{"id":3236,"date":"2008-05-23T14:10:47","date_gmt":"2008-05-23T12:10:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3236"},"modified":"2015-11-23T11:41:26","modified_gmt":"2015-11-23T10:41:26","slug":"vier-beitraege-zur-altersvorsorge-von-ra-dr-fiala-unter-mitarbeit-von-aktuar-schramm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3236","title":{"rendered":"Vier Beitr\u00e4ge zur Altersvorsorge von RA Dr. Fiala unter Mitarbeit von Aktuar Schramm"},"content":{"rendered":"<p>Beim gestrigen <a href=\"http:\/\/www.wdr.de\/themen\/global\/webmedia\/webtv\/getwebtvextrakt.phtml?p=400&amp;b=030&amp;ex=3\">&bdquo;Monitor&ldquo; &uuml;ber &bdquo;Milliarden Subventionen f&uuml;r die Versicherung dank Riester?&ldquo;<\/a> wurde auch der Aktuar Peter Schramm zu Rate gezogen. Dieser arbeitet mit dem Rechtsanwalt Dr. Fiala zusammen. Beitr&auml;ge der beiden hatten wir schon einige Male &uuml;bernommen. Auf die letzten vier weisen wir aus aktuellem Anlass hin. Hier die Themen: <\/p><ul>\n<li>R&uuml;ckkaufswert britischer Policen oft unter gesetzlichem Mindestr&uuml;ckkaufswert Nachforderungen in mehrstelliger Millionenh&ouml;he m&ouml;glich<\/li>\n<li>Arbeitnehmerschaden durch betriebliche Altersversorgung * Arbeitgeberhaftung f&uuml;r &bdquo;Wertgleichheit&ldquo; statt &bdquo;Zillmerung&ldquo; trotzt VVG-Reform<\/li>\n<li>Wohn-Riester: Vorsicht neue Eigenheim- und Bauspar-Falle * Wie Immobilienk&auml;ufer viel Geld erst beim Kauf &ndash; und sp&auml;ter im Alter verlieren k&ouml;nnen<\/li>\n<li>Bundesgerichtshof: Anleger tragen Risiken schlechter Lebensversicherungsrenditen*<\/li>\n<\/ul><p><!--more--><\/p><p><strong>1. R&uuml;ckkaufswert britischer Policen oft unter gesetzlichem Mindestr&uuml;ckkaufswert<\/strong><\/p><p><strong>Nachforderungen in mehrstelliger Millionenh&ouml;he m&ouml;glich*<\/strong><\/p><p>PM Dr. Johannes Fiala <\/p><p>M&uuml;nchen im Mai 2008<\/p><p>Garantien bei Briten meist erst zum Ablauf<br>\nBritische with-profits-Policen sehen geringere Garantien vor als die von deutschen Lebensversicherern angebotenen Kapitallebensversicherungen. Diese Garantien gehen zudem auf den planm&auml;&szlig;igen Ablauftermin und gelten daher meist nicht bei vorzeitiger K&uuml;ndigung oder Teilk&uuml;ndigung (Teilentnahmen). <\/p><p>Britische Lebensversicherer investieren haupts&auml;chlich in Aktien, in der Vergangenheit mit einem Anteil von 50 bis 70% ihrer Netto-Beitrags-Einnahmen durchschnittlich rund f&uuml;nfmal so viel wie deutsche Kapitallebensversicherer. Produkte von der Insel lagen bei der langfristigen Gesamtverzinsung um 2 bis 3 Prozentpunkte &uuml;ber den Ergebnissen der deutschen Konkurrenz. Im Mittelpunkt steht das Erreichen einer hohen Rendite, wof&uuml;r man auch ein h&ouml;heres Risiko in Kauf nimmt.<\/p><p><strong>Garantien, F&auml;lligkeitsbonus und Smoothing nicht bei K&uuml;ndigung<\/strong><br>\nUm dieses h&ouml;here Risiko f&uuml;r den Kunden abzufedern, wenden die britischen Versicherer ein Gl&auml;ttungsverfahren (Smoothing) an. Im Rahmen des sogenannten &bdquo;Smoothing&ldquo; sollen dabei R&uuml;cklagen f&uuml;r schlechtere Jahre gebildet werden. So geben die Unternehmen w&auml;hrend einer Hausse die Kursgewinne nicht vollst&auml;ndig an die Kunden weiter, um einen Puffer f&uuml;r Krisenzeiten aufzubauen. Das Sicherheitskapital besteht zu einem Gro&szlig;teil aus den bereits erwirtschafteten Mitteln, die noch nicht endg&uuml;ltig garantiert an den Kunden weitergegeben wurden.<\/p><p>Hierzu geh&ouml;ren auch insbesondere die F&auml;lligkeitsboni (Schlu&szlig;bonus), die im Wert der Anteile nicht enthalten, und damit auch nicht garantiert sind. Mit diesem Teil des  Vertragswertes &bdquo;haftet&ldquo; der Kunde bis zum Vertragsablauf mit f&uuml;r die Entwicklung der Kapitalm&auml;rkte &ndash; sprich den R&uuml;ckgang der &bdquo;ungegl&auml;tteten Poolwerte&ldquo;. Doch wird dies durch das Smoothing abgemildert, so dass eine gewisse Stabilit&auml;t der voraussichtlichen Ergebnisse gegeben ist.<\/p><p>Bei vorzeitigem Verkauf der Anteile gelten diese Garantien jedoch grunds&auml;tzlich gar nicht bzw. nur sehr eingeschr&auml;nkt. Dann gehen die auf den Ablauftermin gegebenen Garantien v&ouml;llig verloren, denn beim Verkauf wird der Policenwert durch Marktpreisanpassungen an den tats&auml;chlichen Wert der zugrundeliegenden Wertpapiere angepasst. Dessen Berechnung empfinden viele Kunden als nicht nachvollziehbar, willk&uuml;rlich oder unfair.<\/p><p><strong>Anwendung britischer Methoden verst&ouml;&szlig;t gegen deutsches Recht<\/strong><br>\nEin g&auml;ngiger Irrtum bei Vermittlern und Versicherungskunden ist die Meinung, britische Versicherer k&ouml;nnten nach dem zumeist unbekannten britischen Recht &bdquo;abrechnen was und wie sie wollten&ldquo;. Richtig ist hingegen, dass das deutsche Versicherungsvertragsrecht (VVG) anzuwenden ist.