{"id":3017,"date":"2008-02-27T08:39:55","date_gmt":"2008-02-27T07:39:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3017"},"modified":"2015-11-28T09:51:41","modified_gmt":"2015-11-28T08:51:41","slug":"hochschulzugang-im-wandel-von-der-verteilung-von-studienplaetzen-zur-selektion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3017","title":{"rendered":"Hochschulzugang im Wandel \u2013 von der Verteilung von Studienpl\u00e4tzen zur Selektion"},"content":{"rendered":"<p>Ob Studiengeb&uuml;hren, Versch&auml;rfung der Zulassungsverfahren  oder &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule, die aktuellen &ldquo;Reformen&rdquo; im Hochschulbereich weisen in eine Richtung, welche die universit&auml;re Verfasstheit, das Selbstverst&auml;ndnis und die Struktur der Hochschulen nachhaltig ver&auml;ndern werden. Der Rektor einer Hochschule hei&szlig;t mittlerweile in Baden-W&uuml;rttemberg offiziell laut Landeshochschulgesetz (LHG) &lsquo;Vorstandsvorsitzender&rdquo;, das Rektorat &lsquo;Vorstand&rsquo;, der Universit&auml;tsrat ist der &lsquo;Aufsichtsrat&rsquo;. Schon die Wortwahl zeigt die Richtung an, in die es gehen soll. An vielen Einzelma&szlig;nahmen wird inzwischen dieser Strukturwandel immer f&uuml;r die Hochschulangeh&ouml;rigen immer sp&uuml;rbarer. Gerda auch am Beispiel der Regelung des Hochschulzugangs &ndash; also am Verfahren der Verteilung der knappen Studienpl&auml;tze auf Studieninteressierte &ndash; l&auml;sst sich der beschriebene &ldquo;Paradigmenwechsel&rdquo; exemplarisch darstellen. Von unserem studierenden Leser Michael Kolain.<br>\n<!--more--><br>\nF&uuml;r die Generation heutiger Studienanf&auml;nger\/-innen ist es beinahe normal, dass man sich um einen Studienplatz bewerben und ein Zulassungsverfahren durchlaufen muss, bevor man studieren darf. Warum die erworbene Hochschulreife keine Hochschulzugangsberechtigung mehr ist, wird nicht mehr hinterfragt. <\/p><p>Kaum jemand ist noch bewusst, dass die weite Verbreitung von Auswahlverfahren auf den gr&ouml;&szlig;ten Teil der Studienf&auml;cher eine Folge davon ist, dass seit Jahrzehnten nicht mehr gen&uuml;gend Haushaltsmittel zur Verf&uuml;gung gestellt werden, um die Studienkapazit&auml;ten der Nachfrage nach Studienpl&auml;tzen einigerma&szlig;en entsprechend auszubauen. Neben der allgemeinen Tendenz der Hochschulen die &bdquo;&Uuml;berlast&ldquo; durch &ouml;rtliche Zulassungsbeschr&auml;nkungen zu bek&auml;mpfen, ist es vor allem diese (politisch herbeigef&uuml;hrte) Knappheit der Mittel, die den numerus clausus in den meisten Studienf&auml;chern heute zur Regel gemacht hat. <\/p><p>Mit anderen Worten: unter allen Hochschulberwerber\/-innen muss vor allem deshalb ausgew&auml;hlt werden, weil nicht genug Geld vom Staat zur Verf&uuml;gung gestellt wird, um mehr Studienpl&auml;tze f&uuml;r Abiturient(innen) zu schaffen. W&uuml;rde man die in den Sonntagsreden viel zitierte Priorit&auml;t f&uuml;r Bildung und w&uuml;rde man das Ziel der Bundesregierung 40% eines Altersjahrgangs f&uuml;r ein Studium zu gewinnen  wirklich ernst nehmen und in die Hochschulen angemessen investieren, w&auml;re die Notwendigkeit von Auswahlverfahren in der derzeitigen Breite der Studienf&auml;cher weitgehend entsch&auml;rft. Eine staatliche Regulierung w&auml;re nur noch in hoffnungslos &uuml;berstrapazierten Studieng&auml;ngen erforderlich.<\/p><p>Warum und unter welchen Voraussetzungen, darf einem Abiturienten &uuml;berhaupt der Zugang zu einem Studium verwehrt werden?<br>\nArtikel 12 des Grundgesetzes (&ldquo;Alle Deutschen haben das Recht&hellip;Ausbildungsst&auml;tte frei zu w&auml;hlen&rdquo;) garantiert doch ein Recht auf Teilhabe auch an einer universit&auml;ren Ausbildung! Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Entscheidung des Gesetzgebers wird dem Parlament jedoch (laut Bundesverfassungsgericht) ein gro&szlig;er Entscheidungsspielraum dar&uuml;ber zugestanden, wie die Priorit&auml;ten bei der Vergabe vorhandener Haushaltsmittel gesetzt werden. Leere Kassen rechtfertigen Einschnitte in die grundrechtlichen Teilhabem&ouml;glichkeiten der B&uuml;rger\/-innen. Entsteht jedoch eine Zwangslage, dann muss die Umsetzung und Gestaltung unter strenger Ber&uuml;cksichtigung der Grundrechte der Betroffenen geschehen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu in einer Grundsatzentscheidung 1972 fest, dass &ldquo;die Verantwortlichen gehalten (sind), sich in steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken um eine auch f&uuml;r den Benachteiligten zumutbare Auswahl zu bem&uuml;hen. Insbesondere muss die Regelung jedem zulassungsberechtigten Bewerber eine Chance belassen.&rdquo; Diese Vorgaben wurden bisher durch die Erstellung von Ranglisten bei der Zulassung anhand der Schulnoten, der M&ouml;glichkeit von Wartesemestern und von H&auml;rtefallquoten (z.B. f&uuml;r Menschen mit Behinderung) erf&uuml;llt.<\/p><p>Weil aber seit diesem Urteil &ndash; also seit weit &uuml;ber drei&szlig;ig Jahren &ndash;  die Landesmittel f&uuml;r die Hochschulen weiter auf Sparflamme gehalten wurden, nahm die Frage der Zulassung und der Auswahl zu einem Studium neue Gestalt an. <\/p><p>Statt der notwendigen &bdquo;Verteilung&ldquo; der vorhandenen Studienpl&auml;tze an Hochschulzugangsberechtigte, wurde mehr und mehr nach &ldquo;Eignung&rdquo; f&uuml;r ein Studienfach selektiert. Diese &bdquo;Eignung&ldquo; f&uuml;r ein Studienfach, so setzte sich die Behauptung durch, k&ouml;nne nicht mehr durch die allgemeine Hochschulreife, sondern zus&auml;tzlich nur noch durch besondere Studierf&auml;higkeitstests, durch Bewerbungsschreiben, durch Auswahlgespr&auml;che und nur noch nachgeordnet durch die Schulnoten festgestellt werden. Nicht oder weniger Geeignete sollten von vorneherein aussortiert und nur die &ldquo;Besten&rdquo; zugelassen werden. Die Hochschulen schwenkten auf diese Linie ein und so wurde die (finanziell bedingte) Knappheit an Studienpl&auml;tze pl&ouml;tzlich positiv gewendet, als &bdquo;Wettbewerb um die besten K&ouml;pfe&ldquo;. Das ging sogar soweit, dass an manchen Hochschulen der Intelligenzquotient zum Zulassungskriterium gemacht wurde.  Nachgeschoben wurde noch das Argument, dass mit versch&auml;rften Auswahlverfahren die hohe Zahl der Studienabbrecher reduziert und damit Mittel eingespart werden k&ouml;nnten.<\/p><p>Als die Auswahlverfahren institutionalisiert waren, kamen findige Hochschulpolitiker auf die Idee, die Notwendigkeit der Auswahl nicht mehr nur nach Leistung, sondern nach ihren Kriterien fortzuentwickeln und zu modifizieren. Besonders deutlich l&auml;sst sich diese Neugestaltung der Auswahl unter den Hochschulbewerber\/-innen in den Publikationen des Centrum f&uuml;r Hochschulentwicklung (CHE) der Bertelsmann Stiftung entnehmen &ndash; einem fragw&uuml;rdigen Think-Tank, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Hochschulstruktur nach unternehmerischen Grunds&auml;tzen neu zu definieren. Auf den nachdenkseiten wurde dazu schon h&auml;ufiger dar&uuml;ber berichtet.<\/p><p>Die wichtigsten Funktionen der Auswahlverfahren sind nach Ansicht des CHE:<\/p><ul>\n<li>das &bdquo;Profil&ldquo; der jeweiligen Hochschulen (&ldquo;Das Ziel der Auswahl sollte die Herstellung einer gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glichen Passgenauigkeit zwischen dem Anforderungs- und inhaltlichen Profil des Studiengangs und dem F&auml;higkeits- und Interessenprofil der ausgew&auml;hlten Studierenden sein.