{"id":3343,"date":"2008-07-18T14:19:28","date_gmt":"2008-07-18T12:19:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3343"},"modified":"2015-11-17T10:12:25","modified_gmt":"2015-11-17T09:12:25","slug":"mit-dem-versammlungsgesetz-traegt-die-csu-ein-elementares-buergerrecht-zu-grabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=3343","title":{"rendered":"Mit dem Versammlungsgesetz tr\u00e4gt die CSU ein elementares B\u00fcrgerrecht zu Grabe"},"content":{"rendered":"<p>Die CSU hat am 16. Juli &uuml;ber das umstrittene Versammlungsgesetz abgestimmt. Das Gesetz wurde mit 100 zu 45 Stimmen beschlossen. Die 15 Abgeordneten der GR&Uuml;NEN im Bayerischen Landtag trugen als Zeichen ihres Protests w&auml;hrend der Plenardebatte wei&szlig;e T-Shirts mit dem aufgedruckten Artikel 113 der Bayerischen Verfassung &ldquo;Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.&rdquo; Auf der Vorderseite der Shirts prangte der Schriftzug &ldquo;Wir sind so frei&rdquo;. Die CSU kommentierte diese Uniformierung, die unter anderem als Provokation gegen die im Versammlungsgesetz verbotene Uniformierung gedacht war, mit der Forderung &bdquo;Ausziehen&ldquo;.Von Christine Wicht<br>\n<!--more--><\/p><p>Die Gr&uuml;ne Landtagsfraktion hat ihre massive Kritik am umstrittenen Gesetzentwurf der Staatsregierung f&uuml;r das neue Versammlungsgesetz am Rednerpult unterstrichen. Die Fraktionsvorsitzende Margarethe Bause sagte: &ldquo;Das geplante CSU-Gesetz ist ein Angriff auf einen Grundpfeiler unserer Demokratie. Friedliche Demonstrationen, Gewerkschaftsaktivit&auml;ten und das Engagement von B&uuml;rgerinitiativen w&uuml;rden durch die Gesetzesversch&auml;rfungen massiv behindert und erschwert.&rdquo; Unter dem Vorwand, das Treiben von Neonazis unterbinden zu wollen, beschneide die Staatsregierung mutwillig die Freiheitsrechte aller, die sich f&uuml;r eine lebendige Demokratie einsetzen. Das zeige, dass f&uuml;r die CSU m&uuml;ndige und kritische B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nicht mehr als ein St&ouml;rfaktor seien.<\/p><p>Die SPD-Landtagsfraktion begr&uuml;ndet ihre Ablehnung des CSU-Gesetzentwurfs mit dem Schutz der B&uuml;rgerrechte: Das Versammlungsrecht sei ein von der Verfassung in besonderer Weise gesch&uuml;tztes Grundrecht. Der CSU-Entwurf schr&auml;nke das Versammlungsrecht in Bayern in unzumutbarer und unzul&auml;ssiger Weise ein. Das Verbot einer Versammlung werde  erheblich erleichtert: So soll es m&ouml;glich sein, eine Versammlung zu verbieten, wenn Rechte Dritter beeintr&auml;chtigt werden. Damit w&uuml;rde eine &bdquo;Gummiklausel&rdquo; eingef&uuml;hrt, die es erm&ouml;gliche, individuelle Rechte Dritter, zum Beispiel des Stra&szlig;enverkehrs oder von Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mern oder Unternehmern, gegen das Recht auf Versammlung auszuspielen.<\/p><p>Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sei obrigkeitsstaatlich und verletze die Grundrechte. Die vielen neuen Einschr&auml;nkungen f&uuml;hren zu einer weiteren B&uuml;rokratisierung. Au&szlig;erdem w&uuml;rden die Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbest&auml;nde ernorm vermehrt. Es bleibe kaum etwas von der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts &uuml;brig, wonach die Versammlungsfreiheit, ein St&uuml;ck urspr&uuml;nglicher ungeb&auml;ndigter unmittelbarer Demokratie&rsquo; gew&auml;hrleiste.<\/p><p>Die Erkl&auml;rung des SPD-Fraktionschefs Franz Maget im Plenum des bayerischen Landtages in Ausz&uuml;gen: <\/p><blockquote><p>&ldquo;Erstens. Ich unterstelle der Staatsregierung die Absicht, etwas zu finden, was es Rechtsextremisten schwerer macht, mit ihren Aufz&uuml;gen, mit ihren gespenstischen Formationen das Versammlungs-recht, das wir haben, zu missbrauchen. Wenn es sich aber um ein Vorhaben handelt, das sich gegen den Rechtsextremismus richten soll, dann muss ein solches Vorhaben und ein solches neues Gesetz im Konsens der demokratischen Parteien und in &Uuml;bereinstimmung verabschiedet werden.  Sonst ist das ein falsches Signal in dieser Angelegenheit. Zweitens. Es darf dabei nicht die Einschr&auml;nkung und Behinderung der Versammlungsfreiheit f&uuml;r alle in diesem Land, auch f&uuml;r Demokratinnen und Demokraten, herauskommen. <\/p>\n<p>Wenn das das Ergebnis ihrer Bem&uuml;hungen w&auml;re, dann ist ein solches Gesetz nicht sinnvoll, nicht mehrheitsf&auml;hig und darf nicht verabschiedet werden.