{"id":3206,"date":"2008-05-08T09:08:21","date_gmt":"2008-05-08T07:08:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3206"},"modified":"2015-11-24T10:23:13","modified_gmt":"2015-11-24T09:23:13","slug":"der-einsatz-deutscher-soldaten-in-awacs-flugzeugen-ueber-der-tuerkei-haette-der-zustimmung-des-bundestags-bedurft-doch-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-ist-leider-nur-ein-pyrrhussieg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3206","title":{"rendered":"Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen \u00fcber der T\u00fcrkei h\u00e4tte der Zustimmung des Bundestags bedurft \u2013 doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg"},"content":{"rendered":"<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:<\/p><ol>\n<li>Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als &bdquo;Parlamentsarmee&ldquo; bekr&auml;ftigt und die schleichende Ausdehnung der milit&auml;rischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,<\/li>\n<li>r&uuml;ckblickend f&uuml;r die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,<\/li>\n<li>f&uuml;r die Zukunft, weil es den Pl&auml;nen der CDU\/CSU f&uuml;r ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.<\/li>\n<li>Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verh&auml;lt, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europ&auml;ische Union &uuml;bertragen wird und unter F&uuml;hrung der Union milit&auml;rische &bdquo;Missionen&ldquo; auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgef&uuml;hrt werden d&uuml;rfen.<\/li>\n<\/ol><p>Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Zu 1.: Die Bundeswehr eine &bdquo;Parlamentsarmee&ldquo;<\/strong><\/p><blockquote><p>Das Grundgesetz hat die Entscheidung &uuml;ber Krieg und Frieden dem Deutschen Bundestag als Repr&auml;sentationsorgan des Volkes anvertraut. Dies ist f&uuml;r die Feststellung des Verteidigungsfalls und des Spannungsfalls ausdr&uuml;cklich festgelegt (Art. 115a Abs. 1, Art. 80a Abs. 1 GG) und gilt dar&uuml;ber hinaus allgemein f&uuml;r den Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte, auch in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Art. 24 Abs. 2 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Gesamtzusammenhang wehrverfassungsrechtlicher Vorschriften des Grundgesetzes und vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungstradition seit 1918 dem Grundgesetz ein allgemeines Prinzip entnommen, nach dem jeder Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte der konstitutiven, grunds&auml;tzlich vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestags bedarf (BVerfGE 90, 286 &lt;381 ff.&gt;). Die auf die Streitkr&auml;fte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu &uuml;berlassen, sondern sie als &bdquo;Parlamentsheer&ldquo; in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzuf&uuml;gen (vgl. BVerfGE 90, 286 &lt;381 f.&gt;).<\/p>\n<p>Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt begr&uuml;ndet ein wirksames Mitentscheidungsrecht des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der ausw&auml;rtigen Gewalt. Ohne parlamentarische Zustimmung ist ein Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte unter dem Grundgesetz grunds&auml;tzlich nicht zul&auml;ssig; nur ausnahmsweise ist die Bundesregierung &ndash; bei Gefahr im Verzug &ndash; berechtigt, vorl&auml;ufig den Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte zu beschlie&szlig;en, damit die Wehr- und B&uuml;ndnisf&auml;higkeit der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentsvorbehalt nicht in Frage gestellt werden. Die Bundesregierung muss in einem solchen Ausnahmefall jedoch das Parlament umgehend mit dem so beschlossenen Einsatz befassen und die Streitkr&auml;fte auf Verlangen des Bundestags zur&uuml;ckrufen (BVerfGE 90, 286 &lt;388&gt;).