{"id":31040,"date":"2016-02-10T08:36:23","date_gmt":"2016-02-10T07:36:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=31040"},"modified":"2019-04-29T12:52:18","modified_gmt":"2019-04-29T10:52:18","slug":"personenbefoerderung-wie-ein-gesetz-zu-lohndumping-und-privatisierung-zwingt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=31040","title":{"rendered":"Personenbef\u00f6rderung: Wie ein Gesetz zu Lohndumping und Privatisierung zwingt"},"content":{"rendered":"<p>Manchmal sind es kleine, scheinbar nebens&auml;chliche Regelungen in Gesetzen, die gro&szlig;e negative Auswirkungen haben. Und nicht selten sind es offenbar neoliberale, marktextremistische Geister, die sich auf die Verankerung solcher Regelungen besonders gut zu verstehen scheinen. Derzeit kommt ein perfider Paragraph im Personenbef&ouml;rderungsgesetz zum Tragen, der es Unternehmen erm&ouml;glicht, im &Ouml;ffentlichen Personennahverkehr systematisch tarifliche Mindeststandards zu unterlaufen und Lohndumping zu betreiben. Von <strong>Patrick Schreiner<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=31040#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>].<br>\n<!--more--><br>\n&Ouml;ffentlicher Personennahverkehr (&Ouml;PNV) kann in der Regel nicht kostendeckend betrieben werden &ndash; wie auch viele andere Bereiche der &ouml;ffentlichen Daseinsvorsorge. Nur in den seltensten F&auml;llen kann er die Kosten f&uuml;r Fahrzeuge, Infrastruktur und Personal durch Ticketverkauf und Ausgleichszahlungen (etwa zur Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung) erwirtschaften. Dies ist ein wesentlicher Grund daf&uuml;r, dass die Sicherstellung eines funktionierenden &Ouml;PNV als staatliche oder kommunale Aufgabe gilt. <\/p><p>Dies schlie&szlig;t allerdings nicht aus, dass auch private Unternehmen &Ouml;PNV-Leistungen erbringen &ndash; seien es Unternehmen mit privaten Eigent&uuml;mern oder seien es Unternehmen in privater Rechtsform mit &ouml;ffentlichen Eigent&uuml;mern. So ist es im Schienen-Personennahverkehr mittlerweile &uuml;blich, dass die Erbringung von Bef&ouml;rderungsleistungen &ouml;ffentlich ausgeschrieben wird. Private und &ouml;ffentliche Bahnunternehmen bewerben sich dann darum, gegen entsprechende Zusch&uuml;sse ein vorab definiertes Angebot zu erbringen. Merkmale wie die zu befahrende Strecke, die t&auml;gliche Anzahl der Z&uuml;ge oder deren Ausstattung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Das Unternehmen, das diese Leistungen am kosteng&uuml;nstigsten zu erbringen vermag, erh&auml;lt f&uuml;r eine gleichfalls vorab fixierte Dauer (beispielsweise zehn Jahre) den Zuschlag. W&auml;hrend im Regionalverkehr mittlerweile zahlreiche Privatbahnen (oft allerdings mit &ouml;ffentlichen Kapitaleignern) unterwegs sind, haben im Bereich der st&auml;dtischen S-Bahnen die Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG noch die Nase vorn. Bei ihnen liegt das Lohnniveau im Schienenverkehr in vielen F&auml;llen &uuml;ber dem der Privatbahnen.