{"id":33476,"date":"2016-05-23T08:56:08","date_gmt":"2016-05-23T06:56:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=33476"},"modified":"2019-07-03T11:17:50","modified_gmt":"2019-07-03T09:17:50","slug":"von-dersim-1938-bis-sur-2016-die-kurden-und-das-voelkerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=33476","title":{"rendered":"Von Dersim 1938 bis Sur 2016 &#8211; Die Kurden und das V\u00f6lkerrecht"},"content":{"rendered":"<p>Wer nach Dersim kommt, muss sich mit einer Katastrophe der kaum hundertj&auml;hrigen Geschichte der T&uuml;rkei auseinandersetzen, die nicht vergessen werden kann. Es geht dabei nicht nur um die Zahl der Toten, die die Bev&ouml;lkerung von Dersim als Opfer eines Massakers der t&uuml;rkischen Armee von 1937\/38 zu beklagen hatte. Die Zahl ist nicht einmal gekl&auml;rt und schwankt zwischen 30.000 und 90.000 Toten. Auf jeden Fall sind die 13.000 Toten, die der damalige Premierminister Erdogan vor ein paar Jahren angab, nicht realistisch. Doch kommt es nicht auf die Zahl an, entscheidend ist die Absicht und das Ziel der Zerst&ouml;rung, der Deportationen und Morde, mit dem dieser letzte gro&szlig;e Aufstand der Kurden niedergeschlagen wurde. Es ging nicht nur um die Bek&auml;mpfung eines Aufstandes, sondern um die Vernichtung einer religi&ouml;sen Gruppe der Kurden, der Alewiten, die alle Zeichen eines V&ouml;lkermords tr&auml;gt. Von <strong>Norman Paech<\/strong>[<a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=33476#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>].<br>\n<!--more--><br>\nIn den meisten Ver&ouml;ffentlichungen in deutscher Sprache, von der gro&szlig;en Monographie &bdquo;Genozid im V&ouml;lkerrecht&ldquo; von William A. Schabas &uuml;ber die zahlreichen Lehrb&uuml;cher des V&ouml;lkerrechts bis hin zu Wikipedia, wird Dersim unter dem Stichwort &bdquo;V&ouml;lkermord&ldquo; gar nicht erw&auml;hnt. Zumeist wird der Begriff des &bdquo;Ethnozids&ldquo; herangezogen, um das zu charakterisieren, was 1937\/38 in Dersim geschah. So etwa Martin van Bruinessen und Yves Ternon. Dieser schrieb in seinem 1996 erschienenen Buch &bdquo;Der verbrecherische Staat&ldquo;:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Tats&auml;chlich beruhte der Kemalismus ja auf der Behauptung der ethnischen Einheitlichkeit der T&uuml;rkei, alle Bewohner Anatoliens seien seit jeher T&uuml;rken gewesen. Zur Untermauerung dieser These dekretierte die Regierung 1932, die Kurden seinen &sbquo;iranisierte Bergt&uuml;rken&lsquo;. Damit erfolgte ein beispielloser, barbarischer Ethnozid per Dekret, zu dessen Durchf&uuml;hrung die Regierung eine weitere Bev&ouml;lkerungszwangsumsiedlung inszenierte. Insbesondere sollte das Kurdengebiet Dersim in Zentralanatolien radikal entv&ouml;lkert werden, ein unwegsames Gel&auml;nde, das den Guerillakampf beg&uuml;nstigte. Innerhalb von zwei Jahren brach die t&uuml;rkische Armee den Widerstand der letzten kurdischen Rebellen und zerschlug die Kurdenbewegung in der T&uuml;rkei auf drei&szlig;ig Jahre hinaus.&ldquo; (S. 289).\n<\/p><\/blockquote><p>Bruinessen, ein hervorragender Kenner der kurdischen Geschichte, m&ouml;chte den Begriff des V&ouml;lkermordes nicht verwenden. In seinem Aufsatz &bdquo;Genocide in Kurdistan? The Suppression of the Dersim Rebellion in Turkey (1937-38)&ldquo;i schreibt er:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;There was never a policy of physically destroying the Kurds or part of them as such. There was, however, in the Dersim campaign, a deliberate intent to destroy rebels and potential rebels, and this was part of a general policy directed toward the Kurds as such. But this policy is more appropriately termed ethnocide, the destruction of Kurdish ethnic identity.