armut-reichtum","tag-erbschaftsteuer","tag-groko","tag-merkel-angela","tag-schaeuble-wolfgang","tag-steuererhoehungen","tag-verteilungsgerechtigkeit"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/29598","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=29598"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/29598\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":49338,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/29598\/revisions\/49338"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=29598"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=29598"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=29598"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}