<\/p><p>Doch das von den Briten praktizierte Verfahren entspricht gar nicht deutschem Recht, das einen ganz anders zu berechnenden sogenannten &bdquo;Zeitwert&ldquo; (ggf. abz&uuml;glich angemessener und vereinbarter versicherungsmathematischer Stornoabz&uuml;ge) als Mindestr&uuml;ckkaufswert vorschreibt. <\/p><p>Bei den in Deutschland vertriebenen britischen sogenannten &bdquo;with profits&ldquo;-Policen ist in aller Regel deutsches Recht vereinbart. Damit unterliegen diese Policen dem deutschen Versicherungsvertragsrecht. Dieses sah nun seit 1995 bis 2007 in &sect; 176 VVG  vor, dass der Versicherer bei K&uuml;ndigung einer Kapitallebensversicherung den R&uuml;ckkaufswert zu erstatten hat, der &bdquo;nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik &hellip; als Zeitwert der Versicherung zu berechnen&ldquo; ist. <\/p><p><strong>Stornoabzug muss angemessen und zudem vereinbart sein<\/strong><br>\nHinsichtlich des sogenannten Stornoabzugs legte &sect; 176 (4) VVG fest &bdquo;Der Versicherer ist zu einem Abzug nur berechtigt, wenn er vereinbart und angemessen ist.&ldquo; Der Punkt Stornoabzug soll hier nicht hinterfragt werden. Er hat mit dem Effekt der insbesondere durch die Kapitalmarktlage per Marktpreisanpassungen reduzierten R&uuml;ckkaufswerte britischer Policen nichts zu tun. Grunds&auml;tzlich kann auch er nur erhoben werden, wenn er objektiv angemessen und (transparent) vereinbart ist &ndash; sonst ergibt sich direkt aus dem Gesetz die Folge, dass er nicht abgezogen werden darf.<\/p><p><strong>Gesetzgeber f&uuml;hrte 1994 den Zeitwert ein<\/strong><br>\nIm Zuge der Deregulierung 1994 hat der deutsche Gesetzgeber &ndash; auch f&uuml;r die deutsches Recht vereinbarenden britischen Policen &ndash; den Begriff des Zeitwertes eingef&uuml;hrt, der etwas v&ouml;llig Neues darstellt. Er ist so neu, dass die alten Begriffe immer noch die Vorstellungswelt auch von Juristen und weiter Kreise der Versicherungswirtschaft pr&auml;gen . <\/p><p>Der Gesetzgeber stellt in der Gesetzesbegr&uuml;ndung  zur Neuregelung des &sect; 176 VVG u. a. fest, dass der Zeitwert von der Kapitalmarktsituation (genauer: den Ertragserwartungen bis zum Ablauf) zum Zeitpunkt seiner Berechnung abh&auml;ngt &ndash; schon das ist neu, da die traditionelle Berechnung des R&uuml;ckkaufswertes aus dem Deckungskapital mit dem unver&auml;nderten bei Vertragsbeginn geltenden Rechnungszins erfolgt. <\/p><p>Er ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers prospektiv als Differenz der Barwerte der zuk&uuml;nftigen Leistungen und der zuk&uuml;nftig noch zu zahlenden Pr&auml;mien zu berechnen. Dabei sind anerkannte versicherungsmathematische Methoden anzuwenden.<\/p><p>Die dabei zu verwendenden Berechnungsgrundlagen (ausdr&uuml;cklich als Diskontierungszins und Sterblichkeitsannahmen benannt) sind analog &sect; 9 BewG zu bestimmen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer im Zeitwert &bdquo;beim R&uuml;ckkauf seiner Versicherung deren echten Wert erh&auml;lt&ldquo; .<\/p><p><strong>Zeitwert bedeutet diskontierten vollen Wert des Vertrages<\/strong><br>\nAus hier entscheidender versicherungsmathematischer Sicht haben sich Jaeger  und Engel&auml;nder  mit dem Zeitwert auseinandergesetzt. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die anerkannten versicherungsmathematischen Methoden zur Ermittlung des Zeitwertes als Barwertdifferenz von k&uuml;nftigen Leistungen (des Versicherers) und k&uuml;nftig zu zahlenden Pr&auml;mien (des Versicherungsnehmers) vorhanden sind, w&auml;hrend nur die Bewertung der daf&uuml;r anzusetzenden Berechnungsgrundlagen einen gewissen Spielraum zul&auml;sst, wie er aber auch f&uuml;r Zeitwertberechnungen in anderen Bereichen typisch ist. Ausgangspunkt sind jedenfalls nur die vertraglich vereinbarten Leistungen und die vertraglich vereinbarten Pr&auml;mien. Die internen Berechnungsgrundlagen oder die Kalkulation des Versicherers spielen keine Rolle: Der Zeitwert ist aus Kundensicht zu bestimmen. Entscheidend wird es dabei auf die Frage der Verzinsung ankommen.<\/p><p>Der Zeitwert l&auml;sst sich alleine aus den vertraglichen Bestimmungen objektiv z. B. durch einen externen Sachverst&auml;ndigen ermitteln &ndash; zumindest ebenso objektiv und sicher wie andere Zeitwerte (z. B. Ertragswerte von Immobilien) ebenfalls, die von Gerichten &ndash; trotz des Umstandes, dass unterschiedliche Sachverst&auml;ndige u. U. zu abweichenden Bewertungen und Ergebnissen kommen &ndash; anerkannt werden. Er wird beispielsweise regelm&auml;&szlig;ig angewendet, wenn es um den Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung geht: In &Uuml;bereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sorgen Familiengerichte daf&uuml;r, dass entsprechende Sachverst&auml;ndigengutachten &uuml;ber den Wert eingeholt werden.<\/p><p><strong>Britische Methoden weichen von Zeitwert-Berechnung ab <\/strong><br>\nEr ist nicht einfach der von den Briten per Marktpreisanpassung letztlich aus dem Wert der unterlegten Kapitalanlagen ermittelte &bdquo;R&uuml;ckkaufswert&ldquo; des Vertrages. Weil die Leistungen und auch die Dauer der Zahlung der Beitr&auml;ge vom Eintritt bestimmter &bdquo;zuf&auml;lliger&ldquo; Ereignisse abh&auml;ngen &ndash; Tod oder Erleben des Ablaufs &ndash; und auf den Zeitpunkt des R&uuml;ckkaufs zu diskontieren ist, kommen &uuml;bliche versicherungsmathematische Methoden und Berechnungsgrundlagen &ndash; Diskontierungszins  und Sterbewahrscheinlichkeiten &ndash; ins Spiel. <\/p><p>Zum Ablauf sehen die britischen Policen bestimmte Garantien vor, dazu kommen k&uuml;nftige laufende &Uuml;bersch&uuml;sse und der zu erwartende &bdquo;gegl&auml;ttete&ldquo; F&auml;lligkeitsbonus. Nicht nur die erreichten Mindestgarantien, sondern alles das, was realistischerweise beim Ablauf zu erwarten ist, muss auch in den gesetzlichen Zeitwert eingehen &ndash; so wie bei den deutschen Policen z. B. auch ein nicht garantierter Schluss&uuml;berschuss mit in den Zeitwert eingeht.