<\/p><\/blockquote><p>Dies S&auml;tze aus dem gestrigen <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/es20080507_2bve000103.html\">Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/a> lassen an Klarheit im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz &uuml;ber Krieg und Frieden an Deutlichkeit nichts zu w&uuml;nschen &uuml;brig: Diese schwerwiegende Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag als dem <em>&bdquo;Repr&auml;sentationsorgan des Volkes&ldquo;<\/em>.<\/p><p><strong>Zu 2.: Die juristische Beurteil der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg<\/strong><\/p><p>Die Verharmlosungen des Einsatzes der &bdquo;unbewaffneten&ldquo; AWACS-&Uuml;berwachungsflugzeuge an der t&uuml;rkischen Grenze zum Irak durch die Regierung Schr&ouml;der\/Fischer im Jahre 2003 als &bdquo;Routinefl&uuml;ge&ldquo;, als &bdquo;defensive Luftraum&uuml;berwachung&ldquo;, als nicht unter deutschem sondern unter dem Nato-Oberbefehl stehend, sind in aller Klarheit zur&uuml;ckgewiesen worden. Die Verlagerung der Verantwortung f&uuml;r diesen Milit&auml;reinsatz auf &bdquo;B&uuml;ndnisebene&ldquo; war nur eine Ausrede. <\/p><p>Das Urteil l&auml;sst das Engagement der Bundesregierung im Irak-Krieg der USA und ihrer &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; h&ouml;chstrichterlich in einem anderen Licht erscheinen, als es der <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Geschichte_Deutschlands_(seit_1990)\">&bdquo;Friedenskanzler&ldquo;<\/a> Schr&ouml;der gerne als historische Legende dargestellt hat. <\/p><p>Ob die damalige Bundesregierung den v&ouml;lkerrechtswidrigen Krieg der USA nicht wenigstens indirekt unterst&uuml;tzt hat, indem Deutschland den US-Streitkr&auml;ften sein Territorium und den Luftraum f&uuml;r die Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung eines Milit&auml;rschlags gegen den Irak zur Verf&uuml;gung gestellt hat, ist schon fr&uuml;her thematisiert worden und hat einen dunklen Schatten auf die Aussage Gerhard Schr&ouml;ders am 29. 10. 2002 vor dem Deutschen Bundestag geworfen, wo er verk&uuml;ndete, &bdquo;dass wir uns an einer milit&auml;rischen Intervention nicht beteiligen werden&ldquo;. Jedenfalls hat sich die Bundesregierung durch die Einr&auml;umung von Lande- und &Uuml;berflugrechten an die US-Streitkr&auml;fte dem Kriegseinsatz nicht widersetzt. Die Frage, ob sie sich damit einer V&ouml;lkerrechtsverletzung schuldig gemacht hat, ist nach wie vor umstritten. <\/p><p>Das Karlsruher Gericht schreibt nun der damaligen rot-gr&uuml;nen Bundesregierung zus&auml;tzlich ins Stammbuch:<\/p><blockquote><p>Mit der Luftraum&uuml;berwachung der T&uuml;rkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Milit&auml;reinsatz beteiligt, bei dem greifbare tats&auml;chliche Anhaltspunkte f&uuml;r eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden&hellip;Vielmehr hatte die &Uuml;berwachung des t&uuml;rkischen Luftraums von Beginn an einen spezifischen Bezug zu einer aufgrund konkreter Umst&auml;nde f&uuml;r m&ouml;glich gehaltenen milit&auml;rischen Auseinandersetzung mit dem Irak.