&rdquo;)<\/li>\n<li>die Erh&ouml;hung der Bindung der Studierenden an die Hochschule (&ldquo;Dieses Ma&szlig; an Bindung und Wertsch&auml;tzung ist umso h&ouml;her, je pers&ouml;nlicher, aber auch je selektiver die Auswahl war.&rdquo;)<\/li>\n<li>die Erh&ouml;hung der Selbstselektion (ungeeignete BewerberInnen &ndash; was auch immer das sein mag &ndash; w&uuml;rden sich wegen des gro&szlig;en Aufwandes und der Selektionswirkung erst gar nicht bewerben).<\/li>\n<li>Das CHE r&auml;t dar&uuml;ber hinaus zur Anwendung von einfachen Verfahren um &ldquo;das Verh&auml;ltnis von Kosten und Nutzen zu optimieren&rdquo;. <\/li>\n<\/ul><p>Der Betrachtungsweise des CHE haben sich mittlerweile die meisten Hochschulen und die gro&szlig;e Mehrzahl der politisch Verantwortlichen zueigen gemacht. Eine politisch herbeigef&uuml;hrte Zwangslage wird somit dazu genutzt, die Notwendigkeit der Auswahl sich f&uuml;r ganz neue Vorstellungen &uuml;ber das Selbstverst&auml;ndnis der deutschen Universit&auml;ten zu Nutzen zu machen. <\/p><p>Durch das Abitur als &bdquo;hochschulreif&ldquo; qualifizierte Menschen, werden einem zus&auml;tzlichen Selektionsverfahren unterworfen, um deren Passf&auml;higkeit mit einem Universit&auml;ts-&ldquo;profil&rdquo;, um deren Eignung f&uuml;r die spezifischen Anforderungen des Studienangebots einer Hochschule und deren Bindungsf&auml;higkeit an die Hochschule festzustellen. <\/p><p>Studierende werden einerseits zu &bdquo;Kunden&ldquo; einer Hochschule deklariert, aber gleichzeitig sucht sich der Anbieter von Studienangeboten, seine Kundschaft aus. Das individuelle Grundrecht auf Hochschulbildung wird so zur Verf&uuml;gungsmasse des Bildungsanbieters.<\/p><p>In Baden-W&uuml;rttemberg wird dieser Paradigmenwechsel durch die &Auml;nderungen des LHG durch das Erste Gesetz zur Umsetzung der F&ouml;deralismusreform (EHFRUG) zementiert. Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren hei&szlig;en zuk&uuml;nftig schlicht &ldquo;Aufnahmepr&uuml;fung&rdquo;, die zus&auml;tzlichen Kosten f&uuml;r die aufw&auml;ndigeren Verfahren k&ouml;nnen bis zur H&ouml;he von 50 &euro; den Bewerber(inne)n auferlegt werden. Das Interesse der Studierenden, das Fach zu studieren, das sie interessiert und das sie f&uuml;r als richtig f&uuml;r sich selbst erachten, und die gerechte oder chancengleiche Verteilung kommen in dieser Betrachtungsweise nicht mehr vor. Wer nicht passt, muss sich passend machen und sich den Vorgaben des Anbieters unterwerfen &ndash; und darf nur dann und das Fach studieren, wof&uuml;r ihn die &bdquo;Vorstandsvorsitzenden&ldquo; der Hochschulen f&uuml;r geeignet halten.<\/p><p>Auf die fr&uuml;heren Vorgaben des Verfassungsgerichts kommt es dabei nicht mehr an und die wissenschaftliche Fragw&uuml;rdigkeit der von kommerziellen Anbietern verkauften Auswahlverfahren wird nicht mehr hinterfragt. <\/p><p>Durch die Orientierung an Kosten und Nutzen, an Passgenauigkeit und Eignung wird der Grundgedanke des Bundesverfassungsgerichts einer gerechten Verteilung der Studienpl&auml;tze beiseite geschoben. Sollte nach den Vorgaben aus Karlsruhe gerade die Chancengleichheit aller Abiturient\/-innen gew&auml;hrleistet werden, dient nun die Passgenauigkeit als zentrales Element der Auswahlentscheidung. Dadurch wird nicht nur das Abitur als Eingangsvoraussetzung f&uuml;r das Hochschulstudium weitgehend entwertet, sondern auch das Recht auf freie Auswahl er Ausbildungsst&auml;tte und die individuelle Entscheidung der Bewerber\/-innen schlicht ignoriert. <\/p><p>Der Test und nicht