<\/p><p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p><p>In einer beitragsfreien britischen Police sind ein Jahr vor Ablauf bereits 148.000 EUR zum Ablauftermin garantiert. Dazu kommen 2.000 EUR laufende &Uuml;bersch&uuml;sse und ein durch Smoothing gegl&auml;tteter F&auml;lligkeitsbonus von derzeit zu erwarten 50.000 EUR, der aber noch nicht garantiert ist. Zusammen sind dies 200.000 EUR. Wegen einer B&ouml;rsenschw&auml;che werden jedoch &ndash; auch per Marktpreisanpassungen &ndash; bei K&uuml;ndigung ein Jahr vor Ablauf nur 140.000 EUR ausgezahlt &ndash; Garantien zum Ablauf greifen ja dann nicht. Doch selbst wenn beim Zeitwert die zu erwartenden 200.000 EUR wegen der verbleibenden Unsicherheiten mit 7 % auf den K&uuml;ndigungstermin diskontiert w&uuml;rden, m&uuml;ssten mindestens fast 187.000 EUR ausgezahlt werden.<\/p><p><strong>Kunden steht mindestens der Zeitwert ihrer Versicherung zu<\/strong><br>\nNach deutschem Recht hat der Kunde also Anspruch auf den tats&auml;chlichen fairen &bdquo;Zeitwert&ldquo; seines Vertrages, der infolge der Garantien zum Ablauf auch bereits ein Jahr vor Ablauf deutlich &uuml;ber dem liegt, was der britische Versicherer aufgrund der derzeitigen schwachen Kapitalmarktlage berechnet hat. Der Kunde hat also &ndash; falls noch nicht verj&auml;hrt &ndash; einen entsprechenden Nachforderungsanspruch. Abweichende Berechnungen der Briten entsprechen also einfach nicht deutschem Recht &ndash; der Kunde hat Anspruch auf den vollen Marktwert (Zeitwert) seiner Police. Marktabh&auml;ngig ist dabei vor allem der Diskontierungszins, mit dem der Zeitwert aus den insbesondere bei Ablauf zu erwartenden Leistungen berechnet wird, und der von der Kapitalmarktsituation abh&auml;ngt.<br>\n<strong><br>\nBriten setzten sich &uuml;ber Hinweise der Aktuare hinweg<\/strong><br>\nSo schreibt auch Engel&auml;nder  (Aktuar und Prokurist bei KPMG) zum Zeitwert:<\/p><blockquote><p>Die Einf&uuml;hrung dieses Begriffs beruht auf einer Initiative von Aktuaren, die hiermit ausl&auml;ndische, insbesondere angels&auml;chsische Methoden zur Bestimmung von K&uuml;ndigungsverg&uuml;tungen verhindern wollten. W&auml;hrend der Zeitwert auf Marktwerten beruht, werden in Gro&szlig;britannien die K&uuml;ndigungsverg&uuml;tungen auf Basis der Kapitalanlagen des Versicherers bestimmt. Dieser kann also auf Risiko des Kunden spekulieren, denn er muss nur zum Ablauf eine vorgegebene Leistung erf&uuml;llen. Durch die deutsche Verpflichtung, mindestens den marktabh&auml;ngigen Zeitwert als K&uuml;ndigungsverg&uuml;tung zu leisten, werden die Versicherer zu einer einem Altersvorsorgeprodukt angemessenen vorsichtigen und verl&auml;sslichen Kapitalanlage gezwungen.<\/p><\/blockquote><p><strong>Versto&szlig; gegen gesetzliches Gebot: Kunden steht Mindestverg&uuml;tung zu<\/strong><br>\nAuch wenn die Briten dies nicht beherzigt haben sollten &ndash; am gesetzlichen Mindestr&uuml;ckkaufswert &ndash; also vollen Zeitwert &ndash; kommen sie nach dem Mitte 1994 bis 2007 geltenden deutschen Versicherungsvertragsrecht nicht vorbei. Der Zeitwert bestimmt sich ausschlie&szlig;lich auf Grund der Anspr&uuml;che und Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gegen&uuml;ber dem Versicherer, gleichg&uuml;ltig, was intern im Versicherer abl&auml;uft. Dabei ist die gesamte Wirkung auch der k&uuml;nftigen &Uuml;berschussbeteiligung einschl. F&auml;lligkeitsbonus, der Garantien zum Ablauf und jeder anderen versprochenen Leistung zu ber&uuml;cksichtigen <\/p><p>Engel&auml;nder (a.a.O.) weist darauf hin, dass zur Ermittlung des Zeitwertes stets ein qualifizierter Aktuar einzuschalten ist. Denn der Zeitwert ist kein Wert, den der Versicherer aus eigenem Recht bestimmt, sondern ein gesetzlich begr&uuml;ndeter, externer Wert.<\/p><p><strong>Kunden steht eine vollst&auml;ndige und nachvollziehbare Abrechnung zu<\/strong><br>\nKunden, die sich durch die von britischen Versicherern berechneten R&uuml;ckkaufswerte, auch ggf. bei Teilk&uuml;ndigungen bzw. Teilauszahlungen oder Entnahmen unfair behandelt f&uuml;hlen, sollten daher den Versicherer zun&auml;chst zu einer gesetzeskonformen Neuberechnung der Leistung als Zeitwert auffordern. Im Zweifel oder wenn die Neuberechnung verweigert wird, kann der Zeitwert selbstverst&auml;ndlich auch durch einen versicherungsmathematischen Sachverst&auml;ndigen ermittelt werden.<\/p><p>Begr&uuml;ndungen von britischen Versicherern, dass der Wert der Kapitalanlagen gesunken sei und deshalb Marktpreisanpassungen vorzunehmen seien, liegen v&ouml;llig neben deutschen Recht und sind daher unerheblich, wenn dies zu geringeren Leistungen als dem gesetzlichen Zeitwert f&uuml;hrt.