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Ich m&ouml;chte Ihnen in aller K&uuml;rze darlegen, weswegen ich diesen &bdquo;beispiellosen barbarischen Ethnozid&ldquo; einen V&ouml;lkermord nenne, dass auch die &bdquo;Zerst&ouml;rung der kurdischen ethnischen Identit&auml;t&ldquo; mit dem Mitteln milit&auml;rischer kriegerischer Gewalt &bdquo;V&ouml;lkermord&ldquo; genannt werden kann. So wie auch Ismail Be&#351;ik&ccedil;i in seinem Buch von 1990 &bdquo;Tunceli kanunu (1935) ve Dersim jenosidi&ldquo; das Massaker als V&ouml;lkermord bezeichnet hat.<\/p><p>In der Konvention von 1948, die den V&ouml;lkermord als schweres v&ouml;lkerrechtliches Verbrechen verbietet, hei&szlig;t es in Artikel 2: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;In dieser Konvention bedeutet V&ouml;lkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religi&ouml;se Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerst&ouml;ren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Dazu z&auml;hlt die Konvention die &bdquo;<em>T&ouml;tung von Mitgliedern der Gruppe<\/em>&ldquo;, die &bdquo;<em>Verursachung von schwerem k&ouml;rperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe<\/em>&ldquo; oder die &bdquo;<em>vors&auml;tzliche Auferlegung von Lebensbedingungen f&uuml;r die Gruppe, die geeignet sind, ihre k&ouml;rperliche Zerst&ouml;rung ganz oder teilweise herbeizuf&uuml;hren<\/em>&ldquo;.  Alle Umst&auml;nde und &Uuml;berlieferungen dieses furchtbaren Massakers 1937\/38 weisen eindeutig auf einen Genozid hin. <\/p><p>Ein kurzer Blick auf die Geschichte lehrt uns, dass es um die Gegenwehr der Kurden gegen die gnadenlose Zwangsassimilierung des jungen t&uuml;rkischen Staates ging. Aufst&auml;nde der Kurden hatte es bereits im Osmanischen Reich gegeben, die sich von den einzelnen kurdischen F&uuml;rsten- und Scheicht&uuml;mern gegen die Zentralisierungsbestrebungen der osmanischen Herrschaft richteten. Sie konnten sich aber auf keine gemeinsame Idee, keine Massenbewegung st&uuml;tzen, blieben isoliert und waren der osmanischen Streitmacht nicht gewachsen.<\/p><p>Anders nach der Gr&uuml;ndung des t&uuml;rkischen Staates 1923, als die Hoffnung der Kurden auf einen unabh&auml;ngigen Staat, wie er ihnen noch im Vertrag von S&egrave;vres versprochen worden war, in der kemalistischen Assimilierungspolitik wieder unterging. Basierte das System der osmanischen Herrschaft noch auf der Anerkennung der vielf&auml;ltigen kulturellen, sprachlichen und religi&ouml;sen Gemeinschaften, so sah Kemal Atat&uuml;rk seine Aufgabe in der Homogenisierung einer heterogenen Gesellschaft, um eine t&uuml;rkische Nation zu bilden. Dieses Projekt der T&uuml;rkisierung vertrug sich nicht mit der Anerkennung unterschiedlicher kultureller und ethnischer Identit&auml;ten. Sie wurden einer rigorosen Zwangsassimilierung unterworfen, die mit einem vagen Konzept der westlichen Modernisierung begr&uuml;ndet wurde, um den &bdquo;Anschluss an die westliche Zivilisation&ldquo;, wie es damals hie&szlig;, zu erreichen. Nicht nur, dass die kurdische Sprache abgeschafft wurde, die Gro&szlig;e Nationalversammlung der T&uuml;rkei erlie&szlig; Gesetze &ndash; das Gesetz &uuml;ber Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, das Gesetz &uuml;ber die Generalinspektorate und das Umsiedlungsgesetz &ndash;, die systematische Repression und Deportationen sowie Rebellion und Separatismus seitens der Kurden zur Folge hatten.  <\/p><p>Die Zeit zwischen 1925 und 1938 war gepr&auml;gt von mehreren Aufst&auml;nden, die die von Loyalit&auml;t gepr&auml;gte Kohabitation der beiden V&ouml;lker im Osmanischen Reich zutiefst zerst&ouml;rte. Das, was wir heute die kurdische Frage nennen, entstand in diesen Jahren. Man kann von einem neuen kurdischen Zeitalter sprechen, welches auf den Tr&uuml;mmern der osmanischen Identit&auml;t eine neue kurdische Freiheit gr&uuml;ndete. Azadi =Freiheit war der Name der Geheimorganisation, die den Widerstand gegen die kemalistische Assimilierung organisieren sollte. Der erste gro&szlig;e Aufstand von 1925 scheiterte an seiner