<\/p><\/blockquote><p>Und weiter:<\/p><blockquote><p>Damit w&auml;re bei einem Angriff des Irak auf die T&uuml;rkei auch die Bundesrepublik Deutschland in der solcherart angelegten B&uuml;ndnisautomatik unmittelbar k&auml;mpfende Partei geworden. Dass es sich dabei allein um eine Verteidigung der T&uuml;rkei gegen einen Angriff und nicht etwa um eine deutsche Beteiligung an einem offensiven Vorgehen gegen den Irak gehandelt h&auml;tte, wie es die Antragsgegnerin stets abgelehnt hatte, ist unerheblich.<\/p><\/blockquote><p>Und nochmals an anderer Stelle:<\/p><blockquote><p>Deutsche Streitkr&auml;fte waren mit der Teilnahme an diesem Einsatz ungeachtet des Ausbleibens von Kampfhandlungen in bewaffnete Unternehmungen einbezogen.<\/p><\/blockquote><p>Deutsche Soldaten waren also nach Auffassung des Gerichts &bdquo;an einem Milit&auml;reinsatz beteiligt&ldquo;, der in einem &bdquo;spezifischen Bezug&ldquo; zum darauffolgenden Krieg gegen den Irak stand. Das erkl&auml;rt, warum die damalige Bundesregierung eine Debatte und vor allem auch eine Abstimmung im Parlament zu vermeiden versuchte. <\/p><p>Wie sp&auml;ter, als die Bundesregierung duldete, dass Deutschland zur milit&auml;rischen Operationsbasis der US-Streitkr&auml;fte im Irak-Krieg wurde, war die &Uuml;berwachung des t&uuml;rkischen Luftraums nach Auffassung des Gerichts zumindest ein Flankenschutz f&uuml;r die v&ouml;lkerrechtswidrige Invasion der US-Amerikaner in den Irak.<\/p><p><strong>Zu 3.: Das &bdquo;Sicherheitskonzept&ldquo; der Union ist gescheitert<\/strong><\/p><p>Das Urteil bedeutet aber auch einen erheblichen D&auml;mpfer, wenn nicht gar ein Scheitern f&uuml;r das von Unions-Fraktionschef Volker Kauder entwickelte neue &bdquo;Sicherheitskonzept&ldquo; und f&uuml;r die Pl&auml;ne eines &bdquo;nationalen Sicherheitsrats&ldquo;. Nach dieser Entscheidung w&auml;re es grundgesetzwidrig, wenn ein &bdquo;eigener handlungsf&auml;higer Stab&ldquo; bei einer Bedrohung der &auml;u&szlig;eren Sicherheit ohne Zustimmung des Parlaments &bdquo;pr&auml;ventive Ma&szlig;nahmen einleiten&ldquo; w&uuml;rde. <\/p><p>Dazu das Bundesverfassungsgericht:<\/p><blockquote><p>Seinen rechtserheblichen Einfluss auf die Verwendung der Streitkr&auml;fte kann der Deutsche Bundestag nur dann wahren, wenn er &uuml;ber ein wirksames Mitentscheidungsrecht &uuml;ber den Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte verf&uuml;gt, <strong>bevor<\/strong> das milit&auml;rische Unternehmen beginnt und dann ma&szlig;geblich zu einer Frage milit&auml;rischer Zweckm&auml;&szlig;igkeit wird.<\/p><\/blockquote><p>&Uuml;berlegungen, dass eine aktuelle Bedrohungssituation unterstellt wird, die der Exekutive zu einer parlamentarisch nicht vorab gebilligten Entscheidung &uuml;ber einen Milit&auml;reinsatz erlaubte, sind damit zun&auml;chst einmal gestoppt. <\/p><p>Prompt verlangte Kauder, dass nun der Parlamentsvorbehalt angepasst werden m&uuml;sse. Es m&uuml;sse sichergestellt werden, dass das Parlament in dringenden F&auml;llen rechtzeitig zusammentreten k&ouml;nne und einen multinationalen <a href=\"http:\/\/www.tagesthemen.de\/inland\/sicherheitskonzept6.html\">Einsatz genehmigen k&ouml;nne<\/a>. Noch weiter ging wie immer Wolfgang Sch&auml;uble, der in den Tagesthemen davor warnte &bdquo;die Debatte &uuml;ber den Parlamentsvorbehalt zu tabuisieren&ldquo;. Was nichts anderes bedeutet, als dass man halt nach diesem Urteil einfach nur die Verfassung &auml;ndern m&uuml;sse.