<\/p><p><strong>Keine wirksame Hilfe vom Staat oder Interessenvereinen im Einzelfall<\/strong><br>\nErst wenn der Kunde bzw. Ex-Kunde des Versicherers weis, dass die Abrechnung noch immer unrichtig ist, und wie viel Geld fehlt, kann ein Anwalt so richtig helfen. Die Hoffnung, &bdquo;der Staat&ldquo; oder &bdquo;die Versicherungsaufsicht&ldquo; w&uuml;rde solche Probleme l&ouml;sen, erweist sich als tr&uuml;gerisch und praktisch riskant, denn die Anspr&uuml;che der Kunden k&ouml;nnten zeitnah verj&auml;hren. Dem entsprechend muss sich jeder Betroffene selbst um &bdquo;seinen Fall&ldquo;  bem&uuml;hen, denn Vereine und Interessengemeinschaften bieten keinerlei Schutz vor dem Verlust eigener Anspr&uuml;che. <\/p><p><strong>* von Dipl.-Math. Peter Schramm, Dipl.-Jur. Thomas Keppel, Dr. Johannes Fiala<\/strong><\/p><p><strong>2. Arbeitnehmerschaden durch betriebliche Altersversorgung *<\/strong><\/p><p>Arbeitgeberhaftung f&uuml;r &bdquo;Wertgleichheit&ldquo; statt &bdquo;Zillmerung&ldquo; trotzt VVG-Reform<\/p><p><strong>Urteil des LAG M&uuml;nchen: Arbeitgeberhaftung bei Entgeltumwandlung<\/strong><br>\nDas Landesarbeitsgericht M&uuml;nchen (LAG) hat durch Urteil vom 15.03.2007 (Az. 4 Sa 1152\/06) einen Arbeitgeber verurteilt, seinem fr&uuml;heren Mitarbeiter die Differenz zwischen der &bdquo;Beitragssumme umgewandelter Lohnbeitr&auml;ge&ldquo; und dem &bdquo;R&uuml;ckkaufswert&ldquo; zum Ende des Arbeitsverh&auml;ltnis zu erstatten.<br>\n<a href=\"http:\/\/www.arbg.bayern.de\/imperia\/md\/content\/stmas\/lag\/muenchen\/entscheidungen_2006\/kammer4\/4sa1152_06.pdf\">Quelle: [PDF &ndash; 96KB]<\/a><\/p><p>Nach rund 3,5 Jahren Entgeltumwandlung &uuml;ber eine Unterst&uuml;tzungskasse (UK) mit Geldanlage bei einer Versicherung hatte der Mitarbeiter auf etwa 6.000 Euro Gehalt verzichtet: Die Versicherung gab den &bdquo;Wert&ldquo; der Ersparnisse am Ende mit weniger als 10% an.<\/p><p><strong>98% Lohnwertverlust durch Altersversorgung &uuml;ber Versicherung<\/strong><br>\n&Auml;hnlich war es einem Teilzeitmitarbeiter gegangen. &Uuml;ber Entgeltumwandlung sparte er monatlich 100 Euro f&uuml;r sein Alter &ndash; nach 1,5 Jahren waren rund 2.000 einbezahlt. Der Versicherer teilt zum Ende der Besch&auml;ftigung mit, dass der Wert sich auf gut 30 Euro bel&auml;uft.<\/p><p>Die fehlende Differenz wird daf&uuml;r verwendet, die Abschlu&szlig;- und Verwaltungskosten beim Tr&auml;ger der betrieblichen Versorgung (z.B. einer U-Kasse und einer Versicherung) zu finanzieren, eingeschlossen die Provision des Vermittlers: Versicherungen haben diese Kosten nicht &uuml;ber die gesamte (geplante) Laufzeit gleichm&auml;&szlig;ig verteilt, sondern nach der Methode des Mathematikers August Zillmer (daher &bdquo;Zillmerung&ldquo; genannt) mit den Beitr&auml;gen der ersten Monate bzw. Jahre verrechnet.<\/p><p><strong>Geldvernichtung oder Verm&ouml;gensbildung zur Altersversorgung<\/strong><br>\nSeit 01.01.2008 (VVG-Reform) m&uuml;ssen Versicherer die Abschlusskosten von Lebensversicherungsvertr&auml;gen mindestens &uuml;ber die ersten 5 Jahre gleichm&auml;&szlig;ig verteilen. Am Prinzip der Zillmerung an sich hat sich dadurch wenig ge&auml;ndert.<\/p><p>Bei 4 % Zillmerung &ndash; bezogen auf die planm&auml;&szlig;ige Beitragssumme &ndash; und 40 Jahren Vertragsdauer belaufen sich die Abschlusskosten auf 1,6 Jahresbeitr&auml;ge, also 32 % der ersten 5 Jahresbeitr&auml;ge. Weitere Kosten, Risikobeitr&auml;ge f&uuml;r Todesfall und Berufsunf&auml;higkeit (BU) und Ratenzuschl&auml;ge k&ouml;nnen auf durchaus nochmals 30 % und mehr kommen, verbleiben also von jedem Jahresbeitrag der ersten 5 Jahre noch knapp 40 % zur Anlage als Sparbeitrag.<\/p><p>Beim R&uuml;ckkauf k&ouml;nnen davon noch die Abz&uuml;ge (sogenannter Stornoabzug) nach &sect; 169 (5) VVG vorgenommen werden, durchaus auch 1 % bis 2 % der noch ausstehenden Beitr&auml;ge (also vielleicht 40 % bis 80 % eines Jahresbeitrags). Dann g&auml;be es in den ersten beiden Jahren nichts zur&uuml;ck, nach dem dritten Jahr rund 3 * 40 % &ndash; 80 % = 40 % eines Jahresbeitrags bzw. 13 % der eingezahlten Beitr&auml;ge: Aus 6.600 Euro faktischem Lohnverzicht durch Entgeltumwandlung werden so 858 Euro R&uuml;ckkaufswert, auch nach neuem Versicherungsvertragsrecht.<\/p><p><strong>Mindestr&uuml;ckkaufswert durch BGH-Rechtsprechung<\/strong><br>\nDie VVG-Reform (neues Versicherungsvertragsgesetz) seit 01.01.2008 h&auml;tte in dem vom LAG M&uuml;nchen entschiedenen Fall also kaum etwas daran ge&auml;ndert, dass rund 90% der in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelten Beitr&auml;ge aus Arbeitnehmersicht verloren gegangen w&auml;ren.<br>\nDer Bundesgerichtshof (BGH) geht bereits bei privaten Altersversorgungsversicherungen davon aus, dass rund &bdquo;die H&auml;lfte des ungezillmerten Deckungskapitals bzw. des ungezillmerten Fondsverm&ouml;gens&ldquo; vom Versicherer stets geschuldet wird &ndash; gleichviel wie lange ein Versicherungsvertrag besteht. Den Schaden der Versicherungssparer, allein dadurch, sch&auml;tzen Verbrauchersch&uuml;tzer auf rund 3,5 Mrd. Euro. Bei der Entgeltumwandlung stehen Arbeitgeber derzeit wohl mit bis zu 65 Mrd. Euro in der Haftung &ndash; alle potentiellen Gl&auml;ubiger eingeschlossen.