regionalen Begrenzung und mangelnden Vorbereitung. Der zweite gro&szlig;e Aufstand von Ararat zog sich &uuml;ber die Jahre 1927 bis 1930 hin. Dieser Aufstand konnte zum ersten Mal die Idee der Einheit aller kurdischen Gruppierungen mit dem Ziel eines unabh&auml;ngigen Staates verbinden und dem t&uuml;rkischen Unterdr&uuml;ckungs- und Kontrollapparat entgegensetzen. Doch auch dieser Aufstand kostete viele Opfer und endete mit der Flucht oder Hinrichtung seiner F&uuml;hrung. Ihm folgte die sukzessive Kontrolle der &uuml;brigen kurdischen Regionen durch planm&auml;&szlig;ige Vertreibung und Assimilierung. <\/p><p>Nur ein Gebiet widerstand der Kontrolle der kemalistischen Herrschaft, die Region um Dersim, die fast ausschlie&szlig;lich von alewitischen Kurden bewohnt war. Sie war auch die einzige Region, die einen autonomen Status innerhalb der Grenzen der T&uuml;rkei eingefordert hatte. Um diese letzte Festung der Kurden zu erobern, erlie&szlig; die Gro&szlig;e Nationalversammlung im Dezember 1935 das Gesetz &uuml;ber die Verwaltung von Tunceli, mit dem nicht nur der Name Dersim untergehen sollte. Schon 1931 wird der Oberbefehlshaber der Armee Feldmarschall Fevci &Ccedil;amak mit den Worten zitiert: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Vorerst soll Dersim wie eine Kolonie betrachtet werden, unter der t&uuml;rkischen Oberhoheit soll das Dersimtum vernichtet und danach dem t&uuml;rkischen Rechtswesen unterworfen werden.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Wie ernst es der t&uuml;rkischen F&uuml;hrung mit der Kolonisierung, ja Vernichtung dieser alewitisch-kurdischen Enklave war, zeigt die Rede Kemal Atat&uuml;rks zur Er&ouml;ffnung des Parlaments im Jahre 1936, in der es hei&szlig;t: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wenn es etwas Wichtiges in unseren inneren Angelegenheiten gibt, dann ist es nur die Dersim-Angelegenheit. Um diese Narbe, diesen furchtbaren Eiter in unserem Innern, samt der Wurzel anzupacken und zu s&auml;ubern, m&uuml;ssen wir alles unternehmen, egal was es koste, und die Regierung muss mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden, damit sie dringend erforderliche Entscheidungen treffen kann.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Es wurde ein weiteres Generalinspektorat eingerichtet und in den Provinzen Dersim, Elazig und Bing&ouml;l wurde der Ausnahmezustand ausgerufen, obwohl es noch keine Anzeichen f&uuml;r einen Aufstand gab. Dieser entwickelte sich erst, als die Schikanen, Erniedrigungen, Zerst&ouml;rungen und Vertreibungen derart zunahmen, dass es nur einer t&ouml;dlichen Konfrontation mit der Polizei bedurfte, um in k&uuml;rzester Zeit mehr als 80.000 K&auml;mpfer (nach kurdischen Angaben) zu rekrutieren, um sich gegen die erdr&uuml;ckende Herrschaft zur Wehr zu setzen. Die Gegenoffensive der t&uuml;rkischen Armee folgte unmittelbar, nachdem der Ministerrat sie unter Beteiligung von Kemal Atat&uuml;rk am 4. Mai 1937 beschlossen hatte:<\/p><blockquote><p>\nDiesmal ist das aufst&auml;ndische Volk aus diesem Gebiet zu sammeln und in ein anderes Gebiet zu deportieren. W&auml;hrend dieser Zusammenlegungsaktion sind einerseits alle Waffen dort zu sammeln, andererseits die dort Festgenommenen mit der gleichen Intensit&auml;t zu deportieren&hellip;. Achtung: Wenn man sich nur mit Angriffsaktionen begn&uuml;gen w&uuml;rde, w&uuml;rden die Aufstandsquellen f&uuml;r immer dort weiter existieren. Aus diesem Grunde sind alle, die eine Waffe benutzt haben und benutzen, an Ort und Stelle bis zum Schluss in eine Lage zu bringen, dass sie keinen Schaden mehr anrichten k&ouml;nnen, die D&ouml;rfer sind g&auml;nzlich zu vernichten und ihre Einwohner zu deportieren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Seitdem wird dieser Tag als der Beginn des Dersim-Genozids in der kurdischen Geschichte bezeichnet. Deutlicher kann man das Ziel der Operationen gegen Dersim