der Grundrechtstr&auml;ger selbst, entscheidet dar&uuml;ber, ob jemand studieren darf. Das Ziel der Passf&auml;higkeit behandelt die sich bewerbende Person, nicht mehr als Rechtssubjekt sondern als Objekt, dessen Eigenschaften wie auf einer Checkliste vorab mit den von den Testentwicklern festgelegten Anforderungen des Studiengangs durchgetestet werden k&ouml;nnten. <\/p><p>Einmal abgesehen von der &auml;u&szlig;erst zweifelhaften Prognosem&ouml;glichkeit f&uuml;r eine zuk&uuml;nftige Studierf&auml;higkeit beruht ein solches Verfahren auf der Vorstellung eines starren Studienaufbaus und klar definierten Studienanforderungen, auf deren Inhalte, Themen und Methoden die Studierenden von vorneherein keinen Einfluss haben. Dynamische, durch den Austausch von Lehrenden und Lernenden gepr&auml;gte, kontroverse und kritische Wissenschaft findet in einem solchen Modell kaum Platz. Studierende sind nur noch Screening-Objekte die danach ausgesiebt werden, ob sie die vorgefertigten Anforderungen m&ouml;glicherweise erf&uuml;llen k&ouml;nnten. Das hat nichts mehr mit einem Studieren gemein, als Studierende von ihren Hochschullehrern noch als Kommilitonen, also als Studienkollegen angesprochen wurden. <\/p><p>Verk&uuml;rzte Studiendauer und Einschr&auml;nkungen der Studienwahlm&ouml;glichkeiten durch komplett durchstrukturierte Bachelor-Module und finanzieller Druck durch Studiengeb&uuml;hren tun den Rest, um die Studierenden auf dem ihnen vorgegebenen Curriculum durchs Studium auf den Arbeitsmarkt zu schleusen.<\/p><p>Warum ein einziger Test vor Studienbeginn den Studienerfolg besser prognostizieren k&ouml;nnen sollte als das Abiturzeugnis wird in einer Zeit, wo testen wichtiger ist als f&ouml;rdern, nicht mehr hinterfragt.  Die individuelle Motivation f&uuml;r ein bestimmtes Studienfach spielt keine Rolle mehr. Das Grundrecht auf Bildung oder die individuelle Entscheidung eines ausbildungswilligen jungen Menschen, wird durch vorgefertigte Verfahren der Auswahl als irrelevant betrachtet. <\/p><p>Selbst wenn man sich auf das Argument einlie&szlig;e, dass damit die Zahl der Studienabbrecher verringert werden k&ouml;nnte, so h&auml;tte man wenigstens zun&auml;chst verlangen m&uuml;ssen, dass die Gr&uuml;nde f&uuml;r die (zu) hohe Studienabbrecherquote genauer analysiert worden w&auml;ren. Doch das ist nicht geschehen.<\/p><p>In Wirklichkeit sind n&auml;mlich die Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Studienabbruch sehr vielf&auml;ltig: es gibt finanzielle oder private Gr&uuml;nde, da gibt es den Wechsel zu einem &auml;hnlichen Studienfach (z.B. von Mathematik zu Informatik) oder den Wechsel des Nebenfaches. Alles keine Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Studienabbruch, die Folge von nicht vorhandener &ldquo;Studierf&auml;higkeit&rdquo; w&auml;ren. Gerade j&uuml;ngst stellte das Hochschul-Informations-Systems fest, dass unter Bachelor-Studierenden Studienabbr&uuml;che sogar h&auml;ufiger vorkommen als in fr&uuml;heren Diplom- oder Magisterstudieng&auml;ngen.<\/p><p>Kommt man zum Ausgangspunkt zur&uuml;ck und nimmt man die momentane Zwangslage, die zur Auswahl zwischen den sich um einen Studienplatz bewerbenden Abiturient\/-innen f&uuml;hrt, als gegeben hin, so ist die Frage berechtigt, ob es &uuml;berhaupt eine Alternative zur Selektion als Mittel der Verteilung der vorhandenen Ausbildungskapazit&auml;ten geben k&ouml;nnte. <\/p><p>Es scheint auf Grund der hohen Bewerbungszahlen schier unm&ouml;glich auf das Instrument der Auswahl mit all den negativen Folgen zu verzichten. Ja, es ist ein Fakt, dass viele jungen Menschen eine falsche Studienwahl treffen und dies erst nach mehreren Semestern merken. Doch ist diese Fehlentscheidung durch einen Test, durch Selektion, zu verhindern?