{"id":2963,"date":"2008-02-08T15:18:45","date_gmt":"2008-02-08T14:18:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2963"},"modified":"2015-11-28T13:56:21","modified_gmt":"2015-11-28T12:56:21","slug":"adac-rechtsgutachten-nummernschild-scannung-ist-verfassungswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=2963","title":{"rendered":"ADAC-Rechtsgutachten: Nummernschild-Scannung ist verfassungswidrig"},"content":{"rendered":"<p>In immer mehr Bundesl&auml;ndern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Stra&szlig;enverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verst&ouml;&szlig;t laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning f&uuml;r M&auml;rz erwartet wird. Von Christine Wicht.<br>\n<!--more--><br>\nDas Rechtsgutachten  &uuml;ber die verfassungsrechtliche Bewertung der verdachtslosen automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen wurde vom Rechtswissenschaftler, Alexander Ro&szlig;nagel, von der Universit&auml;t Kassel erstellt. Laut Gutachten haben nur die H&auml;lfte der L&auml;nder, n&auml;mlich Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein spezifische Regelungen zur automatisierten Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen in ihren Polizeigesetzen erlassen. In den anderen L&auml;ndern fehlen solche Regelungen. F&uuml;r die Regelungen in Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fehle den L&auml;ndern die Gesetzgebungszust&auml;ndigkeit. F&uuml;r die Regelung polizeilichen Handelns ist die Kompetenz zur Gesetzgebung n&auml;mlich zwischen dem Bund und den L&auml;ndern geteilt. Seit Beginn des Jahres 2008 werden auch in Niedersachsen Nummernschilder per Videoscanning erfasst. Aufgrund des fr&uuml;hen Abschlusses der ADAC-Studie konnten die dort gelten Regeln nicht mehr untersucht werden. <\/p><p>Ro&szlig;nagel kritisiert, dass Betroffene nicht in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss auf das eingreifende Verhalten der Polizei nehmen k&ouml;nnen. Insbesondere sei die Regelung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz v&ouml;llig unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Dort werden die Daten zwei Monate gespeichert, darunter auch so genannte &ldquo;Nicht-Treffer&rdquo;, die dann der Polizei zur Nutzung f&uuml;r allgemeine Polizeiaufgaben zur Verf&uuml;gung stehen. F&uuml;r den Rechtsexperten stellt diese Kontrolle ohne jeden Anlass oder Verdacht eine fl&auml;chendeckende &Uuml;berwachung dar und erm&ouml;gliche pers&ouml;nliche Bewegungsprofile. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch (SPD) sagte, dass zwar im Jahr 2004 eine gesetzliche Grundlage f&uuml;r das Nummernschild-Scanning geschaffen wurde, sie sei aber bislang nicht angewendet worden. <\/p><p>Laut ADAC konnten die Beamten bei nur 0,03 Promille der erfassten Kennzeichen einen &ldquo;Treffer&rdquo; verzeichnen. Dies seien aber keine Kapitalverbrecher oder gesuchte Terroristen gewesen, sondern &uuml;berwiegend s&auml;umige Versicherungszahler, Fahrer mit gestohlenem Kennzeichen oder Kleinkriminelle gewesen. Da keine nennenswerten Fahndungserfolge zu verzeichnen seien, seien nach Auffassung des Automobilclubs die Kontrollen nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. <\/p><p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betrachtet die Entwicklung mit gro&szlig;er Sorge. F&uuml;r ihn unterzieht die unterschiedslose Erfassung alle Verkehrsteilnehmer einem Generalverdacht, der erst bei Nicht&uuml;bereinstimmung mit den polizeilichen Fahndungsbest&auml;nden entfalle. Des Weiteren werde mit der automatischen Kennzeichenerfassung eine neue Infrastruktur geschaffen, die k&uuml;nftig noch weitergehende Eingriffe und Speicherungen erm&ouml;gliche. Staats- und Verwaltungsrechtler sehen in der heimlichen Datenerfassung und -speicherung einen Eingriff in besonderer Weise in die Grundrechte. Peter Schaar bef&uuml;rchtet ein &ldquo;Mosaik der &Uuml;berwachung&rdquo;. Die Kennzeichenerfassung sei &ldquo;nur der Einstieg in eine neue &Uuml;berwachungstechnologie&rdquo;. Eine Zusammenf&uuml;hrung mit anderen Daten, wie es in Gro&szlig;britannien geschehe, sei &ldquo;nur eine Frage der Zeit&rdquo;. <\/p><p>F&uuml;r den ADAC-Vizepr&auml;sident, Ulrich Klaus Becker ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalit&auml;t wirksam bek&auml;mpfen m&uuml;sse und dazu auch geeignete technische Mittel ben&ouml;tigte. Er forderte aber auch, dass deren Einsatz  in &Uuml;bereinstimmung mit der Verfassung geschehen m&uuml;sse und  nicht zur totalen &Uuml;berwachung f&uuml;hren d&uuml;rfe.<br>\nEine Kurzfassung des Rechtsgutachtens ist im Internet abzurufen unter: <a href=\"http:\/\/www.uni-kassel.de\/fb7\/oeff_recht\/gutachten_kennzeichenerfassung_2008_01_29.pdf\">www.uni-kassel.de [PDF &ndash; 16 KB]<\/a>.  <\/p><p>Die Erfassung und Aufbewahrung der Nummernschild-Daten sind nur ein weiteres Steinchen im &Uuml;berwachungsmosaik. Wenn die inzwischen zahllosen kleinen Teilchen der unterschiedlichsten &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen, mit der allf&auml;lligen Begr&uuml;ndung der Terrorismusbek&auml;mpfung, zu einer Einheit zusammengesetzt werden,  wird ein fl&auml;chendeckendes &Uuml;berwachungsbild in Deutschland augenf&auml;llig &ndash; niemand bewegt sich nirgendwo mehr un&uuml;berwacht. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In immer mehr Bundesl&auml;ndern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Stra&szlig;enverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verst&ouml;&szlig;t laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. 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