nicht beschreiben, es lautete: Vernichtung der Rafizi, der &bdquo;Rotk&ouml;pfe&ldquo;, mit der die Alewiten gemeint waren. Etliche &uuml;berlieferte Erinnerungen von Milit&auml;rs, die an dem Feldzug teilgenommen hatten, sprechen ungeschminkt von dem Auftrag, der ihnen die Vernichtung befahl. Diese wurde mit aller Konsequenz und Grausamkeit durchgef&uuml;hrt. Frauen, Kinder und alte Menschen, die sich in H&ouml;hlen versteckt hatten, wurden ausger&auml;uchert und durch Giftgas get&ouml;tet. Kinder wurden enthauptet und schwangere Frauen mit Schwertern ermordet. Der kriegerische Mob muss derartige Angst verbreitet haben, dass sich Frauen die Felsen hinuntergest&uuml;rzt haben sollen, um nicht in die H&auml;nde der t&uuml;rkischen Soldaten zu fallen. Zahlreiche D&ouml;rfer wurden durch Bombenhagel und Artillerie in Schutt und Asche gelegt.<\/p><p>Anfang 1938 war auch dieser Aufstand niedergeschlagen. Der V&ouml;lkermord brachte die Kurden f&uuml;r Jahrzehnte zum Schweigen, sie wurden aus den Geschichtsb&uuml;chern getilgt, ihre Sprache verbannt, ihre Identit&auml;t geleugnet.<\/p><p>Es hat sich seit 1938 viel ver&auml;ndert. Der Kampf der Kurden ist seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wieder aufgelebt. Er hat dazu gef&uuml;hrt, dass die Identit&auml;t des kurdischen Volkes und das Bewusstsein von seiner eigenen Geschichte in den Massen verankert sind, und immer mehr auch von der t&uuml;rkischen Gesellschaft anerkannt wird. Allerdings scheint der einstige Wunsch nach Unabh&auml;ngigkeit immer noch als Drohung der Sezession von Regierung und Milit&auml;r wahrgenommen zu werden, obwohl die Kurden dieses Ziel schon seit 20 Jahren glaubhaft aufgegeben haben und nur ihre Rechte in den Grenzen der T&uuml;rkei einfordern. Der Vorwurf der Sezession wird jedoch heute noch als Waffe gegen die Kurden verwandt und mag ein tieferer Grund daf&uuml;r sein, dass auch das Massaker von Dersim nicht wirklich als Schuld und Unrecht akzeptiert wird. Die Angst vor dem Zerfall des t&uuml;rkischen Staates ist offensichtlich eines der Syndrome, die der Untergang des Osmanischen Reiches dem neuen Staat T&uuml;rkei hinterlassen und jegliche demokratische Initiative zur L&ouml;sung der kurdischen Frage gel&auml;hmt hat.<\/p><p>Emine &Uuml;lker Tarhan, die Pr&auml;sidentin des Berufsverbandes der Richter und Staatsanw&auml;lte, die im M&auml;rz 2011 von ihrem Amt als Oberste Richterin in Ankara zur&uuml;cktrat, hat in einer Rede in Frankfurt auf den desolaten demokratischen Zustand ihres Landes aufmerksam gemacht. Dabei malte sie ein finsteres Bild der Republik vor ihren deutschen Zuh&ouml;rern: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Das derzeitige Klima in der T&uuml;rkei gleicht den Verh&auml;ltnissen in George Orwells Buch &bdquo;1984&ldquo;. Denn das Vorgehen unserer Regierung unterscheidet sich nicht im Geringsten davon, wie Big Brother in seinem Angstimperium die Gedankenpolizei in Gang setzt, um Gedanken zu zerst&ouml;ren. Der Polizeistaat steht nicht nur vor unserer T&uuml;r, er h&auml;mmert mit dem Rammbock dagegen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Heute, im Fr&uuml;hjahr 2016, ist der Polizeistaat Realit&auml;t geworden. Und zwar nicht nur in der Form der Gedankenpolizei, sondern der milit&auml;rischen Unterdr&uuml;ckungs- und Zerst&ouml;rungspolizei gegen die Kurden. Polizei, Gendarmerie und Milit&auml;r haben in den letzten Monaten in den St&auml;dten Diyarbakir\/Sur, Cisre, Idil, Silopi und Nusaybin gegen die Bev&ouml;lkerung Krieg gef&uuml;hrt und dabei schwere Kriegsverbrechen begangen. Die Verantwortlichen sollten vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zur Rechenschaft gezogen werden.