<br>\nDrittens. Es gibt eine ganze Reihe sehr kompetenter, sehr &uuml;berlegenswerter Einwendungen, die in &uuml;ber 200 Petitionen in den Landtag eingereicht worden sind. (&hellip;)<\/p>\n<p>Es sind Petitionen, Eingaben und Anmerkungen zum Beispiel von Gewerkschaften, zum Beispiel des Bayerischen Journalistenverbandes, zum Beispiel der Naturschutzorganisationen, zum Beispiel der Anwaltskammern. Absch&auml;tzig zu sagen: Das sind lediglich Massenpetitionen, die keinen Wert haben, zeugt f&uuml;r mich von einer undemokratischen Gesinnung, Herr Kollege. Weil es aber ernst zu nehmende Petitionen mit sehr fundierten Einwendungen sind, geh&ouml;ren solchen Eingaben ernst genommen und ernsthaft im Parlament und in den Aussch&uuml;ssen beraten und diskutiert. <\/p>\n<p>Auch das ist nicht geschehen. Mit Ihrer Mehrheit haben Sie im Rechts- und Verfassungsausschuss die Petitionen zun&auml;chst zur&uuml;ckgestellt, dann den Gesetzentwurf beraten und beschlossen und danach feststellen lassen, dass sich damit die Petitionen er&uuml;brigt haben.  Das ist ein Verfahren, bei dem sich die Petenten &ndash; ich sage es sehr vorsichtig &ndash; komisch vorkommen m&uuml;ssen. Wenn man in einer Frage, die B&uuml;rgerrechte elementar tangiert, auf diese Weise Petitionen behandelt, dann ist dies nicht sachgerecht, nicht demokratisch und zeugt von der Arroganz der Macht. Das wollen wir in diesem Hause abstellen. <\/p>\n<p>Viertens. Es gibt inhaltliche Gr&uuml;nde, auf die man hier nat&uuml;rlich eingehen m&uuml;sste und eingehen w&uuml;rde, wenn es jetzt zu einer Beratung und Behandlung k&auml;me. Diese Gr&uuml;nde f&uuml;hren dazu, dass hier ein massiver Eingriff in ein demokratisch gesch&uuml;tztes und garantiertes Grundrecht geschehen soll. Auch das spricht daf&uuml;r, diesen Eingriff jetzt nicht zu behandeln, nicht zu beraten und schon gleich gar nicht zu beschlie&szlig;en. <\/p>\n<p>Letzter Punkt: Was passiert, wenn die Mehrheit des Hauses jetzt unserem Gesch&auml;ftsordnungsantrag auf Nichtbehandlung zustimmen w&uuml;rde? Nichts w&uuml;rde sich verschlechtern. Alle anderen Bundesl&auml;nder kommen ohne ein eigenes L&auml;nderversammlungsrecht jederzeit aus oder lassen sich Zeit, es ausf&uuml;hrlich zu beraten und etwas Vern&uuml;nftiges zu machen. Diese Zeit k&ouml;nnen wir uns auch in der n&auml;chsten Legislaturperiode geben. Bis dahin gilt Bundesrecht weiter so wie in anderen L&auml;ndern der Bundesrepublik Deutschland auch.&rdquo;<\/p><\/blockquote><p>Die Gr&uuml;nen hatten ihren Sitzungssaal zum Versammlungslokal umfunktioniert, um zahlreichen B&uuml;rgerinnen, B&uuml;rgern und Verb&auml;nden, die sich mit Petitionen gegen die Gesetzesversch&auml;rfungen gewandt hatten, Gelegenheit zu geben, bei einem so genannten &bdquo;public viewing&ldquo; die Debatte auf einer Gro&szlig;leinwand zu verfolgen. Zu den zahlreichen Kritikern des Gesetzes z&auml;hlen unter anderem die Anwaltskammern, der Bayerische Journalistenverband, der Bayerische Jugendring, die Gewerkschaft ver.di, die Arbeitsgemeinschaft b&auml;uerliche Landwirtschaft und der Bund Naturschutz. F&uuml;r die Verb&auml;nde verfolgten Richard Mergner vom Bund Naturschutz, Wolfgang Seemann vom Bayerischen Journalistenverband, Fritz Sch&ouml;sser f&uuml;r den DGB und Stephan Kopp von der Rechtsanwaltskammer M&uuml;nchen auf der Besuchertrib&uuml;ne die Landtagsdebatte. <\/p><p>Der Begriff &bdquo;public viewing&ldquo; ist in diesem Zusammenhang, wahrscheinlich ungewollt, sehr treffend gew&auml;hlt. Da der Begriff &bdquo;public viewing&ldquo; im Englischen urspr&uuml;nglich &ldquo;Leichenschau&rdquo; oder &ldquo;&ouml;ffentliche Aufbahrung&rdquo; bedeutet, k&ouml;nnte die Versammlung der Petenten passend auch so verstanden werden, dass bei diesem &ldquo;public viewing&rdquo; der &ldquo;Leichnam Versammlungsfreiheit&rdquo; noch ein letztes Mal besichtigt werden konnte, bevor er von der Bayerischen Staatsregierung zu Grabe getragen wurde.<\/p><p>Artikel auf den Nachdenkseiten zum Versammlungsgesetz: <a href=\"?p=3190\">Neues Versammlungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung &ndash; Abbau der Versammlungsfreiheit und Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die CSU hat am 16. Juli &uuml;ber das umstrittene Versammlungsgesetz abgestimmt. Das Gesetz wurde mit 100 zu 45 Stimmen beschlossen. 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