<\/p><p><strong>Betriebliche Altersversorgung ist keine VWL: Arbeitgeberhaftung l&auml;sst sich mindern<\/strong><br>\nUm eine staatliche F&ouml;rderung &uuml;ber &bdquo;Verm&ouml;genswirksamen Leistungen&ldquo; zu erhalten, l&auml;sst sich ein Arbeitnehmer als Kunde direkt beraten: Der Arbeitgeber ist nur Zahlstelle &ndash; er &uuml;berweist einen Teil des Lohns und steht in keiner Beratungspflicht.<br>\nBei der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber das Gegenteil festgelegt: Der Arbeitgeber ist Kunde &ndash; auf seinen Namen lauten die BAV-Sparvertr&auml;ge, die er auch hinsichtlich der Kostenh&ouml;he und Kostenverteilung ausw&auml;hlt. Der Arbeitgeber befindet sich in einer Treuh&auml;nderrolle, denn f&uuml;r den umgewandelten Lohn wurde ja auch gearbeitet.<\/p><p><strong>Produktvergleich kann den Wert der Versorgung mehr als verzehnfachen<\/strong><br>\nWer die Angebote von Investmentfonds vergleicht, stellt fest dass mancher Anbieter auf &bdquo;Abschlusskosten&ldquo; (der Banker spricht vom Agio oder Ausgabeaufschlag) g&auml;nzlich verzichtet. Diese Kosten berechnet ein Banker auch nur auf tats&auml;chlich erworbenen Fondsanteile, die dann in einem Depot als &bdquo;Gegenwert&ldquo; landen, nicht auch noch nach Versichererart gleich auf alle, die der Kunde bis zu seinem 67. Lebensjahr planm&auml;&szlig;ig noch erwerben w&uuml;rde.<\/p><p>Versicherer bzw. Tr&auml;ger der BAV berechnen bereits in den ersten 5 Jahren zwischen 0,1% und mehr als 4 % Abschlusskosten, und zwar bezogen auf die Beitragssumme der gesamten Laufzeit &ndash; auch wenn der Arbeitnehmer jedes Jahr die Wahl hat, &uuml;ber das Ob und die H&ouml;he einer Entgeltumwandlung neu zu entscheiden: Dieses &bdquo;System der Kostenverrechnung&ldquo; spricht gegen die Eignung in der BAV.<\/p><p>Bei Investmentfonds werden etwa 2-4% Verwaltungskosten p.a. verrechnet &ndash; einen Teil bekommt die Depotbank als &bdquo;Kick-Backs&ldquo; refundiert: Mancher Banker verzichtet inzwischen auch darauf, und erteilt dem Kunden eine Gutschrift. Die laufenden Kosten bei Versicherungen liegen gem&auml;&szlig; Bericht der BaFin durchschnittlich ebenfalls deutlich h&ouml;her.<\/p><p><strong>Beraterhaftung gegen&uuml;ber Arbeitgebern<\/strong><br>\nJedoch gibt es auch Anbieter, wie manche Pensionskasse, die provisionsfreie Tarife kalkuliert hat: F&uuml;r den Arbeitnehmer steht am Ende des ersten BAV-Sparjahres ein &bdquo;Wert&ldquo; von 92% zur Verf&uuml;gung, nach drei Jahren kann der Wert die Summe der gesparten Beitr&auml;ge erreicht haben. Der Gesetzgeber spricht im Spezialgesetz (dem BetrAVG) von &bdquo;Wertgleichheit&ldquo; als Gebot f&uuml;r Arbeitgeber.<br>\nJeder Berater hat den Arbeitgeber &uuml;ber das Risiko derartiger unbestimmter Rechtsbegriffe aufzukl&auml;ren (BGH-Urteil, Az. IX ZR 127\/04)  &ndash; eine Option f&uuml;r den Arbeitgeber die BAV-Anlagefehler und seine Haftung bisweilen kostenneutral zu sanieren.<\/p><p><strong>Versicherer gew&auml;hrleisten keine Wertgleichheit<\/strong><br>\nOft h&ouml;rt man das Argument, jeder versicherungsmathematisch kalkulierte Tarif sei damit automatisch wertgleich, weil ja das versicherungsmathematische &Auml;quivalenzprinzip eingehalten sei. &Auml;quivalent kalkuliert der Versicherungsmathematiker jedoch nur die kalkulatorischen Leistungsverpflichtungen (nicht die geringeren tats&auml;chlich im Mittel zu erwartenden) und die Nettopr&auml;mien ohne Kosten. Abschluss- und Verwaltungskosten kommen oben drauf &ndash; und dennoch soll die Wertgleichheit aus Versicherersicht  &ndash; offenbar v&ouml;llig unabg&auml;ngig davon, welch hohe Kosten zus&auml;tzlich eingerechnet sind &ndash; immer gegeben sein, solange es nur ein Versicherungsmathematiker einkalkuliert hat. <\/p><p>Solche Behauptungen erweisen sich bei genauer Betrachtung allenfalls als unverbindliche Meinungs&auml;u&szlig;erungen, f&uuml;r die ein Versicherer keine Gew&auml;hrleistung &uuml;bernimmt. Selbstverst&auml;ndlich wird jeder Versicherer gerne schriftlich best&auml;tigen, dass seine Tarife versicherungsmathematisch und nach dem &Auml;quivalenzprinzip kalkuliert sind. Kein Versicherer hat aber bisher verbindlich best&auml;tigt, dass seine Tarife in der bAV auch die Wertgleichheit erf&uuml;llen &ndash; weshalb wohl, wenn dies doch das Gleiche beinhalten soll? <\/p><p>Vielmehr weisen Versicherer nur auf sehr insistierende Nachfrage darauf hin, dass sie die Erf&uuml;llung der Wertgleichheit gar nicht verbindlich best&auml;tigen k&ouml;nnen, weil es sich ja um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Bleibt dem Arbeitgeber also nur eigenes Nachdenken und gr&ouml;&szlig;te Vorsicht bei Angeboten in der Entgeltumwandlung, auch wenn diese nun die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilen.<\/p><p>*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)<\/p><p>und<\/p><p>Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverst&auml;ndiger f&uuml;r Versicherungsmathematik (Diethardt),  Aktuar DAV, &ouml;ffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main f&uuml;r Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).