<\/p><p>Die Kriegsverbrechen, die die t&uuml;rkische Armee 1937\/38 in Dersim begangen hat, sind verj&auml;hrt und nicht mehr gerichtlich zu verfolgen. V&ouml;lkermord jedoch verj&auml;hrt nicht und m&uuml;sste theoretisch genauso wie der V&ouml;lkermord an den Armeniern 1915 beim IStGH angezeigt werden k&ouml;nnen. Doch steht dem das R&uuml;ckwirkungsverbot des Art. 24 des R&ouml;mischen Statuts entgegen:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Niemand ist nach diesem Statut f&uuml;r ein Verbrechen strafrechtlich verantwortlich, das vor Inkrafttreten des Statuts stattgefunden hat.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das schlie&szlig;t nicht aus, dass Einzelt&auml;ter aus der damaligen Zeit nicht wegen Mordes noch strafrechtlich verfolgt werden k&ouml;nnen. Der Straftatbestand des V&ouml;lkermords ist jedoch eine v&ouml;lkerrechtliche Neuerung des 21. Jahrhunderts, selbst die N&uuml;rnberger Prinzipien von 1946 kannten diesen Tatbestand nicht. Um die &Ouml;ffentlichkeit jedoch &uuml;ber den V&ouml;lkermord aufzukl&auml;ren, m&uuml;sste die Ausgrabung der Massengr&auml;ber vorangetrieben werden und eine historische Dokumentation der Ereignisse erarbeitet werden.<\/p><p>Demgegen&uuml;ber m&uuml;ssen die gegenw&auml;rtigen Kriegsverbrechen der t&uuml;rkischen Armee in Nordkurdistan vor den IStGH in Den Haag gebracht werden. An einer solchen Anzeige wird gearbeitet, da es erdr&uuml;ckendes Beweismaterial gibt. Zugleich wird ein &ouml;ffentliches Russel-Tribunal vorbereitet, in dem der &Ouml;ffentlichkeit all die Beweise und Zeugen pr&auml;sentiert werden sollen, damit die Verbrechen nicht in den Gerichten verschwinden und ohne Konsequenzen bleiben.<\/p><p>Der Kampf der Kurden um die Anerkennung ihrer Identit&auml;t, ihrer Menschen- und Grundrechte, um die Gew&auml;hrung von Autonomie, Selbstverwaltung und die gleichberechtigte Teilhabe an den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechten der Gesellschaft dauert nun praktisch seit der Gr&uuml;ndung der T&uuml;rkei im Jahr 1923. Er hat viele Opfer gefordert und ist von vielen Niederlagen gepr&auml;gt, aber hat auch viele Erfolge zu verzeichnen. Derzeit ist der t&uuml;rkische Staat wieder in Krieg und Barbarei zur&uuml;ckgefallen. Er wird dennoch die Identit&auml;t und Existenz des kurdischen Volkes nicht vernichten k&ouml;nnen. Recht und Justiz sind notwendige Mittel des Widerstandes und der Gegenwehr. Gerade haben die alewitischen Verb&auml;nde eine wichtige Klage vor dem Europ&auml;ischen Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte gegen die Diskriminierung ihrer Religion durch den t&uuml;rkischen Staat gewonnen. Aber Gerichte sind unsichere Verb&uuml;ndete im Kampf gegen einen auch politisch m&auml;chtigen Gegner. Man darf sie nicht beiseite lassen und auf sie verzichten, man muss jedoch klug mit ihnen umgehen.<\/p><p>Dersim, 4. Mai 2016<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Norman Paech, geboren 1938 in Bremerhaven, ist Hochschullehrer und Politiker (Die Linke). Er ist Mitglied der &bdquo;Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen&ldquo; (VDJ), der &bdquo;Freundschaftsgesellschaft Vietnam-BRD&ldquo;, im Wissenschaftlichen Beirat der &bdquo;International Association of Lawyers against Nuclear Armement&ldquo; (IALANA) und &bdquo;International Physicians for the Prevention of Nuclear War&ldquo; (IPPNW), bei Attac sowie im Auschwitz Komitee. Zuletzt erschien von ihm &bdquo;<a href=\"http:\/\/www.vsa-verlag.de\/nc\/detail\/artikel\/voelkerrecht-und-machtpolitik-in-den-internationalen-beziehungen-1\/\">V&ouml;lkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen<\/a>&ldquo; im VSA-Verlag.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer nach Dersim kommt, muss sich mit einer Katastrophe der kaum hundertj&auml;hrigen Geschichte der T&uuml;rkei auseinandersetzen, die nicht vergessen werden kann. Es geht dabei nicht nur um die Zahl der Toten, die die Bev&ouml;lkerung von Dersim als Opfer eines Massakers der t&uuml;rkischen Armee von 1937\/38 zu beklagen hatte. 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