<\/p><p>Im Bereich des Bus- und Tram-Verkehrs in St&auml;dten oder auch in l&auml;ndlichen R&auml;umen gibt es zwar gleichfalls Ausschreibungen, sie sind aber weit weniger verbreitet. Gerade in St&auml;dten ist es nicht un&uuml;blich, dass die Kommunen eigene kommunale Unternehmen mit der Erbringung der Bef&ouml;rderungsleistungen beauftragen (&ldquo;Direktvergabe&rdquo;). Selbst das Europarecht, das recht neoliberal gepr&auml;gt ist und daher eigentlich eher wettbewerbliche Ausschreibungen bef&ouml;rdert, l&auml;sst dies zu: Die Erbringung einer Bef&ouml;rderungsleistung kann ausgeschrieben werden, sie muss es aber nicht, wenn ein eigenes kommunales Unternehmen t&auml;tig wird. In jedem Fall k&ouml;nnen dem beauftragten Unternehmen Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen seiner Besch&auml;ftigten gemacht werden.<\/p><p>Soweit das Europarecht. Das Bundesrecht, genauer das Personenbef&ouml;rderungsgesetz (PBefG), spricht allerdings in einem entscheidenden Punkt eine andere Sprache. Wesentliche Vorgaben zum &Ouml;PNV im Allgemeinen und zu &Ouml;PNV-Ausschreibungen im Speziellen enthalten die dortigen Paragraphen 8 und 8a. Sie sehen einen Vorrang f&uuml;r so genannten &ldquo;eigenwirtschaftlichen&rdquo; Verkehr vor &ndash; ein typisch marktextremistischer Hebel zur Liberalisierung von Verkehrsm&auml;rkten. Als &ldquo;eigenwirtschaftlich&rdquo; wird ein Verkehr verstanden, der sich etwa aus Ticketverkauf und Ausgleichszahlungen (zum Beispiel f&uuml;r Sch&uuml;lerInnen und Schwerbehinderte) selbst finanziert, ohne kommunale Zusch&uuml;sse &ndash; ein Verkehr also, den es nicht gibt. Besser gesagt: Fast nicht. Denn zwar k&ouml;nnen Bus und Bahn ihre Kosten nur in den seltensten F&auml;llen selbst erwirtschaften. In bestimmten Gro&szlig;st&auml;dten ist dies bei entsprechend niedrigen L&ouml;hnen allerdings durchaus m&ouml;glich. So liegt der Kostendeckungsgrad mancherorts &ndash; unter der Annahme guter tariflicher Bezahlung &ndash; bei 85 bis 90 Prozent. Zugleich machen die Personalkosten gerade im Busverkehr recht hohe 50 bis 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Gelingt es einem Unternehmen bei einer solchen Konstellation, die L&ouml;hne entsprechend zu dr&uuml;cken, so kann es seine Bef&ouml;rderungsleistungen eigenwirtschaftlich erbringen.<\/p><p>Und genau in diesen F&auml;llen kommt der Vorrang des eigenwirtschaftlichen Verkehrs zum Tragen, wie ihn das PBefG festschreibt &ndash; mit gravierend negativen Folgen. Will n&auml;mlich eine Kommune das eigene Verkehrsunternehmen beauftragen und sollen die Verkehrsleistungen nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden, so ist dies &ouml;ffentlich bekanntzugeben. Andere Verkehrsunternehmen (mit billigeren L&ouml;hnen) haben dann die Chance, eigenwirtschaftliche Bef&ouml;rderungsleistungen anzubieten. Sie genie&szlig;en Vorrang.<\/p><p>Hierdurch wird unmittelbar Lohndumping gef&ouml;rdert: Kommunale Verkehrsunternehmen zahlen in der Regel h&ouml;here L&ouml;hne und haben bessere Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt, dass es in vielen Bundesl&auml;ndern Vergabegesetze gibt, die zur Anwendung von repr&auml;sentativen Tarifvertr&auml;gen im &Ouml;PNV zwingen. Dies d&uuml;rfen Vergabegesetze allerdings fatalerweise nur, soweit es sich nicht um eigenwirtschaftliche Verkehre handelt. Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftlich t&auml;tig werden, d&uuml;rfen damit das Tarifniveau fast nach Belieben unterlaufen. Und wie oben beschrieben, k&ouml;nnen sie zugleich nur deshalb eigenwirtschaftlich t&auml;tig werden, weil sie Tarifniveau unterlaufen. Kommunale Verkehrsunternehmen ziehen mit ihren h&ouml;heren L&ouml;hnen automatisch den K&uuml;rzeren. Gut bezahlte Arbeitspl&auml;tze gehen verloren.