<\/p><p><strong>3. PM Dr. Johannes Fiala<\/strong><\/p><p>M&uuml;nchen im April 2008<\/p><p><strong>Wohn-Riester: Vorsicht neue Eigenheim- und Bauspar-Falle *<\/strong><\/p><p>Wie Immobilienk&auml;ufer viel Geld erst beim Kauf &ndash; und sp&auml;ter im Alter verlieren k&ouml;nnen &ndash;<\/p><p><strong>Riesterf&ouml;rderung<\/strong><br>\nDa die Riesterrente das verminderte Sozialrentenniveau ausgleichen soll, sind vor allem Rentenversicherungspflichtige f&ouml;rderf&auml;hig &ndash; unabh&auml;ngig vom Einkommen, dagegen meist nicht Selbst&auml;ndige. Vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens kann gespart werden, maximal jedoch 2.100 Euro. Daf&uuml;r gibt es 154 Euro Grundzulage und je kindergeldberechtigtem Kind 185 Euro als Kinderzulage oben drauf. Bei Neugeborenen ab 2008 sind es 300 Euro. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem weiteren Neugeborenen in 2008 sind es p.a. also 978 Euro. Wer unter 21 Jahren alt ist erh&auml;lt einen Berufsanf&auml;ngerbonus zus&auml;tzlich.<\/p><p>Die Beitr&auml;ge zum Riestersparen k&ouml;nnen wie Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden: Doch hier lauert die erste Falle. Greift die steuerliche F&ouml;rderung, werden darauf alle Zulagen wieder komplett angerechnet &ndash; es gibt also letztlich nur die Steuerersparnis. Und in der Rentenphase sind daf&uuml;r dann wiederum Steuern auf die komplette Riesterrente zu zahlen &ndash; die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Die Rendite solcher Vertr&auml;ge ist dann bisweilen so bescheiden, dass es sich lohnen kann auf die gef&ouml;rderten Riestervertr&auml;ge komplett zu verzichten. Schlie&szlig;lich ist auch die Verwaltung der Vertr&auml;ge aufwendig und daher oft sehr teuer &ndash; zudem wird in den ersten f&uuml;nf Jahren f&uuml;r Abschlusskosten und Provisionen meist mehr entnommen als an F&ouml;rderung hinzukommt.<br>\n<strong><br>\nWohn-Riester:<\/strong><br>\nNeu ist, dass die angesparten Mittel vollst&auml;ndig zum Kauf eines Eigenheims (auch einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung) verwendet werden k&ouml;nnen &ndash; ohne R&uuml;ckzahlungspflicht. Und dies auch bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Auch die Verwendung der Riesterbeitr&auml;ge einschlie&szlig;lich der F&ouml;rderung zur Tilgung eines Baudarlehens ist damit m&ouml;glich. So wird es auch Wohn-Riester-Bausparvertr&auml;ge und Kombinationen zwischen anderen Riesteranlagen und Baudarlehen geben. Daraus ergibt sich jedoch eine weitere Kostenfalle, denn Kombinationen von Spar-, Renten- und Kreditvertr&auml;gen kann nur ein unabh&auml;ngiger Sachverst&auml;ndiger nachrechnen und die Grundlagen f&uuml;r einen Vergleich liefern. Neben Anlagerisiken bei Riester-Fonds k&ouml;nnen die Kreditkosten erheblich teurer werden: Die Riesterf&ouml;rderung nutzt dann wirtschaftlich nur dem Produktanbieter &ndash; nicht jedoch dem B&uuml;rger.<\/p><p><strong>Wohnbaupr&auml;mie gibt es ebenfalls<\/strong><br>\nDie F&ouml;rderung durch eine 45 Euro Wohnbaupr&auml;mie soll erhalten bleiben &ndash; aber k&uuml;nftig nur noch, wenn das Geld in eine Wohn-Immobilie investiert wird. Auch hier lauert eine Preisfalle: Sch&auml;tzungsweise &uuml;ber eine Million Bundesb&uuml;rger haben in den letzten beiden Jahrzehnten &uuml;berteuerte Immobilien gekauft. Es w&auml;re f&uuml;r diese geprellten K&auml;ufer zumeist geradezu ein Schn&auml;ppchen gewesen, vorher einen Sachverst&auml;ndigen f&uuml;r Immobilenbewertung zu fragen oder einen gut versicherten Architekten zur Begleitung der Immobilienerrichtung einzuschalten. Sich &uuml;ber steuerliche und rechtliche Risiken vorher beraten zu lassen kostet nur rund 1\/20tel dessen, was f&uuml;r eine sp&auml;tere Sanierung im Schadensfall aufzuwenden w&auml;re.<\/p><p><strong>Steuerlicher Bumerang im Alter<\/strong><br>\nEin Bauer auf dem Lande lehnte j&uuml;ngst das Gespr&auml;ch &uuml;ber Riester mit folgenden Worten ab: &bdquo;Merke Dir mein Junge, der Staat hat seinen B&uuml;rgern noch nie was geschenkt&ldquo;. F&uuml;r die gef&ouml;rderten Betr&auml;ge, welche aus entnommenen bestehenden Riesteranlagen und anschlie&szlig;end insbesondere durch Kredittilgung in die Immobilie geflossen sind, wird ein fiktives &bdquo;Wohnf&ouml;rderkonto&ldquo; gef&uuml;hrt werden. Diese Beitr&auml;ge verzinsen sich mit 2% p.a. &ndash; zu Beginn der sogenannten Auszahlungsphase kann der Steuerpflichtige w&auml;hlen, ob er dieses (fiktive) Geld dann &uuml;ber 17 bis 25 Jahre laufend versteuert (daf&uuml;r haften sp&auml;ter auch die Erben !) oder auf Basis von 70% des fiktiven Wohnf&ouml;rderkonto-Guthabens auf einmal versteuert: Dies hat einen Progressionssprung zur Folge &ndash; und dieses Geld muss zus&auml;tzlich angespart werden, denn die Riesterersparnisse sind ja &bdquo;in Grund und Boden&ldquo; gebunden.<\/p><p><strong>Stagnierende oder fallende Immobilienpreise<\/strong><br>\nSeit der Wiedervereinigung sind die Preise f&uuml;r Immobilien nur in ausgew&auml;hlten Spitzenlagen gestiegen. Die Belastungen durch Steuern, hohe Inflation bei den Energie- und Lebenshaltungskosten, sowie die wachsende Geldmenge wegen der j&uuml;ngsten Bankenkrisen, &auml;ndern angesichts des Bev&ouml;lkerungsr&uuml;ckgangs nichts daran, dass in der Masse weiterhin kaum mit steigenden Preisen gerechnet wird. Auch bei F&ouml;rderung durch &bdquo;Wohn-Riester&ldquo; ist der K&auml;ufer bzw. Bauherr gut beraten, sachverst&auml;ndige Begleitung sicher zu stellen, um nicht am Ende ein Vielfaches der Riesterf&ouml;rderung durch ung&uuml;nstige Vertr&auml;ge beim Ansparen und Kaufen, sowie beim Bauen und der Kreditfinanzierung gleich wieder zu verlieren.