<\/p><p>Was bedeutet dieses Urteil jedoch weiter f&uuml;r das von Sch&auml;uble propagierte &bdquo;Verst&auml;ndnis von vernetzter Sicherheit&ldquo;, eine besch&ouml;nigende Umschreibung f&uuml;r den Einsatz der Bundeswehr auch im Innern? W&uuml;rde dann der Parlamentsvorbehalt nur bei ausw&auml;rtigen Milit&auml;reins&auml;tzen gelten, f&uuml;r den Einsatz der Bundeswehr im Innern aber nicht? <\/p><p>Einmal davon abgesehen, dass ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der inneren Sicherheit ohnehin der Verfassungslage widerspr&auml;che, doch selbst wenn man das Grundgesetz an dieser Stelle &auml;ndern w&uuml;rde, so w&auml;re damit immer noch das &bdquo;allgemeine Prinzip&ldquo; des Parlamentsvorbehalts nicht au&szlig;er Kraft gesetzt. Das Gericht hat mit seinem gestrigen Urteil auch hier eine klare Aussage gemacht: <em>&bdquo;Der Deutsche Bundestag muss ausnahmslos jedem Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte zustimmen.&ldquo;<\/em><\/p><p><strong>Zu 4.: Wehrverfassung des Grundgesetzes und Milit&auml;rverfassung der EU<\/strong><\/p><p>Richtig brisant wird der vom Bundesverfassungsgericht nunmehr f&uuml;r Deutschland bekr&auml;ftigte Parlamentsvorbehalt, wenn erst einmal der EU-Reformvertrag in Kraft getreten ist. Was ist dieser Vorbehalt noch wert, wenn erst einmal die im Reformvertrag vorgesehene europ&auml;ische Armee aufgebaut ist, f&uuml;r die auch Deutschland als Mitgliedstaat seine &bdquo;F&auml;higkeiten&ldquo; bereitstellen m&uuml;sste (Art. 28 a des Reformvertrages)? <\/p><p>In seinen j&uuml;ngsten Urteilen zur Dienstleistungsfreiheit hat der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das europ&auml;ische Recht &uuml;ber den nationalen Gesetzen steht. Das hat nat&uuml;rlich Sch&auml;uble schon l&auml;ngst erkannt. Mit einem Seitenhieb auf den SPD-Au&szlig;enminister Steinmeier sagte er, &bdquo;wer eine europ&auml;ische Armee fordere, m&uuml;sse sich auch &uuml;ber den Parlamentsvorbehalt Gedanken machen. Eine EU-Armee werde nicht zustande kommen, wenn zuerst die nationalen Parlamente in drei Lesungen &uuml;ber den Einsatz ihrer Soldaten <a href=\"http:\/\/www.tagesthemen.de\/inland\/sicherheitskonzept6.html\">entscheiden m&uuml;ssten.&ldquo;<\/a>. Man m&uuml;sse deshalb &bdquo;dar&uuml;ber <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/interview_dlf\/781427\/%20\">nachdenken<\/a>, wie man das Parlamentsbeteiligungsrecht so entwickelt, dass es eine europ&auml;ische Armee m&ouml;glich macht.&ldquo;<\/p><p>Der Bundestag hat vor wenigen Tagen mit gro&szlig;er Mehrheit dem EU-Reformvertrag zugestimmt. Eine Debatte dar&uuml;ber, was der vom Bundesverfassungsgericht nun bekr&auml;ftigte Parlamentsvorbehalt nach dem Grundgesetz noch Wert ist, wenn der EU-Reformvertrag in Kraft treten sollte und eine europ&auml;ische Armee aufgebaut wird, hat nat&uuml;rlich nicht stattgefunden.<\/p><p>Es steht zu bef&uuml;rchten, dass die deutsche &bdquo;Parlamentsarmee&ldquo; mit der Zustimmung in Form der europ&auml;ischen Armee schon bald der Vergangenheit angeh&ouml;rt. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts d&uuml;rfte also nur ein Pyrrhussieg f&uuml;r das Parlament sein, der Deutsche Bundestag hat die Schlacht auf der europ&auml;ischen Ebene mit seiner Zustimmung zum EU-Reformvertrag schon l&auml;ngst verloren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 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