<\/p><p>Wenig &uuml;berraschend st&ouml;&szlig;t dies bei der zust&auml;ndigen Gewerkschaft verdi auf Unverst&auml;ndnis: &bdquo;Damit schr&auml;nkt der Gesetzgeber die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und macht es Unternehmen, die tarifgebunden sind und gute Arbeitsbedingungen haben, von denen auch die Kunden profitieren, unm&ouml;glich, am Markt zu bestehen&rdquo;, so deren Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Wenn kommunale Unternehmen auf diese Weise aus dem Markt gedr&auml;ngt werden, kann dies mittelbar zu Privatisierungen f&uuml;hren. Schlie&szlig;lich wird es f&uuml;r die betroffenen Kommunen dann weniger attraktiv, eigene Verkehrsunternehmen zu unterhalten. Dies gilt v&ouml;llig unabh&auml;ngig davon, ob die eigenwirtschaftlich t&auml;tige Konkurrenz &ouml;ffentliche oder private Kapitaleigner hat: Das kommunale Verkehrsunternehmen rechnet sich nur noch, wenn es seine Kosten &ndash; und damit vor allem die L&ouml;hne &ndash; drastisch reduziert und selbst eigenwirtschaftlich t&auml;tig wird. Der marktextremistische Hebel zur Liberalisierung von Verkehrsdienstleistungen wirkt.<\/p><p>Aktuell gibt es zwei F&auml;lle, in denen der beschriebene Fall einzutreten droht bzw. schon eingetreten ist: das baden-w&uuml;rttembergische Pforzheim und das nieders&auml;chsische Hildesheim. Pikanterweise sind in beiden F&auml;llen die eigenwirtschaftlichen Bieter Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, also einem Unternehmen im Bundesbesitz und in privater Rechtsform. In Pforzheim hat die Bahntochter Regionalbusverkehr S&uuml;dwest den Zuschlag erhalten, in Hildesheim pr&uuml;ft das Kommunale Verkehrsunternehmen Stadtverkehr Hildesheim noch die M&ouml;glichkeit eines eigenwirtschaftlichen Gegenantrags &ndash; mit entsprechenden Folgen f&uuml;r die L&ouml;hne und Arbeitsbedingungen der Besch&auml;ftigten. &ldquo;Dass sich nun auch noch ein Staatskonzern daran beteiligt, kommunale Verkehrsunternehmen zu vernichten, ist ein Skandal&rdquo;, &auml;rgert sich Behle.<\/p><p>Gro&szlig;e Teile der Verkehrsleistungen m&ouml;chte die Bahn nach verdi-Angaben durch Subunternehmer erbringen lassen. Dies bedeutet einmal mehr untertarifliche Bezahlung. Schon heute spielen Subunternehmen im &Ouml;PNV &ndash; auch bei kommunalen Anbietern &ndash; eine Rolle. Durch Vergabegesetze auf Landesebene konnte dieser Missstand zumindest in den meisten Bundesl&auml;ndern zur&uuml;ckgedr&auml;ngt werden. Im Bereich der eigenwirtschaftlichen Verkehre kehrt er nun offenbar zur&uuml;ck.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. Er schreibt regelm&auml;&szlig;ig f&uuml;r die NachDenkSeiten zu wirtschafts-, sozial- und verteilungspolitischen Themen.<\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/262a1c246a354f99b4f83a9a14a74ef8\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manchmal sind es kleine, scheinbar nebens&auml;chliche Regelungen in Gesetzen, die gro&szlig;e negative Auswirkungen haben. Und nicht selten sind es offenbar neoliberale, marktextremistische Geister, die sich auf die Verankerung solcher Regelungen besonders gut zu verstehen scheinen. 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