<\/p><p>Die Hochschulen (und die sich anbietende Testindustrie) schwingen sich zu Richtern &uuml;ber die Studierf&auml;higkeit und den Studienwunsch auf, dabei g&auml;be es durchaus Alternativen, die auch die individuelle Entscheidung des oder der Einzelnen ber&uuml;cksichtigte. <\/p><p>Eine Alternative k&ouml;nnte mit dem Leitsatz &ldquo;Information statt Selektion&rdquo; auf den Punkt gebracht werden. Die Ursache f&uuml;r eine falsche Studienwahl ist nicht Verbohrtheit, bewusst fehlerhafte Selbsteinsch&auml;tzung oder gar fehlende Eignung f&uuml;r einen Studiengang seitens der Studierenden. In erster Linie spielen fehlende Informationen &uuml;ber das Studium an sich, &uuml;ber die Wahlm&ouml;glichkeiten und &uuml;ber die Inhalte der F&auml;cher eine Rolle. <\/p><p>Die richtige Information vor Studienbeginn und eine flexible Studiengestaltung gerade in den Anfangssemestern w&auml;ren konkrete Alternativen zur Selektion durch Aufnahmepr&uuml;fungen. Das w&auml;re wiederum m&ouml;glich, einerseits durch eine engere Verzahnung von Schule und Hochschule (Schnupperstudium, Sommeruniversit&auml;ten, Studierende als Tutoren f&uuml;r Abiturienten, Tag der offenen T&uuml;r usw.) und bessere Beratungsangebote zu oder am besten noch vor Beginn eines Studiums. <\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus k&ouml;nnte durch eine gr&ouml;&szlig;ere Durchl&auml;ssigkeit zwischen den Studieng&auml;ngen in den Anfangssemestern oder gar durch ein prop&auml;deutisches Einf&uuml;hrungsstudium, in dem Veranstaltungen unterschiedlicher Fachbereiche angeboten werden, die Entscheidung den Studierenden selbst &uuml;berlassen bleiben. <\/p><p>&ldquo;Information statt Selektion&rdquo; achtet das Individuum und dessen Recht auf Bildung, bel&auml;sst diesem die Wahlm&ouml;glichkeit &uuml;ber seine Ausbildung und damit seine Zukunft. Das Modewort der &bdquo;Profilbildung&ldquo; bei den Studieng&auml;nge und das Phantom der &ldquo;Studierf&auml;higkeit&rdquo; blieben bei diesem Ansatz allerdings au&szlig;en vor &ndash; und das zu Recht! <\/p><p>Die Hochschulen k&auml;men ohne Zwang und Ausgrenzung aus und es bed&uuml;rfte keiner vorgegebenen Passf&auml;higkeit, &bdquo;Selbstselektion&ldquo; oder Kosten-Nutzen-Betrachtungen bei den Auswahlverfahren. Eine solche Herangehensweise an die Problematik des Hochschulzugangs w&uuml;rde dem Leitbild einer demokratischen, f&uuml;r alle offenen, staatlichen, wissenschaftlich freien und kritischen Universit&auml;t jedenfalls eher gerecht. <\/p><p>Auf diese Weise k&ouml;nnte man auch schon reagieren, bis die einzige wirkliche L&ouml;sung politische Realit&auml;t w&uuml;rde: eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen. Dann w&auml;re das Gespenst der Auswahl in der Breite der Studieng&auml;nge pass&eacute; und endlich erreicht, was nur allzu oft gepredigt wird: Bildung hat Vorrang!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob Studiengeb&uuml;hren, Versch&auml;rfung der Zulassungsverfahren oder &bdquo;unternehmerische&ldquo; Hochschule, die aktuellen &ldquo;Reformen&rdquo; im Hochschulbereich weisen in eine Richtung, welche die universit&auml;re Verfasstheit, das Selbstverst&auml;ndnis und die Struktur der Hochschulen nachhaltig ver&auml;ndern werden. Der Rektor einer Hochschule hei&szlig;t mittlerweile in Baden-W&uuml;rttemberg offiziell laut Landeshochschulgesetz (LHG) &lsquo;Vorstandsvorsitzender&rdquo;, das Rektorat &lsquo;Vorstand&rsquo;, der Universit&auml;tsrat ist der &lsquo;Aufsichtsrat&rsquo;. 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