<\/p><p><strong>Fr&uuml;hzeitige Nutzung und Vererbbarkeit<\/strong><br>\nWohn-Riester ist die einzige Riester-Form, bei der der Sparer auch vor dem 60. Lebensjahres bereits seine angesparten Mittel nutzen kann &ndash; indem er. Sie &bdquo;abwohnt&ldquo;. Zudem lohnt sich die Zinsersparnis durch Tilgung meist mehr als jede andere Anlage. F&uuml;r denjenigen, der ohnehin &ndash; ganz unabh&auml;ngig von Riester &ndash; in eigene Wohnimmobilie investieren m&ouml;chte, wird es sich daher nur selten lohnen, einen separaten Riestervertrag anzusparen oder aufrechtzuerhalten statt die Mittel zur Tilgung des Immobilendarlehen zu verwenden. Daher werden sicher sehr viele Riester-Mittel in den neuen Wohn-Riester flie&szlig;en.<\/p><p>Allerdings sind bisher erst wenig Mittel angespart worden &ndash; wegen unwiderruflich hoher Kosten meist nicht einmal die eingezahlten Beitr&auml;ge. Wer in einigen Jahren tats&auml;chlich Wohn-Riester nutzen m&ouml;chte, sollte daher jetzt nicht noch einen anderen Riestervertrag mit hohen Anfangskosten vereinbaren &ndash; f&uuml;r ihn kann statt dessen ein Riester-Bausparvertrag das Richtige sein, ein anderer Riestervertrag aber trotz F&ouml;rderung ein Verlustgesch&auml;ft. Und bei Wohn-Riester gehen die angesparten Mittel im Todesfall den Erben nicht vollst&auml;ndig verloren &ndash; die gef&ouml;rderte Immobilie kann auf die Kinder vererbt werden. Auch dies d&uuml;rfte f&uuml;r Viele ein Argument f&uuml;r die Inanspruchnahme von Wohn-Riester sein. <\/p><p>*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)<\/p><p>und<\/p><p>Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverst&auml;ndiger f&uuml;r Versicherungsmathematik (Diethardt),  Aktuar DAV, &ouml;ffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main f&uuml;r Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de)<\/p><p><strong>4. PM Dr. Johannes Fiala<\/strong><\/p><p>M&uuml;nchen im April 2008<\/p><p>Bundesgerichtshof: Anleger tragen Risiken schlechter Lebensversicherungsrenditen*<\/p><p>(Immobilienfinanzierung mit Festkredit, Tilgungsaussetzung und Lebensversicherung)<\/p><p>Fehlerhafte Immobilienfinanzierung durch Renditet&auml;uschung?<br>\nImmer wieder sind Investoren auf &bdquo;unverbindliche Renditeprognosen&ldquo; von Lebensversicherungen hereingefallen &ndash; der Vermittler und das Werbematerial mancher Gesellschaft suggerierte dem Kunden Traumrenditen von beispielsweise 12,9% oder sogar 31,2% insbesondere bei britischen Policen. Bisweilen wurden deutliche Warnhinweise, dass derartige Renditen kein Anhaltspunkt f&uuml;r die k&uuml;nftige Wertentwicklung sind, schlicht beiseite geschoben.<\/p><p><strong>Risiken einer Lebensversicherung zur Kredittilgung am Ende der Laufzeit<\/strong><br>\nEin sehr h&auml;ufiger Fehler bei der Baufinanzierungsberatung liegt in der Fristeninkongruenz: Beispielsweise wird der Kreditzins auf 10 Jahre festgeschrieben &ndash; w&auml;hrend die Lebensversicherung noch weitere zehn Jahre l&auml;uft. Dies kann zu unerw&uuml;nschter Verteuerung der Kreditkosten f&uuml;hren. Oft wird auch eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag mit einem Festkredit gekoppelt, obgleich die permanent hohen Kreditzinsen bei selbstgenutzten Immobilien nicht von der Steuer absetzbar sind. In derartigen F&auml;llen haftet dann der Banker, Vermittler und das Kreditinstitut f&uuml;r den Schaden aus zu hohen Finanzierungskosten gegen&uuml;ber dem Kunden.<\/p><p><strong>Risiko einer Unterdeckung &ndash; Nachbesicherungsforderung durch die Bank<\/strong><br>\nWird mit der Bank vereinbart, dass ein Kredit durch die Ablaufleistung einer Lebensversicherung getilgt werden soll, so tr&auml;gt grunds&auml;tzlich bei den bank&uuml;blichen Vertragsmustern allein der Kreditnehmer bzw. Darlehenskunde das Risiko einer Unterdeckung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr entschieden hat(Urteil vom 20.11.2007, Az. XI ZR 259\/06). Der Jurist sagt dann, dass die Ablaufleistung der Lebensversicherung &bdquo;Erf&uuml;llungs halber&ldquo; zur Darlehenstilgung vereinbart wurde, was die Regel in der Bankpraxis ist. Der Kunde bleibt auf den Restschulden also sitzen.<\/p><p><strong>Im Einzelfall kommt es auf die gerichtliche Auslegung der Vertr&auml;ge an<\/strong><br>\nAusnahmsweise kann eine Kreditvertragsklausel auch so ausgelegt werden, dass die Leistung &bdquo;Erf&uuml;llungs statt&ldquo; vereinbart ist, wie ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003 (WM 2003, 2412) zeigt: Nur dann tr&auml;gt das Risiko schlechter Lebensversicherungsrendite die Bank, weil sie nur die Ablaufleistung der Lebensversicherung beanspruchen kann, also das Anlagerisiko des Versicherungskunden ausnahmsweise &uuml;bernommen hat.<\/p><p><strong>Finanz- und Bankberater in der Haftung<\/strong><br>\nAuch bei den Sofort-Renten und anderen angeblichen Steuerspar-Modellen, werden dem Kunden f&uuml;r die Finanzierung einer Kapitalanlage regelm&auml;&szlig;ig Musterberechnungen vorgelegt. Diese Musterberechnungen k&ouml;nnen stark fehlerhaft, unplausibel oder auch eindeutig  bzw. absichtlich &uuml;berh&ouml;ht sein und dazu dienen, den Kunden &uuml;ber seine Risiken und die Kosten bei der Finanzierung im Unklaren zu lassen. Hier kann es auch zu einer Haftung des Versicherers kommen, der insoweit als die Werbeversprechen von Beginn an &uuml;berh&ouml;ht waren, sp&auml;ter nicht mit dem Argument gesunkener Ertr&auml;ge die Gewinnbeteiligung k&uuml;rzen  kann.  <\/p><p>Hinzu kommen jene F&auml;lle, in denen die teilweise Fremdfinanzierung einer Kapitalanlage entgegen der Musterberechnung des Vermittlers, zu sicheren Verlusten f&uuml;r den Kunden f&uuml;hrt: Oft bringt erst eine Analyse von Vertr&auml;gen und Prospekten den Nachweis, dass weder Kunde noch Vermittler die komplexen Zusammenh&auml;nge gesehen hatte. In derartigen F&auml;llen kann es dazu kommen, dass Bank und\/oder Versicherung f&uuml;r eine fehlerhafte bzw. l&uuml;ckenhafte Anlage- oder Finanzierungsberatung dennoch einstehen m&uuml;ssen.<\/p><p><strong>Renditebegriff in der Lebensversicherung grunds&auml;tzlich irref&uuml;hrend<\/strong><br>\nWo Lebensversicherungen als Kapitalanlage beworben werden, werden auch Renditeangaben erwartet. Doch ist der Renditebegriff bei einer Lebensversicherung im Allgemeinen irref&uuml;hrend. Wenn eine Rendite bezogen auf die Ablaufleistung bei planm&auml;&szlig;iger Vertragsdurchf&uuml;hrung genannt wird, dann muss sie zur Vergleichbarkeit mit anderen Kapitalanlagen immer auf die vollen Bruttobeitr&auml;ge bezogen sein, nicht nur auf Sparanteile, die der Kunde gar nicht erkennen kann. Doch auch dann ist der Begriff &bdquo;Rendite&ldquo; irref&uuml;hrend, da bei vorzeitiger K&uuml;ndigung und R&uuml;ckkauf oft gar keine oder sogar eine negative Rendite erzielt wird. Eine Lebensversicherung l&auml;sst sich daher nur schwer mit einer Kapitalanlage vergleichen, eine Renditenennung verdeckt aber die Unterschiede und f&uuml;hrt den Kunden in die Irre. Will er Kredit und Versicherung vorzeitig aufl&ouml;sen, geht dies dann nur mit erheblichem Verlust &ndash; von der genannten Rendite bleibt dann oft gar nichts.<\/p><p><strong>Risiken und Negativszenarien werden verschwiegen<\/strong><br>\nIn Modellrechnungen wird oft nur ein &bdquo;erwarteter Verlauf&ldquo; angegeben. Andere Szenarien mit schlechterem Ergebnis fehlen, sowohl auf der Versicherungs- wie auf der Darlehensseite. Dadurch k&ouml;nnen die Risiken, die in negativen Abweichung vom erwarteten Verlauf liegen, vom Kunden nicht beurteilt werden. Sp&auml;ter stellt sich dann heraus, dass die tats&auml;chlich entstehende schlechten Ergebnisse von Beginn an nicht unwahrscheinlich waren, dem Kunden diese Gefahr aber nicht transparent gemacht wurde. H&auml;tte er dies gewusst &ndash; wird er oder sein Anwalt sagen &ndash; h&auml;tte er eine solche Konstruktion nie abgeschlossen. Rasch hat dann ein versicherungsmathematischer Sachverst&auml;ndiger ermittelt, um wieviel das Ergebnis &ndash; gemessen am Verm&ouml;gen des Kunden &ndash;  z. B. schon bei einem normalen Annuit&auml;tendarlehen besser gewesen w&auml;re. Folge ist dann zwangsl&auml;ufig eine Haftung des Vermittlers und Finanzberaters f&uuml;r die Differenz.<\/p><p>*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)<\/p><p>Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverst&auml;ndiger f&uuml;r Versicherungsmathematik (Diethardt),  Aktuar DAV, &ouml;ffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main f&uuml;r Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim gestrigen <a href=\"http:\/\/www.wdr.de\/themen\/global\/webmedia\/webtv\/getwebtvextrakt.phtml?p=400&amp;b=030&amp;ex=3\">&bdquo;Monitor&ldquo; &uuml;ber &bdquo;Milliarden Subventionen f&uuml;r die Versicherung dank Riester?&ldquo;<\/a> wurde auch der Aktuar Peter Schramm zu Rate gezogen. Dieser arbeitet mit dem Rechtsanwalt Dr. Fiala zusammen. Beitr&auml;ge der beiden hatten wir schon einige Male &uuml;bernommen. Auf die letzten vier weisen wir aus aktuellem Anlass hin. Hier die Themen: <\/p>\n<ul>\n<li>R&uuml;ckkaufswert britischer Policen<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3236\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[40,150],"tags":[273,394,221],"class_list":["post-3236","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-riester-ruerup-taeuschung-privatrente","category-verbraucherschutz","tag-privatvorsorge","tag-subventionen","tag-versicherungswirtschaft"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3236","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3236"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3236\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28929,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3236\/revisions\/28929"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3236"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3236"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3236"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}